Verehrte Leute im Forum! Ich, gelernter Elektriker (1985), jahrzehntelang tätig - auch als Elektroniker, Fernstudium zum staatl.gepr. Elektrotechniker (1995), Leiter Instandhaltung, seit 3 Jahren selbständig mit sehr geringem Erfolg. Randbedingungen: Nord-Ost-D dünn besiedelt, 10000 Ew-Stadt, im Radius von 35km praktisch keine Industrie, 4 Mitbewerber (E-Installation-Meisterbetrieb, alle langjährig) am Ort. HWK-Pflichtmitglied (Kammer kassiert nur, ansonsten keine Hilfe) leider ortsgebunden Auf meiner Visitenkarte steht: "Elektrotechnik xxx , staatl.gepr. E-Techniker" Von den wenigen Kunden, die ich habe, höre ich immer die gleiche Frage: "staatl.gepr. E-Techniker, was ist denn das? Sind Sie Meister? Können Sie auch eine Steckdose anschließen?" 1. Frage: Darf ich tiefstapeln und mich "Meister" nennen? Ich denke, ich kann mindestens das, was ein E-Meister kann, nur ich darf keinen Lehrling ausbilden. 2. Frage: Falls 1. ja , würdet ihr so rangehen oder ist das ein falscher Ansatz?
Tiefstapler schrieb: > 1. Frage: Darf ich tiefstapeln und mich "Meister" nennen? Nein. > Ich denke, ich kann mindestens das, was ein E-Meister kann, > nur ich darf keinen Lehrling ausbilden. Ich bin Ingenieur und darf mich trotzdem nicht Techniker nennen. Und schon gar nicht Meister. > Von den wenigen Kunden, die ich habe, höre ich immer die gleiche Frage: > Können Sie auch eine Steckdose anschließen?" Die sollten eigentlich eher fragen: Dürfen Sie eine Steckdose anschließen?
Da gabs doch was mit "Meister-Express". Da Techniker und Berugserfahrung angerechnet werden, geht das schneller. HWK fragen. Ich kenne jenamden, der war in weniger als einem Jahr in der Handwerksrolle. Falls du auf Löcher stemmen und Steckdosen legen scharf bist. Diese Information gibts nit von der IHK, da die dann kein Geld mehr von dir bekommen ;)
Helge A. schrieb: > Diese Information gibts > nit von der IHK, da die dann kein Geld mehr von dir bekommen ;) Er schreibt aber von HWK-Pflichtmitglied!
Ich bin in die Handwerksrolle eingetragen und lt. HWK einem Meister ebenbürdig (nur mündliche Auskunft). Ohne Eintrag hätte ich kein E-Gewerbe anmelden können.
Tiefstapler schrieb: > Ohne Eintrag hätte ich kein > E-Gewerbe anmelden können. Frag die HWK ob du dich "Meister" per Mitgliedschaft nennen darfts!
Es ist nicht alles Gold was glänzt. Nur weil du länger auf die Schule gegangen bist, heißt das noch lange nicht, daß du die Qualifikation einens Meisters besitzt. Der El.-Ing. beispielsweise ist per Definition keine Elektrofachkraft - er hat keinen Facharbeiterbrief und darf auch keine Steckdose anschließen. Im übrigen ist die Meisterprüfung nicht so Ohne wie man denkt, von der Zeit her reichts gerade mal so aus. Für die Kundin Frau Meier die eine Steckdose angeschlossen bekommen möchte ist dein Techniker nix wert. Da zählt nur Berufserfahrung. Bei uns in der Bude ist's genauso, mein Chef war Schlosser und hat es durch Können und Streßresistenz zum Vorgesetzten von 30 Leuten gebracht. OHNE irgendnen Schein. Ein weiterer Fall: eine Bekannte von mir arbeitete mal als Geschäftsführerin einen Finanzdienstleisters mit ca. 20 Verkäufern, sie war zu Beginn Bürokraft, arbeitete hart und fleißig, machte dann die - zugegebenermaßen knochenharte - Brokerprüfung und das war's.
Arbeitsmarkt-Beobachter schrieb: > Definition keine Elektrofachkraft - Arbeitsmarkt-Beobachter schrieb: > Der El.-Ing. > beispielsweise ist per Definition keine Elektrofachkraft - er hat keinen > Facharbeiterbrief und darf auch keine Steckdose anschließen. Der Facharbeiterbrief kennzeichnet weder eine EFK noch ist sie Voraussetzung, siehe BGV A3. Mal abgesehen davon dass es eine EFK für alles nicht gibt.
Sorry, hatte IHK im Kopf.. Dann darfst du das Elektohandwerk-Logo verwenden? Mach das auf deine Karte drauf, und den Hinweis "eingetragener Elektrohandwerksbetrieb". Im normalen Briefkopf auch. Das dürfte dann auch Oma Meier überzeugen, daß du eine Steckdose anschließen kannst.
Die Meisterausbildung beinhaltet auch Betriebs-und Personalführung. Die EVU wird auch ein Wörtchen mit zu reden haben, wen sie an ihr Netz lässt, mal von der Anlagenabnahme ganz abgesehen. Tiefstapler schrieb: > seit 3 Jahren selbständig mit sehr geringem > Erfolg. Dann fehlen dir wohl marktwirtschaftliche Fähigkeiten. Andere Betriebe haben da wohl gute Kontakte zu Großkunden.
Tiefstapler schrieb: > Randbedingungen: Nord-Ost-D dünn besiedelt, 10000 Ew-Stadt, im Radius > von 35km praktisch keine Industrie, 4 Mitbewerber Ohje, das klingt so wie Güstrow, Teterow oder wie die Kaffs da alle heißen. Da möchte man nicht begraben sein, geschweige denn wohnen... > Auf meiner Visitenkarte steht: "Elektrotechnik xxx , staatl.gepr. > E-Techniker" Die wenigsten Leute können mit dem SGT was anfangen. Schreibe was verständliches auf Visitenkarte, Briefkopf und Firmenschild. So ungefähr wie "Elektrotechnik XXX, zugelassener Elektrofachbetrieb, Ausführung sämtlicher Elektroarbeiten für Privat und Gewerbe" Ach ja; "Mitglied der Handwerkskammer" zieht auch immer. > 1. Frage: Darf ich tiefstapeln und mich "Meister" nennen? nein > Ich denke, ich kann mindestens das, was ein E-Meister kann, nur ich darf > keinen Lehrling ausbilden. Wie kommst du darauf? Die Techniker-Ausbildung ist wesentlich theoretischer, während beim Meister auch solche Sachen wie Buchhaltung, Kundengewinnung und nicht zuletzt Lehrlingsausbildung mit drin sind. Ich stand vor ca. 15 Jahren vor einer ähnlichen Situation weil mein damaliger AG unbedingt den SGT haben wollte. Ich habe mich dann aber dagegen entschieden, weil mir die berufliche Perspektive zu unklar war. Außerdem hatte ich keinen Bock nach einer 40-50 Stundenwoche noch mal 20 Stunden Schule jede Woche dranzuhängen. Und das 4 Jahre lang...
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