Frage zur arbeitsicherheit unter Spannung

OP #3995951
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Hallo,
ich habe mal eine fragre zum thema arbeitsicherheit :-)

Dabei handelt es sich um eine Prinziebfrage, nehmen wir mal an ich habe 
um ein Leuchtmittel zu betreiben ein VVG Zündgeräte (MK4) 
(Datenblatt:http://download.p4c.philips.com/l4b/9/913700655366_eu/913700655366_eu_pss_deude.pdf)
und ich möchte jetzt das Leuchtmittel unter Spannung tauschen.
welche gefärdung bei berührung muss ich erwarten?
Laut DIN VDE 0105-100 darf man bei Hochspannungsanlagen Un>1kV (wir 
haben hier 5KV wenn das Zundgerät zündet)unter Spannung Arbeiten wenn 
die Energie nicht mehr als 350mJ beträgt.

Aber wie berechne ich die mögliche vorhandene Energie des zündgerätes?

gruß
Laserbrenner
#3996048
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Matthias W. schrieb:
> ich habe mal eine fragre zum thema arbeitsicherheit :-)

Ganz einfach:
Leuchte zum Wechseln ausschalten und abkühlen lassen.
Berechnen muß man da nichts.

Neben Stromschlag sind auch Blendwirkung, Verbrennungen, 
Splitterwirkung, Funkenbildung möglich, je nach Leistung der Leuchte.
Beim Zersplittern können spannungsführende Teile berührbar werden und 
durch offene Wunden eine besonders gute Stromleitung bewirken.

Beim Wechseln von Leuchtmitteln höherer Leistung (Leuchtturm) ist 
spezielle Schutzkleidung zu tragen (Halsschlagader, Augen).
(Firma: Nisch-Aufzüge) Persönliche Seite #3996120
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Einfach safty roules einhalten.

 D.h. Leuchtmittel nicht unter Spannung wechseln. Das macht ev. mehr 
Arbeit. aber so gehört es nun mal. Nicht nur theoretisch sondern 
praktisch und ohne Ausnahme oder Abkürzung um etwa den Zeitaufwand zu 
redzieren.

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile(Niederpannung -1kV) 
bzw. unter Spannung (Mittelspannungen ab 1kV und Hochspannungsnetze) 
erfordern entsprechende Lehrgänge mit Prüfungen und umfangreiche 
Dokumentation jedes Arbeitsganges.

Für Leuchtmittelwechsel ist so etwas grundsätzlich nicht durch Normen 
gedeckt.

Namaste


p.S. da ich seit Jahren keine Wiederholungsprüfungen abgelegt habe ist 
sogar meine 30KV Schaltberechtigung mitlerweile ungültig.

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