Hallo, ich habe mal eine fragre zum thema arbeitsicherheit :-) Dabei handelt es sich um eine Prinziebfrage, nehmen wir mal an ich habe um ein Leuchtmittel zu betreiben ein VVG Zündgeräte (MK4) (Datenblatt:http://download.p4c.philips.com/l4b/9/913700655366_eu/913700655366_eu_pss_deude.pdf) und ich möchte jetzt das Leuchtmittel unter Spannung tauschen. welche gefärdung bei berührung muss ich erwarten? Laut DIN VDE 0105-100 darf man bei Hochspannungsanlagen Un>1kV (wir haben hier 5KV wenn das Zundgerät zündet)unter Spannung Arbeiten wenn die Energie nicht mehr als 350mJ beträgt. Aber wie berechne ich die mögliche vorhandene Energie des zündgerätes? gruß Laserbrenner
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Verschoben durch Admin
Matthias W. schrieb: > Aber wie berechne ich die mögliche vorhandene Energie des zündgerätes? Die hängt von der Vorschaltdrossel ab, Induktivität[in H]*Nennstrom*Nennstrom[in A] [in Joule]
Matthias W. schrieb: > ich habe mal eine fragre zum thema arbeitsicherheit :-) Ganz einfach: Leuchte zum Wechseln ausschalten und abkühlen lassen. Berechnen muß man da nichts. Neben Stromschlag sind auch Blendwirkung, Verbrennungen, Splitterwirkung, Funkenbildung möglich, je nach Leistung der Leuchte. Beim Zersplittern können spannungsführende Teile berührbar werden und durch offene Wunden eine besonders gute Stromleitung bewirken. Beim Wechseln von Leuchtmitteln höherer Leistung (Leuchtturm) ist spezielle Schutzkleidung zu tragen (Halsschlagader, Augen).
Einfach safty roules einhalten. D.h. Leuchtmittel nicht unter Spannung wechseln. Das macht ev. mehr Arbeit. aber so gehört es nun mal. Nicht nur theoretisch sondern praktisch und ohne Ausnahme oder Abkürzung um etwa den Zeitaufwand zu redzieren. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile(Niederpannung -1kV) bzw. unter Spannung (Mittelspannungen ab 1kV und Hochspannungsnetze) erfordern entsprechende Lehrgänge mit Prüfungen und umfangreiche Dokumentation jedes Arbeitsganges. Für Leuchtmittelwechsel ist so etwas grundsätzlich nicht durch Normen gedeckt. Namaste p.S. da ich seit Jahren keine Wiederholungsprüfungen abgelegt habe ist sogar meine 30KV Schaltberechtigung mitlerweile ungültig.
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