Hallo zusammen, ich hatte damals bei der Crowdfunding Kampagne mitgemacht und ein paar dieser Entfernungsmesser bestellt: http://pulsedlight3d.com/ http://www.dragoninnovation.com/projects/32-pulsedlight-single-board-range-finder-minimodule Nach einigen Verzögerungen in der Lieferung steht mir jetzt nur noch der Zoll im Weg. Hat hier schon jemand die Sensoren erhalten und kann berichten, wie der Weg durch den Zoll aussah? Bei mir wurde die Einfuhr erstmal verweigert mangels CE und keinem deutschen Handbuch. Außerdem fehlen angeblich die Laserklassifizierung (ist Klasse 1) und Anschrift des Herstellers, diese wurden aber wahrscheinlich nur übersehen, da sie auf Aufklebern an den Modulen stehen. Ich kenne mich mit den ganzen Regularien nicht so aus, gibt es da irgendwo Ausnahmen für die Forschung? Eigentlich sind die Sensoren nämlich für die Uni gedacht, mangels Instituts-Kreditkarte musste ich es aber mit meiner privaten KK bestellen. Viele Grüße, Michael
soweit ich das Thema verstanden habe, ist der kritische Punkt das "in Verkehr bringen". Das ist, wenn das Produkt in den Handel kommt oder weiterverkauft wird. Die Abgabe an einen Endverbraucher (z.B. dich als Privatperson) ist dem in Verkehr bringen gleichgesetzt. Und dann braucht man das ganze Gedöns: CE, RoHS, Entsorgungsnachweis, deutsche Bedienungsanleitung etc. Du musst also dem Zöllner glaubhaft versichern, dass das nicht in Verkehr gebracht wird. Ich an deiner Stelle würde mir eine Erklärung des Institutsleiters/Profs besorgen, dass das Teil im Labor für Forschung und Lehre eingesetzt wird. Wenns der Prof nicht macht zumindest ein Dr., Privatdozent oder sowas. Kein Schmierblatt, offiziell aussehendes Layout & Briefpapier, mit Stempel, Unterschrift in blau etc. Bei all dem Hokuspokus geht es nur darum den Zöllner zu überzeugen!
Tilo Renz schrieb: > soweit ich das Thema verstanden habe, ist der kritische Punkt das "in > Verkehr bringen". > Das ist, wenn das Produkt in den Handel kommt oder weiterverkauft wird. > Die Abgabe an einen Endverbraucher (z.B. dich als Privatperson) ist dem > in Verkehr bringen gleichgesetzt. > Du musst also dem Zöllner glaubhaft versichern, dass das nicht in > Verkehr gebracht wird. So etwas in der Richtung hatte ich auch überlegt, hatte nur bisher keine Referenzen dafür gefunden. > Ich an deiner Stelle würde mir eine Erklärung des Institutsleiters/Profs > besorgen, dass das Teil im Labor für Forschung und Lehre eingesetzt wird. Das ist die einfachste Übung. Er ist der Erste, der die Sensoren testen will...
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