Forum: Offtopic Lidar Lite Zoll


von Michael F. (startrekmichi)


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Hallo zusammen,

ich hatte damals bei der Crowdfunding Kampagne mitgemacht und ein paar 
dieser Entfernungsmesser bestellt:

http://pulsedlight3d.com/
http://www.dragoninnovation.com/projects/32-pulsedlight-single-board-range-finder-minimodule

Nach einigen Verzögerungen in der Lieferung steht mir jetzt nur noch der 
Zoll im Weg. Hat hier schon jemand die Sensoren erhalten und kann 
berichten, wie der Weg durch den Zoll aussah?
Bei mir wurde die Einfuhr erstmal verweigert mangels CE und keinem 
deutschen Handbuch. Außerdem fehlen angeblich die Laserklassifizierung 
(ist Klasse 1) und Anschrift des Herstellers, diese wurden aber 
wahrscheinlich nur übersehen, da sie auf Aufklebern an den Modulen 
stehen.

Ich kenne mich mit den ganzen Regularien nicht so aus, gibt es da 
irgendwo Ausnahmen für die Forschung? Eigentlich sind die Sensoren 
nämlich für die Uni gedacht, mangels Instituts-Kreditkarte musste ich es 
aber mit meiner privaten KK bestellen.

Viele Grüße,
 Michael

von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


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soweit ich das Thema verstanden habe, ist der kritische Punkt das "in 
Verkehr bringen".
Das ist, wenn das Produkt in den Handel kommt oder weiterverkauft wird.
Die Abgabe an einen Endverbraucher (z.B. dich als Privatperson) ist dem 
in Verkehr bringen gleichgesetzt.

Und dann braucht man das ganze Gedöns: CE, RoHS, Entsorgungsnachweis, 
deutsche Bedienungsanleitung etc.

Du musst also dem Zöllner glaubhaft versichern, dass das nicht in 
Verkehr gebracht wird.

Ich an deiner Stelle würde mir eine Erklärung des Institutsleiters/Profs 
besorgen, dass das Teil im Labor für Forschung und Lehre eingesetzt 
wird. Wenns der Prof nicht macht zumindest ein Dr., Privatdozent oder 
sowas.
Kein Schmierblatt, offiziell aussehendes Layout & Briefpapier, mit 
Stempel, Unterschrift in blau etc.

Bei all dem Hokuspokus geht es nur darum den Zöllner zu überzeugen!

von Michael F. (startrekmichi)


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Tilo Renz schrieb:
> soweit ich das Thema verstanden habe, ist der kritische Punkt das "in
> Verkehr bringen".
> Das ist, wenn das Produkt in den Handel kommt oder weiterverkauft wird.
> Die Abgabe an einen Endverbraucher (z.B. dich als Privatperson) ist dem
> in Verkehr bringen gleichgesetzt.
> Du musst also dem Zöllner glaubhaft versichern, dass das nicht in
> Verkehr gebracht wird.
So etwas in der Richtung hatte ich auch überlegt, hatte nur bisher keine 
Referenzen dafür gefunden.

> Ich an deiner Stelle würde mir eine Erklärung des Institutsleiters/Profs
> besorgen, dass das Teil im Labor für Forschung und Lehre eingesetzt wird.
Das ist die einfachste Übung. Er ist der Erste, der die Sensoren testen 
will...

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