Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Welche EMV-Richtline etc. für Kfz-Elektronik im Motorsport


von Peter Frank (Gast)


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Hallo,

ich habe ein paar Geräte für den Kfz-Motorsport (selbst aktiv) 
entwickelt (Kennfeldzündung, Ladedruckregelung für Turbomotoren und eine 
Quersperrensteuerung). Das Interesse an den Geräten ist recht gross. Ich 
habe mich jetzt ein wenig mit den Einordnungen solcher Geräte bzgl EMV 
beschäftigt, da ich über Produktion und Verkauf nachdenke. Ich kann 
allerdings keine wirklich passende Richtline zur Einordnung finden, da 
die Geräte keine Zulassung benötigen und nur im Rennsport von 
Rennfahrzeugen (die in dieser Richtung sowieso keine irgendwie geartete 
Zulassungspflicht haben) ohne jegliche Zulassung etc. auf 
nichtöffentlichem Strassenland genutzt werden sollen (das wäre zumindest 
meine strikte Vorgabe für den Verkauf, da eine KBA/e1-Zulassung komplett 
den Rahmen sprengt und auch für den Motorsport nicht nötig ist). 
Zusätzlich besteht das Problem, dass es keinen bestimmungsgemäßen 
Gebrauch/Aufbau gibt, da der Kunde alles an Zusatzkomponenten 
(Zündpulen, Sensoren etc.) selbst bestimmt und entsprechend verbauen 
kann was eben in der Werkstatt ist und nach seinen Wünschen 
funktioniert. Ich kann somit kein "Standardsystem" festlegen.

Zusätzlich fällt auch die WEEE weg, da diese Geräte ihre Funktionen nur 
in Verbindung mit einem Kfz-Verbrennungsmotor/Sperre, welche selbst 
nicht unter die WEEE fallen ausüben können (das ist sogar das schöne 
Beispiel mit dem Steuergerät eines verbrennungsmotorisch betriebenen 
Rasenmähers, welches laut den Richtlinien der WEEE nicht unter selbige 
fällt). Dazu sind es dann auch noch festeingebaute Geräte, die von einem 
kompetenten Fachmann mit entsprechendem Aufwand eingebaut werden müssen 
(keine Zigarettenanzünderzusatzgerätschaften) und ohne die das Fahrzeug 
keine Funktion mehr hat...

Natürlich sehr speziell alles. Hat da jemand evtl. Erfahrung mit?

Gruss und vielen Dank
Peter

von lrep (Gast)


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Peter Frank schrieb:
> Ich kann
> allerdings keine wirklich passende Richtline zur Einordnung finden, da
> die Geräte keine Zulassung benötigen

Das wird schon so sein.
Das Einzige, was dann die Allgemeinheit noch interessiert, wird die 
Störstrahlung sein, aber Funkstörungen durch Zündfunken gehören ja wohl 
der Vergangenheit an.
Möglicherweise interessiert es aber die Versicherung oder sogar den 
Staatsanwalt, wenn z.B. ein Lenkservo gestört wird und die Karre deshalb 
in die Menge fährt.

Allerdings gibt es Hausnormen der KFZ-Hersteller bezüglich aktiver und 
passiver EMV der diversen im KFZ eingebauten Geräte.
Leider kommt man an diese Vorschriften und Prüfverfahren mit der 
Aufschrift "Company Confidential" oft nur über dunkle Quellen heran.

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