Hallo, ich habe ein paar Geräte für den Kfz-Motorsport (selbst aktiv) entwickelt (Kennfeldzündung, Ladedruckregelung für Turbomotoren und eine Quersperrensteuerung). Das Interesse an den Geräten ist recht gross. Ich habe mich jetzt ein wenig mit den Einordnungen solcher Geräte bzgl EMV beschäftigt, da ich über Produktion und Verkauf nachdenke. Ich kann allerdings keine wirklich passende Richtline zur Einordnung finden, da die Geräte keine Zulassung benötigen und nur im Rennsport von Rennfahrzeugen (die in dieser Richtung sowieso keine irgendwie geartete Zulassungspflicht haben) ohne jegliche Zulassung etc. auf nichtöffentlichem Strassenland genutzt werden sollen (das wäre zumindest meine strikte Vorgabe für den Verkauf, da eine KBA/e1-Zulassung komplett den Rahmen sprengt und auch für den Motorsport nicht nötig ist). Zusätzlich besteht das Problem, dass es keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch/Aufbau gibt, da der Kunde alles an Zusatzkomponenten (Zündpulen, Sensoren etc.) selbst bestimmt und entsprechend verbauen kann was eben in der Werkstatt ist und nach seinen Wünschen funktioniert. Ich kann somit kein "Standardsystem" festlegen. Zusätzlich fällt auch die WEEE weg, da diese Geräte ihre Funktionen nur in Verbindung mit einem Kfz-Verbrennungsmotor/Sperre, welche selbst nicht unter die WEEE fallen ausüben können (das ist sogar das schöne Beispiel mit dem Steuergerät eines verbrennungsmotorisch betriebenen Rasenmähers, welches laut den Richtlinien der WEEE nicht unter selbige fällt). Dazu sind es dann auch noch festeingebaute Geräte, die von einem kompetenten Fachmann mit entsprechendem Aufwand eingebaut werden müssen (keine Zigarettenanzünderzusatzgerätschaften) und ohne die das Fahrzeug keine Funktion mehr hat... Natürlich sehr speziell alles. Hat da jemand evtl. Erfahrung mit? Gruss und vielen Dank Peter
Peter Frank schrieb: > Ich kann > allerdings keine wirklich passende Richtline zur Einordnung finden, da > die Geräte keine Zulassung benötigen Das wird schon so sein. Das Einzige, was dann die Allgemeinheit noch interessiert, wird die Störstrahlung sein, aber Funkstörungen durch Zündfunken gehören ja wohl der Vergangenheit an. Möglicherweise interessiert es aber die Versicherung oder sogar den Staatsanwalt, wenn z.B. ein Lenkservo gestört wird und die Karre deshalb in die Menge fährt. Allerdings gibt es Hausnormen der KFZ-Hersteller bezüglich aktiver und passiver EMV der diversen im KFZ eingebauten Geräte. Leider kommt man an diese Vorschriften und Prüfverfahren mit der Aufschrift "Company Confidential" oft nur über dunkle Quellen heran.
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