Hallo alle zusammen, wir sind eine sehr sehr kleine Firma und haben ein spezielles Messgerät, welches ein nicht RoHS-konformes Bauteil enthält (ist auch nicht konform beschaffbar). Dieses wurde im Design schon extra gesockelt (PLCC44) ausgeführt. Jetzt wird dieses Gerät wieder nachgefragt (10-20Stk./pro Jahr). Die Überlegung ist einfach, das Gerät ohne das Bauteil auszuliefern, das Bauteil getrennt mitzuliefern und es den z.B. Kunden ggf. einsetzen zu lassen, sofern er diese konkrete Messfunktion des Gerätes benötigt (es ist nur eine sehr spezielle Funktion davon betroffen). Was meint ihr, könnte das evtl. Probleme geben? Gruss Kurt
Das separate Ausliefern des Bauteils ist m.E. keine taugliche Umgehungsmaßnahme. Aber es wäre zu klären, ob nicht evt. eine Ausnahmeregelung greift oder ob ihr nicht einen Antrag auf eine Ausnahme stellen könntet. Ohne mehr Details zu Bauteil und Anwendung kann man dazu aber nichts sagen. Grüße Stefan
Hi, es ist ein Indizierungssystem für Klopfsensoren an Verbrennungsmotoren. Das fragliche Bauteil ist ein spezielles Filterasic. Das Bauteil ist auch frei erhältlich bei einigen Distributoren. Was spräche denn gegen die getrennte Auslieferung? Bauteilverkauf wäre ja legal. Der Einbau wird ja nicht von uns gemacht, dachte ich. Gerät somit von unserer Seite doch konform... Gruss
Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc. nicht überschritten wird? Und: Wenn das Gerät fest in einer Fabrik ein-/angebaut wird, also kein tragbares Consumer-Gerät mit Netzszecker ist, greift dann nicht eh eine der vielen Ausnahmeregelungen?
Es stellt sich da die Frage ob ihr mit dieser speziellen Messelektronik für die Industrie überhaupt unter ROHS fallt, oder ob euer Auftraggeber dies explizit fordert.
asd schrieb: > Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem > ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc. > nicht überschritten wird? In diesem Fall liefere das Bauteil mit ner Stange Zinn aus die mit ins Gehäuse geklebt werden muss bzw macht das selbst bei Auslieferung!
Das System kaufen halt meist Chiptuning Werkstätten oder auch ambitionierte Motorsportler, um ihre Motoren zu optimieren. Den Funktionsteil z.B. zur Zündwinkeloptimierung auf dem Prüfstand. Deswegen kamen wir auf die Idee der Extralieferung und ggf Montage vom Kunden bei Bedarf. Das Teil gibt es sogar bei Amazon gelistet :) Gruss
RoHS ist eine Forderung für das gesamte Gerät. Im Extremfall kann man das Gerät zermalen lassen und dann die Bestandteile bestimmen. Liegt man unter den Grenzwerten, ist alles OK. RoHS verbietet z.B. Blei nicht 100%. Alternativ kann man veruschen durch Berechnung nachzuweisen, dass man die Grenzen einhält. Das wird aber oft schwierig, weil man nicht weiß, wie viel Reserve die RoHS-konformen Komponentne noch haben.
Was steht denn in eurer Konformitätserklärung, wird dei RoHS RL angeführt?
Die Mengeninfos zum Bauteil habe ich schon bekommen. Es sind 0.00053g Pinbeschichtung und darin bis max. 20% Blei...
noch nichts, da das Gerät schon fast 10 Jahre nicht mehr neu verkauft wurde, sondern immer Rücknahmen und Wiederaubereitung. Jetzt ist aber Nachfrage da und nix Aufgearbeitetes mehr da...
Wenn Du das Gerät ohne dieses nicht RoHS-konforme Bauteil verkaufst, kann Dir keine Behörde oder ein Konkurrent an den Karren fahren. Wenn der Kunde sich das Bauteil dann selbst besorgt und einbaut ist das seine Sache. Nur würde ich das Bauteil selber nicht dem Kunden gleich im Paket mitverkaufen. Das würde eine Behörde vermutlich nicht als Verkauf eines einzelnen Bauteils deuten, sondern als Option oder Teil des gesamten Geräts. Und damit fällt das dann in die selbe Kategorie wie das gesamte Gerät. Was natürlich passieren kann, ist daß sich der Kunde beschwert daß diese eine, in der Beschreibung vorhandene Funktion, fehlt. Wenn Du das von vorneherein sauber kommunizierst sollte das aber kein Problem geben.
Ich würde mir da gar keine Gedanken machen. Es sei denn, ihr habt böswillige Konkurrenten, die nur darauf warten... Wenn es das einzige Teil ist mit ein paar µg Blei drin und nicht konform beschaffbar - wen soll das stören? Noch dazu in der beabsichtigten Stückzahl. Vielleicht hast du aber schon ein wenig zuviel verraten, worum es eigentlich geht. Es gibt jetzt Möglichkeiten, das aktiv zu suchen.
Ich glaube ich habe doch nochwas gefunden. In der aktuellen Richtlinie gibt es die Ausnahme für Geräte für "Forschung und Entwicklung". Das sollte eigentlich perfekt passen...
Wie sagte mir ein Vertreter: In Deutschland wurde die Frage nach RoHS ca. 2 mal häufiger gestellt als im gesammten übrigen Europäischen Raum zusammengenommen. Natürlich darfst Du 'nicht RoHS' Bauteile verwenden, solange der prozentuale Anteil am Gerät klein genug ist. Genau das ist so schwer nachzuweisen weswegen es derzeit kaum eine behördliche Überwachung gibt. Solange man RoHS konforme BleiGel Akkus kaufen kann (per Ausnahmeregelung konform) ist das alles nur Augenwischerei. Ein ganzer Haufen an Bauteilen ist nur per Ausnahmeregelung RoHS konform. Bei der Analyse machen die Messgeräte aber keine Ausnahme zwischen 'mit Ausnahmeregelung' und 'ohne Ausnahmeregelung'. Wer will jetzt beweisen welcher Anteil legal und welcher illegal ist ausser über Deine Geschäftspapiere ? In der Sache ist die Regelung gut gemeint, aber in der Praxis oft einfach nicht umzusetzen. In Luft und Raumfahrt kommen nur die ganz waagemutigen auf die Idee bleifrei in kritischen Baugruppen zu verwenden weswegen das gleich komplett unter einer Ausnahmeregelung läuft. Für den Fall der Fälle würde ich einen Nachweis führen was Du unternommen hast um das Bauteil zu ersetzen und das es nicht ersetzbar war. Für den unwahrscheinlichen Fall das Deine Konkurrenz hier mitliest und überhaupt erst durch Deine Fragestellung auf Dich aufmerksam wurde, solltest Du so glimpflich davonkommen.
Im B2B Bereich dürfte dieses Bauteil recht unproblematisch sein. Wenn es aber über diverse Vertreibskanäle direkt an Endkunden als Handelsware verkauft werden soll, dürfte das mit der erforderlich CE Konformitätserklärung aktuell etwas problematisch werden. Eine Ausnahmegehmigung scheidet wohl hier wegen des bürokratischen Aufwandes im Hinblick auf die Stückzahl aus.
Mikki Merten schrieb: > Im B2B Bereich dürfte dieses Bauteil recht unproblematisch sein. Kenne ich auch so. Die RoHS Pflicht gilt nur für Konsumgüter, die potentiell im Hausmüll landen könnten. Die Industrie muß ihren Müll fachgerecht entsorgen und darf ihn nicht in den Hausmüll schmeißen.
Kurt Sprem schrieb: > wir sind eine sehr sehr kleine Firma und haben ein spezielles Messgerät, > welches ein nicht RoHS-konformes Bauteil enthält (ist auch nicht konform > beschaffbar). Dieses wurde im Design schon extra gesockelt (PLCC44) > ausgeführt. Jetzt wird dieses Gerät wieder nachgefragt (10-20Stk./pro > Jahr). Die Überlegung ist einfach, das Gerät ohne das Bauteil > auszuliefern, das Bauteil getrennt mitzuliefern und es den z.B. Kunden > ggf. einsetzen zu lassen, sofern er diese konkrete Messfunktion des > Gerätes benötigt (es ist nur eine sehr spezielle Funktion davon > betroffen). Was meint ihr, könnte das evtl. Probleme geben? Noch sind deine Produkte (industrielle Messgeräte) nicht von RoHS betroffen: "ab 22. Juli 2017 werden erstmalig industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente" einbezogen. http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/innovation-umwelt/merkblatt_elektrostoffv_2013.pdf Der einzeln gelieferte Chip auch nicht: Konformität von Bauteilen oder Komponenten: Die ElektroStoffVerordnung bezieht sich generell auf Fertigprodukte, sodass einzelne Bauteile oder Komponenten als solche, die selbst noch keine Geräte sind, nicht den Stoffbeschränkungen unterliegen und daher prinzipiell nicht den Anforderungen der RoHS-2-Richtlinie direkt entsprechen müssen.
Kurt Sprem schrieb: > Die Mengeninfos zum Bauteil habe ich schon bekommen. Es sind 0.00053g > Pinbeschichtung und darin bis max. 20% Blei... 0,000106g Blei, dass liegt ja unter dem Grenzwert einer EU Banane. Dieser Schwachsinn und 8,50€ Mindestlohn macht die Welt verrückt.
asd schrieb: > Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem > ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc. > nicht überschritten wird? Nein. Es ist erheblich schlimmer. Die Stoffkonzentration muss in der sogenannten "Homogenen Masse" eingehalten werden. Das ist das kleinste durch mechanische Bearbeitung entfernbare Teil von einem Gerät. Man könnte also die Beschriftung von einem Bauteil kratzen und den Bleigehalt davon analysieren, ist der zu hoch fällt das ganze Gerät durch,
Guido Körber schrieb: > Man könnte also die Beschriftung von > einem Bauteil kratzen und den Bleigehalt davon analysieren, ist der zu > hoch fällt das ganze Gerät durch, Genau! Und deshalb ist es auch nicht sinnvoll ein Stück Eisenbahnschiene in das Gerät einzubauen um den prozentualen Bleigehalt zu senken. Es lohnt sich aber die Ausnahmeregelungen sorgfältig zu lesen, die es z.B. für nicht mehr anders zu beschaffende Ersatzteile gibt.
Unglaublich wie viel falsche Informationen hier verbreitet werden. 1. RoHS gilt nicht nur für B2C sondern für alle Gerätearten mit der Ausnahme von Luft&Raumfahrt, Militär und momentan noch Medizin und industrielle Mess- und Kontrollgeräte. Im Laufe der nächsten Jahre werden schrittweise alle Produkte bis auf Luft&Raumfahrt und Militär betroffen sein. 2. Nein, es darf kein einziges Bauteil, bzw. kein einziger Bestandteil eines Bauteils die Grenzwerte überschreiten. Auch wenn das technisch völlig irrsinnig und sinnlos ist, RoHS gibt vor, dass ein 250 cm Fernseher nicht konform wäre, wenn die Kontaktoberfläche eines 0805 Widerstandes knapp über den Grenzwerten ist. Nun zum Lösungsansatz: Wenn die Produkte glaubhaft als industrielle Mess- und Kontrollgeräte eingestuft werden (das kann man bei der EAR Registrierung klären), dann geht es bis Mitte 2017 die wie gehabt zu verkaufen. Ansonsten Redesign, oder die Chips bei einem Dienstleister mit einer neuen Kontaktoberfläche versehen lassen. Es gibt da Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben Oberflächen auszutauschen um genau solche Probleme wie dieses hier zu lösen (ökologisch natürlich sehr sinnvoll…).
vielen Dank für die Infos. Hat zufällig jemand einen Link zu einer Firma die die Beschichtung wechselt? Wäre mal einen Versuch wert. Redesign kommt bei 10Stk./Jahr und den Verkaufserlösen eher nicht in Frage, zumal es keinen ähnlichem Ersatz gibt. Das wäre eine komplette Neuentwicklung. Na, dann werden wir das Gerät erstmal ohne den Baustein verkaufen. Wie der dann evtl. den Weg zum Kunden und in das Gerät findet ist dann noch zu überlegen... Danke für die Hilfen Kurt
Ganz kurz gegooglet: http://www.factronix.com/produkte/rework-dienstleistungen/rework-dienstleistung/?id=151&tpl=2&showdetail=true&parentid=56&themeid=283 Was für ein Bauteil ist das denn genau? Die meisten Bauteile sind ja auch nach Abkündigung noch beschaffbar und in vielen Fällen werden ganze Wafer von Firmen eingelagert, die sich darauf spezialisieren End-of-Life management zu betreiben. Die bieten dann die Chips in neuen Gehäusen als Neuware an. Rochester Electronic ist einer davon, die hatten auf der electronica einen schönen Messestand im Design eines 50er-Jahre Diner.
Kurt Sprem schrieb: > Hat zufällig jemand einen Link zu einer Firma > die die Beschichtung wechselt? http://www.semipack.com/tinning-soldering-services/
Hallo nochmal, das war ja doch nicht so problematisch. Wir lassen die Bauteile jetzt umlegieren. Kostet fast nix bei unseren Stückzahlen und ist mit Zertifikat und Analyse wasserdicht bzgl. Konformität. Danke nochmal Kurt
Was soll der Aufstand bei den drei Geräten? Erstens ist das nicht kriminell oder fürchterlich umweltbelastend oder gefährlich und zweitens interessiert das höchstens bei Export. Und selbst dann: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
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