Hallo alle zusammen,
wir sind eine sehr sehr kleine Firma und haben ein spezielles Messgerät,
welches ein nicht RoHS-konformes Bauteil enthält (ist auch nicht konform
beschaffbar). Dieses wurde im Design schon extra gesockelt (PLCC44)
ausgeführt. Jetzt wird dieses Gerät wieder nachgefragt (10-20Stk./pro
Jahr). Die Überlegung ist einfach, das Gerät ohne das Bauteil
auszuliefern, das Bauteil getrennt mitzuliefern und es den z.B. Kunden
ggf. einsetzen zu lassen, sofern er diese konkrete Messfunktion des
Gerätes benötigt (es ist nur eine sehr spezielle Funktion davon
betroffen). Was meint ihr, könnte das evtl. Probleme geben?
Gruss
Kurt
Das separate Ausliefern des Bauteils ist m.E. keine taugliche
Umgehungsmaßnahme.
Aber es wäre zu klären, ob nicht evt. eine Ausnahmeregelung greift oder
ob ihr nicht einen Antrag auf eine Ausnahme stellen könntet.
Ohne mehr Details zu Bauteil und Anwendung kann man dazu aber nichts
sagen.
Grüße
Stefan
Hi,
es ist ein Indizierungssystem für Klopfsensoren an Verbrennungsmotoren.
Das fragliche Bauteil ist ein spezielles Filterasic. Das Bauteil ist
auch frei erhältlich bei einigen Distributoren. Was spräche denn gegen
die getrennte Auslieferung? Bauteilverkauf wäre ja legal. Der Einbau
wird ja nicht von uns gemacht, dachte ich. Gerät somit von unserer Seite
doch konform...
Gruss
Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem
ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc.
nicht überschritten wird?
Und: Wenn das Gerät fest in einer Fabrik ein-/angebaut wird, also kein
tragbares Consumer-Gerät mit Netzszecker ist, greift dann nicht eh eine
der vielen Ausnahmeregelungen?
Es stellt sich da die Frage ob ihr mit dieser speziellen Messelektronik
für die Industrie überhaupt unter ROHS fallt, oder ob euer Auftraggeber
dies explizit fordert.
asd schrieb:> Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem> ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc.> nicht überschritten wird?
In diesem Fall liefere das Bauteil mit ner Stange Zinn aus die mit ins
Gehäuse geklebt werden muss bzw macht das selbst bei Auslieferung!
Das System kaufen halt meist Chiptuning Werkstätten oder auch
ambitionierte Motorsportler, um ihre Motoren zu optimieren. Den
Funktionsteil z.B. zur Zündwinkeloptimierung auf dem Prüfstand. Deswegen
kamen wir auf die Idee der Extralieferung und ggf Montage vom Kunden bei
Bedarf. Das Teil gibt es sogar bei Amazon gelistet :)
Gruss
RoHS ist eine Forderung für das gesamte Gerät.
Im Extremfall kann man das Gerät zermalen lassen und dann die
Bestandteile bestimmen. Liegt man unter den Grenzwerten, ist alles OK.
RoHS verbietet z.B. Blei nicht 100%.
Alternativ kann man veruschen durch Berechnung nachzuweisen, dass man
die Grenzen einhält. Das wird aber oft schwierig, weil man nicht weiß,
wie viel Reserve die RoHS-konformen Komponentne noch haben.
noch nichts, da das Gerät schon fast 10 Jahre nicht mehr neu verkauft
wurde, sondern immer Rücknahmen und Wiederaubereitung. Jetzt ist aber
Nachfrage da und nix Aufgearbeitetes mehr da...
Wenn Du das Gerät ohne dieses nicht RoHS-konforme Bauteil verkaufst,
kann Dir keine Behörde oder ein Konkurrent an den Karren fahren. Wenn
der Kunde sich das Bauteil dann selbst besorgt und einbaut ist das seine
Sache.
Nur würde ich das Bauteil selber nicht dem Kunden gleich im Paket
mitverkaufen. Das würde eine Behörde vermutlich nicht als Verkauf eines
einzelnen Bauteils deuten, sondern als Option oder Teil des gesamten
Geräts. Und damit fällt das dann in die selbe Kategorie wie das gesamte
Gerät.
Was natürlich passieren kann, ist daß sich der Kunde beschwert daß diese
eine, in der Beschreibung vorhandene Funktion, fehlt. Wenn Du das von
vorneherein sauber kommunizierst sollte das aber kein Problem geben.
Ich würde mir da gar keine Gedanken machen. Es sei denn, ihr habt
böswillige Konkurrenten, die nur darauf warten...
Wenn es das einzige Teil ist mit ein paar µg Blei drin und nicht konform
beschaffbar - wen soll das stören? Noch dazu in der beabsichtigten
Stückzahl.
Vielleicht hast du aber schon ein wenig zuviel verraten, worum es
eigentlich geht. Es gibt jetzt Möglichkeiten, das aktiv zu suchen.
Ich glaube ich habe doch nochwas gefunden. In der aktuellen Richtlinie
gibt es die Ausnahme für Geräte für "Forschung und Entwicklung". Das
sollte eigentlich perfekt passen...
Wie sagte mir ein Vertreter:
In Deutschland wurde die Frage nach RoHS ca. 2 mal häufiger gestellt als
im gesammten übrigen Europäischen Raum zusammengenommen.
Natürlich darfst Du 'nicht RoHS' Bauteile verwenden, solange der
prozentuale Anteil am Gerät klein genug ist.
Genau das ist so schwer nachzuweisen weswegen es derzeit kaum eine
behördliche Überwachung gibt.
Solange man RoHS konforme BleiGel Akkus kaufen kann (per
Ausnahmeregelung konform) ist das alles nur Augenwischerei.
Ein ganzer Haufen an Bauteilen ist nur per Ausnahmeregelung RoHS
konform.
Bei der Analyse machen die Messgeräte aber keine Ausnahme zwischen 'mit
Ausnahmeregelung' und 'ohne Ausnahmeregelung'.
Wer will jetzt beweisen welcher Anteil legal und welcher illegal ist
ausser über Deine Geschäftspapiere ?
In der Sache ist die Regelung gut gemeint, aber in der Praxis oft
einfach nicht umzusetzen.
In Luft und Raumfahrt kommen nur die ganz waagemutigen auf die Idee
bleifrei in kritischen Baugruppen zu verwenden weswegen das gleich
komplett unter einer Ausnahmeregelung läuft.
Für den Fall der Fälle würde ich einen Nachweis führen was Du
unternommen hast um das Bauteil zu ersetzen und das es nicht ersetzbar
war.
Für den unwahrscheinlichen Fall das Deine Konkurrenz hier mitliest und
überhaupt erst durch Deine Fragestellung auf Dich aufmerksam wurde,
solltest Du so glimpflich davonkommen.
Im B2B Bereich dürfte dieses Bauteil recht unproblematisch sein. Wenn es
aber über diverse Vertreibskanäle direkt an Endkunden als Handelsware
verkauft werden soll, dürfte das mit der erforderlich CE
Konformitätserklärung aktuell etwas problematisch werden. Eine
Ausnahmegehmigung scheidet wohl hier wegen des bürokratischen Aufwandes
im Hinblick auf die Stückzahl aus.
Mikki Merten schrieb:> Im B2B Bereich dürfte dieses Bauteil recht unproblematisch sein.
Kenne ich auch so.
Die RoHS Pflicht gilt nur für Konsumgüter, die potentiell im Hausmüll
landen könnten.
Die Industrie muß ihren Müll fachgerecht entsorgen und darf ihn nicht in
den Hausmüll schmeißen.
Kurt Sprem schrieb:> wir sind eine sehr sehr kleine Firma und haben ein spezielles Messgerät,> welches ein nicht RoHS-konformes Bauteil enthält (ist auch nicht konform> beschaffbar). Dieses wurde im Design schon extra gesockelt (PLCC44)> ausgeführt. Jetzt wird dieses Gerät wieder nachgefragt (10-20Stk./pro> Jahr). Die Überlegung ist einfach, das Gerät ohne das Bauteil> auszuliefern, das Bauteil getrennt mitzuliefern und es den z.B. Kunden> ggf. einsetzen zu lassen, sofern er diese konkrete Messfunktion des> Gerätes benötigt (es ist nur eine sehr spezielle Funktion davon> betroffen). Was meint ihr, könnte das evtl. Probleme geben?
Noch sind deine Produkte (industrielle Messgeräte) nicht von RoHS
betroffen:
"ab 22. Juli 2017 werden erstmalig industrielle Überwachungs- und
Kontrollinstrumente" einbezogen.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/innovation-umwelt/merkblatt_elektrostoffv_2013.pdf
Der einzeln gelieferte Chip auch nicht:
Konformität von Bauteilen oder Komponenten:
Die ElektroStoffVerordnung bezieht sich generell auf Fertigprodukte,
sodass einzelne Bauteile oder Komponenten als solche, die selbst noch
keine Geräte sind, nicht den Stoffbeschränkungen unterliegen und daher
prinzipiell nicht den Anforderungen der RoHS-2-Richtlinie direkt
entsprechen müssen.
Kurt Sprem schrieb:> Die Mengeninfos zum Bauteil habe ich schon bekommen. Es sind 0.00053g> Pinbeschichtung und darin bis max. 20% Blei...
0,000106g Blei, dass liegt ja unter dem Grenzwert einer EU Banane.
Dieser Schwachsinn und 8,50€ Mindestlohn macht die Welt verrückt.
asd schrieb:> Ist es nicht so dass eine gewisse Anzahl nicht-ROHS-Bauteile in einem> ROHS-Gerät zugelassen sind solang ein gewisses Gewicht an Blei, etc.> nicht überschritten wird?
Nein. Es ist erheblich schlimmer.
Die Stoffkonzentration muss in der sogenannten "Homogenen Masse"
eingehalten werden. Das ist das kleinste durch mechanische Bearbeitung
entfernbare Teil von einem Gerät. Man könnte also die Beschriftung von
einem Bauteil kratzen und den Bleigehalt davon analysieren, ist der zu
hoch fällt das ganze Gerät durch,
Guido Körber schrieb:> Man könnte also die Beschriftung von> einem Bauteil kratzen und den Bleigehalt davon analysieren, ist der zu> hoch fällt das ganze Gerät durch,
Genau!
Und deshalb ist es auch nicht sinnvoll ein Stück Eisenbahnschiene in das
Gerät einzubauen um den prozentualen Bleigehalt zu senken.
Es lohnt sich aber die Ausnahmeregelungen sorgfältig zu lesen, die es
z.B. für nicht mehr anders zu beschaffende Ersatzteile gibt.
Unglaublich wie viel falsche Informationen hier verbreitet werden.
1. RoHS gilt nicht nur für B2C sondern für alle Gerätearten mit der
Ausnahme von Luft&Raumfahrt, Militär und momentan noch Medizin und
industrielle Mess- und Kontrollgeräte. Im Laufe der nächsten Jahre
werden schrittweise alle Produkte bis auf Luft&Raumfahrt und Militär
betroffen sein.
2. Nein, es darf kein einziges Bauteil, bzw. kein einziger Bestandteil
eines Bauteils die Grenzwerte überschreiten. Auch wenn das technisch
völlig irrsinnig und sinnlos ist, RoHS gibt vor, dass ein 250 cm
Fernseher nicht konform wäre, wenn die Kontaktoberfläche eines 0805
Widerstandes knapp über den Grenzwerten ist.
Nun zum Lösungsansatz:
Wenn die Produkte glaubhaft als industrielle Mess- und Kontrollgeräte
eingestuft werden (das kann man bei der EAR Registrierung klären), dann
geht es bis Mitte 2017 die wie gehabt zu verkaufen.
Ansonsten Redesign, oder die Chips bei einem Dienstleister mit einer
neuen Kontaktoberfläche versehen lassen. Es gibt da Unternehmen die sich
darauf spezialisiert haben Oberflächen auszutauschen um genau solche
Probleme wie dieses hier zu lösen (ökologisch natürlich sehr sinnvoll…).
vielen Dank für die Infos. Hat zufällig jemand einen Link zu einer Firma
die die Beschichtung wechselt? Wäre mal einen Versuch wert. Redesign
kommt bei 10Stk./Jahr und den Verkaufserlösen eher nicht in Frage, zumal
es keinen ähnlichem Ersatz gibt. Das wäre eine komplette Neuentwicklung.
Na, dann werden wir das Gerät erstmal ohne den Baustein verkaufen. Wie
der dann evtl. den Weg zum Kunden und in das Gerät findet ist dann noch
zu überlegen...
Danke für die Hilfen
Kurt
Ganz kurz gegooglet:
http://www.factronix.com/produkte/rework-dienstleistungen/rework-dienstleistung/?id=151&tpl=2&showdetail=true&parentid=56&themeid=283
Was für ein Bauteil ist das denn genau?
Die meisten Bauteile sind ja auch nach Abkündigung noch beschaffbar und
in vielen Fällen werden ganze Wafer von Firmen eingelagert, die sich
darauf spezialisieren End-of-Life management zu betreiben. Die bieten
dann die Chips in neuen Gehäusen als Neuware an. Rochester Electronic
ist einer davon, die hatten auf der electronica einen schönen Messestand
im Design eines 50er-Jahre Diner.
Hallo nochmal,
das war ja doch nicht so problematisch. Wir lassen die Bauteile jetzt
umlegieren. Kostet fast nix bei unseren Stückzahlen und ist mit
Zertifikat und Analyse wasserdicht bzgl. Konformität.
Danke nochmal
Kurt
Was soll der Aufstand bei den drei Geräten? Erstens ist das nicht
kriminell oder fürchterlich umweltbelastend oder gefährlich und zweitens
interessiert das höchstens bei Export. Und selbst dann: Wo kein Kläger
ist, ist auch kein Richter.