Hallo zusammen,
ich arbeite als Dipl.-Ing. an einem deutschen Forschungsinstitut. Bringt
mir das gewisse Freiheiten in Puncto Werbungs-/Fortbildungskosten?
Dass ich Fachbücher absetzen kann ist klar, das kann man ja auch als
"normaler" Angestellter. Aber wie schaut es z.B. mit technischen
Gerätschaften zwecks persönlicher Befassung mit der Thematik aus, z.B.
AVR-Board, Oszilloskop, Labornetzteil etc.?
Diese Dinge sollten als nichtselbstständiger ja "eigentlich" durch die
Arbeit gestellt werden, um damit produktiv zu arbeiten, jedoch ergibt es
ja auch Sinn sich privat mit der Materie zu beschäftigen um seine
Fähigkeiten/Umgang damit auszubauen.
Ich habe mal etwas recherchiert und beim Thema
"Fortbildungskosten+Steuer" nur etwas über die Absetzbarkeit von
tatsächlichen Fortbildungen (z.B. Seminaren) gefunden (z.B. hier:
http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fortbildungskosten), jedoch nicht
von "fortbildendendem Material/ Gerätschaften" (gibt es hierfür einen
Fachausdruck?) :D
Gruß Bärenmarke
Ich habe auch VOR meiner Selbständigkeit bereits Oszilloskop abgesetzt
und zwar im Studium. Später war es dann der PC und das Zeug vom Conrad.
Lohnt aber nicht wirklich. Nutze lieber die Pauschale und kaufe
Garnichts. Das ist billiger :-)
Ansonsten solltest Du in der Tat alles gestellt bekommen.
Was Du eben machen kannst: Eine Selbständigkeit anmelden. Da muss aber
früher oder später auch was reinkommen, sonst rollen die alles wieder
zurück. Ist bei einem Kollegen passiert. Der hat jahrelang abgesetzt,
konnte kein Gewinnstreben nachweisen und bekam dann nach Jahren eine
fette Rückzahlungsforderung, weil sie es ihm als Hobby gerechnet haben.
Bärenmarke schrieb:> Hallo zusammen,> ich arbeite als Dipl.-Ing. an einem deutschen Forschungsinstitut.
Bekommt man da überhaupt genug Geld um Steuern zu zahlen ?
Heiner der Weiner schrieb:> Bärenmarke schrieb:>> Hallo zusammen,>> ich arbeite als Dipl.-Ing. an einem deutschen Forschungsinstitut.>> Bekommt man da überhaupt genug Geld um Steuern zu zahlen ?
Als Dipl.-Ing sollte E13 in Vollzeit drin sein. Da drückt man schon 10k
€ ab.
Bärenmarke schrieb:> Hallo zusammen,> ich arbeite als Dipl.-Ing. an einem deutschen Forschungsinstitut. Bringt> mir das gewisse Freiheiten in Puncto Werbungs-/Fortbildungskosten?
Was willst du von der Steuer absetzten, wenn wir dich finanzieren!
Kannst Du Dir nebenher nicht 3mark50 für einen AVR leisten?
Biste auf Spartrip unterwegs? Da kommt die Fastenzeit ja gerade gelegen.
Alles Geld ab in die Bank, die es Dir mittels Gebuehren auffrisst.
Was sollte denn das Absetzen bringen? Wenn überhaupt wäre das ja als
Arbeitszimmer-material, was man typischerweise über mehrere Jahre
Abschreiben muss.
Nehmen wir mal an du kaufst Material im Wert von 2000€. Das müsste man
dann über 5 Jahre abschreiben, also 400€/Jahr. Das liegt unter den 900€
Pauschale, also kann man sich den Sermon auch sparen.
Wenn du unbedingt steuern sparen willst, heirate, mach Kinder oder trete
aus der Kirche aus...
Fabian F. schrieb:> oder trete> aus der Kirche aus...
Das ist wohl das sinnvollste. Die Kirche wird ohnehin größtenteils von
normalen Steuergeldern finanziert. Die Kirchensteuer macht nur einen
kleinen Anteil aus.
Die meisten Leute sind ja nur ihren Eltern zu liebe noch
Kirchenmitglied.
Fabian F. schrieb:> Wenn überhaupt wäre das ja als> Arbeitszimmer-material, was man typischerweise über mehrere Jahre> Abschreiben muss.
Wenn Du eine Hausabschreibung machst. Norml wäre aber, die anteiligen
Kosten dafür in Anrechung zu bringen. Das Limit liegt da glaube ich bei
1200,- im Jahr. Allerdings verwerfen es die FAs, wenn man in der Uni
einen Arbeitsplatz hat und davon ist auszugehen, wenn einer angestellter
ist.
Ein Privatdozent, der als Selbständiger arbeitet und gegen Honorar
Vorleseungen hält, hat es da besser: Er bekommt steierfreie
Aufwandsentschädigung, wie Arbeitsmittelkosten und Fahrtkosten, die er
nur versteuern müsste, wenn er nichts dagegensetzen kann, was er aber
kann, weil er offiziell nicht da lebt. Wir hatten so einen Fall. Der Typ
wohnte bei seiner Schnalle - im Übrigen seiner Studentin :-) - und
setzte täglich 80km Fahrt bei der Steuer ein. So prahlte er jedenfalls.
> Nehmen wir mal an du kaufst Material im Wert von 2000€. Das müsste man> dann über 5 Jahre abschreiben also 400€/Jahr.
Nein, das ist falsch. Bei einzelnen untrennbaren Geräten, den sogennnten
GWG, gilt diese Grenze von 410,- Euro (inklusive MWST / bei
Selbständigen exklusive).
Material kann beliebig als Betriesbedraf abgesetzt werden.
.... WENN er es absetzen kann, was er wahrscheinlich nicht kann.
> Wenn du unbedingt steuern sparen willst, heirate, mach Kinder oder trete> aus der Kirche aus...
Heiraten bringt nur, wenn die alte weniger verdient und dann ist es ein
Zuschussgeschäft.
Legales Steuersparen ist bei Angestellten praktisch ausgeschlossen. Nur
durch zusätlziche Arbeitszeit kann man weitere Einnahmen haben und die
steuersparen hinzuverdienen. Wenn man z.B. ein Gewerbe anmeldet, bei dem
man nur wenig Gewinn macht und die Kosten aus dem privaten dorthin
verlagern kann, wie beim Auto z.B. Aber dann muss man schon betrügen um
was zu sparen.
Die einzige Chance wirklich Steuern zu sparen, ist die Einnahme zu
verteilen. D.h. heute eine Firma gründen, die wenig Gewinn macht und
damit die Einnahmen nicht stark erhöht, und die im Rentenalter mehr
Gewinn macht. Damit lagert man die Gewinne nach hinten und verteilt die
Einnahmen.
Alles andere ist wie gesagt nur Ausgaben erhöhen, um relativ weniger zu
zahlen. MAN HAT ABER NETTO AUCH WENIGER!!!!
Ich finanziere mir durch meine Projekte eine superteure Videoausrüstung
im Gegenwert von 15.000. Sie kostet mich praktisch nur die Hälfte. Dafür
habe ich privat eine Superausstattung. Der Privatanteil beträgt 10%, das
kann ich verkraften. Dafür verleihe ich das Ding gerne mal, gegen eine
unentgeltliche Gegenleistung wie Sportwagen leihen. Alles legal.
Bärenmarke schrieb:> Aber wie schaut es z.B. mit technischen> Gerätschaften zwecks persönlicher Befassung mit der Thematik aus, z.B.> AVR-Board, Oszilloskop, Labornetzteil etc.?>> Diese Dinge sollten als nichtselbstständiger ja "eigentlich" durch die> Arbeit gestellt werden, um damit produktiv zu arbeiten, jedoch ergibt es> ja auch Sinn sich privat mit der Materie zu beschäftigen um seine> Fähigkeiten/Umgang damit auszubauen.
Wenn man dem Finanzbeamten plausibel erklären kann, dass persönliche
Befassung mit dieser Thematik der beruflichen Weiterentwicklung dient,
sollte das kein Problem sein.
Wolfgang Erbes schrieb:> Wenn man dem Finanzbeamten plausibel erklären kann, dass persönliche> Befassung mit dieser Thematik der beruflichen Weiterentwicklung dient,> sollte das kein Problem sein.
Ach so einfach ist das also.
Marx W. schrieb:> Wolfgang Erbes schrieb:>> Wenn man dem Finanzbeamten plausibel erklären kann, dass persönliche>> Befassung mit dieser Thematik der beruflichen Weiterentwicklung dient,>> sollte das kein Problem sein.>> Ach so einfach ist das also.
So einfach ist es immer :-)
Überzeugst Du den prüfenden FA-Angestellten, gewinnst Du. Überzeugst Du
ihn nicht, verlierst Du bzw. muss gegen seine Einschätzung mit
Rechtsmitteln vorgehen.
Man kann es auch so sagen:
Du schreibst in deine Steuererklärung was du gerne vom Staat zurück
hättest. Diese Wünsche sollten im legalen Bereich liegen.
Der Staat antwortet Dir im Steuerbescheid welchen Wünschen er nachkommt.
Je nach zuständigem Finanzbeamten kann die Wunschgewährung schon mal
unterschiedlich ausfallen.
--
Da der TS ein wirklich wichtiger Wissenschaftler ist, sollte er auch
über die Ansetzung von Kosten für Berufsbekleidung (Anschaffung und
Reinigung wirklich wichtig aussehender weißer Laborkittel) nachdenken.
Jay schrieb:> Da der TS ein wirklich wichtiger Wissenschaftler ist, sollte er auch> über die Ansetzung von Kosten für Berufsbekleidung (Anschaffung und> Reinigung wirklich wichtig aussehender weißer Laborkittel) nachdenken.
Bärenmarke schrieb:> ich arbeite als Dipl.-Ing. an einem deutschen Forschungsinstitut. Bringt> mir das gewisse Freiheiten in Puncto Werbungs-/Fortbildungskosten?>> Dass ich Fachbücher absetzen kann ist klar, das kann man ja auch als> "normaler" Angestellter. Aber wie schaut es z.B. mit technischen> Gerätschaften zwecks persönlicher Befassung mit der Thematik aus, z.B.> AVR-Board, Oszilloskop, Labornetzteil etc.?
Alles kein Problem, ich bin als Dipl-Ing in der Privatwirtschaft tätig
und setze jeder reichelt-Lieferung von der Steuer ab. Lötdraht, Handvoll
LED's Sortimentboxen, Werkzeug, Sack Transistoren von Pollin -> alles
kein Problem.
Auch Ebay oder von-privat ankäufe von FPGA-boards etc. kein Problem.
Bezüglich Arduino-boards kann ich nichts sagen, die zählen für mich
unter (nicht absetztfähiges) Kinderspielzeug ;-)
Scope, gebrauchten Logicanalyzer - alles in den letzte 5 Jahren
abgesetzt.Vor 15 Jahren hat einem Kollegen das Finazamt das Scope nicht
anerkannt ist aber die Ausnahme.
Einreichen bei der Steuer ist sowieso OK, wenn es denen nicht passt
streichen sie einfach von der Liste und gut ist. Die müßen bei anderen
viel genauer hinschauen, die 1-2k im Jahr die der Ing. absetzt sind da
Peanuts. Der Beleg muß halt in Ordnung sein, Fakes oder
doppeltabrechnung aus dem letzten Jahr sieht man garnicht gern!
Bei Nachfrage kann man es gut als Weiterbildung begründen. Also für die
FPGA-boards gibt es auch ein academic-programm, die Software ist als
educational lizensiert (bspw. Labview); unabhängig davon ob du jetzt
Studentenrabatt bekommen hast oder nicht. Und der Raspberry ist Ohnehin
für den Bildungsbereich entwickelt worden.
Oder man besucht gerade ein Kurs an der VHS/Uni/IHK und hat sich zur
Vertiefung Laborausrüstung zugelegt. Mancher Chemiker/Bastler setzt dann
sogar sein Kellerlabor als Arbeitszimmer ab - aber bevor man ein
Arbeitszimmer absetzt sollte man sich diesbezüglich beraten lassen.
Messebesuche (Embedded, Funkausstellung) auf Privatinitiative hab ich
auch abgesetzt also Fahrtkosten, Verpflegungspauschale, Eintritt.
Konferenzen geht sicher auch, beim Elektroniker-Stammtisch werd ich's
persönlich aber nicht versuchen. Hm, ob ich mal einen Besuch des
Deutschen Museums in München einreiche? Wäre überlegenswert ;-)
MfG,