Darf ein Füller das Schreiben eines Bestsellers verbieten?

OP #4021755
Ich kann ja eine PCB Software kaufen, die es mir nicht erlaubt, die 
Schaltpläne für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Ich könnte also einen teuren Füller herstellen, eine Lizenzbestimmung 
dazulegen, die das kommerzielle Schreiben eines Buches verbietet und 
bekäme dann vor Gericht recht, wenn es jemand doch wagt?

Klar. Ein provokanter Vergleich. Ich will auch keine Füller herstellen. 
Aber ich hinterfrage gerade das PCB-Software Lizenzmodell.
#4021798
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich ...

Papa Q. schrieb:
> Aber ich hinterfrage gerade das PCB-Software Lizenzmodell.

Wieso?
Wenn Du zustimmst das Prgramm nur Privat zu benutzten schenkt Dir der 
Hersteller einen Teil, wenn Du damit Geld verdienen willst ist er nicht 
so großzügig.
Und Du willst jetzt das Geschenk und den Gewinn?
#4021807
Hallo,

Papa Q. schrieb:
> Ich kann ja eine PCB Software kaufen, die es mir nicht erlaubt, die
> Schaltpläne für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

vermutlich hast Du in Deinem Leben noch nie eine Software gekauft. In 
der Regel kauft man das Nutzungsrecht. Bei einem Füller ist es wohl eher 
anders herum.

Mit freundlichen Grüßen
Guido
#4021810
Papa Q. schrieb:
> Klar. Ein provokanter Vergleich. Ich will auch keine Füller herstellen.
> Aber ich hinterfrage gerade das PCB-Software Lizenzmodell.

Ich kenne mich mit den Details im Software-Recht nicht aus. Allerdings 
ist die Rechtslage bei Software nunmal so, dass man sie im Gegensatz zu 
einem Gegenstand nicht als Eigentum kauft, sondern bloss lizenziert. Der 
Lizenzgeber gibt dir also bloss gewisse Nutzungsrechte an seiner 
Software. Und wie bei einem Mietwagen oder einem Hotelzimmer darf er 
natürlich auch bei einer Software bestimmen, wofür du sie nutzen darfst. 
Das ist also rechtlich und moralisch alles sauber.
#4021829
Papa Q. schrieb:
>>vermutlich hast Du in Deinem Leben noch nie eine Software gekauft
> Ich hab mir an PCB Programmen bisher Rule und Target gekauft. Für
> privat. Zur Zeit arbeite ich mit Altium. Das wurde mir gekauft.

Nein, vermutlich hast du es nicht gekauft. Vermutlich hast du ein 
Nutzungsrecht gekauft. Das ist bei praktisch aller Software so.
OP #4021838
Auf jeden Fall hab ich in beiden Fällen eine Diskette gekauft. Mit 
(vermutlich von Hand) magnetisierten weißschen Bezirken drauf. Ob da ein 
Nutzungsrecht dabei war, weiss ich nicht mehr. Die Diskette hat 
jedenfalls das getan, was sie sollte.
#4021857
P. M. schrieb:
> Nein, vermutlich hast du es nicht gekauft. Vermutlich hast du ein
> Nutzungsrecht gekauft. Das ist bei praktisch aller Software so.

Man kauft diese eine Kopie als Produkt. Das Geschwafel mit den Lizenzen 
ist oft nur juristischer Nebel der Hersteller, die es gerne anders 
hätten. So jedenfalls liest sich die Rechtsprechung bis rauf zum EuGH.

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