Mir ist von einem Bekannten erzählt worden, dass ein bekanntes Unternehmen aus der Landmaschinenbranche den Mindestlohn für Praktikanten und Diplomanden umgeht, indem konsekutive 3-Monatsverträge abgeschlossen werden. Sprich: 6 Monate Praktikum == 1. 3-Monatsvertrage, dann 2. 3-Monatsvertrag. Ich finde sowas ist eine riesen Sauererei! Besonders bei Konzernen. Mich würde generell interessieren, was man unternehmen kann, wenn Firmen versuchen sich auf diese Art vor den Kosten zu drücken? Im Grunde ist dieses Verhalten doch sittenwidrig.
Und du glaubst das Mindestlohngesett gilt für diese beiden "Berufsgruppen" ? ;) Dabei handelt es sich um ein "Bildungs-" und kein Arbeitsverhältnis...
Test schrieb: > Und du glaubst das Mindestlohngesett gilt für diese beiden > "Berufsgruppen" ? ;) Dabei handelt es sich um ein "Bildungs-" und kein > Arbeitsverhältnis... Kommt auf die Art des Praktikums an.
also ich habe 2 mal 6 monatige verträge bei einer firma und bekomme dafür nur pauschal was im monat. auf eine stunde gerechnet bekomme ich:4€. ich sag ganz ehrlich ohne sowas bekommt man meiner erfahrung nach sonst keinen fuß in der ingbranche. das ist bei den meisten meiner mitstudenten so.
Waldtier schrieb: > Mich würde generell interessieren, was man unternehmen kann, wenn Firmen > versuchen sich auf diese Art vor den Kosten zu drücken? Hartz 4
Soweit ich weiss, gilt der mindestlohn auch für Praktikas länger als drei Monate.Und das gilt auch dann, wenn das Praktikum nachträglich verlängert wird und dann auch rückwirkend.Referenzen müsste ich raussuchen
icke schrieb: > Soweit ich weiss, gilt der mindestlohn auch für Praktikas länger als > drei Monate.Und das gilt auch dann, wenn das Praktikum nachträglich > verlängert wird und dann auch rückwirkend.Referenzen müsste ich > raussuchen Der Mindestlohn gilt gerade nur für Praktika über 3 Monate. Bei Pflichtpraktika, die Teil des Studiums sind, müssen Firmen nicht zahlen. Abschlussarbeiten sind aber z.B. keine Pflichtpraktika. Außerdem müssen Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung. Dazu zählt auch der Bachelor. Was gerade für Masterstudenten wichtig ist. Es ist eigentlich auch ziemlich dreist, einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal umsonst was entwicklen zu lassen.
genervt schrieb: > einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal > umsonst was entwicklen zu lassen. Die Firmen sehen, wenn man die Sache gut macht, ein gutes Praktikumszeugnis, als ausreichend Bezahlung an. Das ganze hat dann auch seine Schattenseiten, wenn die Zeit nicht gereicht hat, insbesondere wenn noch Sonderwünsche erfüllt werden sollten.
Ex-Praktikant schrieb: > genervt schrieb: > einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal > umsonst was entwicklen zu lassen. > > Die Firmen sehen, wenn man die Sache gut macht, ein gutes > Praktikumszeugnis, als ausreichend Bezahlung an. Das ganze hat dann auch > seine Schattenseiten, wenn die Zeit nicht gereicht hat, insbesondere > wenn noch Sonderwünsche erfüllt > werden sollten. Wie die Firmen das sehen ist nicht das Maß der Dinge. Wenn das so wäre würdest du als Arbeitnehmer überhaupt keinen Lohn bekommen, schließlich darfst du dich 8 Stunden am Tag in Büro aufwärmen. Das ist nämlich nach Ansicht der Firma Belohnung genug.
Hier findet man Antwort auf eine ganze Reihe von Fragen zum Mindestlohn: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-Mindestlohngesetz/mindestlohn-mindestlohngesetz_node.html MfG Paul
Praktika und Diplomarbeiten gehören zur Ausbildung. Jedem steht frei, die Diplomarbeit in der Uni oder FH zu machen. Da gibt es garantiert kein Geld und damit auch keinen Grund zu maulen! Ich tippe darauf, dass diejenigen, die hier am meisten schimpfen genauso als Unternehmer handeln würden. Denn solche Menschen haben permanent das Gefühl zu kurz zu kommen, bzw. von der anderen Seite ausgenommen zu werden. Egal ob als Student auf der einen Seite oder später als Unternehmer auf der anderen Seite.
Des einen Freud schrieb: > Praktika und Diplomarbeiten gehören zur Ausbildung. > Jedem steht frei, die Diplomarbeit in der Uni oder FH zu machen. Da gibt > es garantiert kein Geld und damit auch keinen Grund zu maulen! Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man Abschlussarbeiten auch an der Hochschule schreiben kann, handelt es sich nicht um Pflichtpraktika und damit wäre dann der Mindestlohn bei einer Beschäftigung über 3 Monate Pflicht. Masterarbeiten dauern in der Regeln 6 Monate. Außerdem gilt die Mindestlohnpflicht für Praktikanten, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Mit Erhalt des Bachelors ist das der Fall.
"konsekutive 3-Monatsverträge" Was ist das?
genervt schrieb: > Abschlussarbeiten sind aber z.B. keine Pflichtpraktika. genervt schrieb: > Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man Abschlussarbeiten auch an der > Hochschule schreiben kann, handelt es sich nicht um Pflichtpraktika und > damit wäre dann der Mindestlohn bei einer Beschäftigung über 3 Monate > Pflicht. Dachte ich auch mal... Ich muss sie ja nicht in der Firma machen, sondern tue dies freiwillig. Diese Fehleinschätzung wurde dann allerdings sehr teuer. Es scheint da bisher keine einheitliche Ansicht zu geben. Fürs Bafög oder Stipendium wird dies dann nämlich unter Umständen dennoch als Pflichtpraktikum angerechnet. Wodurch ich plötzlich einige tausend Euro innerhalb eines Monats zurückzahlen durfte... Also mit solchen Aussagen extrem aufpassen!
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