Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Umgehung des Mindestlohns durch konsekutive 3-Monatsverträge


von Waldtier (Gast)


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Mir ist von einem Bekannten erzählt worden, dass ein bekanntes 
Unternehmen aus der Landmaschinenbranche den Mindestlohn für 
Praktikanten und Diplomanden umgeht, indem konsekutive 3-Monatsverträge 
abgeschlossen werden. Sprich: 6 Monate Praktikum == 1. 3-Monatsvertrage, 
dann 2. 3-Monatsvertrag. Ich finde sowas ist eine riesen Sauererei! 
Besonders bei Konzernen.

Mich würde generell interessieren, was man unternehmen kann, wenn Firmen 
versuchen sich auf diese Art vor den Kosten zu drücken? Im Grunde ist 
dieses Verhalten doch sittenwidrig.

von Test (Gast)


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Und du glaubst das Mindestlohngesett gilt für diese beiden 
"Berufsgruppen" ? ;) Dabei handelt es sich um ein "Bildungs-" und kein 
Arbeitsverhältnis...

von Waldtier (Gast)


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Test schrieb:
> Und du glaubst das Mindestlohngesett gilt für diese beiden
> "Berufsgruppen" ? ;) Dabei handelt es sich um ein "Bildungs-" und kein
> Arbeitsverhältnis...

Kommt auf die Art des Praktikums an.

von Test (Gast)


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Nicht wirklich...

von -.- (Gast)


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also ich habe 2 mal 6 monatige verträge bei einer firma und bekomme 
dafür nur pauschal was im monat. auf eine stunde gerechnet bekomme 
ich:4€.

ich sag ganz ehrlich ohne sowas bekommt man meiner erfahrung nach sonst 
keinen fuß in der ingbranche. das ist bei den meisten meiner 
mitstudenten so.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Waldtier schrieb:
> Mich würde generell interessieren, was man unternehmen kann, wenn Firmen
> versuchen sich auf diese Art vor den Kosten zu drücken?

Hartz 4

von icke (Gast)


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Soweit ich weiss, gilt der mindestlohn auch für Praktikas länger als 
drei Monate.Und das gilt auch dann, wenn das Praktikum nachträglich 
verlängert wird und dann auch rückwirkend.Referenzen müsste ich 
raussuchen

von genervt (Gast)


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icke schrieb:
> Soweit ich weiss, gilt der mindestlohn auch für Praktikas länger als
> drei Monate.Und das gilt auch dann, wenn das Praktikum nachträglich
> verlängert wird und dann auch rückwirkend.Referenzen müsste ich
> raussuchen

Der Mindestlohn gilt gerade nur für Praktika über 3 Monate. Bei 
Pflichtpraktika, die Teil des Studiums sind, müssen Firmen nicht zahlen. 
Abschlussarbeiten sind aber z.B. keine Pflichtpraktika. Außerdem müssen 
Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung. Dazu zählt auch der 
Bachelor. Was gerade für Masterstudenten wichtig ist. Es ist eigentlich 
auch ziemlich dreist, einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal 
umsonst was entwicklen zu lassen.

von Ex-Praktikant (Gast)


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genervt schrieb:
> einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal
> umsonst was entwicklen zu lassen.

Die Firmen sehen, wenn man die Sache gut macht, ein gutes
Praktikumszeugnis, als ausreichend Bezahlung an. Das ganze
hat dann auch seine Schattenseiten, wenn die Zeit nicht
gereicht hat, insbesondere wenn noch Sonderwünsche erfüllt
werden sollten.

von genervt (Gast)


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Ex-Praktikant schrieb:
> genervt schrieb:
> einen Ingenieur einzustellen und denn dann mal
> umsonst was entwicklen zu lassen.
>
> Die Firmen sehen, wenn man die Sache gut macht, ein gutes
> Praktikumszeugnis, als ausreichend Bezahlung an. Das ganze hat dann auch
> seine Schattenseiten, wenn die Zeit nicht gereicht hat, insbesondere
> wenn noch Sonderwünsche erfüllt
> werden sollten.

Wie die Firmen das sehen ist nicht das Maß der Dinge. Wenn das so wäre 
würdest du als Arbeitnehmer überhaupt keinen Lohn bekommen, schließlich 
darfst du dich 8 Stunden am Tag in Büro aufwärmen. Das ist nämlich nach 
Ansicht der Firma Belohnung genug.

von Paul B. (paul_baumann)


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von Des einen Freud (Gast)


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Praktika und Diplomarbeiten gehören zur Ausbildung.
Jedem steht frei, die Diplomarbeit in der Uni oder FH zu machen. Da gibt 
es garantiert kein Geld und damit auch keinen Grund zu maulen!
Ich tippe darauf, dass diejenigen, die hier am meisten schimpfen genauso 
als Unternehmer handeln würden.
Denn solche Menschen haben permanent das Gefühl zu kurz zu kommen, bzw. 
von der anderen Seite ausgenommen zu werden. Egal ob als Student auf der 
einen Seite oder später als Unternehmer auf der anderen Seite.

von genervt (Gast)


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Des einen Freud schrieb:
> Praktika und Diplomarbeiten gehören zur Ausbildung.
> Jedem steht frei, die Diplomarbeit in der Uni oder FH zu machen. Da gibt
> es garantiert kein Geld und damit auch keinen Grund zu maulen!

Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man Abschlussarbeiten auch an der 
Hochschule schreiben kann, handelt es sich nicht um Pflichtpraktika und 
damit wäre dann der Mindestlohn bei einer Beschäftigung über 3 Monate 
Pflicht. Masterarbeiten dauern in der Regeln 6 Monate. Außerdem gilt die 
Mindestlohnpflicht für Praktikanten, die bereits eine Berufsausbildung 
abgeschlossen haben. Mit Erhalt des Bachelors ist das der Fall.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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"konsekutive 3-Monatsverträge"

Was ist das?

von (prx) A. K. (prx)


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konsekutiv = aufeinanderfolgend

von keingeld (Gast)


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genervt schrieb:
> Abschlussarbeiten sind aber z.B. keine Pflichtpraktika.

genervt schrieb:
> Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man Abschlussarbeiten auch an der
> Hochschule schreiben kann, handelt es sich nicht um Pflichtpraktika und
> damit wäre dann der Mindestlohn bei einer Beschäftigung über 3 Monate
> Pflicht.


Dachte ich auch mal... Ich muss sie ja nicht in der Firma machen, 
sondern tue dies freiwillig. Diese Fehleinschätzung wurde dann 
allerdings sehr teuer. Es scheint da bisher keine einheitliche Ansicht 
zu geben. Fürs Bafög oder Stipendium wird dies dann nämlich unter 
Umständen dennoch als Pflichtpraktikum angerechnet. Wodurch ich 
plötzlich einige tausend Euro innerhalb eines Monats zurückzahlen 
durfte...
Also mit solchen Aussagen extrem aufpassen!

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