Forum: Markt [ZOLL] Vollständiges Einfuhrverbot für LEDs aus China!


von Max B. (mabot)


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Hallo ihr,
bin etwas ratlos. Habe neulich einige 10W LEDS 
(http://www.banggood.com/10W-Warm-Pure-White-High-Brightest-Save-Power-LED-Light-Lamp-p-88169.html) 
vom Zollamt Schöneberg abholen wollen und wurde schlicht und einfach 
abgewiesen. Seit letzter Woche sei die Einfuhr von LEDs jeglicher Art 
aus China verboten. Wegen größtenteils fehlender CE Prüfung wären LEDs 
aus China einfach zu gefährlich. Ich könnte meine LEDs vernichten lassen 
oder einfach nicht annehmen und zurückgehen lassen. Habe dann alle im 
Zollamt noch minutenlang damit aufgehalten zu klären, ob er sich nicht 
vertan hat und nur große komplette "Glühbirnen" meint.
Ich habe jetzt die Suchmaschine meiner Wahl bemüht aber nichts gefunden: 
Ist das wirklich ne Sache? Sonst würde ich das einfach nochmal 
bestellen.


Grüße,

Mabot

von Bömmel (Gast)


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Eine LED ist ein Bauteil und kein Gerät...Meines Wissens werden Geräte 
CE-geprüft, und nicht einzelne Bauteile. UND ich habe erst letzte Woche 
4 LED-Taschenlampen von Banggood bekommen, mit Aufkleber "von 
zollamtlicher Behandlung befreit". Und das sind ja sogar vollständige 
Geräte...
Das wäre jetzt der wenige Senf, den ich dazu beitragen kann.

LG, Björn

von (prx) A. K. (prx)


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Dann kann es ja nicht mehr lange dauern, bis auf jedem 0603 Widerstand 
gut lesbar und streng vorschriftsgemäss CE drauf gedruckt ist.

von MaWin (Gast)


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Maximilian Botschen schrieb:
> Seit letzter Woche sei die Einfuhr von LEDs jeglicher Art
> aus China verboten.

Unsinn.

> Wegen größtenteils fehlender CE Prüfung wären LEDs
> aus China einfach zu gefährlich.

Unsinn.

> Ich könnte meine LEDs vernichten lassen
> oder einfach nicht annehmen und zurückgehen lassen

Unsinn.


Die frage ist, was man macht, wenn der Zollbeamte einfach zu doof ist.

Eine Strafanzeige wegen Blödheit im Dienst ?

Oder, da Beamte per Definition nie zu blöd sind, das also kein Versehen 
oder Unkenntnis sein KANN, demnach nachgewiesene Bestechung ?


Ein LED ist ein Bauelement (Bauteil, kein Gerät, kein Leuchtmittel, 
nicht laieninstallierbar) und als solches DARF es nicht mal mit CE 
bestempelt sein.

http://www.zvk-online.de/fileadmin/images/zvk/Position_CE_Bauelemente_2010-03-17_de.pdf

von Michael R. (elektr-hobbyist)


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Hallo Mabot,

das wichtigste wäre sicherlich zu wissen, auf welche konkrete Verordnung 
sich der Zollbeamte berufen hat.

L.G.

Micha

von Patrick L. (patrick_l)


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MaWin schrieb:
> Die frage ist, was man macht

hmm, ich würde wahrscheinlich Einspruch gegen Rücksendung/ Vernichtung 
stellen und das Thema einem Anwalt geben. Meist ist denen sonst nicht 
beizukommen wenn die Einsicht sich nicht einstellt.

von Uli T. (taikon)


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Hallo, hatte das gleiche vor ein paar Wochen.

Waren LED-Panels von Aliexpress, Gesamtwert 15 Euro.
Der Versender hatte keine Rechnung beigelegt und so landete es beim 
Zoll.

Als ich angerufen habe um es abzuholen, wollt er wissen, was drin ist. 
Als ich sagte LEDs, meinte er, er dürfe sie mir nicht geben.

LEDS aus China seien in der EU nicht zulässig.

Als ich sagte, dass ich schon zig LEDs bestellt habe, die Antwort: "Wir 
können halt nicht alle Sendungen überprüfen"

Daher " Von zollamtlicher Behandlung befreit".

Ich habe sie dann zurückschicken lassen.

Mein Geld habe ich vom Händler ohne Probleme dann wieder bekommen.

Ich bestelle aber weiter - auch vor kurzem wieder 2 Taschenlampen von 
Banggood.
Gruß
uli

von MaWin (Gast)


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Uli Th schrieb:
> LEDS aus China seien in der EU nicht zulässig.

Das hatten wir jetzt schon ein mal.

Unsinn.

von npn (Gast)


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Uli Th schrieb:
> Ich habe sie dann zurückschicken lassen.

Du hast dir hoffentlich vom Zollbeamten auch schriftlich geben lassen, 
welches Gesetz chinesische LEDs in der EU verbietet. Wenn er dir das 
schwarz auf weiß zeigen bzw. aushändigen kann, dann kannst du die LEDs 
zurückschicken, eher nicht. So ein Filzstift kann doch viel erzählen, 
wenn der Tag lang ist. Wenn es das Gesetz gibt, kann er das auch 
beweisen. Dafür ist er da. Wenn er das nicht kann: Anwalt.

von Halbleiter (Gast)


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Uli Th schrieb:
> Als ich sagte LEDs
Oder einfach "Halbleiter Chip"?

Bei genauerer Nachfrage:
Der Chip wandelt potentielle Energie von Elektronen bei der 
Rekombination mit Defektelektronen in Photonen um.

von npn (Gast)


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Halbleiter schrieb:
> Der Chip wandelt potentielle Energie von Elektronen bei der
> Rekombination mit Defektelektronen in Photonen um.

Tschuldigung, daß ich nachfrage, aber was hat das mit dem angeblichen 
Gesetz zu tun, welches chinesische LEDs in der EU verbietet?
Denkst du, die Physik interessiert einen Zollbeamten?

von Tom (Gast)


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meien Güte..spar Dir den Zikrus mit Anwalt.
Fahr da hin lass Dir deine LEds aushändigen, wenn er sich weigert soll 
er Dir das Gesezt/Vorschrift zeigen, tut er das und ist im unrecht holst 
du seinen nächsten Vorgesetzten doer noch nett..Kolegen,..immer noch 
nicht droh ihm, ohen zu drohen ihm in den Arschzu treten wenn ER sich 
nicht jetzt auf der Stelle schlauf macht, da du keine Langeweile hast 
ständig dort hin zu fahren

Das ganze macht man erst ganz nett und mit etwas charme und Witz und 
wirst drohender wenn er sich dumm stellt.

Klär das da vor ort..aber NUR WENN DU DIR ABSOLUT SICHER BIST DAS DU IM 
RECHT BIST!!!

Also klär das nochmal ab und bei der Gelegenheit, druck Dir die Quellen 
NICHT DAS KA... Forum) aus!!

von Flip B. (frickelfreak)


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Ich hab mal ein paar leds bestellt, um ein nettes gespräch mit einem 
Zollbeamten zu haben, der meint er könne mir die Aushändigung 
verweigern. Das ist ja die höhe, dass bei der Bewertung der 
EU-Konformität neuerdings das Herkunftsland eine Rolle spielt. Ist ja 
nicht so dass es hierzulande keine LEDs zu kaufen gibt weil diese 
technologie grundsätzlich nicht mit Europäischen Richtlinien zu vereinen 
sind. Verbraucherschutz in allen ehren, aber man sollte nicht jeden als 
Durchschnittsverbraucher sehen der sein haus mit billigen 
led-leuchtmitteln abfackelt. Da kommt auch der unterschied zum Tragen: 
technisch versierte und informierte importeure können gegen die aussage 
des beamten argumentieren. Trotzdem finde ich so eine falschaussage 
sträflich, könnte man schadensersatzforderungen stellen, am besten ist 
man bei den vorgesetzten behörden aufgehoben.

Flip

von Max B. (mabot)


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Michael R. schrieb:

> das wichtigste wäre sicherlich zu wissen, auf welche konkrete Verordnung
> sich der Zollbeamte berufen hat.

Das wusste er wohl selbst nicht so genau und hat mir noch schnell die 
Adressdaten für das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, 
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) ausgedruckt. Da 
solle ich meine Fragen hin richten. Ich hätte meine Sendung auch noch 
aufbewahren lassen dürfen bis ich das geklärt habe, müsste aber weiter 
0,5€ pro Tag zahlen und habe mir gedacht, dass der Streit bei einer 9€ 
Sendung für vermutlich gar nicht aufgeht.

von npn (Gast)


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Na okay, wegen 9€ lohnt sich das tatsächlich nicht.
Aber prinzipiell ist es doch so, daß der Beamte die Aushändigung 
verweigert hat. Und das kann er nur auf einer rechtlichen Grundlage tun. 
Also müßte er auch wissen, auf was sich das angebliche Importverbot 
bezieht. Wenn er das nicht weiß, wäre es reine Willkür, die Sendung 
nicht auszuhändigen.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder gibt es ein Gesetz dafür oder 
es gibt keins...

von MaWin (Gast)


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npn schrieb:
> Und das kann er nur auf einer rechtlichen Grundlage tun. Also müßte er
> auch wissen, auf was sich das angebliche Importverbot bezieht. Wenn er
> das nicht weiß, wäre es reine Willkür, die Sendung nicht auszuhändigen.

Das ist doch klar, der Zollbeamte liest LED und hat die Aufgabe, keine 
LED ohne CE reinzulassen.
Den Unterschied zwischen Bauteil und Leuchtmittel kennt er nicht.

von Uli T. (taikon)


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npn schrieb:
> Uli Th schrieb:
>> Ich habe sie dann zurückschicken lassen.
>
> Du hast dir hoffentlich vom Zollbeamten auch schriftlich geben lassen,
> welches Gesetz chinesische LEDs in der EU verbietet. Wenn er dir das
> schwarz auf weiß zeigen bzw. aushändigen kann, dann kannst du die LEDs
> zurückschicken, eher nicht. So ein Filzstift kann doch viel erzählen,
> wenn der Tag lang ist. Wenn es das Gesetz gibt, kann er das auch
> beweisen. Dafür ist er da. Wenn er das nicht kann: Anwalt.

Ja, natürlich habe ich mir das schriftlich geben lassen.

Ich habe erst 15 Minuten mit ihm telefoniert, bin dann ne halbe Stunde 
zum Zoll gefahren, habe dort 15 Minuten eine Parkplatz gesucht, 
schließlich für 2 Euro Parkgegühr einen gefunden, hab 25 Minuten auf den 
Beamten gewartet, habe dann 20 Minuten mit ihm geredet und unter 
Anwaltsanadrohung mir das dann schriftlich geben lassen. Dann bin ich 
wieder ne halbe Stunde zurück gefahren...

...und ich würde noch viel weiter gehen wegen 15 Euro (die ich immer 
wieder zurückbekomme)

von npn (Gast)


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Uli Th schrieb:
> Ja, natürlich habe ich mir das schriftlich geben lassen.

Und in welchem Gesetz steht das Importverbot für LEDs?

von Martin S. (sirnails)


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Max B. schrieb:
> Seit letzter Woche sei die Einfuhr von LEDs jeglicher Art
> aus China verboten.

Schwachsinn. Das entspräche einem Embargo und das geht alleine schon 
deshalb nicht, weil es dann 99,99% der LEDs hierzulande nicht mehr geben 
würde.

Es ist zwar richtig, dass komplette Leuchtmittel eine 
Konformitätserklärung zur Einfuhr benötigen, aber das gilt für das 
"Inverkehr bringen".

Als Importeur hast Du aber die Möglichkeit, selbst ein Labor für die 
nötigen EMV-Prüfungen zu beauftragen - und dafür muss man die LEDs 
ersteinmal einführen. Es wäre interessant, was der Zollbeamte sagt, dass 
man selbst der Zertifizierer ist.

von Jemin K. (jkam)


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Das steht in gar keinem. Aber wenn sie es Dir nicht geben, geben sie es 
Dir nicht. Lies mal den Artikel:

http://www.vice.com/de/read/wie-sich-eine-ganz-normale-hausdurchsuchung-in-bayern-anfuehlt-273

„Wir hatten einfach mal wieder Bock, eine Wohnung hochzunehmen“

"Ich betonte mehrmals, dass ich einen Anwalt anrufen darf. Als Antwort 
wurde mir gedroht, dass unsere Handys eingezogen würden, wenn wir sie 
benutzen. "

"Also bin ich aufgestanden und habe verlangt, bei der Durchsuchung 
meines Zimmers anwesend zu sein. Dieses Recht wurde mir mit den Worten 
„Bleib jetzt sitzen, sonst kriegst du Handschellen hin" verwehrt. "

„Wir können auch den Boden mit der Motorsäge aufschneiden, wenn wir 
wollen."

Da sind anscheinend >Straftaten< von Polizeibeamten aus reiner Willkür 
passiert um Leute einzuschüchtern. Und? Nichts passiert! Da kannst Du 
auf und nieder hupfen, wenn sie es Dir nicht geben wollen, geben sie es 
Dir nicht.

von Jemin K. (jkam)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Es wäre interessant, was der Zollbeamte sagt, dass
> man selbst der Zertifizierer ist.

Der sagt dass er Dir das nicht glaubt und dann kannst Du wieder gehen.

von Helge A. (besupreme)


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Bedeutet das, der Chinamann muß jetzt Halbleiter draufschreiben statt 
LED? Kann ja nit so schwer sein.

von Franz R. (Gast)


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Ein Zollbeamte hat eben nicht unbedingt ein Studium in 
Rechtswissenschaften und Elektrotechnik, man möge ihn verzeihen.
Lieber behalten die was ein, als was zuviel rauszugeben.

von MaWin (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Es wäre interessant, was der Zollbeamte sagt, dass man selbst der
> Zertifizierer ist.

Zeig ihm deinen Gewerbeschein (Import und Produktion von elektronischen 
Geräten) und du darfst die Teile mitnehmen.

Ansonsten bist du Endverbraucher und musst schon CE gestempeltes 
bekommen.

von Flip B. (frickelfreak)


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Wie die vorsorgliche Gewalt Hausdurchsuchungen zeigen: Die Obrigkeit 
scheint selbst begriffen zu haben, dass ihre häufig verblödeten 
Untertanen nur durch Einschüchterung zu zügeln und erziehen sind, weil 
auf Vernunft keine Hoffnung mehr besteht.
TRAURIG ABER WAHR.

Ich jedenfalls würde mein Recht per Verfassungsbeschwerde und alle 
Schadensersatzforderungen um Nachhinein einfordern. Und da gibt es eine 
ganze Palette. Der Richter sagt dann, was Sache ist.

Wenn mir unbekannte in die Wohnung eindringen, ohne ihre befugnis und 
Identität beweisen zu können oder wollen,  ist schon die höhe. Könnten 
genausogut verkleidete Räuber sein. Genauso verhallten sie sich ja auch.

Aber bleiben wir erstmal bei schlecht informierten und 
informationsignoranten Zollbeamten :-)

: Bearbeitet durch User
von 0815 (Gast)


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Uli Th schrieb:
> LEDS aus China seien in der EU nicht zulässig.

Wenn das stimmt, wird es in D bald stockdunkel.

Kann wohl nicht so ganz hinhauen...

von Gregor O. (zappes)


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Irgendwie erinnert mich das an diese Situationen, in denen Zollbeamte 
indizierte Medien (Spiele oder Filme) nicht rausrücken und irgendwas 
davon faseln, dass das Zeug "verboten" sei. Es ist wirklich traurig, wie 
wenig Sachkenntnis die Leute teilweise haben, besonders wenn man 
bedenkt, dass es da schließlich um das geht, was ihren Job ausmacht.

von DAVID B. (bastler-david)


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Ich habe auch schon vieles auch china und hongkong beim zoll abhollen 
müssen die vergleichen die Paypal Rechnung wollen die Mehrwertsteuer und 
gut hatte nie Problem.
PS vergiss die 10 watt funzel die 100 watt bringt was aber die 10 watt 
ist nicht viel heller wie die einzelnen leds :-)

von ??? (Gast)


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DAVID ------ schrieb:
> vergiss die 10 watt funzel die 100 watt bringt was aber die 10 watt
> ist nicht viel heller wie die einzelnen leds :-)

???

von so nicht (Gast)


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Fehlt halt schlicht der Beweis, dass das auch wirklich so abgelaufen 
ist.

von Jemin K. (jkam)


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Flip B. schrieb:
> Ich jedenfalls würde mein Recht per Verfassungsbeschwerde und alle
> Schadensersatzforderungen um Nachhinein einfordern. Und da gibt es eine
> ganze Palette. Der Richter sagt dann, was Sache ist.

Die Polizei kostet es nichts, Dich zu schikanieren. Aber wenn Du dann im 
Nachhall diesen Weg gehen willst, brauchst Du ein Jahr Lebenszeit nur 
dafür. Und am Ende bekommst Du eh nichts weil Polizisten glaubwürdigere 
Zeugen sind etc. Und genau das wissen die! Klar, im Forum kannst Du 
sowas erzählen, aber machen tut das keiner. Und erfolgreich schon gar 
nicht.
Und genauso isses beim Zoll. Wenn die die LEDs nicht rausrücken, schaust 
Du in die Röhre. Problematisch nur bei richtig teuren Sachen.

von so nicht (Gast)


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Jemin Kamara schrieb:
> Flip B. schrieb:
>> Ich jedenfalls würde mein Recht per Verfassungsbeschwerde und alle
>> Schadensersatzforderungen um Nachhinein einfordern.

Nein, würdest du bestimmt nicht machen. Denn bei den üblichen Zoll 
freien Warensendungen (die für Bastler attraktiv sind) lohnt nicht mal 
das Kontaktieren eines Anwalts, weil der Streitwert viel zu gering ist.

von Schreiber (Gast)


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Max B. schrieb:
> Seit letzter Woche sei die Einfuhr von LEDs jeglicher Art
> aus China verboten.

Wenn der Zolltrottel rumzicken will, dann will ich einen 
rechtsmittelfähigen Bescheid.

von Schreiber (Gast)


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so nicht schrieb:
> Denn bei den üblichen Zoll
> freien Warensendungen (die für Bastler attraktiv sind) lohnt nicht mal
> das Kontaktieren eines Anwalts, weil der Streitwert viel zu gering ist.

Kann man schon machen, wenn man sicher ist, dass man das 
Gerichtsverfahren gewinnt. Der Verlierer (=meist das Staatssäckel) darf 
dann die Kosten des Verfahrens tragen.

von Tipper (Gast)


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Schreiber schrieb:
> Der Verlierer (=meist das Staatssäckel) darf
> dann die Kosten des Verfahrens tragen.

Mehr als die eigene Genungtuung kann man da allerdings nicht gewinnen, 
der betreffende Zollbeamte bekommt vom Ausgang des Verfahrens idR. genau 
garnichts mit und damit kann es ihm egal sein.

Das Staatssäckel hingegen speist sich auch aus Deiner Geldbörse ...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ist die Volksrepublik denn die einzige Bezugsquelle für Bauteile?

von Dumdi D. (dumdidum)


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Sind das wirklich nur LEDs? D.h. muss da noch eine 'Schaltung' davor, zb 
Widerstand oder Stromquelle.
Oder reicht eine Spannungsquelle zum Betrieb?  In dem Fall haette der 
Zoll recht.

von Martin S. (sirnails)


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Jemin Kamara schrieb:
> Und genauso isses beim Zoll. Wenn die die LEDs nicht rausrücken, schaust
> Du in die Röhre. Problematisch nur bei richtig teuren Sachen.

Es liegt aber an mir, ob ich das Verhalten toleriere. Es gibt höhere 
Instanzen, die man auch ganz ohne Beschwerde angehen kann, und um 
Überprüfung bitten. Man muss halt schlichtweg nicht mehr machen, als 
dort unmissverständlich klar zu machen, dass es sich bei den Waren um 
Halbleiterbauelemente, und nicht um fertige Produkte handelt.

Wenn das nicht fruchtet, gibt es noch-höhere Instanzen oder den Weg der 
offiziellen Beschwerde.

von Martin S. (sirnails)


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Dumdi Dum schrieb:
> Oder reicht eine Spannungsquelle zum Betrieb?

Nein, reicht nicht. 1) braucht es eine STROMquelle, 2) Bedarf es 
zumindest eines Kühlkörpers. Damit KANN die LED schon gar kein Produkt 
mehr sein, weil sie erst zu einem solchen zusammengefügt werden muss.

> In dem Fall haette der Zoll recht.

Nein, hat er nicht. Ein Heizstab ist auch nicht ohne weiteres zu 
betreiben, sondern nur ein Bauelement.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Dumdi Dum schrieb:
>> Oder reicht eine Spannungsquelle zum Betrieb?
>
> Nein, reicht nicht. 1) braucht es eine STROMquelle, 2) Bedarf es
> zumindest eines Kühlkörpers. Damit KANN die LED schon gar kein Produkt
> mehr sein, weil sie erst zu einem solchen zusammengefügt werden muss.
>
>> In dem Fall haette der Zoll recht.
>
> Nein, hat er nicht. Ein Heizstab ist auch nicht ohne weiteres zu
> betreiben, sondern nur ein Bauelement.

Ich meinte jetzt nicht LEDs allgemein, sondern die vom TE. Laut Seite 
steht da 9-12V. und ob die noch einen Kuehlkoerper braucht?

von npn (Gast)


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npn schrieb:
> Uli Th schrieb:
>> Ja, natürlich habe ich mir das schriftlich geben lassen.
>
> Und in welchem Gesetz steht das Importverbot für LEDs?

@Uli Th:
Ich wiederhole nochmal meine Frage. Du hast dir das schriftlich geben 
lassen, also sag uns bitte, auf welches Gesetz sich das Importverbot 
bezieht, ja?

von Christopher B. (chrimbo) Benutzerseite


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Du musst die LED(s) doch sowieso vor Ort auspacken, oder? Da sollte doch 
selbst der letzte Trottel feststellen koennen, dass das Ding nicht so 
ohne weiteres von Otto-Normalverbrauche in Betrieb genommen werden kann. 
In die Steckdose passt es ja offensichtlich nicht und in einen 
Lampensockel schon gar nicht.

von Flip B. (frickelfreak)


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Das mit der Verfassungsbeschwerde und schadenersatz war nur auf 
willkürliche Hausdurchsuchungen, wo beamte wie Räuber vorgehen und eine 
verwüstete und zerstörte wohnung hinterlassen.  Das ist übrigens keine 
seltene angelegenheit. Es gibt einfach gewisse rechte, wenn sich keiner 
mehr darum scher die einzuklagen ist es eben in der realität so, dass 
sich kein Beamter dran hält. Leider traurig, wer schult diese Leute 
eigentlich auf so ein vorgehen?
Flip

von (prx) A. K. (prx)


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Flip B. schrieb:
> Es gibt einfach gewisse rechte, wenn sich keiner
> mehr darum scher die einzuklagen

Wer gegen staatliche Exekutivmassnahmen klagt, der hat manchmal neben 
dem ursprünglichen dadurch nicht gelösten Problem noch ein weiteres 
Problem am Hals. Die ursprüngliche Klage verläuft dann im Sande, aber 
der Staat klagt zwecks Abschreckung zurück: 
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/polizei-gewalt-weimar-emoeke-k-prozess/seite-1

Ja, man hat Rechte. Aber vor Gericht bekommt man nicht sein Recht, 
sondern ein Urteil (O-Ton eines Rechtsanwalts). Lies: Das kann zum 
Rechtempfinden passen oder auch nicht.

: Bearbeitet durch User
von Winne Z. (rugbywinne)


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von John D. (Gast)


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Dumdi Dum schrieb:
>
> Ich meinte jetzt nicht LEDs allgemein, sondern die vom TE. Laut Seite
> steht da 9-12V. und ob die noch einen Kuehlkoerper braucht?

Kann es sein, dass du noch nie mit LEDs zu tun hattest?

von Dumdi D. (dumdidum)


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John Drake schrieb:
> Dumdi Dum schrieb:
>>
>> Ich meinte jetzt nicht LEDs allgemein, sondern die vom TE. Laut Seite
>> steht da 9-12V. und ob die noch einen Kuehlkoerper braucht?
>
> Kann es sein, dass du noch nie mit LEDs zu tun hattest?

Nur mit Bauteilleds. Und da ist Stromquelle /oder auch Vorwiderstand 
klar. Mit den 'Lampenleds' noch nicht.

von John D. (Gast)


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Dumdi Dum schrieb:
>
> Nur mit Bauteilleds. Und da ist Stromquelle /oder auch Vorwiderstand
> klar. Mit den 'Lampenleds' noch nicht.

OK. Diese HP-LEDs bestehen auch nur aus in Serie geschalteten LED-Chips 
(hier bspw. 3). Sie benötigen daher auch eine Konstantstromquelle (hier: 
1A). Und bei 10W Verlustleistung (minus das bisschen Lichtleistung) wird 
definitiv ein Kühlkörper benötigt.

von Hans (Gast)


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Dann sag halt es sind dioden...

Im übrigen kannst du ja CE-Aufkleber mitbringen und einfach draußen 
draufmachen... wenn die LEDs RoHS konform sind sollte alles Ok sein :)

Fehlt dann nur mehr ein Blatt papier wo drauf steht dass alles nach 
2011/65/EU Ok ist :)

Geräte aus China würde ich persönlich nicht ohne vorsorgliche Inspektion 
in betrieb nehmen... habe schon genügen negativbeispiele in die Tonne 
befördert..

73

von Philipp K. (philipp_k59)


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Kann mir gut vorstellen das die zollbeamten elektronische Laien sind und 
hier ein LED-Leuchtmittel mit KSQ,Fassung und Minitrafo mit einer 5mm 
Led verwechseln.

Könnten auch nur Menschen sein.

von Paul B. (paul_baumann)


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John Drake schrieb im Beitrag #4039866:
> Genau, indem man Hobbybastlern die Einfuhr von einer Handvoll LEDs
> erschwert, kann man China wirtschaftlich erpressen...

Es soll auch Firmen geben, die LED in großem Maßstab kaufen. Was ist 
dann mit denen?

MfG Paul

von Harald W. (wilhelms)


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0815 schrieb:

>> LEDS aus China seien in der EU nicht zulässig.
>
> Wenn das stimmt, wird es in D bald stockdunkel.

Gut, wenn man noch ein paar Glühlampen gehortet hat. :-)

von Guido L. (guidol1970)


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A. K. schrieb:
> Dann kann es ja nicht mehr lange dauern, bis auf jedem 0603 Widerstand
> gut lesbar und streng vorschriftsgemäss CE drauf gedruckt ist.
wenns nach
http://www.ledstyles.de/index.php/Thread/23798-neue-Import-Regeln-China-f%C3%BCr-privat-jetzt-unm%C3%B6glich/?postID=343413#post343413

§6 Produktsicherheitsgesetz
geht erstmal nicht :)

von Flip B. (frickelfreak)


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>Wer auf Nummer sicher gehen und sich gegebenenfalls den Ärger beim Zoll >ersparen 
möchte, kauft lieber gleich im Fachhandel.

Wieso gibt es solche einschüchterungsphrasen auf der webseite des zolls?

von Andreas D. (rackandboneman)


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Ich denke das Problem ist gerade dass die angesprochenen 
Sicherheitswarnungen gerade auf LED-Leuchtmittel ohne oder mit 
unvollständigem Gehäuse aufmerksam machen - und genau das ist für einen 
Nichtfachmann wahrscheinlich schwer vom Bauteil abzugrenzen.

Und dass eben dem Privatmann weniger Rechte als dem Gewerblichen 
zugestanden werden und man das als "Verbraucher" gefälligst akzeptieren 
soll, fast mit dem Unterton dass man als solcher "Verbraucher" seinen 
Platz zu kennen hat ... das alte Lied eben, die Perversion und Umkehrung 
des altlinken "Corporations are not people" ...

von lalala (Gast)


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Was ist das Problem mit 'freiliegenden LEDs'? Ich habe eine vom Lidl und 
ich meine die LEDs sind dort alle frei.

von Diode (Gast)


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Habt ihr euch dieses Bild angeschaut ?

Winne Z. schrieb:
> 
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2015/z69_led_ul.html

Da liegen doch wirklich auch einzelne Led-Arrays rum,
also Bauelemente.

Und nun ?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andy D. schrieb:

> Und dass eben dem Privatmann weniger Rechte als dem Gewerblichen
> zugestanden werden

Andere vor allem. Als Verbraucher bist Du als Importeur automatisch 
Inverkehrbringer, als Unternehmen erstmal nicht (weil Du bspw. noch 
selbst zertifizierst oder weiterverarbeitest).

> und man das als "Verbraucher" gefälligst akzeptieren

So ist das mit den Gesetzen.

> soll, fast mit dem Unterton dass man als solcher "Verbraucher" seinen
> Platz zu kennen hat ... das alte Lied eben, die Perversion und Umkehrung
> des altlinken "Corporations are not people" ...

Nicht wirklich.

von MaWin (Gast)


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lalala schrieb:
> Was ist das Problem mit 'freiliegenden LEDs'? Ich habe eine vom Lidl und
> ich meine die LEDs sind dort alle frei.

Also vermutlich meinen die SMD bei denen tatsächlich die Kontakte 
berührbar frei liegen.

Aber auch eine normale 5mm LED hat zwischen LED und Aussenhaut nur den 
glasklaren Plastikkörper als Isolation, ist aber bei billigen Lampen 
über ein Kondensatornetzteil elektrisch direkt mit den 230V verbunden.

Das reicht nach VDE nicht um die notwendige doppelte Isolation eines 
Schutzklasse II Gerätes zu erfüllen. Über der LED muss noch eine 
Plastikscheibe oder ähnlich angebracht sein. Da gibt es auch einige 
Billiggeräte (z.B. Zeitschaltuhren) bei denen die (3mm) LED aus dem 
Gehäuse ragt ohne daß eine Plastikabdecken drüber ist: Unzulässig.

Wird natürlich die LED aus einer netzgetrennten Kleinspannung versorgt, 
kann man das so bauen.

von Andreas D. (rackandboneman)


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Siehe die Artikel die rugbywinne verlunken hat.

Wobei ich bei solchen Lösungen, wenn sie als fertige Leuchtmittel 
verkauft werden und ohne galvanische Trennung konstruiert sind, "dem 
Zoll" ein wenig Recht geben muss... was in dem ganzen 
Produktsicherheitsrecht eher fehlt ist eine Option für den Privatmann zu 
sagen "mir ist bewusst dass das Produkt unsicher ist, ich habe nicht vor 
es weiterzuverkaufen und ich übernehme die Verantwortung, zB weil ich 
das Leuchtmittel eh umbauen will oder die zu krumm geratene Gurke 
mitnichten essen möchte sondern..."

von lalala (Gast)


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MaWin schrieb:
> Also vermutlich meinen die SMD bei denen tatsächlich die Kontakte
> berührbar frei liegen.

Sind sie. Aber das Gerät wird über ein externes Netzteil betrieben.

MaWin schrieb:
> Das reicht nach VDE nicht um die notwendige doppelte Isolation eines
> Schutzklasse II Gerätes zu erfüllen.
Dazu mal eine blöde Frage: Welche Geräte müssen Schutzklasse II sein, 
und wie leitet sich das aus den EU-Richtlinien ab?

von Andreas D. (rackandboneman)


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Ich würde mal vermuten dass nach den "anerkannten Regeln der Technik" 
alles was nicht schutzgeerdet (und das ist bei allem was in eine 
zweipolige, üblicherweise für ans Lichtnetz direkt angeschlossene 
Leuchtmittel benutzte, Fassung passt so :) ist SK2 sein muss und und 
alles was berührbare spannungsführende Teile hat SK3.

von Martin S. (sirnails)


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Diode schrieb:
> Habt ihr euch dieses Bild angeschaut ?
>
> Winne Z. schrieb:
>>
> 
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2015/z69_led_ul.html
>
> Da liegen doch wirklich auch einzelne Led-Arrays rum,
> also Bauelemente.

Nix LED-Arrays, sondern GU-Schlagmichtot Lampen für den direkten Betrieb 
an 12V. Und damit ist es kein Bauteil, sondern ein Leuchtmittel.

Das allergrößte Problem ist schlichtweg, dass die differnzierung 
zwischen LEDs und LED-Leuchtmittel fehlt. Zitat: "Das heißt, die 
Leuchten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf den europäischen 
Markt."

Hier wird aber fleißig Leuchten und LEDs durcheinandergewürfelt. 
Letzteres ist einfuhrfähig ohne CE, ersteres nicht.

von Helge A. (besupreme)


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Mich interessiert, nach welcher Zolltarifnummer die beanstandeten Waren 
deklariert waren. Ich kann mir vorstellen, daß diese als Lampenteile 
deklariert waren statt als Diode bzw. Leuchtdiode (Bauelement).

von Diode (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Nix LED-Arrays, sondern GU-Schlagmichtot Lampen

Bild links unten angeschaut ?

Das sind solche 50 oder 100Watt Teile die auf jeden Fall noch ein KSQ 
brauchen.

von Jay (Gast)


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Helge A. schrieb:
> Mich interessiert, nach welcher Zolltarifnummer die beanstandeten
> Waren
> deklariert waren. Ich kann mir vorstellen, daß diese als Lampenteile
> deklariert waren statt als Diode bzw. Leuchtdiode (Bauelement).

Chinesische Lieferung, über eBay, Ali, DX, etc. bestellt? Mit 
Zolltarifnummer deklariert?!? Ehm, im falschen Film, oder wie? ...

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Absender gar 
keine TARIC Nummer angegeben. Wenn nicht gerade "Gift $1" drauf steht, 
dann vielleicht höchstens "LEDs $10".

Dann greift der gut ausgebildete deutsche Zollbeamte halt selber zur 
Liste und waltet seines Amtes. Stößt er beim Amtswalten auf eine 
Anordnung "LEDs kommen nicht rein", dann führt er die Anordnung aus.

von Martin S. (sirnails)


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Diode schrieb:
> d links unten angeschaut ?
>
> Das sind solche 50 oder 100Watt Teile die auf jeden Fall noch ein KSQ
> brauchen.

Ach da?! Jup, das sind defintiv keine Leuchtmittel.

von Michael H. (overthere)


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Sagt denen die sollen "Electronic Components" draufschreiben.

von Thomas (kosmos)


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Im Allgemeinen haben die Zollbehörden gemäß den Artikeln 27 und 28 der 
Verordnung
(EG) Nr. 765/2008 die folgenden Befugnisse:
• Aussetzung der Freigabe von Produkten zum freien Verkehr, wenn 
vermutet
wird, dass die Produkte unsicher sind, den 
Harmonisierungsrechtsvorschriften
der EU nicht entsprechen oder die Vorschriften über die Unterlagen und 
die
Kennzeichnung nicht erfüllen (Artikel 27 Absatz 3);

Es reicht also die Vermutung den Beamten braucht es also gar nicht mehr 
zu interessieren ob das Ding mit unter 50V betrieben wird er könnte ja 
vermuten....

von Jemin K. (jkam)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Nix LED-Arrays, sondern GU-Schlagmichtot Lampen für den direkten Betrieb
> an 12V.

Eben nicht! Da sind vorn links definitiv einzelne LEDs. Siehe 
Bildausschnitt.

Lustig nur, dass 1. ich genau diese Dinger neulich problemlos durch den 
Zoll bekommen habe und 2. es aber gleichzeitig die aktiven Bauteile der 
korrekt beschlagnahmten LED Leuchten im Hintergrund und daneben sind.

Und dann schaut mal, was bei Reichelt das Foto der Hochleistungs-LEDs 
Gruppe ist:
http://www.reichelt.de/LEDs/2/index.html?&ACTION=2&LA=2&GROUPID=3014

Die Dinger haben die auch verkauft und verkaufen sie.

: Bearbeitet durch User
von Tim  . (cpldcpu)


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Kann ich nur bestätigen. Eben wurde die Sendung auf dem Bild bei mir 
abgegeben. Den Inhalt (Zwei 5mm LEDs) seht ihr recht daneben.

Das rote Schild war überklebt. Anscheinend hat man es sich doch noch 
einmal anders überlegt.

(Über das "ROSH" Signet könnte man sich aber vielleicht doch Gedanken 
machen...)

: Bearbeitet durch User
von Jürgen K. (jokri)


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Bei Banggood am besten per Priority Direct Mail bestellen. Kostet zwar 
ein paar Euro, geht aber zu 99% am Zoll vorbei. Die Sachen werden zuerst 
von China nach Holland / England geschickt und gehen von da nach 
Deutschland.

von 8==D (Gast)


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Wir könnten zur Pressemedlung des Zolls hier Fakten zusammen tragen und 
ihnen unseren standpunkt zeigen. Das ganze nett formuliert in ne mail 
packen und ihnen zukommen lassen. Wenn sich dann nix bewegt kann man sie 
immernoch irgendwo öffentlich lächerlich machen.


- Halten wir fest, sie kennen keinen unterschied zwischen dem Bauteil 
und vollständigen Leuchtmitteln.

- Bei denen muss alle ein CE Zeichen tragen


Nehmt CE Zeichen mit und klebt sie den Zöllnern irgendwo hin:
"sonst sind sie nich export fähig"

von Oliver S. (phetty)


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Jemin Kamara schrieb:
> Die Dinger haben die auch verkauft und verkaufen sie.

Wie hat Reichelt die am Zoll vorbei ins Land gebracht?

von MaWin (Gast)


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lalala schrieb:
> Dazu mal eine blöde Frage: Welche Geräte müssen Schutzklasse II sein,

All diejenigen die nicht Schutzklasse I sind (Schutzleiter) und am Netz 
hängen.

von Thomas D. (thomasderbastler)


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Oliver Stellebaum schrieb:
> Wie hat Reichelt die am Zoll vorbei ins Land gebracht?

wollte ich gerade auch fragen..

von Zolltester (Gast)


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Ich habe mir vor kurzem via Amazon den Versuch geleistet, den allseits 
bekannten Transistortester direkt aus dem Reich der Mitte zu beschaffen. 
Beim Preis von gerade einmal 4,56 Euro inklusive Versand konnte ich 
nicht widerstehen ;-)

Jetzt bin ich natürlich überaus gespannt, ob die Schachtel wirklich 
jemals hier ankommen wird bzw. was für Debatten ich diesmal mit dem 
diensthabenden Beamtenapparat haben werde. Beim letzten Mal war's schon 
eine Mordsgaudi, und das war nur unelektrischer Kleinkram von meinem 
eigenen Bruder aus USA...

Wetten, Hochrechnungen, Beschimpfungen, Beifalls- und Unmutsbezeugungen, 
aber vor allem wohlmeinende Tips werden gerne entgegengenommen ;-)

Inzwischen will der Händler übrigens deutlich mehr Geld sehen, nämlich 
68,28 Euro:
http://www.amazon.de/Souked-Transistor-Tester-Kapazit%C3%A4t-Widerstandsmessger%C3%A4t/dp/B00SHULOBO/ref=sr_1_1/280-1319879-3409065?ie=UTF8&qid=1425652948&sr=8-1&keywords=Souked+Transistor+Tester+Diode+Triode+Kapazit%C3%A4t+ESR+Widerstandsmessger%C3%A4t
Sollte die Sendung nicht durchkommen, wird der Selbstbau jedenfalls 
wieder sehr rentabel.

von Mike (Gast)


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Thomas der Bastler schrieb:
> Oliver Stellebaum schrieb:
>> Wie hat Reichelt die am Zoll vorbei ins Land gebracht?
>
> wollte ich gerade auch fragen..

Reichelt dürfte kein Problem haben dem Zoll gegenüber als Importeur 
aufzutreten.

Außerdem glaubt denen der Zoll eher das es sich bei den großen 
LED-Modulen um ein Bauteil und nicht etwa um irgendein exotisches 
"Leuchtmittel" handelt. Woher soll ein Zollbeamter ohne 
Elektronikkenntnisse den Unterschied kennen?

von Trottel (Gast)


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Liebe Leute!

Mir ist die Tage beim Zollamt in Schöneberg genau dasselbe passiert. Ich 
wollte 2 E27-LED-Lampen (keine Bauteile) abholen. Nein, geht nicht. Ist 
seit letzter Woche verboten worden vom Amt für Produktsicherheit und was 
weis ich.
Vernichten oder zurück schicken war die Frage… was anderes stand für Ihn 
nicht zur Debatte. Zurücksenden wäre kostenfrei (laut Ihm)… vernichten 
natürlich auch… nur dann wäre das bezahlte Geld nat.auch weg.
Es ging dabei nicht mal um die Frage nach einer CE-Kennzeichnung… die 
hatten die Lampen natürlich nicht…
Es hies: die Einfuhr jeglicher Art LED-Lampen aus CHINA wäre jetzt 
verboten. Würde auch so auf der Seite vom Zoll stehen. Hab selber noch 
nicht nachgesehen.

von Philipp K. (philipp_k59)


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E27 Fassung ist indirekt ein Gerät mit Bauteilen die wegfackeln können 
und dank Chinabilligware kann das auch schnell passieren.

Wenn ich schon Ladegeräte für Li-ion sehe.. 3 Widerstände ein 
Kondensator und ein Dreibeiner im TO92 der nur auf 4.2V begrenzt.. da 
stehen mir die Haare zu Berge.

: Bearbeitet durch User
von Trottel (Gast)


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Ich wollte lediglich beschreiben das mir das gleiche passiert ist wie 
dem Themenstarter und das dies kein Einzelfall ist sondern noch sehr 
viele betreffen wird, deren LED-Lampen (was auch immer) noch auf dem Weg 
hier her sind.
Der Zollbeamte meinte die Retour würde nix kosten… das kann ich mir 
nicht vorstellen. Vielleicht nicht mich aber dann bestimmt den 
Versender. Und den dürften die Kosten der deutschen Post ordentlich 
umhauen. Das will ich dem Versender def. auch nicht antun. Muss mich 
dahin gehend noch mal schlau machen.
Zu den Lampen: komplett in Glassockel und unten eine Einschraubfassung 
aus Metall. Ich kann mir ein Abfackeln nur ganz schwer vorstellen. Wie 
viele Wohnungsbrände gab es schon in Deutschland wegen LED-Birnen die 
keine CE-Kennzeichnung hatten? Und ich rede jetzt nicht von 
Weihnachtsbeleuchung die im Freien der Feuchtigkeit ausgesetzt wurde, 
wodurch es zu Kurzschlüssen kommt aufgrund fehlender Isolation.

Der Zollbeamte meinte das Gesetz würde jetzt bundesweit durchgesetzt 
werden. Ich vermute mal außerhalb Berlins läuft das evtl. anders ab.

von lrep (Gast)


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Interessant ist doch der letzte Satz in der Pressemitteilung des Zolls:

>Wer auf Nummer sicher gehen und sich gegebenenfalls den Ärger beim Zoll >ersparen 
möchte, kauft lieber gleich im Fachhandel.

Nun darf geraten werden, wer die Zöllner scharf gemacht hat.

http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2015/z69_led_ul.html

von so nicht (Gast)


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lrep schrieb:
> Interessant ist doch der letzte Satz in der Pressemitteilung des Zolls:
>
>>Wer auf Nummer sicher gehen und sich gegebenenfalls den Ärger beim Zoll 
>ersparen
> möchte, kauft lieber gleich im Fachhandel.
>
> Nun darf geraten werden, wer die Zöllner scharf gemacht hat.
>
> 
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2015/z69_led_ul.html

Na das ist doch mal was konkretes. Nur bezieht sich das doch auf wie auf 
dem Bild zu sehen ist auf Leuchtmittel und nicht auf Bauteile (LED) für 
Schaltungen.

Vielleicht haben die Herrschaften (und Damenschaften ;)) vom ZOLL auch 
einfach keine Lust mehr aufgrund der irren Sendungsflut aus China und 
Dank chronischer Überlastung jedes mal im Einzelfall neu zu überlegen, 
ob es sich nun um ein Leuchtmittel handelt oder eben doch nur um ein 
simples elektronisches Bauteil und stufen deshalb vermehrt neuerdings 
auch Bauteile einfach mal als "Leuchtmittel" ein, mit dem daraus 
resultierenden Prozedere.

von Bastler (Gast)


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War nicht schon zu lesen, daß Chinesen nicht mehr alles nach DE liefern 
wollen. Rückporto kostet sicher zu viel. Und Hinporto kostet DHL wegen 
internationaler Verträge, aber nicht den Chinesen, denn den fördert sein 
Staat. Und unsere lokalen Händler wollen ungern auf 80% Umsatz 
verzichten, um mit den ChinaExport Preisen mithalten zu können. Und so 
braucht man ein Gesetz zur Aufrechterhaltung der gottgegebenen Ordnung. 
Das "animiert" auch die Junge Generation, sich für Technik zu 
interessieren. Die "Bastler" erfinden was wir später exportieren und 
nicht die Vorschriftenvorleser.
Und ungefährlicher werden Dinge nicht dadurch, daß ein Inhaber einer 
Lizenz zum Gelddrucken sie in China bestellt hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Trottel schrieb:
> Es ging dabei nicht mal um die Frage nach einer CE-Kennzeichnung… die
> hatten die Lampen natürlich nicht…

Yep, hatte ich auch hier.  Ist vor kurzem kaputt gegangen, hat nicht
allzu lange gehalten.  Davon abgesehen: blanke LED-Anschlüsse auf
der Oberfläche der Platine.  Einmal mit einem geerdeten Draht dran:
'raus war der FI-Schalter.

Noch Fragen?

von Tom Thomsen (Gast)


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Dumdi Dum schrieb:
> Sind das wirklich nur LEDs? D.h. muss da noch eine 'Schaltung' davor, zb
> Widerstand oder Stromquelle.
> Oder reicht eine Spannungsquelle zum Betrieb?

Was unterscheidet eine "Spannungsquelle davor" von einer "Stromquelle 
davor", außer dass eine Spannungsquelle keine Stromquelle ist. Bei 
vielen DC/DC-Wandlern ist der Unterschied genau ein Widerstand.

von Schreiber (Gast)


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Bastler schrieb:
> Und ungefährlicher werden Dinge nicht dadurch, daß ein Inhaber einer
> Lizenz zum Gelddrucken sie in China bestellt hat.

Diese Lizens gibts bei der Stadtverwaltung und nennt sich 
GEWERBESCHEIN!!!

Tipper schrieb:
> Schreiber schrieb:
>> Der Verlierer (=meist das Staatssäckel) darf
>> dann die Kosten des Verfahrens tragen.
>
> Mehr als die eigene Genungtuung kann man da allerdings nicht gewinnen,
> der betreffende Zollbeamte bekommt vom Ausgang des Verfahrens idR. genau
> garnichts mit und damit kann es ihm egal sein.

Langfristig spricht sich das schon rum und erreicht den Zöllner 
irgendwann in Form einer Dienstanweisung.

von Bastler (Gast)


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Wusste gar nicht, daß der Gewerbeschein gegen günstige Konkurrenz 
schützen soll.
Um es klarzustellen: ich habe LED-Leuchten vom Discounter meines 
Vertrauens, weil der die günstig genug abgibt. Nach 11/2 Jahren kein 
Ausfall, obwohl genau so gebaut, wie wenn ich die selbst bestelle.
 Wenn ich aber LED-Chips kaufen will um daraus was zu basteln, womöglich 
die feuergefährlichen 50mW RGB Chips, dann besteht Gefahr für die 
Republik, es sei denn, ich bezahle das Mehrfache des Chinapreises als 
eine Art Ablaß an den Mensch mit dem Schein. Der übernimmt natürlich für 
Bauteile keinerlei Inverkehrbringerhaftung, denn er weiß ja nicht, wie 
ich das verbaue.
Ich hab auch ein paar 10W LED Module (ohne E-/G*-Fassung) aus GB, da 
nennt man diese Abgabe "Versandkosten" von in der Regel mehr als dem 
Warenwert.

von Philipp K. (philipp_k59)


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Trottel schrieb:
> Zu den Lampen: komplett in Glassockel und unten eine Einschraubfassung
> aus Metall.

Naja bleibt mit E27 ein 230V Gerät/Objekt das soweit ich weiß ein CE 
Zeichen und was nicht noch bei Einfuhr benötigt.. wie auch einen 
Herstelleraufdruck, Nenndaten.. und ich hab die sogar schon Kokeln 
gesehen.

Die durfte man theoretisch noch nie importieren, sonst berichtigt mich.

von Oliver S. (phetty)


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Allein dieser Satz auf der Zollseite ist doch der blanke Hohn:
-------
Wer auf Nummer sicher gehen und sich gegebenenfalls den Ärger beim Zoll 
ersparen möchte, kauft lieber gleich im Fachhandel.
-------

WO kommt denn der Kram her den man im Fachhandel erwirbt?
"Fachhandel" gibts doch in Deutschland schon lange nicht mehr.

von peter (Gast)


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------------------------------------------------
Zeig ihm deinen Gewerbeschein (Import und Produktion von elektronischen
Geräten) und du darfst die Teile mitnehmen.
------------------------------------------------

Auch als Funkamateur der Klasse "A" darfst ich die LED verbauen in 
meinem selbstgebauten Funkgerät. Mit der Klasse "A" darfst du Funkgeräte 
selber Bauen und in Betrieb nehmen nach den geltenden Richtlinien. Und 
die LED braucht dort kein CE-Zeichen.

Gruss
vom Funkamatuer.

von Martin S. (sirnails)


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Philipp K. schrieb:
> Trottel schrieb:
>> Zu den Lampen: komplett in Glassockel und unten eine Einschraubfassung
>> aus Metall.
>
> Naja bleibt mit E27 ein 230V Gerät/Objekt das soweit ich weiß ein CE
> Zeichen und was nicht noch bei Einfuhr benötigt.. wie auch einen
> Herstelleraufdruck, Nenndaten..

Sobald es ohne Installationsaufwand betrieben werden kann, und darunter 
fällt auch ein einfaches Anklemmen von zwei Strippen, handelt es sich um 
ein Gerät. Ein Bauteil ist es erst dann, wenn Fachwissen zur 
Inbetriebnahme erforderlich ist.

Also: LED Stripe mit Netzgerät und Klemmblock ist EIN GERÄT und damit 
nicht verkehrsfähig.

Eine Glühlampe, egal wie geartet, ist ebenfalls ein Gerät. Denn 
entscheidend ist hier der Sockel. Und der ist vorhanden.

> und ich hab die sogar schon Kokeln
> gesehen.

Und? Hat die Lampe dabei die Wohnung mit abgefackelt? Nein? Also ist die 
Produktsicherheit auch gegeben.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

peter schrieb:
> Auch als Funkamateur der Klasse "A" darfst ich die LED verbauen in
> meinem selbstgebauten Funkgerät. Mit der Klasse "A" darfst du Funkgeräte
> selber Bauen und in Betrieb nehmen nach den geltenden Richtlinien. Und
> die LED braucht dort kein CE-Zeichen.

ISt zwar soweit richtig, hat mit dem konkreten Problem aber genau GAR 
NICHTS zu tun. Und ein AFU Zeugnis hilft dir daher auch genau GAR NICHTS 
bei diesem Problem. (Ausser vielleicht der Gegenüber beim Zoll ist auch 
AFU... Was es durchaus gibt ;-)


Eine (einzelne) LED hat wie im Thread hinreichend erklärt sowieso 
niemals ein CE Zeichen zu tragen. Eine LED ist ein Bauteil. Bauteile 
bekommen kein CE.

Ein Leuchtmittel mit LED als aktives Leuchtmittel (Umgangssprachlich 
"LED Leuchten" genannt) darf der Funkamateur zwar auch ohne CE in ein 
Funkgerät einbauen - wie übrigens mittlerweile JEDERMANN.
Das einzige was den Funkamateur von jedermann abhebt ist das er wenn er 
sicherstellt das das Funkgerät den EMV Grenzwerten im Bereich 
Störemission (Immission darf der AFU vernachlässigen) insgesamt genügt 
dieses auf AFU Frequenzen auch tatsächlich in Betrieb nehmen darf.

Nur ist der Verbauer, egal ob AFU oder Bastler ohne Lizenz, im Sinne des 
Gesetzes Endverbraucher und damit gilt der Import als Inverkehrbringen!
Handelt es sich bei der Sendung um ein "Gerät" welches kein CE Zeichen 
besitzt so ist das Inverkehrbringen verboten und das 
einbehalten/zurückweisen die logische und rechtmäßige Konsequenz.

Handelt es sich hingegen um ein Bauteil, so ist dieses aber an JEDERMANN 
auszuhändigen. Egal ob AFU oder Nicht.

Bei Begründeten Verdacht das es sich aber nicht um ein Bauteil sondern 
um ein "nichtkonformes Gerät" handelt hat der Zöllner aber das Recht 
diese Aushändigung "auszusetzen" - Im Klartext VORLÄUFIG (NICHT 
ENDGÜLTIG) zu verweigern.

Man kann dann entweder von sich aus entscheiden das man auf die 
Aushändigung verzichtet (zurückschicken oder vernichten) -oder aber- 
weiter auf die Aushändigung bestehen was dazu führt das dieser Vorgang 
einer SACHKUNDIGEN STELLE zur Überprüfung vorgelegt wird, was bedeutet 
das normalerweise jemand mit Ahnung von der Sache die Entscheidung 
trifft:
Bauteil oder Gerät -
Danach wird das im Fall der Einordnung Bauteil dann herausgegeben oder 
bei der Einordnung Gerät dann engültig nicht herausgegeben.
Gegen diese "endgültige" Entscheidung kann man dann wohl noch Widersruch 
einlegen was vermutlich dann dazu führen würde das es auf dem Klageweg 
vor Gericht entschieden wird.

Wenn ich das gerade richtig im Kopf habe fallen die Lagergebühren bei 
verweigerter Herausgabe wohl erst ab der "endgültigen" Ablehnung an, 
denn das vorherige Lagern hat man ja nicht selbst zu verantworten. 
Insbesondere nicht wenn es auf einer fehlerhaften Einordnung des 
Zöllners beruht.

Sofern man also überzeugt ist das der Zöllner die falsche Entscheidung 
getroffen hat - also selbst nakte Bauteile nicht herausgeben will - so 
sollte man sich nicht dem kleinlaut Beugen und der "freiwilligen 
Rücksendung" sondern auf einem endgültigen schriftlichen Bescheid 
bestehen. Auch wenn es nur um wenige Cent geht.
Denn nur wenn genug Fehlerhaft entschiedene Vorgänge die zuständigen 
Stellen "überschwemmen" wird es zu für viele Zöllner längst notwendigen 
"Nachschulung" der Kräfte vor Ort kommen damit diese zukünftiger die für 
den Staat teuren Fehlentscheidungen vermeiden.

Wohlgemerkt: natürlich nur für die fehlerhaften Entscheidungen. Denn 
diese muss und sollte man nicht hinnehmen. Sie sind in letzter Instanz 
ja nichts anderes als einen zwar vorläufig rechtmäßige, Nichtherausgabe 
der Ware die durch ein hinnehmen aber zu einem unrechtmäßigen 
endgültigen Verweigern wird! Und ohne ausreichend hohe Zahl an 
Fehlentscheidungen mit Nachspiel wird sich daran nichts ändern.

Bei Importen wo es sich aber um Geräte handelt ist die Entscheidung 
völlig in Ordnung und ein weiterbetreiben letztendlich reine Schikane 
des im Unrecht befindlichen Bestellers, die letztendlich allen schadet.
Insbesondere aber denen welche auch zukünftig Bauelemente importieren 
wollen. Denn wenn die Vorgänge mit falschen Entscheidungen in zu vielen 
Vorgängen mit richtigen Entscheidungen der Zöllner, die nur aus Trotz 
weitergetrieben werden, untergehen wird sich an den Fehlentscheidungen 
auch nichts nichts ändern.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Nachtrag:

Nur um das Klarzustellen:
Gerade im Bereich der LED Leuchtmittel aus China gibt es genauso wie bei 
den billigsten Steckernetzteilen gerade haarsträubende Beispiele von 
malngelnder Sicherheit! Von der EMV Problematik ganz zu schweigen!

Das heißt sicher nicht das "nur" Schrott von drüben kommt. Die Chinesen 
können auch "richtig". Immerhin kommt der Großteil der hier verkauften 
ordendtilchen Leutchmittel ja auch von dort.
Das Problem ist nur das es keine Qualitätsgrenze nach unten gibt!

Für den Normalbürger ist es aber genauso wie für den 0815 Zöllner 
unmöglich festzustellen ob das konkrete Leuchtmittel eine potentielle 
Todesfalle ist oder aber gar aus derselben Fertigungscharge stammt wie 
das überteuerte -aber sichere- Markenprodukt vom Fachhändler nebenan.

Ebenso fehlt dem Zöllner die Möglichkeit zu überprüfen ob der Privatmann 
der vor ihm steht jemand ist der vielleicht doch über die notwendige 
Fachkunde verfügt oder aber e sich doch nur um einen 0815 Normalbürger 
handelt der nur ein Märchen erzählt um endlich an die günstige 
Flurbeleuchtung zu kommen.

Daher bleibt diesem nur sich an den Vorschriften zu orientieren die 
besagen das ein Gerät das nicht SOWOHL ein CE Zeichen trägt sowie ein in 
der EU verantworlicher Repräsetant als Vertretung des Herstellers als 
Inverkehrbringer geradesteht darf nicht an Endverbraucher ausgegeben 
werden.

Diese Regelung ist grundsätzlich absolut richtig!

Die einzige Ausnahme die ich noch notwendig finden würde währe das es 
neben der im Grunde gar nicht so umständlichen Anmeldung eines Gewerbes 
auch für "Eigenbedarfsimporteure MIT Fachkunde" die sich kein Gewerbe 
anmelden wollen oder evtl. aus arbeitsrechtlichen Gründen
(totales Nebenbeschäftigungsverbot!) keines anmelden können einen 
gesetzeskonformen Weg geben müsste dennoch solche Materialien für den 
Eigenbedarf zu importieren.

Beispielsweise in dem Personen welche durch Nachweis einer bestandenen 
Abschlussprüfung (einschlägige Ausbildung/Studium) die notwendige 
Qualifikation erworben haben um beruflich als Elektrofachkräfte für 230V 
Geräte gelten zu können (wobei dies im beruflichen Umfeld natürlich noch 
regelmäßige Auffrschung der Kentniss aktueller Normen mit einschließen 
würde) dennoch Geräte bei denen Zweifel an der elektrischen Sicherheit 
ausgehändigt bekommen dürfen weil diese Personengruppe ja nachweislich 
die notwendigen Kentnisse besitzt.

Auch die Umsetzung währe nicht zu kompliziert.
Es wird eine Liste von hinreichenden Ausbildungsabschlüssen erstellt und 
wer mit einer Amtlich beglaubigten Kopie eines solchen 
Abschlusszeugnisses erscheint und unterschreibt das er die Geräte nicht 
weiterverkauft und dafür geradesteht wenn dennoch etwas passiert bekommt 
das Gerät ausgehändigt.
Aber ich denke das dies wieder viel zu "Fortschrittlich" für unsere 
schwarz/weiß denkenden Politiker die nur zwei Sorten von 
Marktteilnehmern kennen. Vetreiber/hersteller und in jeder hinsicht 
absolut Ahnungslose mit zwei linken Händen ausgestattet Verbraucher die 
ohne Bedienungsanleitung nicht mal wüssten wie herum der Teelöffel zu 
halten ist.
Dazwischen gibt es für die nichts.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Schreiber (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Es wird eine Liste von hinreichenden Ausbildungsabschlüssen erstellt und
> wer mit einer Amtlich beglaubigten Kopie eines solchen
> Abschlusszeugnisses erscheint und unterschreibt das er die Geräte nicht
> weiterverkauft und dafür geradesteht wenn dennoch etwas passiert bekommt
> das Gerät ausgehändigt.

Der Student kurz vor dem Abschluss guckt dann in die Röhre?

Und der amateurfunkende Automechaniker? Die Eigenbauendstufe mit einer 
4CX1000 ist sicher und die selbst importierte LED-Funzel ist 
lebensgefährlich?

von Schreiber (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Die einzige Ausnahme die ich noch notwendig finden würde währe das es
> neben der im Grunde gar nicht so umständlichen Anmeldung eines Gewerbes
> auch für "Eigenbedarfsimporteure MIT Fachkunde" die sich kein Gewerbe
> anmelden wollen oder evtl. aus arbeitsrechtlichen Gründen
> (totales Nebenbeschäftigungsverbot!) keines anmelden können einen
> gesetzeskonformen Weg geben müsste dennoch solche Materialien für den
> Eigenbedarf zu importieren.

Selbst eine selbstständige Putzfrau mit Gewerbeschein darf alles für ihr 
Gewerbe importieren. Wozu braucht der Hobbybastler dann einen 
Fachkundenachweis um das gleiche für seinen Eigenbedarf tun zu dürfen?

von VEB Kraftverkehr Acapulco (Gast)


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@Carsten
Deine Texte sind nicht weniger kurz als der Roman "Krieg und Frieden", 
dafür aber weniger aussagekräftig.

von Matthias U. (smurf)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Deine Texte sind nicht weniger kurz als der Roman "Krieg und Frieden",
> dafür aber weniger aussagekräftig.

Wenn du einer Aussage von Carsten widersprechen willst, dann tu genau 
das. Ansonsten lass solche Rundumschläge ohne jede sachliche Komponente 
einfach bleiben.

Zur Sache: Ich stimme Carsten in weiten Teilen zu. Nur: Was ist, wenn 
der Sachkundige jemand anders ist? Der Bekannte aus dem FabLab zB? Muss 
ich den dann zum Zoll mitschleppen?

Irgendeine Hürde braucht es aber. Leider. Sonst bestellt echt jeder 
jeden Schrott aus China und schließt den ohne weitere Prüfung ans Netz 
an. Wenn man das mit Dingen tut, die ein CE-Zeichen und einen greifbaren 
Verantwortlichen haben, dann gibt's wenigstens jemanden, der dafür 
haftet, wenn der Kram die Bude abfackelt.

Wir wissen zB aus dem Lebensmittelbereich nur zu gut, wie egal dem 
typischen Geiz-ist-geil-Verbraucher die Qualität von Billigware ist …

von VEB Kraftverkehr Acapulco (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> Wenn du einer Aussage von Carsten widersprechen willst, dann tu genau
> das. Ansonsten lass solche Rundumschläge ohne jede sachliche Komponente
> einfach bleiben.

Na, das mache ich doch glatt: JEDER kann im Baumarkt potentiell für 
Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert 
ihn.
Was HIER mit den LED dahintersteckt, ist Protektionismus, sonst Nichts.

von MaWin (Gast)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> JEDER kann im Baumarkt potentiell für
> Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert
> ihn.

Vorsicht: Noch ! Es gibt genügend Elektriker, die schon ihre LObby 
aktivieren, damit den endlich beschränkt wird (und andere Elektriker, 
die nur noch dort kaufen).

Die Arbeiten an der eigenen Elektroanlage sind ja in Deutschland fast 
verboten, erweitern darfst du sie nicht. Dabei wäre das gar nicht nötig, 
in der Schweiz und Österreich kommen deswegen nicht mehr Menschen ums 
Leben, dort dürfen sie, dort wagt es der Staat noch nicht sie im 
Privatbesitz so einzuschränken.

Chemikalien bekommst du hier auch nicht mehr, ob Natriumhydroxid, 
Salzsäure oder Wasserstoffperoxid (was wir als Elektroniker bräuchten), 
alles inzwischen beschränkt im Verkauf damit du auch ja nichts böses 
damit tust. In Österreich hast du kein Problem damit noch Dünger und 
Pökelsalz zu kaufen. In Deutschland hat man als Politiker wohl einfach 
mehr Angst vor dem Volk, daß es eines Tages das Parlament die Luft 
sprengt.

von WehOhWeh (Gast)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Matthias Urlichs schrieb:
>> Wenn du einer Aussage von Carsten widersprechen willst, dann tu genau
>> das. Ansonsten lass solche Rundumschläge ohne jede sachliche Komponente
>> einfach bleiben.
>
> Na, das mache ich doch glatt: JEDER kann im Baumarkt potentiell für
> Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert
> ihn.
> Was HIER mit den LED dahintersteckt, ist Protektionismus, sonst Nichts.

Wir schützen die deutschel LED-Lampen Industrie.

Gibts sowas überhaupt? Ok, OSRAM ist ein wichtiger Hersteller, aber das 
Zeug kommt doch sicher aus China.

Was ist an Installationsmaterial gefährlich? Ja sicher, mit einem 
abgezwicktem 1,5mm² Drahtende kann man sich ein Auge ausstechen, aber 
das trifft auf eine Nähnadel auch zu.
Das Verschlucken von WAGO-Klemmen?

von Matthias U. (smurf)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Na, das mache ich doch glatt: JEDER kann im Baumarkt potentiell für
> Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert
> ihn.

Wenn du Installationsmaterial kaufst, musst du noch weitere Handlungen 
vornehmen (Steckdose oder Sicherungskasten aufschrauben und den Draht an 
L anschrauben/einstecken), damit das gekaufte Teil überhaupt gefährlich 
wird. Handlungen, die für einen Laien untypisch sind (hoffentlich).

Bei einem sich selbst abfackelnden, nicht wirklich 
berührungsgeschützten, oder den Rundfunkempfang störenden 
China-Glühstrumpf erkennt der Laie nicht bzw. kommt gar nicht erst auf 
die Idee, dass davon eine Gefahr oder Störung ausgehen könnte. Und er 
ist schon gar nicht in der Lage, das nachzuprüfen.

von Martin S. (sirnails)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Matthias Urlichs schrieb:
>> Wenn du einer Aussage von Carsten widersprechen willst, dann tu genau
>> das. Ansonsten lass solche Rundumschläge ohne jede sachliche Komponente
>> einfach bleiben.
>
> Na, das mache ich doch glatt: JEDER kann im Baumarkt potentiell für
> Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert
> ihn.

Der Vergleich ist dumm. Das eine hat mit dem anderen ÜBERHAUPT nichts zu 
tun.

Du darfst Dir auch ein Auto kaufen, und trotzdem keine 
Unterbodenbeleuchtung einbauen. Soll man jetzt Autos verbieten, weil 
irgendwelche Volldeppen meinen, ihr Auto müsse besonders "cool" sein?

> Was HIER mit den LED dahintersteckt, ist Protektionismus, sonst Nichts.

Nix Protektionismus. Das Zeug ist sau gefährlich! Siehe hier:

http://www.oz-online.de/-news/artikel/109846/Brand-in-Chinarestaurant

:)

von Hans (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> Wenn du Installationsmaterial kaufst, musst du noch weitere Handlungen
> vornehmen (Steckdose oder Sicherungskasten aufschrauben und den Draht an
> L anschrauben/einstecken), damit das gekaufte Teil überhaupt gefährlich
> wird. Handlungen, die für einen Laien untypisch sind (hoffentlich).

Wer Installationsmaterial kauft, der will es auch benutzen. Sprich 
anschließen. Oder glaubst du die stellen das Zeug zur Ansicht in eine 
Glasvitrine?

von Skyper (Gast)


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Hans schrieb:
> Wer Installationsmaterial kauft, der will es auch benutzen. Sprich
> anschließen. Oder glaubst du die stellen das Zeug zur Ansicht in eine
> Glasvitrine?

Solange später nicht die Brandermittlung in deiner Wohnung/Haus steht 
oder Du tot neben der Leitung liegst ist doch "alles in Ordnung" ;-).

Was den Wasserstoff angeht - nun ja, frag mal gewisse Herren, die 
hunderte Liter von dem Zeugs gekauft haben und was die damit vor hatten!

von Joachim B. (jar)


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Martin Schwaikert schrieb:
>> Was HIER mit den LED dahintersteckt, ist Protektionismus, sonst Nichts.
>
> Nix Protektionismus. Das Zeug ist sau gefährlich! Siehe hier:
>
> http://www.oz-online.de/-news/artikel/109846/Brand-in-Chinarestaurant

und einzelne LEDs vom Imbissbetreiber selber zusammengelötet war die 
Ursache?
Das schaffen Spezialisten auch mit LEDs von C oder Reichelt.

Ich denke du phantasierst.

: Bearbeitet durch User
von CE (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Das Zeug ist sau gefährlich! Siehe hier:
>
> http://www.oz-online.de/-news/artikel/109846/Brand-in-Chinarestaurant
Stimmt, wann sollte Wok und Öl ohne CE wirklich verbieten

von VEB Kraftverkehr Acapulco (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Nix Protektionismus. Das Zeug ist sau gefährlich! Siehe hier:
>
> http://www.oz-online.de/-news/artikel/109846/Brand-in-Chinarestaurant

Zitat aus dem Link:
Nach bisherigen Informationen war Öl in einem Wok in Brand geraten.
Zitat Ende

Martin Schwaikert schrieb:
> Der Vergleich ist dumm.

Dein Link ist dümmer, weil er das Thema verfehlt.

Ich habe, außer in Küche und Bad LED Lampen aus China. Diese besitzen 
ein Schutz "glas", haben ein Kondensatornetzteil, E27 Gewinde und werden 
laut Infrarotthermometer nach ca. 2h Betrieb knapp 60 Grad Celsius warm. 
Sie stören weder den Rundfunkempfang noch mich selbst. Die Lampen sind 
nun ca.
 1 1/2 Jahre alt und es ist kein Ausfall zu beklagen.

-> Ich bleibe dabei: Protektionismus ist die Ursache für das 
Zurückhalten der Lieferungen

von Martin S. (sirnails)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Zitat aus dem Link:
> Nach bisherigen Informationen war Öl in einem Wok in Brand geraten.
> Zitat Ende

Ja, passt doch. Ich hab halt China+Led+Brand eingegeben, und das war 
alles, was ich gefunden habe.

von CE (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Ja, passt doch. Ich hab halt China+Led+Brand eingegeben, und das war
> alles, was ich gefunden habe.
Nur blöd dass das Wort "LED" genau null Mal auf der Seite vorkommt.

von so nicht (Gast)


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MaWin schrieb:
> VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
>> JEDER kann im Baumarkt potentiell für
>> Laien genauso gefährliches Installationsmaterial kaufen. Niemand hindert
>> ihn.
>
> Vorsicht: Noch ! Es gibt genügend Elektriker, die schon ihre LObby
> aktivieren, damit den endlich beschränkt wird (und andere Elektriker,
> die nur noch dort kaufen).
>
> Die Arbeiten an der eigenen Elektroanlage sind ja in Deutschland fast
> verboten, erweitern darfst du sie nicht.

Blödsinn! Eine völlige Überinterpretation bzw. Falschauslegung 
bestehender Gesetze. Niemand wirft dich ins Gefängnis dafür, dass du dir 
in deinem Kellerraum eine zusätzliche Aufputzsteckdose verlegst.

von Schreiber (Gast)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Ich habe, außer in Küche und Bad LED Lampen aus China. Diese besitzen
> ein Schutz "glas", haben ein Kondensatornetzteil, E27 Gewinde und werden
> laut Infrarotthermometer nach ca. 2h Betrieb knapp 60 Grad Celsius warm.
> Sie stören weder den Rundfunkempfang noch mich selbst. Die Lampen sind
> nun ca.
>  1 1/2 Jahre alt und es ist kein Ausfall zu beklagen.
>
> -> Ich bleibe dabei: Protektionismus ist die Ursache für das
> Zurückhalten der Lieferungen

Ich würde mal eine von den Lmpen aufmachen und mir den verbauten 
Kondensator genauer anschauen. In China sind nicht nur X2-Kondensatoren 
sondern auch Hustenbonbons üblich.

von Schreiber (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> Irgendeine Hürde braucht es aber. Leider. Sonst bestellt echt jeder
> jeden Schrott aus China und schließt den ohne weitere Prüfung ans Netz
> an. Wenn man das mit Dingen tut, die ein CE-Zeichen und einen greifbaren
> Verantwortlichen haben, dann gibt's wenigstens jemanden, der dafür
> haftet, wenn der Kram die Bude abfackelt.

Also die selbstständge Putzfrau mit Gewerbeschein für 
Elektronikimport+Gebäudereinigung?
Mit Haftung wirds dann auch nichts, Vermögen wird so jemand sicher keins 
besitzen und in den Knast werfen bringt das Haus auch nicht zurück!

von Matthias U. (smurf)


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Hans schrieb:
> Wer Installationsmaterial kauft, der will es auch benutzen. Sprich
> anschließen.

Ja. Und? Du hast den Rest meines Texts nicht gelesen. Es geht hier nicht 
darum, ob du selber basteln willst oder nicht. Es geht darum, ob 
offensichtlich ist, dass das gekaufte Teil von einem Fachidioten oder 
einem Idioten in Betrieb genommen werden kann/darf/muss.

Wenn Letzteres, dann braucht das Ding ein CE-Zeichen und so weiter. Hat 
es das nicht, bekommst du es nicht ohne guten Grund aus dem Zoll raus. 
Und das finde ich auch gut so.

Das einzige Problem ist, dass mit "LED" sowohl Bauteile als auch 
Fertigprodukte betitelt werden – und die Damen und Herren vom Zoll keine 
Ahnung haben und Beides für böse halten. Ihnen das abzugewöhnen braucht 
Leute mit starken Nerven. Nichts Neues.

von Helge A. (besupreme)


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Mal zurück zum Thema.

Bisher was es doch so: Komponenten und Bauteile durften importiert 
werden. Bei Komponenten (Baugruppen) durfte auch ein CE-Zeichen drauf 
sein, bei Bauelementen nicht.

Geräte und für Laien anschließbares Zeugs mußte immer CE drauf haben und 
ein gültiges Prüfprotokoll mußte abrufbar sein. Oder der Händler 
innerhalb der EU hat das CE draufgepappt. Auf jeden Fall mußte 
irgendjemand innerhalb der EU dafür gradestehen, wenn so ein Produkt 
nicht den geltenden Regeln entsprach. Daher muß ja auch immer eine 
Adresse innerhalb der EU auf den Produkten angebracht sein. Daß das 
bisher lax gehandhabt wurde, hat zu vielen China-Direktbestellern 
geführt. Das ist jetzt vorbei.

Dumm gelaufen, daß dabei jetzt übers Ziel rausgeschossen wird.

von Martin S. (sirnails)


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CE schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Ja, passt doch. Ich hab halt China+Led+Brand eingegeben, und das war
>> alles, was ich gefunden habe.
> Nur blöd dass das Wort "LED" genau null Mal auf der Seite vorkommt.

Richtig. Blödsinn. Aus dem Kontext heraus gerissen, und dann 
instrumentalisiert, um einen dämlichen Vergleich zu erzeugen bzw. eine 
dämliche Aussage zu legitimieren - genauso wie der Baumarkt-Humbug.

von Joachim B. (jar)


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Martin Schwaikert schrieb:
>> Martin Schwaikert schrieb:
>>> Ja, passt doch. Ich hab halt China+Led+Brand eingegeben, und das war
>>> alles, was ich gefunden habe.

>> Nur blöd dass das Wort "LED" genau null Mal auf der Seite vorkommt.

> Richtig. Blödsinn. Aus dem Kontext heraus gerissen, und dann
> instrumentalisiert,

nur warum postest du doofe Beispiele?

von Oliver _. (verleihnix)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:

> Sie stören weder den Rundfunkempfang noch mich selbst. Die Lampen sind
> nun ca.
>  1 1/2 Jahre alt und es ist kein Ausfall zu beklagen.

Wie sieht es mit Kurzwelle aus? So 1,8 - 30 MHz wäre für mich wichtig, 
nicht so ein Müll aushalten zu müssen. Teste doch mal bitte diese Bänder 
aus.

von PiPaPo (Gast)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:

> Sie stören weder den Rundfunkempfang noch mich selbst. Die Lampen sind
> nun ca.
>  1 1/2 Jahre alt und es ist kein Ausfall zu beklagen.

Wir stellen medizinische Geräte her welche im Frequenzbereich 42-68 MHz 
arbeiten, prinzipbedingt. Kannst Du da auch mal testen?

von VEB Kraftverkehr Acapulco (Gast)


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Oliver _. schrieb:
> Wie sieht es mit Kurzwelle aus? So 1,8 - 30 MHz wäre für mich wichtig,
> nicht so ein Müll aushalten zu müssen. Teste doch mal bitte diese Bänder
> aus.

PiPaPo schrieb:
> Wir stellen medizinische Geräte her welche im Frequenzbereich 42-68 MHz
> arbeiten, prinzipbedingt. Kannst Du da auch mal testen?

Ich bin nur mit bastlerüblichen Geräten ausgerüstet: Ein sog. 
Weltempfänger wird in ca. 80 cm Entfernung zu 3 solcher Lampen 
(Wohnzímmerdeckenlampe) in keinem Frequenzbereich und in keiner 
Modulationsart "beeindruckt". Eine an einen Oszi angeschlossene 
UKW-STabantenne ergibt nur das allgegenwärtige 50 Hz-Brummsignal, dessen 
Intensität sich auch bei abgeschalteten Lampen nicht ändert.

Schreiber schrieb:
> Ich würde mal eine von den Lmpen aufmachen und mir den verbauten
> Kondensator genauer anschauen. In China sind nicht nur X2-Kondensatoren
> sondern auch Hustenbonbons üblich.

Ich habe eine der Lampen inetressenhalber geöffnet, weil ich sehen 
wollte, wie die "Netzteilfrage" gelöst wurde. Dabei sah ich, daß es ein 
Kondensatornetzteil ist, mit dem von Dir benannten "Hustenbonbon" Aber: 
Es sind auch Sicherungswiderstände verbaut, so daß bei defektem 
Kondensator auch bald Feierabend ist und es zu keinem Brand kommen kann. 
Alle LED sind in Reihe geschaltet, davor sitzt eine Graetz-Brücke mit 
4,7µF Ladekondensator, der Sicherungswiderstand, der 
Vorschaltkondensator mit Entladewiderstand. Das erscheint mir nicht 
unsicher.

von MWS (Gast)


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Das dürfte auch auf die Novellierung des ElektroG zurückzuführen sein:
http://www.recyclingmagazin.de/rm/news_detail.asp?ID=20277&NS=1
Man beachte den Abschnitt über LED-Lampen.

Es wäre nur natürlich, wenn die betroffenen Importeure die Forderung in 
die Verhandlungen einbrachten, dass eine Einfuhr nicht mehr 
unkontrolliert zu geschehen hat. Das Argument ist klar: "wenn wir für 
die Entsorgung zahlen sollen, müssen wir auch daran verdienen".

Direkt vom Endverbraucher importierte Ware trägt beim Import nicht zum 
Geldpool der Entsorgung bei.

Einerseits ist's verständlich, dass man sich von Zahler-Seite des 
ElektroG beschwert, andererseits sind LED-Leuchtmittel ein 
Zukunftsmarkt, den die hiesigen Importeure/Vertreiber sich nicht durch 
Eigenimporte verderben lassen wollen.

Und wenn schob die Hydrargyrumverteilungsindustrie nicht mehr soviel 
Schnitt macht, weil der Verbraucher LED's vorzieht, dann gilt's eben an 
LED-Leuchtmitteln zu gewinnen.

Je höher die Umsätze dazu, desto weniger möchte man, dass der 
Endverbraucher dieses Gewinnerzielungssystem umgeht, indem er in China 
direkt kauft. Das bedeutet im Ergebnis: die allgemeine Bestellfreiheit 
wird eingeschränkt, sobald's richtig um Geld geht. Die nötigen 
Vorschriften werden im Überfluss vom Moloch der EU-Bürokratie 
bereitgestellt und selektiv dort angewandt, wo's opportun erscheint.

Dass sich die Politik und damit die Legislative mit Hilfe der Exekutive 
zum Büttel der Wirtschaft macht, ist nun wirklich nichts Neues.

D.h.: sollten Arduino's ein Zukunftsmarkt werden, so ist's auch damit 
bald Schluss mit lustig.

von Michael B. (laberkopp)


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Helge A. schrieb:
> ein gültiges Prüfprotokoll mußte abrufbar sein

Nö.

Die CE Doku musste den Behörden auf Verlangen vorlegbar sein,
ein Prüfprotokoll muss dort nicht drin sein.

Bereits ein Kauf in einem anderen europäischen Land von einem Produkt 
welches sicher CE erfüllt, ist nach bestehender Gesetzeslage verboten: 
Es enthält keine deutschsprachige Anleitung. Selbst wenn du als Spanier 
in Deutschland extra den Artikel in Spanien bestellst, damit du eine für 
dich lesbare und verständliche Bedienungsanleitung bekommst, und für den 
längeren Postweg gerne mehr bezahlst, ist dem spanischen Unternehmen in 
Versand nach Deutschland gegen Strafandrohung untersagt.

SO krank ist das aktuelle Gesetz.

Daß der spanische Hersteller das eine von dir bestellte Produkt bei de 
deutschen Stiftung EAR anmelden muss, also ungefähr 500 EUR für diese 
Anmeldung zahlen muss inklusive einer insolvenzsicheren Garantie und dem 
Risiko, einen Container abholen (lassen) zu müssen, kommt hinzu.

Die aktuellen EU Gesetze sind strenge als es je während der Fürstentümer 
war und haben so rein gar nichts mit freiem Warenverkehr und Abbau von 
Zollschranken zu tun, im Gegenteil.

Das alles durch unsere korrupten Politiker, verkauft als Schutz der 
Bürger, mit denen gleichzeitig der Bürger schutzlos an die Gier der 
Kotzerne ausgeliefert wird.


Man hat schlicht die Direktbestellung "übersehen". Absichtlich, kein 
Politiker will, daß man Zigaretten aus Griechenland einkauft und sich 
zuschicken lässt, oder gleich Kokain aus Kolumbien.

von pnp (Gast)


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Was ist eigentlich aus dem Darwinismus geworden?

von Matthias U. (smurf)


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pnp schrieb:
> Was ist eigentlich aus dem Darwinismus geworden?

http://www.darwinawards.com/

von Carsten S. (dg3ycs)


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PiPaPo schrieb im Beitrag #4044315:
> @ VEB Kraftverkehr Acapulco
> Oliver_ und mein Beitrag sollte nur darauf hinweisen die Aussage "der
> Rundfunkbereich wird nicht gestört" ist ziemlich wertlos.

Nicht nur diese Aussage ist recht Wertlos...
Seine gesamte Bezugnahme auf SEIN BEISPIEL ist absolut wertlos.

Es bezweiefelt ja niemand das aus China durchaus ordentliche Ware KOMMEN 
KANN. JA manchmal sogar exakt dieselbe Ware die beim Fachhandel nebenan 
für den zehnfachen Preis im REgal liegt.

Das Probelm ist das es einfach keine Grenze nach unten gibt. Wenn sich 
durch Einsparungen an der Sicherheit noch mal ein halber Cent pro 
Exemplar sparen lässt findet sich garantiert ein Chinese der genau dies 
auch umsetzt und verkauft.
Diese "Lebensgefährlichen" Produkte kommen dann aber genauso wie die 
grundsätzlich sicheren Leuchten im Postcontainer hier im Land an.

Und weder der Zöllner noch der durchschnittliche Normalverbraucher hat 
eine Chance zu beurteilen ob er ein sicheres oder potentiell 
lebensgefährliches Gerät (Brand und/oder elektrischer Schlag) vor sich 
hat.

Das jemand ein "sicheres" Produkt erworben hat taugt daher nicht einmal 
ansatzweise als hinreichendes Gegenbeispiel für die Sinnhaftigkeit einer
strengen Umsetzung eines Importverbots für 230V LED Leuchtmittel.
Selbst wenn nur jedes hundertste Leuchtmittel gefährlich ist so ist das 
noch viel zu viel.
Udn das es soclh gefährliche Produkte eben doch gibt bezwifelt wohl 
hoffentlich niemand. Da gibt es bei LED Leuchten und vor allem bei 
Steckernetzteilen genügend belegte Beispiele. Zumindest bei den 
Steckernetzteilen auch schon mit tötlichen Folgen.

(Das im Zuge der Umsetzung jetzt auch völlig ordnungsgemäße 
Bauteilimporte oder auch formal zwar unzulässige- aber real relativ 
ungefährliche - 12V Leuchtmittel abgefangen und zurückgewiesen werden 
steht natürlich auf einem anderen Blatt)

Das es für PErsonen die anders als der Normalbürger die Sicherheit 
nachgewiesenermaßen DOCH beurteilen können eine Ausnahmeregelung geben 
sollte habe ich oben ja schon geschrieben.
Aber genauso habe ich ja auch geschrieben das soetwas für Privatpersonen 
wohl niemals kommen wird, wohingegen jeder Trottel nach Gewerbeanmeldung 
und ein paar Formalitäten auch noch die größte Todesfalle unbehelligt 
importieren kann.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Schreiber (Gast)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Schreiber schrieb:
>> Ich würde mal eine von den Lmpen aufmachen und mir den verbauten
>> Kondensator genauer anschauen. In China sind nicht nur X2-Kondensatoren
>> sondern auch Hustenbonbons üblich.
>
> Ich habe eine der Lampen inetressenhalber geöffnet, weil ich sehen
> wollte, wie die "Netzteilfrage" gelöst wurde. Dabei sah ich, daß es ein
> Kondensatornetzteil ist, mit dem von Dir benannten "Hustenbonbon" Aber:
> Es sind auch Sicherungswiderstände verbaut, so daß bei defektem
> Kondensator auch bald Feierabend ist und es zu keinem Brand kommen kann.
> Alle LED sind in Reihe geschaltet, davor sitzt eine Graetz-Brücke mit
> 4,7µF Ladekondensator, der Sicherungswiderstand, der
> Vorschaltkondensator mit Entladewiderstand. Das erscheint mir nicht
> unsicher.

Das Problem ist, dass Hustenbonbons meist gut brennbar sind und zu einem 
unvorhergesehenen Feuerwerk neigen, der Sicherungswiderstand hilft hier 
leider nicht immer.

Ich würde daher diese Lampen rauswerfen und welche kaufen bei denen es 
einen Importeur gibt dem man zur Verantwortung ziehen kann. 
Dementsprechend wird dieser (wenns keine kleine Hinterhofklitsche ist) 
auch auf eine angemessene Qualität achten.
Die LED-Lampen von Ikea sind gut und günstig.

von Matthias U. (smurf)


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VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Kondensatornetzteil

Mal eine ganz andere (aber damit zusammenhängende) Frage … wenn ich 
jetzt 200 Watt LED-Leistung im gesamten Haus verbaue und die mit 
Kondensatornetzteilen versorge … da sollte doch eine Scheinleistung von 
grob überschlagenen 2000 Watt zustandekommen … haben da nicht die EVUs 
irgendwann was dagegen? Zumal Erdkabel das Netz eh kapazitiv 
"vorbelasten"?

von Schreiber (Gast)


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Nachtrag: Ich haba schon eine China-LED-Lampe gesehen bei denen nur das 
luftdichte Lampengehäuse (spritzwasserfeste Kellerlampe) einen Hausbrand 
verhindet hat.

von Matthias U. (smurf)


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Matthias Urlichs schrieb:
> eine Scheinleistung von grob überschlagenen 2000 Watt

Bevor ihr meckert: Das sind natürlich VA und nicht Watt. Und wenn ich 
mich mit der Rechnung grob verhauen haben sollte, dann kann ich mit 
einer Korrektur leben. :-P

von Schreiber (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> da sollte doch eine Scheinleistung von
> grob überschlagenen 2000 Watt zustandekommen … haben da nicht die EVUs
> irgendwann was dagegen?

nein, denn wenn sie etwas dagegen hätten, dann würden sie dir einen 
Zähler der auch Blindleistung messen kann im Haus einbauen. Bei einem 
Smart-Meter sind das nur wenige Zeilen Software und schon kann man 
induktive-, kapazitive- und Verzerrungsblindleistung getrennt erfassen 
und abrechnen, optional auch mit zusätzlicher Lastgangmessung.

Bei Großkunden ist das bereits üblich.

von mhh (Gast)


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Schreiber schrieb:
> Nachtrag: Ich haba schon eine China-LED-Lampe gesehen bei denen nur das
> luftdichte Lampengehäuse (spritzwasserfeste Kellerlampe) einen Hausbrand
> verhindet hat.

Eine Glühlampe lebt von der Hitze - eine LED Lampe überlebt durch 
Kühlung. Inwieweit ist eine LED Lampe in geschlossenen "Umverpackungen" 
überhaupt zulässig? Bei den Lampengehäusen wäre eigentlich ein Hinweis 
auf die zulässige Lampenart zusätzlich zur Maximalleistung notwendig.

von MaWin (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> Mal eine ganz andere (aber damit zusammenhängende) Frage … wenn ich
> jetzt 200 Watt LED-Leistung im gesamten Haus verbaue und die mit
> Kondensatornetzteilen versorge … da sollte doch eine Scheinleistung von
> grob überschlagenen 2000 Watt zustandekommen … haben da nicht die EVUs
> irgendwann was dagegen?

Da Beleuchtungsstrom schon zu Glühlampenszeiten nur 11% des 
Haushaltsstromverbrauchs ausmachte und bei vollständiger Umstellung auf 
LED vielleicht noch 2%, ist der Blindstromanteil vernachlässigbar.

von Martin S. (led_martin)


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Matthias Urlichs schrieb:
> Mal eine ganz andere (aber damit zusammenhängende) Frage … wenn ich
> jetzt 200 Watt LED-Leistung im gesamten Haus verbaue und die mit
> Kondensatornetzteilen versorge

Ist, im Moment, wohl eher kein Problem, da viele induktive Verbraucher 
am Netz hängen. (Konventionelle Trafos, Motoren, 
Leuchtstofflampen-Vorschaltgeräte, bei denen der 
Kompensationskondensator kaputt ist, ...) Bei massenhaftem Einsatz 
könnte da ein Problem draus werden.

Mit freundlichen Grüßen - Martin

von Schreiber (Gast)


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mhh schrieb:
> Schreiber schrieb:
>> Nachtrag: Ich haba schon eine China-LED-Lampe gesehen bei denen nur das
>> luftdichte Lampengehäuse (spritzwasserfeste Kellerlampe) einen Hausbrand
>> verhindet hat.
>
> Eine Glühlampe lebt von der Hitze - eine LED Lampe überlebt durch
> Kühlung. Inwieweit ist eine LED Lampe in geschlossenen "Umverpackungen"
> überhaupt zulässig?

das ist egal, so eine Lampe hat einfach nicht zu brennen/verschmoren, 
zumal der Fehler hier vom Kondensator ausging.

von W.S. (Gast)


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npn schrieb:
> Du hast dir hoffentlich vom Zollbeamten auch schriftlich geben lassen,
> welches Gesetz chinesische LEDs in der EU verbietet.

Sowas gibt es nicht. Der Zoll selber macht so einen Zeck auch nicht. 
Aber bei einigen ausgewählten Warenarten haben die ihre Vorschrift, 
derartige Sendungen an irgend ein Fachamt (BAM oder ähnlich) zwecks 
fachlicher Prüfung zu übergeben. Von DENEN kommt dann gelegentlich die 
Antwort, daß das betreffende Teil nicht normenkonform ist und deshalb 
nicht eingeführt ("in der EG nicht in Verkehr gebracht") werden darf. 
Man hat gegen diese Leute praktisch keinerlei Rechtsmittel in der Hand 
und der Zoll ist regelmäßig die falsche Adresse für Klagen.

Das nennt man demokratische Staatsordnung - und rein theoretisch ist das 
ja auch gut gedacht: Daß nämlich die Zöllner in Zweifelsfällen sich auf 
das Urteil einer entsprechenden Fachbehörde oder eines Fachamtes oder 
einer vertrauenswürdigen Fach-Organisation verlassen. (Auto-->TÜV oder 
DEKRA oder so und so weiter).

Aber gegen Willkür oder Amtsschimmel bei den "Fachleuten" ist auch beim 
Zoll kein Kraut gewachsen.

Die Chinesen wissen das schon lange und haben außerhalb der EG (in der 
Schweiz) eine zentrale Auffang- Rücksende-Adresse eingerichtet. Einfach 
nochmal und am besten in kleineren Portionen bestellen und gut isses.

W.S.

von VEB Kraftverkehr Acapulco (Gast)


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PiPaPo schrieb im Beitrag #4044315:
> Oliver_ und mein Beitrag sollte nur darauf hinweisen die Aussage "der
> Rundfunkbereich wird nicht gestört" ist ziemlich wertlos.

Pass auf: Mir war ohnehin klar, daß Leute wie Du ein vorgefasste Meinung 
haben, die sie sich durch Nichts erschüttern lassen würden. Insofern ist 
mir Dein Beitrag völlig gleichgültig.

Carsten Sch. schrieb:
> Nicht nur diese Aussage ist recht Wertlos...
> Seine gesamte Bezugnahme auf SEIN BEISPIEL ist absolut wertlos.

Ich muß meine Ansicht von Gestern also nicht revidieren:

VEB Kraftverkehr Acapulco schrieb:
> Deine Texte sind nicht weniger kurz als der Roman "Krieg und Frieden",
> dafür aber weniger aussagekräftig

Matthias Urlichs schrieb:
> Mal eine ganz andere (aber damit zusammenhängende) Frage … wenn ich
> jetzt 200 Watt LED-Leistung im gesamten Haus verbaue und die mit
> Kondensatornetzteilen versorge...

Wenn ICH 200 Christstollen an die Decke hänge, riecht es dann im ganzen 
Haus nach Zimt?

HALLO!!!???
Ich habe hier 5x8 Watt LED-Lampen. Was und wieviel Du hinhängst, ist 
vollkommen Deine Musik. Kleiner Tip: Ich würde daran GLAUBEN, daß die 
Installation eines HAUSES auf die Phasen aufgeteilt ist....
Die Blindleistung damit auch. Die EV freuts, muß doch der überwiegend 
induktive Anteil der Netzlast nicht von ihnen kompensiert werden.

mhh schrieb:
> Inwieweit ist eine LED Lampe in geschlossenen "Umverpackungen"
> überhaupt zulässig?

So weit sollte der Verstand reichen, daß eine solche Lampe freie 
Konvektion benötigt.

Da ich keine Grund zur Klage über diese Art Lampen habe, entziehe ich 
mich nun der Diskussion, denn sie führt (wie so oft hier) ins Absurde.

von Winne Z. (rugbywinne)


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So wie hier gepostet wird ist es vielleicht ganz gut so, dass einige 
Dinge (LEDs) euch vorenthalten werden.
:-)

von Martin S. (sirnails)


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Winne Z. schrieb:
> So wie hier gepostet wird ist es vielleicht ganz gut so, dass einige
> Dinge (LEDs) euch vorenthalten werden.
> :-)

Oh ja. Hier wird von manchen die Sicherheit mit Händen und Füßen 
getreten. Genau für DIESE ist das Importverbot gedacht und - wie ich 
sehen muss - auch legitimiert.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Ich habe gerade mit dem Gewerbeaufsichtsamt im München telefoniert und 
dieses überprüft die Zulässigkeit von Importen für meinen Bereich. D.h. 
laut meinem Zollamt werden Importe bei denen die Zulässigkeit nicht 
eindeutig ist nach München weiter gegeben. Natürlich haben LEDs keine 
CE-Kennzeichnung, aber (wenn ich es richtig verstanden habe) ergibt sich 
dies wenn das Bauteil ROHS-konform ist. Das bedeutet wiederrum, daß eine 
ROHS-Kennzeichnung vorhanden sein muß. Wenn nicht auf dem Bauteil, dann 
auf der Verpackung oder in einem entsprechenden Datenblatt. Dies 
betrifft nun Bauteile - nicht fertige Leuchtmittel.

von MaWin (Gast)


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Natürlich muss keine RoHS Kennzeichnung vorhanden sein, weil in vielen 
Bereichen immer noch Geräte mit Bauteilen zulässig sind (industrielle 
Messgeräte, inVitro Medizintechnik, sonstige) die nicht RoHS sind, neben 
der Reparatur von Altgeräten.

von Holm T. (Gast)


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Schreiber schrieb:
> Nachtrag: Ich haba schon eine China-LED-Lampe gesehen bei denen nur das
> luftdichte Lampengehäuse (spritzwasserfeste Kellerlampe) einen Hausbrand
> verhindet hat.

Ah ja?
Mir ist Sowas schon bei Glühlampen begegnet, das Glas hat verhindert das 
der Wolframfaden irgendwas ankokelt...


Nach Jahrzehnten erfolgreichen Imports kreuzgefährlicher 
Verlängerungsstrippen und Verteiler aus China durch den Handel bleibt 
mir als Erklärung für dieses Importverbot wirklich nur wirksamer 
Lobbyismus von Osram übrig.
Das sich Jemand wirklich um die Produktsicherheit sorgt halte ich in 
diesem Staat genauso für vorgeschoben wie die Gründe für den Verbot des 
Verkaufs von H2O2 wegen seiner Gefährlichkeit.
Die Legislative hat Schiß vor dem eigenen Volk, kein Wunder, da seit 
1956 keine Regierung in D mehr rechtmäßig gewählt ist und dieser Zustand 
ist auch nicht mehr reparabel. Deswegen soll nun auch die 
Vorratsdatenspeicherung im Alleingang durchgezogen werden, dem Zoll 
werden Aufgaben übertragen mit denen er normalerweise Nichts zu tun 
haben sollte, aber der Zoll darf unangekündigt in jede Wohnung was weder 
die Polizei noch Jemand anders ohne richterlichen Beschluß darf..jetzt 
reicht da vielleicht schon die nichtbezahlte KFZ Steuer?

Rechtsstaat? Aber Hallo!



Gruß,

Holm

von Matthias U. (smurf)


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Holm Tiffe schrieb:
>> Nachtrag: Ich haba schon eine China-LED-Lampe gesehen bei denen nur das
>> luftdichte Lampengehäuse (spritzwasserfeste Kellerlampe) einen Hausbrand
>> verhindet hat.
>
> Ah ja?
> Mir ist Sowas schon bei Glühlampen begegnet, das Glas hat verhindert das
> der Wolframfaden irgendwas ankokelt...

Ihr könnt beide nicht lesen.

(A)

Es handelt sich um das Gehäuse der Lampe, nicht des Leuchtmittels.

Wenn in so einem LED-Ding wirklich das Hustenbonbon abbrennt, dann bist 
auch du heilfroh, dass du es nicht im Schlafzimmer verbaut hast. Evtl. 
noch in der Lampe mit Papierschirm aus den 90ern.

Klar, wir haben ja alle Rauchmelder in jedem Raum … und einen 
griffbereiten Feuerlöscher … oder nicht?

(A2)

Wer soll denn bitte sonst überwachen, dass Dinge nicht ins Land kommen, 
die den hiesigen Vorschriften nicht entsprechen, wenn nicht der Zoll?

(B)

Es geht in diesem Thema überhaupt nicht um fertige Leuchtmittel, die 
ohne oder mit gefälschtem CE-Zeichen importiert werden und gegen die der 
Zoll mit einigem Recht was hat. Es geht einzig um Bauteile und 
übereifrige Zöllner, die die nicht ins Land lassen.

Hatte ich auch mal, das war eine Meßspule für Strom. Da durfte ich dem 
Mann auch eine Viertelstunde lang auseinandersetzen, dass das Ding für 
den Einbau in einen Schaltschrank vorgesehen ist und somit kein 
CE-Kennzeichen haben darf. Er hat es eingesehen …

von Martin S. (sirnails)


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Crazy H. schrieb:
> Das bedeutet wiederrum, daß eine ROHS-Kennzeichnung vorhanden sein muß.

Das klingt nach ausgemachtem Blödsinn.

von Thomas D. (thomasderbastler)


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Bin auch mal gespannt wie es mit meiner Bestellung dann läuft.
Für ein kleines Projekt habe ich 100 Blaue und 50 rote LEDs ( Eckige ) 
Bestellt..Warenwert..Peanuts..

von bianchifan (Gast)


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Es waren nicht einmal LEDs, nur eine Handvoll Optiken dafür, plus ein 
paar O-Ringe..
1 Telefonat, zwei Anfahrten, bis die ausdruckte! Rechnung in etwa den 
Erwartungen entsprach und akzeptiert wurde.

von Thomas (kosmos)


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@Thomas der Bastler: Schreib doch dem Verkaufer ob er Sie alle einzeln 
verschickt kann dann sind deine Chancen höher das welche durchrutschen. 
Und dem Zoll bzw. der Bundesnetzagentur geht vielleicht ein Licht auf, 
denn damit kann man richtig Personal binden.

von Thomas D. (thomasderbastler)


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Tja leider sind meine LEDs seit ca einer Woche "on the road"...
aber was ist das für eine Zoll kack ?

Es dauert wahrscheinlich nicht lang, wenns so wäre, daß viele Ihre 
Sachen nicht bekommen, da werden die Chinesen schnell eine neue Idee 
haben.
Die brauchen dieses Geshäft !

von 19:25 (Gast)


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Guido Lehwalder schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Dann kann es ja nicht mehr lange dauern, bis auf jedem 0603 Widerstand
>> gut lesbar und streng vorschriftsgemäss CE drauf gedruckt ist.
> wenns nach
> http://www.ledstyles.de/index.php/Thread/23798-neu...
>
> §6 Produktsicherheitsgesetz
> geht erstmal nicht :)

Als Verbraucher kann man sich darauf nicht berufen.


Produktsicherheitsgesetz:

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ....


---------

Mit dem Tipp bei ledstyles macht man daher als Verbraucher keinen Stich.

von PiPaPo (Gast)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Bereits ein Kauf in einem anderen europäischen Land von einem Produkt
> welches sicher CE erfüllt, ist nach bestehender Gesetzeslage verboten:
> Es enthält keine deutschsprachige Anleitung...

Da mein Post von einem Mod gelöscht wurde werde ich es in entschärfter 
Form probieren:

Wenn ein spanischer Exporteur mitdenkt, eine deutsch- oder mehrsprachige 
Betriebsanleitung beilegt, dann hat er keine Probleme.
CE "erfüllen" bedeutet auch die Vorgaben bzgl. BAL einzuhalten!
Ich finde es nicht "krank" wenn z. B. Sicherheitshinweise in der 
Landessprache vorhanden sind...

von so nicht (Gast)


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Holm Tiffe schrieb:
> Nach Jahrzehnten erfolgreichen Imports kreuzgefährlicher
> Verlängerungsstrippen und Verteiler aus China durch den Handel bleibt
> mir als Erklärung für dieses Importverbot wirklich nur wirksamer
> Lobbyismus von Osram übrig.

Naheliegender ist eine zunehmende Überlastungssituation beim Zoll 
aufgrund massenhaftem Kleinsendungswildwuchs. Da wird dann eben seitens 
der Zöllner versucht die Zügel bei den Kontrollen anzuziehen, um 
potenzielle Besteller abzuschrecken.

> Das sich Jemand wirklich um die Produktsicherheit sorgt halte ich in
> diesem Staat genauso für vorgeschoben

Doch, gerade das ist nun mal auch deren gesetzlicher Auftrag, den sie 
umzusetzen haben.

> wie die Gründe für den Verbot des
> Verkaufs von H2O2 wegen seiner Gefährlichkeit.

Bedanke dich bei der hirnlosen Sauerlandgruppe und solchen Gestalten.

> Die Legislative hat Schiß vor dem eigenen Volk,

Ein deutliches Anzeichen Schiss vorm eigenen Volk zu haben ist 
Nationalismus per Massenmedium zu schüren und dem Volk permanent eine 
angebliche Bedrohung von Außen einzutrichtern.

> kein Wunder, da seit
> 1956 keine Regierung in D mehr rechtmäßig gewählt ist

Wieso? Hatten kleine grüne Männchen in Uniform in D-Land irgend wann mal 
irgend ein Parlamentsgebäude bei uns besetzt? Wäre mir neu.

von Matthias U. (smurf)


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"so nicht" schrieb:
> Bedanke dich bei der hirnlosen Sauerlandgruppe und solchen Gestalten.

Ich bedanke mich eher bei unseren Politikern dafür, dass sie aus jeder 
Mücke einen Elefanten machen und jedesmal, wenn ein Depp irgendwo Mist 
baut (oder es auch nur versucht), die Rechte Aller einschränken.

von so nicht (Gast)


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Matthias Urlichs schrieb:
> "so nicht" schrieb:
>> Bedanke dich bei der hirnlosen Sauerlandgruppe und solchen Gestalten.
>
> Ich bedanke mich eher bei unseren Politikern dafür, dass sie aus jeder
> Mücke einen Elefanten machen und jedesmal, wenn ein Depp irgendwo Mist
> baut (oder es auch nur versucht), die Rechte Aller einschränken.

Es ist nun mal wie es ist. Die sind halt etwas nervös geworden in 
Berlin, wenn sich Privatleute Fassweise H2O2 bestellen (können). Mach 
halt mal testweise eine Petition für den freien Verkauf von 30%igem H2O2 
in Kleinmengen hierzulande. Was glaubst du wohl wieviel Mitzeichner das 
Thema anzieht? Sicher nicht viele. Die Allermeisten brauchen das Zeug 
halt nicht bzw. interessieren sich nicht dafür. Denen ist ein Verbot 
schlicht shit egal. Für uns Forenleute hier beispielsweise ist wichtig, 
dass es wenigstens noch Ausweichmöglichkeiten an Chemikalien fürs selbst 
ätzen zuhause gibt und die gibt es. Selbst verdünntes H2O2 gibt es ja 
noch frei im Verkauf. Also keine Panik!

von Zolltester (Gast)


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Zolltester schrieb:
> Ich habe mir vor kurzem via Amazon den Versuch geleistet, den allseits
> bekannten Transistortester direkt aus dem Reich der Mitte zu beschaffen.
> Beim Preis von gerade einmal 4,56 Euro inklusive Versand konnte ich
> nicht widerstehen ;-)
>
> Jetzt bin ich natürlich überaus gespannt, ob die Schachtel wirklich
> jemals hier ankommen wird bzw. was für Debatten ich diesmal mit dem
> diensthabenden Beamtenapparat haben werde. Beim letzten Mal war's schon
> eine Mordsgaudi, und das war nur unelektrischer Kleinkram von meinem
> eigenen Bruder aus USA...
>
> Wetten, Hochrechnungen, Beschimpfungen, Beifalls- und Unmutsbezeugungen,
> aber vor allem wohlmeinende Tips werden gerne entgegengenommen ;-)
>
> Inzwischen will der Händler übrigens deutlich mehr Geld sehen, nämlich
> 68,28 Euro:
> 
http://www.amazon.de/Souked-Transistor-Tester-Kapazit%C3%A4t-Widerstandsmessger%C3%A4t/dp/B00SHULOBO/ref=sr_1_1/280-1319879-3409065?ie=UTF8&qid=1425652948&sr=8-1&keywords=Souked+Transistor+Tester+Diode+Triode+Kapazit%C3%A4t+ESR+Widerstandsmessger%C3%A4t
> Sollte die Sendung nicht durchkommen, wird der Selbstbau jedenfalls
> wieder sehr rentabel.

So, man glaubt es kaum, aber gestern ist das Gerätchen tatsächlich hier 
angekommen, der Zoll hat es nicht geöffnet. Ein CE-Zeichen ist nirgendwo 
zu erblicken und die aufgeklebte Zollinhaltserklärung ist vom Versender 
nicht ausgefüllt worden.

Die Sendung ist völlig unversehrt und die Verarbeitungsqualität sehr 
gut. Eigentlich ist der Preis von 4,56 Euro inkl. Versand nicht zu 
begreifen...

von Crazy Harry (crazy_h)


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Ich habe gestern in meiner Apotheke mal nachgefragt und laut denen ist 
30%iges H2O2 sehr wohl noch zu bekommen. Man muß nur einen Zettel mit 
Name, Adresse und Verwendungszweck ausfüllen.

von Linea (Gast)


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Hi,
ich hab auch einen aktuellen Zoll-Fall.
Ich habe 2x LED-Strpes bestellt, ohne Trafo und ohne anderen 
Schnick-Schnack.
Einfach nur 2 Rollen LED-Streifen für 12V mit üblicher Bestückung 
(3x5630 in Reihe + Widerstand) Am Ende sind rot/weiss Drähte angelötet. 
Sonst keine Beschreibung / Montageanleitung usw.

Der Zollbeamte spulte seinen Spruch ab (keine Freigabe der Einfuhr, 
blah)
Meinte dann aber, man kann die Sachen auch prüfen lassen und es koste 
nix. Ich sagte OK, schicken sie die Sachen nicht zurück sondern lassen 
sie sie prüfen.

in meinen Augen sind diese LED-Stripes nicht CE-Kennzeichnungspflichtig, 
da es keine verwendungsfertige Endprodukte sind.
Die Niederspannungsrichtlinie greift hier auch nicht (erst ab 50V DC 
bzw. 75V AC)

Die EMV -Richtlinie gilt auch nur für fertige Apparate.
Maschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, Medizinblabla bla bla... 
greifen alle nicht.

Bin gespannt was da geprüft wird und wie das Ergebnis ausfällt.

Vermutlich hängen die sich daran auf, das die Absenderadresse  auf dem 
Brief fehlt oder dort "Gift" draufsteht.

von Winne Z. (rugbywinne)


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Linea schrieb:
> Der Zollbeamte spulte seinen Spruch ab (keine Freigabe der Einfuhr,
> blah)
> Meinte dann aber, man kann die Sachen auch prüfen lassen und es koste
> nix. Ich sagte OK, schicken sie die Sachen nicht zurück sondern lassen
> sie sie prüfen.

Das ist doch mal nen hilfreicher Tipp.
Mal sehen was dabei heraus kommt.

von Thomas D. (thomasderbastler)


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Bin auch mal gespannt was bei mir passieren wird. habe 3 Tüten 
Rechteckige 5 mm LEDs bestellt.

von Linea (Gast)


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Ich überleg gerade, was die da genau prüfen wollen? nicht das die Prüfer 
die beiden Anschlußdrähte des LED -Streifens in die Steckdose stecken?
Obwohl... an den Trennstellen staht 12V und + / -

Ich glaub beim nächsten Besuch lege ich ihm eine 12V G4 Halogenbirne auf 
die Theke und frage, wo der Unterschied zwischen dem Stripe und der 
Halobirne ist.
(die richtige Antwort ist: Babys können die Halo Birne verschlucken, 
deswegen gehört sie verboten)

von so nicht (Gast)


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Linea schrieb:
> Ich überleg gerade, was die da genau prüfen wollen? nicht das die Prüfer
> die beiden Anschlußdrähte des LED -Streifens in die Steckdose stecken?

Vielleicht kontaktieren sie dazu mal kurz Büro 39.

;)

von Linea (Gast)


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Im gleichen Zusammenhang: ca. eine Woche davor bekam ich ne Packung 
Plastik -Clips als LED-Streifen Verbinder. Das sind einfach kleine 
Plastik-Clips mit 2 Kontakten wo man die Lötanschlüsse des Streifens 
einführt und zudrückt. Dabei waren noch ein Paar 90° Leiterbahnwinkel.

Auf die Frage des Beamten was das ist habe ich arglos "LED Verbinder" 
gesagt.
Er zuckte merklich und murmelte irgendwas von verboten. Dann hat er die 
Dinger genauer gemustert und dann freigegeben.

von Mike (Gast)


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Hallo,

selbstverständlich sind elektronische Bauelemente nicht 
CE-kennzeichnungspflichtig, ja das Anbringen eines CE-Zeichens ist sogar 
unzulässig, denn dieses gilt nur für Endprodukte. Anbei eine 
Stellungnahme des Zentralverbands der Elektroindustrie. Das Problem ist, 
dass den Zöllner das Wissen fehlt, um beurteilen zu können, ob die LED 
nun ein Endprodukt oder ein Bauelement ist. Da geht er auf Nummer sicher 
und sagt Njet. Ich würde bei Bestellungen in China die Versender bitten, 
auf jeden Fall "Elektronische Bauelemente" auf die Sendung zu schreiben. 
Macht der Zoll dann doch Probleme, ihm das angehängte Schreiben unter 
die Nase halten.

von Zoll-Troll (Gast)


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Am einfachsten ist es, sich die Sachen nach UK schicken zu lassen 
(Borderlinx) und von dort dann nach Deutschland. Das geht alles am Zoll 
vorbei bzw. der englische Zoll interessiert sich nicht dafuer.
Funktioniert auch fuer Sachen, die man hier nie durch den Zoll bekommen 
wuerde ;-)
Lohnt sich aber erst ab einem gewissen Wert der Ware, bei ein paar LEDs 
fuer 5 Euro sicherlich uninteressant.

von Linea (Gast)


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Schwierig sowas: zu Wissen ob es ein Endprodukt ist oder nicht. 
Vermutlich haben die bei sich zuhause noch nie eine Glühbirne gewechselt 
und kennen daher keine Lampenfassungen

von Thomas (kosmos)


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Also ich habe das mal an mein Zollamt Würzburg und das Hauptzollamt 
Schweinfurt weitergereicht und an die Zoll Pressestelle die dieses Foto 
verzapft hat wo Bauteile drauf zu sehen sind. Mal sehen obs da Reaktion 
gibt.

von Joachim B. (jar)


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Thomas O. schrieb:
> Mal sehen obs da Reaktion
> gibt.

gute Idee, wollte ich auch schon, warte auf die Antwort an dich.

von Joachim B. (jar)


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Linea schrieb:
> Auf die Frage des Beamten was das ist habe ich arglos "LED Verbinder"
> gesagt.

nächstes Mal sagst Leiterplattenverbinder, stimmt auch und scheint 
ungefährlicher....

von Linea (Gast)


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Ich werde ab jetzt zu allem nur noch elektronische Teile oder 
Ersatzteile sagen

von Thomas (kosmos)


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am liebsten würde ich denen stecken das in einem Optokoppler auch so 
gefährliche LEDs drin sind.

von User (Gast)


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LEDs sind ganz einfach optoelektronische Bauelemente...

von Matthias U. (smurf)


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Und erst die Transistoren. Mit denen kann man wer-weiß-was verstärken.

Nee nee, viel zu gefährlich …

von MIchael (Gast)


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War gestern beim Zoll Frankfurt und habe mit einem 
Presseverantwortlichen gesprochen. Dort wurde eine LED-Kette 
rausgezogen, aber nur weil sie einen Stecker hatte. Wäre kein Stecker 
dran gewesen, wäre sie weitergeleitet worden, da kein fertiges Gerät

von Linea (Gast)


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So, ich hab Heute Post vom Hauptzollamt bekommen:meine LED-Stripes 
wurden geprüft und freigegeben.

Sehr geehrter Herr blabla,
die zuständige Marktüberwaschungsbehörde hat die Sendung für Sie 
freigegeben......

von Linea (Gast)


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Mein Spezial-Zollbeamter wird es bei der Warenausgabe morgen erfahren 
und hoffentlich bei der nächsten Sendung sich nicht mehr anstellen

von Winne Z. (rugbywinne)


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Na also, es geht doch.

Mal sehen was bei den Anderen so raus kommt.

von Linea (Gast)


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Heute morgen auf dem Zollamt: der Zollbeamte hat das gleiche Schreiben 
für die Freigabe bereits vorliegen. Ist ja auch ein kleines Zollamt.
Schreibt wieder einen Zettel, geht in die Aservatenkammer, holt meine 
Sendung und meint da ist ihr LICHTSCHLAUCH....

Aha, "Lichtschlauch".....alles klar. Un ich dann "bis zum nächsten Mal"

von Helmut L. (helmi1)


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Linea schrieb:
> Aha, "Lichtschlauch".....alles klar. Un ich dann "bis zum nächsten Mal"

Und taeglich gruest das Murmeltier....

von Linea (Gast)


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Auf der Verpackung der LED-Strips findet man CE -Zeichen

von Helmut L. (helmi1)


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Linea schrieb:
> Auf der Verpackung der LED-Strips findet man CE -Zeichen

Gilt das jetzt fuer die LEDs oder die Verpackung?

von Linea (Gast)


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Die nächsten "Problemfälle" sind auch schon im Anmarsch.
Das Teil rechts unten ist vor 2 Wochen anstandslos durchgekommen.
Mal sehen was der Zoll diesmal sagt

von Linea (Gast)


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Man sagt auf Bauteile gehört keins hin, aber ich hab schon welche auf 
Bauteilen gesehen (z.B. Kondis).

von Joachim B. (jar)


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Linea schrieb:
> Auf der Verpackung der LED-Strips findet man CE -Zeichen

stimmt auf meiner auch, dann machts wohl nix das Stecker dran sind.

von RGB, ach is des sche. (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Gilt das jetzt fuer die LEDs oder die Verpackung?

Das sind keine LEDs und auch keine Bauteile im Sinne des Gesetzes.

Fuer die in der Verpackung befindliche -als Geraet befundene- Baugruppe.

EMVG § 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__9.html

Bei einem Stripe -im neutralem Karton- ohne weitere Angaben, als 
Endverbraucher importiert, wird das gleiche passieren wie in dem anderen 
Zollthread.

Hier hat die vermutlich was ganz anderes interessiert.

von Linea (Gast)


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RGB, ach is des sche. schrieb:
> EMVG § 9 Sonstige Kennzeichen und Informationen
> http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__9.html

Darin ist die Rede von "Geräten" -für mich also betriebsfertige 
Einheiten mit Versorgungsspannungsanschluß

von Joachim B. (jar)


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Linea schrieb:
> Darin ist die Rede von "Geräten" -für mich also betriebsfertige
> Einheiten mit Versorgungsspannungsanschluß

mir ist nur unklar an was diese Stripes angeschlossen werden sollen?

gibt es Geräte die eine 5V 18A (für meine 5m Rolle mit 60 LEDs/m) und 
WS2812b Schnittstelle haben?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Es ist den Chinesen vollkommen egal, was nun Gerät ist und was nicht.

Die drucken Dir auch den Playboyhasen auf die Anleitung/Verpackung, wenn 
Du das möchtest. Uns wurde selbst bei kleineren Stückzahlen schon 
Formulare gefaxt, auf denen man alle Symbole und Zeichen ankreuzen kann, 
die man gerne auf den Platinen etc. hätte, von GS üder TÜV, CE usw.
Ob das sinnvoll ist oder die entsprechende Richtlinie auch erfüllt wird, 
interessiert niemanden.

Die meisten kleinen Händler wissen nur, dass CE hier in der EU für 
"alles Elektronische" wichtig ist, weil es sonst mehr Rückläufer und 
verärgerte Kunden (=schlechte Bewertungen) gibt.

Also drucken die das auch auf alles, was irgendwie mit Elektronik zu tun 
hat. Selbst auf einzelnen ICs haben wir schon GS und CE gefunden - und 
das waren tatsächlich Originale, die von den Händlern nachträglich 
bestempelt wurden :-}

Denn sie wissen nicht, was sie tun ... ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Linea (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> mir ist nur unklar an was diese Stripes angeschlossen werden sollen?
>
> gibt es Geräte die eine 5V 18A (für meine 5m Rolle mit 60 LEDs/m) und
> WS2812b Schnittstelle haben?

die LEDS auf den Stripes sind zu je 3 in Reihe geschaltet, mit 
Vorwiderstand. Der Ganze Stripe wird mit GC 12 V versorgt.
1 Meter nimmt je nach LED typ ca. 5-14 Watt auf.
Die ganze 5 Meter-Rolle verbrät also ca. 25-70 Watt.

12V / 70 Watt-Schaltnetzteile gibts wie Sand am Meer.


LED Stripe 5m/300x 3528 braucht grad mal 4,8Watt/Meter
LED Stripe 5m/300x 5630 braucht grad mal 5.8Watt/Meter
LED Stripe 5m/300x 5050 braucht grad mal 15Watt/Meter

Du kannst natürlich die Stripes auch kürzen und in kleine Abschnitte 
schneiden.
Eine Schrank-Beleuchtung könnte z.B. auch einem 20-30 cm Streifen 
bestehen, welchen mann dann bereits mit 2 Watt "abspeisen" könnte

von Joe (Gast)


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Max B. schrieb:
> Habe neulich einige 10W LEDS
> 
(http://www.banggood.com/10W-Warm-Pure-White-High-Brightest-Save-Power-LED-Light-Lamp-p-88169.html)
> vom Zollamt Schöneberg abholen wollen und wurde schlicht und einfach
> abgewiesen.

Am ersten Tag des Thread habe ich drei derartige LEDs bestellt.
Dies lagen heute, am 18.3. bei mir im Briefkasten.

Joe

von RGB, ach is des sche. (Gast)


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Linea schrieb:

> ... Rede von "Geräten" -für mich ...

Fuer dich. Fuer Zoll, Gesetzgeber und Netzagentur?

> Einheiten mit Versorgungsspannungsanschluß


Also das ist schonmal zu 100% nicht das Kriterium.

Auch Bauteile werden zuweilen als Geraet behandelt.


---------

§ 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes


...

2.  ist Gerät

    a) ....
    b)
        ein Bauteil oder eine Baugruppe, die jeweils dazu bestimmt sind, 
vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die 
elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch 
elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann,
    c) ....

-----------


Das man der Endnutzer ist daran kann man erstmal nichts machen.
Der Schwierigkeitsgrad einen konfektionierten LEDstripe an auch ueberall 
fix und fertig aufgebaute Stromquellenschaltungen "LED-Netzteil" zu 
duebeln haelt sich in Grenzen.

Die Tatsache allein das der Stripe sich selber erstmal nicht nach emvg 
pruefen und bewerten laesst, er selber also keine Kennzeichnung bekommen 
kann, befreit das Teil halt noch nicht von der Zustaendigkeit des EMVG.
In dem dann auch noch andere Sachen stehen.

von Joachim B. (jar)


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Linea schrieb:
> die LEDS auf den Stripes sind zu je 3 in Reihe geschaltet, mit
> Vorwiderstand.

Einspruch, lese bitte nochmal

Joachim B. schrieb:
> gibt es Geräte die eine 5V 18A (für meine 5m Rolle mit 60 LEDs/m) und
> WS2812b Schnittstelle haben?

WS2812b Schnittstelle

von Linea (Gast)


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von Linea (Gast)


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RGB, ach is des sche. schrieb:
> und die
> elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch
> elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann,

Ein stromdurchflossener Leiter (auch Halbleiter)verursacht ein 
Magnetfeld in seiner Umgebung.
Demnach wird überall, wo Strom durchfließt eine elektromagnetische 
Störung entstehen, wenn man nicht genau definiert was eine solche 
Störung ist.
Stört sie weil sie vorhanden ist oder stört sie die Funktion anderer sie 
umgebender Geräte?

Mal im Ernst: entsteht eine solche elektromagnetische Störung bei einem 
Strumfluß durch eine LED?

Relevant sind hier im Zusammenhang eher die Vorschaltgeräte und deren 
elektrische Sicherheit.

von Joachim B. (jar)


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Linea schrieb:
> wie wärs damit:
> 
http://www.aliexpress.com/item/AAA-1Pc-5V-40A-200W-Switching-power-supply-Driver-For-LED-Light-Strip-Display-Factory-Supplier/32291026125.html

das ist kein ! Gerät im Sinne der EU Zoll Geschichte, du hast mein 
Schreiben nicht wirklich verstanden.

Diese LED Streifen haben einen CE Aufdruck und sollen durch den Stecker 
zollrechtlich als Gerät nicht durchgelassen werden.
Nur gibt es dazu kein Gerät hier wo man es anschliessen kann, ergo 
müssten sie zollrechtlich als Bauteile zählen und CE ist dann nicht 
notwendig oder verlangt.

: Bearbeitet durch User
von RGB, ach is des sche. (Gast)


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Linea schrieb:

Du moechtest es nicht verstehen, was da vor sich geht?

> Relevant sind hier im Zusammenhang eher die Vorschaltgeräte und deren
> elektrische Sicherheit.

Du kannst ja versuchen den Zoll im Streitfall davon zu ueberzeugen das 
du die Teile nur sammelst und nirgends anzuschliessen gedenkst.

Verbraucher im -Sinne des Gesetzes- stellen keine Geraete her und 
verfuegen per Definition nicht ueber geeigte Kenntnisse.
Sie benutzen sie, bestensfalls setzen sie Bausaetze zusammen.

von Marcus W. (marcusaw)


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Aaaaaaalso - Butter bei die Fische. Ich hab mir heute mal die Mühe 
gemacht und mir DEFINITIVE Aussagen zu diesem Thema besorgt. Ich hab 
dazu mit dem Hauptzollamt München, dem Gewerbeaufsichtsamt München und 
dem Gewerbeaufsichtsamt Landshut telefoniert und einige nützliche Dinge 
herausgefunden.

Laut dem Hauptzollamt ist es in jedem entdeckten Fall eine 
Einzelfallentscheidung, ob eine Einfuhr erlaubt oder verweigert wird. 
Diese Entscheidung trifft das Gewerbeaufsichtsamt (warum auch immer).

Das Hauptgewerbeaufsichtsamt Landshut hat mir zu den Kriterien folgende 
Informationen gegeben:

- Es ist scheißegal, ob es sich um ein Anschlussfertiges Gerät handelt 
oder ein elektronisches Bauteil.
- es ist deshalb scheißegal, weil es bei 90% der Fälle nicht um die 
Produktsicherheit an sich, sondern um fehlende Konformität geht.
- Es geht nicht um die CE-Konformität oder das CE-Logo, sondern 
Hauptsächlich um fehlende ROHS-Konformitätserklärungen.
- Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, müsste eine 
ROHS-Konformitätserklärung mit Beschreibung - und jetzt kommt der Haken 
- AUF DEUTSCH, nicht Chinesisch auf dem Paket angebracht sein.
- Der deutsche Zoll hat damit leider garnix zu tun - sie sind nur 
angehalten worden, ab 01.02.2015 das europäische Recht durchzusetzen, 
dass alle elektronischen Importgüter ROHS-Konform sein müssen.
- Um das alles ein bisschen unübersichtlich zu machen, wurde seit diesem 
Jahr die ROHS-Konformität mit der CE-Kennzeichnung verbandelt.
- Leider gibt es momentan keine unbürokratische Möglichkeit auf Seiten 
Deutschlands, derartige Sendungen Konform zu erklären
- Generell betrifft dieses Gesetz ALLE elektronischen Bauteile, 
Komponenten und Geräte, die importiert werden.


Wieso es immer die LEDs trifft:
- Chinesische Händler machen keinen unterschied zwischen 
anschlussfertigen Leuchtmitteln und Bauteilen. Sie schreiben einfach LED 
drauf und gut ist.
- Bei anschlussfertigen LED-Leuchtmitteln aus China traten in der 
Vergangenheit extreme Produktsicherheitsmängel auf, die weder mit 
deutschen, noch mit europäischem Recht vereinbar sind.
- LEDs sind das mit abstand am meisten von privat importierte 
chinesische Gut
- das Gewerbeaufsichtsamt hat momentan seit Anfang des Jahres etwa 2500 
Sendungen überprüft, bei 75% der Sendungen traten, neben der fehlenden 
Konformitätserklärung teilweise drastische Sicherheitsmängel auf. Hier 
sind wiederum LED-Leuchtmittel gemeint.

Alles in allem wird der Import von chinesischer Elektronik in den 
nächsten Monaten noch rigider geprüft und die Probleme werden für den 
Verbraucher eher mehr als weniger. Man müsste den händler dazu bringen, 
die geforderten Unterlagen beizulegen und zwar in einer Form, mitder der 
Zoll etwas anfangen kann.

Keine wirklich guten Nachrichten, aber wenigstens mal Fakten.

von Linea (Gast)


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Danke, das du dir Zeit genommen hast und für die geleistete Arbeit.

von Soul E. (Gast)


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Chris D. schrieb:

> Also drucken die das auch auf alles, was irgendwie mit Elektronik zu tun
> hat. Selbst auf einzelnen ICs haben wir schon GS und CE gefunden -

Ich habe mich neulich noch über einen Kreis mit "e4" drin gewundert, den 
Silabs auf seine Gate-Treiber gedruckt hat. Eigentlich kenne ich den als 
ECE-Zulassungszeichen für Automobilteile made in Netherlands.

Bei Silabs bedeutet (e4) aber "RoHS-konform".

Mal sehen, wann der erste Playboyhase auftaucht...

von MaWin (Gast)


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"Der Anhang III umfasste bisher 40 Ziffern, der Anhang IV enthielt seit 
2011 bisher 22 Ziffern mit Schwerpunkt auf medizinischen Geräten und 
Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Diesen wurden 2014 durch 
deligierte Richtlinien erheblich erweitert. Während es normalerweise 
eine Änderungsrichtlinie gibt, in der neue Ausnahmen aufgenommen oder 
bestehende befristet wurden, wurde diesmal ein sehr formeller Weg 
genommen. In Form von sechzehn Einzelrichtlinien im EU-Amtsblatt L 004 
vom 9. Januar 2014, die weitgehend gleichlautend sind, sind Änderungen 
beschrieben. Da diese Einzel-Richtlinien zwar alle vom 18. Oktober 2013 
datieren, aber erst zum Jahresbeginn im EU-Amtsblatt veröffentlicht 
worden sind, wurden sie mit 2014/1/EU bis 2014/16/EU durchnummeriert. 
Dabei werden dem RoHS-Anhang IV neue Ziffern Nr. 21 bis Nr. 34 
angehängt, die fünfzehnte Richtlinie (RL 2014/9/EU) ersetzt die 
bisherige Ziffer 12 in Anhang IV durch eine Neufassung, die sechzehnte 
Richtlinie fügt in Anhang III (nicht Anhang IV) eine zusätzliche 
Unterziffer 1g ein. Das wäre schon schlimm genug, aber im Mai wurden 
weitere Richtlinien veröffentlicht, die im März beschlossen wurden und 
ebenfalls Änderungen beinhalten. ....."


http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/rohs-richtlinie.html

von Marcus W. (marcusaw)


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Das ist genau das, was mir der Mensch beim Gewerbeaufsichtsamt mit 
"verbandelung von CE und ROHS" erklärt hat. Danke für den Auszug. Leider 
ist die   ganze Konformitätsgeschichte ein ultratrockenes und 
bürokratisches Monster - ich hab ein ganz klein wenig Mitleid mit den 
Beamten, die sich das reinpauken müssen. ;)

von Bernd K. (prof7bit)


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MaWin schrieb:
> In Form von sechzehn Einzelrichtlinien im EU-Amtsblatt L 004
> vom 9. Januar 2014, die weitgehend gleichlautend sind, sind Änderungen
> beschrieben. Da diese Einzel-Richtlinien zwar alle vom 18. Oktober 2013
> datieren, aber erst zum Jahresbeginn im EU-Amtsblatt veröffentlicht
> worden sind, wurden sie mit 2014/1/EU bis 2014/16/EU durchnummeriert.
> Dabei werden dem RoHS-Anhang IV neue Ziffern Nr. 21 bis Nr. 34
> angehängt, die fünfzehnte Richtlinie (RL 2014/9/EU) ersetzt die
> bisherige Ziffer 12 in Anhang IV durch eine Neufassung, die sechzehnte
> Richtlinie fügt in Anhang III (nicht Anhang IV) eine zusätzliche
> Unterziffer 1g ein.

Ware das ein Softwareprojekt dann wäre jetzt wohl mal der Zeitpunkt 
gekommen wo man sich eingesteht daß es sich in ein vollkommen 
unwartbares Knäuel aus übelster Flickschusterei verwandelt hat durch das 
keiner mehr durchblickt, das im Innern bereits Verwesungsgeruch 
entwickelt, das man besser komplett einstampft und von Grund auf neu 
schreibt, strukturiert, übersichtlich, zielgerichtet und auch unter 
Zuhilfenahme zeitgemäßer Werkzeuge (Versionskontrollsystem, 
übersichtliche diffs um vorgeschlagene Änderungen anzuzeigen, 
inhaltliche Begründungen basierend auf Fakten und nicht auf schwarzen 
Koffern, zwingend vorgeschriebene Testcases und Simulationen für jede 
vorgeschlagene Änderung und was nicht nachweislich zur Verbesserung 
oder Vereinfachung führt wird gar nicht erst übernommen oder im 
Nachhinein zwingend wieder entfernt, etc).

Leider ist es aber so daß kein einziger dieser *inkompetenten 
Vollidioten* die da jeden Tag ohne Sinn und Verstand immer weitere Lagen 
von Flicken über Flicken drüberkleben und dann so verworrene Changelogs 
wie oben zu sehen absondern (lassen von ihren ebenso überflüssigen 
Gehilfen) jemals von der totalen praktischen Unbrauchbarkeit dieser 
verworrenen Gebilde irgendwelche Notiz nimmt, es gibt überhaupt kein 
Feedback bei diesem eigenartigen Entwicklungsmodell und auch keinerlei 
Konsequenzen bei vorsätzlichem Totalversagen, da wird dann bestenfalls 
einfach noch ein weiterer Flicken zusätzlich drüber geklebt damit der 
Gestank der Fäulnis nicht so schnell nach außen dringt, oder noch 
besser: damit der Gestank genau auf der anderen Seite austritt wo 
zuletzt der Kollege von der anderen Partei rumgeflickt hat dem man eins 
auswischen will.

:-(

: Bearbeitet durch User
von Linea (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Die beiden wurden vom Zoll nicht beanstandet und wurden mir von DHL 
zugestellt.

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