Ich brauche eure Hilfe. Zu meiner Situation, ich habe relativ jung, mit
22, geheiratet und eine Tochter bekommen. Kurz darauf wurde meine Frau
"merkwürdig". Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls
euch das etwas sagt. Ich habe immer zu ihr gestanden, weil ich ihr
helfen wollte, so weit es mir möglich war.
Doch nun ist etwas geschehen, aufgrunddessen ich die letzten 4 Jahre am
liebsten rückgängig machen würde. Meine Frau arbeitet, seit sie ihr
Leben wieder weitgehend im Griff hat, in einem Cafe. Als Bedienung,
außerdem etwas Organisation und Werbung, was eben so anfällt. Zumindest
war ich davon ausgegangen. Letzte Woche erfuhr ich über mehrere Ecken,
dass ihr Cafe tief in der Kreide steckt. Schade, dachte ich, aber
finanziell kein Problem, da wir gut auf diesen kleinen Nebenverdienst
verzichten könnten, den meine Frau mitbringt. Nachdem ich viele besorgte
Andeutungen von Bekannten mitbekommen hatte, gestern dann der Hammer: es
stellte sich heraus, dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem
Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene
Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr
ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.
Meine Befürchtung ist, dass ich mit für diesen Betrag hafte, da wir
keine Gütertrennung vereinbart haben. Kann es sein, dass ich für eine
Insolvenz meiner Frau hafte, wenn ich nicht einmal wusste, dass sie
diese Tätigkeit ausgeübt hat? Mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass
sie etwas anderes als ein normales Angestelltenverhältnis plant. Erstens
weil sie es nie erwähnt hat und zweitens weil sie überhaupt nicht der
Typ ist, Verantwortung zu übernehmen.
An wen soll ich mich wenden? Schuldnerberatung, Anwalt? Wenn ich für
diese 70000€ geradestehen muss, ist es eine Katastrophe für die ganze
Familie. Es ist mehr als alles, was wir seit 8 Jahren für eine
Eigentumswohnung und andere Anschaffungen angespart haben.
Anonym schrieb:> dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem> Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene> Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr> ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.
Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer
bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Cosma Schmits schrieb:> Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Im Allgemeinen richtig (war auch mein erster Gedanke). Im speziellen
kann es aber hier anders sein: Welche Geschäftsform war es? Und bei der
Geschichte könnten vielleicht auch Obligenheitspflichen
(Insolvenzverschleppung?) verletzt worden sein.
Bei dem Betrag würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen.
Cosma Schmits schrieb:> Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch
weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was
ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe
schieben kann, und ich vermute zurecht.
Cosma Schmits schrieb:> Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche
Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen
noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu. IANAL
Sofort zum Fachanwalt!
Rechtsberatung im µC-Forum bei solchen Summen? Also da wär eine zünftige
Diskussion über die beste Zubereitung von Lachs thematisch deutlich
näher. Ab zum Anwalt oder unter die Brücke, je nach Motiv.
Anonym schrieb:> Sie hat sich durch offene> Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr> ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.
Warum haftet deine Frau für die Außenstände des Cafes? Rechtsgrundlage?
Anonym schrieb:> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was> ich meine.
Nö. Aber ich weiß, was die Emotional-Instabile-Persönlichkeitsstörung
ist.
Anonym schrieb:> Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe> schieben kann, und ich vermute zurecht.
Dann stellt sich die Frage, ob deine Frau voll Geschäftsfähig ist. Was
natürlich die Haftung reduzieren würde.
Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine
schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
vernichtet?
Jay W. schrieb:> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen.
Das dürfte aber wiederum wissen und wollen voraussetzen. Wenn eine
Person aber mal eben von der Kellnerin zur Geschäfsfühererin wird und
generell noch einen an der Waffel hat, ist das zu bezweifeln.
Anonym schrieb:> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen> vernichtet?
Du könntest deine Frau höchstens verklagen.
Nein, das gibt es nicht.
Eine "Bekannte" hatte Glück im Unglück.
Sie hatte einen "Spieler" geheiratet, und es innerhalb eines halben
Jahres
gemerkt. Dadurch ließ sich die Ehe anulieren und somit sie somit aus der
Haftung für die Spielschulden ihres Ehemannes herauskommen.
Ich Empfehle einen Anwalt zu konsultieren und nichts verschweigen, so
peinlich es auch ist. Der Anwalt hat die Information die er für eine
Lösung benötigt.
viel Glück
Anonym schrieb:> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen> vernichtet?
Das weiss ich auch nicht.
Aber vielleicht hilft die Frage, die wohl so ähnlich bei Gericht
gestellt werden wird:
"Hätte der Ehemann wissen KÖNNEN, welche Tätigkeit die Frau derzeit
ausübt?"
(Vertrauen vs. Naivität)
Zumal die Frage ist, in welcher Art deine Frau derartige Summen ausgeben
konnte, ohne dass du das mitbekommen hast.
Dabei gehe ich davon aus, dass das meiste Geld aus der bereits
bestehenden Gesellschaft (welche Rechtsform?) stammte. Trotzdem könnten
auch vom gemeinsamen (?) Konto Summen geflossen sein, über du dir
hättest Gedanken machen MÜSSEN. (Sorgfaltspflicht)
Gesellschafterin, Geschäftsführerin oder geschäftsführende
Gesellschafterin?
Das ist die Frage!
Ist die Rechtsform GbR, OHG oder auch KG, haftet deine Frau voll (bei KG
als Komplementärin). Da Sie dann aber ein Gewerbe angemeldet haben muss,
ist sie dort allein und nicht ihr beide als Inhaberin (?) eingetragen.
Als Geschäftsführerin einer solchen Gesellschaft wäre sie über einen
Vertrag mit dem Inhaber "Angestellte" und würde wie bereits geschrieben
nur bei Vorsatz/Pflichtverletzung haften.
Ist sie Inhaberin und ihr habt keine Gütertrennung ist es gut möglich,
dass ihr als Eheleute haftet.
ABER: Mach dir jetzt keine schlaflose Nacht deswegen! Gehe morgen zum
Anwalt, nimm alles mit und frage den!
Anonym schrieb:> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen> vernichtet?
Gäbe es schon, nur leider mit eingebauter Zeitverzögerung.
Nennt sich Scheidung und dauert gewöhnlich ein Jahr.
Wenn die Kohle flüssig ist, kann man es wohl möglich
jemanden treuhänderisch anvertrauen, bis alles geregelt
ist. Die Legalität lasse ich mal außen vor. Gebundene
Vermögenswerte können dagegen im Haftungsfalle wohl
gepfändet werden. Vielleicht kann man aber den Betrieb
auch sanieren oder umschulden.
Ob hier aber das Vertrauensverhältnis noch gegeben ist?
Da mögen die Absichten noch so gut gewesen sein.
Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld.
Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten.
ANsonsten schreibst du wirres Zeug. Arbeitet sie als Bedienung oder ist
es ihr Cafe?
Als sofortmassnahme kann ich nur empfehlen ein eigenes Konto
einzurichten, falls gemeinsames besteht.
Anonym schrieb:> Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine> schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen> vernichtet?
Nein.
Grüße Bernd
Jay W. schrieb:> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen.
Du sagst es: Mit SEINEM Privatvermögen. Das Vermögen des
Ehepartners ist aber in einer Zugewinngemeinschaft gerade
nicht sein Privatvermögen, sondern eben das Vermögen des
Ehepartners.
Bernd Funk schrieb:> Anonym schrieb:>> Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine>> schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass>> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen>> vernichtet?>> Nein.
Wie passt dann
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung
in Dein Weltbild?
Den Anwalt würde ich mir voerst einmal sparen, ein paar offene und
ernsthafte Worte mit der besseren Hälfte wäre da wohl angebrachter!
Das Kindermädchen kann der Anwalt auch gern spielen, wenn man sich das
so leisten kann und will!
Ohne Klarheit was da wirklich los ist wird das erstmal ein harter Weg
zur Klärung. Danach kann man immer noch weiter sehen ob es wirkl. nötig
wird kostenpflichtigen Rechtsbeistand zu holen!
wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird..
Ist es eine GmbH? nein?
Dann haftet sie und DU.
Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist
völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen
bestand.
Frag dazu mal im juraforum.de
hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen,
niemand hat Plan tut aber so!
So oder so, sieht sowas nicht gut aus..
Die frage ist..wrum macht sie sowas?!
Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man
sowas macht kopfschüttel
und schon kommen die Ersten Idioten...warum wird sowas nie ernst
genommen?!
Ob die frage echt ist oder nicht geht euch einen Dreck anj antwortet
oder haltet euch aus der Diskussion!
Tombo schrieb:> wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird..> Ist es eine GmbH? nein?> Dann haftet sie und DU.> Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist> völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen> bestand.> Frag dazu mal im juraforum.de> hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen,> niemand hat Plan tut aber so!> So oder so, sieht sowas nicht gut aus..> Die frage ist..wrum macht sie sowas?!> Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man> sowas macht kopfschüttel
Schwachsinn.
Anonym schrieb:> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was> ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe> schieben kann, und ich vermute zurecht.
imho:
Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen
Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).
So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.
X4U schrieb:> Anonym schrieb:>> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch>> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was>> ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe>> schieben kann, und ich vermute zurecht.>> imho:> Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen> Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).>> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.
Auch Eltern haften nicht für Ihre Kinder, solange sie ihrer
Aufsichtspflicht nachkommen. Und schon mal gar nicht für Schulden der
Kinder ( zB beim Schwarzfahren )
BobbzX schrieb:> Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld.> Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten.>
Hat mir mein Anwalt in einem wesentlich kleineren Fall auch so gesagt.
Du haftest nur für gemeinsame Verbindlichkeiten mit. d.h. Unterschrift
oder Geschäfte vor Zeugen. Was sie auf Ihre Kappe macht, ist ihr Bier.
Wenn du ihr natürlich in Treu & Glauben Geld gibst, dürfte dieses wohl
weg sein...
So weit ich mich an diverse Diskussionen mit meinem Steuerberater
erinnern kann, gilt folgendes:
* Kein Ehepartner haftet für den anderen, es sei dann man hat z.B. eine
Bürgschaft o.ä. unterschrieben. So mit ist denke ich max. 50% des
gemeinsamen Besitzes gefährdet, schmerzhaft genug. Etwaige aus
Erbschaften erhaltenen Anteile bleiben beim 'verwandten' Partner und
fliessen nicht
automatisch ins gemeinsame Pool (kann gut sein oder genau das Gegenteil)
* Sollten steuerliche Forderungen dazu kommen, kann beantragt werden,
dass der verursachende Partner alleine haftet. Nach meinem
Kenntnissstand muss der Antrag gewährt werden (man hat ein Recht
darauf), man kann aber den Antrag erst stellen wenn eine Forderung
tatsächlich vorliegt. Auch hier gilt natürlich, vorausgesetzt Du hast
keine Mithaftung übernommen (z.B. Deine Unterschrift auf die
Steuererklärungen des Cafes)
ALSO GANZ WICHTIG: wenn Du bisher nichts (Bürgschaft etc )
unterschrieben hast, pass bloss auf, dass Du jetzt nichts
unterschreibst, es sei dann, Du verstehst wirklich alle Konsequenzen.
Aber wer tut das schon.
Es ist immer gut wenn Grundbucheinträge alleine auf den Namen des
angestellten Partners ausgestellt sind. (Klar, dafür gibt ein
Scheidungsrisiko, aber no Risk no fun. In einer Zugewinngemeinschaft
gehst Du eh nicht leer aus) Sollte das nicht der fall sein ist es aber
wahrschinlich jetzt zu spät. Es gibt nämlich ein "Rückabwicklungs
Fenster" von glaube ich 4 Jahre, der von den Gläubigern vor Gericht
erstritten werden kann.
Ein Anwalts Besuch wäre aber gar nicht schlecht. Ein Erstberatung dürfte
für ca EUR 250 erreichbar sein. Du muss ja den Anwalt nicht gleich
beauftragen bis es dringender wird. Sag Du willst zuerst eine zweite
Meinung einholen....
Tombo schrieb:> Ist es eine GmbH? nein?> Dann haftet sie und DU.
Was laberst du für einen Scheiß. Es kommst doch darauf an, welche
Position sie eigentlich inne hatte. Anscheinend ist sie nicht die
Besitzern der Cafes, dementsprechend kann sie höchstens in Vertretung
gehandelt haben.
Cosma Schmits schrieb:> Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Ausstehende Miete könnte als Insolvenzverschleppung ausgelegt werden,
und dann kann die Durchgriffshaftung greifen. Und die Gläubiger wollen
Kohle, ergo werden die es versuchen.
X4U schrieb:> Eltern haften für Ihre Kinder
Nein.
Sie haften nur für eine eventuelle Verletzung ihrer
Aufsichtspflicht.
> aber ein Ehegatte nicht für einen anderen Menschen> (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).
Stimmt.
Problematisch könnte jedoch eheliche Gütergemeinschaft
sein.
> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.
So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der
Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um
nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau -
gehört.
Nur Mut. Es ist mehr das Unbekannte, was im Moment schreckt, als das
ernsthafte Gefahren bevorstehen. Du weißt nicht ob und wie sich Dein
Leben durch diesen Vorfall verändern wird. Eine Situation die ersteinmal
große Angst macht und beunruhigt.
Du hast ja offensichtlich Arbeit und ein Einkommen. Das ist schon mal
gut.
Egal was sonst noch kommen mag: mit einer Privatinsolvenz, (falls Du
denn tatsächlich mit haftbar sein solltest, wozu ich nichts sagen kann),
kannst Du zumindest Dich selbst und Dein Kind auf einem Niveau halten,
das lebenswert ist, wenn Du Dich auch deutlich einschränken müsstest.
Ausreichende Wohnung und Lebenshaltung ist auf jeden Fall möglich.
Ganz so heiß wird die Kartoffel also nicht gegessen und Du kannst ruhig
schlafen. Das hilft sehr viel, wenn Du ausgeruht bist. Versuche
möglichst Dich auf die gegenwärtige Situation zu beschränken und Dir
nichts weiter auszumalen. Du kannst es schaffen damit für Dich sinnvoll
und gut umzugehen.
Wenn es möglich ist, nimm ein paar Tage Urlaub. Suche Dir eine
Schuldnerberatung und wenn auch eine Möglichkeit mit Deiner Frau
zusammen eine psychologische Beratung zu besuchen. Auf die Weise trennst
Du auch die sachliche Situation ersteinmal von Deinen Gefühlen und wirst
bzw. bleibst in beiden Bereichen handlungsfähig. In zwei oder drei Tagen
wird die grobe Linie, wie es weitergeht sichtbar werden.
Possetitjel schrieb:> So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der> Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um> nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau -> gehört.
Nein, es ist nicht zu spät. Man kann gegen die Pfändung Widerspruch
erheben. Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu
haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist der
verschuldete Ehegatte.
BobbzX schrieb:> Possetitjel schrieb:>>> So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der>> Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um>> nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau ->> gehört.>> Nein, es ist nicht zu spät.
Das habe ich auch nicht gemeint.
> Man kann gegen die Pfändung Widerspruch erheben.
Ja.
Und wie Du selbst zutreffend schreibst, ...
> Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu> haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist
... sollte man sich auf diesen Fall vorbereiten, z.B. indem
man die entsprechenden Papiere zusammensucht, oder sich über
die bürokratischen Abläufe informiert.
Widerspruchsfristen können manchmal recht kurz sein; man
sollte also vorh wissen, was im Falle eines Falles zu tun
ist.
Wenn X4U aber schreibt...
>> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.
..., dann ist das meiner Meinung nach sträflicher Leichtsinn.
Abwarten und den Kopf in den Sand stecken ist in einer solchen
Lage sehr unclever. Das musste ich auch erst durch Schmerzen
am eigenen Leib lernen...
Jay W. schrieb:> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen> noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu.Jay W. schrieb:> Sofort zum Fachanwalt!
oder zumindest zu einer Schuldenberatung.
Alles andere sind bestenfalls gut gemeinte Tipps, die extrem teuer
werden könnten.
MoD - Master of Desaster schrieb:> oder zumindest zu einer Schuldenberatung
Jepp - sehe ich auch als den besten Ratschlag an. Eventuell gibt es eine
Telefon Hotline.
So konkret, wie der TO seine Situation hier schildert, wird er dort auch
kurzfristig konkrete Hinweise bekommen können, was die nächsten Schritte
oder Anlaufstellen sein sollten.
Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich
"Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die
Verluste Deiner schlechteren Hälfte.
Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit
Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein.
Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann
dafür gerade stehen musst.
Antimedial schrieb:> Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich> "Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die> Verluste Deiner schlechteren Hälfte.>> Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit> Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein.>> Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann> dafür gerade stehen musst.
Davon abgesehen natürlich: Schnell beraten lassen!!!
Wenn du nicht als Bürge gerade stehen mußt...
Wenn ihr beide nicht die Hälfte der Wohnung (Haus) besitzt...
Wenn nicht nach voraussichtlichem Desaster (Konkurs) Dinge (Autos)
oder Vermögensverhältnisse (gemeinsames Haus, Wohnung, etc.)
überschrieben
werden...
Dann kann es nur zwei Fakten für den Staatsanwalt geben:
a) Fahrlässige Krida
b) Betrügerische Krida
Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen:
Anwalt so schnell als möglich aufsuchen
Mani
Es lässt sich sicherlich nicht pauschalisieren, aber Pilzkopfbeschläge
sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar.
Die Wirkung der Querriegel vor den Fenstern ist umstritten, besser als
Nichts ist es allemale. Ein v2A-Rohr macht übrigens noch viel weniger
Spaß beim mechanischen überwinden.
Bei entsprechender Gefährdungslage ist natürlich eine
Einbruchmeldeanlage immer eine gute Idee, besonders wenn der Umzug ins
EFM ansteht. Da ist eine EMA praktisch heutzutage unverzichtbar.
Sofern der gesicherte Bereich keinen Publikumsverkehr hat reicht es
übrigens schon, Glasbruchsensoren an die Fenster zu kleben um Straftäter
abzuhalten.
Tex Avery schrieb:> ....aber Pilzkopfbeschläge> sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar.
Pilzkopfbeschläge? Ich glaube, die sind für die Beatles gut gewesen,
aber hier geht es um eine Insolvenz...
MfG Paul
Hi,
Der zweifellos wichtigste und vor allem einzig uneingeschränkt richtige
Rat wurde ja schon mehrfach genannt.
Bei dieser Summe unbedingt zumindest eine Erstberatung bei einem
spezialisierten FACH-Anwalt in Anspruch nehmen.
Nicht nur wegen der Vermögensrisiken sondern auch wegen der möglichen
strafrechtlichen Folgen für die Frau sollte ein strafbares Verhalten
(Insolvenzverschleppung oder gar Betrug) vorliegen.
Falls der Temrin noch nicht heute zu stande kommt mal ganz allgemein
gehalten ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen.
(Kleine Details können 'GROßE Unterschiede´ in den Folgn bewirken!)
Ob die geschäftlich tätige Person haftet hängt in erster Linie von der
Art des Unternehmens ab. Bei einfachen Personengesellschaften haften die
für alles mit Ihrem Privatvermögen.
Bei komplexeren Gebilden (KG, &Co KG) usw. muss man genau hinschauen, da
gibt es dann wieder Komplementäre die voll haften, dann die
Kommaditisten die zwar Privat haften, jede nur bis zu einr vorher
festgelegten Höchstsumme usw. usf.
Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter -soweit keine
gespnderte Bürgschaft z.b. gegenüber der Bank abgegeben wurde- immer und
überall nur mit Ihren Einlagen die ja üblicherweise auch bereits
geleistet wurden.
Etwas schlechter steht ggf. der Geschäftsführer da.
Bei absolut ordnungsgemäßer Geschäftsführung haftet er überhaupt nicht
(soweit nicht als ggf. Gesellschafter mit Einlage).
Bei bestimmten Vorraussetzungen kann aber diese Haftungsbeschränkung
ganz oder teilweise Entfallen und ein Durchgriff auf das Privatvermögen
erfolgen.
Nicht abgeführte Sozialabgaben oder aber BESTIMMTE Steuerschulden wie
nicht abgeführte Mehrwehrtsteuer sind Paradebeispiele für eine solche
Privathaftung.
Oder halt solche Verbindlichkeiten die entstanden sind nachdem längst
klar war dias diese nicht mehr bedient werden können!
Soviel zu der Frage ob überhaupt IRGENDJEMAND haftet...
Jetzt die Frage nach dem Ehepartner:
Auch hier wurde ja schon mehrfach korrekt gesagt das Ehepartner auch bei
Gütergemeinschaft nicht für den Partner haften - so lange sie nicht
selbst aktiv etwas unterschrieben haben!-
Für alle zukünftigen Einnahmen ist der Fall damit schon klar.
Der nichthaftende PArtner erstellt ein eigenes Konto und da kommt sein
Einkommen drauf, er kann weiterhin über die volle Nettosumme absolut
frei verfügen! Um ganz sicher zu gehen wird ggf. noch ein Notarieller
Gütertrennungsvertrag mit Gültigkeit ab jetzt aufgesetzt.
Der "Haftende" Partner hat am besten auch sein Konto (ggf. P-Konto) auf
das seine zukünftigen Einnahmen gezahlt werden, sofern keine Einigung
mit den Gläubigern erzielt werden kann wird von diesem dann bis auf die
Pfändungsfreigrenze gefändet. (Bis zu 1050 gar nichts, dann vom
MEhrertrag prozentual ansteigend...
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/
)
Schwieriger wird es bei den bereits bestehenden Vermögenswerten-
Und hier ist auch der Punkt erreicht wo eine anwaltliche Beratung nahezu
zwingend ist wenn es gewisse Vermögenswerte gibt - selbst wenn evtl.
Strafrechtliche Folgen gar nicht zur Diskussion stehen!
Fakt ist hier aber:
Alles was zweifellos dem schuldner gehört, also teure Kleidung, Schmuck
(Sofern nicht nachweislich als wertvoller Vermögensgegenstand durch den
nichtschuldner bzw. dessen Erbe in die Ehe Eingebracht und nur zur
Nutzung überlassung), Pelze usw. kann gefpändet werden wenn es 1. über
den Grundbedarf liegt und zweitens zu erwarten ist das der Erlös in
einem angemessenem Verhältnis zum Wert steht UND vor allem die
Verfahrenskosten deckt.
Gegenstände die zweifellos dem persöhnlichen Bedarf des Nichtschuldners
zuzurechnen sind können wie auch Eigentum der Kinder Grundsätzlich nicht
gepfändet werden!
Kritisch wird es beim Gemeinsamen Besitz:
Normaler HAusrat knn Grundsätzlich nicht gefpändet werden. Es gibt zwar
die Möglichkeit einer Austauschpfändung, also statt des nigelnagelneuen
2m TFT TV wird ein 60er TFT hingestellt und das großgerät verwertet,
durch den Aufwand und Preisverfall bei Elektronik kommt das aber nur bei
extrem wertvollen Geräten die noch sehr sehr neu sind vor.
Allerdings ist bei einer BESTEHENDEN EHE alles was über den Grundbedarf
hinausgeht anders als bei einer nur Eheähnlich Gemeinschaft gemäß dem §
1362 BGB der gesamte Gemeinsame Besitz erst einmal dem SCHULDNER
zuzurechnen. Hat der Nichtschuldner ein tolles Motorrad und die
Schuldnerin auch einen Führerschein dafür, so darf der
Gerichtsvollzieher einfach unterstellen das dieses Motorrad dem
Schuldner gehört und das einsacken. Pech gehabt. Selbst wenn diese
niemals damit gefahren ist.
Dagegen kann man dann zwar versuchen mit einer Drittwiederspruchsklage
anzugehen, trägt dann aber die volle Beweislast und das Prozessrisiko,
zudem kann man bis zum Abschluss der Klage nicht über sein Eigentum
verfügen.
Ähnlich sieht es bei einem gemeinsamen Konto aus.
Sofern beide Partner alleine Verfügungsberechtigt sind kann über die
volle Summe gepfändet werden. Ist gepfändet so ist das Geld erst einmal
komplett weg und man kann nur hoffen die Wiederspruchsklage zu
gewinnen...
Wie es mit nur auf dem Namen EINER PErson stehenden Konten aussieht und
was eine heute noch (Also lange vor eine Pfändung) ausgeführte
Überweisung bedeuten würde sollte man sich aber besser vom Anwalt
erklären lassen. Insbesondere auch ob die Summe der Überweisung eine
Rolle spielen könnte z.B. eine Teilung der Summe im Verhältniss der
Einkommenshöhe.
Nur dieses noch:
Die Regeln zur "Eigentumsvermutung" gelten nur bei einer ZUM
PFÄNDUNGSZEITPUNKT intakten Ehe. Bei einem Ehepaar das sich nicht mehr
Tisch & Bett teilt kann die nicht so einfach zur Anwendung kommen.
(Und diese Trennung ist auch in einem gemeinsamen Haus möglich...)
Hierbei ist die Trennung, nicht die Rechtskräftige Scheidung, das Maß
der Dinge.
Wenn nachdem alles dann in geregelte Bahnen gelenkt worden ist
(Privatinsolvenzverfahren des Schuldner hat begonnen, somit kann nicht
mehr gefpändet werden) eine Versöhnung stattfindet ist das VERMUTLICH
nicht schädlich...
Aber auch hier ist der Anwalt sicher der beste Ratgeber.
Einen ganz anderen Themenkomplex sollte man aber auf jeden Fall noch
ansprechen:
Wenn der Schuldner als GEschäftsführer eingesetzt wurde ohne einen
erheblichen Gesellschaftsanteil zu besitzen, ja vielleicht der vorherige
Geschäftsführer gar Mehrheitsgesesllschafter war und immer noch ist,
dann könnte ich mir vorstellen das man mal prüfen sollte ob evtl. schon
vor Übernahme der Gesschäftsführertätigkeit den GEsellschaftern bzw.
Ex-Geschäftsführer Anhaltspunkte zur mangelnden gesundheitlichen
Verfassung /geistigen Reife vorlagen.
Evtl. könnte man daraus in Richtung Nichtigkeit was drehen ???
Aber auch hier -> FACHANWALT
Alles obige ist natürlich nur als reiner Denkanstoss zu verstehen!
Gruß
Carsten
Hi,
Jurist bin ich nicht. Deshalb ist das ja auch nur grobe Skizze was in
ähnlichen Fällen nachweislich passiert ist. Also Diskussion.
Zudem deshalb ja auh der ganz klare Verweis darauf das dieser Fall
unbedingt in die Hände eines Anwalts, genauer gesagt FACHANWALTS gehört.
(Bloß nicht irgendein FeldWaldWiesenWohnzimmerkanzlei-Anwalt)
(Allerdings bin ich durchaus juristisch interessiert und geübt im lesen
von entsprechenden Vorschriften sowie Urteilen - nur in Zeiten wo schon
auf viele Anwälte ohne Fachausbildung kaum verlass ist...)
Und wenn du von erfahrungen Sprichst -
Eine Privatinsolvenz habe ich nicht hingelegt!
Allerdings - wie ich hier an anderer Stelle durchaus schon ein paar mal
geschrieben habe war ich längere Zeit als Alleinhaftender
Selbstständiger aktiv. Und wenn da dann für eine großes Projekt für das
man auch noch gehörig in Vorleistung gegangen ist wg. Insolvenz des
Auftraggebers die Zahlungen ausbleiben, das Girokonto gegen Anschlag
knallt und man erst einmal neue Projekte an Land ziehen muss um
überhaupt die laufenden, jetzt schon auf dem Tisch liegenden Rechnungen,
zu bezahlen (Weil man kurz vorher umgezogn ist und gerde für das Projekt
viel investiert hat), dann spricht man auch schon einmal mit den
Fachkundigen Leuten im Vorraus.
Glücklicherweise hatte ich dabei schon vorher mit dem Gedanken gespielt
die Selbstständigkeit nach dem letzten großen Projekt aufzugeben und
daher schon erste Maßnahmen in der Richtung ergriffen / schon einmal
meine Fühler ausgestreckt habe. Andernfalls hätte es durchaus soweit
kommen können. Wobei der Schaden schon so groß genug war.
Gruß
Carsten
*P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon
das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte
bezahlt wurde.
Danke für die Antwort!
Carsten Sch. schrieb:> *P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon> das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte> bezahlt wurde.
Das ist wohl eine der schlimmsten Verkettungen ...
Gruß
Mani
Anonym schrieb:> Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls> euch das etwas sagt.
Hallo,
es könnte eventuell sein, dass deine Frau eher an einer Bipolaren
Störung leidet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung
Menschen mit einer BipolarenStörung neigen in manischen Phasen
dazu, sich finanziell zu ruinieren, weil sie kein Gefühl mehr für die
Realität besitzen und sich extrem selbstüberschätzen.
In dem Fall wäre deine Frau zum betreffenden Zeitpunkt eventuell gar
nicht geschäftsfähig gewesen.
Differenzialdiagnostisch betrachtet stehen sich
Borderline-Persönlichkeitsstörung und Bipolare Störung recht nah, da
sind Verwechslungen nicht ausgeschlossen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Persönlichkeitsstörung#Differentialdiagnostik
Anonym schrieb:> kleinen NebenverdienstAnonym schrieb:> Geschäftsführerin
Wie passen diese beiden Punkte zusammen, äußert sich die zusätzliche
Verantwortung auch im Zahltag? Kann es sein, dass der ehemalige
Geschäftsführer das Ende kommen sah und einen Dummen brauchte, der für
ihn den Kopf hin hält? Vielleicht haben wir es sogar mit einer
Firmenbestattung zu tun.
Da deine Frau Geschäftsführerin ist sollte sie dir Zugang zu Verträgen
und zur Buchhaltung verschaffen können. Darin würde ich mal als erstes
prüfen (lassen) ob nicht sofort eine Insolvenzanmeldung fällig ist. Dann
wäre auch noch zu prüfen, ob Sozialabgaben, Kammerbeiträge (Gastronomie
=> IHK) und Steuern tatsächlich ordentlich abgeführt wurden.
Hat sie irgendwelche Bürgschaften unterschrieben?