Ich brauche eure Hilfe. Zu meiner Situation, ich habe relativ jung, mit 22, geheiratet und eine Tochter bekommen. Kurz darauf wurde meine Frau "merkwürdig". Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls euch das etwas sagt. Ich habe immer zu ihr gestanden, weil ich ihr helfen wollte, so weit es mir möglich war. Doch nun ist etwas geschehen, aufgrunddessen ich die letzten 4 Jahre am liebsten rückgängig machen würde. Meine Frau arbeitet, seit sie ihr Leben wieder weitgehend im Griff hat, in einem Cafe. Als Bedienung, außerdem etwas Organisation und Werbung, was eben so anfällt. Zumindest war ich davon ausgegangen. Letzte Woche erfuhr ich über mehrere Ecken, dass ihr Cafe tief in der Kreide steckt. Schade, dachte ich, aber finanziell kein Problem, da wir gut auf diesen kleinen Nebenverdienst verzichten könnten, den meine Frau mitbringt. Nachdem ich viele besorgte Andeutungen von Bekannten mitbekommen hatte, gestern dann der Hammer: es stellte sich heraus, dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet. Meine Befürchtung ist, dass ich mit für diesen Betrag hafte, da wir keine Gütertrennung vereinbart haben. Kann es sein, dass ich für eine Insolvenz meiner Frau hafte, wenn ich nicht einmal wusste, dass sie diese Tätigkeit ausgeübt hat? Mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass sie etwas anderes als ein normales Angestelltenverhältnis plant. Erstens weil sie es nie erwähnt hat und zweitens weil sie überhaupt nicht der Typ ist, Verantwortung zu übernehmen. An wen soll ich mich wenden? Schuldnerberatung, Anwalt? Wenn ich für diese 70000€ geradestehen muss, ist es eine Katastrophe für die ganze Familie. Es ist mehr als alles, was wir seit 8 Jahren für eine Eigentumswohnung und andere Anschaffungen angespart haben.
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Verschoben durch Admin
Da ist Vorsicht angesagt. Zum finanziellen: Fakten klären, Anwalt suchen.
Anonym schrieb: > dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem > Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene > Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr > ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet. Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.
Cosma Schmits schrieb: > Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer > bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz. Im Allgemeinen richtig (war auch mein erster Gedanke). Im speziellen kann es aber hier anders sein: Welche Geschäftsform war es? Und bei der Geschichte könnten vielleicht auch Obligenheitspflichen (Insolvenzverschleppung?) verletzt worden sein. Bei dem Betrag würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen.
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Cosma Schmits schrieb: > Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer > bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz. Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe schieben kann, und ich vermute zurecht.
Cosma Schmits schrieb: > Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer > bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz. Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu. IANAL Sofort zum Fachanwalt!
Rechtsberatung im µC-Forum bei solchen Summen? Also da wär eine zünftige Diskussion über die beste Zubereitung von Lachs thematisch deutlich näher. Ab zum Anwalt oder unter die Brücke, je nach Motiv.
Anonym schrieb: > Sie hat sich durch offene > Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr > ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet. Warum haftet deine Frau für die Außenstände des Cafes? Rechtsgrundlage? Anonym schrieb: > Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch > weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was > ich meine. Nö. Aber ich weiß, was die Emotional-Instabile-Persönlichkeitsstörung ist. Anonym schrieb: > Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe > schieben kann, und ich vermute zurecht. Dann stellt sich die Frage, ob deine Frau voll Geschäftsfähig ist. Was natürlich die Haftung reduzieren würde.
Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen vernichtet?
Jay W. schrieb: > Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche > Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Das dürfte aber wiederum wissen und wollen voraussetzen. Wenn eine Person aber mal eben von der Kellnerin zur Geschäfsfühererin wird und generell noch einen an der Waffel hat, ist das zu bezweifeln.
Anonym schrieb: > Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass > ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen > vernichtet? Du könntest deine Frau höchstens verklagen.
Hallo, Infos wegen Insolvenz gibts bei http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html und http://www.frag-einen-anwalt.de/Guetertrennung-ausreichender-Schutz-im-Insolvenzfall---f256860.html und Borderline http://www.borderline-community.de/ Viel Erfolg LG Alpha
Nein, das gibt es nicht. Eine "Bekannte" hatte Glück im Unglück. Sie hatte einen "Spieler" geheiratet, und es innerhalb eines halben Jahres gemerkt. Dadurch ließ sich die Ehe anulieren und somit sie somit aus der Haftung für die Spielschulden ihres Ehemannes herauskommen. Ich Empfehle einen Anwalt zu konsultieren und nichts verschweigen, so peinlich es auch ist. Der Anwalt hat die Information die er für eine Lösung benötigt. viel Glück
Anonym schrieb: > Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass > ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen > vernichtet? Das weiss ich auch nicht. Aber vielleicht hilft die Frage, die wohl so ähnlich bei Gericht gestellt werden wird: "Hätte der Ehemann wissen KÖNNEN, welche Tätigkeit die Frau derzeit ausübt?" (Vertrauen vs. Naivität) Zumal die Frage ist, in welcher Art deine Frau derartige Summen ausgeben konnte, ohne dass du das mitbekommen hast. Dabei gehe ich davon aus, dass das meiste Geld aus der bereits bestehenden Gesellschaft (welche Rechtsform?) stammte. Trotzdem könnten auch vom gemeinsamen (?) Konto Summen geflossen sein, über du dir hättest Gedanken machen MÜSSEN. (Sorgfaltspflicht) Gesellschafterin, Geschäftsführerin oder geschäftsführende Gesellschafterin? Das ist die Frage! Ist die Rechtsform GbR, OHG oder auch KG, haftet deine Frau voll (bei KG als Komplementärin). Da Sie dann aber ein Gewerbe angemeldet haben muss, ist sie dort allein und nicht ihr beide als Inhaberin (?) eingetragen. Als Geschäftsführerin einer solchen Gesellschaft wäre sie über einen Vertrag mit dem Inhaber "Angestellte" und würde wie bereits geschrieben nur bei Vorsatz/Pflichtverletzung haften. Ist sie Inhaberin und ihr habt keine Gütertrennung ist es gut möglich, dass ihr als Eheleute haftet. ABER: Mach dir jetzt keine schlaflose Nacht deswegen! Gehe morgen zum Anwalt, nimm alles mit und frage den!
Anonym schrieb: > Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass > ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen > vernichtet? Gäbe es schon, nur leider mit eingebauter Zeitverzögerung. Nennt sich Scheidung und dauert gewöhnlich ein Jahr. Wenn die Kohle flüssig ist, kann man es wohl möglich jemanden treuhänderisch anvertrauen, bis alles geregelt ist. Die Legalität lasse ich mal außen vor. Gebundene Vermögenswerte können dagegen im Haftungsfalle wohl gepfändet werden. Vielleicht kann man aber den Betrieb auch sanieren oder umschulden. Ob hier aber das Vertrauensverhältnis noch gegeben ist? Da mögen die Absichten noch so gut gewesen sein.
Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld. Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten. ANsonsten schreibst du wirres Zeug. Arbeitet sie als Bedienung oder ist es ihr Cafe? Als sofortmassnahme kann ich nur empfehlen ein eigenes Konto einzurichten, falls gemeinsames besteht.
Anonym schrieb: > Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine > schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass > ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen > vernichtet? Nein. Grüße Bernd
Jay W. schrieb: > Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche > Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Du sagst es: Mit SEINEM Privatvermögen. Das Vermögen des Ehepartners ist aber in einer Zugewinngemeinschaft gerade nicht sein Privatvermögen, sondern eben das Vermögen des Ehepartners.
Bernd Funk schrieb: > Anonym schrieb: >> Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine >> schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass >> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen >> vernichtet? > > Nein. Wie passt dann http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung in Dein Weltbild?
Den Anwalt würde ich mir voerst einmal sparen, ein paar offene und ernsthafte Worte mit der besseren Hälfte wäre da wohl angebrachter! Das Kindermädchen kann der Anwalt auch gern spielen, wenn man sich das so leisten kann und will! Ohne Klarheit was da wirklich los ist wird das erstmal ein harter Weg zur Klärung. Danach kann man immer noch weiter sehen ob es wirkl. nötig wird kostenpflichtigen Rechtsbeistand zu holen!
Peter Xuang meinte
> Wirres Zeug. Das ist ein Troll.
das kommt mir bisher auch ganz so vor
Peter Xuang schrieb: > Wirres Zeug. Das ist ein Troll. Glaube ich auch. Klingt aber trotzdem interessant.
wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird.. Ist es eine GmbH? nein? Dann haftet sie und DU. Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen bestand. Frag dazu mal im juraforum.de hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen, niemand hat Plan tut aber so! So oder so, sieht sowas nicht gut aus.. Die frage ist..wrum macht sie sowas?! Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man sowas macht kopfschüttel
und schon kommen die Ersten Idioten...warum wird sowas nie ernst genommen?! Ob die frage echt ist oder nicht geht euch einen Dreck anj antwortet oder haltet euch aus der Diskussion!
Tombo schrieb: > wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird.. > Ist es eine GmbH? nein? > Dann haftet sie und DU. <Gebetsmühle> Wie passt dann http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung in Dein Weltbild? </Gebetsmühle>
Tombo schrieb: > wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird.. > Ist es eine GmbH? nein? > Dann haftet sie und DU. > Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist > völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen > bestand. > Frag dazu mal im juraforum.de > hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen, > niemand hat Plan tut aber so! > So oder so, sieht sowas nicht gut aus.. > Die frage ist..wrum macht sie sowas?! > Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man > sowas macht kopfschüttel Schwachsinn.
Anonym schrieb: > Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch > weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was > ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe > schieben kann, und ich vermute zurecht. imho: Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt). So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.
X4U schrieb: > Anonym schrieb: >> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch >> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was >> ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe >> schieben kann, und ich vermute zurecht. > > imho: > Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen > Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt). > > So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem. Auch Eltern haften nicht für Ihre Kinder, solange sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Und schon mal gar nicht für Schulden der Kinder ( zB beim Schwarzfahren )
BobbzX schrieb: > Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld. > Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten. > Hat mir mein Anwalt in einem wesentlich kleineren Fall auch so gesagt. Du haftest nur für gemeinsame Verbindlichkeiten mit. d.h. Unterschrift oder Geschäfte vor Zeugen. Was sie auf Ihre Kappe macht, ist ihr Bier. Wenn du ihr natürlich in Treu & Glauben Geld gibst, dürfte dieses wohl weg sein...
So weit ich mich an diverse Diskussionen mit meinem Steuerberater erinnern kann, gilt folgendes: * Kein Ehepartner haftet für den anderen, es sei dann man hat z.B. eine Bürgschaft o.ä. unterschrieben. So mit ist denke ich max. 50% des gemeinsamen Besitzes gefährdet, schmerzhaft genug. Etwaige aus Erbschaften erhaltenen Anteile bleiben beim 'verwandten' Partner und fliessen nicht automatisch ins gemeinsame Pool (kann gut sein oder genau das Gegenteil) * Sollten steuerliche Forderungen dazu kommen, kann beantragt werden, dass der verursachende Partner alleine haftet. Nach meinem Kenntnissstand muss der Antrag gewährt werden (man hat ein Recht darauf), man kann aber den Antrag erst stellen wenn eine Forderung tatsächlich vorliegt. Auch hier gilt natürlich, vorausgesetzt Du hast keine Mithaftung übernommen (z.B. Deine Unterschrift auf die Steuererklärungen des Cafes) ALSO GANZ WICHTIG: wenn Du bisher nichts (Bürgschaft etc ) unterschrieben hast, pass bloss auf, dass Du jetzt nichts unterschreibst, es sei dann, Du verstehst wirklich alle Konsequenzen. Aber wer tut das schon. Es ist immer gut wenn Grundbucheinträge alleine auf den Namen des angestellten Partners ausgestellt sind. (Klar, dafür gibt ein Scheidungsrisiko, aber no Risk no fun. In einer Zugewinngemeinschaft gehst Du eh nicht leer aus) Sollte das nicht der fall sein ist es aber wahrschinlich jetzt zu spät. Es gibt nämlich ein "Rückabwicklungs Fenster" von glaube ich 4 Jahre, der von den Gläubigern vor Gericht erstritten werden kann. Ein Anwalts Besuch wäre aber gar nicht schlecht. Ein Erstberatung dürfte für ca EUR 250 erreichbar sein. Du muss ja den Anwalt nicht gleich beauftragen bis es dringender wird. Sag Du willst zuerst eine zweite Meinung einholen....
Tombo schrieb: > Ist es eine GmbH? nein? > Dann haftet sie und DU. Was laberst du für einen Scheiß. Es kommst doch darauf an, welche Position sie eigentlich inne hatte. Anscheinend ist sie nicht die Besitzern der Cafes, dementsprechend kann sie höchstens in Vertretung gehandelt haben.
Cosma Schmits schrieb: > Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer > bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz. Ausstehende Miete könnte als Insolvenzverschleppung ausgelegt werden, und dann kann die Durchgriffshaftung greifen. Und die Gläubiger wollen Kohle, ergo werden die es versuchen.
X4U schrieb: > Eltern haften für Ihre Kinder Nein. Sie haften nur für eine eventuelle Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. > aber ein Ehegatte nicht für einen anderen Menschen > (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt). Stimmt. Problematisch könnte jedoch eheliche Gütergemeinschaft sein. > So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem. So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau - gehört.
Nur Mut. Es ist mehr das Unbekannte, was im Moment schreckt, als das ernsthafte Gefahren bevorstehen. Du weißt nicht ob und wie sich Dein Leben durch diesen Vorfall verändern wird. Eine Situation die ersteinmal große Angst macht und beunruhigt. Du hast ja offensichtlich Arbeit und ein Einkommen. Das ist schon mal gut. Egal was sonst noch kommen mag: mit einer Privatinsolvenz, (falls Du denn tatsächlich mit haftbar sein solltest, wozu ich nichts sagen kann), kannst Du zumindest Dich selbst und Dein Kind auf einem Niveau halten, das lebenswert ist, wenn Du Dich auch deutlich einschränken müsstest. Ausreichende Wohnung und Lebenshaltung ist auf jeden Fall möglich. Ganz so heiß wird die Kartoffel also nicht gegessen und Du kannst ruhig schlafen. Das hilft sehr viel, wenn Du ausgeruht bist. Versuche möglichst Dich auf die gegenwärtige Situation zu beschränken und Dir nichts weiter auszumalen. Du kannst es schaffen damit für Dich sinnvoll und gut umzugehen. Wenn es möglich ist, nimm ein paar Tage Urlaub. Suche Dir eine Schuldnerberatung und wenn auch eine Möglichkeit mit Deiner Frau zusammen eine psychologische Beratung zu besuchen. Auf die Weise trennst Du auch die sachliche Situation ersteinmal von Deinen Gefühlen und wirst bzw. bleibst in beiden Bereichen handlungsfähig. In zwei oder drei Tagen wird die grobe Linie, wie es weitergeht sichtbar werden.
Possetitjel schrieb: > So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der > Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um > nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau - > gehört. Nein, es ist nicht zu spät. Man kann gegen die Pfändung Widerspruch erheben. Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist der verschuldete Ehegatte.
BobbzX schrieb: > Possetitjel schrieb: > >> So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der >> Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um >> nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau - >> gehört. > > Nein, es ist nicht zu spät. Das habe ich auch nicht gemeint. > Man kann gegen die Pfändung Widerspruch erheben. Ja. Und wie Du selbst zutreffend schreibst, ... > Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu > haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist ... sollte man sich auf diesen Fall vorbereiten, z.B. indem man die entsprechenden Papiere zusammensucht, oder sich über die bürokratischen Abläufe informiert. Widerspruchsfristen können manchmal recht kurz sein; man sollte also vorh wissen, was im Falle eines Falles zu tun ist. Wenn X4U aber schreibt... >> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem. ..., dann ist das meiner Meinung nach sträflicher Leichtsinn. Abwarten und den Kopf in den Sand stecken ist in einer solchen Lage sehr unclever. Das musste ich auch erst durch Schmerzen am eigenen Leib lernen...
Jay W. schrieb: > Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche > Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen > noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu. Jay W. schrieb: > Sofort zum Fachanwalt! oder zumindest zu einer Schuldenberatung. Alles andere sind bestenfalls gut gemeinte Tipps, die extrem teuer werden könnten.
MoD - Master of Desaster schrieb: > oder zumindest zu einer Schuldenberatung Jepp - sehe ich auch als den besten Ratschlag an. Eventuell gibt es eine Telefon Hotline. So konkret, wie der TO seine Situation hier schildert, wird er dort auch kurzfristig konkrete Hinweise bekommen können, was die nächsten Schritte oder Anlaufstellen sein sollten.
Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich "Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die Verluste Deiner schlechteren Hälfte. Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein. Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann dafür gerade stehen musst.
Antimedial schrieb: > Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich > "Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die > Verluste Deiner schlechteren Hälfte. > > Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit > Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein. > > Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann > dafür gerade stehen musst. Davon abgesehen natürlich: Schnell beraten lassen!!!
Wenn du nicht als Bürge gerade stehen mußt... Wenn ihr beide nicht die Hälfte der Wohnung (Haus) besitzt... Wenn nicht nach voraussichtlichem Desaster (Konkurs) Dinge (Autos) oder Vermögensverhältnisse (gemeinsames Haus, Wohnung, etc.) überschrieben werden... Dann kann es nur zwei Fakten für den Staatsanwalt geben: a) Fahrlässige Krida b) Betrügerische Krida Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen: Anwalt so schnell als möglich aufsuchen Mani
Es lässt sich sicherlich nicht pauschalisieren, aber Pilzkopfbeschläge sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar. Die Wirkung der Querriegel vor den Fenstern ist umstritten, besser als Nichts ist es allemale. Ein v2A-Rohr macht übrigens noch viel weniger Spaß beim mechanischen überwinden. Bei entsprechender Gefährdungslage ist natürlich eine Einbruchmeldeanlage immer eine gute Idee, besonders wenn der Umzug ins EFM ansteht. Da ist eine EMA praktisch heutzutage unverzichtbar. Sofern der gesicherte Bereich keinen Publikumsverkehr hat reicht es übrigens schon, Glasbruchsensoren an die Fenster zu kleben um Straftäter abzuhalten.
Tex Avery schrieb: > ....aber Pilzkopfbeschläge > sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar. Pilzkopfbeschläge? Ich glaube, die sind für die Beatles gut gewesen, aber hier geht es um eine Insolvenz... MfG Paul
Hi, Der zweifellos wichtigste und vor allem einzig uneingeschränkt richtige Rat wurde ja schon mehrfach genannt. Bei dieser Summe unbedingt zumindest eine Erstberatung bei einem spezialisierten FACH-Anwalt in Anspruch nehmen. Nicht nur wegen der Vermögensrisiken sondern auch wegen der möglichen strafrechtlichen Folgen für die Frau sollte ein strafbares Verhalten (Insolvenzverschleppung oder gar Betrug) vorliegen. Falls der Temrin noch nicht heute zu stande kommt mal ganz allgemein gehalten ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen. (Kleine Details können 'GROßE Unterschiede´ in den Folgn bewirken!) Ob die geschäftlich tätige Person haftet hängt in erster Linie von der Art des Unternehmens ab. Bei einfachen Personengesellschaften haften die für alles mit Ihrem Privatvermögen. Bei komplexeren Gebilden (KG, &Co KG) usw. muss man genau hinschauen, da gibt es dann wieder Komplementäre die voll haften, dann die Kommaditisten die zwar Privat haften, jede nur bis zu einr vorher festgelegten Höchstsumme usw. usf. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter -soweit keine gespnderte Bürgschaft z.b. gegenüber der Bank abgegeben wurde- immer und überall nur mit Ihren Einlagen die ja üblicherweise auch bereits geleistet wurden. Etwas schlechter steht ggf. der Geschäftsführer da. Bei absolut ordnungsgemäßer Geschäftsführung haftet er überhaupt nicht (soweit nicht als ggf. Gesellschafter mit Einlage). Bei bestimmten Vorraussetzungen kann aber diese Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise Entfallen und ein Durchgriff auf das Privatvermögen erfolgen. Nicht abgeführte Sozialabgaben oder aber BESTIMMTE Steuerschulden wie nicht abgeführte Mehrwehrtsteuer sind Paradebeispiele für eine solche Privathaftung. Oder halt solche Verbindlichkeiten die entstanden sind nachdem längst klar war dias diese nicht mehr bedient werden können! Soviel zu der Frage ob überhaupt IRGENDJEMAND haftet... Jetzt die Frage nach dem Ehepartner: Auch hier wurde ja schon mehrfach korrekt gesagt das Ehepartner auch bei Gütergemeinschaft nicht für den Partner haften - so lange sie nicht selbst aktiv etwas unterschrieben haben!- Für alle zukünftigen Einnahmen ist der Fall damit schon klar. Der nichthaftende PArtner erstellt ein eigenes Konto und da kommt sein Einkommen drauf, er kann weiterhin über die volle Nettosumme absolut frei verfügen! Um ganz sicher zu gehen wird ggf. noch ein Notarieller Gütertrennungsvertrag mit Gültigkeit ab jetzt aufgesetzt. Der "Haftende" Partner hat am besten auch sein Konto (ggf. P-Konto) auf das seine zukünftigen Einnahmen gezahlt werden, sofern keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden kann wird von diesem dann bis auf die Pfändungsfreigrenze gefändet. (Bis zu 1050 gar nichts, dann vom MEhrertrag prozentual ansteigend... http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/ ) Schwieriger wird es bei den bereits bestehenden Vermögenswerten- Und hier ist auch der Punkt erreicht wo eine anwaltliche Beratung nahezu zwingend ist wenn es gewisse Vermögenswerte gibt - selbst wenn evtl. Strafrechtliche Folgen gar nicht zur Diskussion stehen! Fakt ist hier aber: Alles was zweifellos dem schuldner gehört, also teure Kleidung, Schmuck (Sofern nicht nachweislich als wertvoller Vermögensgegenstand durch den nichtschuldner bzw. dessen Erbe in die Ehe Eingebracht und nur zur Nutzung überlassung), Pelze usw. kann gefpändet werden wenn es 1. über den Grundbedarf liegt und zweitens zu erwarten ist das der Erlös in einem angemessenem Verhältnis zum Wert steht UND vor allem die Verfahrenskosten deckt. Gegenstände die zweifellos dem persöhnlichen Bedarf des Nichtschuldners zuzurechnen sind können wie auch Eigentum der Kinder Grundsätzlich nicht gepfändet werden! Kritisch wird es beim Gemeinsamen Besitz: Normaler HAusrat knn Grundsätzlich nicht gefpändet werden. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Austauschpfändung, also statt des nigelnagelneuen 2m TFT TV wird ein 60er TFT hingestellt und das großgerät verwertet, durch den Aufwand und Preisverfall bei Elektronik kommt das aber nur bei extrem wertvollen Geräten die noch sehr sehr neu sind vor. Allerdings ist bei einer BESTEHENDEN EHE alles was über den Grundbedarf hinausgeht anders als bei einer nur Eheähnlich Gemeinschaft gemäß dem § 1362 BGB der gesamte Gemeinsame Besitz erst einmal dem SCHULDNER zuzurechnen. Hat der Nichtschuldner ein tolles Motorrad und die Schuldnerin auch einen Führerschein dafür, so darf der Gerichtsvollzieher einfach unterstellen das dieses Motorrad dem Schuldner gehört und das einsacken. Pech gehabt. Selbst wenn diese niemals damit gefahren ist. Dagegen kann man dann zwar versuchen mit einer Drittwiederspruchsklage anzugehen, trägt dann aber die volle Beweislast und das Prozessrisiko, zudem kann man bis zum Abschluss der Klage nicht über sein Eigentum verfügen. Ähnlich sieht es bei einem gemeinsamen Konto aus. Sofern beide Partner alleine Verfügungsberechtigt sind kann über die volle Summe gepfändet werden. Ist gepfändet so ist das Geld erst einmal komplett weg und man kann nur hoffen die Wiederspruchsklage zu gewinnen... Wie es mit nur auf dem Namen EINER PErson stehenden Konten aussieht und was eine heute noch (Also lange vor eine Pfändung) ausgeführte Überweisung bedeuten würde sollte man sich aber besser vom Anwalt erklären lassen. Insbesondere auch ob die Summe der Überweisung eine Rolle spielen könnte z.B. eine Teilung der Summe im Verhältniss der Einkommenshöhe. Nur dieses noch: Die Regeln zur "Eigentumsvermutung" gelten nur bei einer ZUM PFÄNDUNGSZEITPUNKT intakten Ehe. Bei einem Ehepaar das sich nicht mehr Tisch & Bett teilt kann die nicht so einfach zur Anwendung kommen. (Und diese Trennung ist auch in einem gemeinsamen Haus möglich...) Hierbei ist die Trennung, nicht die Rechtskräftige Scheidung, das Maß der Dinge. Wenn nachdem alles dann in geregelte Bahnen gelenkt worden ist (Privatinsolvenzverfahren des Schuldner hat begonnen, somit kann nicht mehr gefpändet werden) eine Versöhnung stattfindet ist das VERMUTLICH nicht schädlich... Aber auch hier ist der Anwalt sicher der beste Ratgeber. Einen ganz anderen Themenkomplex sollte man aber auf jeden Fall noch ansprechen: Wenn der Schuldner als GEschäftsführer eingesetzt wurde ohne einen erheblichen Gesellschaftsanteil zu besitzen, ja vielleicht der vorherige Geschäftsführer gar Mehrheitsgesesllschafter war und immer noch ist, dann könnte ich mir vorstellen das man mal prüfen sollte ob evtl. schon vor Übernahme der Gesschäftsführertätigkeit den GEsellschaftern bzw. Ex-Geschäftsführer Anhaltspunkte zur mangelnden gesundheitlichen Verfassung /geistigen Reife vorlagen. Evtl. könnte man daraus in Richtung Nichtigkeit was drehen ??? Aber auch hier -> FACHANWALT Alles obige ist natürlich nur als reiner Denkanstoss zu verstehen! Gruß Carsten
Ehrliche Frage - Ehrliche Antwort Carsten, sind das eigene Erfahrungen oder bist Du Jurist in einem Sinne? Gruß Mani
Hi, Jurist bin ich nicht. Deshalb ist das ja auch nur grobe Skizze was in ähnlichen Fällen nachweislich passiert ist. Also Diskussion. Zudem deshalb ja auh der ganz klare Verweis darauf das dieser Fall unbedingt in die Hände eines Anwalts, genauer gesagt FACHANWALTS gehört. (Bloß nicht irgendein FeldWaldWiesenWohnzimmerkanzlei-Anwalt) (Allerdings bin ich durchaus juristisch interessiert und geübt im lesen von entsprechenden Vorschriften sowie Urteilen - nur in Zeiten wo schon auf viele Anwälte ohne Fachausbildung kaum verlass ist...) Und wenn du von erfahrungen Sprichst - Eine Privatinsolvenz habe ich nicht hingelegt! Allerdings - wie ich hier an anderer Stelle durchaus schon ein paar mal geschrieben habe war ich längere Zeit als Alleinhaftender Selbstständiger aktiv. Und wenn da dann für eine großes Projekt für das man auch noch gehörig in Vorleistung gegangen ist wg. Insolvenz des Auftraggebers die Zahlungen ausbleiben, das Girokonto gegen Anschlag knallt und man erst einmal neue Projekte an Land ziehen muss um überhaupt die laufenden, jetzt schon auf dem Tisch liegenden Rechnungen, zu bezahlen (Weil man kurz vorher umgezogn ist und gerde für das Projekt viel investiert hat), dann spricht man auch schon einmal mit den Fachkundigen Leuten im Vorraus. Glücklicherweise hatte ich dabei schon vorher mit dem Gedanken gespielt die Selbstständigkeit nach dem letzten großen Projekt aufzugeben und daher schon erste Maßnahmen in der Richtung ergriffen / schon einmal meine Fühler ausgestreckt habe. Andernfalls hätte es durchaus soweit kommen können. Wobei der Schaden schon so groß genug war. Gruß Carsten *P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte bezahlt wurde.
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Bearbeitet durch User
Danke für die Antwort! Carsten Sch. schrieb: > *P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon > das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte > bezahlt wurde. Das ist wohl eine der schlimmsten Verkettungen ... Gruß Mani
Anonym schrieb: > Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls > euch das etwas sagt. Hallo, es könnte eventuell sein, dass deine Frau eher an einer Bipolaren Störung leidet. https://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung Menschen mit einer Bipolaren Störung neigen in manischen Phasen dazu, sich finanziell zu ruinieren, weil sie kein Gefühl mehr für die Realität besitzen und sich extrem selbstüberschätzen. In dem Fall wäre deine Frau zum betreffenden Zeitpunkt eventuell gar nicht geschäftsfähig gewesen. Differenzialdiagnostisch betrachtet stehen sich Borderline-Persönlichkeitsstörung und Bipolare Störung recht nah, da sind Verwechslungen nicht ausgeschlossen. https://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Persönlichkeitsstörung#Differentialdiagnostik
Anonym schrieb: > kleinen Nebenverdienst Anonym schrieb: > Geschäftsführerin Wie passen diese beiden Punkte zusammen, äußert sich die zusätzliche Verantwortung auch im Zahltag? Kann es sein, dass der ehemalige Geschäftsführer das Ende kommen sah und einen Dummen brauchte, der für ihn den Kopf hin hält? Vielleicht haben wir es sogar mit einer Firmenbestattung zu tun. Da deine Frau Geschäftsführerin ist sollte sie dir Zugang zu Verträgen und zur Buchhaltung verschaffen können. Darin würde ich mal als erstes prüfen (lassen) ob nicht sofort eine Insolvenzanmeldung fällig ist. Dann wäre auch noch zu prüfen, ob Sozialabgaben, Kammerbeiträge (Gastronomie => IHK) und Steuern tatsächlich ordentlich abgeführt wurden. Hat sie irgendwelche Bürgschaften unterschrieben?
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