Forum: Offtopic Haftung bei Insolvenz der Ehefrau


von Anonym (Gast)


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Ich brauche eure Hilfe. Zu meiner Situation, ich habe relativ jung, mit 
22, geheiratet und eine Tochter bekommen. Kurz darauf wurde meine Frau 
"merkwürdig". Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls 
euch das etwas sagt. Ich habe immer zu ihr gestanden, weil ich ihr 
helfen wollte, so weit es mir möglich war.
Doch nun ist etwas geschehen, aufgrunddessen ich die letzten 4 Jahre am 
liebsten rückgängig machen würde. Meine Frau arbeitet, seit sie ihr 
Leben wieder weitgehend im Griff hat, in einem Cafe. Als Bedienung, 
außerdem etwas Organisation und Werbung, was eben so anfällt. Zumindest 
war ich davon ausgegangen. Letzte Woche erfuhr ich über mehrere Ecken, 
dass ihr Cafe tief in der Kreide steckt. Schade, dachte ich, aber 
finanziell kein Problem, da wir gut auf diesen kleinen Nebenverdienst 
verzichten könnten, den meine Frau mitbringt. Nachdem ich viele besorgte 
Andeutungen von Bekannten mitbekommen hatte, gestern dann der Hammer: es 
stellte sich heraus, dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem 
Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene 
Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr 
ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.
Meine Befürchtung ist, dass ich mit für diesen Betrag hafte, da wir 
keine Gütertrennung vereinbart haben. Kann es sein, dass ich für eine 
Insolvenz meiner Frau hafte, wenn ich nicht einmal wusste, dass sie 
diese Tätigkeit ausgeübt hat? Mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass 
sie etwas anderes als ein normales Angestelltenverhältnis plant. Erstens 
weil sie es nie erwähnt hat und zweitens weil sie überhaupt nicht der 
Typ ist, Verantwortung zu übernehmen.
An wen soll ich mich wenden? Schuldnerberatung, Anwalt? Wenn ich für 
diese 70000€ geradestehen muss, ist es eine Katastrophe für die ganze 
Familie. Es ist mehr als alles, was wir seit 8 Jahren für eine 
Eigentumswohnung und andere Anschaffungen angespart haben.

: Verschoben durch Admin
von Oliver S. (oliverso)


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Anwalt.

Oliver

von Tontechniker (Gast)


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Da ist Vorsicht angesagt.

Zum finanziellen: Fakten klären, Anwalt suchen.

von Cosma Schmits (Gast)


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Anonym schrieb:
> dass meine Frau ohne mein Wissen seit etwa einem
> Jahr Geschäftsführerin des Ladens ist. Sie hat sich durch offene
> Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr
> ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.

Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer 
bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.

von Achim H. (anymouse)


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Cosma Schmits schrieb:
> Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer
> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.

Im Allgemeinen richtig (war auch mein erster Gedanke). Im speziellen 
kann es aber hier anders sein: Welche Geschäftsform war es? Und bei der 
Geschichte könnten vielleicht auch Obligenheitspflichen 
(Insolvenzverschleppung?) verletzt worden sein.

Bei dem Betrag würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen.

: Bearbeitet durch User
von Anonym (Gast)


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Cosma Schmits schrieb:
> Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer
> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.

Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch 
weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was 
ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe 
schieben kann, und ich vermute zurecht.

von Jay W. (jayway)


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Cosma Schmits schrieb:
> Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer
> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.

Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche 
Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen 
noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu. IANAL

Sofort zum Fachanwalt!

von (prx) A. K. (prx)


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Rechtsberatung im µC-Forum bei solchen Summen? Also da wär eine zünftige 
Diskussion über die beste Zubereitung von Lachs thematisch deutlich 
näher. Ab zum Anwalt oder unter die Brücke, je nach Motiv.

von Zootiger Heinz (Gast)


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Anonym schrieb:
> Sie hat sich durch offene
> Rechnungen, neue Cafeeinrichtung, Mietrückstände, zuletzt nicht mehr
> ausgezahlten Lohn und kaum Einnahmen mit etwa 70000€ verschuldet.

Warum haftet deine Frau für die Außenstände des Cafes? Rechtsgrundlage?

Anonym schrieb:
> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch
> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was
> ich meine.

Nö. Aber ich weiß, was die Emotional-Instabile-Persönlichkeitsstörung 
ist.

Anonym schrieb:
> Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe
> schieben kann, und ich vermute zurecht.

Dann stellt sich die Frage, ob deine Frau voll Geschäftsfähig ist. Was 
natürlich die Haftung reduzieren würde.

von Anonym (Gast)


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Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine 
schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass 
ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen 
vernichtet?

von Zootiger Heinz (Gast)


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Jay W. schrieb:
> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche
> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen.

Das dürfte aber wiederum wissen und wollen voraussetzen. Wenn eine 
Person aber mal eben von der Kellnerin zur Geschäfsfühererin wird und 
generell noch einen an der Waffel hat, ist das zu bezweifeln.

von Zootiger Heinz (Gast)


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Anonym schrieb:
> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
> vernichtet?

Du könntest deine Frau höchstens verklagen.

von Alpha (Gast)


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von alterS (Gast)


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Nein, das gibt es nicht.

Eine "Bekannte" hatte Glück im Unglück.
Sie hatte einen "Spieler" geheiratet, und es innerhalb eines halben 
Jahres
gemerkt. Dadurch ließ sich die Ehe anulieren und somit sie somit aus der
Haftung für die Spielschulden ihres Ehemannes herauskommen.

Ich Empfehle einen Anwalt zu konsultieren und nichts verschweigen, so 
peinlich es auch ist. Der Anwalt hat die Information die er für eine 
Lösung benötigt.

viel Glück

von Mike Beh (Gast)


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Anonym schrieb:
> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
> vernichtet?

Das weiss ich auch nicht.
Aber vielleicht hilft die Frage, die wohl so ähnlich bei Gericht 
gestellt werden wird:
"Hätte der Ehemann wissen KÖNNEN, welche Tätigkeit die Frau derzeit 
ausübt?"
(Vertrauen vs. Naivität)

Zumal die Frage ist, in welcher Art deine Frau derartige Summen ausgeben 
konnte, ohne dass du das mitbekommen hast.
Dabei gehe ich davon aus, dass das meiste Geld aus der bereits 
bestehenden Gesellschaft (welche Rechtsform?) stammte. Trotzdem könnten 
auch vom gemeinsamen (?) Konto Summen geflossen sein, über du dir 
hättest Gedanken machen MÜSSEN. (Sorgfaltspflicht)


Gesellschafterin, Geschäftsführerin oder geschäftsführende 
Gesellschafterin?
Das ist die Frage!
Ist die Rechtsform GbR, OHG oder auch KG, haftet deine Frau voll (bei KG 
als Komplementärin). Da Sie dann aber ein Gewerbe angemeldet haben muss, 
ist sie dort allein und nicht ihr beide als Inhaberin (?) eingetragen.
Als Geschäftsführerin einer solchen Gesellschaft wäre sie über einen 
Vertrag mit dem Inhaber "Angestellte" und würde wie bereits geschrieben 
nur bei Vorsatz/Pflichtverletzung haften.

Ist sie Inhaberin und ihr habt keine Gütertrennung ist es gut möglich, 
dass ihr als Eheleute haftet.

ABER: Mach dir jetzt keine schlaflose Nacht deswegen! Gehe morgen zum 
Anwalt, nimm alles mit und frage den!

von Usus (Gast)


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Anonym schrieb:
> Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
> vernichtet?

Gäbe es schon, nur leider mit eingebauter Zeitverzögerung.
Nennt sich Scheidung und dauert gewöhnlich ein Jahr.
Wenn die Kohle flüssig ist, kann man es wohl möglich
jemanden treuhänderisch anvertrauen, bis alles geregelt
ist. Die Legalität lasse ich mal außen vor. Gebundene
Vermögenswerte können dagegen im Haftungsfalle wohl
gepfändet werden. Vielleicht kann man aber den Betrieb
auch sanieren oder umschulden.

Ob hier aber das Vertrauensverhältnis noch gegeben ist?
Da mögen die Absichten noch so gut gewesen sein.

von BobbzX (Gast)


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Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld. 
Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten.

ANsonsten schreibst du wirres Zeug. Arbeitet sie als Bedienung oder ist 
es ihr Cafe?

Als sofortmassnahme kann ich nur empfehlen ein eigenes Konto 
einzurichten, falls gemeinsames besteht.

von Bernd F. (metallfunk)


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Anonym schrieb:
> Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine
> schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
> vernichtet?

Nein.

Grüße Bernd

von Peter X. (peter_x)


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Wirres Zeug. Das ist ein Troll.

von Possetitjel (Gast)


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Jay W. schrieb:

> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche
> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen.

Du sagst es: Mit SEINEM Privatvermögen. Das Vermögen des
Ehepartners ist aber in einer Zugewinngemeinschaft gerade
nicht sein Privatvermögen, sondern eben das Vermögen des
Ehepartners.

von Possetitjel (Gast)


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Bernd Funk schrieb:

> Anonym schrieb:
>> Morgen suche ich einen Anwalt. Eine Bitte noch, damit ich keine
>> schlaflose Nacht verbringe. Gibt es kein Gesetz, das verhindert, dass
>> ein Ehepartner auf einen Schlag das gesamte gemeinsame Vermögen
>> vernichtet?
>
> Nein.

Wie passt dann

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung

in Dein Weltbild?

von Jemand (Gast)


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Den Anwalt würde ich mir voerst einmal sparen, ein paar offene und 
ernsthafte Worte mit der besseren Hälfte wäre da wohl angebrachter!
Das Kindermädchen kann der Anwalt auch gern spielen, wenn man sich das 
so leisten kann und will!
Ohne Klarheit was da wirklich los ist wird das erstmal ein harter Weg 
zur Klärung. Danach kann man immer noch weiter sehen ob es wirkl. nötig 
wird kostenpflichtigen Rechtsbeistand zu holen!

von Jemand (Gast)


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Peter Xuang meinte
> Wirres Zeug. Das ist ein Troll.
das kommt mir bisher auch ganz so vor

von Zootiger Heinz (Gast)


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Peter Xuang schrieb:
> Wirres Zeug. Das ist ein Troll.

Glaube ich auch. Klingt aber trotzdem interessant.

von Tombo (Gast)


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wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird..
Ist es eine GmbH? nein?
Dann haftet sie und DU.
Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist 
völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen 
bestand.
Frag dazu mal im juraforum.de
hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen, 
niemand hat Plan tut aber so!
So oder so, sieht sowas nicht gut aus..
Die frage ist..wrum macht sie sowas?!
Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man 
sowas macht kopfschüttel

von Tombo (Gast)


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und schon kommen die Ersten Idioten...warum wird sowas nie ernst 
genommen?!
Ob die frage echt ist oder nicht geht euch einen Dreck anj antwortet 
oder haltet euch aus der Diskussion!

von Possetitjel (Gast)


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Tombo schrieb:

> wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird..
> Ist es eine GmbH? nein?
> Dann haftet sie und DU.

<Gebetsmühle>

Wie passt dann
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung
in Dein Weltbild?

</Gebetsmühle>

von BobbzX (Gast)


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Tombo schrieb:
> wo welch ein Unsinn hier geschrieben wird..
> Ist es eine GmbH? nein?
> Dann haftet sie und DU.
> Geld vom Konto schaffen ist eine Straftat, sich scheiden lassen ist
> völlig sinnfrei, da die ehe zu dem Zeitpunkt als die Schulden aufliefen
> bestand.
> Frag dazu mal im juraforum.de
> hier bekommst Du nur Antworten in Qualität wie zu Elektronikfragen,
> niemand hat Plan tut aber so!
> So oder so, sieht sowas nicht gut aus..
> Die frage ist..wrum macht sie sowas?!
> Das ihr beide dafür hafet, sollte ihr doch klar gewesen sein wenn man
> sowas macht kopfschüttel


Schwachsinn.

von X4U (Gast)


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Anonym schrieb:
> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch
> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was
> ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe
> schieben kann, und ich vermute zurecht.

imho:
Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen 
Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).

So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.

von BobbzX (Gast)


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X4U schrieb:
> Anonym schrieb:
>> Sie hat es in den letzten Monaten offensichtlich mit der Wahrheit noch
>> weniger genau genommen als in den Monaten zuvor, wenn du verstehst, was
>> ich meine. Es sieht so aus, als ob man ihr alles mögliche in die Schuhe
>> schieben kann, und ich vermute zurecht.
>
> imho:
> Eltern haften für Ihre Kinder aber ein Ehegatte nicht für einen anderen
> Menschen (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).
>
> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.

Auch Eltern haften nicht für Ihre Kinder, solange sie ihrer 
Aufsichtspflicht nachkommen. Und schon mal gar nicht für Schulden der 
Kinder ( zB beim Schwarzfahren )

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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BobbzX schrieb:
> Mit dem Anwalt würde ich vorsichtig sein. Er kostet viel Geld.
> Grundsätzlich haftet man nicht für Verbindlichkeiten des Ehegatten.
>

Hat mir mein Anwalt in einem wesentlich kleineren Fall auch so gesagt. 
Du haftest nur für gemeinsame Verbindlichkeiten mit. d.h. Unterschrift 
oder Geschäfte vor Zeugen. Was sie auf Ihre Kappe macht, ist ihr Bier. 
Wenn du ihr natürlich in Treu & Glauben Geld gibst, dürfte dieses wohl 
weg sein...

von Franz G. (cg016ns)


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So weit ich mich an diverse Diskussionen mit meinem Steuerberater 
erinnern kann, gilt folgendes:

* Kein Ehepartner haftet für den anderen, es sei dann man hat z.B. eine 
Bürgschaft o.ä. unterschrieben. So mit ist denke ich max. 50% des 
gemeinsamen Besitzes gefährdet, schmerzhaft genug. Etwaige  aus 
Erbschaften erhaltenen Anteile bleiben beim 'verwandten' Partner und 
fliessen nicht
automatisch ins gemeinsame Pool (kann gut sein oder genau das Gegenteil)

* Sollten steuerliche Forderungen dazu kommen, kann beantragt werden, 
dass der verursachende Partner alleine haftet. Nach meinem 
Kenntnissstand muss der Antrag gewährt werden (man hat ein Recht 
darauf), man kann aber den Antrag erst stellen wenn eine Forderung 
tatsächlich vorliegt. Auch hier gilt natürlich, vorausgesetzt Du hast 
keine Mithaftung übernommen (z.B. Deine Unterschrift auf die 
Steuererklärungen des Cafes)

ALSO GANZ WICHTIG: wenn Du bisher nichts (Bürgschaft etc ) 
unterschrieben hast, pass bloss auf, dass Du jetzt nichts 
unterschreibst, es sei dann, Du verstehst wirklich alle Konsequenzen. 
Aber wer tut das schon.

Es ist immer gut wenn Grundbucheinträge alleine auf den Namen des 
angestellten Partners ausgestellt sind. (Klar, dafür gibt ein 
Scheidungsrisiko, aber no Risk no fun. In einer Zugewinngemeinschaft 
gehst Du eh nicht leer aus) Sollte das nicht der fall sein ist es aber 
wahrschinlich jetzt zu spät. Es gibt nämlich ein "Rückabwicklungs 
Fenster" von glaube ich 4 Jahre, der von den Gläubigern vor Gericht 
erstritten werden kann.

Ein Anwalts Besuch wäre aber gar nicht schlecht. Ein Erstberatung dürfte 
für ca EUR 250 erreichbar sein. Du muss ja den Anwalt nicht gleich 
beauftragen bis es dringender wird. Sag Du willst zuerst eine zweite 
Meinung einholen....

von Zootiger Heinz (Gast)


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Tombo schrieb:
> Ist es eine GmbH? nein?
> Dann haftet sie und DU.

Was laberst du für einen Scheiß. Es kommst doch darauf an, welche 
Position sie eigentlich inne hatte. Anscheinend ist sie nicht die 
Besitzern der Cafes, dementsprechend kann sie höchstens in Vertretung 
gehandelt haben.

von Tiro (Gast)


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Cosma Schmits schrieb:

> Das macht keinen Sinn. Geschäftsführer haften nicht persönlich, außer
> bei Vernachlässigung von Obligenheitspflichen und Vorsatz.

Ausstehende Miete könnte als Insolvenzverschleppung ausgelegt werden, 
und dann kann die Durchgriffshaftung greifen. Und die Gläubiger wollen 
Kohle, ergo werden die es versuchen.

von Possetitjel (Gast)


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X4U schrieb:

> Eltern haften für Ihre Kinder

Nein.
Sie haften nur für eine eventuelle Verletzung ihrer
Aufsichtspflicht.

> aber ein Ehegatte nicht für einen anderen Menschen
> (auch nicht wenn er mit diesem in eine Ehe lebt).

Stimmt.
Problematisch könnte jedoch eheliche Gütergemeinschaft
sein.

> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.

So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der
Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um
nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau -
gehört.

von Bitflüsterer (Gast)


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Nur Mut. Es ist mehr das Unbekannte, was im Moment schreckt, als das 
ernsthafte Gefahren bevorstehen. Du weißt nicht ob und wie sich Dein 
Leben durch diesen Vorfall verändern wird. Eine Situation die ersteinmal 
große Angst macht und beunruhigt.

Du hast ja offensichtlich Arbeit und ein Einkommen. Das ist schon mal 
gut.

Egal was sonst noch kommen mag: mit einer Privatinsolvenz, (falls Du 
denn tatsächlich mit haftbar sein solltest, wozu ich nichts sagen kann), 
kannst Du zumindest Dich selbst und Dein Kind auf einem Niveau halten, 
das lebenswert ist, wenn Du Dich auch deutlich einschränken müsstest. 
Ausreichende Wohnung und Lebenshaltung ist auf jeden Fall möglich.

Ganz so heiß wird die Kartoffel also nicht gegessen und Du kannst ruhig 
schlafen. Das hilft sehr viel, wenn Du ausgeruht bist. Versuche 
möglichst Dich auf die gegenwärtige Situation zu beschränken und Dir 
nichts weiter auszumalen. Du kannst es schaffen damit für Dich sinnvoll 
und gut umzugehen.

Wenn es möglich ist, nimm ein paar Tage Urlaub. Suche Dir eine 
Schuldnerberatung und wenn auch eine Möglichkeit mit Deiner Frau 
zusammen eine psychologische Beratung zu besuchen. Auf die Weise trennst 
Du auch die sachliche Situation ersteinmal von Deinen Gefühlen und wirst 
bzw. bleibst in beiden Bereichen handlungsfähig. In zwei oder drei Tagen 
wird die grobe Linie, wie es weitergeht sichtbar werden.

von BobbzX (Gast)


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Possetitjel schrieb:

> So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der
> Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um
> nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau -
> gehört.

Nein, es ist nicht zu spät. Man kann gegen die Pfändung Widerspruch 
erheben. Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu 
haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist der 
verschuldete Ehegatte.

von Possetitjel (Gast)


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BobbzX schrieb:

> Possetitjel schrieb:
>
>> So leicht würde ich das auch wieder nicht nehmen. Wenn der
>> Gerichtsvollzieher schon klingelt, ist es bissl spät, um
>> nachzuweisen, dass das Auto Dir - und nicht Deiner Frau -
>> gehört.
>
> Nein, es ist nicht zu spät.

Das habe ich auch nicht gemeint.

> Man kann gegen die Pfändung Widerspruch erheben.

Ja.
Und wie Du selbst zutreffend schreibst, ...

> Daher ist es in solchen Fällen immer wichtig NAchweise zu
> haben, dass man der alleinige Eigentümer einer Wertsache ist

... sollte man sich auf diesen Fall vorbereiten, z.B. indem
man die entsprechenden Papiere zusammensucht, oder sich über
die bürokratischen Abläufe informiert.
Widerspruchsfristen können manchmal recht kurz sein; man
sollte also vorh wissen, was im Falle eines Falles zu tun
ist.

Wenn X4U aber schreibt...

>> So lange du nichts unterschrieben hast ist es ihr Problem.

..., dann ist das meiner Meinung nach sträflicher Leichtsinn.
Abwarten und den Kopf in den Sand stecken ist in einer solchen
Lage sehr unclever. Das musste ich auch erst durch Schmerzen
am eigenen Leib lernen...

von MoD - Master of Desaster (Gast)


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Jay W. schrieb:
> Insolvenzverschleppung gilt als Vorsatz und der verantwortliche
> Geschäftsführer haftet auch mit seinem Privatvermögen. Außerdem kommen
> noch eine Geldstrafe und bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug hinzu.

Jay W. schrieb:
> Sofort zum Fachanwalt!

oder zumindest zu einer Schuldenberatung.

Alles andere sind bestenfalls gut gemeinte Tipps, die extrem teuer 
werden könnten.

von Nordmann (Gast)


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MoD - Master of Desaster schrieb:
> oder zumindest zu einer Schuldenberatung

Jepp - sehe ich auch als den besten Ratschlag an. Eventuell gibt es eine 
Telefon Hotline.
So konkret, wie der TO seine Situation hier schildert, wird er dort auch 
kurzfristig konkrete Hinweise bekommen können, was die nächsten Schritte 
oder Anlaufstellen sein sollten.

von Antimedial (Gast)


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Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich 
"Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die 
Verluste Deiner schlechteren Hälfte.

Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit 
Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein.

Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann 
dafür gerade stehen musst.

von Antimedial (Gast)


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Antimedial schrieb:
> Zugewinngemeinschaft ist meiner Meinung nach nicht zugleich
> "Zuverlustgemeinschaft". Dementsprechend haftest Du nicht für die
> Verluste Deiner schlechteren Hälfte.
>
> Es kann vielleicht sein, dass die Frau nichts Hartzen kann, weil sie mit
> Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet, das sollte aber alles sein.
>
> Es kann doch nicht sein, dass Frau zb. eine Bank überfällt und du dann
> dafür gerade stehen musst.

Davon abgesehen natürlich: Schnell beraten lassen!!!

von Mani W. (e-doc)


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Wenn du nicht als Bürge gerade stehen mußt...

Wenn ihr beide nicht die Hälfte der Wohnung (Haus) besitzt...

Wenn nicht nach voraussichtlichem Desaster (Konkurs) Dinge (Autos)
oder Vermögensverhältnisse (gemeinsames Haus, Wohnung, etc.) 
überschrieben
werden...

Dann kann es nur zwei Fakten für den Staatsanwalt geben:

a) Fahrlässige Krida

b) Betrügerische Krida



Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen:

Anwalt so schnell als möglich aufsuchen



Mani

von Tex A. (tex)


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Es lässt sich sicherlich nicht pauschalisieren, aber Pilzkopfbeschläge 
sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar.
Die Wirkung der Querriegel vor den Fenstern ist umstritten, besser als 
Nichts ist es allemale. Ein v2A-Rohr macht übrigens noch viel weniger 
Spaß beim mechanischen überwinden.
Bei entsprechender Gefährdungslage ist natürlich eine 
Einbruchmeldeanlage immer eine gute Idee, besonders wenn der Umzug ins 
EFM ansteht. Da ist eine EMA praktisch heutzutage unverzichtbar.
Sofern der gesicherte Bereich keinen Publikumsverkehr hat reicht es 
übrigens schon, Glasbruchsensoren an die Fenster zu kleben um Straftäter 
abzuhalten.

von Paul B. (paul_baumann)


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Tex Avery schrieb:
> ....aber Pilzkopfbeschläge
> sind in der Regel schon rückstandsfrei rückbaubar.

Pilzkopfbeschläge? Ich glaube, die sind für die Beatles gut gewesen, 
aber hier geht es um eine Insolvenz...

MfG Paul

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Der zweifellos wichtigste und vor allem einzig uneingeschränkt richtige 
Rat wurde ja schon mehrfach genannt.
Bei dieser Summe unbedingt zumindest eine Erstberatung bei einem 
spezialisierten FACH-Anwalt in Anspruch nehmen.

Nicht nur wegen der Vermögensrisiken sondern auch wegen der möglichen 
strafrechtlichen Folgen für die Frau sollte ein strafbares Verhalten 
(Insolvenzverschleppung oder gar Betrug) vorliegen.

Falls der Temrin noch nicht heute zu stande kommt mal ganz allgemein 
gehalten ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen.
(Kleine Details können 'GROßE Unterschiede´ in den Folgn bewirken!)

Ob die geschäftlich tätige Person haftet hängt in erster Linie von der 
Art des Unternehmens ab. Bei einfachen Personengesellschaften haften die 
für alles mit Ihrem Privatvermögen.
Bei komplexeren Gebilden (KG, &Co KG) usw. muss man genau hinschauen, da 
gibt es dann wieder Komplementäre die voll haften, dann die 
Kommaditisten die zwar Privat haften, jede nur bis zu einr vorher 
festgelegten Höchstsumme usw. usf.

Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter -soweit keine 
gespnderte Bürgschaft z.b. gegenüber der Bank abgegeben wurde- immer und
überall nur mit Ihren Einlagen die ja üblicherweise auch bereits 
geleistet wurden.
Etwas schlechter steht ggf. der Geschäftsführer da.
Bei absolut ordnungsgemäßer Geschäftsführung haftet er überhaupt nicht 
(soweit nicht als ggf. Gesellschafter mit Einlage).
Bei bestimmten Vorraussetzungen kann aber diese Haftungsbeschränkung 
ganz oder teilweise Entfallen und ein Durchgriff auf das Privatvermögen 
erfolgen.
Nicht abgeführte Sozialabgaben oder aber BESTIMMTE Steuerschulden wie 
nicht abgeführte Mehrwehrtsteuer sind Paradebeispiele für eine solche 
Privathaftung.
Oder halt solche Verbindlichkeiten die entstanden sind nachdem längst 
klar war dias diese nicht mehr bedient werden können!

Soviel zu der Frage ob überhaupt IRGENDJEMAND haftet...

Jetzt die Frage nach dem Ehepartner:
Auch hier wurde ja schon mehrfach korrekt gesagt das Ehepartner auch bei 
Gütergemeinschaft nicht für den Partner haften - so lange sie nicht 
selbst aktiv etwas unterschrieben haben!-

Für alle zukünftigen Einnahmen ist der Fall damit schon klar.
Der nichthaftende PArtner erstellt ein eigenes Konto und da kommt sein 
Einkommen drauf, er kann weiterhin über die volle Nettosumme absolut 
frei verfügen! Um ganz sicher zu gehen wird ggf. noch ein Notarieller 
Gütertrennungsvertrag mit Gültigkeit ab jetzt aufgesetzt.

Der "Haftende" Partner hat am besten auch sein Konto (ggf. P-Konto) auf 
das seine zukünftigen Einnahmen gezahlt werden, sofern keine Einigung 
mit den Gläubigern erzielt werden kann wird von diesem dann bis auf die 
Pfändungsfreigrenze gefändet.  (Bis zu 1050 gar nichts, dann vom 
MEhrertrag prozentual ansteigend...
http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/
 )

Schwieriger wird es bei den bereits bestehenden Vermögenswerten-
Und hier ist auch der Punkt erreicht wo eine anwaltliche Beratung nahezu 
zwingend ist wenn es gewisse Vermögenswerte gibt - selbst wenn evtl. 
Strafrechtliche Folgen gar nicht zur Diskussion stehen!

Fakt ist hier aber:
Alles was zweifellos dem schuldner gehört, also teure Kleidung, Schmuck 
(Sofern nicht nachweislich als wertvoller Vermögensgegenstand durch den 
nichtschuldner bzw. dessen Erbe in die Ehe Eingebracht und nur zur 
Nutzung überlassung), Pelze usw. kann gefpändet werden wenn es 1. über 
den Grundbedarf liegt und zweitens zu erwarten ist das der Erlös in 
einem angemessenem Verhältnis zum Wert steht UND vor allem die 
Verfahrenskosten deckt.

Gegenstände die zweifellos dem persöhnlichen Bedarf des Nichtschuldners 
zuzurechnen sind können wie auch Eigentum der Kinder Grundsätzlich nicht 
gepfändet werden!

Kritisch wird es beim Gemeinsamen Besitz:
Normaler HAusrat knn Grundsätzlich nicht gefpändet werden. Es gibt zwar 
die Möglichkeit einer Austauschpfändung, also statt des nigelnagelneuen 
2m TFT TV wird ein 60er TFT hingestellt und das großgerät verwertet, 
durch den Aufwand und Preisverfall bei Elektronik kommt das aber nur bei 
extrem wertvollen Geräten die noch sehr sehr neu sind vor.

Allerdings ist bei einer BESTEHENDEN EHE alles was über den Grundbedarf 
hinausgeht anders als bei einer nur Eheähnlich Gemeinschaft gemäß dem § 
1362 BGB der gesamte Gemeinsame Besitz erst einmal dem SCHULDNER 
zuzurechnen. Hat der Nichtschuldner ein tolles Motorrad und die 
Schuldnerin auch einen Führerschein dafür, so darf der 
Gerichtsvollzieher einfach unterstellen das dieses Motorrad dem 
Schuldner gehört und das einsacken. Pech gehabt. Selbst wenn diese 
niemals damit gefahren ist.

Dagegen kann man dann zwar versuchen mit einer Drittwiederspruchsklage 
anzugehen, trägt dann aber die volle Beweislast und das Prozessrisiko, 
zudem kann man bis zum Abschluss der Klage nicht über sein Eigentum 
verfügen.

Ähnlich sieht es bei einem gemeinsamen Konto aus.
Sofern beide Partner alleine Verfügungsberechtigt sind kann über die 
volle Summe gepfändet werden. Ist gepfändet so ist das Geld erst einmal 
komplett weg und man kann nur hoffen die Wiederspruchsklage zu 
gewinnen...

Wie es mit nur auf dem Namen EINER PErson stehenden Konten aussieht und 
was eine heute noch (Also lange vor eine Pfändung) ausgeführte 
Überweisung bedeuten würde sollte man sich aber besser vom Anwalt 
erklären lassen. Insbesondere auch ob die Summe der Überweisung eine 
Rolle spielen könnte z.B. eine Teilung der Summe im Verhältniss der 
Einkommenshöhe.

Nur dieses noch:
Die Regeln zur "Eigentumsvermutung" gelten nur bei einer ZUM 
PFÄNDUNGSZEITPUNKT intakten Ehe. Bei einem Ehepaar das sich nicht mehr 
Tisch & Bett teilt kann die nicht so einfach zur Anwendung kommen.
(Und diese Trennung ist auch in einem gemeinsamen Haus möglich...)
Hierbei ist die Trennung, nicht die Rechtskräftige Scheidung, das Maß 
der Dinge.
Wenn nachdem alles dann in geregelte Bahnen gelenkt worden ist 
(Privatinsolvenzverfahren des Schuldner hat begonnen, somit kann nicht 
mehr gefpändet werden) eine Versöhnung stattfindet ist das VERMUTLICH 
nicht schädlich...
Aber auch hier ist der Anwalt sicher der beste Ratgeber.

Einen ganz anderen Themenkomplex sollte man aber auf jeden Fall noch 
ansprechen:
Wenn der Schuldner als GEschäftsführer eingesetzt wurde ohne einen 
erheblichen Gesellschaftsanteil zu besitzen, ja vielleicht der vorherige 
Geschäftsführer gar Mehrheitsgesesllschafter war und immer noch ist, 
dann könnte ich mir vorstellen das man mal prüfen sollte ob evtl. schon 
vor Übernahme der Gesschäftsführertätigkeit den GEsellschaftern bzw. 
Ex-Geschäftsführer Anhaltspunkte zur mangelnden gesundheitlichen 
Verfassung /geistigen Reife vorlagen.
Evtl. könnte man daraus in Richtung Nichtigkeit was drehen ???
Aber auch hier -> FACHANWALT

Alles obige ist natürlich nur als reiner Denkanstoss zu verstehen!

Gruß
Carsten

von Mani W. (e-doc)


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Ehrliche Frage - Ehrliche Antwort


Carsten, sind das eigene Erfahrungen oder bist Du Jurist in einem Sinne?



Gruß
Mani

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jurist bin ich nicht. Deshalb ist das ja auch nur grobe Skizze was in 
ähnlichen Fällen nachweislich passiert ist. Also Diskussion.

Zudem deshalb ja auh der ganz klare Verweis darauf das dieser Fall 
unbedingt in die Hände eines Anwalts, genauer gesagt FACHANWALTS gehört. 
(Bloß nicht irgendein FeldWaldWiesenWohnzimmerkanzlei-Anwalt)
(Allerdings bin ich durchaus juristisch interessiert und geübt im lesen 
von entsprechenden Vorschriften sowie Urteilen - nur in Zeiten wo schon 
auf viele Anwälte ohne Fachausbildung kaum verlass ist...)

Und wenn du von erfahrungen Sprichst -
Eine Privatinsolvenz habe ich nicht hingelegt!

Allerdings - wie ich hier an anderer Stelle durchaus schon ein paar mal 
geschrieben habe war ich längere Zeit als Alleinhaftender 
Selbstständiger aktiv. Und wenn da dann für eine großes Projekt für das 
man auch noch gehörig in Vorleistung gegangen ist wg. Insolvenz des 
Auftraggebers die Zahlungen ausbleiben, das Girokonto gegen Anschlag 
knallt und man erst einmal neue Projekte an Land ziehen muss um 
überhaupt die laufenden, jetzt schon auf dem Tisch liegenden Rechnungen, 
zu bezahlen (Weil man kurz vorher umgezogn ist und gerde für das Projekt 
viel investiert hat), dann spricht man auch schon einmal mit den 
Fachkundigen Leuten im Vorraus.

Glücklicherweise hatte ich dabei schon vorher mit dem Gedanken gespielt 
die Selbstständigkeit nach dem letzten großen Projekt aufzugeben und 
daher schon erste Maßnahmen in der Richtung ergriffen / schon einmal 
meine Fühler ausgestreckt habe. Andernfalls hätte es durchaus soweit 
kommen können. Wobei der Schaden schon so groß genug war.

Gruß
Carsten

*P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon 
das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte 
bezahlt wurde.

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Danke für die Antwort!

Carsten Sch. schrieb:
> *P.S.: Die Insolvenz meines Auftraggebers war wiederrum eine Folge davon
> das diese Firma Ihrerseits nicht mehr für dieses und andere Projekte
> bezahlt wurde.

Das ist wohl eine der schlimmsten Verkettungen ...


Gruß
Mani

von Daniel C. (Gast)


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Anonym schrieb:
> Sie machte mehrere Therapien, u.A. wegen Borderline falls
> euch das etwas sagt.

Hallo,

es könnte eventuell sein, dass deine Frau eher an einer Bipolaren 
Störung leidet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bipolare_St%C3%B6rung

Menschen mit einer  Bipolaren  Störung  neigen in manischen Phasen 
dazu, sich finanziell zu ruinieren, weil sie kein Gefühl mehr für die 
Realität besitzen und sich extrem selbstüberschätzen.

In dem Fall wäre deine Frau zum betreffenden Zeitpunkt eventuell gar 
nicht geschäftsfähig gewesen.


Differenzialdiagnostisch betrachtet stehen sich 
Borderline-Persönlichkeitsstörung und Bipolare Störung recht nah, da 
sind Verwechslungen nicht ausgeschlossen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Borderline-Persönlichkeitsstörung#Differentialdiagnostik

von Georg W. (gaestle)


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Anonym schrieb:
> kleinen Nebenverdienst

Anonym schrieb:
> Geschäftsführerin

Wie passen diese beiden Punkte zusammen, äußert sich die zusätzliche 
Verantwortung auch im Zahltag? Kann es sein, dass der ehemalige 
Geschäftsführer das Ende kommen sah und einen Dummen brauchte, der für 
ihn den Kopf hin hält? Vielleicht haben wir es sogar mit einer 
Firmenbestattung zu tun.
Da deine Frau Geschäftsführerin ist sollte sie dir Zugang zu Verträgen 
und zur Buchhaltung verschaffen können. Darin würde ich mal als erstes 
prüfen (lassen) ob nicht sofort eine Insolvenzanmeldung fällig ist. Dann 
wäre auch noch zu prüfen, ob Sozialabgaben, Kammerbeiträge (Gastronomie 
=> IHK) und Steuern tatsächlich ordentlich abgeführt wurden.
Hat sie irgendwelche Bürgschaften unterschrieben?

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