Hallo, ich hoffe es gibt hier Leute im Forum, die mir aus eigener Erfahrung oder aus sicherer Quelle etwas zu meinem Beitrag sagen können. Ich war letzte Woche bei Bosch zu einem Vorstellungsgespräch in Baden-Württemberg, es ging um eine Stelle als Teamleiter für Elektronikentwicklung. Mir wurde dabei von der Personalabteilung mitgeteilt, dass für die Stelle die Zieleinstufung EG 15 vorgesehen ist, was mich überrascht hat, da ich für solche Position EG 16 oder sogar EG 17 erwartet habe. Was mich ebenfalls überrascht hat, ist dass die genannte Stelle nicht direkt einem Abteilungsleiter unterstellt ist, sondern einem Gruppenleiter und bringt damit keine disziplinarische Verantwortung mit sich. Ich selbst bin bei einem Top 5 größten Automobilzulieferer angestellt und kenne die Organisation in dieser Form nicht. Bei uns sind Gruppenleiter und Teamleiter ein und dieselbe Position, die einem Abteilungsleiter unterstellt sind. Meine Frage wäre, ob Bosch hier eine besondere Hierarchie hat und ob aus eurer Erfahrung die EG 15 Einstufung definitiv zu niedrig angesiedelt ist? PS: Mit Entwicklungsabzügen der Einstieg sogar unter EG15!
Teamleiter bei Bosch ist nichts wert, sehe es als "Teamsprecher" an. GL kommt deinen Anforderungen näher (EG17, SL1). Die Hierarchie sieht üblicherweise so aus: AL (SL2+) Gesamtgruppenleiter (SL1, SL2) - bei grossen Abteilungen, z.B. HW/SW GL (EG17, SL1) TL (EG15, EG16, evtl. EG17*) Ing (EG13-EG17, SL1) *EG17 meist nur erfahrene Ing's. Die hüten sich jedoch davor TL zu sein :-)
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Robert schrieb: > Meine Frage wäre, ob Bosch hier eine besondere Hierarchie hat und ob aus > eurer Erfahrung die EG 15 Einstufung definitiv zu niedrig angesiedelt > ist? Der Begriff Teamleiter ist doch garned definiert! Und wenn du von einem Top 5 Automobilzulieferer kommst, solltest du die Zustände in der Entwicklung bei den Zulieferen kennen! Pyramidenstruktur Entwicklung Automotiv: Teamleiter leitet eine Gruppe aus Werkverträglern und können 3-5 Leutchen sein. Bei einem echten Sweatshop-Prozess können da auch 10-15 Cativ-%-äffchen vorm bildschirm hocken. Und der Teamleiter muss noch nicht mal ein fester Interner sein, kann auch ein Werkverträgler sein. Gruppenleiter hat 2-3 Teamleiter. Bei Siemens gab es noch einen Hauptgruppenleiter: Der hatte zwei Gruppen unter sich. Abteilungsleitung hat dann bis zu 10 Gruppen unter sich.
@Jürgen P.: Danke für die Gegenüberstellung. Sind diese Tarifeinstufungen für TL in Stein gemeißelt oder lässt sich daran etwas drehen? Meine Gehaltsforderung war über EG 15, im Bereich zwischen EG 16 und EG 17 angesiedelt. @Bewerber: Bei uns gibt es diese Unterscheidung nicht.
Die Bezeichnungen sind doch Schall und Rauch. Die wichtigsten Kriterien sind - disziplinarische Führung oder nur fachlich (bei dir nur letzteres) - Größe des zu verantwortenden Budgets - Anzahl an Untergebenen - Qualifikation der Untergebenen (Promovierte Forscher, Techniker oder Handwerker ohne Zusatzausbildung,...) Bei uns sieht das so aus: Vorstand Bereich Abteilung(-sleiter) ~1000 Leute Unterabteilung ~300 Leute Gruppe ~80 Leute Untergruppe ~20 Leute Team ~7 Leute (manchmal) Büro ~2-3 Leute :-) Knecht (ich) Wenn du Teamleiter von 3-4 Leuten wirst, könnte EG15 passen, wenn auch bisschen wenig. EG17 kommt mir dagegen bisschen viel vor. @ Juergen P.: Kannst du Größenordnungen angeben, die AT'ler bei Bosch bekommen, also SL1 etc.? Wieviel Prozent liegt das über Tarif? Bei uns ist der Abstand relativ gering.
@ Robert Nein, die Tarifeinstufung ist nicht in Stein gemeißelt. Da TL an sich keinen greifbaren "Wert" hat richtet sich die Einstufung nach Berufserfahrung und Aufgabenbeschreibung. Meine Erfahrung mit Bosch ist dass man da nicht viel drehen kann. EG15 hört sich halbwegs vernünftig an, allerdings vom Gefühl her wäre EG16 passender. Wenn mich nicht alles täuscht sind die Stellenausschreibungen TL meist EG16. Argument der PA ist üblicherweise dass noch "Luft nach oben" sein muss. Evtl. kannst du an den Entwicklungsstufen noch was drehen, kommt auf deine Erfahrung an (z.B. Tätigkeit bereits ausgeübt). @ FAZ Leser Der Abstand EG17 zu SL1 ist sehr gering. Einziger Vorteil: SL1 ist an der Zielerreichung der Abteilung beteiligt. D.h. 10-15% des Gehalts sind flexibel - wenns gut läuft kommt da noch einiges oben drauf. Nachteil: Überstunden sind incl. SL1 wird nur als Übergang zu SL2 interessant. Bleibt man auf SL1 hängen arbeitet man im Schnitt mehr als Tarifler, verdient im Schnitt das gleiche hat aber zudem noch deutlich mehr Verantwortung am Hals. Abteilungen sind bei Bosch im Schnitt 100-200 Mann stark. 1000 Leute wie in Deinem Beispiel sind schon extrem. Mag's schon geben, aber nicht in der Entwicklung.
Danke. EG 17 ist ja ca. 93k, soviel gibts bei ähnlicher Verantwortung oft nicht mal. Aber stimmt schon, Tarif und Zeiterfassung hat Vorteile. 100-200 Mann wäre bei uns halt eine Unterabteilung. Wieviele Stufen kommen denn über einem AL noch? UAL hat noch zwei zwischen sich und Vorstand, also Stufe 4.
FAZ Leser schrieb: > Bei uns sieht das so aus: > Vorstand > Bereich > Abteilung(-sleiter) ~1000 Leute > Unterabteilung ~300 Leute > Gruppe ~80 Leute > Untergruppe ~20 Leute > Team ~7 Leute (manchmal) > Büro ~2-3 Leute :-) > Knecht (ich) Deine Selbsteinschätzung macht dich sympatisch ! Du scheinst ja einer zu sein dem beim Besteigen der Karriereleiter schwindlig wird ;-) Meistens ist es dann aber so, dass wenn es bei den Oberen drum geht >> was sollen wir denn jezt machen, wie geht es weiter << der Knecht befragt wird.
Meine Erfahrungen beim Bosch: - Teamleiter war ein "Nebenjob", d.h. der Teamleiter war ein Entwickler, der nebenher noch organisiert hat - Ein Teamleiter hatte keine disziplinarische Führungsgewalt, das hatte erst der Gruppenleiter - Teamleiter hatten in meinem Bereich EG16-17, jedoch hatte wir auch recht viele "normale" Entwickler mit EG16 - Nach der Einführung von ERA sind die Neuen mit deutlich niedrigeren EGs eingestellt worden als die Alteingesessenen
Die Aussagen helfen mir definitiv weiter, um klareres Bild über Bosch zu bekommen. Mal abwarten dann, mit EG 15 werde ich aber die Stelle nicht antreten, falls die Zusage kommt.
Robert schrieb: > Mal abwarten dann, mit EG 15 werde ich aber die Stelle nicht antreten, > falls die Zusage kommt. Naja, ob EG15 oder 17, viel Unterschied ist das nicht, vor allem in Anbetracht, dass die ERA-Einstufungen eh schon extrem großzügig bemessen sind und mit der wirtschaftlichen Realität außerhalb dieser Gewerkschaftswellnessoasen nichts zu tun hat. Im Mittelstand musst du es für die bestenfalls 2/3 tun und bekommst mehr Überwachung, mehr Arbeitszeit und Druck als Ausgleich dafür.
Wie verfährt man eigentlich, wenn die Stelle für EG 15 ausgeschrieben ist und der Bewerber jedoch z.B. 10% mehr verlangt. Wird die Stelle neu bewertet und eine Stufe höher eingestuft oder löst man dieses Dilemma irgendwie anders (vorausgesetzt man besteht auf seiner Gehaltsforderung)?
>Wie verfährt man eigentlich, wenn die Stelle für EG 15 ausgeschrieben >ist und der Bewerber jedoch z.B. 10% mehr verlangt. Ich kenne es so: du spielst wuenschdirwas und wenn es nicht abseits der Realitaet ist nicken Fachabteilung und HR hoeflich! Dann vergeht Zeit und du bekommst ein konkretes Angebot, wohl schon in einem Vertrag formuliert. Diese Zahl stimmt wohl selten 1:1 mit deinem Wunsch zusammen, beruecksichtigt aber: - den Wert deiner Stelle an sich - obere und untere definierte Grenzen - die Stelle ist eben "eingestuft" - ausgehandelte Goodies von dem was hier gemeinhin unter IGMDisneyland laeuft - danke es den Gewerkschaften und dem Betriebsrat! Bei Bosch - wie wohl bei jedem Konzern - ist bei WaldUndWiesenstellen alles recht aehnlich fuer Leute aus einer Generation. Du wirst sicher nicht betrogen werden, eventuell hat ein Kollege 100 Euro mehr rausgeholt, dafuer 2 andere 100 Euro weniger.
Um nochmal das Thema aufzugreifen, dieses mal geht jedoch es nun nicht um das Gehalt, sondern um Formalität. In der Zwischenzeit habe ich die Zusage (inkl. Betriebsratzustimmung) für die Stelle bekommen, sowie ein Angebot per Email. Was jedoch fehlt ist der unterschriebene Arbeitsvertrag, obwohl die finale Zustimmung des Betriebsrates vor einem Monat erfolgt ist. Hat jemand persönliche Erfahrungswerte, wie lange sowas in der Regel dauert? Personalabteilung konnte mir hier keine konkrete Auskunft geben, außer, dass es schon rechtzeitig ankommen wird. P.S. Der Einstieg ist erst in knapp 3 Monaten.
Ziel ist EG16, ich steige jedoch mit EG15 ein, d.h. eine Stufe Entwicklungsabzug.
Wenn du den Vertrag per Email schon bekommen hast, dann warte einfach mal der normale Vertrag kommt per Post sehr bald. Du bekommst auch einen Nebenleistungsbrief falls dein Haustand weiter als 50Km entfernt ist.
Per Email kam kein Vertrag, sondern ein ausführliches Angebot mit vielen Eckdaten (vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates), dass ich angenommen habe. Später kam auch die Bestätigung, dass der Betriebsrat der Einstellung zugestimmt hat ---> Dadurch kommt bereits rechtlich der Arbeitsvertrag zustande. Nicht, dass sie es sich anders überlegt haben ... :( Denn ich muss sehr bald die Kündigung einreichen. Wobei ich das von so einem Unternehmen nicht erwarten würde.
Wenn es nur ein Angebot ist, dann ist es rechtlich unbedeutend. Wenn es jedoch eine Absichtserklärung mit wichtigen Eckdaten ist, dann nennt man sowas Vorvertrag und dies ist bereits ein rechtlich bindender Vertrag. Ein Vertrag unter Vorbehalt mit anschließender Zustimmung ist eine einseitige Willenserklärung und somit ein juristischer Vertrag. Für den Erkärenden, also Bosch, ist dieser Vertrag bindend, für dich aber nicht. Ein Vertrag per Email ist genauso bindend, wie per Schriftform. Ein Arbeitsvertrag ist auch formlos gültig, z.B. durch mündliche Absprache. Wegen der besseren Beweisbarkeit nutzt man die Papierform. Zu deinem konkreten Fall: Bosch betreibt eine unfaire Hinhaltetaktik. Schreib (nicht per Telefon) denen, wann du spätestens deinen jetzigen Arbeitsvertrag kündigen mußt. Und daß du 2 Wochen vorher einen Arbeitsvertrag von Bosch haben willst, weil du dich zwischen mehreren Angeboten entscheiden mußt. Sofern du bis zum (genaues Datum) keinen Vertrag hast, wirst du für Bosch leider nicht tätig werden können. Zur Eingruppierung: Eine Teamleiterposition wird mit mindestens EG16, eher EG17 (BaWü) vergütet. Akzeptiere EG15 nur bis zum Ende der Probezeit. Danach EG16 und spätestens nach weiteren 12 Monaten EG17. EG15 ist ein Ing. ohne jegliche Leitungsfunktion. Als TL trägst du die Verantwortung für eine kleine Gruppe und trägst auch die negativen Konsequenzen - dies muß unbedingt vergütet werden.
Ich interpretiere diese Quellen so, dass ein Angebot + Eckdaten = rechtsverbindlich (für beide Vertragspartner) ist. http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusagen-(z-B-per-E-Mail)-vor-Arbeitsvertrag-rechtlich-bindend---f164405.html http://www.handelsblatt.com/archiv/e-mail-zusagen-koennen-bindenden-charakter-haben-man-liest-sich-zweimal/2159788.html Was ich aber nicht verstehe, was gäbe es hier hinzuhalten? Der Betriebsrat hat ja seine Zusage bzgl. meiner Person gegeben oder lies es sich diese Zustimmung so leicht rückgängig zu machen und einen anderen Kandidaten vorzuschlagen?
Robert schrieb: > Was ich aber nicht verstehe, was gäbe es hier hinzuhalten? Der > Betriebsrat hat ja seine Zusage bzgl. meiner Person gegeben oder lies es > sich diese Zustimmung so leicht rückgängig zu machen und einen anderen > Kandidaten vorzuschlagen? Ja!
Marx W. schrieb: > Robert schrieb: >> Was ich aber nicht verstehe, was gäbe es hier hinzuhalten? Der >> Betriebsrat hat ja seine Zusage bzgl. meiner Person gegeben oder lies es >> sich diese Zustimmung so leicht rückgängig zu machen und einen anderen >> Kandidaten vorzuschlagen? > > Ja! Nun war ich suspekt und habe selbst nachrecherchiert. Nein, das kann er nicht! Wenn der Betriebsratsbeschluss dem Arbeitgeber bereits zugegangen ist (" [...] Außenwirkung gegenüber den Arbeitgeber entfaltet [...] "), kann dieser nicht erneut geändert werden. http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/beschlussfassung-des-betriebsrats-in-theorie-und-praxis/aenderung-ergaenzung-und-aufhebung-von-betriebsratsbeschluessen.php
Robert schrieb: > Ich interpretiere diese Quellen so, dass ein Angebot + Eckdaten = > rechtsverbindlich (für beide Vertragspartner) ist. Nein, ein Arbeitsvertrag bedarf zwingend einer beidseitigen Willenserklärung - Vertragsantrag einerseits und Antragsannahme andererseits. Der Vertragsantrag wurde dir per Email von Bosch (rechtsverbindlich) unterbreitet. Ob du den Antrag annimmst, ist nun ganz alleine deine Entscheidung. Wenn ja, dann ist das selbstverständlich für dich verbindlich. Ich würde mich auf das Email-Geschreibe nicht verlassen. Verlange einen vollständigen Arbeitsvertrag in Papierform oder vorab per Email, aber eben vollständige Vertragsunterlagen mit allen Details. Die paar Eckdaten in der Email von Bosch reichen nicht aus.
Robert schrieb: > http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusagen-(z-B-per-E-Mail)-vor-Arbeitsvertrag-rechtlich-bindend---f164405.html " 1) Wenn ich (vor Zusendung des Arbeitsvertrages) per E-Mail zusage, dass ich die Stelle zum vereinbarten Zeitpunkt antrete, bin ich dadurch rechtsverbindlich gebunden? " -----> selbstverständich ja! Wenn du den Arbeitsvertrags-Antrag von Bosch annimmst, dann ist der Vertrag zustande gekommen, du bist dann gebunden - ohne die Details zu kennen. Das wäre doch ziemlich blöde, oder?!
Jo S. schrieb: > Robert schrieb: >> Ich interpretiere diese Quellen so, dass ein Angebot + Eckdaten = >> rechtsverbindlich (für beide Vertragspartner) ist. > > Nein, ein Arbeitsvertrag bedarf zwingend einer beidseitigen > Willenserklärung - Vertragsantrag einerseits und Antragsannahme > andererseits. > > Der Vertragsantrag wurde dir per Email von Bosch (rechtsverbindlich) > unterbreitet. Ob du den Antrag annimmst, ist nun ganz alleine deine > Entscheidung. Wenn ja, dann ist das selbstverständlich für dich > verbindlich. > > Ich würde mich auf das Email-Geschreibe nicht verlassen. Verlange einen > vollständigen Arbeitsvertrag in Papierform oder vorab per Email, aber > eben vollständige Vertragsunterlagen mit allen Details. Die paar > Eckdaten in der Email von Bosch reichen nicht aus. Ja, mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag in Papierform vergeht natürlich die Zeit wesentlich gemütlicher. Man weis nie sicher, ob ein Angebot (+ Annahme) per Email juristisch wasserdicht ist oder nicht, kommt auf den genauen Inhalt und Wortlaut solch eines Angebotes an. Aber wie sind generell die Erfahrungswerte wann die Verträge generell eintrudeln? Besonders interessant wäre wenn jemand sich berichten könnte, der vor Kurzem bei Bosch eingestellt wurde. Gibts auch evtl. hier einige die Fälle aus sicherer Quelle kennen (evtl. sogar von Bosch), wo verbindliche Zusage zurückgezogen wurden?
Robert schrieb: > http://www.handelsblatt.com/archiv/e-mail-zusagen-koennen-bindenden-charakter-haben-man-liest-sich-zweimal/2159788.html " "Dies können wir Ihnen anbieten: 90 000 Jahresgehalt plus Dienstwagen", hatte er einem Bewerber für einen Managementposten via E-Mail geschrieben. Die Antwort des Aspiranten kam prompt: "Damit kann ich gut leben." Keine Probezeit wurde erwähnt, auch keine Urlaubstage und erst recht keine Kündigungsfrist - dennoch war der Arbeitsvertrag gültig. " Typische reißerische Zeitungsgeschichte. ;) Auch hier: Vertragsantrag (duch Firma) + Antragsannahme = Vertrag Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen sind, wenn nicht per Vertrag vereinbart - nach gesetzlichen Vorgaben geregelt.
Jo S. schrieb: > Robert schrieb: >> > http://www.handelsblatt.com/archiv/e-mail-zusagen-... > > " "Dies können wir Ihnen anbieten: 90 000 Jahresgehalt plus > Dienstwagen", hatte er einem Bewerber für einen Managementposten via > E-Mail geschrieben. Die Antwort des Aspiranten kam prompt: "Damit kann > ich gut leben." Keine Probezeit wurde erwähnt, auch keine Urlaubstage > und erst recht keine Kündigungsfrist - dennoch war der Arbeitsvertrag > gültig. " > > Typische reißerische Zeitungsgeschichte. ;) > > Auch hier: Vertragsantrag (duch Firma) + Antragsannahme = Vertrag > > Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen sind, wenn nicht per Vertrag > vereinbart - nach gesetzlichen Vorgaben geregelt. Wobei sind nicht Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen durch Entgeltrahmenabkommen (ERA) & Betriebsvereinarung gewissen engen Grenzen unterworfen?
Robert schrieb: > Aber wie sind generell die Erfahrungswerte wann die Verträge generell > eintrudeln? Besonders interessant wäre wenn jemand sich berichten > könnte, der vor Kurzem bei Bosch eingestellt wurde. Noch besser ist es, wenn du beim Betriebsrat (BR) anrufst und dich dort erkundigst. Der BR hat die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Schildere denen deinen Fall, sag ihnen, welche Probleme du siehst und frag, wie du weiter vorgehen sollst. Die können dir an besten und am sichersten weiterhelfen.
Robert schrieb: > Wobei sind nicht Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen durch > Entgeltrahmenabkommen (ERA) & Betriebsvereinarung gewissen engen Grenzen > unterworfen? Ja! Ich hab mich aber auf die Handelsblatt-Story bezogen. Die Minimalforderungen stellt das Gesetz - diese dürfen nicht unterboten werden.
Robert schrieb: > > Gibts auch evtl. hier einige die Fälle aus sicherer Quelle kennen (evtl. > sogar von Bosch), wo verbindliche Zusage zurückgezogen wurden? Ja! Bei uns in der Abteilung hatten wir so einen Fall. Betriebsrat stimmte zu, Bewerber ebenfalls und von heute auf morgen kam ein Einstellungsstopp.(Ist etwa 3.5 Jahre her) Frag mich nicht, wie die (HR-Bosch) das gelöst haben, die stelle blieb aber noch XX Monate unbesetzt...
PS: Ich wollte dir keine Angst machen! In deinem Fall denke ich eher an Chaos bei HR... "ist ein Normalzustand"...
> Robert schrieb: > Aber wie sind generell die Erfahrungswerte wann die Verträge generell > eintrudeln? Besonders interessant wäre wenn jemand sich berichten > könnte, der vor Kurzem bei Bosch eingestellt wurde. Bei mir ist es paar Jahre her. Ich wurde zu erst telefonisch von der HR über die Zusage informiert. Am gleichen Tag erhilt ich eine Email mit der Eckdaten zu dem Arbeitsvertrag. Ich sollte per Email eine Zustimmung zu den dort aufgezählten Konditionen erteilen. Danach mußte ich zwei Wochen warten, weil jemand vergessen hat meine Unterlagen an den Betriebsrat weiterzuleiten. Mit der Zustimmung des Betriebsrates lief dann alles sehr schnell, und zwei Tage später ging meinen schriftlichen Vertrag per Post bei mir ein. >Gibts auch evtl. hier einige die Fälle aus sicherer Quelle kennen (evtl. >sogar von Bosch), wo verbindliche Zusage zurückgezogen wurden? Von so etwas habe ich noch nie gehört. Wenn Betriebsrat zugestimmt hat, ist die Sache an sich abgeschlossen. > Wobei sind nicht Probezeit, Urlaub und Kündigungsfristen durch > Entgeltrahmenabkommen (ERA) & Betriebsvereinarung gewissen engen Grenzen > unterworfen? Ja sind sie. Da wird es definitiv keine "Überaschungen" geben. PS.: bei Bosch gibt es keine Probezeit, nur verkürzte Kündigungsfristen in ersten Monaten. Deswegen würde ich mir jedoch keine Sorgen machen, da ohne EXTREM guter Gründe wird keinem Festangestellten gekündigt. Selbst im Krisenjahr 2008 wurde kein einziger Vertrag widerrufen. Auch wenn es nur ein Tag davor zugeschickt wurde.
Nun, truddeln wohl einige vom Mittagsessen ein und schauen bei Mikrocontroller.net vorbei, bevor man sich in die Arbeit der zweiten Tageshälfte stürzt :) Danke erstmal für zahlreiche und seriöse Antworten, andere Threads, die ich von Zeit zu Zeit beobachte sind oft reiner Chaos. Vor kurzem gab es einen Thread da berichteten zwei Boschianer, dass die Zusendung der Vertragsunterlagen, ca. 4 Wochen gebraucht haben. Liegt vielleicht teilweise an den zahlreichen Einstellungen zur Zeit (laut einigen Vertretern der Lügenpresse zumindest). Apropos Chaos: Ich würde schmeicheln, wenn ich meine jetzige Personalabteilung als Chaotisch bezeichnen würde, ich glaube schlimmer gehts nicht ...
Wieso hast Du bei Deinem zukünftigen Vorgesetzten eigentlich nicht gleich angerufen und nachgefragt? Ich denke, ab und zu muss man "höflich lästig" sein.
Kampfstiefel schrieb: > Wieso hast Du bei Deinem zukünftigen Vorgesetzten eigentlich nicht > gleich angerufen und nachgefragt? Ich denke, ab und zu muss man "höflich > lästig" sein. Angerufen habe ich, jedoch ohne viel Information erhalten zu haben, "es kommt noch rechtzeitig an, da ich erst später einsteige ... man müsse sich keine Sorgen machen" war die Antwort. Deshalb gehe ich nächste Woche zum höflich-lästigen Teil über. Jo S. schrieb: > Robert schrieb: >> Aber wie sind generell die Erfahrungswerte wann die Verträge generell >> eintrudeln? Besonders interessant wäre wenn jemand sich berichten >> könnte, der vor Kurzem bei Bosch eingestellt wurde. > > Noch besser ist es, wenn du beim Betriebsrat (BR) anrufst und dich dort > erkundigst. Der BR hat die Interessen der Belegschaft zu vertreten. > Schildere denen deinen Fall, sag ihnen, welche Probleme du siehst und > frag, wie du weiter vorgehen sollst. Die können dir an besten und am > sichersten weiterhelfen. Theoretisch möglich, wird aber absolut gar nicht gut ankommen. Das wäre aber dennoch das Mittel der letzten Wahl das ich gehen würde wenn nichts hilft. Wie auch immer die Sache ausgeht, werde ich die Schleife schließen und hier berichten, ob es ein "Happy End" gab oder nicht.
Jo S. schrieb: > Robert schrieb: >> wird aber absolut gar nicht gut ankommen > > Wieso? Naja, es kommt halt nicht so gut an, wenn man sich vor dem ersten Arbeitstag über den Betriebsrat unterhält und gleich die "Atombombe explodieren lässt". Damit wird man sich den wohl den Einstieg verbauen. Natürlich könnte man, dem Arbeitgeber vorwerfen, dass es ebenfalls nicht ganz sauber ist, so die Zeit zu strapazieren, aber hier ist er nun mal in der Arbeitgeber in der Regel in einer stärkeren Position. Meine persönliche Schmerzensgrenze ist jedenfalls noch nicht erreicht, das ist den Weg über den Betriebsrat gehe. Außerdem beruhigt die Tatsache, dass eine verbindliche Zusage vorliegt.
Robert schrieb: > Nicht, dass sie es sich anders überlegt haben ... :( Denn ich muss sehr > bald die Kündigung einreichen. Warum musst du denn kündigen??? Das ist doch deren Problem, wenn die nicht mit dem Vertrag beikommen. Mehr als auf Kündigungsfristen hinweisen kannst du nciht. Auf jeden Fall NICHT kündigen bevor du den Vertrag hast. Alles schon gehört, von wegen job gekündigt, wohnung angemietet, und kurz vor Arbeitsbeginn hieß es dann: "wir haben uns dohc anders entschieden" oder "war ja nicht verbindlich". Und auf Emails kann man pfeiffen, auch wenn anscheinend rechtlich ein Vertrag damit shcon zustande kommt. Wenns hart auf hart kommt, hast du vor Antritt dann halt eine Kündingung vor der Nase. Nur wenn Du einen Vertrag in Papierform vorliegen hast, kanns du nahezu sicher sein das alle alles genehmigt, abgesegnet, etc. haben.
jordi schrieb: > Robert schrieb: >> Nicht, dass sie es sich anders überlegt haben ... :( Denn ich muss sehr >> bald die Kündigung einreichen. > > Warum musst du denn kündigen??? Das ist doch deren Problem, wenn die > nicht mit dem Vertrag beikommen. Mehr als auf Kündigungsfristen > hinweisen kannst du nciht. Auf jeden Fall NICHT kündigen bevor du den > Vertrag hast. Alles schon gehört, von wegen job gekündigt, wohnung > angemietet, und kurz vor Arbeitsbeginn hieß es dann: "wir haben uns dohc > anders entschieden" oder "war ja nicht verbindlich". > > Und auf Emails kann man pfeiffen, auch wenn anscheinend rechtlich ein > Vertrag damit shcon zustande kommt. Wenns hart auf hart kommt, hast du > vor Antritt dann halt eine Kündingung vor der Nase. Nur wenn Du einen > Vertrag in Papierform vorliegen hast, kanns du nahezu sicher sein das > alle alles genehmigt, abgesegnet, etc. haben. Wenn sie kündigen möchten, wird auch ein schriftlicher Vertrag davon nicht abhalten. Aber so langsam wird's ungemütlich ...
Robert schrieb: > Wenn sie kündigen möchten, wird auch ein schriftlicher Vertrag davon > nicht abhalten. Ja klar, aber das habe ich noch nie gehört oder erlebt. Die anderen genannten Fälle schon.
>Aber so langsam wird's ungemütlich ...
Mein Vertrag was vor kurzem innerhalb gewöhnlicher Postlaufzeiten (2
Tage oder so) nach der Ankunft der E-Mail in Papierform da.
Hast Du denn mal Deinen zukünftigen Vorgesetzten deswegen angerufen? Sowohl er als auch die Personalabteilung werden es verstehen, dass Du Deine alte Anstellung erst kündigen kannst, wenn Dir ein vom AG unterschriebener Arbeitsvertrag in doppelter Ausführung in Papierform vorliegt. Und wenn das langsam knapp wird, ist es Deine Pflicht darauf hinzuweisen, dass wenn Du den Vertrag nicht bald hast leider erst 3 Monate oder 6 Monate später anfangen könntest und das wollen die doch nicht, oder?
Boschtyp schrieb: > Aber so langsam wird's ungemütlich ... > > Mein Vertrag was vor kurzem innerhalb gewöhnlicher Postlaufzeiten (2 > Tage oder so) nach der Ankunft der E-Mail in Papierform da. Für wann ist deine Einstellung vorgesehen? Christian schrieb: > Hast Du denn mal Deinen zukünftigen Vorgesetzten deswegen > angerufen? Sowohl er als auch die Personalabteilung werden es verstehen, > dass Du Deine alte Anstellung erst kündigen kannst, wenn Dir ein vom AG > unterschriebener Arbeitsvertrag in doppelter Ausführung in Papierform > vorliegt. Und wenn das langsam knapp wird, ist es Deine Pflicht darauf > hinzuweisen, dass wenn Du den Vertrag nicht bald hast leider erst 3 > Monate oder 6 Monate später anfangen könntest und das wollen die doch > nicht, oder? Ja, sie wissen Bescheid.
Wenn die schon bei der Zustellung des AV so unzuverlässig sind, wie wird das dann erst später im Berufsalltag bei alltäglichen Dingen? Vielleicht doch lieber mal vorsichtshalber noch ein paar Bewerbungen verschicken? Kann ja nicht schaden ;-)
Dann spielt HR keine Rolle mehr ;-) Das Leben wird dann um einiges einfacher werden Kampfstiefel schrieb: > Wenn die schon bei der Zustellung des AV so unzuverlässig sind, > wie wird > das dann erst später im Berufsalltag bei alltäglichen Dingen? Vielleicht > doch lieber mal vorsichtshalber noch ein paar Bewerbungen verschicken? > Kann ja nicht schaden ;-) Dann spielt HR keine Rolle mehr ;-) Das Leben wird dann um einiges einfacher werden, glaube mir!
FAZ Leser schrieb: > EG 17 ist ja ca. 93k das kann ich für EG17 nicht nachvollziehen. Man rechne mir das mal vor.
Wolfgang Schmidt schrieb: > FAZ Leser schrieb: >> EG 17 ist ja ca. 93k > > das kann ich für EG17 nicht nachvollziehen. > > Man rechne mir das mal vor. Laut ERA Tabelle EG17_Jahr = 5526€ (35h Basis) * 1,142 (35h -> 40h) * 13,25 * 1,1 (min. Leistungszulage) = 91.978 € ~ 92k€
Wolfgang Schmidt schrieb: > FAZ Leser schrieb: >> EG 17 ist ja ca. 93k > > das kann ich für EG17 nicht nachvollziehen. > > Man rechne mir das mal vor. 5526*1,14(40h/Woche)*1,14(14%LZ)*13,25(inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) = 95156€/Anno Cheers
Mein Monatslohn entspricht nahezu dem gleichen wie man es bei einer ERA Eingruppierung hätte. Sonst gibt es hier aber nichts. Jetzt hab ich mal die Zuschläge drauf gerechnet. Mir gehen jährlich rund 40% meines Jahresgehaltes durch die Lappen weil ich 5 Stunden in der Woche mehr arbeite, keine Leistungszulage bekomme und weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld bekomme. Dazu muss ich um eine jährlich passende Erhöhung des Gehalts "kämpfen", dort bekommt man es einfach so, das ist ja quasi schon Selbstverständlich... Was man da in 10 Jahren verliert, sicher ne hübsche Eigentumswohnung. Dann ist das ja noch nicht mal alles. Da gibt es ja noch Dinge wie Vermögenswirksame Leistungen, vergünstigtes Mittagessen, Betriebsrente und vielleicht sogar noch Verzugsaktien. Mir ist fast ein bisschen schlecht
echt schrieb: > Mein Monatslohn entspricht nahezu dem gleichen wie man es bei > einer ERA > Eingruppierung hätte. Sonst gibt es hier aber nichts. > Jetzt hab ich mal die Zuschläge drauf gerechnet. Mir gehen jährlich rund > 40% meines Jahresgehaltes durch die Lappen weil ich 5 Stunden in der > Woche mehr arbeite, keine Leistungszulage bekomme und weder Urlaubsgeld > noch Weihnachtsgeld bekomme. > Dazu muss ich um eine jährlich passende Erhöhung des Gehalts "kämpfen", > dort bekommt man es einfach so, das ist ja quasi schon > Selbstverständlich... > Was man da in 10 Jahren verliert, sicher ne hübsche Eigentumswohnung. > Dann ist das ja noch nicht mal alles. Da gibt es ja noch Dinge wie > Vermögenswirksame Leistungen, vergünstigtes Mittagessen, Betriebsrente > und vielleicht sogar noch Verzugsaktien. > Mir ist fast ein bisschen schlecht ...so ist das mit den Tarifverträgen... ständig mehr Geld ohne etwas dafür tun zu müssen ;-) wenn du jetzt noch die Inflation dazurechnest, kommt dirs kotzen :-D
SkeptikerWieOptiker schrieb: > ...so ist das mit den Tarifverträgen... ständig mehr Geld ohne etwas > dafür tun zu müssen ;-) Da gebe ich dir recht. Ich wundere mich auch des öfteren, wenn ich auf meine Lohnabrechnung schaue, warum die Summe schon wieder ohne eigenes Zutun gestiegen ist. Aber es soll mir recht sein, gebe ich halt zum Ausgleich einfach mehr Geld in meiner Freizeit aus.
Kurze und abschließende Rückmeldung. Der Vertrag ist angekommen und es gibt keine Überraschungen.
Eine Frage bzgl. Leistungszulage hätte ich, diese soll nach den ersten 6 Monaten (wo eine Leistungsberuteilung möglich ist) bei min. 9 oder 10% liegen, die dann ansteigt und bei Hochgruppierung reduziert wird. Wie sieht aber eine Entwicklung der Leistungszulage über die Jahre aus, wenn man die Zieleinstufung erreicht hat und auf dieser verbleibt? Was ist üblich? Aus IG Metall Unterlagen entnehme ich, dass der Durchschnitt bei 14-16% liegen muss. Wenn man über die Grenzen hinaus ist, muss der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter eine Einigung finden. Verstehe ich das richtig, das in solchen Fällen, wenn man dauerhaft über 16% liegt, der Arbeitgeber eine Höhergruppierung vornimmt? Und noch eine ungeduldige Frage: In welchem Bereich (inkl. Durchschnittsbonus) bewegen sich SL1 und SL2 (grobe Hausnummer)?
Insofern du mit SL1 (AT?) meinst und SL2 wie z.B. bei Siemens FS4 dann gilt soetwa folgendes: SL1 (AT) bis ca. max 120-130k. Ab dann SL2 bis ca. max 190-200k (z.B. Entwicklungsleiter mit 300 Leuten unter sich) Alle Angaben ohne Gewähr.
Autor schrieb: > Insofern du mit SL1 (AT?) meinst und SL2 wie z.B. bei Siemens FS4 dann > gilt soetwa folgendes: > > SL1 (AT) bis ca. max 120-130k. Ab dann SL2 bis ca. max 190-200k (z.B. > Entwicklungsleiter mit 300 Leuten unter sich) Entwicklungsleiter ist bei Bosch aber eher SL3. SL2 ist ein Abteilungsleiter. Mit 3-4 Gruppen. Also deutlich unter 100 MA. Bei den von Dir genannten Spannen handelt es sich eher um eine unrealistische Obergrenze.
Das muß doch nicht unrealistisch sein. Beispiele für Entwicklungsleiter: 1) Meister mit 2 Elektronikern --> 32k€ 2) Abt-Ltr. mit 25 Ing.-MA --> 130k€ 3) Fachbereichsltr. 2000 MA --> 600k€ Bei Siemens gibt es Entw.-Abteilungsleiter mit mehr als 1.000 MA und entsprechender Vergütung. Was lernen wir daraus: Die Bezeichnung Entwicklungsleiter ohne weitere Angaben sagt gar nix aus.
Hallo, habe eine Frage zum Gehalt meiner Kollegen. Diese werden laut eigener Aussage außertariflich bezahlt und haben einen Dienstwagen. Das Team ist recht klein und besteht aus 5 Leuten (davon 2 mit Dr.) plus einem Abteilungsleiter. Soweit ich das einschätzen kann müssten diese dann ja SL1 oder SL2 sein (Unterschied?). Einer der MA (Dr.) meinte, dass Bosch im Vergleich zu der Konkurrenz schlechter bezahlt (was ja sein kann). Nur meines Wissen nach bekommen Mitarbeiter die außertariflich bezahlt werden deutlich mehr als die höchste Tarifstufe (EG 17 BW: 5.526,-). Wenn diese jedoch bei den besagten 95k liegt, finde ich das ganz und gar nicht wenig! Oder liege ich mit meinen Infos falsch? Gruß aus dem Schwabenländle!
Zusatz: Wo denkt ihr kann ich nach meinem Studium einsteigen? Meine "Qualis" sind (bitte keine negativen Äußerungen hier :D ) : - Abschluss 1: BA in Int. Business - Spez. Management Consulting (leider nur durchschnittlich) - Abschluss 2: Derzeit im dualen Management-Master (MSc) mit Bosch (Abschl. in '17) - Mehrere Praktika und Auslandsaufenthalte - 2 Fremdsprachen fließend - Zusatzqualifikation in Projektmanagement -> Zielrichtung: Kaufmännisch ich würde nur gerne wissen, was man mit so einem Hintergrund bei Bosch anfangen kann. Denn meistens hört man nur von Ingenieuren oder IT-lern. Vielen Dank für eure Einschätzung :)
In diesem Forum sind hauptsächlich "Techniker" unterwegs. Such hier: http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/index.php
Der Verhandlungsspielraum ist bei Firmen die nach IG-Metall bezahlen doch eher begrenzt. Wenn es überhaupt viel zu Verhandeln gibt für einen Einsteiger, dann geht es maximal um eine ERA Stufe (?). Einfach bewerben, sehen was passiert und bei den Verhandlungen die gewöhnlich ERA Stufe angeben. Vielleicht eine drüber, man kanns ja versuchen. Man muss sich lang nicht solche Gedanken machen wie bei kleinen Firmen oder generell Firmen die nicht nach IG-Metall zahlen. Da können dann nämlich schon mal große Unterschiede zwischen möglichem und tatsächlichem auftreten.
Jo S. schrieb: > Such hier: http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/index.php http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?ukatid=14&f=28&i=289760&t=289760&collapse=1 Der arme :(
Nach den ersten 6 Monaten bekommt man unter Umständen einen kleinen "Bonus" für gute Arbeit. D. h. die Leistungszulage schlägt mit ca. 9% zu buche, was bei einer EG12 Einstufung mit 40h Woche schon mal ~400 EURO Brutto mehr bedeutet. selbst mit EG 12 (als Einsteiger mit Master) kommt man im ersten Jahr auf ca. 63-65 k. Ist doch eine tolle Sache wenn man sich vor Augen hält, dass Absolventen gerade mal 22/23 Jahre alt sein können.
SchwLEr schrieb: > Nach den ersten 6 Monaten bekommt man unter Umständen einen > kleinen > "Bonus" für gute Arbeit. D. h. die Leistungszulage schlägt mit ca. 9% zu > buche, was bei einer EG12 Einstufung mit 40h Woche schon mal ~400 EURO > Brutto mehr bedeutet. selbst mit EG 12 (als Einsteiger mit Master) kommt > man im ersten Jahr auf ca. 63-65 k. Ist doch eine tolle Sache wenn man > sich vor Augen hält, dass Absolventen gerade mal 22/23 Jahre alt sein > können. Kenne keine Firma die einem neuen nach 6 Monaten die 9 % gibt, das ist Schwachsinn. 3-5 % sind Standard.
Soweit ich mich an das HR Gespräch erinnern kann, liegt die minimale Leistungszulage bei 9 oder 10% bei Bosch. Vielleicht kann das noch ein Boschianer bestätigen?
Robert schrieb: > Soweit ich mich an das HR Gespräch erinnern kann, liegt die minimale > Leistungszulage bei 9 oder 10% bei Bosch. Vielleicht kann das noch ein > Boschianer bestätigen? D.h. man bekommt diese schon ab dem ersten Tag?
>Soweit ich mich an das HR Gespräch erinnern kann, liegt die minimale >Leistungszulage bei 9 oder 10% bei Bosch. Vielleicht kann das noch ein >Boschianer bestätigen? ja. ist richtig. >D.h. man bekommt diese schon ab dem ersten Tag? Regulär für Absolventen-Einsteiger gilt - die LZ wird ab 7. Beschäftigungmonat ausgezahlt (nach der Leistungsbeurteilung am 6. Monat). Davor erhält man nichts.
simsim schrieb: zu den dort aufgezählten > PS.: bei Bosch gibt es keine Probezeit, nur verkürzte Kündigungsfristen > in ersten Monaten. Deswegen würde ich mir jedoch keine Sorgen machen, da > ohne EXTREM guter Gründe wird keinem Festangestellten gekündigt. Kann das jemand bestätigen? Würde mich brennend interessieren.
Maybe schrieb: > simsim schrieb: > zu den dort aufgezählten > >> PS.: bei Bosch gibt es keine Probezeit, nur verkürzte Kündigungsfristen >> in ersten Monaten. Deswegen würde ich mir jedoch keine Sorgen machen, da >> ohne EXTREM guter Gründe wird keinem Festangestellten gekündigt. > > Kann das jemand bestätigen? Würde mich brennend interessieren. Kann ich bestätigen, bin letztes Jahr bei RB GmbH eingestiegen und im Vertrag steht nichts über die Probezeit. Musste zum Beispiel Geld bei der Bank ausleihen (Wohnung mieten & co.) und musste deshalb dem Banker meinen Vertrag vorzeigen, um ihm zu überzeugen, dass ich keine Probezeit hatte. Sonst hätte es nicht geklappt.
Danke für eure Antworten. Berater, kannst du denn auch bestätigen, dass innerhalb der "gesetzlichen Probezeit" seitens Bosch extrem selten gekündigt wird?
Also, ich bin nur letztes Jahr eingestiegen, deshalb kann ich nichts wirklich bestätigen. Von was ich gehört habe wäre eine Kündigung für deine Vorgesetzten (HR+ Abteilungsleiter + Gruppenleiter) schlecht. Da es würde bedeuten sie könnten dich nicht gut einschätzen. Jeder hat mir am Anfang gesagt, dass ich mich darüber machen sollte, da sie eine Kündigung selber nie erlebt hatten. Wie gesagt, ich habe keine Daten(Statistiken) um das zu bestätigen aber ich habe das noch nicht erlebt.
Maybe schrieb: > Danke für eure Antworten. > > Berater, kannst du denn auch bestätigen, dass innerhalb der > "gesetzlichen Probezeit" seitens Bosch extrem selten gekündigt wird? Mal überlegen: Dazu müsste es auch einen Grund geben, einfach so "lala" wird da nicht gekündigt. Zum einen hat Bosch genügend Bewerber, so dass die nichts riskieren brauchen und zum anderen kannst du davon ausgehen, dass dort keine Hire&Fire-Politik nach Wetterlage gefahren wird.Zu guter Letzt hängen sich die Neulinge bei Bosch auch eher rein, selbst wenn sich das Team als Suboptimal rausstellt, kann man sich immer noch überlegen die Zähne zusammenzubeißen und innerhalb des Konzerns zu wechseln, bei einer kleinen Firma hast du da verloren. Bei "harten" Gründen für eine Kündigung wird sich das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von anderen Firmen unterscheiden.
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