Also liebes Forum, ich hätte da eine Frage bzgl. des Monatsbeitrages in der Arbeitslosenversicherung. Wird ein Beitragsmonat als Beitragsmonat gerechnet auch wenn man in dem betreffenden Monat nur einen einzigen sozialversicherungspflichtigen Tag gearbeitet hat und dementsprechend nur einen geringen Beitrag leistet? Oder überspitz ausgedrückt: Wäre mit 24 Tagen Arbeit der volle zeitliche Anspruch an Alg1 von 12 Monaten möglich? Mit besten Dank im Voraus
Ich fürchte, die Arbeitslosenversicherung zählt nur beitragspflichtige MONATE - obwohl ich mich nur zu gern eines Besseren belehren lassen würde. Denn die die Anwartschaft mit nur 24 Tagen erreichen zu können - das wäre zu verlockend...
Wenn der Lohn an den wenigen Tagen hoch genug wäre, könnte das vielleicht funktionieren. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den eingezahlten Beiträgen ;)
Helge A. schrieb: > Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den > eingezahlten Beiträgen ;) Das ist mir Klar. Aber auch, das mit einem Monatsentgeld von mehr als 450€ die Beitragspflicht in der Sozialversicherung beginnt. Also würde ein Tag a 451€ die Beitragspflicht auslösen. So wie ich die Lage jetzt sehe ist nicht die Anzahl der Arbeitstage entscheiden, sondern der Betrag >450€ mtl. Und der Betrag muß dauerhaft über den 450€ liegen. Dann wäre die Beitragspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung begründet!
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