Gast
#4047650
Also liebes Forum, ich hätte da eine Frage bzgl. des Monatsbeitrages in der Arbeitslosenversicherung. Wird ein Beitragsmonat als Beitragsmonat gerechnet auch wenn man in dem betreffenden Monat nur einen einzigen sozialversicherungspflichtigen Tag gearbeitet hat und dementsprechend nur einen geringen Beitrag leistet? Oder überspitz ausgedrückt: Wäre mit 24 Tagen Arbeit der volle zeitliche Anspruch an Alg1 von 12 Monaten möglich? Mit besten Dank im Voraus