Alg1 Gibt es einen Mindest-Monatsbeitrag?

Gast #4047650
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Also liebes Forum,

ich hätte da eine Frage bzgl. des Monatsbeitrages  in der 
Arbeitslosenversicherung.

Wird ein Beitragsmonat als Beitragsmonat gerechnet auch wenn man in dem 
betreffenden Monat nur einen  einzigen sozialversicherungspflichtigen 
Tag gearbeitet hat und dementsprechend nur einen geringen Beitrag 
leistet?

Oder überspitz ausgedrückt:
Wäre mit 24 Tagen Arbeit der volle zeitliche Anspruch an Alg1 von 12 
Monaten möglich?

Mit besten Dank im Voraus
Gast #4047690
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Ich fürchte, die Arbeitslosenversicherung zählt nur beitragspflichtige 
MONATE - obwohl ich mich nur zu gern eines Besseren belehren lassen 
würde. Denn die die Anwartschaft mit nur 24 Tagen erreichen zu können - 
das wäre zu verlockend...
Gast #4047751
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Helge A. schrieb:
> Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den
> eingezahlten Beiträgen ;)

Das ist mir Klar.

Aber auch, das mit einem Monatsentgeld von mehr als 450€ die 
Beitragspflicht in der Sozialversicherung beginnt.

Also würde ein Tag a 451€ die Beitragspflicht auslösen.

So wie ich die Lage jetzt sehe ist nicht die Anzahl der Arbeitstage 
entscheiden, sondern der Betrag >450€ mtl.
Und der Betrag muß dauerhaft über den 450€ liegen. Dann wäre die 
Beitragspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung begründet!

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