Forum: Markt [V] CNC-Lasergraviermaschine "Laser Pi v2"


von Ant-CNC (Gast)


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Guten Tag,
ich verkaufe eine CNC-Lasergraviermaschine "Laser Pi v2". Diese Maschine 
wird durch den bekannten Arduino UNO gesteuert und kann mit einem 300mW 
Laser eine vielzahl von Materialien gravieren, auf einem Bild zum 
Beispiel Kokonuss.

Das ganze gibt es auch ab dem 20.03.2015 als Bausatz. Die Einzelteile 
lassen sich auch seperat bestellen.

Die Daten:


    1/10mm Auflösung der Achsen
    2/10mm Wiederholgenauigkeit
    bis zu 800mm/min Verfahrgeschwindigkeit
    mit Kühlung der Steuerung
    Ein/Ausschalter
    Kostenlose Software
    Voreingestellter Mikrocontroller
    Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe

ein paar Beispiele von gravierbaren Materialien:
Holz,Karton,Kunststoff,Lack
-keine Metalle.

Bausätze vorbestellen auf: www.ant-cnc.de

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Ein durchaus putziges Teil...

Wie werden die Schadensersatzansprüche abgewickelt, wenn die nicht 
abgedeckten 300mW Laser in die ersten Opfer reflektiert werden?

Nach meiner Meinung jenseits von grenzwertig!

von Ant-CNC (Gast)


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Schutzbrille ??

von Crazy Harry (crazy_h)


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da steht "kann mit einem 300mW Laser" ..... interpretiere ich jetzt so, 
daß der nicht dabei ist ;o)

von Olaf (Gast)


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> Nach meiner Meinung jenseits von grenzwertig!

Klar, aber bis das Opfer zum Anwalt findet muss es erstmal einen 
Blindenhund haben. Ich vermute das dauert bis den die Krankenkasse 
genehmigt. .-)

Olaf

von Crazy Harry (crazy_h)


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ogott, das wenn ich schon lese: "empfohlen wird noch eine Heiss-Klebe 
Pistole ist aber nicht unbedingt nötig."

..... wer Heisskleber kennt schraubt :oD

von Ant-CNC (Gast)


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der 300mW Laser ist inklusive, also bei der fertig montierten Maschine 
sowie beim Bausatz dabei.

Zu der Heissklebepistole :D
ja schrauben ist immer besser, aber es werden an 3 Stellen Kabel durch 
das Gehäuse geführt und an den Stellen lässt sich nix schrauben, 
natürlich würde es auch ohne Heisskleber funktionieren, aber ich 
persönlich finde es besser, wenn die Kabel dann an der Durchführung 
fixiert sind.

von max (Gast)


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Leider kann ich keine Information dazu finden, welche Wellenlänge der 
Laser hat. ( http://www.ant-cnc.de/lasergravur/8/300mw-lasermodul ) So 
wirds auch mit der Auswahl der richtigen Schutzbrille schwer ;)

Je nach Laser passiert bei einer Verfahrgeschwindigkeit von 800mm / min 
auch mal gar nix auf den von Dir genannten Materialien...

Welcher Laser ist da drin, und welche Linsen?

von test (Gast)


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Verfahrweg 39x39 mm - soll wohl ein Witz sein?

von Teo D. (teoderix)


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Ant-CNC schrieb:
> Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe

Und das ist hoffentlich nur ein Schreibfehler?

von Ant-CNC (Gast)


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Verbaut ist ein 300mW Laser - Wellenlänge 658nm (rot)
In dem Lasergehäuse ist eine fokusierbare Acryl-Linse verbaut, die man 
je nach Höhe des Werkstücks einstellt. (Punktfokus)

"bis zu" 800 mm/min Verfahrgeschwindigkeit. Mit dieser Geschwindigkeit, 
wird bei dieser Leistung bei den meisten Materialien nichts zu sehen 
sein. Um zum Beispiel Karton zu lasern wäre z.b eine Geschwindigkeit von 
200mm/min möglich. Muss man je nach Material entscheiden, wie stark 
eingebrannt werden soll und dann eine passende Geschwindkeit wählen. Die 
800mm/min wären zum Beispiel beim Eilgang sinnvoll ;)

von Harald F. (harryfu)


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Ein rechtlich korrektes Impressum auf deiner Seite wäre mal ein guter 
Anfang. Sonst hast du schnell mal ne Abmahnung von der Konkurrenz am 
Hals.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Der Verfahrweg ist O.K., man weiß ja dann was man bekommt. Ich empfehle 
nur auf der Webseite die rechtlichen Hinweise zur Laserklasse, 
Schutzeinrichtungen, Gefährdungspotentialen etc... Das Ding ist eine 
ungesicherte Waffe! Ich bin mir sicher, dass ein Betrieb ohne 
Schutzhaube absolut unzulässig ist! Wer sowas in Verkehr bringt, der 
haftet halt auch... nur so ein Gedanke...

von Ant-CNC (Gast)


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Teo Derix schrieb:
>> Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe
>
> Und das ist hoffentlich nur ein Schreibfehler?

Breite/Höhe ;)

ja sind nur 39mm*39mm

von Ant-CNC (Gast)


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Hoppla :D Das Impressum habe ich wohl vergessen, hatte eine Vorlage 
schon geschrieben, aber nicht eingefügt. Danke !

von Teo D. (teoderix)


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Ant-CNC schrieb:
> 2/10mm Wiederholgenauigkeit
...
> Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe

Völlig unbrauchbar!

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Teo Derix schrieb:
> Ant-CNC schrieb:
>> 2/10mm Wiederholgenauigkeit
> ...
>> Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe
>
> Völlig unbrauchbar!

Für Dich vielleicht, aber doch nicht für alle anderen auch... Ein 
sinnloser Kommentar!

von SL (Gast)


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Wolfgang R. schrieb:
> Ein sinnloser Kommentar!
Für Dich vielleicht, aber doch nicht für alle anderen auch... Ein 
sinnloser Kommentar!

von Ant-CNC (Gast)


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Für größere Arbeiten, kann man sich auch einfach nur die Steuerung 
kaufen und die Verfahrmechanik selbst bauen und somit auch größere 
Bereich gravieren.
Schrittmotoren bis 750mA/Phase und maximal 30V können mit der Laser Pi 
Steuerung benutzt werden. Für die Zukunft ist auch eine wesentlich 
größere Maschine geplant.
Stärkere Laser können auch mit einem passenden Treiber genutzt werden.

von Selbsternannter Weltverbesserer (Gast)


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Forum: Markt
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Wenn ihr etwas kaufen oder verkaufen wollt, dann seid ihr hier richtig. 
4
Bitte nur direkte Angebote, keine Ebay-Links. Keine gewerblichen Angebote.
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                                              ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
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                                              ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

von dummeruser (Gast)


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Mit dem verbleibenden Auge nicht in Strahl blicken!
Die Kiste wird niemals Ausgeliefert wenn sich der Verkäufer nicht der
deutschen Justiz ausliefern will.

39x39 mm  Hahahahaha selten so gelacht, was kostet der Laser einzeln?

von Martin S. (sirnails)


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Das Gerät verstößt gegen so ziemlich alle Sicherheitsvorschriften im 
Umgang mit Laser. Nach dem Produkthaftungsgesetz bist Du dafür haftbar, 
wenn jemanden durch Dein Gerät ein Schaden entsteht. Ich würde mir das 
nochmal sehr gut überlegen, ob Du dieses Teil in dieser Form tatsächlich 
auf den Markt bringen willst.

von Marcus W. (marcusaw)


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Versteh ich das richtig? 39x39mm - MILLIMETER - also 3,9x3,9cm maximaler 
Bearbeitungsraum? Das würde man dann für was genau benutzen? Und wieso 
dann 800mm/min?

Sorry, aber ich (nur meine persönliche Meinung) halte das für 
unbrauchbaren, unprofessionellen und gefährlichen Mist. Nicht nur, dass 
man sich anscheinend keinerlei Gedanken über das Gefahrenpotential durch 
Reflektionen und Streuung gemacht hat, auch die ganze Konstruktion ist 
Bockfalsch. Statt 1/10mm Auflösung bei 800mm/min wären locker 1/100mm 
niedrigerer Geschwindigkeit machbar, wenn man sich ein bisschen Gedanken 
um Untersetzung gemacht hätte. Die ganze Konstruktion wirkt 
zusammengeschustert und weckt kein Vertrauen in die Fähigkeiten des 
Anbieters. Der Preis spricht dann nochmal eine andere Sprache - ein 
derartiges Gerät mit diesen technischen Daten baue ich dir für 70 - 
100€, ein bisschen billiger noch, wenn man MDF- oder Siebdruckplatten 
als Baustoff nimmt.

von Ant-CNC (Gast)


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Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
> Keine gewerblichen Angebote.

Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch, 
dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^

von nochdümmereruser (Gast)


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Kein Impressum aber immerhin in den AGB's steht wer da wirbt:
Ant-CNC, Michael Kühn,67141 Neuhofen,Mozartstraße 29, mika@ant-cnc.de

von Martin S. (sirnails)


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Ant-CNC schrieb:
> Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
>> Keine gewerblichen Angebote.
>
> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,
> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^

Durch Deinen gewerblichen Hintergrund bist Du bei Geschäften, bei denen 
Du solche Geräte (nämlich diejenigen, die Du auch gewerblich vertreibst) 
grundsätzlich auch Gewerbetreibender. Der Gewährleistungs- und 
Haftungsausschuss durch den Privatverkauf funktioniert nicht.

von Marcus W. (marcusaw)


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Nachtrag:
Dieses "Ding" als Produkt zu bezeichnen und vertreiben zu wollen, 
braucht schon Chuzpe... Ein Arduino-Bastelprojekt - mit dem typischen 
Arduinohintergrund: keine Ahnung von Technik, keine Ahnung von 
Umsetzung, keine Ahnung von Sicherheitsvorschriften, keine Ahnung von 
Gesetzen, keine Ahnung von Industrie und Wirtschaft. Einfach hingerotzt 
und sich schlau gefühlt.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Mir wäre eine fundierte Antwort des TE zum Thema Laser Sicherheit viel 
wichtiger! Das ist hier viel kritischer als die anderen technischen 
Daten...

von w. g. (Gast)


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ich erspare mir mich anzumelden. das kann nur ein troll sein.

oder kein normal denkender mensch. 39x39mm :D bis ersten april sinds 
noch zwei wochen. meine meinung: bitte lösche deine seite um den 
gröbsten spott über deine person zu verhindern

von Genervt (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,
> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^

Nö, das ist gewerblicher Handel. Das wird Dir der nette Herr vom 
Finanzamt dann genau erklären.

von Finanzbeamter (Gast)


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Das ganze gibt es auch ab dem 20.03.2015 als Bausatz. Die Einzelteile
lassen sich auch seperat bestellen.

sososoo privat also, mal sehe wie der Herr Sch. aus G.bach das sieht.

von Ant-CNC (Gast)


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@Marcus W

Sehr netter Kommentar :)
wenn du für 70€ - 100€ 2 Achsen mit 
Laser,Steuerung,Gehäuse,Platine,Kabel,Schrauben,Schalter und Software 
hinbekommst, dann Hut ab :) würde dann selbst bei dir kaufen. Genial :D

1/100mm ist ziemlich ambitioniert. Warum eine extrem hohe Genauigkeit 
garantieren, wenn man Sie nicht bei allen Geschwindigkeiten einhalten 
kann ?
Das mache ich liebe eine Angabe die in der Realität auch besser sein 
kann, als eine zu "gute" Angabe die niemals eingehalten wird. Das gilt 
auch für die Wiederholgenauigkeit.

Würde mich freuen, wenn du uns deine Konstruktion mit 
Stückliste,Zeichnung, Preisen und Anbieter präsentieren würdest und noch 
eine Software dazu schreibst, die schwarz/weiss Bilder in g-code 
umwandelt. (ausgefüllte Flächen natürlich, keine Umrisse ála Inkscape).

von w. g. (Gast)


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Besonders genial finde ich das Feature "Ein/Aus Schalter"

geile Idee :D ! Zum schmunzeln hats gereicht.

...und jetzt sag bitte einem Mod dass du nur einen kleinen Spaß gemacht 
hast ;)

...und er den Thread nicht schließen, sondern löschen soll..

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Coole AGB für einen Privatverkäufer...

Trotzdem:
Finanzamt mir egal.
Verfahrweg O.K., wenn ich es so klein brauche...
Preis: Deine Sache

Aber mit der Lasersicherheit bei 300mW stehst Du mit einem Bein Im 
Gefängnis und wenn was passiert, dann mit beiden Beinen!

von so nicht (Gast)


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Was soll eigentlich das kleine Platinenbildchen da rechts aussagen? Für 
Werbung taugt das ja wohl kaum.

???

von Marcus W. (marcusaw)


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Ant-CNC schrieb:
> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,
> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^

Wer hat nicht auch schonmal eine Domain samt Shopsoftware eingerichtet, 
nur um seinen privaten Kram privat zu verkaufen - klar, macht jeder 
heutzutage so. Weil sich der Aufwand lohnt - schließlich sehen es da 
auch viel mehr Menschen als auf Ebay oder in den Kleinanzeigen.

Wieso stellst du einen Bausatz in Aussicht, wenn du doch nur eins 
verkaufen willst?

Ach ja, ein Stichwort zum Gewerbe: Gewinnerzielungsabsicht.

von Nutsandbolts (Gast)


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Meine Kokusnüsse schreien förmlich danach belasert zu werden,
ich hoffe der Rauchabzug mit Aktivkohlefilter ist irgendwo eingebaut
wo ich ihn noch nicht entdecken konnte.
Bei Kunststoff wird's dann wohl etwas heikel.
Zum glück hab ich gerade keine Kokusnüsse aus Plastik da.

von Marcus W. (marcusaw)


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Ant-CNC schrieb:
> Würde mich freuen, wenn du uns deine Konstruktion mit
> Stückliste,Zeichnung, Preisen und Anbieter präsentieren würdest und noch
> eine Software dazu schreibst, die schwarz/weiss Bilder in g-code
> umwandelt. (ausgefüllte Flächen natürlich, keine Umrisse ála Inkscape).

Dann würde ich ja deine Arbeit machen. Das tue ich nicht, im Gegensatz 
zu dir bin ich erfolgreich selbstständig.

Bei 1/10mm Auflösung und 2/10 Wiederholgenauigkeit (was übrigens ÜBEL 
ist - 0,2mm  sind im Maschinenbau keine Toleranz, sondern ein Abstand) 
schafft man PROBLEMLOS mit Linearführungen aus stinknormalen 
Gewindestangen. Kosten 2€ pro Meter.

Siebdruckplatte kostet in 12mm etwa 6,50€ pro qm. Dünner entsprechend 
billiger.

Schrauben, Kabel etc etwa 10€ - wenn man alles extra kaufen muss.

Die Schrittmotoren kosten im Dreierpack etwas über 25€. Der Arduino und 
die A4988 kosten zusammen keine 20€.

Der 300mW Laser kostet 25€.

Das geht natürlich nur, wenn man lieferzeiten in Kauf nimmt und nicht 
bei Conrad kauft.

: Bearbeitet durch User
von Ant-CNC (Gast)


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Linearführungen aus Gewindestangen ??? da kommt man aber nicht auf 
1/100mm ^^
und ist wohl ein Schreibfehler...

Müssen die Siebdruckplatten nicht bearbeitet werden oder bekommst du die 
für 6,50€ komplett bearbeitet ? Also fertige Gehäuseteile ?
Wie verkabelst du denn die Bauteile ? Kabelsalat ?
Wo gibts den Link zu dem 300mW Laser mit Gehäuse und Treiber für 25€ ?

Thread kann geclosed werden, hatte nicht erwartet, dass hier so 
gestänkert wird :/

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der 
Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.

Kein Wort auf der Webseite zum Thema Sicherheit, Laserschutzklasse etc.

Was erwartest Du denn? Der Zoll macht einen Aufriß wg. CE-Kennzeichnung 
und dann so ein Gerät...

Unglaublich.

Hat das Teil überhaupt eine CE-Konformitätserklärung?
UL-Zulassung?

Mann, mann, mann...

von qwertzuiopü (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> Linearführungen aus Gewindestangen ??? da kommt man aber nicht auf
> 1/100mm ^^
Hat auch niemand behauptet.


> Thread kann geclosed werden, hatte nicht erwartet, dass hier so
> gestänkert wird :/
Das war wirklich vorauszusehen....

von Ant-CNC (Gast)


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Wolfgang R. schrieb:
> Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der
> Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.

werde wohl noch etwas nachbessern müssen :) danke für die Infos

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Ergänzend: sei froh, dass hier so gestänkert wird, das bewahrt Dich 
vielleicht vor erheblichen Fehlentscheidungen, die rechtliche 
Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Es sind hier schließlich auch Entwickler mit einigen Jahren 
Berufserfahrung unterwegs...

(Die erkennt man oft daran, dass sie sich trauen, angemeldet zu 
posten...)

: Bearbeitet durch User
von David P. (chavotronic)


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Huch, die Seite ist Off, der Shop aber noch on.

von max (Gast)


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Ist die Frage ernst gemeint nach dem Laser?

Optisch auf den ersten Blick gleich wie Dein Gehäuse:

http://www.ebay.de/itm/Housing-Gehause-mit-Linse-und-Feder-fur-TO-18-5-6mm-laser-diodes-Laser-Diode-/290957038848?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item43be641500

Kostenpunkt: EUR 3,72

300 mW Diode. (Allerdings 808nm) Eine rote mit 400 mW hab ich auch schon 
mal für nicht wirklich mehr gekauft..

http://www.ebay.de/itm/291286098141?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

Kostenpunkt: EUR 3,89

Kabel + Wärmeleitpaste dazu: EUR 1

Zusammen < 9 EUR! Und Du verkaufst es für 50?

von Martin S. (sirnails)


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Ant-CNC schrieb:
> Wolfgang R. schrieb:
>> Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der
>> Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.
>
> werde wohl noch etwas nachbessern müssen :) danke für die Infos

Wenn Du in 2-3 Jahren wieder über diesen Thread stolpern wirst, und an 
diesem Thema dran bleibst, dann wirst Du Dir selbst an den Kopf langen, 
und dir sagen "Gott, war ich damals blauäugig!".

Das hat hier nichts mit Stänkern zu tun (abgesehen davon, dass der 
Tonfall einiger mit Sicherheit verkehrt ist). Aber das, was Du hier 
machst, ist Dein sinkendes Schiff zu retten. Du hast es getauft, und zu 
Wasser gelassen, nur leider ist es nunmal abgesoffen.

Du brauchst daher auch nicht fluchtartig die Löschung aller Beiträge 
verlangen. Sieh es als Gelegenheit an, das Produkt zu überarbeiten.

von Martin S. (sirnails)


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max schrieb:
> Zusammen < 9 EUR! Und Du verkaufst es für 50?

Nimm's mir nicht böse, aber für diesen Satz wird dich jeder halbwegs 
versierte Geschäftsmann nur milde belächeln.

von OderSo (Gast)


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das ist doch so ein Teil aus zwei alten DVD Laufwerksinnereien.

https://www.youtube.com/watch?v=MbZpqZmtSlM

Sogar den Laser aus einem DVD Brenner kann man benutzen.

OderSo

von Marcus W. (marcusaw)


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Martin Schwaikert schrieb:
> max schrieb:
>> Zusammen < 9 EUR! Und Du verkaufst es für 50?
>
> Nimm's mir nicht böse, aber für diesen Satz wird dich jeder halbwegs
> versierte Geschäftsmann nur milde belächeln.

Dann sollte man nicht so tun, als ob man das alles aus Spass und rein 
privat macht. Entweder man möchte es gewerblich machen, dann muss man 
sich an alle Regeln halten, oder man möchte das als Hobbyprojekt 
voranbringen, dann sollte man die Teile zum selbstkostenpreis (nicht 
Einkaufspreis, das kann niemand verlangen) anbieten. Aber einen mords 
Webshop aufziehen, angeben, dass sich alle Preise INKLUSIVE DER 
MEHRWERTSTEUER verstehen (a.k.a. Ausweisbare Umsatzsteuer) und dann so 
tun, als ob das alles ein Privatspaß ist, geht nicht. Abgesehen von den 
offensichtlichen Sicherheits- und Konstruktionsmängeln - was passiert 
denn mit den ausgewiesenen 19% von 280€? Wie bekomm ich die zurück, wenn 
keine Steuernummer auf der "Rechnung" auftaucht?

von Ant-CNC (Gast)


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Alles klar :)
werde diese Woche wohl doch Gewerbe anmelden und die 
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Privat nicht privat ist 
bisschen doof ^^

UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)

von Marcus W. (marcusaw)


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Das solltest du auf jeden Fall tun. Was denkst du wieviel Geld du 
verdient hast, wenn dich das Finanzamt hochnimmt, weil jemand das Gerät 
von der Steuer absetzen will? Da wird es dann schnell ungemütlich. Der 
Tod und die Steuer sag ich nur.

von Sinus T. (micha_micha)


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Verkauf es als Bausatz, verkaufe den Laser einzeln, mache deutlichen 
Hinweis in der Zusammenbauanleitung wegen der Sicherheit. Das ist 
ungefährlicher für dich.
Ein fertiges Gerät in Deutschland verkaufen ist eine ziemlich 
zulassungs- und prüfungsintensive Sache.

von Martin S. (sirnails)


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Sinus Tangentus schrieb:
> Ein fertiges Gerät in Deutschland verkaufen ist eine ziemlich
> zulassungs- und prüfungsintensive Sache.

Es ist ohnehin makaber, dass man als Bausatz so ziemlich alles verkaufen 
darf.

von Ant-CNC (Gast)


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Guter Tipp, werde diese Woche zum Amt gehen und habe die "fertige" 
Maschine aus dem Shop genommen.

von Sinus T. (micha_micha)


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Martin Schwaikert schrieb:

> Es ist ohnehin makaber, dass man als Bausatz so ziemlich alles verkaufen
> darf.

Was ist den daran makaber? Du kannst doch auch alle Einzelteile kaufen. 
Als Bausatz ist es eben bequemer.
Und wenn man einen geringfügigen Teil der eigenen Hirnmasse aktiviert, 
sollten Schäden auch vermeidbar sein. Dazu braucht es keine Gesetze und 
Reglementierungen.
Mit etwas gutem Willen kann man sich auch mit Nähnadeln, Tackern, 
Bohrmaschinen und selbst einem einfachen Hammer ernsthafte Schäden 
zufügen, Und die gibt es auch zu kaufen. Findest du das auch makaber?

von Oliver R. (orb)


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Sinus Tangentus schrieb:
> verkaufe den Laser einzeln

Dürfen Laser der Klassen 3R (>1mW) IIIb (>5mW) und IV (>500mW) 
inzwischen frei verkauft werden?
Wenn ja, wann wurde das Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über technische 
Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte) geändert?

von so nicht (Gast)


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Oliver R. schrieb:
> Dürfen Laser der Klassen 3R (>1mW) IIIb (>5mW) und IV (>500mW)
> inzwischen frei verkauft werden?

Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen, siehe

Conrad 505667

von David P. (chavotronic)


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Was, wenn man den Bausatz ohne Laser verkauft und dabei ausdrücklich 
vermerkt dass dieser nicht für den Einsatz mit Lasern >1mW eignet...dann 
muss sich der Nutzer den laser selbst besorgen und ist selber schuld 
wenn was passiert...

von Oliver R. (orb)


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so nicht schrieb:
> Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen

Als Bauelement sind die auch in jedem DVD-Brenner drin, darum geht es 
hier aber nicht.

von Marcus W. (marcusaw)


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Und schon kauft es niemand mehr, weil es eben keine Komplettlösung ist.

von so nicht (Gast)


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Oliver R. schrieb:
> so nicht schrieb:
>> Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen
>
> Als Bauelement sind die auch in jedem DVD-Brenner drin, darum geht es
> hier aber nicht.

Warum? Er will doch Bausätze verkaufen oder nicht?! Der Bausatz besteht 
dann halt u.a. aus einer Laserdiode und diversen Bauteilen zur 
Ansteuerung. Ist alles frei käuflich für Jedermann und Jederfrau.

von F. F. (foldi)


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Crazy H. schrieb:
> ..... wer Heisskleber kennt schraubt :oD

Nicht unbedingt Heißkleber, aber geklebt wird immer mehr. Selbst da wo 
früher geschweißt wurde.

von Oliver R. (orb)


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F. Fo schrieb:
> Selbst da wo früher geschweißt wurde.
Aber doch nicht mit HEISSKLEBER !!1!!!!elf

von Ant-CNC (Gast)


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Jaja der Heisskleber :D
da gehts nur um eine einfache Fixierung von 3 Kabeln, dass die da nicht 
hin und her rutschen :) kann man aber auch Kabeldurchführungen für paar 
€ mehr nehmen

von soso (Gast)


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"Dieser Artikel erscheint am 1. April 2015"

von bernte (Gast)


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mich würde die Anwendungsmöglichkeiten mal interessieren

alle Frontplatten die ich damit bearbeiten würde sind min. doppelt so 
groß wie der Verfahrensweg

also was soll man damit anfangen?

als mind. Arbeitsbereich würde ich mal ein Maß von 10*10cm ansetzen

von steeph (Gast)


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>Kein Impressum aber immerhin in den AGB's steht wer da wirbt:

AGB's

http://www.agb-s.de/

von Paul H. (powl)


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von Sinus T. (micha_micha)


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Eueueu, Laser mit nem Schnipsgummi außen an einer 
Weichplast-Kabelschelle angepappt.
Dann noch clever 200 Euro Startpreis und Mindestpreis, der natürlich 
bei den 200 Euronen noch nicht erreicht ist, was soll denn das?
Da musst du wohl noch etwas in dich gehen, wenn du das verkaufen willst.

von max (Gast)


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Interessant.. dafür hat jemand 311 Euro gelöhnt ;)
http://www.ebay.de/itm/CNC-Laser-USB-Anschluss-Lasergravur-/271782721316

von Oliver R. (orb)


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Der will ja tatsächlich das Frickelding aus der c't-Hacks 
(http://www.heise.de/make/projekte/Laserplotter-1745578.html) gewerblich 
verkaufen.
Also wirklich die Mechanik aus alten CD/DVD-Laufwerken benutzt.
Dazu paßt

Ant-CNC schrieb:
> wenn du für 70€ - 100€ 2 Achsen mit
> Laser,Steuerung,Gehäuse,Platine,Kabel,Schrauben,Schalter und Software
> hinbekommst, dann Hut ab :) würde dann selbst bei dir kaufen

ja sehr gut.

von Jens (Gast)


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Dürfte eigentlich gar nicht verkauft werden. Das Ding ist Laserklasse 3b 
und dann ist der Laser mit nem Gummiband befestigt. Auch das beobachten 
des Brennpunkts auf dem Werkstück aus zu naher Entfernung kann zu 
Augenschäden führen!

von Ant-CNC (Gast)


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Das Gerät bei ebay und das hier angebotene sind zwei verschiedene 
Versionen, bei dem aktuellen wurde auf die Laufwerksträger verzichtet 
und eigene Führungen konstruiert.

Ja manche kaufen sowas wirklich, dem ein oder anderen langen auch 
39mm*39mm bzw 39mm*34mm(ebay version) Arbeitsbereich. Natürlich kann man 
damit keine Modellflugzeuge aus Balsaholz lasern :)

Jeder kanns immer besser :)

von meinekokusnuesse (Gast)


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ohhhh, das wird er wohl selber über ein zweiten Account gewesen sein,
wollte sich wohl doch lieber nicht davon trennen...

Die Gummilösung für die Laserhalterung ist echt KRASS, das kann man ja 
nur im Vollschutz betreiben.

Ich glaube die Ameise hat es schon mehrfach bereut hier die Werbung 
gepostet
zu haben.

Aber wie oben schon jemand trefflich bemerkte: Dahingerotzt und sich 
schlau gefühlt....

von ritterderkokosnuss (Gast)


Angehängte Dateien:

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hier nochmal die details der Laserhalterung....

BOAHHH

von Andreas L. (andi84)


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Moin,

@ant-cnc
mal ganz ernst gemeint und ohne trollen zu wollen

LASS DEN SCHEISS
Das Ding ist brandgefährlich und du begibst dich Haftungstechnisch in 
teufels Küche.
Vergiss das an der Stelle mal gaaaaanz schnell mit dem Gewerbe und dem 
Webshop.

Ich habe mal ein paar Stichworte, die du recherchieren solltest, bevor 
du auch nur anfängst sowas zu bewerben:
Laserschutzklassen
Niederspannungsrichtlinie
Elektro-G
Produkthaftung


Inwiefern die Niederspannungs-Vorschriften bei dem Ding zutreffen, kann 
ich ohne das Ding näher zu studieren nicht abschätzen (was ich nicht tu, 
da ist mir meine zeit zu schade)
Aber es sieht für mich so aus, als würdest du hier grad mal alle gut 
gemeinten Hinweise in den Wind schlagen, weil ist ja nur gemoser.
Ich sag dir eins:
Bei Lasersicherheit hört der Spaß auf!
Bei Elektro-G und Ust-Nr verstehen die Behörden auch keinen Spaß. Und 
was die Haftung für das Ding angeht, die kannst du nicht ausschließen.
Ein einziger Unfall mit dem Teil und du hattest mal eine Existenz.

Nun mein gut gemeinter Ratschlag nochmals:
Lass den Scheiß!

Von mir aus publizier das als "Hack", was du dir selber antust, kann 
keiner was dagegen tun, bringst du die Dinger weiter in Verkehr wird dir 
das hoffentlich schnellstmöglich wer gerichtlich ausreden. In deinem 
eigenen Interesse, glaubs mir!

von Andreas L. (andi84)


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Nochwas:
1)
Nur weil die Chinesen jede Menge unsicheren Scheiß über eBay verticken, 
ist das immer noch keine gute Idee

2)
Warum nennste das ding denn Laser-*Pi*, nciht dass bei den Himbeerleuten 
jemand meint, dass du ihrer Marke zu nahe trittst...

von Henning (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> bei dem aktuellen wurde auf die Laufwerksträger verzichtet
> und eigene Führungen konstruiert.

Wo hast du die Stanzteile der Führungen fertigen lassen? Das würde mich 
mal ernsthaft interessieren

Gruß

von physiker (Gast)


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Andreas Lang schrieb:
> 2)
> Warum nennste das ding denn Laser-*Pi*, nciht dass bei den Himbeerleuten
> jemand meint, dass du ihrer Marke zu nahe trittst...

Oder die Firma PI-Physik Instrumente, welche ja hauptsächlich in Sachen 
Positionierungssysteme unterwegs ist.

von Ant-CNC (Gast)


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Henning schrieb:
> Wo hast du die Stanzteile der Führungen fertigen lassen? Das würde mich
> mal ernsthaft interessieren
>
> Gruß

Ist gelasertes Acryl, gibt mehrere Anbieter, musst bei ein paar einfach 
mal Anfragen.

"Laser-Pi" ist laut dem DPMA nicht geschützt/eingetragen

von Henning (Gast)


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Danke, aber das mit dem Acryl ist mir schon klar, dass das gelasert ist; 
kenne die Fertiger dafür.

Dachte nur, das wäre die aktuelle Version bei Ebay, und du hättest die 
Blechteile fertigen lassen ;-)

Also doch Laufwerksträger....

Aber Führungen aus Acryl? Schau dich mal bei Igus für sowas um. Die 
haben für solche Maschinchen die passenden Sachen.

Aber mal ganz ehrlich, unterschätz die Lasersicherheitsrichtlinien 
nicht!! So ein Laser mit nem Gummiband vertüddelt, is so mit das 
Übelste, was ich so in letzter Zeit gesehen habe!

Grüße

von Ant-CNC (Gast)


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Ja bei dem bei ebay sinds noch die Laufwerksträger.

Hatte bei der ersten Version noch keine patente Lösung für die 
Laserhalterung :) da kam dann diese Rohrschelle :D
hab bei ebay aber auch dazu geschrieben, dass das eingestellte Bild nur 
ähnelt und der Halter ist bei dem ebay gerät mittlereweile auch aus 
Acryl teilen.

Ich schau gerade wo und wie genau man den Laser kennzeichnen muss. UVV

von so nicht (Gast)


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Henning schrieb:
> Aber mal ganz ehrlich, unterschätz die Lasersicherheitsrichtlinien
> nicht!! So ein Laser mit nem Gummiband vertüddelt, is so mit das
> Übelste, was ich so in letzter Zeit gesehen habe!

In der Tat. Das ist absoluter Murks!

von Oliver R. (orb)


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Ant-CNC schrieb:
> hab bei ebay aber auch dazu geschrieben, dass das eingestellte Bild nur
> ähnelt

Meinst Du
> Das Gerät wird wie auf den Bildern verkauft


Ant-CNC schrieb:
> Ich schau gerade wo und wie genau man den Laser kennzeichnen muss. UVV

Garnicht. Laser der Klasse 3b dürfen in Deutschland nur an Berechtigte 
verkauft werden. Nur weil viele Japaner damit durchkommen wird das bei 
Dir nicht auch klappen.

von Ant-CNC (Gast)


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Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte" verkauft 
werden dürfen, dachte man muss diese "nur" kennzeichnen und auf PSA 
hinweisen, jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...

Ein Gesetzesauszug wäre hilfreich, indem steht, dass der Verkauf von 
Klasse 3B Lasern (keine Laserpointer) verboten ist.

von Schreiber (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte"
> verkauft
> werden dürfen, dachte man muss diese "nur" kennzeichnen und auf PSA
> hinweisen, jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...

nirgends. Selbst Klasse 4 Laser dürfen frei verkauft werden. Dass man 
aufpassen sollte und sich nicht mit dem Laserschweißgerät in die Hand 
lasern sollte (das geht ganz einfach...), sollte allerdings verständlich 
sein.
Dass eine Laserschutzbrille für Zuschauer keine schlechte Idee ist, ist 
auch verständlich, denn etwas das Metall schmelzen kann, das kann auch 
einem Auge schaden.

von gg (Gast)


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ritterderkokosnuss schrieb:
> hier nochmal die details der Laserhalterung....
>
> BOAHHH


Aaarhhh nein narf... YMMD ;-)

Ist er evtl. ein "getarnter Chinese"? Wenn man nicht am Zoll 
vorbeikommt, muss man eben den Schrott direkt im Inland 
zusammenschustern ;-) ;-P

von David P. (chavotronic)


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..Übrigens hat der "Käufer" bei eBay bislang nur eine Sache 
gekauft...und zwar diesen Laser. Er muss wohl so auf das Ding stehen 
dass er sich dafür eigens angemeldet hat.

Erstaunlich dass überhaupt der "Käufer" schon bewertet hat, wenn man 
bedenkt dass die Lieferzeit als 16-17 tage angegeben ist, und der 
Artikel am 3.3. ersteigert wurde.

Auch erstaunlich ist es, dass jemand 300€+ bietet, wenn der Artikel 
schonmal eingestellt war und die 200€ Mindestgebot nicht erreicht hatte.

von Obi-Wan K. (spacebrain)


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Hey Ameise, ich wollte nur mal danke sagen. Ich dachte zuerst, Yeah ne 
kleine cnc mit dem Pi gesteuert, mal sehen was das ist. Aber dann hab 
ich zwar nicht das erhoffte wochenendprojekt gefunden sondern eine 
klasse Unterhaltung auf meinem Heimweg von der Arbeit. Ich sitz mit 
einem Dauergrinsen in der Sbahn, die Leute halten mich sicher schon für 
bescheuert :D Aber ganz im ernst, nichtmal als Student wäre mir so ein 
Mist als Hobbyprojekt eingefallen, das dann auch noch hier zu 
posten...chapeau :P

von Oliver R. (orb)


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Ant-CNC schrieb:
> Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte" verkauft
> werden dürfen,

Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über technische Arbeitsmittel und 
Verbraucherprodukte) §4 Abs.1

> (1) Soweit ein Produkt einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1
> unterfällt, darf es nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den dort
> vorgesehenen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit und sonstigen
> Voraussetzungen für sein Inverkehrbringen entspricht und Sicherheit und
> Gesundheit der Verwender oder Dritter oder sonstige in den
> Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 aufgeführte Rechtsgüter bei
> bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht
> gefährdet werden.

Laser der Klasse 3B sind gefährlich, siehe dazu auch die 'Stellungnahme 
zur Risikobewertung von Lasern und LED' 
(http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/Stellungnahme_content.html)

> Bei privater Anwendung können Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und
> Händler von solchen Lasereinrichtungen die Einhaltung dieser speziellen
> Schutzmaßnahmen nicht gewährleisten, damit diese Produkte sicher zur
> Anwendung kommen.



>jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...
Ja und der ist ausreichend gekapselt daß keine Gefährdung für den Nutzer 
vorhanden ist.

von Obi-Wan K. (spacebrain)


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Jo, sowas kann passieren und wir klären das. Welches Video?! Her damit!

von David P. (chavotronic)


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Der Thread war schlicht gesagt herrlich. Er wurde leider integral 
gelöscht weil es doch ziemlich ausgeartet ist.

Eins der Videos findet sich noch im Netz
http://www.myvideo.de/watch/3796648/Jim_Knopf_im_Chinaland

Irgendjemand hatte aber eine ganze Kopie angelegt. Ist schon lange her.

von Obi-Wan K. (spacebrain)


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:D:D:D verdammt das hab ich nicht mitbekommen, aber kann mir denken, 
dass das legendär war.
Marionetten-Roboter und Gummiband-Laser-CNC...hervorragend :)

: Bearbeitet durch User
von David P. (chavotronic)


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Offtopic:

http://www.elektronik-kompendium.de/forum/forum_entry.php?id=66694&page=3&category=all&order=time

Beitrag "Mini Platinenerstellung"

Ich zitiere: "!!! Einmaliger MEGA Verkauf! Humanoider Roboter !!!"
Benutzer "Dennis2008"

Ich glaube das war der Dennis der danach eine Ausbildung als ein Maurer 
gemacht hat (der aus Hürth)

von Ant-CNC (Gast)


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David P. schrieb:
> ..Übrigens hat der "Käufer" bei eBay bislang nur eine Sache
> gekauft...und zwar diesen Laser. Er muss wohl so auf das Ding stehen
> dass er sich dafür eigens angemeldet hat.
>
> Erstaunlich dass überhaupt der "Käufer" schon bewertet hat, wenn man
> bedenkt dass die Lieferzeit als 16-17 tage angegeben ist, und der
> Artikel am 3.3. ersteigert wurde.
>
> Auch erstaunlich ist es, dass jemand 300€+ bietet, wenn der Artikel
> schonmal eingestellt war und die 200€ Mindestgebot nicht erreicht hatte.

Jetzt singt das Niveau aber stark ab Herr Holmes :)
gab 6 Gebote und die Maschine wurde 1 Mal eingestellt und verkauft. Die 
zweite ist jetzt auch das erste mal online.

Bei der Gummibandhalterung muss ich auch schmunzeln :D ist aber wie 
gesagt nicht mehr so gelöst :D

von David P. (chavotronic)


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> Jetzt singt das Niveau aber stark ab Herr Holmes :)

Wenn es singt, sollte es zu DSDS.

von Ant-CNC (Gast)


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sinkt ^^

von Nase (Gast)


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Mein Gott, nun wirds aber pedantsch hier!
Wenn das mal immer so wäre, dann hätt ich nicht Augenkrebs von manchen 
Anzeigen hier.
Grüße Nase

Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!
Solange 95 Prozent der Wörter richtig geschrieben sind, ist das doch 
eine gute Rate heutzutage.

von w. g. (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> Alles klar :)
> werde diese Woche wohl doch Gewerbe anmelden und die
> Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Privat nicht privat ist
> bisschen doof ^^
>
> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)

lass mich raten.. du bist 14 jahre, hast dir viel zusammenkopiert und es 
hat dieses eine mal geklappt mit dem putzigen maschinchen und jetzt 
willst du dein taschengeld aufbessern.

das muss ich doppelt zitieren:
> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)

das muss ich doppelt zitieren: äh, dreifach..
> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)

viel spaß damit..

von D. M. (da_miez)


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Ant-CNC schrieb:
> Ist gelasertes Acryl, gibt mehrere Anbieter, musst bei ein paar einfach
> mal Anfragen.


Also ich hab das nicht gemacht, gell :D

von N.T. (Gast)


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Nase schrieb:
> Solange 95 Prozent der Wörter richtig geschrieben sind
Die deutsche Sprache hat eh genug Redundanz um auch bei relativ vielen 
Fehlern eine FEC zu ermöglichen...

von michael_ (Gast)


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Ant-CNC schrieb:
> Bei der Gummibandhalterung muss ich auch schmunzeln :D ist aber wie
> gesagt nicht mehr so gelöst :D

Aha, du hast es jetzt mit Schmelzkleber befestigt :-)
Wenn du mehr als 2 Stck verkaufst, wirst du bei ebay auffällig. Ich 
glaub, die sind verpflichtet bei über 400 EUR/Jahr dich als gewerblich 
einzustufen und dich der Steuerbehörde zu melden.

von hs (Gast)


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michael_ schrieb:

> Ich
> glaub, die sind verpflichtet bei über 400 EUR/Jahr dich als gewerblich
> einzustufen und dich der Steuerbehörde zu melden.

Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts 
verpflichtet.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Die Diskussion erinnert mich an die Situation, in der der Schütze, der 
gerade jemand Unschuldiges erschossen hat, Ärger bekommt, weil er keine 
bleifreie Munition verwendete...

facepalm

von michael_ (Gast)


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hs schrieb:
> Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts
> verpflichtet.

Lies mal hier:
https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co-Finanzamt-prueft-private-Online-Verkaeufe-4589185-0/
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html

Die einen schreiben 410EUR und die anderen 600EUR pro Jahr.
Jedenfalls kann das Finanzamt die Daten bei ebay abgreifen.

von Felix P. (fixxl)


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Oliver R. schrieb:
>>jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...
> Ja und der ist ausreichend gekapselt daß keine Gefährdung für den Nutzer
> vorhanden ist.

Das ist der springende Punkt. Die Laserklassifizierung bezieht sich 
immer auf das Gesamtsystem, die zugängliche Strahlung. Bei einem 
DVD-Brenner ist durch Kapselung sichergestellt, dass der Grenzwert für 
Klasse 1 nicht überschritten wird, unabhängig von der Leistung des 
verbauten Lasers.

von Paul H. (powl)


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michael_ schrieb:
> hs schrieb:
>> Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts
>> verpflichtet.
>
> Lies mal hier:
> 
https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co-Finanzamt-prueft-private-Online-Verkaeufe-4589185-0/
> 
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html
>
> Die einen schreiben 410EUR und die anderen 600EUR pro Jahr.
> Jedenfalls kann das Finanzamt die Daten bei ebay abgreifen.

Also wenn ich einen Gegenstand für 700€ verkaufe bin ich schon 
gewerblicher? Was ist das denn für ein Blödsinn?

Und wenn ich tatsächlich irgendwann mal beschließe einen haufen alten 
Krempel bei eBay reinzustellen und damit einige hundert Euro mache dann 
muss ich damit rechnen, dass mir das Finanzamt gewerbliche Nutzung 
unterstellt? Und was soll ich dann derer Meinung nach tun? Ein Gewerbe 
anmelden um meine Privatverkäufe weiter abzuwickeln? Das ist doch 
Bullshit

: Bearbeitet durch User
von Andreas L. (andi84)


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Paul H. schrieb:
> Und wenn ich tatsächlich irgendwann mal beschließe einen haufen alten
> Krempel bei eBay reinzustellen und damit einige hundert Euro mache dann
> muss ich damit rechnen, dass mir das Finanzamt gewerbliche Nutzung
> unterstellt? Und was soll ich dann derer Meinung nach tun? Ein Gewerbe
> anmelden um meine Privatverkäufe weiter abzuwickeln? Das ist doch
> Bullshit

Wohl eher nicht.
Aber in dem Fall wird das im Zweifel mal kurz gegengeprüft.
Stellt der Prüfer dann fest, dass das ein paar alte Kamellen waren (paar 
Schränke, olle Plattensammlung, wasauchimmer), wird das wohl abgehakt 
werden.
Sind das aber nun mehrere identische Artikel, kommt das Finanzamt zu 
Besuch.

von gg (Gast)


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Andreas Lang schrieb:
> Sind das aber nun mehrere identische Artikel, kommt das Finanzamt zu
> Besuch.

Mist... dann kann ich meine gigantische Einmachglas-Sammlung wohl nicht 
bei eBay verticken... ;-)

von Thorsten F. (tfol)


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Hier gibt es so was fertig aus China in 500mW für 260USD, 200mW und 
300mW haben die auch.

Immerhin ist eine Schutzbrille mit dabei....

http://www.banggood.com/500mW-Desktop-DIY-Violet-Laser-Engraving-Machine-Picture-CNC-Printer-p-969324.html

von Frank W. (hirschfelde-mv) Benutzerseite


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Ein ähnliches Teil gibt es auch hier mit den gleichen technischen Daten 
und sieht auch noch verdammt ähnlich aus:

http://www.banggood.com/300mW-Mini-DIY-Laser-Engraving-Machine-Picture-Logo-CNC-Laser-Printer-p-958368.html

;-)

von David P. (chavotronic)


Angehängte Dateien:

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Die benutzen einen "Larser" :D

von Carsten Sch. (Gast)


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michael_ schrieb:
> hs schrieb:
>> Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts
>> verpflichtet.
>
> Lies mal hier:
> 
https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co-Finanzamt-prueft-private-Online-Verkaeufe-4589185-0/
> 
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html
>
> Die einen schreiben 410EUR und die anderen 600EUR pro Jahr.
> Jedenfalls kann das Finanzamt die Daten bei ebay abgreifen.

Ja,

die Daten KÖNNEN vom Finazamt angefordert werden...
Aber das war es dann auch schon.

Ebay muss genau GAR NICHTS selbst unternehmen geschweige denn 
irgendwelche Einstufungen treffen. Einzig die Daten von in Deutschland 
wohnenden PErsonen herausrücken wenn mit ausreichender Begründung 
angefordert.

Ausserdem verwechselt du hier scheinbar Erlös mit Gewinn!
Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also der TEil den du mehr kassierst 
(Nach Abzug von Ebay, PP & Co. Gebühren) als du selber ausgegeben hast!

Beispiel:
HAst du vor Jahren eine SuperDuperSpezialstereoanlage gekauft, dafür 
5000 Euro bezahlst und bekommst nun bei Ebay dafür 3500 Euro, so hast du 
3500 Erlös bekommen, aber nicht einen Cent gewinn gemacht (sondern 
genaugenommen sogar ein verlust)
Also nichts mit Steuerpflicht!

ISt genau diese Anlage aber heute ein hochbegehrtes Sammlerstück und 
bekommst 7000 Euro dafür, dann hast du 2000 Euro (abzgl. Ebaygebühren) 
Gewinn gemacht und musst daher diesen Betrag als Einnahme versteuern...
Klar geworden?

Mehrwertsteuer ist noch einmal eine andere GEschichte. Die ist aber 
-unabhängig vom Gewinn- nur bei gewerblicher Tätigkeit 
(Gewinnerzielungsabsicht) oberhalb der Freigrenze relevant.
Für den einmaligen Verkauf eines noch so im Wert gestiegenen Artikels 
ist die Irrelevant.

Paul H. schrieb:
> Also wenn ich einen Gegenstand für 700€ verkaufe bin ich schon
> gewerblicher? Was ist das denn für ein Blödsinn?

Nein, natürlich NICHT.
Wie oben geschrieben: Nur wenn du für den KRempel 700Euro MEHR erhälst 
als du selbst irgendwann einmal gezahlt hast.
(Oder aber das Zeug nur zum Zwecke des Verkaufs überhaupt erst erworben 
hast...)

Gruß
Carsten

von Paul H. (powl)


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Wenn ich es geschenkt bekommen habe (bzw. geerbt) dann dürfte das ja der 
Fall sein

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Ant-CNC schrieb:
> Jetzt singt das Niveau aber stark ab Herr Holmes :)
> gab 6 Gebote und die Maschine wurde 1 Mal eingestellt und verkauft. Die
> zweite ist jetzt auch das erste mal online.

Ich verstehe ja, dass man für ein Produkt Werbung machen muss, aber wer 
das hier macht, muss schon einen Hang zum Masochismus haben.

von Oliver R. (orb)


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B. R. schrieb im Beitrag #4058713:
> Was nicht hält, wird in Heißkleber ersoffen :D

Das könnte auch Pfuscherpaste aka Silikon sein:
http://img.banggood.com/thumb/large/2014/chenjincheng/11/SKU187466/SKU187466(37).jpg

von Ant-CNC (Gast)


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von David P. (chavotronic)


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300€ für 2 alte Laufwerke mit Arduino dran?

Womit wurde die Wiederholgenauigkeit gemessen?

von Ant-CNC (Gast)


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10 mal den gleichen weg abgefahren, also graviert (immer wieder von 0,0) 
und es war nur eine Linie zu sehen.

Es wird niemand gezwungen 300€ zu zahlen, kann sich auch jeder selbst 
bauen oder selbst verkaufen, ist ja extrem einfach wie man hier immer 
hört :)

von max (Gast)


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und weil nur eine linie zu sehen ist hat es eine wiederholgenauigkeit 
von 2/10mm?! wie kommst du auf die zahl?

von Ant-CNC (Gast)


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wüsste nicht wo da was von Garantie steht, Gewährleistungsansprüche hab 
ich ausgeschlossen (nachträglich).

von Ant-CNC (Gast)


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max schrieb:
> und weil nur eine linie zu sehen ist hat es eine
> wiederholgenauigkeit
> von 2/10mm?! wie kommst du auf die zahl?

Die maximale Abweichung der Linien war kleiner als 1/10mm, da ich kein 
Mikroskop habe, aber ich sicher davon ausgehen kann, dass es nicht mehr 
als 1/10mm ist, kann ich davon ausgehen, dass die Wiederholgenauigkeit 
nicht größer als 1/10mm ist.

von Ant-CNC (Gast)


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Ich bin der Meinung, dass Garantie freiwillig ist und wenn ich diese 
nicht ausdrücklich erwähne, ich auch keine Garantie gebe.

von Ant-CNC (Gast)


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sortiment schrieb im Beitrag #4065573:

> Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden,

ist ja wohl nicht mein Problem mehr, was der Käufer dann macht oder 
nicht macht ? Wenn du ein Messer kaufst und du jemanden damit verletzt, 
bekommst du oder der Hersteller ärger ? Es wird mehrmals auf die Gefahr 
hingewiesen und gewarnt.

Zudem ist deine Gesetzestext für Unternehmen gedacht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Als Inverkehrbringer des fertigen Gerätes bist Du auf jeden Fall in der 
Produkthaftung dabei und musst selbstverständlich auch für die 
Produktsicherheit geradestehen.

Bau wenigstens eine laserdichte Kiste drumherum mit Zwangsabschaltung, 
um das Schlimmste zu verhindern.

Über andere Dinge wie WEEE etc. sprechen wir da noch gar nicht.

von Jojo S. (Gast)


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Schutzbrille ist die eine Sache, wenn der Laser auf einem Punkt 
stehenbleibt kann er auch die ganze Bude abfackeln. Das kann durch 
Softwarefehler, Hardwarefehler und Bedienfehler passieren. Haftbar ist 
aber nur einer, rate mal wer.

von Marcus W. (marcusaw)


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Irgendwer wird früher oder später schon draufkommen, ihm wegen diesem 
Trumm abzumahnen. Denn das darf man - im Gegensatz zum 
pseudoselbstständigen Verkauf von Lasergeräten - auch ohne Ahnung von 
Gesetzen. Da kümmert sich dann der Anwalt darum und streicht sich gleich 
noch 35% der Mahnsumme ein. Recht oder Unrecht ist da auch erst mal 
nebensächlich, da es ja nur um etwas geht, dass "irgendwie nicht 100% 
Gesetzeskonform" sein könnte - den Rest müsste dann ein Richter klären.

von Hmm (Gast)


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Okay mal angenommen ich kauf mir dieses wundervolle Teil. Verletze mich 
daran und verklage den Hersteller.
Was denkt ihr würde sich das für mich lohnen?

von Marcus W. (marcusaw)


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von rmu (Gast)


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Hmm schrieb:
> Verletze mich
> daran und verklage den Hersteller.
> Was denkt ihr würde sich das für mich lohnen?

Was hat man von einem Pfändungs-Titel über 25000€ wenn der Schuldner 
nicht zahlen kann/will und man auf einem Auge blind ist? Ich würd lieber 
sehen können!

von Hmm (Gast)


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25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil. Diese 
Laserkonstruktion dürfte da eigentlich sogar mehr einbringen. Hmm nur zu 
blöd das ich meine Augen noch etwas behalten möchte. Eine Verbrennung am 
Finger oder eine Quetschung reichen wohl nicht aus um ein wenig was zu 
verdienen?

von David .. (volatile)


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Hmm schrieb:
> 25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil. Diese
> Laserkonstruktion dürfte da eigentlich sogar mehr einbringen. Hmm nur zu
> blöd das ich meine Augen noch etwas behalten möchte. Eine Verbrennung am
> Finger oder eine Quetschung reichen wohl nicht aus um ein wenig was zu
> verdienen?

Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?

von rmu (Gast)


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Hmm schrieb:
> 25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil.

Die das Opfer vermutlich nie sehen wird.


David ... schrieb:
> Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?

Mit dem Laser einen Finger ernsthaft zu verbrutzeln wird nicht einfach 
sein, das ginge mit einem Lötkolben besser. Dann muss man dem Gericht 
erklären, wie man es schafft, eine halbe Stunde lang mit dem Laser seine 
Hand zu bearbeiten, ohne dass es einem auffällt...

von David .. (volatile)


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rmu schrieb:

> David ... schrieb:
>> Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?
>
> Mit dem Laser einen Finger ernsthaft zu verbrutzeln wird nicht einfach
> sein, das ginge mit einem Lötkolben besser. Dann muss man dem Gericht
> erklären, wie man es schafft, eine halbe Stunde lang mit dem Laser seine
> Hand zu bearbeiten, ohne dass es einem auffällt...

Ja, jetzt wo du es sagst... 100mW rot (iirc) spuert man nichtmal auf der 
Haut.

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