Guten Tag,
ich verkaufe eine CNC-Lasergraviermaschine "Laser Pi v2". Diese Maschine
wird durch den bekannten Arduino UNO gesteuert und kann mit einem 300mW
Laser eine vielzahl von Materialien gravieren, auf einem Bild zum
Beispiel Kokonuss.
Das ganze gibt es auch ab dem 20.03.2015 als Bausatz. Die Einzelteile
lassen sich auch seperat bestellen.
Die Daten:
1/10mm Auflösung der Achsen
2/10mm Wiederholgenauigkeit
bis zu 800mm/min Verfahrgeschwindigkeit
mit Kühlung der Steuerung
Ein/Ausschalter
Kostenlose Software
Voreingestellter Mikrocontroller
Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe
ein paar Beispiele von gravierbaren Materialien:
Holz,Karton,Kunststoff,Lack
-keine Metalle.
Bausätze vorbestellen auf: www.ant-cnc.de
Ein durchaus putziges Teil...
Wie werden die Schadensersatzansprüche abgewickelt, wenn die nicht
abgedeckten 300mW Laser in die ersten Opfer reflektiert werden?
Nach meiner Meinung jenseits von grenzwertig!
> Nach meiner Meinung jenseits von grenzwertig!
Klar, aber bis das Opfer zum Anwalt findet muss es erstmal einen
Blindenhund haben. Ich vermute das dauert bis den die Krankenkasse
genehmigt. .-)
Olaf
ogott, das wenn ich schon lese: "empfohlen wird noch eine Heiss-Klebe
Pistole ist aber nicht unbedingt nötig."
..... wer Heisskleber kennt schraubt :oD
der 300mW Laser ist inklusive, also bei der fertig montierten Maschine
sowie beim Bausatz dabei.
Zu der Heissklebepistole :D
ja schrauben ist immer besser, aber es werden an 3 Stellen Kabel durch
das Gehäuse geführt und an den Stellen lässt sich nix schrauben,
natürlich würde es auch ohne Heisskleber funktionieren, aber ich
persönlich finde es besser, wenn die Kabel dann an der Durchführung
fixiert sind.
Leider kann ich keine Information dazu finden, welche Wellenlänge der
Laser hat. ( http://www.ant-cnc.de/lasergravur/8/300mw-lasermodul ) So
wirds auch mit der Auswahl der richtigen Schutzbrille schwer ;)
Je nach Laser passiert bei einer Verfahrgeschwindigkeit von 800mm / min
auch mal gar nix auf den von Dir genannten Materialien...
Welcher Laser ist da drin, und welche Linsen?
Verbaut ist ein 300mW Laser - Wellenlänge 658nm (rot)
In dem Lasergehäuse ist eine fokusierbare Acryl-Linse verbaut, die man
je nach Höhe des Werkstücks einstellt. (Punktfokus)
"bis zu" 800 mm/min Verfahrgeschwindigkeit. Mit dieser Geschwindigkeit,
wird bei dieser Leistung bei den meisten Materialien nichts zu sehen
sein. Um zum Beispiel Karton zu lasern wäre z.b eine Geschwindigkeit von
200mm/min möglich. Muss man je nach Material entscheiden, wie stark
eingebrannt werden soll und dann eine passende Geschwindkeit wählen. Die
800mm/min wären zum Beispiel beim Eilgang sinnvoll ;)
Der Verfahrweg ist O.K., man weiß ja dann was man bekommt. Ich empfehle
nur auf der Webseite die rechtlichen Hinweise zur Laserklasse,
Schutzeinrichtungen, Gefährdungspotentialen etc... Das Ding ist eine
ungesicherte Waffe! Ich bin mir sicher, dass ein Betrieb ohne
Schutzhaube absolut unzulässig ist! Wer sowas in Verkehr bringt, der
haftet halt auch... nur so ein Gedanke...
Teo Derix schrieb:> Ant-CNC schrieb:>> 2/10mm Wiederholgenauigkeit> ...>> Gravierbereich 39mm x 39mm Breite/Tiefe>> Völlig unbrauchbar!
Für Dich vielleicht, aber doch nicht für alle anderen auch... Ein
sinnloser Kommentar!
Für größere Arbeiten, kann man sich auch einfach nur die Steuerung
kaufen und die Verfahrmechanik selbst bauen und somit auch größere
Bereich gravieren.
Schrittmotoren bis 750mA/Phase und maximal 30V können mit der Laser Pi
Steuerung benutzt werden. Für die Zukunft ist auch eine wesentlich
größere Maschine geplant.
Stärkere Laser können auch mit einem passenden Treiber genutzt werden.
Mit dem verbleibenden Auge nicht in Strahl blicken!
Die Kiste wird niemals Ausgeliefert wenn sich der Verkäufer nicht der
deutschen Justiz ausliefern will.
39x39 mm Hahahahaha selten so gelacht, was kostet der Laser einzeln?
Das Gerät verstößt gegen so ziemlich alle Sicherheitsvorschriften im
Umgang mit Laser. Nach dem Produkthaftungsgesetz bist Du dafür haftbar,
wenn jemanden durch Dein Gerät ein Schaden entsteht. Ich würde mir das
nochmal sehr gut überlegen, ob Du dieses Teil in dieser Form tatsächlich
auf den Markt bringen willst.
Versteh ich das richtig? 39x39mm - MILLIMETER - also 3,9x3,9cm maximaler
Bearbeitungsraum? Das würde man dann für was genau benutzen? Und wieso
dann 800mm/min?
Sorry, aber ich (nur meine persönliche Meinung) halte das für
unbrauchbaren, unprofessionellen und gefährlichen Mist. Nicht nur, dass
man sich anscheinend keinerlei Gedanken über das Gefahrenpotential durch
Reflektionen und Streuung gemacht hat, auch die ganze Konstruktion ist
Bockfalsch. Statt 1/10mm Auflösung bei 800mm/min wären locker 1/100mm
niedrigerer Geschwindigkeit machbar, wenn man sich ein bisschen Gedanken
um Untersetzung gemacht hätte. Die ganze Konstruktion wirkt
zusammengeschustert und weckt kein Vertrauen in die Fähigkeiten des
Anbieters. Der Preis spricht dann nochmal eine andere Sprache - ein
derartiges Gerät mit diesen technischen Daten baue ich dir für 70 -
100€, ein bisschen billiger noch, wenn man MDF- oder Siebdruckplatten
als Baustoff nimmt.
Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:> Keine gewerblichen Angebote.
Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,
dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^
Ant-CNC schrieb:> Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:>> Keine gewerblichen Angebote.>> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^
Durch Deinen gewerblichen Hintergrund bist Du bei Geschäften, bei denen
Du solche Geräte (nämlich diejenigen, die Du auch gewerblich vertreibst)
grundsätzlich auch Gewerbetreibender. Der Gewährleistungs- und
Haftungsausschuss durch den Privatverkauf funktioniert nicht.
Nachtrag:
Dieses "Ding" als Produkt zu bezeichnen und vertreiben zu wollen,
braucht schon Chuzpe... Ein Arduino-Bastelprojekt - mit dem typischen
Arduinohintergrund: keine Ahnung von Technik, keine Ahnung von
Umsetzung, keine Ahnung von Sicherheitsvorschriften, keine Ahnung von
Gesetzen, keine Ahnung von Industrie und Wirtschaft. Einfach hingerotzt
und sich schlau gefühlt.
ich erspare mir mich anzumelden. das kann nur ein troll sein.
oder kein normal denkender mensch. 39x39mm :D bis ersten april sinds
noch zwei wochen. meine meinung: bitte lösche deine seite um den
gröbsten spott über deine person zu verhindern
Ant-CNC schrieb:> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^
Nö, das ist gewerblicher Handel. Das wird Dir der nette Herr vom
Finanzamt dann genau erklären.
Das ganze gibt es auch ab dem 20.03.2015 als Bausatz. Die Einzelteile
lassen sich auch seperat bestellen.
sososoo privat also, mal sehe wie der Herr Sch. aus G.bach das sieht.
@Marcus W
Sehr netter Kommentar :)
wenn du für 70€ - 100€ 2 Achsen mit
Laser,Steuerung,Gehäuse,Platine,Kabel,Schrauben,Schalter und Software
hinbekommst, dann Hut ab :) würde dann selbst bei dir kaufen. Genial :D
1/100mm ist ziemlich ambitioniert. Warum eine extrem hohe Genauigkeit
garantieren, wenn man Sie nicht bei allen Geschwindigkeiten einhalten
kann ?
Das mache ich liebe eine Angabe die in der Realität auch besser sein
kann, als eine zu "gute" Angabe die niemals eingehalten wird. Das gilt
auch für die Wiederholgenauigkeit.
Würde mich freuen, wenn du uns deine Konstruktion mit
Stückliste,Zeichnung, Preisen und Anbieter präsentieren würdest und noch
eine Software dazu schreibst, die schwarz/weiss Bilder in g-code
umwandelt. (ausgefüllte Flächen natürlich, keine Umrisse ála Inkscape).
Besonders genial finde ich das Feature "Ein/Aus Schalter"
geile Idee :D ! Zum schmunzeln hats gereicht.
...und jetzt sag bitte einem Mod dass du nur einen kleinen Spaß gemacht
hast ;)
...und er den Thread nicht schließen, sondern löschen soll..
Coole AGB für einen Privatverkäufer...
Trotzdem:
Finanzamt mir egal.
Verfahrweg O.K., wenn ich es so klein brauche...
Preis: Deine Sache
Aber mit der Lasersicherheit bei 300mW stehst Du mit einem Bein Im
Gefängnis und wenn was passiert, dann mit beiden Beinen!
Ant-CNC schrieb:> Verkaufe als Privatperson, auch auf der Website. Zudem schrieb ich auch,> dass ich "eine" verkaufe nicht hunderte ^^
Wer hat nicht auch schonmal eine Domain samt Shopsoftware eingerichtet,
nur um seinen privaten Kram privat zu verkaufen - klar, macht jeder
heutzutage so. Weil sich der Aufwand lohnt - schließlich sehen es da
auch viel mehr Menschen als auf Ebay oder in den Kleinanzeigen.
Wieso stellst du einen Bausatz in Aussicht, wenn du doch nur eins
verkaufen willst?
Ach ja, ein Stichwort zum Gewerbe: Gewinnerzielungsabsicht.
Meine Kokusnüsse schreien förmlich danach belasert zu werden,
ich hoffe der Rauchabzug mit Aktivkohlefilter ist irgendwo eingebaut
wo ich ihn noch nicht entdecken konnte.
Bei Kunststoff wird's dann wohl etwas heikel.
Zum glück hab ich gerade keine Kokusnüsse aus Plastik da.
Ant-CNC schrieb:> Würde mich freuen, wenn du uns deine Konstruktion mit> Stückliste,Zeichnung, Preisen und Anbieter präsentieren würdest und noch> eine Software dazu schreibst, die schwarz/weiss Bilder in g-code> umwandelt. (ausgefüllte Flächen natürlich, keine Umrisse ála Inkscape).
Dann würde ich ja deine Arbeit machen. Das tue ich nicht, im Gegensatz
zu dir bin ich erfolgreich selbstständig.
Bei 1/10mm Auflösung und 2/10 Wiederholgenauigkeit (was übrigens ÜBEL
ist - 0,2mm sind im Maschinenbau keine Toleranz, sondern ein Abstand)
schafft man PROBLEMLOS mit Linearführungen aus stinknormalen
Gewindestangen. Kosten 2€ pro Meter.
Siebdruckplatte kostet in 12mm etwa 6,50€ pro qm. Dünner entsprechend
billiger.
Schrauben, Kabel etc etwa 10€ - wenn man alles extra kaufen muss.
Die Schrittmotoren kosten im Dreierpack etwas über 25€. Der Arduino und
die A4988 kosten zusammen keine 20€.
Der 300mW Laser kostet 25€.
Das geht natürlich nur, wenn man lieferzeiten in Kauf nimmt und nicht
bei Conrad kauft.
Linearführungen aus Gewindestangen ??? da kommt man aber nicht auf
1/100mm ^^
und ist wohl ein Schreibfehler...
Müssen die Siebdruckplatten nicht bearbeitet werden oder bekommst du die
für 6,50€ komplett bearbeitet ? Also fertige Gehäuseteile ?
Wie verkabelst du denn die Bauteile ? Kabelsalat ?
Wo gibts den Link zu dem 300mW Laser mit Gehäuse und Treiber für 25€ ?
Thread kann geclosed werden, hatte nicht erwartet, dass hier so
gestänkert wird :/
Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der
Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.
Kein Wort auf der Webseite zum Thema Sicherheit, Laserschutzklasse etc.
Was erwartest Du denn? Der Zoll macht einen Aufriß wg. CE-Kennzeichnung
und dann so ein Gerät...
Unglaublich.
Hat das Teil überhaupt eine CE-Konformitätserklärung?
UL-Zulassung?
Mann, mann, mann...
Ant-CNC schrieb:> Linearführungen aus Gewindestangen ??? da kommt man aber nicht auf> 1/100mm ^^
Hat auch niemand behauptet.
> Thread kann geclosed werden, hatte nicht erwartet, dass hier so> gestänkert wird :/
Das war wirklich vorauszusehen....
Wolfgang R. schrieb:> Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der> Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.
werde wohl noch etwas nachbessern müssen :) danke für die Infos
Ergänzend: sei froh, dass hier so gestänkert wird, das bewahrt Dich
vielleicht vor erheblichen Fehlentscheidungen, die rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen könnten.
Es sind hier schließlich auch Entwickler mit einigen Jahren
Berufserfahrung unterwegs...
(Die erkennt man oft daran, dass sie sich trauen, angemeldet zu
posten...)
Ant-CNC schrieb:> Wolfgang R. schrieb:>> Hey Ant-CNC, ich hätte nicht gedacht, dass Du bezüglich der>> Sicherheitsbedenken so derart ignorant und beratungsresistent bist.>> werde wohl noch etwas nachbessern müssen :) danke für die Infos
Wenn Du in 2-3 Jahren wieder über diesen Thread stolpern wirst, und an
diesem Thema dran bleibst, dann wirst Du Dir selbst an den Kopf langen,
und dir sagen "Gott, war ich damals blauäugig!".
Das hat hier nichts mit Stänkern zu tun (abgesehen davon, dass der
Tonfall einiger mit Sicherheit verkehrt ist). Aber das, was Du hier
machst, ist Dein sinkendes Schiff zu retten. Du hast es getauft, und zu
Wasser gelassen, nur leider ist es nunmal abgesoffen.
Du brauchst daher auch nicht fluchtartig die Löschung aller Beiträge
verlangen. Sieh es als Gelegenheit an, das Produkt zu überarbeiten.
max schrieb:> Zusammen < 9 EUR! Und Du verkaufst es für 50?
Nimm's mir nicht böse, aber für diesen Satz wird dich jeder halbwegs
versierte Geschäftsmann nur milde belächeln.
Martin Schwaikert schrieb:> max schrieb:>> Zusammen < 9 EUR! Und Du verkaufst es für 50?>> Nimm's mir nicht böse, aber für diesen Satz wird dich jeder halbwegs> versierte Geschäftsmann nur milde belächeln.
Dann sollte man nicht so tun, als ob man das alles aus Spass und rein
privat macht. Entweder man möchte es gewerblich machen, dann muss man
sich an alle Regeln halten, oder man möchte das als Hobbyprojekt
voranbringen, dann sollte man die Teile zum selbstkostenpreis (nicht
Einkaufspreis, das kann niemand verlangen) anbieten. Aber einen mords
Webshop aufziehen, angeben, dass sich alle Preise INKLUSIVE DER
MEHRWERTSTEUER verstehen (a.k.a. Ausweisbare Umsatzsteuer) und dann so
tun, als ob das alles ein Privatspaß ist, geht nicht. Abgesehen von den
offensichtlichen Sicherheits- und Konstruktionsmängeln - was passiert
denn mit den ausgewiesenen 19% von 280€? Wie bekomm ich die zurück, wenn
keine Steuernummer auf der "Rechnung" auftaucht?
Alles klar :)
werde diese Woche wohl doch Gewerbe anmelden und die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Privat nicht privat ist
bisschen doof ^^
UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)
Das solltest du auf jeden Fall tun. Was denkst du wieviel Geld du
verdient hast, wenn dich das Finanzamt hochnimmt, weil jemand das Gerät
von der Steuer absetzen will? Da wird es dann schnell ungemütlich. Der
Tod und die Steuer sag ich nur.
Verkauf es als Bausatz, verkaufe den Laser einzeln, mache deutlichen
Hinweis in der Zusammenbauanleitung wegen der Sicherheit. Das ist
ungefährlicher für dich.
Ein fertiges Gerät in Deutschland verkaufen ist eine ziemlich
zulassungs- und prüfungsintensive Sache.
Sinus Tangentus schrieb:> Ein fertiges Gerät in Deutschland verkaufen ist eine ziemlich> zulassungs- und prüfungsintensive Sache.
Es ist ohnehin makaber, dass man als Bausatz so ziemlich alles verkaufen
darf.
Martin Schwaikert schrieb:> Es ist ohnehin makaber, dass man als Bausatz so ziemlich alles verkaufen> darf.
Was ist den daran makaber? Du kannst doch auch alle Einzelteile kaufen.
Als Bausatz ist es eben bequemer.
Und wenn man einen geringfügigen Teil der eigenen Hirnmasse aktiviert,
sollten Schäden auch vermeidbar sein. Dazu braucht es keine Gesetze und
Reglementierungen.
Mit etwas gutem Willen kann man sich auch mit Nähnadeln, Tackern,
Bohrmaschinen und selbst einem einfachen Hammer ernsthafte Schäden
zufügen, Und die gibt es auch zu kaufen. Findest du das auch makaber?
Sinus Tangentus schrieb:> verkaufe den Laser einzeln
Dürfen Laser der Klassen 3R (>1mW) IIIb (>5mW) und IV (>500mW)
inzwischen frei verkauft werden?
Wenn ja, wann wurde das Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über technische
Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte) geändert?
Oliver R. schrieb:> Dürfen Laser der Klassen 3R (>1mW) IIIb (>5mW) und IV (>500mW)> inzwischen frei verkauft werden?
Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen, siehe
Conrad 505667
Was, wenn man den Bausatz ohne Laser verkauft und dabei ausdrücklich
vermerkt dass dieser nicht für den Einsatz mit Lasern >1mW eignet...dann
muss sich der Nutzer den laser selbst besorgen und ist selber schuld
wenn was passiert...
so nicht schrieb:> Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen
Als Bauelement sind die auch in jedem DVD-Brenner drin, darum geht es
hier aber nicht.
Oliver R. schrieb:> so nicht schrieb:>> Als Bauelemente darfst du die (noch) frei kaufen>> Als Bauelement sind die auch in jedem DVD-Brenner drin, darum geht es> hier aber nicht.
Warum? Er will doch Bausätze verkaufen oder nicht?! Der Bausatz besteht
dann halt u.a. aus einer Laserdiode und diversen Bauteilen zur
Ansteuerung. Ist alles frei käuflich für Jedermann und Jederfrau.
Crazy H. schrieb:> ..... wer Heisskleber kennt schraubt :oD
Nicht unbedingt Heißkleber, aber geklebt wird immer mehr. Selbst da wo
früher geschweißt wurde.
Jaja der Heisskleber :D
da gehts nur um eine einfache Fixierung von 3 Kabeln, dass die da nicht
hin und her rutschen :) kann man aber auch Kabeldurchführungen für paar
€ mehr nehmen
mich würde die Anwendungsmöglichkeiten mal interessieren
alle Frontplatten die ich damit bearbeiten würde sind min. doppelt so
groß wie der Verfahrensweg
also was soll man damit anfangen?
als mind. Arbeitsbereich würde ich mal ein Maß von 10*10cm ansetzen
Eueueu, Laser mit nem Schnipsgummi außen an einer
Weichplast-Kabelschelle angepappt.
Dann noch clever 200 Euro Startpreis und Mindestpreis, der natürlich
bei den 200 Euronen noch nicht erreicht ist, was soll denn das?
Da musst du wohl noch etwas in dich gehen, wenn du das verkaufen willst.
Der will ja tatsächlich das Frickelding aus der c't-Hacks
(http://www.heise.de/make/projekte/Laserplotter-1745578.html) gewerblich
verkaufen.
Also wirklich die Mechanik aus alten CD/DVD-Laufwerken benutzt.
Dazu paßt
Ant-CNC schrieb:> wenn du für 70€ - 100€ 2 Achsen mit> Laser,Steuerung,Gehäuse,Platine,Kabel,Schrauben,Schalter und Software> hinbekommst, dann Hut ab :) würde dann selbst bei dir kaufen
ja sehr gut.
Dürfte eigentlich gar nicht verkauft werden. Das Ding ist Laserklasse 3b
und dann ist der Laser mit nem Gummiband befestigt. Auch das beobachten
des Brennpunkts auf dem Werkstück aus zu naher Entfernung kann zu
Augenschäden führen!
Das Gerät bei ebay und das hier angebotene sind zwei verschiedene
Versionen, bei dem aktuellen wurde auf die Laufwerksträger verzichtet
und eigene Führungen konstruiert.
Ja manche kaufen sowas wirklich, dem ein oder anderen langen auch
39mm*39mm bzw 39mm*34mm(ebay version) Arbeitsbereich. Natürlich kann man
damit keine Modellflugzeuge aus Balsaholz lasern :)
Jeder kanns immer besser :)
ohhhh, das wird er wohl selber über ein zweiten Account gewesen sein,
wollte sich wohl doch lieber nicht davon trennen...
Die Gummilösung für die Laserhalterung ist echt KRASS, das kann man ja
nur im Vollschutz betreiben.
Ich glaube die Ameise hat es schon mehrfach bereut hier die Werbung
gepostet
zu haben.
Aber wie oben schon jemand trefflich bemerkte: Dahingerotzt und sich
schlau gefühlt....
Moin,
@ant-cnc
mal ganz ernst gemeint und ohne trollen zu wollen
LASS DEN SCHEISS
Das Ding ist brandgefährlich und du begibst dich Haftungstechnisch in
teufels Küche.
Vergiss das an der Stelle mal gaaaaanz schnell mit dem Gewerbe und dem
Webshop.
Ich habe mal ein paar Stichworte, die du recherchieren solltest, bevor
du auch nur anfängst sowas zu bewerben:
Laserschutzklassen
Niederspannungsrichtlinie
Elektro-G
Produkthaftung
Inwiefern die Niederspannungs-Vorschriften bei dem Ding zutreffen, kann
ich ohne das Ding näher zu studieren nicht abschätzen (was ich nicht tu,
da ist mir meine zeit zu schade)
Aber es sieht für mich so aus, als würdest du hier grad mal alle gut
gemeinten Hinweise in den Wind schlagen, weil ist ja nur gemoser.
Ich sag dir eins:
Bei Lasersicherheit hört der Spaß auf!
Bei Elektro-G und Ust-Nr verstehen die Behörden auch keinen Spaß. Und
was die Haftung für das Ding angeht, die kannst du nicht ausschließen.
Ein einziger Unfall mit dem Teil und du hattest mal eine Existenz.
Nun mein gut gemeinter Ratschlag nochmals:
Lass den Scheiß!
Von mir aus publizier das als "Hack", was du dir selber antust, kann
keiner was dagegen tun, bringst du die Dinger weiter in Verkehr wird dir
das hoffentlich schnellstmöglich wer gerichtlich ausreden. In deinem
eigenen Interesse, glaubs mir!
Nochwas:
1)
Nur weil die Chinesen jede Menge unsicheren Scheiß über eBay verticken,
ist das immer noch keine gute Idee
2)
Warum nennste das ding denn Laser-*Pi*, nciht dass bei den Himbeerleuten
jemand meint, dass du ihrer Marke zu nahe trittst...
Ant-CNC schrieb:> bei dem aktuellen wurde auf die Laufwerksträger verzichtet> und eigene Führungen konstruiert.
Wo hast du die Stanzteile der Führungen fertigen lassen? Das würde mich
mal ernsthaft interessieren
Gruß
Andreas Lang schrieb:> 2)> Warum nennste das ding denn Laser-*Pi*, nciht dass bei den Himbeerleuten> jemand meint, dass du ihrer Marke zu nahe trittst...
Oder die Firma PI-Physik Instrumente, welche ja hauptsächlich in Sachen
Positionierungssysteme unterwegs ist.
Henning schrieb:> Wo hast du die Stanzteile der Führungen fertigen lassen? Das würde mich> mal ernsthaft interessieren>> Gruß
Ist gelasertes Acryl, gibt mehrere Anbieter, musst bei ein paar einfach
mal Anfragen.
"Laser-Pi" ist laut dem DPMA nicht geschützt/eingetragen
Danke, aber das mit dem Acryl ist mir schon klar, dass das gelasert ist;
kenne die Fertiger dafür.
Dachte nur, das wäre die aktuelle Version bei Ebay, und du hättest die
Blechteile fertigen lassen ;-)
Also doch Laufwerksträger....
Aber Führungen aus Acryl? Schau dich mal bei Igus für sowas um. Die
haben für solche Maschinchen die passenden Sachen.
Aber mal ganz ehrlich, unterschätz die Lasersicherheitsrichtlinien
nicht!! So ein Laser mit nem Gummiband vertüddelt, is so mit das
Übelste, was ich so in letzter Zeit gesehen habe!
Grüße
Ja bei dem bei ebay sinds noch die Laufwerksträger.
Hatte bei der ersten Version noch keine patente Lösung für die
Laserhalterung :) da kam dann diese Rohrschelle :D
hab bei ebay aber auch dazu geschrieben, dass das eingestellte Bild nur
ähnelt und der Halter ist bei dem ebay gerät mittlereweile auch aus
Acryl teilen.
Ich schau gerade wo und wie genau man den Laser kennzeichnen muss. UVV
Henning schrieb:> Aber mal ganz ehrlich, unterschätz die Lasersicherheitsrichtlinien> nicht!! So ein Laser mit nem Gummiband vertüddelt, is so mit das> Übelste, was ich so in letzter Zeit gesehen habe!
In der Tat. Das ist absoluter Murks!
Ant-CNC schrieb:> hab bei ebay aber auch dazu geschrieben, dass das eingestellte Bild nur> ähnelt
Meinst Du
> Das Gerät wird wie auf den Bildern verkauftAnt-CNC schrieb:> Ich schau gerade wo und wie genau man den Laser kennzeichnen muss. UVV
Garnicht. Laser der Klasse 3b dürfen in Deutschland nur an Berechtigte
verkauft werden. Nur weil viele Japaner damit durchkommen wird das bei
Dir nicht auch klappen.
Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte" verkauft
werden dürfen, dachte man muss diese "nur" kennzeichnen und auf PSA
hinweisen, jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...
Ein Gesetzesauszug wäre hilfreich, indem steht, dass der Verkauf von
Klasse 3B Lasern (keine Laserpointer) verboten ist.
Ant-CNC schrieb:> Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte"> verkauft> werden dürfen, dachte man muss diese "nur" kennzeichnen und auf PSA> hinweisen, jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...
nirgends. Selbst Klasse 4 Laser dürfen frei verkauft werden. Dass man
aufpassen sollte und sich nicht mit dem Laserschweißgerät in die Hand
lasern sollte (das geht ganz einfach...), sollte allerdings verständlich
sein.
Dass eine Laserschutzbrille für Zuschauer keine schlechte Idee ist, ist
auch verständlich, denn etwas das Metall schmelzen kann, das kann auch
einem Auge schaden.
ritterderkokosnuss schrieb:> hier nochmal die details der Laserhalterung....>> BOAHHH
Aaarhhh nein narf... YMMD ;-)
Ist er evtl. ein "getarnter Chinese"? Wenn man nicht am Zoll
vorbeikommt, muss man eben den Schrott direkt im Inland
zusammenschustern ;-) ;-P
..Übrigens hat der "Käufer" bei eBay bislang nur eine Sache
gekauft...und zwar diesen Laser. Er muss wohl so auf das Ding stehen
dass er sich dafür eigens angemeldet hat.
Erstaunlich dass überhaupt der "Käufer" schon bewertet hat, wenn man
bedenkt dass die Lieferzeit als 16-17 tage angegeben ist, und der
Artikel am 3.3. ersteigert wurde.
Auch erstaunlich ist es, dass jemand 300€+ bietet, wenn der Artikel
schonmal eingestellt war und die 200€ Mindestgebot nicht erreicht hatte.
Hey Ameise, ich wollte nur mal danke sagen. Ich dachte zuerst, Yeah ne
kleine cnc mit dem Pi gesteuert, mal sehen was das ist. Aber dann hab
ich zwar nicht das erhoffte wochenendprojekt gefunden sondern eine
klasse Unterhaltung auf meinem Heimweg von der Arbeit. Ich sitz mit
einem Dauergrinsen in der Sbahn, die Leute halten mich sicher schon für
bescheuert :D Aber ganz im ernst, nichtmal als Student wäre mir so ein
Mist als Hobbyprojekt eingefallen, das dann auch noch hier zu
posten...chapeau :P
Ant-CNC schrieb:> Wo steht dass denn, dass Klasse 3B Laser nur an "Berechtigte" verkauft> werden dürfen,
Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über technische Arbeitsmittel und
Verbraucherprodukte) §4 Abs.1
> (1) Soweit ein Produkt einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1> unterfällt, darf es nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den dort> vorgesehenen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit und sonstigen> Voraussetzungen für sein Inverkehrbringen entspricht und Sicherheit und> Gesundheit der Verwender oder Dritter oder sonstige in den> Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 aufgeführte Rechtsgüter bei> bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht> gefährdet werden.
Laser der Klasse 3B sind gefährlich, siehe dazu auch die 'Stellungnahme
zur Risikobewertung von Lasern und LED'
(http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/Stellungnahme_content.html)
> Bei privater Anwendung können Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und> Händler von solchen Lasereinrichtungen die Einhaltung dieser speziellen> Schutzmaßnahmen nicht gewährleisten, damit diese Produkte sicher zur> Anwendung kommen.>jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...
Ja und der ist ausreichend gekapselt daß keine Gefährdung für den Nutzer
vorhanden ist.
Der Thread war schlicht gesagt herrlich. Er wurde leider integral
gelöscht weil es doch ziemlich ausgeartet ist.
Eins der Videos findet sich noch im Netz
http://www.myvideo.de/watch/3796648/Jim_Knopf_im_Chinaland
Irgendjemand hatte aber eine ganze Kopie angelegt. Ist schon lange her.
:D:D:D verdammt das hab ich nicht mitbekommen, aber kann mir denken,
dass das legendär war.
Marionetten-Roboter und Gummiband-Laser-CNC...hervorragend :)
David P. schrieb:> ..Übrigens hat der "Käufer" bei eBay bislang nur eine Sache> gekauft...und zwar diesen Laser. Er muss wohl so auf das Ding stehen> dass er sich dafür eigens angemeldet hat.>> Erstaunlich dass überhaupt der "Käufer" schon bewertet hat, wenn man> bedenkt dass die Lieferzeit als 16-17 tage angegeben ist, und der> Artikel am 3.3. ersteigert wurde.>> Auch erstaunlich ist es, dass jemand 300€+ bietet, wenn der Artikel> schonmal eingestellt war und die 200€ Mindestgebot nicht erreicht hatte.
Jetzt singt das Niveau aber stark ab Herr Holmes :)
gab 6 Gebote und die Maschine wurde 1 Mal eingestellt und verkauft. Die
zweite ist jetzt auch das erste mal online.
Bei der Gummibandhalterung muss ich auch schmunzeln :D ist aber wie
gesagt nicht mehr so gelöst :D
Mein Gott, nun wirds aber pedantsch hier!
Wenn das mal immer so wäre, dann hätt ich nicht Augenkrebs von manchen
Anzeigen hier.
Grüße Nase
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!
Solange 95 Prozent der Wörter richtig geschrieben sind, ist das doch
eine gute Rate heutzutage.
Ant-CNC schrieb:> Alles klar :)> werde diese Woche wohl doch Gewerbe anmelden und die> Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Privat nicht privat ist> bisschen doof ^^>> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)
lass mich raten.. du bist 14 jahre, hast dir viel zusammenkopiert und es
hat dieses eine mal geklappt mit dem putzigen maschinchen und jetzt
willst du dein taschengeld aufbessern.
das muss ich doppelt zitieren:
> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)
das muss ich doppelt zitieren: äh, dreifach..
> UUUUNNDDD mich nochmal mit CE und Co. befassen :)
viel spaß damit..
Nase schrieb:> Solange 95 Prozent der Wörter richtig geschrieben sind
Die deutsche Sprache hat eh genug Redundanz um auch bei relativ vielen
Fehlern eine FEC zu ermöglichen...
Ant-CNC schrieb:> Bei der Gummibandhalterung muss ich auch schmunzeln :D ist aber wie> gesagt nicht mehr so gelöst :D
Aha, du hast es jetzt mit Schmelzkleber befestigt :-)
Wenn du mehr als 2 Stck verkaufst, wirst du bei ebay auffällig. Ich
glaub, die sind verpflichtet bei über 400 EUR/Jahr dich als gewerblich
einzustufen und dich der Steuerbehörde zu melden.
michael_ schrieb:> Ich> glaub, die sind verpflichtet bei über 400 EUR/Jahr dich als gewerblich> einzustufen und dich der Steuerbehörde zu melden.
Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts
verpflichtet.
Die Diskussion erinnert mich an die Situation, in der der Schütze, der
gerade jemand Unschuldiges erschossen hat, Ärger bekommt, weil er keine
bleifreie Munition verwendete...
facepalm
Oliver R. schrieb:>>jeder DVD-Brenner hat einen Klasse 3B Laser...> Ja und der ist ausreichend gekapselt daß keine Gefährdung für den Nutzer> vorhanden ist.
Das ist der springende Punkt. Die Laserklassifizierung bezieht sich
immer auf das Gesamtsystem, die zugängliche Strahlung. Bei einem
DVD-Brenner ist durch Kapselung sichergestellt, dass der Grenzwert für
Klasse 1 nicht überschritten wird, unabhängig von der Leistung des
verbauten Lasers.
michael_ schrieb:> hs schrieb:>> Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts>> verpflichtet.>> Lies mal hier:> https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co-Finanzamt-prueft-private-Online-Verkaeufe-4589185-0/> http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html>> Die einen schreiben 410EUR und die anderen 600EUR pro Jahr.> Jedenfalls kann das Finanzamt die Daten bei ebay abgreifen.
Also wenn ich einen Gegenstand für 700€ verkaufe bin ich schon
gewerblicher? Was ist das denn für ein Blödsinn?
Und wenn ich tatsächlich irgendwann mal beschließe einen haufen alten
Krempel bei eBay reinzustellen und damit einige hundert Euro mache dann
muss ich damit rechnen, dass mir das Finanzamt gewerbliche Nutzung
unterstellt? Und was soll ich dann derer Meinung nach tun? Ein Gewerbe
anmelden um meine Privatverkäufe weiter abzuwickeln? Das ist doch
Bullshit
Paul H. schrieb:> Und wenn ich tatsächlich irgendwann mal beschließe einen haufen alten> Krempel bei eBay reinzustellen und damit einige hundert Euro mache dann> muss ich damit rechnen, dass mir das Finanzamt gewerbliche Nutzung> unterstellt? Und was soll ich dann derer Meinung nach tun? Ein Gewerbe> anmelden um meine Privatverkäufe weiter abzuwickeln? Das ist doch> Bullshit
Wohl eher nicht.
Aber in dem Fall wird das im Zweifel mal kurz gegengeprüft.
Stellt der Prüfer dann fest, dass das ein paar alte Kamellen waren (paar
Schränke, olle Plattensammlung, wasauchimmer), wird das wohl abgehakt
werden.
Sind das aber nun mehrere identische Artikel, kommt das Finanzamt zu
Besuch.
Andreas Lang schrieb:> Sind das aber nun mehrere identische Artikel, kommt das Finanzamt zu> Besuch.
Mist... dann kann ich meine gigantische Einmachglas-Sammlung wohl nicht
bei eBay verticken... ;-)
michael_ schrieb:> hs schrieb:>> Du glaubst falsch. ebay ist diesbezüglich zu genau gar nichts>> verpflichtet.>> Lies mal hier:> https://www.test.de/Ebay-Amazon-und-Co-Finanzamt-prueft-private-Online-Verkaeufe-4589185-0/> http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article117915097/Finanzamt-nimmt-Privatpersonen-bei-Ebay-ins-Visier.html>> Die einen schreiben 410EUR und die anderen 600EUR pro Jahr.> Jedenfalls kann das Finanzamt die Daten bei ebay abgreifen.
Ja,
die Daten KÖNNEN vom Finazamt angefordert werden...
Aber das war es dann auch schon.
Ebay muss genau GAR NICHTS selbst unternehmen geschweige denn
irgendwelche Einstufungen treffen. Einzig die Daten von in Deutschland
wohnenden PErsonen herausrücken wenn mit ausreichender Begründung
angefordert.
Ausserdem verwechselt du hier scheinbar Erlös mit Gewinn!
Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also der TEil den du mehr kassierst
(Nach Abzug von Ebay, PP & Co. Gebühren) als du selber ausgegeben hast!
Beispiel:
HAst du vor Jahren eine SuperDuperSpezialstereoanlage gekauft, dafür
5000 Euro bezahlst und bekommst nun bei Ebay dafür 3500 Euro, so hast du
3500 Erlös bekommen, aber nicht einen Cent gewinn gemacht (sondern
genaugenommen sogar ein verlust)
Also nichts mit Steuerpflicht!
ISt genau diese Anlage aber heute ein hochbegehrtes Sammlerstück und
bekommst 7000 Euro dafür, dann hast du 2000 Euro (abzgl. Ebaygebühren)
Gewinn gemacht und musst daher diesen Betrag als Einnahme versteuern...
Klar geworden?
Mehrwertsteuer ist noch einmal eine andere GEschichte. Die ist aber
-unabhängig vom Gewinn- nur bei gewerblicher Tätigkeit
(Gewinnerzielungsabsicht) oberhalb der Freigrenze relevant.
Für den einmaligen Verkauf eines noch so im Wert gestiegenen Artikels
ist die Irrelevant.
Paul H. schrieb:
> Also wenn ich einen Gegenstand für 700€ verkaufe bin ich schon> gewerblicher? Was ist das denn für ein Blödsinn?
Nein, natürlich NICHT.
Wie oben geschrieben: Nur wenn du für den KRempel 700Euro MEHR erhälst
als du selbst irgendwann einmal gezahlt hast.
(Oder aber das Zeug nur zum Zwecke des Verkaufs überhaupt erst erworben
hast...)
Gruß
Carsten
Ant-CNC schrieb:> Jetzt singt das Niveau aber stark ab Herr Holmes :)> gab 6 Gebote und die Maschine wurde 1 Mal eingestellt und verkauft. Die> zweite ist jetzt auch das erste mal online.
Ich verstehe ja, dass man für ein Produkt Werbung machen muss, aber wer
das hier macht, muss schon einen Hang zum Masochismus haben.
10 mal den gleichen weg abgefahren, also graviert (immer wieder von 0,0)
und es war nur eine Linie zu sehen.
Es wird niemand gezwungen 300€ zu zahlen, kann sich auch jeder selbst
bauen oder selbst verkaufen, ist ja extrem einfach wie man hier immer
hört :)
max schrieb:> und weil nur eine linie zu sehen ist hat es eine> wiederholgenauigkeit> von 2/10mm?! wie kommst du auf die zahl?
Die maximale Abweichung der Linien war kleiner als 1/10mm, da ich kein
Mikroskop habe, aber ich sicher davon ausgehen kann, dass es nicht mehr
als 1/10mm ist, kann ich davon ausgehen, dass die Wiederholgenauigkeit
nicht größer als 1/10mm ist.
sortiment schrieb im Beitrag #4065573:
> Laserschutzbeauftragter durch das Unternehmen bestellt werden,
ist ja wohl nicht mein Problem mehr, was der Käufer dann macht oder
nicht macht ? Wenn du ein Messer kaufst und du jemanden damit verletzt,
bekommst du oder der Hersteller ärger ? Es wird mehrmals auf die Gefahr
hingewiesen und gewarnt.
Zudem ist deine Gesetzestext für Unternehmen gedacht.
Als Inverkehrbringer des fertigen Gerätes bist Du auf jeden Fall in der
Produkthaftung dabei und musst selbstverständlich auch für die
Produktsicherheit geradestehen.
Bau wenigstens eine laserdichte Kiste drumherum mit Zwangsabschaltung,
um das Schlimmste zu verhindern.
Über andere Dinge wie WEEE etc. sprechen wir da noch gar nicht.
Schutzbrille ist die eine Sache, wenn der Laser auf einem Punkt
stehenbleibt kann er auch die ganze Bude abfackeln. Das kann durch
Softwarefehler, Hardwarefehler und Bedienfehler passieren. Haftbar ist
aber nur einer, rate mal wer.
Irgendwer wird früher oder später schon draufkommen, ihm wegen diesem
Trumm abzumahnen. Denn das darf man - im Gegensatz zum
pseudoselbstständigen Verkauf von Lasergeräten - auch ohne Ahnung von
Gesetzen. Da kümmert sich dann der Anwalt darum und streicht sich gleich
noch 35% der Mahnsumme ein. Recht oder Unrecht ist da auch erst mal
nebensächlich, da es ja nur um etwas geht, dass "irgendwie nicht 100%
Gesetzeskonform" sein könnte - den Rest müsste dann ein Richter klären.
Okay mal angenommen ich kauf mir dieses wundervolle Teil. Verletze mich
daran und verklage den Hersteller.
Was denkt ihr würde sich das für mich lohnen?
Hmm schrieb:> Verletze mich> daran und verklage den Hersteller.> Was denkt ihr würde sich das für mich lohnen?
Was hat man von einem Pfändungs-Titel über 25000€ wenn der Schuldner
nicht zahlen kann/will und man auf einem Auge blind ist? Ich würd lieber
sehen können!
25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil. Diese
Laserkonstruktion dürfte da eigentlich sogar mehr einbringen. Hmm nur zu
blöd das ich meine Augen noch etwas behalten möchte. Eine Verbrennung am
Finger oder eine Quetschung reichen wohl nicht aus um ein wenig was zu
verdienen?
Hmm schrieb:> 25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil. Diese> Laserkonstruktion dürfte da eigentlich sogar mehr einbringen. Hmm nur zu> blöd das ich meine Augen noch etwas behalten möchte. Eine Verbrennung am> Finger oder eine Quetschung reichen wohl nicht aus um ein wenig was zu> verdienen?
Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?
Hmm schrieb:> 25.000 bei einem unachtsam weggeworfenen Kleinteil.
Die das Opfer vermutlich nie sehen wird.
David ... schrieb:> Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?
Mit dem Laser einen Finger ernsthaft zu verbrutzeln wird nicht einfach
sein, das ginge mit einem Lötkolben besser. Dann muss man dem Gericht
erklären, wie man es schafft, eine halbe Stunde lang mit dem Laser seine
Hand zu bearbeiten, ohne dass es einem auffällt...
rmu schrieb:> David ... schrieb:>> Vielleicht bist du sehr guter Pianist und hast wertvolle Finger?>> Mit dem Laser einen Finger ernsthaft zu verbrutzeln wird nicht einfach> sein, das ginge mit einem Lötkolben besser. Dann muss man dem Gericht> erklären, wie man es schafft, eine halbe Stunde lang mit dem Laser seine> Hand zu bearbeiten, ohne dass es einem auffällt...
Ja, jetzt wo du es sagst... 100mW rot (iirc) spuert man nichtmal auf der
Haut.