Bedank dich beim Gleichstellungsgesetz. Klingt blöd, ist aber so,
zumindest im ÖD.
Bei jedem Stapel Bewerbungen hast du ein paar dazwischen die
Schwerbehindert reinschreiben. Egal wie gering die Qualifikation ist,
wenn sie auch nur ansatzweise passen hast du die im Gespräch sitzen weil
die Chefs tierisch Angst davor haben verklagt zu werden. Das geht soweit
dass die Bewerbungen explizit auf Hinweise auf eine Behinderung
durchsucht wurden.
"Nicht eingeladen mit Behinderung" wurde da sofort als "nicht eingeladen
wegen Behinderung" interpretiert, und wenn man den Hinweis irgendwo
hübsch verklausuliert untergebracht hat gab das einen Hebel um zu
klagen. Zack, 3 Monatgehälter zu zahlen wegen Diskriminierung. Und das
nur weil man z.B. im Lebenslauf bei den 3 Monaten ReHa in den 1990er
Jahren nicht hellhörig wurde.
Mittlerweile gibt es auch gegenteilige Entscheidungen aber das muss sich
erstmal rumsprechen.
Der Teil mit den hohen Kosten ist auch nicht sooo weit hergeholt. Für
den Arbeitgeber ist das zum Teil kostenneutral weil Schwerbehinderte
gefördert werden und es Zuschüsse für Spezialausstattung gibt. Die
Arbeit damit hat man dann aber trotzdem. Extra Beschaffung, extra
Einrichtung, ggf. kann der Arbeitsplatz dann nichtmal unmittelbar von
anderen Leuten benutzt werden wenn z.B. Spezialstühle oder besondere
Eingabegeräte zum Einsatz kommen.
Solang das Arbeitsergebnis passt ist das ja auch noch ok.
Wenn ich dann aber noch jemanden brauche der die Arbeit die der
Behinderte nicht machen kann mit macht, wird das Konzept doch ad
absurdum geführt.
Auf IT bezogen heißt das: Ein körperlich Behinderter kann bei
entsprechender Qualifikation ganz sicher am Schreibtisch sitzen und
Hotline machen oder Programmieren. Aber der Rollifahrer wird eben
Probleme haben in den Büros unter den Tischen ein Dutzend Rechner
durchzutauschen oder in der Druckerei die Maschinen zu warten.
Wer keine offensichtlichen massiven Einschränkungen hat sollte die
Behinderung meines Erachtens zumindest bei Bewerbungen im ÖD gar nicht
erwähnen. Damit erspart man sich erst mal den Makel des "wir müssen ihn
ja einladen".
Den Schein beizulegen bedeutet faktisch sich formell als minderwertig zu
erklären. Wer gleichwertig arbeiten kann braucht den nicht.
Kleine Einschränkungen kann man im Gespräch ohnehin viel besser klären.
Das bedeutet aber auch dass man aufgrund irgendeiner Art von
Qualifikation dort hin gekommen ist.
Dann benutzt der Schwerhörige halt ein Hörgerät und der mit
Bewegungseinschränkung im Arm einen Trackball statt der Maus.
Meine Brille wird ja auch nicht als Behinderung angesehen - zumindest
solange ich nicht versuche Pilot zu werden.