Hallo, ich habe ein Gewerbe angemeldet. Für einen befreundeten Unternehmer erstelle ich eine Homepage. Als Gegenleistung hilft er mir im Garten. Wir tauschen also Arbeitszeit gegen Arbeitszeit, es fließt kein Geld. Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden? Mit freundlichen Grüßen SSH
SSH schrieb: > ich habe ein Gewerbe angemeldet Für einen "Kunden" welcher nicht mal bezahlt? Da könnte es durchaus passieren das die vom Finanzamt dir das nicht glauben. Warum denn ein Gewerbe für einen Freundschaftsdienst ohne Gewinnabsichten ?
sven schrieb: > Für einen "Kunden" welcher nicht mal bezahlt? Da könnte es durchaus > passieren das die vom Finanzamt dir das nicht glauben. > Warum denn ein Gewerbe für einen Freundschaftsdienst ohne > Gewinnabsichten ? Es gibt natürlich auch Kunden die bezahlen. Bisher wurde jedes Jahr mit Gewinn abgeschlossen.
Du kannst doch in deiner Freizeit machen was du willst, und wenn dir dein "Kumpel" hinterher im Garten hilft, ist schließlich auch seine Freizeit.
SSH schrieb: > Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden? Frag mal beim Finanzamt nach ;-)
Joe schrieb: > Der daraus erwachsende "Geldwertvorteil" muss versteuert werden. Ein geldwerter Vorteil sind „alle Güter, die in Geld- oder Geldeswert bestehen, z.B. die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ...“ Ich sehe hier weder eine Überlassung von Waren noch ein Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis. Ich bin allerdings kein Fachmann auf dem Gebiet.
Ich würde das einfach als Nachbarschaftshilfe betrachten und gut is. „Nachbarschaftshilfe bezeichnet geleistete Arbeit von Verwandten, Freunden oder Nachbarn, die auf gegenseitiger Unterstützung beruht und unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt stattfindet.“ Wichtig ist, dass es nur gelegentlich – also nicht regelmäßig – stattfindet, dass kein formaler Vertrag besteht und das kein Geld fließt. Das sehe ich hier alles als erfüllt. Aber wie gesagt, ich bin kein Fachmann
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Bearbeitet durch User
Junge, das ist dein Freund. Wenn ihr euch einig seid, dann braucht hier niemand irgendeinen Schreibkram zu starten. Wenn ich bei meinem Freund (ein Unternehmer) ein paar Bier trinke und er das nächste mal bei mir (auch Unternehmer) einen Wein trinkt, dann wird hier auch nicht Buch geführt!
SSH schrieb: > Hallo, > > ich habe ein Gewerbe angemeldet. Für einen befreundeten Unternehmer > erstelle ich eine Homepage. Als Gegenleistung hilft er mir im Garten. Als Programmierer oder Homepage Designer könntest Du als Freelancer tätig sein, ein Gewerbe ist weder sinnvoll noch erforderlich. > Wir tauschen also Arbeitszeit gegen Arbeitszeit, es fließt kein Geld. > Glaubt Dir das Finanzamt? > Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden? > > Mit freundlichen Grüßen > SSH Vermutlich werden die von Dir eine Schätzung deiner monatlichen Einkünfte verlangen (sonst 'schätzen' die (das FA) für Dich, und in der Höhe Steuervorrauszahlungen wollen.
> Als Programmierer oder Homepage Designer könntest Du als Freelancer > tätig sein, ... ja schon klar, das Wort bzw. der Begriff Freelancer ist ja auch beim FA hinreichend geführt, um sich damit aus jedweder Gewerbe- oder Steuer-Pflicht zu stehlen. > ein Gewerbe ist weder sinnvoll noch erforderlich. woher willst du wissen womit er seine Haupteinkünfte erzielt? Mit dem Satz > als Proger oder Designer völlig überflüssig siehst du schon alles glasklar? Selten wieder solchen Unsinn gelesen.
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