Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frage zur Abgabe von Steuern


von SSH (Gast)


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Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemeldet. Für einen befreundeten Unternehmer 
erstelle ich eine Homepage. Als Gegenleistung hilft er mir im Garten. 
Wir tauschen also Arbeitszeit gegen Arbeitszeit, es fließt kein Geld.

Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden?

Mit freundlichen Grüßen
SSH

von sven (Gast)


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SSH schrieb:
> ich habe ein Gewerbe angemeldet

Für einen "Kunden" welcher nicht mal bezahlt? Da könnte es durchaus 
passieren das die vom Finanzamt dir das nicht glauben.
Warum denn ein Gewerbe für einen Freundschaftsdienst ohne 
Gewinnabsichten ?

von SSH (Gast)


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sven schrieb:
> Für einen "Kunden" welcher nicht mal bezahlt? Da könnte es durchaus
> passieren das die vom Finanzamt dir das nicht glauben.
> Warum denn ein Gewerbe für einen Freundschaftsdienst ohne
> Gewinnabsichten ?

Es gibt natürlich auch Kunden die bezahlen. Bisher wurde jedes Jahr mit 
Gewinn abgeschlossen.

von Udo (Gast)


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Du kannst doch in deiner Freizeit machen was du willst, und wenn dir 
dein "Kumpel" hinterher im Garten hilft, ist schließlich auch seine 
Freizeit.

von lächler (Gast)


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SSH schrieb:
> Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden?

Frag mal beim Finanzamt nach ;-)

von Joe (Gast)


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Der daraus erwachsende "Geldwertvorteil" muss versteuert werden.

von A. H. (ah8)


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Joe schrieb:
> Der daraus erwachsende "Geldwertvorteil" muss versteuert werden.

Ein geldwerter Vorteil sind „alle Güter, die in Geld- oder Geldeswert 
bestehen, z.B. die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren 
durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ...“

Ich sehe hier weder eine Überlassung von Waren noch ein 
Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis. Ich bin allerdings kein Fachmann auf 
dem Gebiet.

von A. H. (ah8)


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Ich würde das einfach als Nachbarschaftshilfe betrachten und gut is.

„Nachbarschaftshilfe bezeichnet geleistete Arbeit von Verwandten, 
Freunden oder Nachbarn, die auf gegenseitiger Unterstützung beruht und 
unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt stattfindet.“

Wichtig ist, dass es nur gelegentlich – also nicht regelmäßig – 
stattfindet, dass kein formaler Vertrag besteht und das kein Geld 
fließt. Das sehe ich hier alles als erfüllt. Aber wie gesagt, ich bin 
kein Fachmann

: Bearbeitet durch User
von Sonnenfinsternis - wen verklage ich nun bei Blindh (Gast)


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Junge, das ist dein Freund. Wenn ihr euch einig seid, dann braucht hier 
niemand irgendeinen Schreibkram zu starten.
Wenn ich bei meinem Freund (ein Unternehmer) ein paar Bier trinke und er 
das nächste mal bei mir (auch Unternehmer) einen Wein trinkt, dann wird 
hier auch nicht Buch geführt!

von Heinz V. (heinz_v)


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SSH schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe ein Gewerbe angemeldet. Für einen befreundeten Unternehmer
> erstelle ich eine Homepage. Als Gegenleistung hilft er mir im Garten.

Als Programmierer oder Homepage Designer könntest Du als Freelancer 
tätig sein, ein Gewerbe ist weder sinnvoll noch erforderlich.

> Wir tauschen also Arbeitszeit gegen Arbeitszeit, es fließt kein Geld.
>

Glaubt Dir das Finanzamt?

> Jetzt meine Frage, muss hierbei irgendetwas versteuert werden?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> SSH

Vermutlich werden die von Dir eine Schätzung deiner monatlichen 
Einkünfte verlangen (sonst 'schätzen' die (das FA) für Dich, und in der 
Höhe Steuervorrauszahlungen wollen.

von Jemand (Gast)


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> Als Programmierer oder Homepage Designer könntest Du als Freelancer
> tätig sein, ...
ja schon klar, das Wort bzw. der Begriff Freelancer ist ja auch beim 
FA hinreichend geführt, um sich damit aus jedweder Gewerbe- oder 
Steuer-Pflicht zu stehlen.
> ein Gewerbe ist weder sinnvoll noch erforderlich.
woher willst du wissen womit er seine Haupteinkünfte erzielt?
Mit dem Satz > als Proger oder Designer völlig überflüssig siehst du 
schon alles glasklar?
Selten wieder solchen Unsinn gelesen.

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