Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Als Student Steuererklärung machen?


von Student (Gast)


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Ich bin Student zahle aber meine Krankenkassenbeiträge selbst.
Kann man die Krankenkassenbeiträge sich wieder vom Finanzamt holen?
Ich habe ja keinen Job, zahle also keine Einkommenssteuer, zahle 
Kapitalertragssteuer wegen Geldanlagen ist aber minimal, wird ja direkt 
von der Bank schon abgezweigt.
Kann ich in meinem Fall dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Was kann man noch als Student absetzen? Einen PC? Toner,...?
Wenn ich die Krankenkassenbeiträge nur teilweise erstattet bekäme wäre 
ich schon zufrieden.

Wenn ich diverse Steuersparprograme anschaue, dann steht da immer "Für 
Angestellte, für Rentner, für Vermieter", gibts da auch was für 
Studenten?

von Marcel (Gast)


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Man bekommt ja nur die Einkommenssteuer wieder, da du keine zahlst, 
kannst du nichts geltend machen.

Nachdem Studium kannst du die Studienjahre aber Rückwirkend geltend 
machen.

von N. N. (clancy688)


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Du kannst als Student einen Verlustvortrag machen. Wie genau das 
funktioniert weiß ich nicht, aber sollte sich lohnen.

Alles was du für dein Studium brauchst kannst du absetzen, Toner, 
Computer, etc fallen auch darunter.

Die Fahrt zu deiner Studentenbude bzw. zur Hochschule (wenn du mit dem 
Auto fährst) ist absetzbar.

Die Studienbeiträge sind komplett absetzbar.

Also ja, es geht, und ja, es lohnt sich.

EDIT: Aber Marcel hat vmtl recht und das geht nur, wenn man 
Nebeneinkünfte hat. Deswegen ging's bei mir... ^^;

: Bearbeitet durch User
von Student (Gast)


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Ich dachte ich könnte das unter aussergewöhnlichen Belastungen absetzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung

Woanders habe ich das auch mal in einem ähnlichen Fall gelesen. Da ging 
es um arbeitslose Familienabgehörige. Da können dann Eltern die Kosten 
des arbeitslosen Kindes absetzen: Miete,... soweit ich weiss geht das 
auch bei studierenden Kindern aber das geht halt nur bei der 
Steuererklärung der Eltern die ein stiudierendes Kind haben.

von Mitleser (Gast)


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Einen Verlustvortrag kann man nur machen wenn man einen Verlust 
festzustellen hat. D.h. wenn absetzbare Ausgaben deine Einnahmen 
übersteigen. Außerdem geht das nur beim Zweitstudium oder wenn du vorher 
eine Ausbildung absolviert hast. Das ist übrigens garnicht so einfach. 
z.Bsp. Unterbringungskosten können nur bei doppelter Haushaltsführung 
angerechnet werden. Du musst daher zwei Wohnungen anmieten. Dein 
Kinderzimmer bei den Eltern zählt nicht.

Bloß mit Bleistiften und Papier kommst du da niemals hin. Den PC kannst 
du auch nicht ansetzen.

Hast du nebenbei auf 400€ Basis gearbeitet und wurde dabei ein Eintrag 
in deiner Lohnsteuerkarte vorgenommen musst du das übrigens auch dem 
Verlust entgegenrechnen. Ob du Einkommensteuer gezahlt hast spielt hier 
keine Rolle.

Anders gesagt: Du wirst keinen Cent zurückbekommen außer du hast die 5 
Jahre wirklich keinen Strich gearbeitet. Selbst dann sind die 
Möglichkeiten überschaubar. Es bringt viel mehr zur Jahreshälfte den 
Berufseinstieg zu wagen und dann einen Lohnsteuerjahresausgleich 
vorzunehmen.

von Tom (Gast)


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Kosten für das Erststudium sind nicht als Werbungskosten absetzbar, 
Klage ist aber schon eingereicht, kannst du selbst mal googeln. Du 
kannst es trotzdem angeben, dem Steuerbescheid widersprechen mit Hinweis 
auf das Verfahren. Das hätte den Vorteil, dass du bei entprechendem 
Urteil davon profitierst und die negativen Einkünfte bei deinem 
zukünftigen Einkünften abziehen kannst. Lohnt sich wahrscheinlich nur 
wenn du gar nicht arbeitest und nicht erst im Winter anfängst zu 
arbeiten, da dann das Einkommen für das erste Jahr sowieso gering ist.

Natürlich kannst du es auch als Sonderausgaben angeben, die gelten dann 
nur für das Steuerjahr und können nicht als Verlustvortrag auf 
zukünftige Jahre angerechnet werden.

Unabhängig davon lohnt sich eine Steuererklärung, da du wahrscheinlich 
die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekommst.

Kannst ja mal bei Elster alles eingeben.

von N. N. (clancy688)


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vermutlich?

von Student (Gast)


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Ich glaube ich gehe mal in die Beratungsstelle beim Finanzamt,
die müssen wissen was möglich ist.

von NieWiederStudent (Gast)


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Ich hatte als Student zwei Lohnsteuerkarten (gibts die überhaupt noch?), 
einmal Klasse 1 und einmal Klasse 6, weil ich ne Halbwaisenrente und nen 
Hiwijob hatte. Um die bei der Klasse 6 einbehaltene Steuer 
wiederzubekommen hab ich ne Steuererklärung machen müssen.

von Gonzo (Gast)


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Tipp: Lieber schön für die Klausuren lernen und gute Noten schreiben als 
sich mit Themen wie die Steuererklärung beschäftigen, da hast du mehr 
von.

von Mitleser (Gast)


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Tom schrieb:
> Unabhängig davon lohnt sich eine Steuererklärung, da du wahrscheinlich
> die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekommst.

Er kann auch eine Nichtveranlagebescheinigung vom Finanzamt einfordern 
und der Bank geben, wenn er das ganze Jahr voraussichtlich keine 
Einkommensteuer zahlen wird. Dann musst du garkeine Abgeltungsteuer 
zahlen. Ansonsten musst du bei ELSTER die günstiger Prüfung beantragen.

Aber ganz ehrlich wer heute aus steuerlichen gründen studieren möchte 
dem ist wirklich nicht mehr zu helfen...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Lu Ru schrieb:
> Du kannst als Student einen Verlustvortrag machen. Wie genau das
> funktioniert weiß ich nicht, aber sollte sich lohnen.

Aber nur wenn die Einkünfte negativ sind!
Also du unter EK= 0Euro kommst.
Dadurch entsteht dir ein Verlustbetrag, den du in den Jahren deiner 
Berufstätigkeit steuersenkend einsetzen kannst!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Gonzo schrieb:
> Tipp: Lieber schön für die Klausuren lernen und gute Noten schreiben als
> sich mit Themen wie die Steuererklärung beschäftigen, da hast du mehr
> von.

Genau, ein folgsamer NERD werden!

von mameluk (Gast)


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Kapitalertragssteuer kannst du dir natürlich zurück zahlen lassen 
solange du unter dem Freibetrag bleibst.

von lächler (Gast)


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Student schrieb:
> Kann man die Krankenkassenbeiträge sich wieder vom Finanzamt holen?

Nein, weil nicht der Staat deine Krankenkassenbeiträge verwaltet, 
sondern die Krankenkasse.

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