Ich bin Student zahle aber meine Krankenkassenbeiträge selbst. Kann man die Krankenkassenbeiträge sich wieder vom Finanzamt holen? Ich habe ja keinen Job, zahle also keine Einkommenssteuer, zahle Kapitalertragssteuer wegen Geldanlagen ist aber minimal, wird ja direkt von der Bank schon abgezweigt. Kann ich in meinem Fall dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben? Was kann man noch als Student absetzen? Einen PC? Toner,...? Wenn ich die Krankenkassenbeiträge nur teilweise erstattet bekäme wäre ich schon zufrieden. Wenn ich diverse Steuersparprograme anschaue, dann steht da immer "Für Angestellte, für Rentner, für Vermieter", gibts da auch was für Studenten?
Man bekommt ja nur die Einkommenssteuer wieder, da du keine zahlst, kannst du nichts geltend machen. Nachdem Studium kannst du die Studienjahre aber Rückwirkend geltend machen.
Du kannst als Student einen Verlustvortrag machen. Wie genau das funktioniert weiß ich nicht, aber sollte sich lohnen. Alles was du für dein Studium brauchst kannst du absetzen, Toner, Computer, etc fallen auch darunter. Die Fahrt zu deiner Studentenbude bzw. zur Hochschule (wenn du mit dem Auto fährst) ist absetzbar. Die Studienbeiträge sind komplett absetzbar. Also ja, es geht, und ja, es lohnt sich. EDIT: Aber Marcel hat vmtl recht und das geht nur, wenn man Nebeneinkünfte hat. Deswegen ging's bei mir... ^^;
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Ich dachte ich könnte das unter aussergewöhnlichen Belastungen absetzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung Woanders habe ich das auch mal in einem ähnlichen Fall gelesen. Da ging es um arbeitslose Familienabgehörige. Da können dann Eltern die Kosten des arbeitslosen Kindes absetzen: Miete,... soweit ich weiss geht das auch bei studierenden Kindern aber das geht halt nur bei der Steuererklärung der Eltern die ein stiudierendes Kind haben.
Einen Verlustvortrag kann man nur machen wenn man einen Verlust festzustellen hat. D.h. wenn absetzbare Ausgaben deine Einnahmen übersteigen. Außerdem geht das nur beim Zweitstudium oder wenn du vorher eine Ausbildung absolviert hast. Das ist übrigens garnicht so einfach. z.Bsp. Unterbringungskosten können nur bei doppelter Haushaltsführung angerechnet werden. Du musst daher zwei Wohnungen anmieten. Dein Kinderzimmer bei den Eltern zählt nicht. Bloß mit Bleistiften und Papier kommst du da niemals hin. Den PC kannst du auch nicht ansetzen. Hast du nebenbei auf 400€ Basis gearbeitet und wurde dabei ein Eintrag in deiner Lohnsteuerkarte vorgenommen musst du das übrigens auch dem Verlust entgegenrechnen. Ob du Einkommensteuer gezahlt hast spielt hier keine Rolle. Anders gesagt: Du wirst keinen Cent zurückbekommen außer du hast die 5 Jahre wirklich keinen Strich gearbeitet. Selbst dann sind die Möglichkeiten überschaubar. Es bringt viel mehr zur Jahreshälfte den Berufseinstieg zu wagen und dann einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen.
Kosten für das Erststudium sind nicht als Werbungskosten absetzbar, Klage ist aber schon eingereicht, kannst du selbst mal googeln. Du kannst es trotzdem angeben, dem Steuerbescheid widersprechen mit Hinweis auf das Verfahren. Das hätte den Vorteil, dass du bei entprechendem Urteil davon profitierst und die negativen Einkünfte bei deinem zukünftigen Einkünften abziehen kannst. Lohnt sich wahrscheinlich nur wenn du gar nicht arbeitest und nicht erst im Winter anfängst zu arbeiten, da dann das Einkommen für das erste Jahr sowieso gering ist. Natürlich kannst du es auch als Sonderausgaben angeben, die gelten dann nur für das Steuerjahr und können nicht als Verlustvortrag auf zukünftige Jahre angerechnet werden. Unabhängig davon lohnt sich eine Steuererklärung, da du wahrscheinlich die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekommst. Kannst ja mal bei Elster alles eingeben.
Ich glaube ich gehe mal in die Beratungsstelle beim Finanzamt, die müssen wissen was möglich ist.
Ich hatte als Student zwei Lohnsteuerkarten (gibts die überhaupt noch?), einmal Klasse 1 und einmal Klasse 6, weil ich ne Halbwaisenrente und nen Hiwijob hatte. Um die bei der Klasse 6 einbehaltene Steuer wiederzubekommen hab ich ne Steuererklärung machen müssen.
Tipp: Lieber schön für die Klausuren lernen und gute Noten schreiben als sich mit Themen wie die Steuererklärung beschäftigen, da hast du mehr von.
Tom schrieb: > Unabhängig davon lohnt sich eine Steuererklärung, da du wahrscheinlich > die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekommst. Er kann auch eine Nichtveranlagebescheinigung vom Finanzamt einfordern und der Bank geben, wenn er das ganze Jahr voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen wird. Dann musst du garkeine Abgeltungsteuer zahlen. Ansonsten musst du bei ELSTER die günstiger Prüfung beantragen. Aber ganz ehrlich wer heute aus steuerlichen gründen studieren möchte dem ist wirklich nicht mehr zu helfen...
Lu Ru schrieb: > Du kannst als Student einen Verlustvortrag machen. Wie genau das > funktioniert weiß ich nicht, aber sollte sich lohnen. Aber nur wenn die Einkünfte negativ sind! Also du unter EK= 0Euro kommst. Dadurch entsteht dir ein Verlustbetrag, den du in den Jahren deiner Berufstätigkeit steuersenkend einsetzen kannst!
Gonzo schrieb: > Tipp: Lieber schön für die Klausuren lernen und gute Noten schreiben als > sich mit Themen wie die Steuererklärung beschäftigen, da hast du mehr > von. Genau, ein folgsamer NERD werden!
Kapitalertragssteuer kannst du dir natürlich zurück zahlen lassen solange du unter dem Freibetrag bleibst.
Student schrieb: > Kann man die Krankenkassenbeiträge sich wieder vom Finanzamt holen? Nein, weil nicht der Staat deine Krankenkassenbeiträge verwaltet, sondern die Krankenkasse.
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