Forum: Offtopic Tigal KG ist insolvent


von Christian K. (christian-elektronik)


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Hallo,

hab gestern im Internet erfahren, dass Tigal KG in Österreich insolvent 
ist. Hatte vor 2 Wochen dort bestellt und per PayPal bezahlt. Letzte 
Woche wollte ich nach Bestellstatus erkundigen und stellte fest, dass 
sie zur Zeit eine Inventur bis 22. März 2015 macht. Danach ist die Seite 
down.

https://www.tigal.com/update.asp - Seite down

im Cache 
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:eBmNNvnC-foJ:https://www.tigal.com/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Bekanntmachung 
http://www.unternehmen24.at/Firmenbuchinformation/255AFF0CF8941C

von Holm T. (Gast)


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Hast Du versucht über Paypal Dein Geld zurück zu bekommen?

Gruß,

Holm

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Christian Klenk schrieb:
> Bekanntmachung
Immerhin beruhigend:
1
  Der Konkurs ist geringfügig.

von Robert L. (lrlr)


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(Sarkasmus ?)

Geringfügig
Ein Konkurs ist geringfügig, wenn das zur Konkursmasse gehörende 
Vermögen voraussichtlich nicht mehr als 50.000,- EUR beträgt. Dann kann 
bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung gleichzeitig über alle der 
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen und, 
soweit dies zweckmäßig ist, auch über die Verteilung der Konkursmasse 
verhandelt werden.

beruhigend ist eher , dass es eine KG ist, und damit:

Haftung

Die Komplementäre haften

    unbeschränkt, also mit ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen;
    solidarisch, d.h., nicht anteilsmäßig, sondern jeder für das Ganze;
    direkt, d.h., der Gläubiger kann sich sofort an einen der 
Gesellschafter wenden, ohne vorher die Gesellschaft klagen zu müssen.

(vermutlich bekommt er es aber sowieso von paypal zurück, ..!?)

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Robert L. schrieb:
> (Sarkasmus ?)

Nein, vermutlich Unkenntnis der speziellen Sprachregelung in AT.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hannes Jaeger schrieb:
> Robert L. schrieb:
>> (Sarkasmus ?)
> Nein, vermutlich Unkenntnis der speziellen Sprachregelung in AT.
Weder, noch. Es ist einfach nur manchmal schön, wie trefflich und 
kompakt Juristen eine Situation umschreiben können. Das ist gelebte 
Satire...  ;-)

Ich bin auch gespannt, ob Paypal das Geld wieder rausrückt. Ich habe da 
so eine Vermutung.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Lothar Miller schrieb:
> Ich bin auch gespannt, ob Paypal das Geld wieder rausrückt. Ich habe da
> so eine Vermutung.

Dürfen Sie meiner Meinung nach nicht. Und selbst wenn, kann der 
Insolvenzverwalter das Geld wieder einforden. Man ist doch jetzt 
Gläubiger der Firma und kann sich meiner Meinung nach nicht einen Vorzug 
in der Forderung erschleichen.

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Wirtschaftsrecht/Insolvenz_und_Zwangsvollstreckung/Insolvenzrecht_und_Unternehmenskrisen/Glaeubiger_in_der_Insolvenz/684964

Also: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Dumdi Dum schrieb:
> Also: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden
Auf gut Deutsch und mit Summen von 700€ (Energieversorger) bzw. 400€ 
(Online-Shop) selbst schon erlebt: Geld in den Wind schreiben...

von Jürgen L. (jliegner)


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Paypal ist schon die richtige Adresse. Du hast was bestellt und bezahlt 
aber nicht erhalten. Ob Tigal insolvent ist oder nicht kann dir da erst 
mal egal sein. Um Ansprüche gegen Paypal zu stellen musst du nicht 
selbst forschen ob die insolvent sind. Ich habe das mal durch als 
spulen.com in Insolvenz ging und habe mein Geld vom Paypal anstandslos 
bekommen.
Pass aber auf, dass du die Fristen bei Paypal nicht versäumst.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Lothar Miller schrieb:
> Auf gut Deutsch und mit Summen von 700€ (Energieversorger) bzw. 400€
> (Online-Shop) selbst schon erlebt: Geld in den Wind schreiben...

Wer zuviel sparen will, zahlt am Ende anständig drauf.
(Alte tibetische Volksweisheit)
;-)
MfG Paul

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:
> Wer zuviel sparen will
Ich wollte im ersten Fall eigentlich gar nichts sparen, die Idee 
(Genossenschaft) gefiel mir und hörte sich schlüssig an. Und im zweiten 
Fall wars nicht mal der billigste Internet-Shop...  :-/

von Christian K. (christian-elektronik)


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Hallo,

hab gestern mit Massenverwalterin kontaktiert. Heute kam die Antwort.

>Das schuldnerische Unternehmen war zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits 
geschlossen. Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die 
geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre ich gem. § 
21 IO in den zwischen Ihnen und der Schuldnerin geschlossenen Vertrag nicht 
einzutreten. Sie können Ihre Forderung im Konkursverfahren beim Handelsgericht 
Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien unter Angabe der Geschäftszahl anmelden. Die bei 
Gericht zu bezahlende Pauschalgebühr beträgt € 22,-. Die Forderungsanmeldung ist 
zweifach bei Gericht einzubringen.

Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch 
kein Antwort. Geld futsch? Sind über 250 Euro.

von Timm T. (Gast)


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Christian Klenk schrieb:
> Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die
> geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre
> ich gem. §

Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer!

Christian Klenk schrieb:
> Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch
> kein Antwort.

Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist 
doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher!

von Norbert M. (Gast)


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Timm Thaler schrieb:
> Christian Klenk schrieb:
>> Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die
>> geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre
>> ich gem. § 21 IO in den zwischen Ihnen und der Schuldnerin
>> geschlossenen Vertrag nicht einzutreten.
> Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer!

Wenn man über grundlegende Kenntniss der deutschen Sprache verfügt, dann 
versteht man das recht gut: Aber vielleicht verstehst Du folgenden 
Jargon ja besser: "Nix gibts!". Ausfolgung heisst so viel wie 
Herausgabe. Und ohne das Recht zu kennen, anscheinend wird's wohl so 
sein, daß es Leute gegeben hat, die dachten, nur weil sie mit dem 
Masseverwalter Mailverkehr hatten, würde das was dran ändern, daß sie 
die Ware bekommen. Zumindest impliziere ich das so. Und genau das will 
er (oder in dem Fall eben sie, weil der Masseverwalter weiblich ist) 
eben schon mal verhindern. Über die verwendung des Worts 
"Vorsichtsweise" kann man sicher streiten, mir war es bis dato unbekannt 
und wahrscheinlich hätte ich an seiner statt wohl der Verwendung von 
"Vorsichtshalber" den Vorrang gegeben. Aber daran auszumachen, daß man 
den Text nicht versteht ist schon ziemlich traurig.

> Christian Klenk schrieb:
>> Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch
>> kein Antwort.
> Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist
> doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher!

Ich hab' kein PayPal (will es auch nicht), aber die wären ja schön dumm, 
wenn die in dem Fall zaghlen würden. Die zahlen bestimmt auch nur dann, 
wenn sie sich bei irgendwem schadlos halten können, und seis nur durch 
Erwirkung eines wie auch immer gearteten und vielleicht nie mehr 
vollstreckbaren Titels. Beim Konkurs ist aber davon auszugehen, daß der 
Schuldner, in dem Fall eben die angesprochene Firma, nicht mehr lange 
existieren wird. Gläubiger eines nicht existierenden Schuldners zu sein 
ist aber wiederum auch recht witzlos. Gut, in dem Fall ist die Sache 
durch die Rechtsform KG, etwas "trickyer", da es da ja mindestens eine 
persönlich haftende natürliche Person geben sollte - nur bei dem wird 
wahrscheinlich auch nicht viel zu holen zu sein.

Die PayPal-Leute sind sicher dreist und ich kann mich auch mit deren 
Geschäftsmodell nicht anfreunden. Aber eines sind sie sicher nicht, 
nämlich dumm. Wie eben die ganzen anderen Finanzgeier wie wirecard und 
sofortüberweisung auch, die zahlen sicher nur, wenn's eine Chance gibt, 
daß sie davon auch was wiedersehen (oder Du über die schon so viel 
Umsatz gemacht hast, daß in Summe sich eine Zahlung aus Kulanz zumindest 
in Zukunft als wirtschaftliches Investment herausstellen wird).

Die 250,- Euro sind viel Geld, aber es ist davon auszugehen, daß die weg 
sind. Entweder Abschreiben oder obendrauf eben nochmal 22,- für die 
Gerichtsgebühr "nachschießen", dann warten und hoffen daß man irgendwann 
zumindest mehr als 22,- + Inflation + Auslagen (wobei man den 
Stundensatz für die investierte Zeit besser gleich mit Null ansetzen 
sollte) herausbekommt.

In Bedauern keine bessere Nachricht mitteilen zu können,
N0R

von Jürgen L. (jliegner)


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Timm Thaler schrieb:
>> Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch
>> kein Antwort.
>
> Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist
> doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher!

Haltet mal schön den Ball flach und wartet ab was das 
Käuferschutzverfahren bei Paypal bringt. Ich habe jedenfalls, wie oben 
schon mal geschrieben, mein Geld in so einem Fall von Paypal erstattet 
bekommen. Ein paar Tage wird das schon dauern, die kontaktieren (oder 
versuchen es) den Verkäufer auch erst mal. Bevor nicht ein negativer 
Bescheid von Paypal in angemessener! Zeit kommt, verbieten sich erst mal 
Wortwahlen wie "Dreckszeug". Jedenfalls bei zivilisierten Menschen.

von Georg A. (georga)


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> "Vorsichtsweise" kann man sicher streiten, mir war es bis dato unbekannt

Wobei die juristische Fachsprache in "österreichisch" evtl. auch etwas 
anders sein wird. Gibt ja sonst auch zB. das "technische Gebrechen", 
weswegen es ein "Zug*s*unglück" gegeben hat. Und Sonderangebote gibts 
auch "um 2EUR" und nicht "für 2EUR". Nördlich des Weisswurstäquators 
versteht man das Wort "heuer" auch nicht mehr.

Also bei

> Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer!

einfach mal kurz innehalten und lokale Gegebenheiten berücksichtigen...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Georg A. schrieb:
> Nördlich des Weisswurstäquators versteht man das Wort "heuer" auch nicht
> mehr.

Doch, ganz im Norden erwartet man dann Geld. :-)

von Jan-simon M. (dl9pf)


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Moin,

wie habt Ihr mit der Masseverwalterin Kontakt aufgenommen ?
Auf Emails scheint sie nicht zu reagieren.

Gruß
Jan

von Daniel P. (peini7)


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Mich würde interressieren, welche Alternativen es jetzt gibt.
Tigal hatte immer alle mikroelektronika Produkte im Programm.
Conrad zwar auch, aber nicht alle, viel teurer, und sie bestellen einem 
auch nix auf Anfrage.

Momentan bestelle ich diese Teile über DigiKey aber kennt vielleicht 
jemand was näheres in AT oder DE?

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