Hallo, hab gestern im Internet erfahren, dass Tigal KG in Österreich insolvent ist. Hatte vor 2 Wochen dort bestellt und per PayPal bezahlt. Letzte Woche wollte ich nach Bestellstatus erkundigen und stellte fest, dass sie zur Zeit eine Inventur bis 22. März 2015 macht. Danach ist die Seite down. https://www.tigal.com/update.asp - Seite down im Cache http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:eBmNNvnC-foJ:https://www.tigal.com/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de Bekanntmachung http://www.unternehmen24.at/Firmenbuchinformation/255AFF0CF8941C
(Sarkasmus ?) Geringfügig Ein Konkurs ist geringfügig, wenn das zur Konkursmasse gehörende Vermögen voraussichtlich nicht mehr als 50.000,- EUR beträgt. Dann kann bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung gleichzeitig über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen und, soweit dies zweckmäßig ist, auch über die Verteilung der Konkursmasse verhandelt werden. beruhigend ist eher , dass es eine KG ist, und damit: Haftung Die Komplementäre haften unbeschränkt, also mit ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen; solidarisch, d.h., nicht anteilsmäßig, sondern jeder für das Ganze; direkt, d.h., der Gläubiger kann sich sofort an einen der Gesellschafter wenden, ohne vorher die Gesellschaft klagen zu müssen. (vermutlich bekommt er es aber sowieso von paypal zurück, ..!?)
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Hannes Jaeger schrieb: > Robert L. schrieb: >> (Sarkasmus ?) > Nein, vermutlich Unkenntnis der speziellen Sprachregelung in AT. Weder, noch. Es ist einfach nur manchmal schön, wie trefflich und kompakt Juristen eine Situation umschreiben können. Das ist gelebte Satire... ;-) Ich bin auch gespannt, ob Paypal das Geld wieder rausrückt. Ich habe da so eine Vermutung.
Lothar Miller schrieb: > Ich bin auch gespannt, ob Paypal das Geld wieder rausrückt. Ich habe da > so eine Vermutung. Dürfen Sie meiner Meinung nach nicht. Und selbst wenn, kann der Insolvenzverwalter das Geld wieder einforden. Man ist doch jetzt Gläubiger der Firma und kann sich meiner Meinung nach nicht einen Vorzug in der Forderung erschleichen. https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Wirtschaftsrecht/Insolvenz_und_Zwangsvollstreckung/Insolvenzrecht_und_Unternehmenskrisen/Glaeubiger_in_der_Insolvenz/684964 Also: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden
Dumdi Dum schrieb: > Also: Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden Auf gut Deutsch und mit Summen von 700€ (Energieversorger) bzw. 400€ (Online-Shop) selbst schon erlebt: Geld in den Wind schreiben...
Paypal ist schon die richtige Adresse. Du hast was bestellt und bezahlt aber nicht erhalten. Ob Tigal insolvent ist oder nicht kann dir da erst mal egal sein. Um Ansprüche gegen Paypal zu stellen musst du nicht selbst forschen ob die insolvent sind. Ich habe das mal durch als spulen.com in Insolvenz ging und habe mein Geld vom Paypal anstandslos bekommen. Pass aber auf, dass du die Fristen bei Paypal nicht versäumst.
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Lothar Miller schrieb: > Auf gut Deutsch und mit Summen von 700€ (Energieversorger) bzw. 400€ > (Online-Shop) selbst schon erlebt: Geld in den Wind schreiben... Wer zuviel sparen will, zahlt am Ende anständig drauf. (Alte tibetische Volksweisheit) ;-) MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Wer zuviel sparen will Ich wollte im ersten Fall eigentlich gar nichts sparen, die Idee (Genossenschaft) gefiel mir und hörte sich schlüssig an. Und im zweiten Fall wars nicht mal der billigste Internet-Shop... :-/
Hallo,
hab gestern mit Massenverwalterin kontaktiert. Heute kam die Antwort.
>Das schuldnerische Unternehmen war zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits
geschlossen. Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die
geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre ich gem. §
21 IO in den zwischen Ihnen und der Schuldnerin geschlossenen Vertrag nicht
einzutreten. Sie können Ihre Forderung im Konkursverfahren beim Handelsgericht
Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien unter Angabe der Geschäftszahl anmelden. Die bei
Gericht zu bezahlende Pauschalgebühr beträgt € 22,-. Die Forderungsanmeldung ist
zweifach bei Gericht einzubringen.
Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch
kein Antwort. Geld futsch? Sind über 250 Euro.
Christian Klenk schrieb: > Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die > geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre > ich gem. § Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer! Christian Klenk schrieb: > Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch > kein Antwort. Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher!
Timm Thaler schrieb: > Christian Klenk schrieb: >> Eine Ausfolgung der von Ihnen bezahlten Ware ist im Hinblick auf die >> geltenden Insolvenzbestimmungen nicht möglich. Vorsichtsweise erkläre >> ich gem. § 21 IO in den zwischen Ihnen und der Schuldnerin >> geschlossenen Vertrag nicht einzutreten. > Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer! Wenn man über grundlegende Kenntniss der deutschen Sprache verfügt, dann versteht man das recht gut: Aber vielleicht verstehst Du folgenden Jargon ja besser: "Nix gibts!". Ausfolgung heisst so viel wie Herausgabe. Und ohne das Recht zu kennen, anscheinend wird's wohl so sein, daß es Leute gegeben hat, die dachten, nur weil sie mit dem Masseverwalter Mailverkehr hatten, würde das was dran ändern, daß sie die Ware bekommen. Zumindest impliziere ich das so. Und genau das will er (oder in dem Fall eben sie, weil der Masseverwalter weiblich ist) eben schon mal verhindern. Über die verwendung des Worts "Vorsichtsweise" kann man sicher streiten, mir war es bis dato unbekannt und wahrscheinlich hätte ich an seiner statt wohl der Verwendung von "Vorsichtshalber" den Vorrang gegeben. Aber daran auszumachen, daß man den Text nicht versteht ist schon ziemlich traurig. > Christian Klenk schrieb: >> Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch >> kein Antwort. > Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist > doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher! Ich hab' kein PayPal (will es auch nicht), aber die wären ja schön dumm, wenn die in dem Fall zaghlen würden. Die zahlen bestimmt auch nur dann, wenn sie sich bei irgendwem schadlos halten können, und seis nur durch Erwirkung eines wie auch immer gearteten und vielleicht nie mehr vollstreckbaren Titels. Beim Konkurs ist aber davon auszugehen, daß der Schuldner, in dem Fall eben die angesprochene Firma, nicht mehr lange existieren wird. Gläubiger eines nicht existierenden Schuldners zu sein ist aber wiederum auch recht witzlos. Gut, in dem Fall ist die Sache durch die Rechtsform KG, etwas "trickyer", da es da ja mindestens eine persönlich haftende natürliche Person geben sollte - nur bei dem wird wahrscheinlich auch nicht viel zu holen zu sein. Die PayPal-Leute sind sicher dreist und ich kann mich auch mit deren Geschäftsmodell nicht anfreunden. Aber eines sind sie sicher nicht, nämlich dumm. Wie eben die ganzen anderen Finanzgeier wie wirecard und sofortüberweisung auch, die zahlen sicher nur, wenn's eine Chance gibt, daß sie davon auch was wiedersehen (oder Du über die schon so viel Umsatz gemacht hast, daß in Summe sich eine Zahlung aus Kulanz zumindest in Zukunft als wirtschaftliches Investment herausstellen wird). Die 250,- Euro sind viel Geld, aber es ist davon auszugehen, daß die weg sind. Entweder Abschreiben oder obendrauf eben nochmal 22,- für die Gerichtsgebühr "nachschießen", dann warten und hoffen daß man irgendwann zumindest mehr als 22,- + Inflation + Auslagen (wobei man den Stundensatz für die investierte Zeit besser gleich mit Null ansetzen sollte) herausbekommt. In Bedauern keine bessere Nachricht mitteilen zu können, N0R
Timm Thaler schrieb: >> Hab letzte Woche PayPal Käuferschutz eröffnet und bis heute immer noch >> kein Antwort. > > Genau für sowas sollte doch dieses Dreckszeug Paypal da sein? Das ist > doch immer die Legitimation: Es ist für den Käufer sooo sicher! Haltet mal schön den Ball flach und wartet ab was das Käuferschutzverfahren bei Paypal bringt. Ich habe jedenfalls, wie oben schon mal geschrieben, mein Geld in so einem Fall von Paypal erstattet bekommen. Ein paar Tage wird das schon dauern, die kontaktieren (oder versuchen es) den Verkäufer auch erst mal. Bevor nicht ein negativer Bescheid von Paypal in angemessener! Zeit kommt, verbieten sich erst mal Wortwahlen wie "Dreckszeug". Jedenfalls bei zivilisierten Menschen.
> "Vorsichtsweise" kann man sicher streiten, mir war es bis dato unbekannt Wobei die juristische Fachsprache in "österreichisch" evtl. auch etwas anders sein wird. Gibt ja sonst auch zB. das "technische Gebrechen", weswegen es ein "Zug*s*unglück" gegeben hat. Und Sonderangebote gibts auch "um 2EUR" und nicht "für 2EUR". Nördlich des Weisswurstäquators versteht man das Wort "heuer" auch nicht mehr. Also bei > Geht das auch auf Verständlich? Was für Wichtigtuer! einfach mal kurz innehalten und lokale Gegebenheiten berücksichtigen...
Georg A. schrieb: > Nördlich des Weisswurstäquators versteht man das Wort "heuer" auch nicht > mehr. Doch, ganz im Norden erwartet man dann Geld. :-)
Moin, wie habt Ihr mit der Masseverwalterin Kontakt aufgenommen ? Auf Emails scheint sie nicht zu reagieren. Gruß Jan
Mich würde interressieren, welche Alternativen es jetzt gibt. Tigal hatte immer alle mikroelektronika Produkte im Programm. Conrad zwar auch, aber nicht alle, viel teurer, und sie bestellen einem auch nix auf Anfrage. Momentan bestelle ich diese Teile über DigiKey aber kennt vielleicht jemand was näheres in AT oder DE?
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