Konfektionierter Kabelsatz als Gewerbtreibender verkaufen?

Gast #4070169
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Hallo zusammen,

ich habe ein Nebengewerbe für Handel und Entwicklung von 
elektronischen/elektrischen Komponenten.

Jetzt möchte ich verschiedene Kabelsätze für das 230V Netz verkaufen.
D.h. ich möchte CEE Stecker/Kupplungen mit Kabel auf Kundenwunsch 
konfektionieren und verkaufen. (ich habe den Elektroberuf erlernt)
Die Stecker und Kabel sind ja TÜV geprüft und haben ein CE Zeichen.

Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen?
Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines 
solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Gast #4070180
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Lothar S. schrieb:
>> Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu
> dürfen?
>
> Die geltenden EU Vorschriften.
>
> Grüße Löti

Was heißt das?
Muss ich noch irgendwelche Tests vom TÜV durchführen lassen, oder kann 
ich die Kabel verkaufen, wenn ich sie mit Fachkenntnis zusammengebaut 
und selbst geprüft habe?
Gast #4070213
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Max schrieb:
> Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen?

Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 mit einem entsprechenden 
Isolationsmessgerät. Praktisch bei neuen Kabel und Stecker verzichtbar, 
sag ich mal, wenn du nicht erkennbar beschädigte Teile verbaust.
Kabelkonfektionierung sehe ich nun wirklich als unprobematisch an: 
Stecker und Kabel natürlich nachgewiesenermassen nach RoHS, Querschnitt 
und Isolation den Anfordernissen entsprechend, Abisoliert mit amtlicher 
Abisolierzange und eingefasst mit Aderendhülsen, Schutzleiter länger, 
Zugentlastung ordentlich, das alles sollte dir aber klar sein.


> Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines
> solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt?

Wie immer: Wenn dir leichtfertiger Verstoss gegen Vorschriften oder gar 
Vorsatz nachgewiesen wird. Nicht wenn der Kunde das Innenraumkabel 
aussen in der Pfütze unter der Stahlrohrleiter ablegt.
Gast #4070218
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MaWin schrieb:
> Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 mit einem entsprechenden
> Isolationsmessgerät. Praktisch bei neuen Kabel und Stecker verzichtbar,
> sag ich mal, wenn du nicht erkennbar beschädigte Teile verbaust.
> Kabelkonfektionierung sehe ich nun wirklich als unprobematisch an:
> Stecker und Kabel natürlich nachgewiesenermassen nach RoHS, Querschnitt
> und Isolation den Anfordernissen entsprechend, Abisoliert mit amtlicher
> Abisolierzange und eingefasst mit Aderendhülsen, Schutzleiter länger,
> Zugentlastung ordentlich, das alles sollte dir aber klar sein.
>
>> Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines
>> solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt?
>
> Wie immer: Wenn dir leichtfertiger Verstoss gegen Vorschriften oder gar
> Vorsatz nachgewiesen wird. Nicht wenn der Kunde das Innenraumkabel
> aussen in der Pfütze unter der Stahlrohrleiter ablegt.

Vielen Dank MaWin für Deine ausführliche Antwort!

So habe ich es mir auch gedacht, war mir aber am Schluss nicht sicher, 
ob das ausreicht.

Dann werde ich das in Angriff nehmen. Isolationsmessgerät habe ich und 
werde die Prüfung sowieso zur Sicherheit vor dem Verkauf durchführen. 
Alles andere, was Du beschrieben hast, wird auf jeden Fall 
berücksichtigt.

Gruß
Max
Gast #4071210
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Lochrasterer schrieb:
> Warum will jemand Verlängerungskabel konfektioniert kaufen? Die sind
> doch dann bestimmt viel teuerer als die aus m Baumarkt oder so.

Es handelt sich ja nicht um Verlängerungskabel mit Schuko Steckern.
Ich meine Typ 2 gemäß IEC60309-2 oder Chademo zum Laden von 
Elektrofahrzeugen.
Das kann man leider nicht im Baumarkt kaufen.
Gast #4213959
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Hallo,

Du willst aber nicht von CEE auf CHAdeMO??!!!!!

Das wäre tötlich für den der CEE -> CHAdeMO mit seinem Elektrofahzeug 
verbindet, und in Konsequenz auch tötlich für Dich.

CEE iat AC, CHAdeMO ist DC. Zudem wird die ganze Laderegelung in der 
Säule gemanagt, nicht im Auto.

MIEV
#4223823
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Für den Vertrieb neuer Elektronischer Geräte ist eine Prüfung nach DIN 
VDE 0100:600 vorgesehen. Nach der Prüfung ist ein CE Zeichen 
anzubringen. Im Zweifel wird der Erzeuger für alle Schäden haftbar 
gemacht und muss sich strafrechtlich dafür verantworten. Eine korrekt 
durchgeführte Erstprüfung entlastet einen dann.

BGV A3 beschreibt nach meiner Kenntnis nur das Vorgehen bei 
Wiederholungsprüfungen und es wird keine vollständige Prüfung 
durchgeführt.

Ein Kabel mit CEE Stecker für die Verwendung am Netz würde ich 
persönlich komplett prüfen, ich bin doch nicht lebensmüde!

Viele Grüße
Christian
#4224344
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Christian B. schrieb:
> Für den Vertrieb neuer Elektronischer Geräte ist eine Prüfung nach DIN
> VDE 0100:600 vorgesehen.

Die DIN VDE 0100-600 behandelt die Erst- und Wiederholungsprüfung 
elektrischer Anlagen, und hat mit elektronischen Geräten *überhaupt 
nichts* zu tun.

Du solltest Dich besser informieren, und hier keine falschen Sachen 
verbreiten!

Man könnte die Norm DIN EN 60335-1 (VDE 0700) oder eventuell DIN VDE 
0701-0702 heranziehen.

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