Hallo zusammen, ich habe ein Nebengewerbe für Handel und Entwicklung von elektronischen/elektrischen Komponenten. Jetzt möchte ich verschiedene Kabelsätze für das 230V Netz verkaufen. D.h. ich möchte CEE Stecker/Kupplungen mit Kabel auf Kundenwunsch konfektionieren und verkaufen. (ich habe den Elektroberuf erlernt) Die Stecker und Kabel sind ja TÜV geprüft und haben ein CE Zeichen. Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen? Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt? Vielen Dank für eure Hilfe!
Max schrieb: > Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen? > Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines > solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt? Geh nach Chinesien und verkauf' es von dort. Da brauchts nur einen CE-Sticker.
> Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen?
Die geltenden EU Vorschriften.
Grüße Löti
Ja, danke für Deine Antwort. :) Um nach "Chinesien" gehen zu können muss ich zuerst einige dieser Kabel verkaufen ... Teufelskreis ...
Lothar S. schrieb: >> Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu > dürfen? > > Die geltenden EU Vorschriften. > > Grüße Löti Was heißt das? Muss ich noch irgendwelche Tests vom TÜV durchführen lassen, oder kann ich die Kabel verkaufen, wenn ich sie mit Fachkenntnis zusammengebaut und selbst geprüft habe?
Max schrieb: > Was muss ich noch erfüllen um die Kabel mit Stecker verkaufen zu dürfen? Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 mit einem entsprechenden Isolationsmessgerät. Praktisch bei neuen Kabel und Stecker verzichtbar, sag ich mal, wenn du nicht erkennbar beschädigte Teile verbaust. Kabelkonfektionierung sehe ich nun wirklich als unprobematisch an: Stecker und Kabel natürlich nachgewiesenermassen nach RoHS, Querschnitt und Isolation den Anfordernissen entsprechend, Abisoliert mit amtlicher Abisolierzange und eingefasst mit Aderendhülsen, Schutzleiter länger, Zugentlastung ordentlich, das alles sollte dir aber klar sein. > Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines > solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt? Wie immer: Wenn dir leichtfertiger Verstoss gegen Vorschriften oder gar Vorsatz nachgewiesen wird. Nicht wenn der Kunde das Innenraumkabel aussen in der Pfütze unter der Stahlrohrleiter ablegt.
MaWin schrieb: > Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 mit einem entsprechenden > Isolationsmessgerät. Praktisch bei neuen Kabel und Stecker verzichtbar, > sag ich mal, wenn du nicht erkennbar beschädigte Teile verbaust. > Kabelkonfektionierung sehe ich nun wirklich als unprobematisch an: > Stecker und Kabel natürlich nachgewiesenermassen nach RoHS, Querschnitt > und Isolation den Anfordernissen entsprechend, Abisoliert mit amtlicher > Abisolierzange und eingefasst mit Aderendhülsen, Schutzleiter länger, > Zugentlastung ordentlich, das alles sollte dir aber klar sein. > >> Bzw. inwieweit muss ich dafür haften, wenn z.B. der Stecker eines >> solchen Kabels aufgrund eines Defekts die ganze Bude abfackelt? > > Wie immer: Wenn dir leichtfertiger Verstoss gegen Vorschriften oder gar > Vorsatz nachgewiesen wird. Nicht wenn der Kunde das Innenraumkabel > aussen in der Pfütze unter der Stahlrohrleiter ablegt. Vielen Dank MaWin für Deine ausführliche Antwort! So habe ich es mir auch gedacht, war mir aber am Schluss nicht sicher, ob das ausreicht. Dann werde ich das in Angriff nehmen. Isolationsmessgerät habe ich und werde die Prüfung sowieso zur Sicherheit vor dem Verkauf durchführen. Alles andere, was Du beschrieben hast, wird auf jeden Fall berücksichtigt. Gruß Max
Warum will jemand Verlängerungskabel konfektioniert kaufen? Die sind doch dann bestimmt viel teuerer als die aus m Baumarkt oder so.
Lochrasterer schrieb: > Warum will jemand Verlängerungskabel konfektioniert kaufen? Die > sind doch dann bestimmt viel teuerer als die aus m Baumarkt oder so. Das macht nichts, es gibt Leute, die kaufen jeden Scheiß. Und jeden Tag steht ein neuer Dummkopf auf.
Mit high end Kabeln lässt sich ein Vermögen machen, ordentliche Starterkabel/klemmen sind auch teuer seit dem aus China 4mm2 Kabel alle seriösen Angebote ausgeknockt hat.
MaWin schrieb: > Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 BVG: Berliner VerkehrsGesellschaft. Er mein natürlich BGV A3.
Peter Xuang schrieb: > MaWin schrieb: >> Theoretisch eine Prüfung nach BVG A3 > > BVG: Berliner VerkehrsGesellschaft. Www.bvg.de => Berliner Verkehrsbetriebe
Lochrasterer schrieb: > Warum will jemand Verlängerungskabel konfektioniert kaufen? Die sind > doch dann bestimmt viel teuerer als die aus m Baumarkt oder so. Es handelt sich ja nicht um Verlängerungskabel mit Schuko Steckern. Ich meine Typ 2 gemäß IEC60309-2 oder Chademo zum Laden von Elektrofahrzeugen. Das kann man leider nicht im Baumarkt kaufen.
Auf der Gegenseite sind dann z.B. CEE Stecker. Deswegen meine Frage mit CEE Steckern der Einfachheit halber.
Neu heisst das Papier "DGUV Vorschrift 3". Die Messwerte (Grenzwerte) stehen aber woanders, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0751, usw.
J. schrieb: > Betriebshaftpflichtversicherung Wenn dann Berufs-Genossenschaftliche-Verordnung aber wie mein Vorredner schon sagte heißt es seit letzten Jahr DGUV
Hallo, Du willst aber nicht von CEE auf CHAdeMO??!!!!! Das wäre tötlich für den der CEE -> CHAdeMO mit seinem Elektrofahzeug verbindet, und in Konsequenz auch tötlich für Dich. CEE iat AC, CHAdeMO ist DC. Zudem wird die ganze Laderegelung in der Säule gemanagt, nicht im Auto. MIEV
Für den Vertrieb neuer Elektronischer Geräte ist eine Prüfung nach DIN VDE 0100:600 vorgesehen. Nach der Prüfung ist ein CE Zeichen anzubringen. Im Zweifel wird der Erzeuger für alle Schäden haftbar gemacht und muss sich strafrechtlich dafür verantworten. Eine korrekt durchgeführte Erstprüfung entlastet einen dann. BGV A3 beschreibt nach meiner Kenntnis nur das Vorgehen bei Wiederholungsprüfungen und es wird keine vollständige Prüfung durchgeführt. Ein Kabel mit CEE Stecker für die Verwendung am Netz würde ich persönlich komplett prüfen, ich bin doch nicht lebensmüde! Viele Grüße Christian
Christian B. schrieb: > Für den Vertrieb neuer Elektronischer Geräte ist eine Prüfung nach DIN > VDE 0100:600 vorgesehen. Die DIN VDE 0100-600 behandelt die Erst- und Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen, und hat mit elektronischen Geräten *überhaupt nichts* zu tun. Du solltest Dich besser informieren, und hier keine falschen Sachen verbreiten! Man könnte die Norm DIN EN 60335-1 (VDE 0700) oder eventuell DIN VDE 0701-0702 heranziehen.
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