Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Prüfspannung, Arbeitsspannung -Abweichung Norm


von Normenkrieger (Gast)


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Hallo Bastler und Professionells,

Ich habe mal eine rechtliche Frage, welche ich auch nicht ausreichend 
nach  Suche  (Forum und Internet) befriedigend beantwortet kriege.

Rein technisch gesehen, so gibt es bei der Auslegung für Leitungen eine 
max. Arbeitsspannung und eine Prüfspannung. Unterschied bekannt. Von 
Normen "darf" doch  begründet abgewichen werden, hier explizit 
Niederspannungsrichtlinie. Ist dies richtig? Angenommen man verwende 
eine Leitung mit Arbeitsspannung = 500V und Prüfspannung = 700V sowie 
ein Endgerät, welches entsprechend den gesetzlichen Vorschriften 
eingehaust und alle Leitungen nicht erreichbar sind, so darf doch z.B. 
die Arbeitsspannung  bei 600V liegen?

Danke im voraus für die Teilnahme an der Diskussion.

Grüße

von Antimedial (Gast)


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Normenkrieger schrieb:
> Ich habe mal eine rechtliche Frage, welche ich auch nicht ausreichend
> nach  Suche  (Forum und Internet) befriedigend beantwortet kriege.

Und da willst du dich auf ein Forum verlassen?

Normenkrieger schrieb:
> Von
> Normen "darf" doch  begründet abgewichen werden, hier explizit
> Niederspannungsrichtlinie.

Die Niederspannungsrichtlinie ist keine Norm.

Normenkrieger schrieb:
> Angenommen man verwende
> eine Leitung mit Arbeitsspannung = 500V und Prüfspannung = 700V sowie
> ein Endgerät, welches entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
> eingehaust und alle Leitungen nicht erreichbar sind, so darf doch z.B.
> die Arbeitsspannung  bei 600V liegen?

Was sagt denn die Produktnorm? Die redet normalerweise von berührbaren 
Teilen.

von Normenkrieger (Gast)


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Nein, ich werde mich selbstverständlich nicht auf alles stumpf 
verlassen, da es sicherlich dennoch kompetente Leute hier gibt, die 
Verweise geben können, so erhoffe ich mir Klarheit...

von Antimedial (Gast)


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Nein, du brauchst jemanden, der in der Lage ist, die Normen zu verstehen 
und der die Verantwortung übernehmen kann und die Unterschrift unter die 
Konformitätserklärung setzt. Du kannst das offensichtlich nicht.

Um welche Produktnorm handelt es sich denn überhaupt? Ohne diese Angabe 
kann man nur spekulieren.

von b35 (Gast)


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Klingt so als ob jemand nachträglich etwas Gesund beten will.

Betriebsspannung der Leitung beträgt 500V, angelegt sind 600V, also 
nicht zulässig. Z. B. elektrische Ausrüstung von Maschinen, DIN EN 
60204-1: 2012 +A11: 2013, siehe Kap. 4.2.1.

von Antimedial (Gast)


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Nur kann niemand sagen, ob die Norm überhaupt relevant ist oder ob die 
zugehörige Produktnorm überhaupt ein isoliertes Kabel an der Stelle 
fordert.

von b35 (Gast)


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Daher habe ich "z. B." geschrieben. Man kann genauso eine andere 
heranziehen, z. B. (schon wieder) Sicherheit elektrischer Geräte für den 
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, DIN EN 60335-1: 2012, Kap. 23.5, und 
kommt zum gleichen Schluss.
Wenn die Isolierung des Leiters nicht ausreicht gilt er hier als 
"blank".
Normenkrieger nennt aber Betriebsspannung /Prüfspannung der Leiter, eine 
Isolierung scheint also notwendig, darauf ziehlt er ja ab.

Fälschlicherweise spricht der TO von "rechtlicher Frage", von 
"gesetzlichen Vorschriften" oder Norm=Niederspg. RL (wie von Dir zu 
Recht moniert).
Allein, wenn die Differenzierung dieser Begriffe, ihrer Zuordnung und 
Anwendung nicht gelingt oder Mühe bereitet, sollte man sich nicht mit 
"begründeter Abweichung" beschäftigen, siehe mein allererster Satz in 
diesem Thread.

von Antimedial (Gast)


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b35 schrieb:
> Normenkrieger nennt aber Betriebsspannung /Prüfspannung der Leiter, eine
> Isolierung scheint also notwendig, darauf ziehlt er ja ab.

Da wäre ich mir ohne weitere Angaben eben nicht so sicher.

b35 schrieb:
> Allein, wenn die Differenzierung dieser Begriffe, ihrer Zuordnung und
> Anwendung nicht gelingt oder Mühe bereitet, sollte man sich nicht mit
> "begründeter Abweichung" beschäftigen, siehe mein allererster Satz in
> diesem Thread.

Da stimme ich voll zu, das habe ich aber ja auch schon geschrieben.

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