Forum: Offtopic Ebay Ab wann gibts Ärger mit dem Finanzamt?


von Gustavi (Gast)


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Hallo
Ich bin mir einwenig Unsicher Bezüglich Gesetze und Regelung zum 
Weiterverkauf von Kleinkrams auf Ebay.

Also ich werde des öfteren "Gezwungen" Bauteile welche ich zum basteln 
und Reparieren brauche in Großen mengen aus z.b. China zu kaufen. Z.b. 
Widerstände oder Elkos.  Oft ist mein Problem der Innerdeutsche Versand 
z.b. Reichelt kostet mich ein Widerstand ungefähr 10 Cent Allerdings 
5,60€ Versand Und wenn ich gerade wirklich nix andres brauche und eben 
auch die Zeit habe kann ich auch 1000 Stück davon für unter 10€ incl 
Versand bestellen.

Nun ist mir aber absolut klar das ich in meinem Leben wohl niemals 1000 
Stk Verbauen werde. Also biete ich ab und an welche in kleinen Portionen 
auf Ebay an. Preislich so das ich abzüglich gebühren und Porto noch ein 
wenig über behalte.
So mache ich zurzeit ungefähr 10€ "Gewinn" im Monat.

Bedenken habe ich weil ich ja Importiere um weiterzuverkaufen. Wie sehen 
da die Gesetzlichen regelungen aus? Muss ich mir wegen 10€ im Monat 
schon Gedanken machen?

Lg

von Noch einer (Gast)


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Eigentlich ist die Antwort ganz einfach. Steuerfreibetrag auf Einkünfte 
aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit gibt es nicht.

Willst du vermeiden, dass das Finanzamt irgendwas schätzt, musst du alle 
Nachweise für eine Einnahmenüberschussrechnung aufheben. Kannst du 
natürlich so zusammenstellen, dass kein Überschuss bei raus kommt, 
behaupten du hattest keinen Einkommen und abwarten, was das Finanzamt 
wieder streicht.

von Marco (Gast)


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Du kannst 100000 Widerstände privat verkaufen wenn du diese nachweislich 
z.B von deinem Opa geerbt hast. Kaufst du jedoch regelmäßig diese ein um 
sie wieder zu verkaufen ist das schon gewerblich. Viel schlimmer aber 
noch ist die Tatsache das du als Importeur dafür verantwortlich bist das 
die Ware den hier zu Lande aktuellen gesetzlichen Bestimmungen 
entspricht. Kaufst du z.B 10 Netzteile und verkaufst dann 1 über Ebay 
welches dann anschließend bei deinem Käufer einen Wohnungsbrand auslöst, 
so bist du als Importeur dafür in Verantwortung das auch das Netzteil 
wirklich die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Kannst du das nicht so 
bist du mit in der Haftung.

von Marco (Gast)


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Zitat:

Auch der Importeur, der ein Produkt mit wirtschaftlichem Zweck aus einem 
Drittstaat in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen 
Wirtschaftsraum einführt, haftet gemäß § 4 Abs. 2 ProdHaftG wie ein 
Hersteller. Hintergrund ist, dass es unter dem Aspekt des 
Verbraucherschutzes dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, seine Rechte 
in einem Drittstaat geltend machen zu müssen. Der Import muss im Rahmen 
der geschäftlichen Tätigkeit und zum Zweck des Vertriebs geschehen.

von Walter S. (avatar)


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Noch einer schrieb:
> Eigentlich ist die Antwort ganz einfach. Steuerfreibetrag auf Einkünfte
> aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit gibt es nicht.

ich kann Steuerberater eigentlich nicht ausstehen, aber es hat schon 
seinen Grund warum nicht jeder Steuer- und Rechtsberatung machen darf.
Du bist dafür leider wieder ein Beispiel.

von alibu (Gast)


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Gustavi schrieb:
> Also ich werde des öfteren "Gezwungen" Bauteile welche ich zum basteln
> und Reparieren brauche in Großen mengen aus z.b. China zu kaufen. Z.b.
> Widerstände oder Elkos.  Oft ist mein Problem der Innerdeutsche Versand
> z.b. Reichelt kostet mich ein Widerstand ungefähr 10 Cent Allerdings
> 5,60€ Versand Und wenn ich gerade wirklich nix andres brauche und eben
> auch die Zeit habe kann ich auch 1000 Stück davon für unter 10€ incl
> Versand bestellen.

Käse. Wenn du nur ein Bauteil brauchst, kaufst du keine 1000 Stück und 
billiger kann das schon gar nicht sein. Und wer will schon vier Wochen 
auf ein Ersatzteil für eine Reparatur warten?

Du kaufst die Sachen in der Absicht sie hier mit Gewinn 
weiterzuverscherbeln. Wenn das nicht gewerblich ist weiß ichs nicht.

von Herr M. (herrmueller)


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Bei Völkner gäbe es eine Versandflatrate 1 Jahr für 14.95€

http://www.voelkner.de/Liefermoeglichkeiten.html

von Gustavi (Gast)


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alibu schrieb:
> Käse. Wenn du nur ein Bauteil brauchst, kaufst du keine 1000 Stück und
> billiger kann das schon gar nicht sein. Und wer will schon vier Wochen
> auf ein Ersatzteil für eine Reparatur warten?
>
> Du kaufst die Sachen in der Absicht sie hier mit Gewinn
> weiterzuverscherbeln. Wenn das nicht gewerblich ist weiß ichs nicht.

Ne so schlimm ist es nicht. Doch die Grosspackungen aus fremden Ländern 
sind wie ich schon schrieb gerade wegen des Innerdeutschen Porto oft nur 
unwesentlich teurer wie ein einziges Teil von einem Deutschen Händler.

Beispiel Ebay 281215486233 100 Stk Steckerhülsen 1,03€ incl Versand! 
beim deutschen Händler bezahle ich 0,10Cent das stück aber leider 5€ 
Versand.

Also wenn ich Tatsache nur einen Brauche kaufe ich also 100 Stück. Als 
Hobby Bastler kann ich schon durchaus mal 4 Wochen warten.
So Habe ich also leider massig davon Über. Ein Paar behalte ich und ein 
Paar in z.b. 10er Pack für 1,50€ In Ebay eingestellt.
Die 10 Stück bekomme ich in einen Standard Brief für 62Cent Ebay & 
Paypal ~ 40 Cent Bleiben also für mein Eintüten und in Briefkasten 
werfen nur gut 50Cent überig. Eine wirkliche Gewinnabsicht ist das 
nicht. Eher ein die teile sind zu schade für die Tonne aber soviel kann 
ich nicht brauchen.

von Cervisia (Gast)


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Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,
dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.

Allerdings könnte bei Rechtsfragen ein Blick ins Gesetz weiterhelfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:
> Private Veräußerungsgeschäfte ... sind ... Veräußerungsgeschäfte ...,
> bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr
> als ein Jahr beträgt.

§ 23 Absatz 3 Satz 5 EStG:
> Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten
> Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr
> weniger als 600 Euro betragen hat.

von Gustavi (Gast)


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Cervisia schrieb:
> § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:
>> Private Veräußerungsgeschäfte ... sind ... Veräußerungsgeschäfte ...,
>> bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr
>> als ein Jahr beträgt.
>
> § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG:
>> Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten
>> Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr
>> weniger als 600 Euro betragen hat.

Also Klaartext alles was ich länger wie 1 Jahr besessen habe ist quasi 
Egal
Und alles was ich Sofort weiter verkaufe sind Veräußerungsgeschäfte 
welche bis 600€ im Jahr auch egal bleiben ?

Na dann ist ja alles gut.

von Sven F. (doncarlos)


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kein Wunder dass bei solch einem banalen Thema u.v.a. den meist 
unterirdischen Antworten der ganze Thread nun in OT liegt > Ende für 
alle unangemeldeten Trolle.

ein sehr "gutes" Bsp. für gewerbl. Handeln
> Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,
> dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.
oh Gott lass Hirn vom Himmel regnen, hier wird es ganz dingend 
gebraucht.
Von 50 Cent Gewinn bei einem Arbeitszeiteinsatz von mehr als 10 Minuten 
kann man ja ganz schnell Millionär werden, da muß dann natürlich das 
Wirtschaftsgesetz eingehalten werden! YMMD

Das seltsame Wetter vom Donnerstag muß wohl daran Schuld sein?

@ TO Gustavi - wenn du so viele Bedenken und noch dazu Zeit hast, wegen 
solcher Pillepalle hier einen Thread aufzumachen, und dann noch am Leben 
zu halten, weiß ich ehrlich gesagt nicht ob man dich nicht doch als 
Troll behandeln sollte!

Wer Material > BE über den eigenen Bedarf einkauft, handelt i.d.R. nicht 
gewerblich wenn er das für sein Hobby braucht, woher soll er auch wissen 
wieviel er davon braucht, und die Argumente von Ihm > Gustavi sind 
logisch und nachvollziehbar.
Nun gut und Ende

von Sni T. (sniti)


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Sven F. schrieb:
> kein Wunder dass bei solch einem banalen Thema u.v.a. den meist
> unterirdischen Antworten der ganze Thread nun in OT liegt > Ende für
> alle unangemeldeten Trolle.

Und du hast es jetzt auf dich genommen, noch mal jeden im Niveau zu 
unterbieten?

>
> ein sehr "gutes" Bsp. für gewerbl. Handeln
>> Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,
>> dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.
> oh Gott lass Hirn vom Himmel regnen, hier wird es ganz dingend
> gebraucht.
> Von 50 Cent Gewinn bei einem Arbeitszeiteinsatz von mehr als 10 Minuten
> kann man ja ganz schnell Millionär werden, da muß dann natürlich das
> Wirtschaftsgesetz eingehalten werden! YMMD

Deine Meinung zählt aber nicht. Dem Gesetz ist es egal, ob 50ct oder 
50k. Sonst könnte ich auch in deine Wohnung einbrechen und nur 50 Ct 
klauen. Lohnt sich ja kaum, muss also legal sein?

Schon erstaunlich wie Leute ihre Kompetenzen überachätzen..

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Also ich kann dir nur sagen, wie ich das gemacht habe. Es ging bei mir 
nicht um ebay, sondern dass ich meinem daddy in seiner firma hin und 
wieder ein bisschen zur Hand gegangen bin. Bis vor zwei Jahren habe ich 
eine sonderregelung genutzt, die es mir erlaubte, bis 410€ im Jahr dazu 
zu verdienen, ohne das ich dafür ein Gewerbe anmelden musste. Aber ich 
musste das Geld natürlich bei der Steuer mit angeben. Das Finanzamt 
hatte sich etwas affig am Anfang, aber nach einem klärenden Telefonat 
sind wir sehr gut miteinander ausgekommen. Also wenn du wirklich so 
ehrlich sein willst kannst du das mit angeben, oder du machst es wie die 
anderen 99% und kümmerst dich einen Dreck darum. Es soll zwar schon 
Ärger gegeben haben, weil Privat-Personen zu viel auf ebay verkauft 
haben, aber ich habe das nicht weiter verfolgt, ergo kann ich dir auch 
nicht sagen, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Jetzt habe ich ein kleines Nebengewerbe laufen, deswegen nutze ich diese 
Regelung nicht mehr, die sollte aber nach wie vor gelten.


Dennis

von Sni T. (sniti)


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Das Problem dürfte sein, dass er sowohl die Punkte Gewinnabsicht als 
auch Regelmässigkeit erfüllt. Daher wäre ich skeptisch in wie weit er da 
entsprechende Freibeträge nutzen darf.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Bei den Verfahren gegen Ebayer ging es im allgemeinen um welche die 
viele gleichartige Teile über einen längeren Zeitraum anbieten. Wenn du 
nun also über Monate ständig 10er-Packs gleiche Bauteile bei Ebay hast, 
wird das FA irgendwann skeptisch.
So hatte z.B. unsere Nachbarin Probleme, die mehrere Hundert Modellboote 
aus einer Erbschaft über mehrere Monate verkauft hat. Nachdem sie dem FA 
aber darlegen konnte, das der Vorrat an Modellbooten endlich ist und aus 
einer Erbschaft stammt, wurde das nicht weiter verfolgt.
Wenn du aber in Monat X 10 Packchen Aderendhülsen und in Monat Y 5 
Päckchen Schrumpfschläuche verkaufst interessiert das das FA im 
allgemeinen nicht.

von Icke ®. (49636b65)


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Fabian F. schrieb:
> Wenn du aber in Monat X 10 Packchen Aderendhülsen und in Monat Y 5
> Päckchen Schrumpfschläuche verkaufst interessiert das das FA im
> allgemeinen nicht.

Wenn der Steuerfahnder einen schlechten Tag hat, möglicherweise doch. 
Steuerhinterziehung ist völlig unabhängig von ihrer Höhe eine Straftat. 
Die Finanzämter haben sich längst auf die Ebay-Verkäufe eingestellt und 
beschäftigen speziell darauf ausgerichtete Fahndungsabteilungen. Die 
erledigen ihren Job dank Softwareunterstützung auch ohne Denunzianten 
sehr effektiv.

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