Hallo
Ich bin mir einwenig Unsicher Bezüglich Gesetze und Regelung zum
Weiterverkauf von Kleinkrams auf Ebay.
Also ich werde des öfteren "Gezwungen" Bauteile welche ich zum basteln
und Reparieren brauche in Großen mengen aus z.b. China zu kaufen. Z.b.
Widerstände oder Elkos. Oft ist mein Problem der Innerdeutsche Versand
z.b. Reichelt kostet mich ein Widerstand ungefähr 10 Cent Allerdings
5,60€ Versand Und wenn ich gerade wirklich nix andres brauche und eben
auch die Zeit habe kann ich auch 1000 Stück davon für unter 10€ incl
Versand bestellen.
Nun ist mir aber absolut klar das ich in meinem Leben wohl niemals 1000
Stk Verbauen werde. Also biete ich ab und an welche in kleinen Portionen
auf Ebay an. Preislich so das ich abzüglich gebühren und Porto noch ein
wenig über behalte.
So mache ich zurzeit ungefähr 10€ "Gewinn" im Monat.
Bedenken habe ich weil ich ja Importiere um weiterzuverkaufen. Wie sehen
da die Gesetzlichen regelungen aus? Muss ich mir wegen 10€ im Monat
schon Gedanken machen?
Lg
Eigentlich ist die Antwort ganz einfach. Steuerfreibetrag auf Einkünfte
aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit gibt es nicht.
Willst du vermeiden, dass das Finanzamt irgendwas schätzt, musst du alle
Nachweise für eine Einnahmenüberschussrechnung aufheben. Kannst du
natürlich so zusammenstellen, dass kein Überschuss bei raus kommt,
behaupten du hattest keinen Einkommen und abwarten, was das Finanzamt
wieder streicht.
Du kannst 100000 Widerstände privat verkaufen wenn du diese nachweislich
z.B von deinem Opa geerbt hast. Kaufst du jedoch regelmäßig diese ein um
sie wieder zu verkaufen ist das schon gewerblich. Viel schlimmer aber
noch ist die Tatsache das du als Importeur dafür verantwortlich bist das
die Ware den hier zu Lande aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
entspricht. Kaufst du z.B 10 Netzteile und verkaufst dann 1 über Ebay
welches dann anschließend bei deinem Käufer einen Wohnungsbrand auslöst,
so bist du als Importeur dafür in Verantwortung das auch das Netzteil
wirklich die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Kannst du das nicht so
bist du mit in der Haftung.
Zitat:
Auch der Importeur, der ein Produkt mit wirtschaftlichem Zweck aus einem
Drittstaat in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum einführt, haftet gemäß § 4 Abs. 2 ProdHaftG wie ein
Hersteller. Hintergrund ist, dass es unter dem Aspekt des
Verbraucherschutzes dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, seine Rechte
in einem Drittstaat geltend machen zu müssen. Der Import muss im Rahmen
der geschäftlichen Tätigkeit und zum Zweck des Vertriebs geschehen.
Noch einer schrieb:> Eigentlich ist die Antwort ganz einfach. Steuerfreibetrag auf Einkünfte> aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit gibt es nicht.
ich kann Steuerberater eigentlich nicht ausstehen, aber es hat schon
seinen Grund warum nicht jeder Steuer- und Rechtsberatung machen darf.
Du bist dafür leider wieder ein Beispiel.
Gustavi schrieb:> Also ich werde des öfteren "Gezwungen" Bauteile welche ich zum basteln> und Reparieren brauche in Großen mengen aus z.b. China zu kaufen. Z.b.> Widerstände oder Elkos. Oft ist mein Problem der Innerdeutsche Versand> z.b. Reichelt kostet mich ein Widerstand ungefähr 10 Cent Allerdings> 5,60€ Versand Und wenn ich gerade wirklich nix andres brauche und eben> auch die Zeit habe kann ich auch 1000 Stück davon für unter 10€ incl> Versand bestellen.
Käse. Wenn du nur ein Bauteil brauchst, kaufst du keine 1000 Stück und
billiger kann das schon gar nicht sein. Und wer will schon vier Wochen
auf ein Ersatzteil für eine Reparatur warten?
Du kaufst die Sachen in der Absicht sie hier mit Gewinn
weiterzuverscherbeln. Wenn das nicht gewerblich ist weiß ichs nicht.
alibu schrieb:> Käse. Wenn du nur ein Bauteil brauchst, kaufst du keine 1000 Stück und> billiger kann das schon gar nicht sein. Und wer will schon vier Wochen> auf ein Ersatzteil für eine Reparatur warten?>> Du kaufst die Sachen in der Absicht sie hier mit Gewinn> weiterzuverscherbeln. Wenn das nicht gewerblich ist weiß ichs nicht.
Ne so schlimm ist es nicht. Doch die Grosspackungen aus fremden Ländern
sind wie ich schon schrieb gerade wegen des Innerdeutschen Porto oft nur
unwesentlich teurer wie ein einziges Teil von einem Deutschen Händler.
Beispiel Ebay 281215486233 100 Stk Steckerhülsen 1,03€ incl Versand!
beim deutschen Händler bezahle ich 0,10Cent das stück aber leider 5€
Versand.
Also wenn ich Tatsache nur einen Brauche kaufe ich also 100 Stück. Als
Hobby Bastler kann ich schon durchaus mal 4 Wochen warten.
So Habe ich also leider massig davon Über. Ein Paar behalte ich und ein
Paar in z.b. 10er Pack für 1,50€ In Ebay eingestellt.
Die 10 Stück bekomme ich in einen Standard Brief für 62Cent Ebay &
Paypal ~ 40 Cent Bleiben also für mein Eintüten und in Briefkasten
werfen nur gut 50Cent überig. Eine wirkliche Gewinnabsicht ist das
nicht. Eher ein die teile sind zu schade für die Tonne aber soviel kann
ich nicht brauchen.
Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,
dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.
Allerdings könnte bei Rechtsfragen ein Blick ins Gesetz weiterhelfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:
> Private Veräußerungsgeschäfte ... sind ... Veräußerungsgeschäfte ...,> bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr> als ein Jahr beträgt.
§ 23 Absatz 3 Satz 5 EStG:
> Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten> Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr> weniger als 600 Euro betragen hat.
Cervisia schrieb:> § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:>> Private Veräußerungsgeschäfte ... sind ... Veräußerungsgeschäfte ...,>> bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr>> als ein Jahr beträgt.>> § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG:>> Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten>> Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr>> weniger als 600 Euro betragen hat.
Also Klaartext alles was ich länger wie 1 Jahr besessen habe ist quasi
Egal
Und alles was ich Sofort weiter verkaufe sind Veräußerungsgeschäfte
welche bis 600€ im Jahr auch egal bleiben ?
Na dann ist ja alles gut.
kein Wunder dass bei solch einem banalen Thema u.v.a. den meist
unterirdischen Antworten der ganze Thread nun in OT liegt > Ende für
alle unangemeldeten Trolle.
ein sehr "gutes" Bsp. für gewerbl. Handeln
> Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,> dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.
oh Gott lass Hirn vom Himmel regnen, hier wird es ganz dingend
gebraucht.
Von 50 Cent Gewinn bei einem Arbeitszeiteinsatz von mehr als 10 Minuten
kann man ja ganz schnell Millionär werden, da muß dann natürlich das
Wirtschaftsgesetz eingehalten werden! YMMD
Das seltsame Wetter vom Donnerstag muß wohl daran Schuld sein?
@ TO Gustavi - wenn du so viele Bedenken und noch dazu Zeit hast, wegen
solcher Pillepalle hier einen Thread aufzumachen, und dann noch am Leben
zu halten, weiß ich ehrlich gesagt nicht ob man dich nicht doch als
Troll behandeln sollte!
Wer Material > BE über den eigenen Bedarf einkauft, handelt i.d.R. nicht
gewerblich wenn er das für sein Hobby braucht, woher soll er auch wissen
wieviel er davon braucht, und die Argumente von Ihm > Gustavi sind
logisch und nachvollziehbar.
Nun gut und Ende
Sven F. schrieb:> kein Wunder dass bei solch einem banalen Thema u.v.a. den meist> unterirdischen Antworten der ganze Thread nun in OT liegt > Ende für> alle unangemeldeten Trolle.
Und du hast es jetzt auf dich genommen, noch mal jeden im Niveau zu
unterbieten?
>> ein sehr "gutes" Bsp. für gewerbl. Handeln>> Wenn du den Preis so bestimmst, dass 50 Cent Gewinn herauskommen,>> dann ist das Gewinnerzielungsabsicht.> oh Gott lass Hirn vom Himmel regnen, hier wird es ganz dingend> gebraucht.> Von 50 Cent Gewinn bei einem Arbeitszeiteinsatz von mehr als 10 Minuten> kann man ja ganz schnell Millionär werden, da muß dann natürlich das> Wirtschaftsgesetz eingehalten werden! YMMD
Deine Meinung zählt aber nicht. Dem Gesetz ist es egal, ob 50ct oder
50k. Sonst könnte ich auch in deine Wohnung einbrechen und nur 50 Ct
klauen. Lohnt sich ja kaum, muss also legal sein?
Schon erstaunlich wie Leute ihre Kompetenzen überachätzen..
Also ich kann dir nur sagen, wie ich das gemacht habe. Es ging bei mir
nicht um ebay, sondern dass ich meinem daddy in seiner firma hin und
wieder ein bisschen zur Hand gegangen bin. Bis vor zwei Jahren habe ich
eine sonderregelung genutzt, die es mir erlaubte, bis 410€ im Jahr dazu
zu verdienen, ohne das ich dafür ein Gewerbe anmelden musste. Aber ich
musste das Geld natürlich bei der Steuer mit angeben. Das Finanzamt
hatte sich etwas affig am Anfang, aber nach einem klärenden Telefonat
sind wir sehr gut miteinander ausgekommen. Also wenn du wirklich so
ehrlich sein willst kannst du das mit angeben, oder du machst es wie die
anderen 99% und kümmerst dich einen Dreck darum. Es soll zwar schon
Ärger gegeben haben, weil Privat-Personen zu viel auf ebay verkauft
haben, aber ich habe das nicht weiter verfolgt, ergo kann ich dir auch
nicht sagen, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Jetzt habe ich ein kleines Nebengewerbe laufen, deswegen nutze ich diese
Regelung nicht mehr, die sollte aber nach wie vor gelten.
Dennis
Das Problem dürfte sein, dass er sowohl die Punkte Gewinnabsicht als
auch Regelmässigkeit erfüllt. Daher wäre ich skeptisch in wie weit er da
entsprechende Freibeträge nutzen darf.
Bei den Verfahren gegen Ebayer ging es im allgemeinen um welche die
viele gleichartige Teile über einen längeren Zeitraum anbieten. Wenn du
nun also über Monate ständig 10er-Packs gleiche Bauteile bei Ebay hast,
wird das FA irgendwann skeptisch.
So hatte z.B. unsere Nachbarin Probleme, die mehrere Hundert Modellboote
aus einer Erbschaft über mehrere Monate verkauft hat. Nachdem sie dem FA
aber darlegen konnte, das der Vorrat an Modellbooten endlich ist und aus
einer Erbschaft stammt, wurde das nicht weiter verfolgt.
Wenn du aber in Monat X 10 Packchen Aderendhülsen und in Monat Y 5
Päckchen Schrumpfschläuche verkaufst interessiert das das FA im
allgemeinen nicht.
Fabian F. schrieb:> Wenn du aber in Monat X 10 Packchen Aderendhülsen und in Monat Y 5> Päckchen Schrumpfschläuche verkaufst interessiert das das FA im> allgemeinen nicht.
Wenn der Steuerfahnder einen schlechten Tag hat, möglicherweise doch.
Steuerhinterziehung ist völlig unabhängig von ihrer Höhe eine Straftat.
Die Finanzämter haben sich längst auf die Ebay-Verkäufe eingestellt und
beschäftigen speziell darauf ausgerichtete Fahndungsabteilungen. Die
erledigen ihren Job dank Softwareunterstützung auch ohne Denunzianten
sehr effektiv.