Hi! Ein Script zur automatisierten Bildverarbeitung/-konvertierung war bisher unter GPL gestellt und wird vom Programmierer nun unter eine kommerzielle Lizenz gestellt. Fortan existieren die alte GPL-Version als Fork und die neue kommerzielle Version. Für das Programm werden/wurden Erweiterungen ("Extension") von verschiedenen Autoren unter GPL gestellt. Die Extensions können nicht ohne das Programm, das Programm aber natürlich ohne die Extensions aber mit eingeschränkter Funktionalität. Kann das Programm sich einfach der GPL-basierten Extensions bedienen? Gibt es ggfl. eine Lizenz die dies untersagt?
Ja, kann es und eine Lizenz dafür müsste jeder Entwickler selber definieren, wäre dann aber natürlich kein GPL mehr. Grüsse, René
Eos schrieb: > Kann das Programm sich einfach der GPL-basierten Extensions bedienen? > Gibt es ggfl. eine Lizenz die dies untersagt? Wenn Du es nur bei Dir selbst nutzt kein Problem. Wenn Du aber das Hauptprogramm und diese GPL-basierten Extensions zusammen als ein Paket verkaufst/verschenkst/zum download anbiestest, machst Du das, was in der GPL als "distribute" bezeichnet wird. In diesem Moment verlangt die GPL, die ja in der Extension zum Einsatz kommt, dass auch alle anderen damit gelinkten Programmteile (und damit eben auch das Hauptprogramm) auch unter GPL stehen müssen. Manche Leute versuchen das mit einem automatisierten Downloader zu umgehen, wenn der aber vollautomatisch oder auch nur mit einem Mausklick aktiviert wird, halte ich es für sehr zweifelhaft ob man dadurch das Linking nach GPL verhindern kann. Erst wenn der Endnutzer selbst hergeht, sich selbst die Extension bei dem Entwickler der Extension herunterlädt, sie installiert und dem neuen Hauptprogramm bekannt macht ist das ganze wieder kein Problem - solange das Hauptprogramm auch ohne die Extension funktioniert. Denn dann verbreitest Du keine miteinander gelinkte Version von beidem.
Eos schrieb: > Kann das Programm sich einfach der GPL-basierten Extensions bedienen? > Gibt es ggfl. eine Lizenz die dies untersagt? Programmier doch in die Extensions eine Abfrage der Lizenz des Hauptprogrammes. Wenn die nicht GPL ist, dann Meldung und Ende. asdfg
Gerd E. schrieb: > Wenn Du aber das Hauptprogramm und diese GPL-basierten Extensions > zusammen als ein Paket verkaufst/verschenkst/zum download anbiestest, > machst Du das, was in der GPL als "distribute" bezeichnet wird. In > diesem Moment verlangt die GPL, die ja in der Extension zum Einsatz > kommt, dass auch alle anderen damit gelinkten Programmteile (und damit > eben auch das Hauptprogramm) auch unter GPL stehen müssen. Das ist so nicht vollständig. Das simple Zusammenfassen von GPL-lizensierter und anderer Software auf einem Datenträger impliziert nämlich noch nicht, dass damit die GPL auch für die andere Software gilt: GPL v2 Abschnitt 5 letzter Absatz: A compilation of a covered work with other separate and independent works, which are not by their nature extensions of the covered work, and which are not combined with it such as to form a larger program, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an “aggregate” if the compilation and its resulting copyright are not used to limit the access or legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate. (Zitiert nach http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) In der deutschen Übersetzung: Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. Zitiert nach http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html Dies ist natürlich nur der Fall, wenn das Hauptprogramm keinen Code aus den Erweiterungen zurück übernommen hat. Und: Für beigefügte GPL-lizensierte Erweiterungsmodule gelten natürlich alle aus der GPL entstehenden Anforderungen. Grüße Stefan
asdfg schrieb: > Programmier doch in die Extensions eine Abfrage der Lizenz des > Hauptprogrammes. Wenn die nicht GPL ist, dann Meldung und Ende. Was vollkommen witzlos wäre. Da GPL-lizensiert, lässt sich die Abfrage ja einfach entfernen. Grüße Stefan
Die GPL hindert einen Endnutzer erstmal nicht daran, die Extensions mit dem Programm zu nutzen. Kannst natürlich eine eigene Zusatzlizenz bauen die das regelt, aber dann ist es halt auch keine GPL mehr. Beim verteilen des Programmes mit den Extensions kommt es dann im Detail darauf an wie die Extensions technisch umgesetzt sind.
Wenn die extensions durch linking ( DLL so ) angesprochen werden, dann muss das ganze programm gpl sein. Als extension geht nur über fork (exec und consorten oder system). Was anderes ist wenn die extensions lgpl lizenziert sind, dann ist auch dynamic linking erlaubt, nicht jedoch statisches linking.
chris schrieb: > Wenn die extensions durch linking ( DLL so ) angesprochen werden, dann > muss das ganze programm gpl sein. ja > Als extension geht nur über fork (exec > und consorten oder system). nicht in allen Fällen. Die Frage ist auch wie Daten zwischen den beiden Prozessen übergeben werden. Wenn das ein paar Kommandozeilenparameter hin und ein paar generische Text-Strings zurück sind dürfte das passen. Wenn Du jedoch ein komplexes, programmspezifisches und nicht standardisiertes Protokoll zwischen den Prozessen sprichst, ist es durchaus realistisch das gesamte Konstrukt auch als Linking zu betrachten und damit dann für beide Programme GPL zu fordern.
Gerd E. schrieb: > Wenn das ein paar Kommandozeilenparameter hin und ein paar generische > Text-Strings zurück sind dürfte das passen. > > Wenn Du jedoch ein komplexes, programmspezifisches und nicht > standardisiertes Protokoll zwischen den Prozessen sprichst, ist es > durchaus realistisch das gesamte Konstrukt auch als Linking zu > betrachten und damit dann für beide Programme GPL zu fordern. Prima. Dann schreib ich mal eben einen x-beliebigen Windows-Treiber für irgend eine Hardware, stell den unter GPL, und schon muß Microsoft sein Windows-Code unter GPL stellen und veröffentlichen... Oliver
Oliver S. schrieb: > Dann schreib ich mal eben einen x-beliebigen Windows-Treiber für > irgend eine Hardware, stell den unter GPL, und schon muß Microsoft sein > Windows-Code unter GPL stellen und veröffentlichen... Unter der Voraussetzung, dass der Windows-Kernel seine Treiber monolithisch dazulinkt, und nicht ähnlich "fork","ldopen","modprobe",etc bei Bedarf dynamisch lädt/aktiviert: Sobald Microsoft deinen Treiber nimmt, und mit auf die Windows-Installer-CD packt: Ja.
Oliver S. schrieb: > Prima. Dann schreib ich mal eben einen x-beliebigen Windows-Treiber für > irgend eine Hardware, stell den unter GPL, und schon muß Microsoft sein > Windows-Code unter GPL stellen und veröffentlichen... Da hast du wohl was gründlich falsch verstanden. Du kannst Microsoft nicht dazu zwingen, deinen Code zu veröffentlichen. Und so lange sie das nicht tun, brauchen sie auch nicht die Lizenz zu beachten, unter der er steht.
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