Rücksendung defekter Geräte

Gast #4092361
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Auf jeden Fall kann er das verlangen.

Macht auch Sinn, denn der Händler will ja vom Hersteller Ersatz 
bekommen.

Und der Hersteller will das defekte Produkt vielleicht wieder 
aufbereiten oder gewinnbringend recyceln.
(Firma: guloshop.de) #4092371
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Eigentlich eher ein Thema für Offtopic...

Steven schrieb:
> Kann ein Händler verlangen, dass ich defekte Ware zurückschicken muss,
> wenn ich einen Umtausch und keine Reparatur will? Ich hatte extra
> Beweisfotos gemacht, trotzdem verlangt er VOR dem Umtausch die
> Rücksendung. Ist das erlaubt?

Normalerweise hast du gar keinen Anspruch auf einen Umtausch, sondern 
allenfalls auf eine Reparatur. "Normalerweise", denn das hängt von 
mehreren Umständen ab.

- War es ein Neugerät?
- Vor welcher Zeit wurde der Kaufvertrag geschlossen?
- Wann wurde das Gerät geliefert?
- Gab es Seitens des Händlers bereits Reparaturversuche für dieses 
Gerät? Wenn ja, wie viele?
- Beinhaltet der Kaufvertrag ausdrücklich eine erweiterte Regelung zum 
Thema Umtausch oder Gewährleistung? Falls ja, welche genau?

Ohne Antworten auf diese Fragen kann man nur raten...
Gast #4092382
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Harald Wilhelms schrieb:
> Steven schrieb:
>
>> Der Händler will ohne Rücksendung aber nichts erstatten.
>
> Das finde ich auch völlig in Ordnung so.

Sehe ich auch so.

Habe mich aber verlesen, entschuldigt bitte.

> ich einen Umtausch und keine Reparatur will?

Habe gelesen -keinen- Umtausch und keine Reparatur ...


Ein Recht auf Umtausch gibt es naemlich nicht.
#4092445
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Steven schrieb:
> Ich bin schon der Meinung, dass ich ein Recht auf Umtausch habe.
> Es gibt
> soviel ich weiß auch ein entsprechendes Gesetz.

Dann erfrische Dein Wissen und lies in diesem "Gesetz von dem du weißt" 
nach.
Du wirst überrascht sein dort zu lesen:

Der Händler hat ein Recht auf 2x Nachbesserung (in Deinem Fall: 
Reparaturversuch).
Schlägt das beide Male fehl, hast du das Recht auf Umtausch.


Aber Du kannst gern anderer Meinung sein ...
#4092462
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Steven schrieb:
> Kann ein Händler verlangen, dass ich defekte Ware zurückschicken muss,
> wenn ich einen Umtausch und keine Reparatur will?

Steven schrieb:
> http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Steht doch dort:
Zitat:
"(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie 
Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach 
Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen."

Also kann der Verkäufer verlangen, dass du das mangelhafte Teil 
zurücksendest.

Frage zu 100% beantwortet.
#4092464
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Steven schrieb:
> http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
>
> Das da meine ich. Ich habe dem Händler eine Frist gesetzt und gedroht.
> Bisher noch keine Reaktion. Bin gespannt.

Schön das D uzitierst.

Jedoch beachte (3) Deiens Zitates - eben das greift.

D.h. DU hast KEINE Wahl auf 1, 2 3 oder 4 zu bestehen - das Gesetz läßt 
beiden Seiten die Freiheit, es zu nutzen.

ergo...Nachbesserung .-))
Wenn der Händler von sich aus auf Nachbesserung verzichtet: Dann nutze 
den umtaushc.

Das Du vorab zurücksenden... etc pp. : Wurde oben bereits erläutert.


also tue es und gut ist.

Wenn Du jedoch meinst das Dir immer wieder Steine in den Weg gelegt 
werden  und dann reagierst s wie kleine Kinder, denen man im Sandkasten 
die Förmchen geklaut hat:.
Sie jammern…fordern…sind chronisch beleidigt oder empört und wenn man 
ihnen dann ihre Wünsche nicht erfüllt:

Dann wirst du Dein Geld bei dem Händler nicht wiedersehen.
Gast #4092488
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Udo Schmitt schrieb:
> Steht doch dort:
> Zitat:
> "(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
> Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach
> Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen."
>
> Also kann der Verkäufer verlangen, dass du das mangelhafte Teil
> zurücksendest.
>
> Frage zu 100% beantwortet.

Schon klar!! Aber der Verkäufer hat "zum Zwecke der Nacherfüllung" 
nichts geliefert! Also sende ich auch nichts zurück. Ich langsam echt 
misstrauisch.
Gast #4092514
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Steven schrieb:
> Also sende ich auch nichts zurück.

Naja, dann bleibt es so wie es eben ist.
Da wird nichts kommen und kein Anwalt kann dir helfen.

Du musst die dem Haendler die Mglkt. zur Nachbesserung geben,
dazu musst die ihm die Sache, die dir z.Z. gehoert, ueberlassen.
Sie bleibt dein Eigentum auch wenn du es aus den Haenden geben musst.

Es spielt dabei der Zustand auch keine grosse Rolle, selbst wenn das zB. 
Teil mechanisch komplett zerstoert sein sollte weil z.B. die Post eine 
Elefanten darauf geparkt haben sollte und der Defekt offensichtlich 
erscheinen mag. Das ist dabei Egal.
#4092532
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Steven schrieb:
> Danke, werde ich auch machen. Ich habe durch die Wartezeit sogar
> Schadenersatz geltend zu machen.

Du wirst erstaunt sein, das Du mit der Forderung nach Schadenrsatz nicht 
durchkommst.

Denn der Händler hat dir ja bereits Rückerstattung NACH Rücksendung 
angeboten. Mehr muß er erstmal nicht tun.

Somit erfüllt Dein Gang zum Anwalt inkl. Versuch die Kosten und 
Schadenersatz dem Händler aufzubürden den Tatbestand, das Du Deiner 
SCHADENMINDERUNGSPFLICHT nicht nachkommst.

Somit kann der Händler Deine Forderung nach Schadenersatz durch seinen 
Anwalt abwenden lassen und Dir gleichzeitig die Kosten des 
Händleranwaltes auferlegen. Denn diese sind zwangsläufig, da von Dir 
verursacht.

Du siehst, das wird eine gute Kaskade .-)

BTW: Worum geht es eigentlich bei Dir:
Ein Artikel im Wert von 39,99?
Oder ist es ein sündhaft teures Teil?
#4092873
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Irgendwie habe ich das Gefühl das DU der Käufer bist der mir bei eBay 
das leben gerade seit dem 13.4. schwermacht. Passt alles exakt.
Mein Spezi hat per Papas bezahlt, die haben das Geld natürlich jetzt auf 
Eis gelegt und ich habe den Ärger.


 Geht es um ein Kfz Teil im Wert von ca301€?
#4092947
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Steven schrieb:
> Kann ein Händler verlangen, dass ich defekte Ware zurückschicken muss,
> wenn ich einen Umtausch und keine Reparatur will?

Ist dir überhaupt klar, was "Umtausch" bedeutet? Anscheinend nicht.
Umtausch bedeutet, der Verkaüfer bekommt die defekte und du dafür von 
ihm eine funktionierende Ware. Wie soll der Verkäufer die defekte Ware 
bekommen, wenn du sie ihm nicht zurückschickst??
Wenn dir die Bedeutung des Wortes "Umtausch" nicht klar ist, schau doch 
mal im Lexikon oder den entsprechenden online-Äquvalenten nach.
#4093001
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Steven schrieb:
> Ich hatte extra
> Beweisfotos gemacht, trotzdem verlangt er VOR dem Umtausch die
> Rücksendung.

Das ist doch gar kein Problem und ich verstehe die Reaktion des Händlers 
nicht:

Du hast ihm ein Foto des defekten Gerätes geschickt -als Händler würde 
ich Dir daraufhin ein Foto eines intakten Gerätes schicken und die 
Sache wäre erledigt. Es könnte so einfach sein...

MfG Paul
#4093460
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Paul Baumann schrieb:
> Das ist doch gar kein Problem und ich verstehe die Reaktion des Händlers
> nicht:
>
> Du hast ihm ein Foto des defekten Gerätes geschickt -als Händler würde
> ich Dir daraufhin ein Foto eines intakten Gerätes schicken und die
> Sache wäre erledigt. Es könnte so einfach sein...

Für privat Verkäufer ist das eher empfehlnswert:

Deswegen mache man bei GebrauchtVERKAUF immer ein/mehrere Foto des/der 
Geräte VOR dem Versand, sowie von den einzelnen Stufen des 
Verpackungsvorganges (Polsterung, Kartonzustand,...)

Denn einer von fünfzig Käufern kommt bestimmt auf die Idee, die Steven 
hier durchführt.
Wobei es auch berechtigte Fälle geben kann wie DHL_Grobi, 
Hermes_Wurfgeschoß, etc.

Bei gewerblichen Verkäufern sieht es anders aus, aber da hat Steven 
sicher schon ein paar Gesetzesideen gefunden...

Leider meldet er sich nicht mehr .-P
Gast #4095773
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Interessant finde ich das Leute so dumm sind zu glauben das das 
funktioniert und der Händler zwangsläufig die Hosen mit dem Kran 
anziehen muß während er selbst das "defekte" Teil weiter verwenden 
möchte.

Ich habe auch schon so einiges an Clowns kennen gelernt.


Gruß,

Holm
#4095816
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Steven schrieb:
> Das da meine ich. Ich habe dem Händler eine Frist gesetzt und gedroht.
> Bisher noch keine Reaktion. Bin gespannt.

Drohen tut auch ein Orang-Utan, oder auch Paviane - die mit dem roten 
A....


Was willst Du schon einem anderen Gegenüber drohen? Mit Rechtsanwalt?
Mit Exekution?

Da lachen sich sogar die Hühner in die Kralle!


Zurücksenden musst Du das Ding schon, bevor ein neues oder das alte
reparierte Ding zurückgeschickt wird.
#4095827
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Steven schrieb:
> Schon klar!! Aber der Verkäufer hat "zum Zwecke der Nacherfüllung"
> nichts geliefert! Also sende ich auch nichts zurück.

Eh kloa!

Weis der Verkäufer, ob Du nicht ein linker Agent bist?

Ohne zurückgelieferter Ware wird kein Händler etwas Neues versenden,
maximal gegen Vorauskassa oder Nachnahme.

Außer Du hast den Händler Deines Vertrauens und der Händler einen
Kunden seines Vertrauens...
#4095897
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Steven schrieb:
> Ich bin schon der Meinung, dass ich ein Recht auf Umtausch habe.
> Es gibt
> soviel ich weiß auch ein entsprechendes Gesetz.

Sehr wahrscheinlich ist mit "Umtausch" die Pflicht zur Nachbesserung 
gemeint, also Reparaturversuche.

Erst wenn 2 oder 3 Versuche gescheiterst sind, hat man ggf. ein Recht 
auf "Wandlung", d.h. Rücknahme der Ware und Kaufpreiserstattung.

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