Gerade zufällig gesehen: http://www.elv.de/Elektronik-Lötstation-ELS-7001/x.aspx/cid_726/detail_33995 Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel immer noch Geld zu verlangen.... P.S. Meine ist immer noch in Betrieb Thomas
Thomas Glass schrieb: > P.S. Meine ist immer noch in Betrieb Dann könnte es aber doch durch widrige Umstände mal sein, dass Du den mal brauchst.
Thomas Glass schrieb: > Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel > immer noch Geld zu verlangen.... Auch Kleinvieh macht noch Mist... Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren.
Harald Wilhelms schrieb: > Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren. ist verboten ;-)
Karl-Heinz M. schrieb: > Harald Wilhelms schrieb: > >> Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren. > > ist verboten ;-) Wie kommst Du denn auf die Idee? Schliesslich bezahlen die Leihbüchereien ja extra eine Kopierabgabe. "Verboten" ist nur das Kopieren ganzer Bücher.
das sieht ELV anders, siehe Nutzungsbedingungen und Passus in den heruntergeladenen Artikeln. Mag sein, dass das nur die kommerzielle Weitergabe betrifft. Bin kein Jurist.
Karl-Heinz M. schrieb: > das sieht ELV anders, siehe Nutzungsbedingungen und Passus in den > heruntergeladenen Artikeln. Ich denke, auch ELV muss sich da an allgemein gültige Gesetzte halten. Ich habe jedenfalls noch in keiner Leihbücherei einen Hinweis gesehen, der speziell für ELV das Kopieren ausschliesst. Entsprechende Hinweise gibts nur für DIN-Blätter.
Deshalb wird darauf wohl auch ausdrücklick hingewiesen, weshalb sonst? Ich glaub nicht über Hintertüren kostenfrei legales Kopieren von Inhalten, die ansonsten noch kostenpflichtig sind. Sogar der doppelte DL wird untersagt. Harald Wilhelms schrieb: > Ich habe jedenfalls noch in keiner Leihbücherei einen > Hinweis gesehen, der speziell für ELV das Kopieren ausschliesst. Aber einen, der das speziell für ELV erlaubt sicher auch nicht, oder? ;)
Karl-Heinz M. schrieb: > Ich glaub nicht über Hintertüren kostenfrei legales Kopieren von > Inhalten, die ansonsten noch kostenpflichtig sind. § 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Wenn die Zeitschrift nicht mehr im Handel verfügbar ist, darf man sie sogar komplett kopieren.
Interessant! Und wie sieht es bei diesem Fall aus, wenn der Artikel moch im Handel, aber die Zeitschrift nicht mehr ... ?
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html Vervielfältigungen eines fremden Werks aus nicht offensichtlich rechtswidriger Quelle, für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck, ist grunsätzlich erlaubt. Verboten ist deren Verbreitung oder sonstige Veröffentlichung. DIN-Normen oder Musiknoten als Beispiel, unterliegen hingegen besonderen Beschränkungen.
Karl-Heinz M. schrieb: > klare Aussage, danke! Kann man auch anders verstehen, hier nochmal genauer: Kopien eines fremden Werks, das >>n i c h t<< aus offensichtlich rechtswidriger Quelle stammt, ist für den eigenen privaten Gebrauch grunsätzlich erlaubt.
Ben S. schrieb: > http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html > > Vervielfältigungen eines fremden Werks aus nicht offensichtlich > rechtswidriger Quelle, für den eigenen privaten Gebrauch ohne > Erwerbszweck, ist grunsätzlich erlaubt. Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte in öffentlichen Büchereien.
Harald Wilhelms schrieb: > Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte > in öffentlichen Büchereien. In meiner Bank steht auch einer ... ;)
Karl-Heinz M. schrieb: > Harald Wilhelms schrieb: >> Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte >> in öffentlichen Büchereien. > > In meiner Bank steht auch einer ... ;) Warum willst du die Bücher bis zu Bank schleppen? ;-)
Karl-Heinz M. schrieb: >> Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte >> in öffentlichen Büchereien. > In meiner Bank steht auch einer ... ;) Hast Du schon mal gefragt, ob Du mit dem Geldscheine kopieren darfst? :-)
Chris M. schrieb: > Warum willst du die Bücher bis zu Bank schleppen? ;-) :-D eigentlich nicht, wollte nur den Shopping-Wunsch meiner Frau ermöglichen ;) Harald Wilhelms schrieb: > Hast Du schon mal gefragt, ob Du mit dem Geldscheine kopieren darfst? > :-) Nein, was sagt das Urheberrecht dazu? ;)
Karl-Heinz M. schrieb: > was sagt das Urheberrecht dazu? ;) Zu DM-Zeiten war dazu ein ziemlich langer Satz auf die Scheine aufgedruckt...
Ja, hat man aber inzwischen alles aufgegeben, um nicht noch mehr Arbeitslose z. B. aus den Geldfälscher-Betrieben zu schaffen und auch, um vorhandenen Arbeitslosen eine Chance zu geben, ein paar Euros zusätzlich zu bekommen. Ein guter Fälscher bekommt mehr als ein 1-Euro Jobber. ;)
>> Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel >> immer noch Geld zu verlangen.... > Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren. Geht nicht, Pergamentpapier bricht beim Aufrollen meist auseinander ... SCNR
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