Forum: Offtopic ELV-Journal (alter Artikel)


von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Gerade zufällig gesehen:

http://www.elv.de/Elektronik-Lötstation-ELS-7001/x.aspx/cid_726/detail_33995

Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel 
immer noch Geld zu verlangen....

P.S. Meine ist immer noch in Betrieb

Thomas

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Thomas Glass schrieb:
> P.S. Meine ist immer noch in Betrieb

Dann könnte es aber doch durch widrige Umstände mal sein, dass Du den 
mal brauchst.

von Harald W. (wilhelms)


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Thomas Glass schrieb:

> Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel
> immer noch Geld zu verlangen....

Auch Kleinvieh macht noch Mist...
Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Harald Wilhelms schrieb:

> Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren.

ist verboten ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Karl-Heinz M. schrieb:

> Harald Wilhelms schrieb:
>
>> Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren.
>
> ist verboten ;-)

Wie kommst Du denn auf die Idee? Schliesslich bezahlen
die Leihbüchereien ja extra eine Kopierabgabe.
"Verboten" ist nur das Kopieren ganzer Bücher.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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das sieht ELV anders, siehe Nutzungsbedingungen und Passus in den 
heruntergeladenen Artikeln. Mag sein, dass das nur die kommerzielle 
Weitergabe betrifft. Bin kein Jurist.

von Harald W. (wilhelms)


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Karl-Heinz M. schrieb:

> das sieht ELV anders, siehe Nutzungsbedingungen und Passus in den
> heruntergeladenen Artikeln.

Ich denke, auch ELV muss sich da an allgemein gültige Gesetzte
halten. Ich habe jedenfalls noch in keiner Leihbücherei einen
Hinweis gesehen, der speziell für ELV das Kopieren ausschliesst.
Entsprechende Hinweise gibts nur für DIN-Blätter.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Deshalb wird darauf wohl auch ausdrücklick hingewiesen, weshalb sonst? 
Ich glaub nicht über Hintertüren kostenfrei legales Kopieren von 
Inhalten, die ansonsten noch kostenpflichtig sind. Sogar der doppelte DL 
wird untersagt.

Harald Wilhelms schrieb:
> Ich habe jedenfalls noch in keiner Leihbücherei einen
> Hinweis gesehen, der speziell für ELV das Kopieren ausschliesst.

Aber einen, der das speziell für ELV erlaubt sicher auch nicht, oder? ;)

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Ich glaub nicht über Hintertüren kostenfrei legales Kopieren von
> Inhalten, die ansonsten noch kostenpflichtig sind.

§ 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Wenn die Zeitschrift nicht mehr im Handel verfügbar ist, darf man sie 
sogar komplett kopieren.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Interessant! Und wie sieht es bei diesem Fall aus, wenn der Artikel moch 
im Handel, aber die Zeitschrift nicht mehr ... ?

von Ben S. (superben)


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http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Vervielfältigungen eines fremden Werks aus nicht offensichtlich 
rechtswidriger Quelle, für den eigenen privaten Gebrauch ohne 
Erwerbszweck, ist grunsätzlich erlaubt. Verboten ist deren Verbreitung 
oder sonstige Veröffentlichung. DIN-Normen oder Musiknoten als Beispiel, 
unterliegen hingegen besonderen Beschränkungen.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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klare Aussage, danke!

von Ben S. (superben)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> klare Aussage, danke!

Kann man auch anders verstehen, hier nochmal genauer:
Kopien eines fremden Werks, das >>n i c h t<< aus offensichtlich
rechtswidriger Quelle stammt, ist für den eigenen privaten Gebrauch 
grunsätzlich erlaubt.

von Harald W. (wilhelms)


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Ben S. schrieb:
> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
>
> Vervielfältigungen eines fremden Werks aus nicht offensichtlich
> rechtswidriger Quelle, für den eigenen privaten Gebrauch ohne
> Erwerbszweck, ist grunsätzlich erlaubt.

Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte
in öffentlichen Büchereien.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte
> in öffentlichen Büchereien.

In meiner Bank steht auch einer ... ;)

von Chris M. (yoblid) Benutzerseite


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte
>> in öffentlichen Büchereien.
>
> In meiner Bank steht auch einer ... ;)

Warum willst du die Bücher bis zu Bank schleppen? ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Karl-Heinz M. schrieb:

>> Wen dem nicht so wäre, gäbe es sicherlich keine Kopiergeräte
>> in öffentlichen Büchereien.

> In meiner Bank steht auch einer ... ;)

Hast Du schon mal gefragt, ob Du mit dem Geldscheine kopieren darfst?
:-)

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Chris M. schrieb:
> Warum willst du die Bücher bis zu Bank schleppen? ;-)

:-D eigentlich nicht, wollte nur den Shopping-Wunsch meiner Frau 
ermöglichen ;)

Harald Wilhelms schrieb:
> Hast Du schon mal gefragt, ob Du mit dem Geldscheine kopieren darfst?
> :-)

Nein, was sagt das Urheberrecht dazu? ;)

von Harald W. (wilhelms)


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Karl-Heinz M. schrieb:

> was sagt das Urheberrecht dazu? ;)

Zu DM-Zeiten war dazu ein ziemlich langer Satz auf die Scheine 
aufgedruckt...

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Ja, hat man aber inzwischen alles aufgegeben, um nicht noch mehr 
Arbeitslose z. B. aus den Geldfälscher-Betrieben zu schaffen und auch, 
um vorhandenen Arbeitslosen eine Chance zu geben, ein paar Euros 
zusätzlich zu bekommen. Ein guter Fälscher bekommt mehr als ein 1-Euro 
Jobber.

;)

von U. B. (Gast)


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>> Ich halte es ja für etwas albern, für einen ca 30 Jahre alten Artikel
>> immer noch Geld zu verlangen....

> Du kannst Dir ja den Artikel in einer Leihbücherei kopieren.

Geht nicht, Pergamentpapier bricht beim Aufrollen meist auseinander ...

SCNR

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