Hauptsicherung installieren und Unterverteilung für Dachgeschoss, Bestandsschutz?

OP #4130698
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Hallo,

Unsere Elektroinstallation ist schon sehr alt(Nullung...), darf man hier 
vor dem Sicherungskasten einen Sicherungsautomaten installieren lassen 
damit man alles Stromlos schalten kann und damit dieser vor den 
NH-Sicherungen auslöst?
Darf man dann von diesem Automaten aus eine neue Unterverteilung legen 
auf das Dachgeschoss ?
In dem alten Sicherungskasten ist kein platz mehr für weitere 
Sicherungen.
Muss man dann die gesamte Elektroinstallation erneuern oder fällt die 
alte Installation noch unter Bestandsschutz wenn man das alles ändern 
würde ?

Mfg, Tobias
Gast #4130829
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Bei derartigen banalen Fragen lass das einen E-Fachmann machen, du 
scheiterst ja schon an den einfachsten Fragen!

> darf man hier vor dem Sicherungskasten einen Sicherungsautomaten
> installieren lassen
> damit man alles Stromlos schalten kann und damit dieser vor den
> NH-Sicherungen auslöst?
du darfst das gern mal versuchen, im Telefonbuch wirst du dann fündig!
- nein  man darf nichts vor der ersten HS > Hauptsicherung selber 
machen, erst nach dem Zähler, wenn man dazu befähigt ist!
- die NH-Sicherungen sind nicht für umsonst vorhanden

> Darf man dann von diesem Automaten aus eine neue Unterverteilung legen
> auf das Dachgeschoss ?
was ein Vorzählerbereich ist ... ist dir bekannt? Was man darin auch 
machen, oder eher nicht darf auch?

> In dem alten Sicherungskasten ist kein platz mehr für weitere Sicherungen.
damals zu sparsam und kurzsichtig gewesen

> Muss man dann die gesamte Elektroinstallation erneuern oder fällt die
> alte Installation noch unter Bestandsschutz wenn man das alles ändern
> würde ?
in den Normen und Verordnungen des E-Handwerkes gibt es keinen 
Bestandsschutz!
Die Anlage hat zum Zeitpunkt der Errichtung dan damaligen aktuellen 
Normen entsprechen müssen!
Bei Änderungen > Umbauten an der E-Anlage oder Nutzungsänderungen des 
Gebäudes  Hauses  Raumes ist diese > E-Anlage damit auf den aktuellen 
Stand zu bringen!
Wo ist das so schwer zu kapieren?
Melde mal dein Kfz. für eine Weile ab und versuche es geändert wieder 
zuzulassen, der TÜV wird dir dabei ganz sicher helfen müssen!
#4130896
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Tobias S. schrieb:
> Mit B Charakteristik müsste der LS vor den NH auslösen oder ?

Das kann niemand vorher sagen. Es gibt eine Faustregel unter den Elis. 
Zwei Nennstromstärken drüber gilt als selektiv. Aber auch das ist keine 
Garantie, dass wirklich nur eine von beiden auslöst. Es kommt auf den 
Kurzschlussstrom und die Dauer, die er fließen kann, an. Als 11-jähriger 
wollte ich messen, wieviel Strom in einer Steckdose fließt. Es kam die 
die 10A Schmelzsicherung des Stromkreises und die 35A Schmelzsicherung 
vor dem Zähler. Es ist nie garantiert, dass nur eine Sicherung kommt.

Dennis
Gast #4130902
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Hast Du schon mit einen Elektriker gesprochen?

Hat dieser gesagt, es geht so nicht und Du möchtest hier was anderes 
hören? Selber machen würde ich an Deiner stelle lassen - dafür fehlen 
die notwendigen Kenntnisse, sonst könntest Du es selber machen! Ergo, Du 
willst es trotzdem so machen, obwohl es vermutlich nicht geht...!
Gast #4130904
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Nein, man trennt einfach die Leitung zwischen Zähler und Hauptverteiler 
(Sicherungskasten) auf und setzt in einem geeigneten kl. Verteiler einen 
Klemmbock. Von dort geht man mit dem selben Querschnitt (der alten 
Leitung) in den neuen Verteiler im Dachgeschoss. Aber das sollte ein 
Elektriker deines Vertrauen machen! Geht nur, wenn die neue Leitung 
nicht zu lang ist!
OP #4130915
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Skyper schrieb:
> Hast Du schon mit einen Elektriker gesprochen?
Nein, ich will ja erst wissen ob das so nach den Normen wäre

Skyper schrieb:
> Selber machen würde ich an Deiner stelle lassen - dafür fehlen
> die notwendigen Kenntnisse, sonst könntest Du es selber machen! Ergo, Du
> willst es trotzdem so machen, obwohl es vermutlich nicht geht...!
Ich würde das nicht alleine machen, da würde ich mir schon von nem 
Meister oder so helfen lassen, ich will das ja auch GENAU nach den 
Normen machen!

Lichttechniker schrieb:
> Nein, man trennt einfach die Leitung zwischen Zähler und Hauptverteiler
> (Sicherungskasten) auf und setzt in einem geeigneten kl. Verteiler einen
> Klemmbock. Von dort geht man mit dem selben Querschnitt (der alten
> Leitung) in den neuen Verteiler im Dachgeschoss. Aber das sollte ein
> Elektriker deines Vertrauen machen! Geht nur, wenn die neue Leitung
> nicht zu lang ist!
Die wichtigste frage dabei ist muss ich dann die Alte Installation 
erneuern oder kann die so bleiben ?
OP #4130941
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Christoph B. schrieb:
> Frage einen Elektriker in Deiner Nähe. Da Deine Installation nicht
> bekannt ist, ist es schwierig bzw. unmöglich Dir zu sagen was an der
> bestehenden Anlage ggf. erneuert werden muss.

Hab ich mir schon fast gedacht das niemand das so wirklich weiß.
Danke für alle Antworten von euch, da muss ich dann wohl wirklich erst 
mit nem Elektroinstallationsbetrieb sprechen.
#4131144
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Lichttechniker schrieb:
> man trennt einfach die Leitung zwischen Zähler und Hauptverteiler

Sicher, nur muss dazu der Strom vor dem Zähler abgeschaltet
werden!

Es ist nicht zu empfehlen, unter Spannung irgend welche
"Abzweigungen" vorzunehmen, denn zu groß ist die Gefahr von
heraus rutschenden Drähten, Lichtbögen und Stromschlägen...

Abgesehen von Werkzeugen wie Schraubendreher und Zangen,
die herunter fallen...
Gast #4131266
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Tobias S. schrieb:
> Muss man dann die gesamte Elektroinstallation erneuern oder fällt die
> alte Installation noch unter Bestandsschutz wenn man das alles ändern
> würde ?

Ich finde es ärgerlich, aber die Lobby war wohl stärker als die Vernuft. 
Du muss vermutlich alles auf den aktuellen Stand bringen. Siehe z.b. 
http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf
Gast #4131794
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Tobias97 > ist das 97 dein "Baujahr" 1997 ?
Dann müßtest du ja schon fast oder sogar über 18 sein! Also nach der 
Rechtsprechung volljährig und damit strafmündig!
Oder sieht das das bundesdeutsche Gesetz erst mit 21 Jahren so vor?

Im Vorzählerbereich hat nicht mal ein fachl. versierter Elektriker etwas 
zu suchen, deswegen ist der auch i.d.R. verplombt > ein möglicher 
Stromdiebstahl un erhöhte Unfallgefahr ist die Ursache dafür!

Der nächste Fakt ist dass im Vorzählerbereich die Hauptsicherungen im 
HSA > Hausanschlußkasten ebenfalls verplompt und damit nachweislich 
gesichert sind.

Also wie willst du oder ein Elektriker ohne EVU-Konzession es schaffen, 
dort so eine Bastelei vorzunehmen?

Noch dazu wird dir das kein Fachbetrieb so zulassen oder abnehmen, die 
Auftrennung welche du da oben so einfach skizziert hast.

Wenn dir nicht mal klar ist, was du damit versuchst oder anrichtest, 
wird sich auch kein Fachbetrieb bei dir dafür interessieren.

Deine Fragerei hier deutet ganz einfach auf Umgehung gesetzl. Maßnahmen, 
nicht nur des Unfallsschutzes hin!

Hier noch weitere Ratschläge zu geben oder die Unterhaltung fortzuführen 
halte ich für sinnlos.
Gast #4131813
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Eine Sicherung vor/für eine andere Sicherung ist eher Mittelprächtig.
Eigentlich merkt man das schon wenn man es ausspricht.
Darüber hinaus hast Du nichts vor der Hauptsicherung zu suchen.
Wenn diese zu oft durchbrennt, solltest Du den Fehler suchen und nicht 
rumdoktern. Abgesehen davon, dass das ganze recht ungesund werden kann.
#4131895
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Klaus P schrieb:
> Ich finde es ärgerlich, aber die Lobby war wohl stärker als die Vernuft.
> Du muss vermutlich alles auf den aktuellen Stand bringen.

Eine anscheinende 40 Jahre alte Installation so zu lassen nennst du 
Vernunft? Sicher würden die Leitungen in den Wänden auch 60 Jahre 
halten, das bezweifle ich nicht. Aber welches Haus kommt heute noch mit 
3 Sicherungen aus? Die Bedürfnisse an die el. Anlage haben sich dermaßen 
geändert, dass man das eig der alten Anlage nicht zumuten kann.


Dennis
Gast #4131907
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Dennis H. schrieb:
> Eine anscheinende 40 Jahre alte Installation so zu lassen nennst du
> Vernunft?

Nein, unvernünftig ist die Regelung. Nach der derzeitigen Rechtslage hat 
man nur zwei Möglickeiten: entweder alles so zu lassen wie es ist 
("Bestandsschutz") oder alles komplett auf den aktuellen Stand zu 
bringen. Ersteres ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß (und kann in 
einigen Fällen auch gefährlich sein) - zweites ist für viele Leute 
unerschwinglich.

Vernünftig wäre es, für jeden Einzelfal eine nachvollziehbare 
Gefährdungsbeurteilung zu verlangen und auf dieser Basis eine 
Nachrüstung zu erlauben.
#4131996
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Paul Baumann schrieb:
> Schlimmer noch sind herunterfallende Elektriker. Die sind
> stoßempfindlicher als Zangen und Schrauben/dreher/

Besonders, wenn er auf Besagte fällt...

Jemand schrieb:
> Im Vorzählerbereich hat nicht mal ein fachl. versierter Elektriker etwas
> zu suchen, deswegen ist der auch i.d.R. verplombt


Nicht umsonst, wenn man bedenkt, dass man dann "direkten Kontakt"
zu der "Hauptleitung" hat, die eine ganze Straße versorgt...

Wie werden da wohl die Sicherungen mit welcher Zahl beschriftet
sein?


Jemand schrieb:
> Also wie willst du oder ein Elektriker ohne EVU-Konzession es schaffen,
> dort so eine Bastelei vorzunehmen?

Finger weg - sonnst knallts - aber wenn, dann auch gewaltig...

Ich möchte da nicht davor stehen!

Das ist sonst OAT - Ohne Ausschalten Tödlich...



Gruß
Mani
#4132633
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Klaus. P. schrieb:
> Vernünftig wäre es, für jeden Einzelfal eine nachvollziehbare
> Gefährdungsbeurteilung zu verlangen und auf dieser Basis eine
> Nachrüstung zu erlauben.

Hast schon soweit Recht, aber wer soll bitte eine Gefährdungsbeurteilung 
machen? Nach welchen Regeln? Noch mehr Regularien? Wenn der gesunde 
Menschenverstand mal wieder öfter einsetzen würde, vor dem BWL-Denken, 
bräuchten wir min. die Hälfte dieser Regeln nicht. Und der gesunde 
Menschenverstand sagt bei den wenigen Infos, die bekannt sind, mach 
alles neu. Aus o.g. Gründen..


Dennis
Gast #5098425
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Habe hier einen ähnlichen Streitfall.

Obwohl es den Begriff des Bestandsschutzes so ja nicht gibt, kursieren 
immer noch solche Festlegungen.

Beispiel:

Ein Elektroverteiler (mit sagen wir 20 Sicherungselementenund auch 3-5 
Steckdosen) soll von einer anderen Kraftverteilung eingespeist werden, 
ansonsten aber unverändert bleiben.

Argument: Der Verteiler wird ja nicht verändert, also muss man den also 
auch nicht an neuere VDE-Bestimmungen anpassen (z.B. RCD's nachrüsten 
für die Steckdosenstromkreise).

Ich halte dies für hanebüchen, immerhin ist die VDE-Forderung bzgl. der 
RCD's bereits 10 Jahre alt.

Der Fall ist recht wichtig da hier bei uns auch mal ein ganzes Gebäude 
(oder zumind. Gebäudebereiche) von einer neuen (anderen) Kraftverteilung 
eingespeist wird. Das hätte dann ggf. zur Folge dass eine ganze Anzahl 
Elektroverteiler umgerüstet werden müssten.

Spannungsfall, Selektivität muss ich sowieso für die Geschichte neu 
nachweisen, da nichts Richtiges an Doku mehr da ist.

Vielen Dank für Eure Antworten.
#5098623
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Wenn der Netzbetreiber Dir den HAK tauscht, musst du ja auch nicht den 
Zälerplatz erneuern.

Ich würde eher sagen, wenn Endstromkreise verändert werden, müssen die 
geänderten der aktuellen Norm entsprechen.

Wird im Büro umgebaut und Steckdosen werden versetzt, dann müssen diese 
über RCD geschützt sein. Wird eine def. Steckdose ausgetauscht, dann 
kann alles bleiben wie es ist.
Gast #5099008
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Danilo schrieb:
> Obwohl es den Begriff des Bestandsschutzes so ja nicht gibt, kursieren
> immer noch solche Festlegungen.

Der Bestandsschutz ergibt sich nicht aus der VDE sondern aus dem 
Baurecht. Die Anlage muß nicht angepasst werden wenn sie den, zum 
Zeitpunkt der Errichtung, gültigen Vorschriften entspricht.

Danilo schrieb:
> Ich halte dies für hanebüchen, immerhin ist die VDE-Forderung bzgl. der
> RCD's bereits 10 Jahre alt.

Die Vorgabe von 500mA RCDs als Brandschutz ist noch älter.
Nachgerüstete Steckdosen fallen übrigens nicht unter den Bestandschutz, 
bei denen ist ein 30mA RCD nach VDE0100/410 zwingend vorgeschrieben. 
Allerdings muß nicht die ganze Verteilung umgebaut werden, dafür gibt es 
dann Steckdosen mit eingebauten RCD.
Gast #5099359
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Horst schrieb:
> Danilo schrieb:
>> Obwohl es den Begriff des Bestandsschutzes so ja nicht gibt, kursieren
>> immer noch solche Festlegungen.
>
> Der Bestandsschutz ergibt sich nicht aus der VDE sondern aus dem
> Baurecht. Die Anlage muß nicht angepasst werden wenn sie den, zum
> Zeitpunkt der Errichtung, gültigen Vorschriften entspricht.

Vielen Dank.

Das ist doch schon mal eine belastbare Aussage.
Dann muss ich nur noch rausfinden, ob (z.B.) im Jahre 1992 bereits eine 
Pflicht für RCD's und Steckdosenstromkreise (16 A/ 35 A/ 50 A) bestand. 
Das dürfte dann ähnlich so schwierig sein, wie den Verteiler direkt 
umzurüsten.
Gast #5099716
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Danilo schrieb:
> ob (z.B.) im Jahre 1992 bereits eine
> Pflicht für RCD's und Steckdosenstromkreise (16 A/ 35 A/ 50 A) bestand.

Seit 1984 gibt es die Pflicht für RCDs im Bad und die VDE 100/701 von 
2002, die hier liegt, fordert RCDs für alle laienbedienbaren 
Stromkreise, ausgenommen fest angeschlossene Wassererwärmer, allerdings 
ohne Vorgabe des
Auslösestroms, also mindestens die damals üblichen 500mA.
Gast #5099752
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Frickelsusi schrieb:
> Was ist das denn für ein Schmarrn? Damit kann hier keiner etwas
> anfangen!

Auch wenn du es doppelt postest ändert es nix daran daß dieser Post 
schon vor 2 Jahren hinreichend und deutlich besser als du es tust 
beantwortet wurde.

Also einfach mal die Finger still halten wenn man nix neues zu sagen 
hat!

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