Hallo zusammen, ich habe kürzlich gelesen, dass man seinen (Kasko-?) Versicherungsschutz verliert, wenn man Elektronik in seinem PKW montiert, die über keine e26 Zertifizierung verfügt, z. B. GPS Ortungsgerätes aus China, die über einen externen Ladeadapter verfügen (Litze an Adapter, Adapter Ausgang USB). Ist da etwas dran? Danke und Gruß Boris
Und wo hast Du das gelesen?
Boris Krones schrieb: > Ist da etwas dran? Ja. Nicht fest eingebaute Teile (Anschluss über Zigarettenanzünder) müssen das Zeichen nicht tragen. Alle im Fahrzeug eingebauten Teile die sicherheitsrelevant sind, müssen eine e-Typgenehmigungs-Nummer tragen als Zeichen, daß sie den Vorschriften genügen, der Hersteller bekannt ist und sich den Überprüfungen (in Deutschland durch das KBA Kraftfahrzeugbundesamt) stellt. Die Nummer steht für's Land der Zulassung. e26 steht für einen Hersteller aus Slowenien. Natürlich sind die Teile dann in ganz Europa zugelassen. 27/245/EWG Anhang I, Punkt 3.2.9: "Bauteile, die als Nachrüstteile verkauft werden und zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt sind, benötigen keine Typgenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der Störfestigkeit stehen laut Anhang I, 2.1.12" Dein GPS Gerät sendet per GSM, ist also störfestigkeitsrelevant. Wenn es in den CAN Bus des Motormangements eingreift und den Motor über Fernbedienung abschalten kann, noch viel mehr. Es muss also eine e-Typgenehmigung tragen, sonst erlischt diee Betriebsgenehmigung deines Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz beim Fahren.
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