Forum: Offtopic e26 Zertifizierung


von Boris K. (boris_k291)


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Hallo zusammen,

ich habe kürzlich gelesen, dass man seinen (Kasko-?) Versicherungsschutz 
verliert, wenn man Elektronik in seinem PKW montiert, die über keine e26 
Zertifizierung verfügt, z. B. GPS Ortungsgerätes aus China, die über 
einen externen Ladeadapter verfügen (Litze an Adapter, Adapter Ausgang 
USB).

Ist da etwas dran?

Danke und Gruß
Boris

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Und wo hast Du das gelesen?

von Michael B. (laberkopp)


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Boris Krones schrieb:
> Ist da etwas dran?

Ja.

Nicht fest eingebaute Teile (Anschluss über Zigarettenanzünder) müssen 
das Zeichen nicht tragen.

Alle im Fahrzeug eingebauten Teile die sicherheitsrelevant sind, müssen 
eine e-Typgenehmigungs-Nummer tragen als Zeichen, daß sie den 
Vorschriften genügen, der Hersteller bekannt ist und sich den 
Überprüfungen (in Deutschland durch das KBA Kraftfahrzeugbundesamt) 
stellt.

Die Nummer steht für's Land der Zulassung.

e26 steht für einen Hersteller aus Slowenien.

Natürlich sind die Teile dann in ganz Europa zugelassen.

27/245/EWG Anhang I, Punkt 3.2.9: "Bauteile, die als Nachrüstteile
verkauft werden und zum Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmt sind, 
benötigen
keine Typgenehmigung, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Funktionen der
Störfestigkeit stehen laut Anhang I, 2.1.12"

Dein GPS Gerät sendet per GSM, ist also störfestigkeitsrelevant. Wenn es 
in den CAN Bus des Motormangements eingreift und den Motor über 
Fernbedienung abschalten kann, noch viel mehr.

Es muss also eine e-Typgenehmigung tragen, sonst erlischt diee 
Betriebsgenehmigung deines Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz 
beim Fahren.

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