Hi zusammen. Mich treibt eine Frage der Vorfahrt um, die bei einer sechsmonatigen provisorischen Vorfahrtsänderung aufgetaucht ist: Urzustand: Hauptstraße und einmündende Nebenstraße. Parallel zur Hauptstraße verläuft ein Radweg über die einmündende Nebenstraße, roter Belag, von weiß gestrichelter Linie eingefasst. Provisorium: die Hauptstraße ist nun umgeleitet in die einmündende Straße, gekennzeichnet mit entsprechenden Schildern. Frage: wie ist der Radweg zu betrachten? Es sind keine besonderen Regelungen getroffen, er quert die Hauptstraße. Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? Wer hat nun Vorfahrt, die provisorische Hauptstraße oder der Radweg? Irgendwie scheint da jemand einiges vergessen zu haben, jedenfalls kann mir keiner Auskunft über die Rechtslage geben.
Der Radweg bestimmt keine Vorfahrt, nur ein geschütztes Revier. Es gelten die selben Regeln wie ohne Radweg mit der Besonderheit, daß der Radfahrer nicht vor oder nach -, sondern neben Dir fährt. Im dümmsten Fall des abbiegenden (der Hauptstraße folgen) KFZ muss dieser warten, bis der geradeausfahrende (Haupt- in Nebenstraße) Radfahrer nun endlich fahren kann, weil von rechts aus der neuen Hauptstraße keiner mehr kommt. Ein Radfahrer aus der neuen Nebenstraße hat Vorfahrt zu gewähren. Handzeichen untereinander sind in solchen Situationen sehr stresslösend. Achtung: keine Gewähr. Achtung: Radfahrer meinen, immer Vorfahrt zu haben. Vor allem auf einem Radweg.
B. O. schrieb: > Es sind keine besonderen Regelungen getroffen, er quert die Hauptstraße. > Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der > provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? Wer > hat nun Vorfahrt, die provisorische Hauptstraße oder der Radweg? Meiner Meinung nach verhält es sich so, als würde es keine Umleitung geben. Ich wüsste nicht, dass eine Umleitung die Regeln des Straßenverkehrs ändert. Also hätten die Radfahrer Vorrang. > Irgendwie scheint da jemand einiges vergessen zu haben, jedenfalls kann > mir keiner Auskunft über die Rechtslage geben. Wen hast du denn schon gefragt?
Jan H. schrieb: > Wen hast du denn schon gefragt? Das Ordnungsamt des betroffenen Ortes. Sie wollten "sich schlau machen" und sich melden. Beides bisher wohl nicht passiert. :-)
Der M. schrieb: > Handzeichen untereinander sind in solchen Situationen sehr stresslösend. > > Achtung: keine Gewähr. > Achtung: Radfahrer meinen, immer Vorfahrt zu haben. Vor allem auf einem > Radweg. Klar, die 'Kollisionsverhütungsregeln' sind nicht nur auf See angebracht. :-) Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige Verkehrsführung natürlich sinnvoll. Leider scheint keiner der Verantwortlichen etwas dafür zu tun. Ich persönlich muss täglich durchfahren, daher bin ich gerne vorbereitet.
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So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-)
Das wusste ich auch nicht (das Ordnungsamt auch nicht), gibt's dafür Quellen?
B. O. schrieb: > Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige > Verkehrsführung natürlich sinnvoll. Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten... Wobei ich an der neuen Nebenstraße ein "Stop Schild" (206) statt dem "Vorfahrt gewähren!" (205) angenagelt hatte.
Stephan S. schrieb: > So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die > abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten > Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist > schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass > der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-) Rivhtig! Und da du (Autofahrer) abbiegst, hast du auch zu blinken. Das wissen scheibar auch die wenigsten. Zumindest bei uns.
Hunt W. schrieb: > Rivhtig! Und da du (Autofahrer) abbiegst, hast du auch zu blinken. Das > wissen scheibar auch die wenigsten. Zumindest bei uns. Blinken wird sowieso völlig überbewertet, wie's scheint. Dass bei abbiegender Vorfahrtsstraße geblinkt werden muss lernt man in der Fahrschule.
Da gibt es viel Potential den Leuten Regeln näherzubringen. Hab sogar überlegt mal ne Crowdfunding Aktion zu starten. Ziel wäre ein gedruckter Katalog wo man Zettel abreißen und Fahrern geben kann die zeigen was sie gerade falsch gemacht haben. Wenn da genügend Leute mitmachen würden, könnte alles etwas besser werden: - Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto durchlassen - Leute würden nur 50 statt 60 innerorts fahren, weil ihnen klar würde, dass sie bei nem Unfall am Punkt des Stillstandes aus 50 km/h noch immer 40 km/h drauf haben wenn sie mit 60 ankamen, und damit Fußgänger kaum ne Überlebenschance haben - Leute wieder mehr blinken würden, weil ihnen vielleicht klar wird, dass sie eben nicht immer selbst aufpassen, sondern nach 999 mal beim 1000. Mal nicht aufmerksam wurden und durch Nichtblinken die anderen nicht auf den Richtungswechsel vorbereitet waren - Leute nicht Parkraum verschwenden würden weil sie bei Einfahrten einen halben Parkplatz zur Einfahrt hin frei lassen anstatt die Lücke nach vorne hin zu lassen, wo sie später von jemand anderem genutzt werden könnte - Leute würden Schrittgeschwindigkeit statt 40 im verkehrsberuhigten Bereich fahren und am Ende nicht denken dass sie Vorfahrt hätten wenn sie diesen verlassen Ich glaube oft scheitert es daran, dass Leute die echten Regeln nicht kennen, oder sie einfach noch nicht darüber nachgedacht haben. Unbelehrbare wird man natürlich auch damit nicht ändern. Die Regel oben habe ich auch erst gelernt, als ich vor ein paar Jahren meinen Motorradschein gemacht habe. Auch bei der Lage im Anhang dachte ich immer dass alles klar wäre: ich dachte immer dass B am weitesten rechts ist und somit zuerst fährt. Tatsächlich muss man sich aber verständigen und die Vorfahrtslage ist nicht klar.
Stephan S. schrieb: > Tatsächlich muss man sich aber > verständigen und die Vorfahrtslage ist nicht klar. Die Vorfahrt ist klar geregelt: B fährt in den Kreuzungsbereich hinein. Dann fährt A hinter B vorbei nach links. Nun gibt C Gas und lächelt B ins Gesicht, welcher zum Schluss nun die Kreuzung verlässt. :) Wenn die Kreuzung zu klein für "dann fährt A hinter B vorbei nach links" ist, muss der Knoten per Handzeichen gelöst werden. (Made bei Polizeibefragung) Das größte Problem: Die Leute nehmen alles viel zu persönlich. Nicht die Fahrtrichtung hat grün, nein - ICH habe grün. :(
Stephan S. schrieb: > - Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an > der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto > durchlassen Solche regen mich auch tierisch auf. Und fast immer sind es Leutinnen. Und wenn sie doch in die Kreuzung fahren, dann gerade so weit, dass sie noch ohne Lenkeinschlag links abbiegen können, statt so weit wie möglich vor und dann scharf links einschlagen. Man kann auch nicht mehr bis zur Halte- oder Sichtlinie vorfahren, weil immer irgendwelche Weiber daherkommen, die beim Abbiegen in deinen Fahrstreifen schneiden. Und wenn es doch mal ein Mann war, dann saß er in einem Smart, hatte einen Apple-Aufkleber hinten draufpappen und sein Drecks-iPhone am Ohr. Grüße Richard
Genauso isses. Im Hochsommer auch noch mit Wollmütze und Bart. Oder ältere Leute, denen man ansieht dass sie eh mit dem Verkehr überfordert sind.
Stephan S. schrieb: > So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die > abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten > Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist > schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass > der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-) Das im Bild gezeigte Szenario sollte es eigentlich nicht geben. Denn an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) Wenn das jetzt die fuer einen begrenzten Zeitraum geaenderte Strassenfuehrung zeigen soll, dann kreuzt der Radweg die vorfahrtsberechtigte Strasse. Die vormals gueltige Regel das parallel zur vorfahrtsberechtigte Strasse verlaufende Radwege vorrang vor Seitenstrassen haben trifft ja dann nicht mehr zu. Wuesste nicht warum der Radfahrer/Fussgaenger da autom. Vorrang haben sollte, die Strassenvehrsfuehrung hat sich nunmal temp. veraendert.
H. O. schrieb: > Das im Bild gezeigte Szenario sollte es eigentlich nicht geben. > > Denn an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein > Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden. > (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) Da muss kein Fußgängerüberweg sein. Das gilt immer wenn ein Fußgänger dort über die Straße will. Genauso wie wenn die Vorfahrt geradeaus ginge und das Auto links abbiegen wollte, da muss er ja auch den Fußgänger rüber lassen.
Stephan S. schrieb: > Oder > ältere Leute, denen man ansieht dass sie eh mit dem Verkehr überfordert > sind. auch jüngere werden manchmal den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gerecht, weil sie nicht einmal die grundlegenden Vorfahrtsregeln kennen ;-) Stephan S. schrieb: > Die Regel oben habe ich auch erst gelernt, als ich vor ein paar Jahren > meinen Motorradschein gemacht habe. Auch bei der Lage im Anhang dachte > ich immer dass alles klar wäre: ich dachte immer dass B am weitesten > rechts ist und somit zuerst fährt.
Stephan S. schrieb: > Das gilt immer wenn ein Fußgänger > dort über die Straße will. Dann braeuchte man aber keine Vorfahrtsberechtigung. Der Verlauf der vorfahrtsberechtigten Strasse hat sich geaendert. Geradeaus geht es nicht mehr, fuer den Hauptverkehr. Der Radweg kreuzt nun die vorfahrtsberechtigte Strasse. Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler. > Genauso wie wenn die Vorfahrt geradeaus ginge > und das Auto links abbiegen wollte, da muss er ja auch den Fußgänger > rüber lassen. Das ist aber etwas anderes. Der Radler/Fussgaenger befindet sich ja auf der vorfahrtsberechtigten Strasse. Das abbiegende Fzg. will sie aber verlassen, muss also warten. Und wenns keine Vorfahrtsstrasse ist gilt halt das uebliche, an Kreuzungen und Einmuendungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Sorry, wollte nicht pauschal allen Älteren die Fähigkeit absprechen sicher und korrekt unterwegs zu sein. Aber z.B. bei meinen Eltern ist das Wissen und die Sicherheit definitiv nicht gut genug um in der Stadt zu fahren. Und wenn man so drüber nachdenkt eigentlich auch nicht wo anders, da dort zwar nicht so häufig kritische Situationen vorkommen, weil dort die Verkehrsdichte niedriger ist, aber wenn dann mal ne kritische Situation kommt, werden sie auch dort falsch entscheiden. Und ja: auch ich weiß nicht alles, aber ich hatte dein Eindruck dass die erneute Prüfung für den Motorradschein im alter von 31 Jahren mir geholfen hat noch letzte Lücken zu schließen, obwohl ich schon zuvor den Eindruck hatte, dass ich die Regeln deutlich besser kannte als der Durchschnitt.
H. O. schrieb: > Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler. Ich bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe, aber ich glaube da irrst du. Siehe hier: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Abbiegen2.jpg
H. O. schrieb: > Geradeaus geht es nicht mehr, fuer den Hauptverkehr. > Der Radweg kreuzt nun die vorfahrtsberechtigte Strasse. > > Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler. der Fußgänger hätte Vorrang. Um dieses Problem zu vermeiden, steht in der Verwaltungsvorschrift: Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer.
> Ich bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe,
Er schreibt es handele sich um eine Hauptstrasse,
also nehme ich mal an Vorfahrtsberechtig.
Die wird jetzt umgeleitet, nach links.
Wie oben jemand schrieb, man muss blinken.
Man biegt aber nicht ab, wenn man dann nach Links der Strasse folgt.
90 Grad nach links zu steuern gilt hier nicht als abbiegen, sondern als
der Hauptstrasse folgen.
"Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu
warten."
gilt zwar immer, aber als Fußgänger/Radler kreuzt man ja jetzt die
Vorfahrtsberechtige Strasse.
So wuerde ich das sehen.
H. O. schrieb: > Man biegt aber nicht ab, wenn man dann nach Links der Strasse folgt. > 90 Grad nach links zu steuern gilt hier nicht als abbiegen, sondern als > der Hauptstrasse folgen. Natürlich biegt man ab. Das macht es ja so kompliziert. Nebenstraße | | | | | | | --------------- | ^ A | FG | --------------- | | abbiegende Hauptstraße | B | | | | | B will nach rechts abbiegen und hat dem Fussgänger "Vorfahrt" zu gewähren. Dabei hat aber der Fussgänger dem Fahrzeug A wiederum Vorfahrt einzuräumen. Da kommen wir dann zum Kuschelparagraphen 1. H. O. schrieb: > So wuerde ich das sehen. Und ich so. :)
Der M. schrieb: > Natürlich biegt man ab. Das macht es ja so kompliziert. MhhMhh, oder moinmoin? Einer wird schon abbiegen. Das ist aber auch nicht was oben beschrieben wird und worauf sich das bezog. > > Nebenstraße > | | > | | > | | > | --------------- > | ^ A > | FG > | --------------- > | | abbiegende Hauptstraße > | B | > | | > | | +-+-+-+-+-+ Ein geradeaus gibt es ja nicht mehr, das ist abgesperrt. Es gibt nur noch einen Verkehrweg der nach rechts fuehrt und das evtl. vorhandene Schlupfloch fuer Radler/Fussgaenger auf der abgesperrten Seite, da ist aber keine Strasse sondern Baustelle. Baustelle keine Strasse | | | | | | |XXXX |--------------- | A | | R --------------- | | Hauptstraße | B | | | | | "wer dem als Vorfahrtstraße ausgewiesenen Straßenverlauf folgt, biegt nicht ab, wer ihn verlässt, biegt im Rechtssinne ab." aus http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php Es ist ja der Radler der die Vorfahrtstrasse verlaesst, der folgt ja zunaechst dem Strassenverlauf, dann verlaesst er ihn, das ist ja kein Uebergang in der ehem. Nebenstrasse. Der Radler biegt in die Pampa ab, ein Auto folgt der Strasse und faehrt rechtlich gerade aus, das ist kein Abbiegevorgang. Fussgaenger haben besondere Voranggrechte, Radler teilweise wenn das ausgewiesen ist. Gibt doch das wie heissts noch , das gedrehte rote Dreieck, Vorfahrt gewaehren, mit Zusatzschildern fuer Radvehrkehr. Hier kreuzt dann in der geaenderten Situation ggf. einfach ein Radweg eine Vorfahrtsstrasse.
Der M. schrieb: > B will nach rechts abbiegen und hat dem Fussgänger "Vorfahrt" zu > gewähren. Dabei hat aber der Fussgänger dem Fahrzeug A wiederum Vorfahrt > einzuräumen. Da kommen wir dann zum Kuschelparagraphen 1. Warum? Erst darf A fahren, dann der FG gehen, danach darf B fahren. Nichts mit §1. Da das aber kaum einer weiß werden im Alltag der FG warten und A und B gleichzeitig fahren oder der FG läuft bis zur Straßenmitte (was er darf) und wird von B umgenietet. H. O. schrieb: > | | > | | > | | > |XXXX |--------------- > | A > | > | R --------------- > | | Hauptstraße > | B | > | | > | | > > Es ist ja der Radler der die Vorfahrtstrasse verlaesst, [...] Der Radler > biegt in die Pampa ab, ein Auto folgt der Strasse und faehrt rechtlich > gerade aus, das ist kein Abbiegevorgang. So wie du es gezeichnet hast müsste dann an einem die Vorfahrtstraße verlassenden (also "rechtlich abbiegenden") Radfahrer auch rechts vorbeigefahren werden um der Hauptstraße zu folgen ... analog dazu wie man an Linksabbiegern vorbeifährt, wenn man geradeaus will. Insofern stellt sich die Vorrangfrage für einen nach rechts fahrenden B nicht. Bei einem begleitenden Radweg sieht das anders aus, da würde ich mich aber als Radler auch vorher auf der Straße "rechtzeitig einordnen". Interessant wäre hierzu trotzdem noch, ob die Radfurt > roter Belag, von weiß gestrichelter Linie eingefasst weiterhin vorhanden ist, denn dann queren die Hauptstraßenfolger eine Radfurt und müssten m.M.n. hier trotzdem Vorrang gewähren.
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>> - Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an >> der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto >> durchlassen >Solche regen mich auch tierisch auf. Und fast immer sind es Leutinnen. >Und wenn sie doch in die Kreuzung fahren, dann gerade so weit, dass sie >noch ohne Lenkeinschlag links abbiegen können, statt so weit wie möglich >vor und dann scharf links einschlagen. interessantes Thema.. man könnte jetzt natürlich einwerfen dass ICH das nur anders herum kenne: dass alle bei grün immer über die Ampel fahren (gerade links Abbieger) auch in der Rushhour, auch wenn vor ihnen schon 4 oder 5 das gemacht haben und auf das links abbiegen warten und auch wenn vollkommen klar ist, dass die Chancen dass sie bei dieser Ampelphase die Kreuzung wieder verlassen könne bei unter 5% liegt und damit die Kreuzung Blockieren.. Dass Fußgänger beim überqueren einer Straße, ohne Zebrastreifen (wie heißt das in DE??) Vorrang haben KÖNNTEN, muss ich gestehen, war/ist an mir wohl vorüber gegangen.. scheint aber zu stimmen https://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/ (1. frage) zurück zum thema: Radfahrerüberfahrt: (hier ist die Regelung ist AT auch viel besser als in DE: http://lexikon.freenet.de/Radfahrer%C3%BCberfahrt
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Richard H. schrieb: > Solche regen mich auch tierisch auf. ... Es geht doch nichts über ein gut gepflegtes Feindbild. Und ja, ich rege mich auch hin und wieder über andere Leute auf die: ... mit >=40 durch die Fußgängerzone brettern. ... inner- und außerorts immer 70 fahren. ... bei Nebel drängeln und überholen, und dann langsamer fahren als ich. ... bei Regen prinzipiell mit Nebelschlußleuchte fahren, und/oder nicht wissen, dass bei Nebelschlußleuchte max Tempo 50 gilt. ... mit Gewalt überholen und dann eine Vollbremsung vor mir machen, weil sie an der nächsten Ausfahrt/Kreuzung raus müssen. ... glauben das Ampel-Gelb "jetzt aber Gas" bedeutet. ... allenfalls zur Bestätigung der Ausführung blinken. ... immer noch an das Märchen von der eingebauten Vorfahrt glauben. ... am weit entfernten Zebrastreifen warten, bis man da ist und anhält. ... alternativ im letzten Moment heranspringen, so dass man eine Vollbremsung machen muss. (und anderes mehr) Bei all dem Ärger über Andere sollte man aber nicht vergessen, dass 95% der Autofahrer davon überzeugt sind, dass 95% aller anderen Autofahrer Idioten sind.
H. O. schrieb: > "wer dem als Vorfahrtstraße ausgewiesenen Straßenverlauf folgt, biegt > nicht ab, wer ihn verlässt, biegt im Rechtssinne ab." > aus http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php Was für ein Bürokraten-Dummschwatz (bayrisches OLG von 1985!). Aber jetzt wird mir langsam klar, wieso so viele Leute immer wieder meinen, man müssen im Verlauf der abbiegenden Hauptstraße, auch abknickenden Hauptstraße genannt (was ich dämlich finde, denn es wird ja nichts geknickt), nicht blinken. Denn einerseits versteht man unter Abbiegen eine Richtungsänderung an Kreuzungen und Einmündungen nach links oder rechts, andererseits wird das Verlassen der Hauptstraße als Abbiegen bezeichnet. Was der Spruch aussagt ist ein ganzes Stück weit unklar, weil man nicht weiß, wie das Zusatzschild aussieht. Es ist schon ein Unterschied, wie die Lage der Nebenstraße zur Hauptstraße eingezeichnet ist. Es ist entsprechend des Schildes zu blinken, auch wenn die tatsächliche Lage dem Fahrer einen anderen Eindruck vermittelt. Das Einzige was ich aus dem Sachverhalt zum Urteil herauslese ist, dass die Verkehrslage an der Stelle wohl recht unübersichtlich gestaltet wurde, in der Art, dass zwei sehr nahe beieinander liegende Einmündungen vom Autofahrer irrtümlich als eine Kreuzung angesehen werden.
>> Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige >> Verkehrsführung natürlich sinnvoll. >Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder >verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten... Das gabs hier auch mal. Vor Jahren wurde im Nachbarort die Vorfahrtsregel einer Kreuzung nach mehreren Jahrhunderten (tm) geändert. Irgendwann krachte es mal gewaltig mit zwei grossen Jeeps. Dann wurde es zurückgeändert. >man müssen im Verlauf der abbiegenden Hauptstraße, auch >abknickenden Hauptstraße genannt (was ich dämlich finde, denn es wird ja >nichts geknickt), nicht blinken. Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal wohin die Hauptstrasse führt.
>Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder >verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten... Ich kann nicht verstehen, warum Strßen, bei denen die Vorfahrt auf Rechts-vor-Links umgestellt wurde, hinterher mit genauso vielen aber anderen Schildern ausgestattet sind. Es ist doch eindeutig, dass Rechts-vor-Links gilt, wenn keine Beschilderung etwas gegenteiliges regelt. Grüße Richard
Richard H. schrieb: > Es ist doch eindeutig, dass Rechts-vor-Links gilt, wenn keine > Beschilderung etwas gegenteiliges regelt. Auf dem Grabstein steht dann: "Er hatte Vorfahrt!"
A. K. schrieb: > Auf dem Grabstein steht dann: "Er hatte Vorfahrt!" Wo ist der Unterschied, wenn einem dieses Schicksal auf einer ausgewiesenen Vorfahrtstraße "widerfährt"?
Matthias L. schrieb: > Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick > beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die > Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal > wohin die Hauptstrasse führt. Drum heißt der Blinker nicht Blinker sondern Fahrtrichtungsanzeiger. ;-)
Matthias L. schrieb: > Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Öhm, was passt dir an meinem Beitrag nicht? Ich hatte doch genau das dazu geschrieben, Eigenzitat: "Es ist entsprechend des Schildes zu blinken, auch wenn die tatsächliche Lage dem Fahrer einen anderen Eindruck vermittelt."
B. O. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick >> beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die >> Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal >> wohin die Hauptstrasse führt. > > Drum heißt der Blinker nicht Blinker sondern Fahrtrichtungsanzeiger. > ;-) Nein! Der Blinker heißt Blinker und ist ein Fahrtrichtungsanzeiger. Wenn schon klugscheißen, dann wenigstens richtig ;-) Es gibt mehrere Ausführungen des Fahrtrichtungsanzeigers, auch wenn du das (warum auch immer) noch nicht b.o.bachtet hast. Zuerst gab es nur den Winker, der heute noch an historischen Fahrzeugen und Pferdefuhrwerken zu sehen ist. Der Blinker kam erst später. B-)
In der StVO steht so manches, was kaum jemand kennt... Das Rechtsfahrgebot (§2 Abs. 2) kennt jeder, die Ausnahmen nach §7 Abs. 1 und 2 sind im Stadtverkehr schon lange üblich gewesen, bevor sie in die StVO aufgenommen wurden, aber dass man auf der Autobahn als Dauer-Mittelspurfahrer mit nur gelegentlichem LKW-Überholen völlig im Recht ist, das weiß kaum jemand (§7 Abs. 3c). Dass man ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens kassieren kann ist klar, aber dass man auch eines bekommen kann, wenn man zu langsam fährt, ist gerne für eine Überraschung gut (§3 Abs. 2). Dass man seine Absicht zum Überholen außerorts mit kurzem Hupen, Lichthupen oder Anblinken ankündigen darf und das keineswegs schon eine Nötigung ist, wissen auch viele nicht (§5 Abs.5). Heftige mehrmalige Blendaktionen vielleicht noch kombiniert mit Drängeln, sind natürlich trotzdem verboten. Dass man als Langsamfahrer (da war ein furchtbarer Stau hinter mir...) die grummelnde Kolonne vorbeilassen muss und das Rechtsranfahren zu diesem Zweck keine freiwillige Nettigkeit ist, ist auch so eine Sache (§5 Abs.6 S.2). Aus einer (üblicherweise kleinen) Straße, die über einen abgesenkten Bordstein auf eine andere Straße gelenkt wird, hat man nie Vorfahrt, sondern muss warten. Da gibt's kein Rechts vor Links. Auch wenn die kleine Straße keine Spielstraße oder Fußgängerzone ist und die große Straße gar keine Vorfahrtsstraße ist (§10). Dass man sein Auto abschließen muss, auch wenn man sich sagt: "Die olle Möhre klaut niemand freiwillig, und wenn ich sie offen lasse, schlägt mir wenigstens niemand die Scheibe ein", ist auch immer für eine Überraschung gut (§14 Abs.2 S.2). Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2) Das Hin- und Hercruisen vor Disco/Club usw. mit röhrendem Auspuff ist auch verboten, wenn der Auspuff zugelassen ist - es reicht schon, wenn es jemanden stört (§30 Abs.1 S.3) Das alles und noch viel mehr... Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter zu lesen als manch andere Gesetzestexte. Trotzdem hat sie kaum jemand wirklich mal gelesen.
Matthias L. schrieb: > n der StVO steht so manches, was kaum jemand kennt... > > Das Rechtsfahrgebot (§2 Abs. 2) kennt jeder, die Ausnahmen nach §7 Abs. > 1 und 2 sind im Stadtverkehr schon lange üblich gewesen, bevor sie in > die StVO aufgenommen wurden, aber dass man auf der Autobahn als > Dauer-Mittelspurfahrer mit nur gelegentlichem LKW-Überholen völlig im > Recht ist, das weiß kaum jemand (§7 Abs. 3c). ---------->> Aber nur, wenn er ( oder sie ) auf der Mittelspur auch eindeutig schneller fährt, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur. > > Dass man ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens kassieren kann ist > klar, aber dass man auch eines bekommen kann, wenn man zu langsam fährt, > ist gerne für eine Überraschung gut (§3 Abs. 2). ---------->> Siehe oben > > Dass man seine Absicht zum Überholen außerorts mit kurzem Hupen, > Lichthupen oder Anblinken ankündigen darf und das keineswegs schon eine > Nötigung ist, wissen auch viele nicht (§5 Abs.5). Heftige mehrmalige > Blendaktionen vielleicht noch kombiniert mit Drängeln, sind natürlich > trotzdem verboten. Dass man als Langsamfahrer (da war ein furchtbarer > Stau hinter mir...) die grummelnde Kolonne vorbeilassen muss und das > Rechtsranfahren zu diesem Zweck keine freiwillige Nettigkeit ist, ist > auch so eine Sache (§5 Abs.6 S.2). --------->> Hupen zum Überholen ist zwar noch im Gesetzestext drin, aber stammt vermutlich aus den 1950er Jahren. Die Kolonne vorbeilassen ist Pflicht, aber auch ( oder gerade? ) Baggerfahrern häufig unbekannt. > > Aus einer (üblicherweise kleinen) Straße, die über einen abgesenkten > Bordstein auf eine andere Straße gelenkt wird, hat man nie Vorfahrt, > sondern muss warten. Da gibt's kein Rechts vor Links. Auch wenn die > kleine Straße keine Spielstraße oder Fußgängerzone ist und die große > Straße gar keine Vorfahrtsstraße ist (§10). > > Dass man sein Auto abschließen muss, auch wenn man sich sagt: "Die olle > Möhre klaut niemand freiwillig, und wenn ich sie offen lasse, schlägt > mir wenigstens niemand die Scheibe ein", ist auch immer für eine > Überraschung gut (§14 Abs.2 S.2). -------->> Auch ein verschließbares Handschuhfach muss abgeschlossen sein, wenn bei Diebstahl die Versicherung überhaupt irgendwas ersetzen soll. > > Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg > überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist > weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2) ---------->> Radfahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of law", denken sie jedenfalls. Habe neulich mal eine Alkoholkontrolle nur für Radfahrer beobachten dürfen... besser als Fernsehen... > > Das Hin- und Hercruisen vor Disco/Club usw. mit röhrendem Auspuff ist > auch verboten, wenn der Auspuff zugelassen ist - es reicht schon, wenn > es jemanden stört (§30 Abs.1 S.3) ---------->> Ist hier leider ein Idiotensport geworden. Die Hirne so leergeräumt wie die Aufpüffe ( ...puffe? ) Und das alles mit "Autos", bei denen ich nicht wissen möchte, wie die finanziert wurden. > > Das alles und noch viel mehr... > > Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter > zu lesen als manch andere Gesetzestexte. Trotzdem hat sie kaum jemand > wirklich mal gelesen.
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>denen ich nicht wissen möchte, wie die finanzier wurden.
Mal vom Beruf Tochter/Sohn abgesehen, werden sie das wohl noch. Wenn nur
der auf der Strasse rumfahren würde, dessen Karre auch bezahlt ist, so
wären diese nämlich leer.
Stefan M. schrieb: > ---------->> Aber nur, wenn er ( oder sie ) auf der Mittelspur auch > eindeutig schneller fährt, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur. Falsch. Lies selber nach - es reicht, wenn ersiees ab und an (!) etwas auf der rechten Spur überholt. Stefan M. schrieb: > ---------->> Siehe oben Wie meinen? Der StVO-Text ist knapp und eindeutig: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Matthias L. schrieb: > Falsch. Lies selber nach - es reicht, wenn ersiees ab und an (!) etwas > auf der rechten Spur überholt. Das meine ich ja. Dann ist es ok, aber wenn der "Mittelspurschleicher" ständig langsamer ist, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur, dann Knöllchen ( wie du ja schon schriebst ) Matthias L. schrieb: > Wie meinen? Der StVO-Text ist knapp und eindeutig: "Ohne triftigen Grund > dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den > Verkehrsfluss behindern." Eben, aber genau das tun die Mittelspurschleicher ja. Die Überholen nie irgendwen, es sei denn es geht rechts nicht weiter ( LKW Stau ). P.S.: Begründung eines Schleichers: "Ich kann dann ja sowohl nach links, als auch nach rechts ausweichen. Darum fahr ich in der Mitte, ich fühle mich so sicherer" Braucht man dazu noch was zu sagen???
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Stefan M. schrieb: > -------->> Auch ein verschließbares Handschuhfach muss abgeschlossen > sein, wenn bei Diebstahl die Versicherung überhaupt irgendwas ersetzen > soll. Ja, das sollte man mal ändern. Ich hatte das Handschuhfah abgeschlossen als mein Auto aufgebrochen und versucht wurde es zu stehlen. Resultat: Handschuhfach auch defekt. Einmal kräftig dran gezogen und es ist trotzdem offen, aber defekt. Völlig nutzlos das zuzusperren. Verursacht nur zusätzliche Kosten... Gerade eben hat mir wieder so ne Tussi in nem neuen Passat mit permanentem Nichtblinken beim Spurwechseln genervt. Leider hatte sie die Fenster oben, sodass ich nicht rüberrufen konnte dass ihr Blinker defekt ist. Ich glaub ich druck mir mal ein Schild, lege es in die Beifahrertür und halte es immer bei Bedarf hoch nebendran an der nächsten Ampel hoch: "Ihr Blinker ist defekt". Außerdem denke ich mir schon ewig dass ich in Zukunft wenn jemand eine Zigarette aus dem Fenster wirft ich sie (falls der Verkehr es gefahrlos zulässt) aufhebe und an der nächsten Ampel vor gehe und ins Auto rein werfe: "Sie haben da was verloren... - Was? Das war ne brennende Zigarette? Konnte ich ja nicht wissen dass sie so etwas aus dem Auto werfen und mir als Motorradfahrer ins Gesicht schnippen..."
Stefan M. schrieb: > Begründung eines Schleichers: "Ich kann dann ja sowohl nach links, > als auch nach rechts ausweichen. > Darum fahr ich in der Mitte, ich fühle mich so sicherer" > > Braucht man dazu noch was zu sagen??? Ach, so meinst du das. Ja, das ist natürlich grober Unfug. Es gibt aber auch eine Menge selbsternannter Verkehrserzieher, die die mittlerweile ziemlich angestaubte Meinung vertreten, das Rechtsfahrgebot gelte auf der Autobahn absolut. Die kommen dann bei normalem Verkehrsaufkommen, bei dem heutzutage immer LKW auf der rechten Spur unterwegs sind, von hinten angeflogen, scheren unter (erlaubter, aber überflüssiger) Lichthuperei nach links aus um nach dem Überholen mit minimalem Sicherheitsabstand nach ganz rechts 'rüberzuziehen, um zu zeigen: "Sieh mal, hier gehörst du hin!". Da dort aber eben LKW unterwegs sind, muss er nach wenigen hundert Meter schon wieder ausscheren. Das ist ähnlicher Unfug. Es gibt unter Verkehrsteilnehmern eben so'ne, solche und gesprenkelte...
Matthias L. schrieb: > Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg > überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist > weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2) Kommt auf die bauliche Situation an und gilt nur, wenn der Radweg direkt an der Straße liegt. Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten. Stefan M. schrieb: > ---------->> Radfahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of law", > denken sie jedenfalls. Typisches Totschlagargument ... Zum Glück gehen alle Fussgänger nie bei Rot über Ampeln, schauen immer sorgfältig wenn Sie Radwege und Fahrbahnen queren, gehen immer im kürzesten Weg über die Fahrbahn und laufen v.a. in Nebenstraßen nie auf der Fahrbahn. Und zum Glück fahren alle KFZ-Führer nie über zHG, halten sofort wenn Gelb wird an der Ampel, halten ausreichend Seitenabstand zu Radfahrern, Halten und Parken nur wo es erlaubt ist, Telefonieren nicht am Steuer und, BTT, achten beim Abbiegen auf Fussgänger und Radfahrer. logische Schlussfolgerung: ---------->> Fussgänger/Autofahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of law", denken sie jedenfalls :-) Matthias L. schrieb: > Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter > zu lesen als manch andere Gesetzestexte. Naja, auch nach StVO gibt es viele ungeklärte Situationen, in denen dann nach Gummiparagraph 1 gehandelt werden müsste. Das Thema hier ist ja ein prima Beispiel.
Stephan S. schrieb: > Außerdem denke ich mir schon ewig dass ich in Zukunft wenn jemand eine > Zigarette aus dem Fenster wirft ich sie (falls der Verkehr es gefahrlos > zulässt) aufhebe und an der nächsten Ampel vor gehe und ins Auto rein > werfe: "Sie haben da was verloren... - Was? Das war ne brennende > Zigarette? Konnte ich ja nicht wissen dass sie so etwas aus dem Auto > werfen und mir als Motorradfahrer ins Gesicht schnippen..." Jepp... hat ein Freund von mir mal gemacht. Die Zigarette ist ihm sogar vorher an den Helm geflogen ( zum Glück war das Visier runtergeklappt ). Es war auf einer Umgehungsstraße im zähfliessenden Feierabendverkehr. Da hatte der Autofahrer wenig Chancen um auszusteigen...
Michael K. schrieb: > Kommt auf die bauliche Situation an und gilt nur, wenn der Radweg direkt > an der Straße liegt. Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich > getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten. Das muss aber schon eine sehr deutliche Trennung von Straße und Radweg sein, denn der Text der StVO ist kurz und trocken: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Der stammt vermutlich auch noch aus der Zeit, als viele Straßenbahnen unterwegs waren, deren Haltestellen damals teilweise mitten auf der Straße waren. Klar, die aussteigenden Fahrgäste sollten bei ihrer Flucht auf den Gehsteig nicht von vorbeischießenden Autos erlegt werden. Diese Situation hat man heute auf der Straße nur noch selten, weil viele Straßenbahnhaltestellen baulich verbessert worden sind. Stattdessen gibt's den Konflikt jetzt beim Aussteigen aus dem Bus - aber der alte Text steht in der StVO nunmal immer noch so drin. Und da steht nur "rechts", ab welchem Abstand eine neue Verkehrssituation vorliegt, ist offen. Irgendwo muss natürlich eine Grenze sein, denn 44000Km rechts wäre ja links...
Michael K. schrieb: > Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich > getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten. Auch Radfahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen. An der Endhaltestelle im Berufsverkehr einfach mal anhalten und nicht mitten in den Pulk der Aussteigenden reinfahren. Ich konnte grad noch zur Seite springen, aber mindestens 10 Personen sind gestürzt, der Radler letzendlich auch. Die Wartezonen reichen nur für geringe Auslastung.
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Matthias L. schrieb: > Stattdessen > gibt's den Konflikt jetzt beim Aussteigen aus dem Bus - aber der alte > Text steht in der StVO nunmal immer noch so drin. Und da steht nur > "rechts", ab welchem Abstand eine neue Verkehrssituation vorliegt, ist > offen. Nein, da die Fahrgäste ohne Gefahr auf den Haltestellenbereich* (=Gehweg) austeigen können ist hier eine offensichtliche Grenze**, nämlich die zwischen Fussweg und Radweg. Wird der Fussweg verlassen, muss man schauen. Sieht man das ganze trotzdem wie du noch als geschlossenen Vorgang an, dann tritt zusätzlich §14** in Kraft, während beim "wirklichen Aussteigevorgang" eine Sorgfaltspflicht kaum getroffen werden kann, wäre dies beim Queren des Radweges möglich, da man ja problemlos im Haltestellenbereich warten kann. Und somit wäre dies zumindest eine Patt-Situation. Letztendlich sehe ich hier eine weitere auslegungsabhängige "ungeklärte Situationen", über ide dann ggfs. ein Gericht entscheiden muss. * Bei uns sind das ca. 2,50m breite Inseln, meist mit Wartehäuschen etc. Somit könnten hier gut 50 Leute stehen, also nichts mit > Die Wartezonen reichen nur für geringe Auslastung. Persönlich bin ich auch noch an keiner Haltestelle vorbeigekommen, wo man als Radler den aussteigenden über die Füße fahren würde. (Das ich aus Erfahrung trotzdem bremse wenn ein Bus da steht ist eine andere Seite) ** "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist." -------------------------------------------------------- Peter D. schrieb: > An der Endhaltestelle im Berufsverkehr einfach mal anhalten und nicht > mitten in den Pulk der Aussteigenden reinfahren. Das werden die meisten Radfahrer (inkl. mir) sicher aus Selbstschutz schon so handhaben, und das nicht nur bei einem Pulk, sondern schon ab einem Fussgänger) > Auch Radfahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen. Das ändert aber erstmal nichts an der StVO und ist auch sehr einseitig, denn: * Auch Fussgänger/Autofahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen. * Auch Fussgänger/Autofahrer/Radfahrer abseits von Radwegen dürfen Brain 1.0 Und das schrieb ich schon im Beitrag #4233432:: > Naja, auch nach StVO gibt es viele ungeklärte Situationen, in denen dann > nach Gummiparagraph 1 gehandelt werden müsste.
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Michael K. schrieb: > ** "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine > Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist." Damit kommst du hier nicht weiter, denn §14 ist die allgemeine Regel, die von der speziellen Regel des §20 überschrieben wird. Wenn da ein wirklich breiter Streifen mit viel Platz ist und die Anordnung Straße - Gehweg - Radweg vorliegt, dann gibt's für Fußgänger gar keine Notwendigkeit, auf dem Radweg herumzuspazieren; da denke ich auch, dass der Radfahrer Vorrang dem sinnlos herumgeisternden Fußgänger hat. Ich fahre ja selbst Rad und kann den Ärger über Gesprächsgruppen, Baumateriallager, Hundeleinen-Spinnennetze und derlei auf benutzungspflichtigen Radwegen gut nachvollziehen... Aber wenn der Radweg nur einen kurzen Schlenker um die Haltestelle macht (oder direkt geradeaus führt) und der Fußgänger somit den Radweg kreuzen MUSS um auf den Gehweg zu gelangen, hast du bei einer Kollision juristisch IMHO schlechte Karten. Solche Konstellationen gibt's hier in Berlin öfter, auch an durchaus verkehrsreichen Stellen (Yorckbrücken...). Ah, dabei fällt mir ein, noch'n Jedicht - dass nicht jeder Radweg von Radfahrern auch genutzt werden muss, wissen wiederum viele Autofahrer nicht und weisen den auf der Fahrbahn fahrenden Radler mehr oder weniger dezent mit Hupen, Drängeln, Meckern darauf hin... Benutzungspflichtig sind nur die Radwege, die mit dem blauen Lolli so gekennzeichnet sind; zwar vorhandene, aber nicht mit dem blauen Schild gekennzeichnete Radwege können genutzt werden, müssen aber nicht. In Berlin sind einige Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres erbarmungswürdigen Zustandes.
Matthias L. schrieb: > In Berlin sind einige > Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres > erbarmungswürdigen Zustandes. Sowas haben "die" hier ( Hannover Umland ) auch vor. Mit der fadenscheinigen Begründung, dass für Radfahrer die Benutzung der Fahrbahn ja auch erlaubt sei. Da wo baulich Fahrradwege möglich sind müssen IMHO auch zwingend welche hin. Die hochgefährlichen Überholmanöver Auto vs Radfahrer auf der Fahrbahen ( Landstraße ) finde ich sehr bedenklich. Wie kommen behördliche oder kommunale Entscheidungsträger auf die Idee, Radfahrer so einer Gefahr auszusetzen? In den letzten 3 Jahren sind allein auf der Zufahrtsstraße zu unserem Ort 2 tödliche Unfälle mit Radlern passiert, die mit Radweg definitiv nicht passiert wären. Die Situation mit Hobby Rennradfahrern auf der Landstraße nicht mitgerechnet...
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Matthias L. schrieb: > Damit kommst du hier nicht weiter, denn §14 ist die allgemeine Regel, > die von der speziellen Regel des §20 überschrieben wird. Da die Regeln zwei verschiedene Sachverhalte bzw. Personen betreffen (einmal den Aussteigenden, einmal den Fahrenden) ist allgemein vs. speziell hier irrelevant. > Aber wenn der Radweg nur einen kurzen Schlenker um die Haltestelle macht > (oder direkt geradeaus führt) und der Fußgänger somit den Radweg kreuzen > MUSS um auf den Gehweg zu gelangen, hast du bei einer Kollision > juristisch IMHO schlechte Karten. Naja, nur weil die Notwendigkeit besteht zu Kreuzen bedeutet dass nicht automatisch Vorrang. Wenn ich die Straßenseite queren will MUSS ich ggfs. auch über einen Radweg und hab nicht automatisch Vorrang. Und bei uns gibt es sogar Konstrukte, da hört der Fussweg rechts vom Radweg auf und geht an der gleichen Stelle links weiter. So wie ich dein letztes Argument verstehe hätten Fussgänger hier auch Vorrang vor Radlern, da die FG ja sonst nicht weiterkommen. Wie gesagt, es gibt (wie bei allen Gesetzen) überall verschiedene Auslegungsmöglichkeiten und ich kann deine Ansicht z.T. nachvollziehen, würde mich aber nicht drauf verlassen, dass es ein Gericht genauso sieht. Das dämlichste Beispiel ist das Urteil zu den kleinen Vorfahrt achten-Schild für Radler. OLG Hamm Az. 9 U 200/11 (http://openjur.de/u/654453.html) Nur allein anhand der StVO ist das Urteil nicht begründbar ... hier wird ein straßenbegleitender Radweg einzeln "benachrangigt", so dass im Endeffekt ein Patt zwischen PKW und Radfahrer entsteht (Abbiegen §9 vs. "nur für einen Straßenteil geltendes" Vorrangschild). Und dann wundern, wenn KFZler beim Abbiegen nciht auf Radler achten...
Du bastelst da diverse Szenarien, die als Vergleich nicht mal mehr hinken, denn es geht (hier gerade) überhaupt nicht um allgemeinen Vorrang von Fußgängern gegenübern Radfahrern oder derlei, sondern ausschließlich um die Situation beim Aussteigen aus dem Bus bzw. der Straßenbahn. Das Queren der Straßenseite oder Aufhören und Neuanfangen des Fußwegs hat damit so überhaupt nichts zu tun. Es sei denn, du meinst das Queren der Straßenseite beim Aussteigen, und da ist die Sache mit dem oben geposteten Text geregelt. Wenn an einer alten Straßenbahnhaltestelle mitten auf der Straße die Fahrgäste aussteigen, dann haben sie beim Queren der Fahrbahn Vorrang vor Fahrzeugen - auch vor Fahrrädern. Bis zum Gehweg. Auch wenn da ein Radweg ist. Denn der ist auch "rechts". Aber natürlich nur direkt beim Aussteigen und nicht 10 Minuten und ein Schwätzchen später, klar. Warum das beim Aussteigen aus dem Bus anders sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich gibt es besondere bauliche Situationen, das streite ich ja überhaupt nicht ab. Manche Haltestellen sind wirklich gut eingepackt mit Schutzgittern oder -Bügeln und sogar mit beampelten Übergängen. Da muss niemand damit rechnen, dass ihm jemand direkt vor das Vorderrad über den Schutzbügel hechtet, das ist ebenso klar. Nicht jede Einzelsituation lässt sich im Gesetzestext abbilden, deshalb ist Brain 1.0 auch unverzichtbar. Was im Einzelfall ein Gericht entscheiden würde, das ist schwer vorherzusagen und ich würde es auch nicht darauf anlegen - allein schon wegen Brain 1.0, es ist immer sinnvoll, für andere Verkehrsteilnehmer ein wenig mitzudenken. Aber es ist schon ärgerlich, wenn der eine oder andere felsenfest von seinem angeblichen Recht überzeugt ist. An der oben beispielhaft genannten Stelle unter den Yorckbrücken in Berlin gibt es definitiv keine besondere bauliche Situation, der Radweg führt schnurgerade direkt an der Haltestelle vorbei (und frontal auf einen unbeleuchteten Stahlpfeiler zu...): https://www.google.de/maps/place/Yorckstra%C3%9Fe,+Berlin/@52.4923756,13.3723817,3a,75y,90h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1s3X55BaZfIG0HLi-pyAs_jA!2e0!6s%2F%2Fgeo2.ggpht.com%2Fcbk%3Fpanoid%3D3X55BaZfIG0HLi-pyAs_jA%26output%3Dthumbnail%26cb_client%3Dmaps_sv.tactile.gps%26thumb%3D2%26w%3D100%26h%3D80%26yaw%3D64.848305%26pitch%3D0!7i13312!8i6656!4m2!3m1!1s0x47a8502fe2c0eba5:0x2e0f0b940821591b Solche Situationen meine ich. Wenn du da jemals aussteigen solltest, bitte achte auf Radfahrer! Davon gibt's dort viele, und die Quote derer, die an Bremsen nicht mal denken mögen, ist hoch - wenn auch nicht 100%, das muss zur Ehrenrettung ja auch gesagt werden.
B. O. schrieb: > Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der > provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? Genauso wie immer beim Abbiegen. Es spielt doch für die Vorfahrtsregelung überhaut keine Rolle aus welchem Grunde Du in die Nebenstraße abbiegst.
Stefan M. schrieb: >> In Berlin sind einige >> Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres >> erbarmungswürdigen Zustandes. > > Sowas haben "die" hier ( Hannover Umland ) auch vor. > Mit der fadenscheinigen Begründung, dass für Radfahrer die Benutzung der > Fahrbahn ja auch erlaubt sei. > > Da wo baulich Fahrradwege möglich sind müssen IMHO auch zwingend welche > hin. > Die hochgefährlichen Überholmanöver Auto vs Radfahrer auf der Fahrbahen > ( Landstraße ) finde ich sehr bedenklich. Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge. Bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht geht es um den Betrieb Innerorts. Da gibt es keine "hochgefährlichen Überholmanöver", denn die Geschwindigkeitsdifferenz ist sehr viel niedriger als Außerorts. Außerorts, d.h. begleitend zu Landstraßen, sind Radwege sehr sinnvoll. Innerorts aber sind Radwege erwiesenermaßen nicht sinnvoll, ganz im Gegenteil, sie steigern sogar das Unfallrisiko, und zwar erheblich.
Bernd K. schrieb: > B. O. schrieb: >> Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der >> provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? > > Genauso wie immer beim Abbiegen. Es spielt doch für die > Vorfahrtsregelung überhaut keine Rolle aus welchem Grunde Du in die > Nebenstraße abbiegst. Blos das eben keine Nebenstrasse mehr gibt. Es gibt nur noch eine einzige Strasse. Nach vorne steht das Schild Umleitung und zeigt an das sich Strassenverlauf auf unbestimmte Zeit geaendert hat, derjenige der die Strasse benutzt biegt nicht ab. Die einzig vorhande Strasse wendet sich abprupt nach Rechts. Und da wird sie von einem Radweg gekreuzt. Jetzt gibts zwei Moeglichkeiten. Einmal es sind keine weiteren Schilder aufgestellt, einem Fzg. das um die Ecke kommt begegnet ein Radfaher von Rechts, dem Radfahrer waere vorrang zu geben. Oder es sind Schilder aufgestellt welche die einzig verfuegbare Strasse als Vorfahrtsstrasse ausweisen, dann muss der Radler warten. ----- Aber nochmal zurueck auf die normale Situation, das ein Radfahrer immer Vorrang vor abbiegenden Fzg. habe ... adfc-magdeburg: (http://adfc-magdeburg.de/sicherheit-recht/einige-wichtige-urteile-fur-radfahrer.html) "Benutzer eines neben der allgemeinen Fahrbahn verlaufenden Radweges müssen den vor ihnen befindlichen Verkehr beobachten und dürfen ein Fahrzeug, welches das rechte Richtungszeichen gesetzt und sich entsprechend eingeordnet hat, an einer Straßenkreuzung oder -einmündung nicht mehr überholen, es sei denn, der Vorausfahrende gibt deutlich zu erkennen, dass er sich vor Durchführung der Richtungsänderung überholen lassen werde" (BayObLG, Az. 1a St 43/65).
H. O. schrieb: > Aber nochmal zurueck auf die normale Situation, > das ein Radfahrer immer Vorrang vor abbiegenden Fzg. habe ... > > adfc-magdeburg: > (http://adfc-magdeburg.de/sicherheit-recht/einige-wichtige-urteile-fur-radfahrer.html) das Urteil ist 50 Jahre alt...
H. O. schrieb: > Blos das eben keine Nebenstrasse mehr gibt. > Es gibt nur noch eine einzige Strasse. Der Radweg endet doch nicht im Nichts. Offenbar geht die Straße doch weiter, nur ist sie für manche Verkehrsteilehmer nun gesperrt. Es wäre doch zutiefst unlogisch und inkonsistent wenn sich ohne Änderung der Beschilderung und der Fahrbahnmarkierungen plötzlich die Situation VOR der Kreuzung ändern sollte nur weil HINTER der Kreuzung bestimmte Fahrzeugklassen nun gesperrt sind. Außerdem könntest Du mal ein paar Fotos hochladen so daß man die Situation aus allen Seiten begutachten kann. Aber ungeachtet dessen bin ich der festen Überzeugung daß sowohl Fußgängern als auch Radfahrern auf der rechten Seite beim Abbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Ich bin mir sicher daß wenn Du da einen Radfahrer oder Fußgänger umnietest (ganze egal ob mit oder ohne Baustelle) wirst Du Dich auf einiges gefaßt machen müssen.
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H. O. schrieb: > Oder es sind Schilder aufgestellt welche die einzig verfuegbare Strasse > als Vorfahrtsstrasse ausweisen, dann muss der Radler warten. So ist es gemacht. Man fährt die Vorfahrtstraße, dann kommt eine von rechts einmündende Straße, die provisorisch zur Vorfahrtstraße erklärt wurde (mit 'abknickende Vorfahrt'-Schild gekennzeichnet), gradeaus ist noch möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr. Nur für den Radweg, der parallel zur Vorfahrtstraße rechtsseitig verläuft und nun die abknickende Vorfahrtstraße kreuzt, ist nichts ausgeschildert. Ich sehe schon, da muss ich mal tiefer bei den Ämtern bohren, wie da die Vorfahrt zu beachten ist. Immerhin ist das 'ne Ausnahmesituation, die von keinem Verkehrsteilnehmer als selbstverständlich eindeutig vorauszusetzen ist.
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B. O. schrieb: > , gradeaus ist noch > möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr. Ja nur fuer die Radler oder auch fuer andere Verkehrsteilnehmer? Das waere schon ein Unterschied. +--+--+ @Bernd K Radweg alleine ist doch keine Strasse, der kann hinfuehren wo er mag.` Etwas entfernt neben der Strasse her, auf der Strsse selber, von ihr weg oder sie auch kreuzen, es bleibt aber eine andere Wegeart. Die Vorfahrtberechtigung ausgewiessen durch bspw. die gelbweissen viereckigen Schilder wird wenn der parallel gefuehrt wird gegenueber Nebenstrassen nur "vererbt". Wenn der ueber eine gewoehnliche Strasse quert dann geht es halt wieder danach wer von wo kommt. Jetzt mal "ganz normal", geradeaus Vorfahrtstr., Seitenstr. nach rechts. Beim abbiegen, wenn parallel gefuehrt, es gibt ja die Wahlmgklt geradeaus oder rechts sind beide, wenn nicht anders ausgewiesen, gleichberechtigt!
B. O. schrieb: > die provisorisch zur Vorfahrtstraße erklärt wurde (mit > 'abknickende Vorfahrt'-Schild gekennzeichnet), gradeaus ist noch > möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr. Na also, dann also abknickende Vorfahrt, das ist eine Standardkonfiguration, kommt oft genug vor. > Nur für den Radweg, der parallel zur Vorfahrtstraße rechtsseitig > verläuft und nun die abknickende Vorfahrtstraße kreuzt, ist nichts > ausgeschildert. Es gilt wahrscheinlich alles was laut StVO üblich ist im Falle "abknickende Vorfahrt". Aus Sicht der Radfahrer und Fußgänger wird sich wohl nichts ändern, sie haben weiterhin Vorfahrt. Dass Radfahrer und Fußgänger nochmal extra eigene Schilder bräuchten an jeder Kreuzung, davon ist mir nichts bekannt, hab ich auch noch nie gesehen.
Bernd K. schrieb: > Vorfahrt zu gewähren ist. Ich bin mir sicher daß wenn Du da einen > Radfahrer oder Fußgänger umnietest (ganze egal ob mit oder ohne > Baustelle) wirst Du Dich auf einiges gefaßt machen müssen. Noe, aber Streit wird es sicher geben. Stell dir vor du willst als Radler nach links abbiegen. Ob jetzt in eine regulaere Strasse oder die Strasse verlassend in einen neu entdeckten Biergarten auf der anderen Seite. Wenn du Handzeichen gibst darf dich der nachfolgende Verkehr auch nicht ueberholen und muss dich auf die linke Seite der rechten Fahrbahnhaelfte wechseln lassen, wenn du dort angekommen bist darf der weiterfahren, rechts an dir vorbei, waehrend du rechts des Mittelstrichs stehend den Gegenverkehr abwartest. Das ist das gleiche als wenn einer Rechts blinkt und die Fahrt verlangsamt, den darfst du waehrendessen als Radler auch nicht ueberholen. Da muss man eben auch langsamer machen, das sind eben *gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer*.
H. O. schrieb: > das sind eben *gleichberechtigte > Verkehrsteilnehmer*. Fehlt noch was, Fussgaenger sind eine besondere Spezies. Deren Vorrangrechte haben mit dem Vorfahrtsrecht wenig zu tun.
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