Forum: Offtopic Vorfahrt im Straßenverkehr


von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Hi zusammen.

Mich treibt eine Frage der Vorfahrt um, die bei einer sechsmonatigen 
provisorischen Vorfahrtsänderung aufgetaucht ist:

Urzustand:
Hauptstraße und einmündende Nebenstraße.
Parallel zur Hauptstraße verläuft ein Radweg über die einmündende 
Nebenstraße, roter Belag, von weiß gestrichelter Linie eingefasst.

Provisorium:
die Hauptstraße ist nun umgeleitet in die einmündende Straße, 
gekennzeichnet mit entsprechenden Schildern.

Frage:
wie ist der Radweg zu betrachten?
Es sind keine besonderen Regelungen getroffen, er quert die Hauptstraße.
Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der 
provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? Wer 
hat nun Vorfahrt, die provisorische Hauptstraße oder der Radweg?

Irgendwie scheint da jemand einiges vergessen zu haben, jedenfalls kann 
mir keiner Auskunft über die Rechtslage geben.

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Der Radweg bestimmt keine Vorfahrt, nur ein geschütztes Revier. Es 
gelten die selben Regeln wie ohne Radweg mit der Besonderheit, daß der 
Radfahrer nicht vor oder nach -, sondern neben Dir fährt.

Im dümmsten Fall des abbiegenden (der Hauptstraße folgen) KFZ muss 
dieser warten, bis der geradeausfahrende (Haupt- in Nebenstraße) 
Radfahrer nun endlich fahren kann, weil von rechts aus der neuen 
Hauptstraße keiner mehr kommt. Ein Radfahrer aus der neuen Nebenstraße 
hat Vorfahrt zu gewähren.

Handzeichen untereinander sind in solchen Situationen sehr stresslösend.

Achtung: keine Gewähr.
Achtung: Radfahrer meinen, immer Vorfahrt zu haben. Vor allem auf einem 
Radweg.

von Jan H. (j_hansen)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> Es sind keine besonderen Regelungen getroffen, er quert die Hauptstraße.
> Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der
> provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert? Wer
> hat nun Vorfahrt, die provisorische Hauptstraße oder der Radweg?

Meiner Meinung nach verhält es sich so, als würde es keine Umleitung 
geben. Ich wüsste nicht, dass eine Umleitung die Regeln des 
Straßenverkehrs ändert. Also hätten die Radfahrer Vorrang.

> Irgendwie scheint da jemand einiges vergessen zu haben, jedenfalls kann
> mir keiner Auskunft über die Rechtslage geben.

Wen hast du denn schon gefragt?

von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Jan H. schrieb:
> Wen hast du denn schon gefragt?

Das Ordnungsamt des betroffenen Ortes.
Sie wollten "sich schlau machen" und sich melden.
Beides bisher wohl nicht passiert. :-)

von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Der M. schrieb:
> Handzeichen untereinander sind in solchen Situationen sehr stresslösend.
>
> Achtung: keine Gewähr.
> Achtung: Radfahrer meinen, immer Vorfahrt zu haben. Vor allem auf einem
> Radweg.

Klar, die 'Kollisionsverhütungsregeln' sind nicht nur auf See 
angebracht. :-)

Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige 
Verkehrsführung natürlich sinnvoll.
Leider scheint keiner der Verantwortlichen etwas dafür zu tun.

Ich persönlich muss täglich durchfahren, daher bin ich gerne 
vorbereitet.

: Bearbeitet durch User
von Stephan S. (outsider)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die 
abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten 
Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist 
schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass 
der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-)

von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Das wusste ich auch nicht (das Ordnungsamt auch nicht), gibt's dafür 
Quellen?

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige
> Verkehrsführung natürlich sinnvoll.

Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder 
verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten...

Wobei ich an der neuen Nebenstraße ein "Stop Schild" (206) statt dem 
"Vorfahrt gewähren!" (205) angenagelt hatte.

von Hunt W. (hunt_work_er)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die
> abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten
> Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist
> schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass
> der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-)

Rivhtig! Und da du (Autofahrer) abbiegst, hast du auch zu blinken. Das 
wissen scheibar auch die wenigsten. Zumindest bei uns.

von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Hunt W. schrieb:
> Rivhtig! Und da du (Autofahrer) abbiegst, hast du auch zu blinken. Das
> wissen scheibar auch die wenigsten. Zumindest bei uns.

Blinken wird sowieso völlig überbewertet, wie's scheint.
Dass bei abbiegender Vorfahrtsstraße geblinkt werden muss lernt man in 
der Fahrschule.

von Stephan S. (outsider)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Da gibt es viel Potential den Leuten Regeln näherzubringen. Hab sogar 
überlegt mal ne Crowdfunding Aktion zu starten. Ziel wäre ein gedruckter 
Katalog wo man Zettel abreißen und Fahrern geben kann die zeigen was sie 
gerade falsch gemacht haben. Wenn da genügend Leute mitmachen würden, 
könnte alles etwas besser werden:

- Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an 
der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto 
durchlassen
- Leute würden nur 50 statt 60 innerorts fahren, weil ihnen klar würde, 
dass sie bei nem Unfall am Punkt des Stillstandes aus 50 km/h noch immer 
40 km/h drauf haben wenn sie mit 60 ankamen, und damit Fußgänger kaum ne 
Überlebenschance haben
- Leute wieder mehr blinken würden, weil ihnen vielleicht klar wird, 
dass sie eben nicht immer selbst aufpassen, sondern nach 999 mal beim 
1000. Mal nicht aufmerksam wurden und durch Nichtblinken die anderen 
nicht auf den Richtungswechsel vorbereitet waren
- Leute nicht Parkraum verschwenden würden weil sie bei Einfahrten einen 
halben Parkplatz zur Einfahrt hin frei lassen anstatt die Lücke nach 
vorne hin zu lassen, wo sie später von jemand anderem genutzt werden 
könnte
- Leute würden Schrittgeschwindigkeit statt 40 im verkehrsberuhigten 
Bereich fahren und am Ende nicht denken dass sie Vorfahrt hätten wenn 
sie diesen verlassen

Ich glaube oft scheitert es daran, dass Leute die echten Regeln nicht 
kennen, oder sie einfach noch nicht darüber nachgedacht haben. 
Unbelehrbare wird man natürlich auch damit nicht ändern.

Die Regel oben habe ich auch erst gelernt, als ich vor ein paar Jahren 
meinen Motorradschein gemacht habe. Auch bei der Lage im Anhang dachte 
ich immer dass alles klar wäre: ich dachte immer dass B am weitesten 
rechts ist und somit zuerst fährt. Tatsächlich muss man sich aber 
verständigen und die Vorfahrtslage ist nicht klar.

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> Tatsächlich muss man sich aber
> verständigen und die Vorfahrtslage ist nicht klar.

Die Vorfahrt ist klar geregelt:

B fährt in den Kreuzungsbereich hinein. Dann fährt A hinter B vorbei 
nach links. Nun gibt C Gas und lächelt B ins Gesicht, welcher zum 
Schluss nun die Kreuzung verlässt.
  :)

Wenn die Kreuzung zu klein für "dann fährt A hinter B vorbei nach links" 
ist, muss der Knoten per Handzeichen gelöst werden.

(Made bei Polizeibefragung)


Das größte Problem: Die Leute nehmen alles viel zu persönlich. Nicht die 
Fahrtrichtung hat grün, nein - ICH habe grün.  :(

von Richard H. (richard_h27)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> - Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an
> der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto
> durchlassen

Solche regen mich auch tierisch auf. Und fast immer sind es Leutinnen.
Und wenn sie doch in die Kreuzung fahren, dann gerade so weit, dass sie 
noch ohne Lenkeinschlag links abbiegen können, statt so weit wie möglich 
vor und dann scharf links einschlagen.
Man kann auch nicht mehr bis zur Halte- oder Sichtlinie vorfahren, weil 
immer irgendwelche Weiber daherkommen, die beim Abbiegen in deinen 
Fahrstreifen schneiden.
Und wenn es doch mal ein Mann war, dann saß er in einem Smart, hatte 
einen Apple-Aufkleber hinten draufpappen und sein Drecks-iPhone am Ohr.

Grüße
Richard

von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

Genauso isses. Im Hochsommer auch noch mit Wollmütze und Bart. Oder 
ältere Leute, denen man ansieht dass sie eh mit dem Verkehr überfordert 
sind.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> So trifft das sogar für Fußgänger zu wenn sie geradeaus über die
> abknickende Vorfahrt wollen. Das wissen aber scheinbar die wenigsten
> Leute. Auf dem Bild hat der Fußgänger Vorrang vor dem Auto. Aber wer ist
> schon lebensmüde genug da auf die Straße zu treten und zu hoffen dass
> der Kfz Fahrer die Regel auch kennt? :-)


Das im Bild gezeigte Szenario sollte es eigentlich nicht geben.

Denn an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein 
Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden.
(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung)

Wenn das jetzt die fuer einen begrenzten Zeitraum geaenderte 
Strassenfuehrung zeigen soll, dann kreuzt der Radweg die 
vorfahrtsberechtigte Strasse.
Die vormals gueltige Regel das parallel zur vorfahrtsberechtigte Strasse 
verlaufende Radwege vorrang vor Seitenstrassen haben trifft ja dann 
nicht mehr zu.

Wuesste nicht warum der Radfahrer/Fussgaenger da autom. Vorrang haben 
sollte, die Strassenvehrsfuehrung hat sich nunmal temp. veraendert.

von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Das im Bild gezeigte Szenario sollte es eigentlich nicht geben.
>
> Denn an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt darf ein
> Fußgängerüberweg auf der bevorrechtigten Straße nicht angelegt werden.
> (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung)

Da muss kein Fußgängerüberweg sein. Das gilt immer wenn ein Fußgänger 
dort über die Straße will. Genauso wie wenn die Vorfahrt geradeaus ginge 
und das Auto links abbiegen wollte, da muss er ja auch den Fußgänger 
rüber lassen.

von Earl S. (Gast)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> Oder
> ältere Leute, denen man ansieht dass sie eh mit dem Verkehr überfordert
> sind.

auch jüngere werden manchmal den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht 
gerecht, weil sie nicht einmal die grundlegenden Vorfahrtsregeln kennen 
;-)

Stephan S. schrieb:
> Die Regel oben habe ich auch erst gelernt, als ich vor ein paar Jahren
> meinen Motorradschein gemacht habe. Auch bei der Lage im Anhang dachte
> ich immer dass alles klar wäre: ich dachte immer dass B am weitesten
> rechts ist und somit zuerst fährt.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> Das gilt immer wenn ein Fußgänger
> dort über die Straße will.

Dann braeuchte man aber keine Vorfahrtsberechtigung.

Der Verlauf der vorfahrtsberechtigten Strasse hat sich geaendert.
Geradeaus geht es nicht mehr, fuer den Hauptverkehr.
Der Radweg kreuzt nun die vorfahrtsberechtigte Strasse.

Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler.


> Genauso wie wenn die Vorfahrt geradeaus ginge
> und das Auto links abbiegen wollte, da muss er ja auch den Fußgänger
> rüber lassen.

Das ist aber etwas anderes.
Der Radler/Fussgaenger befindet sich ja auf der vorfahrtsberechtigten 
Strasse. Das abbiegende Fzg. will sie aber verlassen, muss also warten.

Und wenns keine Vorfahrtsstrasse ist gilt halt das uebliche, an 
Kreuzungen und Einmuendungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

Sorry, wollte nicht pauschal allen Älteren die Fähigkeit absprechen 
sicher und korrekt unterwegs zu sein. Aber z.B. bei meinen Eltern ist 
das Wissen und die Sicherheit definitiv nicht gut genug um in der Stadt 
zu fahren. Und wenn man so drüber nachdenkt eigentlich auch nicht wo 
anders, da dort zwar nicht so häufig kritische Situationen vorkommen, 
weil dort die Verkehrsdichte niedriger ist, aber wenn dann mal ne 
kritische Situation kommt, werden sie auch dort falsch entscheiden.
Und ja: auch ich weiß nicht alles, aber ich hatte dein Eindruck dass die 
erneute Prüfung für den Motorradschein im alter von 31 Jahren mir 
geholfen hat noch letzte Lücken zu schließen, obwohl ich schon zuvor den 
Eindruck hatte, dass ich die Regeln deutlich besser kannte als der 
Durchschnitt.

von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler.

Ich bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe, aber ich glaube da 
irrst du. Siehe hier:

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Abbiegen2.jpg

von Earl S. (Gast)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Geradeaus geht es nicht mehr, fuer den Hauptverkehr.
> Der Radweg kreuzt nun die vorfahrtsberechtigte Strasse.
>
> Da muss man warten als Fussgaenger oder Radler.

der Fußgänger hätte Vorrang. Um dieses Problem zu vermeiden, steht in 
der Verwaltungsvorschrift:

Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender 
Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der 
Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu 
sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder 
Einmündung oder Geländer.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

> Ich bin nicht sicher ob ich dich richtig verstehe,

Er schreibt es handele sich um eine Hauptstrasse,
also nehme ich mal an Vorfahrtsberechtig.

Die wird jetzt umgeleitet, nach links.
Wie oben jemand schrieb, man muss blinken.

Man biegt aber nicht ab, wenn man dann nach Links der Strasse folgt.
90 Grad nach links zu steuern gilt hier nicht als abbiegen, sondern als 
der Hauptstrasse folgen.

"Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu 
warten."
gilt zwar immer, aber als Fußgänger/Radler kreuzt man ja jetzt die 
Vorfahrtsberechtige Strasse.

So wuerde ich das sehen.

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Man biegt aber nicht ab, wenn man dann nach Links der Strasse folgt.
> 90 Grad nach links zu steuern gilt hier nicht als abbiegen, sondern als
> der Hauptstrasse folgen.

Natürlich biegt man ab. Das macht es ja so kompliziert.

 Nebenstraße
 |     |
 |     |
 |     |
 |      ---------------
 |        ^      A
 |       FG
 |      ---------------
 |     | abbiegende Hauptstraße
 |   B |
 |     |
 |     |

B will nach rechts abbiegen und hat dem Fussgänger "Vorfahrt" zu 
gewähren. Dabei hat aber der Fussgänger dem Fahrzeug A wiederum Vorfahrt 
einzuräumen. Da kommen wir dann zum Kuschelparagraphen 1.


H. O. schrieb:
> So wuerde ich das sehen.

Und ich so.   :)

von H. O. (oster)


Lesenswert?

Der M. schrieb:
> Natürlich biegt man ab. Das macht es ja so kompliziert.

MhhMhh, oder moinmoin? Einer wird schon abbiegen.

Das ist aber auch nicht was oben beschrieben wird und worauf sich das 
bezog.

>
>  Nebenstraße
>  |     |
>  |     |
>  |     |
>  |      ---------------
>  |        ^      A
>  |       FG
>  |      ---------------
>  |     | abbiegende Hauptstraße
>  |   B |
>  |     |
>  |     |

+-+-+-+-+-+

Ein geradeaus gibt es ja nicht mehr, das ist abgesperrt. Es gibt nur 
noch einen Verkehrweg der nach rechts fuehrt und das evtl. vorhandene 
Schlupfloch fuer Radler/Fussgaenger  auf der abgesperrten Seite,  da ist 
aber keine Strasse sondern Baustelle.


  Baustelle keine Strasse
  |     |
  |     |
  |     |
  |XXXX |---------------
  |              A
  |
  |    R ---------------
  |     | Hauptstraße
  |   B |
  |     |
  |     |


"wer dem als Vorfahrtstraße ausgewiesenen Straßenverlauf folgt, biegt 
nicht ab, wer ihn verlässt, biegt im Rechtssinne ab."
aus http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php

Es ist ja der Radler der die Vorfahrtstrasse verlaesst, der folgt ja 
zunaechst dem Strassenverlauf, dann verlaesst er ihn, das ist ja kein 
Uebergang in der ehem. Nebenstrasse. Der Radler biegt in die Pampa ab, 
ein Auto folgt der Strasse und faehrt rechtlich gerade aus, das ist kein 
Abbiegevorgang.

Fussgaenger haben besondere Voranggrechte, Radler teilweise wenn das 
ausgewiesen ist.

Gibt doch das wie heissts noch , das gedrehte rote Dreieck, Vorfahrt 
gewaehren, mit Zusatzschildern fuer Radvehrkehr.
Hier kreuzt dann in der geaenderten Situation ggf. einfach ein Radweg 
eine Vorfahrtsstrasse.

von Michael K. (aemkai)


Lesenswert?

Der M. schrieb:
> B will nach rechts abbiegen und hat dem Fussgänger "Vorfahrt" zu
> gewähren. Dabei hat aber der Fussgänger dem Fahrzeug A wiederum Vorfahrt
> einzuräumen. Da kommen wir dann zum Kuschelparagraphen 1.
Warum? Erst darf A fahren, dann der FG gehen, danach darf B fahren. 
Nichts mit §1. Da das aber kaum einer weiß werden im Alltag der FG 
warten und A und B gleichzeitig fahren oder der FG läuft bis zur 
Straßenmitte (was er darf) und wird von B umgenietet.


H. O. schrieb:
>   |     |
>   |     |
>   |     |
>   |XXXX |---------------
>   |              A
>   |
>   |    R ---------------
>   |     | Hauptstraße
>   |   B |
>   |     |
>   |     |
>
> Es ist ja der Radler der die Vorfahrtstrasse verlaesst, [...] Der Radler
> biegt in die Pampa ab, ein Auto folgt der Strasse und faehrt rechtlich
> gerade aus, das ist kein Abbiegevorgang.
So wie du es gezeichnet hast müsste dann an einem die Vorfahrtstraße 
verlassenden (also "rechtlich abbiegenden") Radfahrer auch rechts 
vorbeigefahren werden um der Hauptstraße zu folgen ... analog dazu wie 
man an Linksabbiegern vorbeifährt, wenn man geradeaus will.
Insofern stellt sich die Vorrangfrage für einen nach rechts fahrenden B 
nicht.

Bei einem begleitenden Radweg sieht das anders aus, da würde ich mich 
aber als Radler auch vorher auf der Straße "rechtzeitig einordnen".

Interessant wäre hierzu trotzdem noch, ob die Radfurt
> roter Belag, von weiß gestrichelter Linie eingefasst
weiterhin vorhanden ist, denn dann queren die Hauptstraßenfolger eine 
Radfurt und müssten m.M.n. hier trotzdem Vorrang gewähren.

: Bearbeitet durch User
von Robert L. (lrlr)


Lesenswert?

>> - Leute würden als Linksabbieger in die Kreuzung rein fahren statt an
>> der Ampel stehen zu bleiben und damit pro Grünphase nur ein Auto
>> durchlassen

>Solche regen mich auch tierisch auf. Und fast immer sind es Leutinnen.
>Und wenn sie doch in die Kreuzung fahren, dann gerade so weit, dass sie
>noch ohne Lenkeinschlag links abbiegen können, statt so weit wie möglich
>vor und dann scharf links einschlagen.


interessantes Thema..
man könnte jetzt natürlich einwerfen dass ICH das nur anders herum 
kenne: dass alle bei grün immer über die Ampel fahren (gerade links 
Abbieger) auch in der Rushhour, auch wenn vor ihnen schon 4 oder 5 das 
gemacht haben und auf das links abbiegen warten und auch wenn vollkommen 
klar ist, dass die Chancen dass sie bei dieser Ampelphase die Kreuzung 
wieder verlassen könne bei unter 5% liegt und damit die Kreuzung 
Blockieren..



Dass Fußgänger beim überqueren einer Straße, ohne Zebrastreifen (wie 
heißt das in DE??) Vorrang haben KÖNNTEN, muss ich gestehen,  war/ist an 
mir wohl vorüber gegangen.. scheint aber zu stimmen
https://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/ 
(1. frage)

zurück zum thema:

 Radfahrerüberfahrt: (hier ist die Regelung ist AT auch viel besser als 
in DE: http://lexikon.freenet.de/Radfahrer%C3%BCberfahrt

: Bearbeitet durch User
von Michael L. (michaelx)


Lesenswert?

Richard H. schrieb:

> Solche regen mich auch tierisch auf. ...

Es geht doch nichts über ein gut gepflegtes Feindbild.

Und ja, ich rege mich auch hin und wieder über andere Leute auf die:

... mit >=40 durch die Fußgängerzone brettern.
... inner- und außerorts immer 70 fahren.
... bei Nebel drängeln und überholen, und dann langsamer fahren als ich.
... bei Regen prinzipiell mit Nebelschlußleuchte fahren, und/oder
    nicht wissen, dass bei Nebelschlußleuchte max Tempo 50 gilt.
... mit Gewalt überholen und dann eine Vollbremsung vor mir machen,
    weil sie an der nächsten Ausfahrt/Kreuzung raus müssen.
... glauben das Ampel-Gelb "jetzt aber Gas" bedeutet.
... allenfalls zur Bestätigung der Ausführung blinken.
... immer noch an das Märchen von der eingebauten Vorfahrt glauben.
... am weit entfernten Zebrastreifen warten, bis man da ist und anhält.
... alternativ im letzten Moment heranspringen, so dass man
    eine Vollbremsung machen muss.
(und anderes mehr)

Bei all dem Ärger über Andere sollte man aber nicht vergessen, dass 95% 
der Autofahrer davon überzeugt sind, dass 95% aller anderen Autofahrer 
Idioten sind.

von Michael L. (michaelx)


Lesenswert?

H. O. schrieb:

> "wer dem als Vorfahrtstraße ausgewiesenen Straßenverlauf folgt, biegt
> nicht ab, wer ihn verlässt, biegt im Rechtssinne ab."
> aus http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Vorfahrt26.php

Was für ein Bürokraten-Dummschwatz (bayrisches OLG von 1985!).

Aber jetzt wird mir langsam klar, wieso so viele Leute immer wieder 
meinen, man müssen im Verlauf der abbiegenden Hauptstraße, auch 
abknickenden Hauptstraße genannt (was ich dämlich finde, denn es wird ja 
nichts geknickt), nicht blinken. Denn einerseits versteht man unter 
Abbiegen eine Richtungsänderung an Kreuzungen und Einmündungen nach 
links oder rechts, andererseits wird das Verlassen der Hauptstraße als 
Abbiegen bezeichnet.

Was der Spruch aussagt ist ein ganzes Stück weit unklar, weil man nicht 
weiß, wie das Zusatzschild aussieht. Es ist schon ein Unterschied, wie 
die Lage der Nebenstraße zur Hauptstraße eingezeichnet ist. Es ist 
entsprechend des Schildes zu blinken, auch wenn die tatsächliche Lage 
dem Fahrer einen anderen Eindruck vermittelt.

Das Einzige was ich aus dem Sachverhalt zum Urteil herauslese ist, dass 
die Verkehrslage an der Stelle wohl recht unübersichtlich gestaltet 
wurde, in der Art, dass zwei sehr nahe beieinander liegende Einmündungen 
vom Autofahrer irrtümlich als eine Kreuzung angesehen werden.

von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

>> Da es hier schon 5x gescheppert hat, wäre eine eindeutige
>> Verkehrsführung natürlich sinnvoll.

>Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder
>verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten...

Das gabs hier auch mal. Vor Jahren wurde im Nachbarort die 
Vorfahrtsregel einer Kreuzung nach mehreren Jahrhunderten (tm) geändert. 
Irgendwann krachte es mal gewaltig mit zwei grossen Jeeps. Dann wurde es 
zurückgeändert.


>man müssen im Verlauf der abbiegenden Hauptstraße, auch
>abknickenden Hauptstraße genannt (was ich dämlich finde, denn es wird ja
>nichts geknickt), nicht blinken.

Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick 
beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die 
Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal 
wohin die Hauptstrasse führt.

von Richard H. (richard_h27)


Lesenswert?

>Ich finde die benutzten Schilder schon eindeutig genug. Weitere Schilder
>verwirren nur. Das Problem ist das Gewohnheitsverhalten...

Ich kann nicht verstehen, warum Strßen, bei denen die Vorfahrt auf 
Rechts-vor-Links umgestellt wurde, hinterher mit genauso vielen aber 
anderen Schildern ausgestattet sind.
Es ist doch eindeutig, dass Rechts-vor-Links gilt, wenn keine 
Beschilderung etwas gegenteiliges regelt.

Grüße
Richard

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Richard H. schrieb:
> Es ist doch eindeutig, dass Rechts-vor-Links gilt, wenn keine
> Beschilderung etwas gegenteiliges regelt.

Auf dem Grabstein steht dann: "Er hatte Vorfahrt!"

von Richard H. (richard_h27)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Auf dem Grabstein steht dann: "Er hatte Vorfahrt!"

Wo ist der Unterschied, wenn einem dieses Schicksal auf einer 
ausgewiesenen Vorfahrtstraße "widerfährt"?

von B. O. (t_65)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick
> beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die
> Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal
> wohin die Hauptstrasse führt.

Drum heißt der Blinker nicht Blinker sondern Fahrtrichtungsanzeiger.
;-)

von Michael L. (michaelx)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild.

Öhm, was passt dir an meinem Beitrag nicht? Ich hatte doch genau das 
dazu geschrieben, Eigenzitat: "Es ist entsprechend des Schildes zu 
blinken, auch wenn die tatsächliche Lage dem Fahrer einen anderen 
Eindruck vermittelt."

von Michael L. (michaelx)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Es spielt keine Rolle ob die Strasse real abbeigt oder ein Knick
>> beschreibt. Ob geblinkt werden muss entscheidet das Schild. Geht die
>> Strasse laut Schild nach rechts/links, so muss geblinkt werden. Egal
>> wohin die Hauptstrasse führt.
>
> Drum heißt der Blinker nicht Blinker sondern Fahrtrichtungsanzeiger.
> ;-)

Nein! Der Blinker heißt Blinker und ist ein Fahrtrichtungsanzeiger.

Wenn schon klugscheißen, dann wenigstens richtig ;-)

Es gibt mehrere Ausführungen des Fahrtrichtungsanzeigers, auch wenn du 
das (warum auch immer) noch nicht b.o.bachtet hast. Zuerst gab es nur 
den Winker, der heute noch an historischen Fahrzeugen und 
Pferdefuhrwerken zu sehen ist. Der Blinker kam erst später.

B-)

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

In der StVO steht so manches, was kaum jemand kennt...

Das Rechtsfahrgebot (§2 Abs. 2) kennt jeder, die Ausnahmen nach §7 Abs. 
1 und 2 sind im Stadtverkehr schon lange üblich gewesen, bevor sie in 
die StVO aufgenommen wurden, aber dass man auf der Autobahn als 
Dauer-Mittelspurfahrer mit nur gelegentlichem LKW-Überholen völlig im 
Recht ist, das weiß kaum jemand (§7 Abs. 3c).

Dass man ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens kassieren kann ist 
klar, aber dass man auch eines bekommen kann, wenn man zu langsam fährt, 
ist gerne für eine Überraschung gut (§3 Abs. 2).

Dass man seine Absicht zum Überholen außerorts mit kurzem Hupen, 
Lichthupen oder Anblinken ankündigen darf und das keineswegs schon eine 
Nötigung ist, wissen auch viele nicht (§5 Abs.5). Heftige mehrmalige 
Blendaktionen vielleicht noch kombiniert mit Drängeln, sind natürlich 
trotzdem verboten. Dass man als Langsamfahrer (da war ein furchtbarer 
Stau hinter mir...) die grummelnde Kolonne vorbeilassen muss und das 
Rechtsranfahren zu diesem Zweck keine freiwillige Nettigkeit ist, ist 
auch so eine Sache (§5 Abs.6 S.2).

Aus einer (üblicherweise kleinen) Straße, die über einen abgesenkten 
Bordstein auf eine andere Straße gelenkt wird, hat man nie Vorfahrt, 
sondern muss warten. Da gibt's kein Rechts vor Links. Auch wenn die 
kleine Straße keine Spielstraße oder Fußgängerzone ist und die große 
Straße gar keine Vorfahrtsstraße ist (§10).

Dass man sein Auto abschließen muss, auch wenn man sich sagt: "Die olle 
Möhre klaut niemand freiwillig, und wenn ich sie offen lasse, schlägt 
mir wenigstens niemand die Scheibe ein", ist auch immer für eine 
Überraschung gut (§14 Abs.2 S.2).

Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg 
überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist 
weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2)

Das Hin- und Hercruisen vor Disco/Club usw. mit röhrendem Auspuff ist 
auch verboten, wenn der Auspuff zugelassen ist - es reicht schon, wenn 
es jemanden stört (§30 Abs.1 S.3)

Das alles und noch viel mehr...

Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter 
zu lesen als manch andere Gesetzestexte. Trotzdem hat sie kaum jemand 
wirklich mal gelesen.

von Stefan M. (derwisch)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> n der StVO steht so manches, was kaum jemand kennt...
>
> Das Rechtsfahrgebot (§2 Abs. 2) kennt jeder, die Ausnahmen nach §7 Abs.
> 1 und 2 sind im Stadtverkehr schon lange üblich gewesen, bevor sie in
> die StVO aufgenommen wurden, aber dass man auf der Autobahn als
> Dauer-Mittelspurfahrer mit nur gelegentlichem LKW-Überholen völlig im
> Recht ist, das weiß kaum jemand (§7 Abs. 3c).

---------->> Aber nur, wenn er ( oder sie ) auf der Mittelspur auch 
eindeutig schneller fährt, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur.

>
> Dass man ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens kassieren kann ist
> klar, aber dass man auch eines bekommen kann, wenn man zu langsam fährt,
> ist gerne für eine Überraschung gut (§3 Abs. 2).

---------->> Siehe oben
>
> Dass man seine Absicht zum Überholen außerorts mit kurzem Hupen,
> Lichthupen oder Anblinken ankündigen darf und das keineswegs schon eine
> Nötigung ist, wissen auch viele nicht (§5 Abs.5). Heftige mehrmalige
> Blendaktionen vielleicht noch kombiniert mit Drängeln, sind natürlich
> trotzdem verboten. Dass man als Langsamfahrer (da war ein furchtbarer
> Stau hinter mir...) die grummelnde Kolonne vorbeilassen muss und das
> Rechtsranfahren zu diesem Zweck keine freiwillige Nettigkeit ist, ist
> auch so eine Sache (§5 Abs.6 S.2).

--------->> Hupen zum Überholen ist zwar noch im Gesetzestext drin, aber 
stammt vermutlich aus den 1950er Jahren.
Die Kolonne vorbeilassen ist Pflicht, aber auch ( oder gerade? ) 
Baggerfahrern häufig unbekannt.
>
> Aus einer (üblicherweise kleinen) Straße, die über einen abgesenkten
> Bordstein auf eine andere Straße gelenkt wird, hat man nie Vorfahrt,
> sondern muss warten. Da gibt's kein Rechts vor Links. Auch wenn die
> kleine Straße keine Spielstraße oder Fußgängerzone ist und die große
> Straße gar keine Vorfahrtsstraße ist (§10).
>
> Dass man sein Auto abschließen muss, auch wenn man sich sagt: "Die olle
> Möhre klaut niemand freiwillig, und wenn ich sie offen lasse, schlägt
> mir wenigstens niemand die Scheibe ein", ist auch immer für eine
> Überraschung gut (§14 Abs.2 S.2).

-------->> Auch ein verschließbares Handschuhfach muss abgeschlossen 
sein, wenn bei Diebstahl die Versicherung überhaupt irgendwas ersetzen 
soll.
>
> Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg
> überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist
> weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2)

---------->> Radfahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of law", 
denken sie jedenfalls.
Habe neulich mal eine Alkoholkontrolle nur für Radfahrer beobachten 
dürfen... besser als Fernsehen...
>
> Das Hin- und Hercruisen vor Disco/Club usw. mit röhrendem Auspuff ist
> auch verboten, wenn der Auspuff zugelassen ist - es reicht schon, wenn
> es jemanden stört (§30 Abs.1 S.3)

---------->> Ist hier leider ein Idiotensport geworden.
Die Hirne so leergeräumt wie die Aufpüffe ( ...puffe? )
Und das alles mit "Autos", bei denen ich nicht wissen möchte, wie die 
finanziert wurden.
>
> Das alles und noch viel mehr...
>
> Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter
> zu lesen als manch andere Gesetzestexte. Trotzdem hat sie kaum jemand
> wirklich mal gelesen.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (Gast)


Lesenswert?

>denen ich nicht wissen möchte, wie die finanzier wurden.

Mal vom Beruf Tochter/Sohn abgesehen, werden sie das wohl noch. Wenn nur 
der auf der Strasse rumfahren würde, dessen Karre auch bezahlt ist, so 
wären diese nämlich leer.

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Stefan M. schrieb:
> ---------->> Aber nur, wenn er ( oder sie ) auf der Mittelspur auch
> eindeutig schneller fährt, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur.

Falsch. Lies selber nach - es reicht, wenn ersiees ab und an (!) etwas 
auf der rechten Spur überholt.

Stefan M. schrieb:
> ---------->> Siehe oben

Wie meinen? Der StVO-Text ist knapp und eindeutig: "Ohne triftigen Grund 
dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den 
Verkehrsfluss behindern."

von Stefan M. (derwisch)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Falsch. Lies selber nach - es reicht, wenn ersiees ab und an (!) etwas
> auf der rechten Spur überholt.

Das meine ich ja.
Dann ist es ok, aber wenn der "Mittelspurschleicher" ständig langsamer 
ist, als die Fahrzeuge auf der rechten Spur, dann Knöllchen ( wie du ja 
schon schriebst )

Matthias L. schrieb:
> Wie meinen? Der StVO-Text ist knapp und eindeutig: "Ohne triftigen Grund
> dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den
> Verkehrsfluss behindern."

Eben, aber genau das tun die Mittelspurschleicher ja. Die Überholen nie 
irgendwen, es sei denn es geht rechts nicht weiter ( LKW Stau ).

P.S.: Begründung eines Schleichers: "Ich kann dann ja sowohl nach links, 
als auch nach rechts ausweichen.
Darum fahr ich in der Mitte, ich fühle mich so sicherer"

Braucht man dazu noch was zu sagen???

: Bearbeitet durch User
von Stephan S. (outsider)


Lesenswert?

Stefan M. schrieb:
> -------->> Auch ein verschließbares Handschuhfach muss abgeschlossen
> sein, wenn bei Diebstahl die Versicherung überhaupt irgendwas ersetzen
> soll.

Ja, das sollte man mal ändern. Ich hatte das Handschuhfah abgeschlossen 
als mein Auto aufgebrochen und versucht wurde es zu stehlen. Resultat: 
Handschuhfach auch defekt. Einmal kräftig dran gezogen und es ist 
trotzdem offen, aber defekt. Völlig nutzlos das zuzusperren. Verursacht 
nur zusätzliche Kosten...

Gerade eben hat mir wieder so ne Tussi in nem neuen Passat mit 
permanentem Nichtblinken beim Spurwechseln genervt. Leider hatte sie die 
Fenster oben, sodass ich nicht rüberrufen konnte dass ihr Blinker defekt 
ist. Ich glaub ich druck mir mal ein Schild, lege es in die Beifahrertür 
und halte es immer bei Bedarf hoch nebendran an der nächsten Ampel hoch: 
"Ihr Blinker ist defekt".

Außerdem denke ich mir schon ewig dass ich in Zukunft wenn jemand eine 
Zigarette aus dem Fenster wirft ich sie (falls der Verkehr es gefahrlos 
zulässt) aufhebe und an der nächsten Ampel vor gehe und ins Auto rein 
werfe: "Sie haben da was verloren... - Was? Das war ne brennende 
Zigarette? Konnte ich ja nicht wissen dass sie so etwas aus dem Auto 
werfen und mir als Motorradfahrer ins Gesicht schnippen..."

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Stefan M. schrieb:
> Begründung eines Schleichers: "Ich kann dann ja sowohl nach links,
> als auch nach rechts ausweichen.
> Darum fahr ich in der Mitte, ich fühle mich so sicherer"
>
> Braucht man dazu noch was zu sagen???

Ach, so meinst du das. Ja, das ist natürlich grober Unfug.

Es gibt aber auch eine Menge selbsternannter Verkehrserzieher, die die 
mittlerweile ziemlich angestaubte Meinung vertreten, das Rechtsfahrgebot 
gelte auf der Autobahn absolut. Die kommen dann bei normalem 
Verkehrsaufkommen, bei dem heutzutage immer LKW auf der rechten Spur 
unterwegs sind, von hinten angeflogen, scheren unter (erlaubter, aber 
überflüssiger) Lichthuperei nach links aus um nach dem Überholen mit 
minimalem Sicherheitsabstand nach ganz rechts 'rüberzuziehen, um zu 
zeigen: "Sieh mal, hier gehörst du hin!". Da dort aber eben LKW 
unterwegs sind, muss er nach wenigen hundert Meter schon wieder 
ausscheren. Das ist ähnlicher Unfug.

Es gibt unter Verkehrsteilnehmern eben so'ne, solche und gesprenkelte...

von Michael K. (aemkai)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Dass Radfahrer die aus einem Bus aussteigenden Fahrgäste auch den Radweg
> überqueren lassen müssen und dafür ggf. sogar anzuhalten haben, ist
> weitgehend unbekannt - jedenfalls hier in Berlin (§20 Abs.2)
Kommt auf die bauliche Situation an und gilt nur, wenn der Radweg direkt 
an der Straße liegt. Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich 
getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten.


Stefan M. schrieb:
> ---------->> Radfahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of law",
> denken sie jedenfalls.
Typisches Totschlagargument ...

Zum Glück gehen alle Fussgänger nie bei Rot über Ampeln, schauen immer 
sorgfältig wenn Sie Radwege und Fahrbahnen queren, gehen immer im 
kürzesten Weg über die Fahrbahn und laufen v.a. in Nebenstraßen nie auf 
der Fahrbahn.

Und zum Glück fahren alle KFZ-Führer nie über zHG, halten sofort wenn 
Gelb wird an der Ampel, halten ausreichend Seitenabstand zu Radfahrern, 
Halten und Parken nur wo es erlaubt ist, Telefonieren nicht am Steuer 
und, BTT,
achten beim Abbiegen auf Fussgänger und Radfahrer.

logische Schlussfolgerung:
---------->> Fussgänger/Autofahrer sind zumeist -leider- sowieso "out of 
law", denken sie jedenfalls :-)


Matthias L. schrieb:
> Die STVO ist in gedruckter Form gar nicht so dick und auch viel leichter
> zu lesen als manch andere Gesetzestexte.
Naja, auch nach StVO gibt es viele ungeklärte Situationen, in denen dann 
nach Gummiparagraph 1 gehandelt werden müsste.
Das Thema hier ist ja ein prima Beispiel.

von Stefan M. (derwisch)


Lesenswert?

Stephan S. schrieb:
> Außerdem denke ich mir schon ewig dass ich in Zukunft wenn jemand eine
> Zigarette aus dem Fenster wirft ich sie (falls der Verkehr es gefahrlos
> zulässt) aufhebe und an der nächsten Ampel vor gehe und ins Auto rein
> werfe: "Sie haben da was verloren... - Was? Das war ne brennende
> Zigarette? Konnte ich ja nicht wissen dass sie so etwas aus dem Auto
> werfen und mir als Motorradfahrer ins Gesicht schnippen..."

Jepp... hat ein Freund von mir mal gemacht.
Die Zigarette ist ihm sogar vorher an den Helm geflogen ( zum Glück war 
das Visier runtergeklappt ).
Es war auf einer Umgehungsstraße im zähfliessenden Feierabendverkehr.
Da hatte der Autofahrer wenig Chancen um auszusteigen...

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Michael K. schrieb:
> Kommt auf die bauliche Situation an und gilt nur, wenn der Radweg direkt
> an der Straße liegt. Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich
> getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten.

Das muss aber schon eine sehr deutliche Trennung von Straße und Radweg 
sein, denn der Text der StVO ist kurz und trocken:

"Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit 
Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren 
werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie 
dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug 
führt, warten."

Der stammt vermutlich auch noch aus der Zeit, als viele Straßenbahnen 
unterwegs waren, deren Haltestellen damals teilweise mitten auf der 
Straße waren. Klar, die aussteigenden Fahrgäste sollten bei ihrer Flucht 
auf den Gehsteig nicht von vorbeischießenden Autos erlegt werden. Diese 
Situation hat man heute auf der Straße nur noch selten, weil viele 
Straßenbahnhaltestellen baulich verbessert worden sind. Stattdessen 
gibt's den Konflikt jetzt beim Aussteigen aus dem Bus - aber der alte 
Text steht in der StVO nunmal immer noch so drin. Und da steht nur 
"rechts", ab welchem Abstand eine neue Verkehrssituation vorliegt, ist 
offen. Irgendwo muss natürlich eine Grenze sein, denn 44000Km rechts 
wäre ja links...

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Michael K. schrieb:
> Macht der Radweg einen Schlenker um einen baulich
> getrennten Haltestellenbereich müssen die Füssgänger warten.

Auch Radfahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen.
An der Endhaltestelle im Berufsverkehr einfach mal anhalten und nicht 
mitten in den Pulk der Aussteigenden reinfahren.
Ich konnte grad noch zur Seite springen, aber mindestens 10 Personen 
sind gestürzt, der Radler letzendlich auch.
Die Wartezonen reichen nur für geringe Auslastung.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (aemkai)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Stattdessen
> gibt's den Konflikt jetzt beim Aussteigen aus dem Bus - aber der alte
> Text steht in der StVO nunmal immer noch so drin. Und da steht nur
> "rechts", ab welchem Abstand eine neue Verkehrssituation vorliegt, ist
> offen.

Nein, da die Fahrgäste ohne Gefahr auf den Haltestellenbereich* 
(=Gehweg) austeigen können ist hier eine offensichtliche Grenze**, 
nämlich die zwischen Fussweg und Radweg. Wird der Fussweg verlassen, 
muss man schauen.

Sieht man das ganze trotzdem wie du noch als geschlossenen Vorgang an, 
dann tritt zusätzlich §14** in Kraft, während beim "wirklichen 
Aussteigevorgang" eine Sorgfaltspflicht kaum getroffen werden kann, wäre 
dies beim Queren des Radweges möglich, da man ja problemlos im 
Haltestellenbereich warten kann.
Und somit wäre dies zumindest eine Patt-Situation.

Letztendlich sehe ich hier eine weitere auslegungsabhängige "ungeklärte 
Situationen", über ide dann ggfs. ein Gericht entscheiden muss.

* Bei uns sind das ca. 2,50m breite Inseln, meist mit Wartehäuschen etc. 
Somit könnten hier gut 50 Leute stehen, also nichts mit
> Die Wartezonen reichen nur für geringe Auslastung.
Persönlich bin ich auch noch an keiner Haltestelle vorbeigekommen, wo 
man als Radler den aussteigenden über die Füße fahren würde.
(Das ich aus Erfahrung trotzdem bremse wenn ein Bus da steht ist eine 
andere Seite)

** "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine 
Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."

--------------------------------------------------------

Peter D. schrieb:
> An der Endhaltestelle im Berufsverkehr einfach mal anhalten und nicht
> mitten in den Pulk der Aussteigenden reinfahren.
Das werden die meisten Radfahrer (inkl. mir) sicher aus Selbstschutz 
schon so handhaben, und das nicht nur bei einem Pulk, sondern schon ab 
einem Fussgänger)

> Auch Radfahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen.
Das ändert aber erstmal nichts an der StVO und ist auch sehr einseitig, 
denn:
* Auch Fussgänger/Autofahrer auf Radwegen dürfen Brain 1.0 benutzen.
* Auch Fussgänger/Autofahrer/Radfahrer abseits von Radwegen dürfen Brain 
1.0

Und das schrieb ich schon im Beitrag #4233432::
> Naja, auch nach StVO gibt es viele ungeklärte Situationen, in denen dann
> nach Gummiparagraph 1 gehandelt werden müsste.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Michael K. schrieb:
> ** "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine
> Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."

Damit kommst du hier nicht weiter, denn §14 ist die allgemeine Regel, 
die von der speziellen Regel des §20 überschrieben wird.

Wenn da ein wirklich breiter Streifen mit viel Platz ist und die 
Anordnung Straße - Gehweg - Radweg vorliegt, dann gibt's für Fußgänger 
gar keine Notwendigkeit, auf dem Radweg herumzuspazieren; da denke ich 
auch, dass der Radfahrer Vorrang dem sinnlos herumgeisternden Fußgänger 
hat. Ich fahre ja selbst Rad und kann den Ärger über Gesprächsgruppen, 
Baumateriallager, Hundeleinen-Spinnennetze und derlei auf 
benutzungspflichtigen Radwegen gut nachvollziehen...

Aber wenn der Radweg nur einen kurzen Schlenker um die Haltestelle macht 
(oder direkt geradeaus führt) und der Fußgänger somit den Radweg kreuzen 
MUSS um auf den Gehweg zu gelangen, hast du bei einer Kollision 
juristisch IMHO schlechte Karten. Solche Konstellationen gibt's hier in 
Berlin öfter, auch an durchaus verkehrsreichen Stellen 
(Yorckbrücken...).

Ah, dabei fällt mir ein, noch'n Jedicht - dass nicht jeder Radweg von 
Radfahrern auch genutzt werden muss, wissen wiederum viele Autofahrer 
nicht und weisen den auf der Fahrbahn fahrenden Radler mehr oder weniger 
dezent mit Hupen, Drängeln, Meckern darauf hin... Benutzungspflichtig 
sind nur die Radwege, die mit dem blauen Lolli so gekennzeichnet sind; 
zwar vorhandene, aber nicht mit dem blauen Schild gekennzeichnete 
Radwege können genutzt werden, müssen aber nicht. In Berlin sind einige 
Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres 
erbarmungswürdigen Zustandes.

von Stefan M. (derwisch)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> In Berlin sind einige
> Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres
> erbarmungswürdigen Zustandes.

Sowas haben "die" hier ( Hannover Umland ) auch vor.
Mit der fadenscheinigen Begründung, dass für Radfahrer die Benutzung der 
Fahrbahn ja auch erlaubt sei.

Da wo baulich Fahrradwege möglich sind müssen IMHO auch zwingend welche 
hin.
Die hochgefährlichen Überholmanöver Auto vs Radfahrer auf der Fahrbahen 
( Landstraße ) finde ich sehr bedenklich.
Wie kommen behördliche oder kommunale Entscheidungsträger auf die Idee, 
Radfahrer so einer Gefahr auszusetzen?

In den letzten 3 Jahren sind allein auf der Zufahrtsstraße zu unserem 
Ort 2 tödliche Unfälle mit Radlern passiert, die mit Radweg definitiv 
nicht passiert wären.
Die Situation mit Hobby Rennradfahrern auf der Landstraße nicht 
mitgerechnet...

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (aemkai)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Damit kommst du hier nicht weiter, denn §14 ist die allgemeine Regel,
> die von der speziellen Regel des §20 überschrieben wird.
Da die Regeln zwei verschiedene Sachverhalte bzw. Personen betreffen 
(einmal den Aussteigenden, einmal den Fahrenden) ist allgemein vs. 
speziell hier irrelevant.

> Aber wenn der Radweg nur einen kurzen Schlenker um die Haltestelle macht
> (oder direkt geradeaus führt) und der Fußgänger somit den Radweg kreuzen
> MUSS um auf den Gehweg zu gelangen, hast du bei einer Kollision
> juristisch IMHO schlechte Karten.
Naja, nur weil die Notwendigkeit besteht zu Kreuzen bedeutet dass nicht 
automatisch Vorrang. Wenn ich die Straßenseite queren will MUSS ich 
ggfs. auch über einen Radweg und hab nicht automatisch Vorrang.

Und bei uns gibt es sogar Konstrukte, da hört der Fussweg rechts vom 
Radweg auf und geht an der gleichen Stelle links weiter.
So wie ich dein letztes Argument verstehe hätten Fussgänger hier auch 
Vorrang vor Radlern, da die FG ja sonst nicht weiterkommen.

Wie gesagt, es gibt (wie bei allen Gesetzen) überall verschiedene 
Auslegungsmöglichkeiten und ich kann deine Ansicht z.T. nachvollziehen, 
würde mich aber nicht drauf verlassen, dass es ein Gericht genauso 
sieht.
Das dämlichste Beispiel ist das Urteil zu den kleinen Vorfahrt 
achten-Schild für Radler.
OLG Hamm Az. 9 U 200/11 (http://openjur.de/u/654453.html)
Nur allein anhand der StVO ist das Urteil nicht begründbar ... hier wird 
ein straßenbegleitender Radweg einzeln "benachrangigt", so dass im 
Endeffekt ein Patt zwischen PKW und Radfahrer entsteht (Abbiegen §9 vs. 
"nur für einen Straßenteil geltendes" Vorrangschild). Und dann wundern, 
wenn KFZler beim Abbiegen nciht auf Radler achten...

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Du bastelst da diverse Szenarien, die als Vergleich nicht mal mehr 
hinken, denn es geht (hier gerade) überhaupt nicht um allgemeinen 
Vorrang von Fußgängern gegenübern Radfahrern oder derlei, sondern 
ausschließlich um die Situation beim Aussteigen aus dem Bus bzw. der 
Straßenbahn. Das Queren der Straßenseite oder Aufhören und Neuanfangen 
des Fußwegs hat damit so überhaupt nichts zu tun.

Es sei denn, du meinst das Queren der Straßenseite beim Aussteigen, und 
da ist die Sache mit dem oben geposteten Text geregelt. Wenn an einer 
alten Straßenbahnhaltestelle mitten auf der Straße die Fahrgäste 
aussteigen, dann haben sie beim Queren der Fahrbahn Vorrang vor 
Fahrzeugen - auch vor Fahrrädern. Bis zum Gehweg. Auch wenn da ein 
Radweg ist. Denn der ist auch "rechts". Aber natürlich nur direkt beim 
Aussteigen und nicht 10 Minuten und ein Schwätzchen später, klar. Warum 
das beim Aussteigen aus dem Bus anders sein soll, kann ich nicht 
nachvollziehen.

Natürlich gibt es besondere bauliche Situationen, das streite ich ja 
überhaupt nicht ab. Manche Haltestellen sind wirklich gut eingepackt mit 
Schutzgittern oder -Bügeln und sogar mit beampelten Übergängen. Da muss 
niemand damit rechnen, dass ihm jemand direkt vor das Vorderrad über den 
Schutzbügel hechtet, das ist ebenso klar.

Nicht jede Einzelsituation lässt sich im Gesetzestext abbilden, deshalb 
ist Brain 1.0 auch unverzichtbar.

Was im Einzelfall ein Gericht entscheiden würde, das ist schwer 
vorherzusagen und ich würde es auch nicht darauf anlegen - allein schon 
wegen Brain 1.0, es ist immer sinnvoll, für andere Verkehrsteilnehmer 
ein wenig mitzudenken.

Aber es ist schon ärgerlich, wenn der eine oder andere felsenfest von 
seinem angeblichen Recht überzeugt ist. An der oben beispielhaft 
genannten Stelle unter den Yorckbrücken in Berlin gibt es definitiv 
keine besondere bauliche Situation, der Radweg führt schnurgerade direkt 
an der Haltestelle vorbei (und frontal auf einen unbeleuchteten 
Stahlpfeiler zu...):

https://www.google.de/maps/place/Yorckstra%C3%9Fe,+Berlin/@52.4923756,13.3723817,3a,75y,90h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1s3X55BaZfIG0HLi-pyAs_jA!2e0!6s%2F%2Fgeo2.ggpht.com%2Fcbk%3Fpanoid%3D3X55BaZfIG0HLi-pyAs_jA%26output%3Dthumbnail%26cb_client%3Dmaps_sv.tactile.gps%26thumb%3D2%26w%3D100%26h%3D80%26yaw%3D64.848305%26pitch%3D0!7i13312!8i6656!4m2!3m1!1s0x47a8502fe2c0eba5:0x2e0f0b940821591b

Solche Situationen meine ich. Wenn du da jemals aussteigen solltest, 
bitte achte auf Radfahrer! Davon gibt's dort viele, und die Quote derer, 
die an Bremsen nicht mal denken mögen, ist hoch - wenn auch nicht 100%, 
das muss zur Ehrenrettung ja auch gesagt werden.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der
> provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert?

Genauso wie immer beim Abbiegen. Es spielt doch für die 
Vorfahrtsregelung überhaut keine Rolle aus welchem Grunde Du in die 
Nebenstraße abbiegst.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


Lesenswert?

Stefan M. schrieb:
>> In Berlin sind einige
>> Radwege "entbläut" worden; teilweise schlicht wegen ihres
>> erbarmungswürdigen Zustandes.
>
> Sowas haben "die" hier ( Hannover Umland ) auch vor.
> Mit der fadenscheinigen Begründung, dass für Radfahrer die Benutzung der
> Fahrbahn ja auch erlaubt sei.
>
> Da wo baulich Fahrradwege möglich sind müssen IMHO auch zwingend welche
> hin.
> Die hochgefährlichen Überholmanöver Auto vs Radfahrer auf der Fahrbahen
> ( Landstraße ) finde ich sehr bedenklich.

Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht geht es um den Betrieb 
Innerorts. Da gibt es keine "hochgefährlichen Überholmanöver", denn 
die Geschwindigkeitsdifferenz ist sehr viel niedriger als Außerorts.

Außerorts, d.h. begleitend zu Landstraßen, sind Radwege sehr sinnvoll.

Innerorts aber sind Radwege erwiesenermaßen nicht sinnvoll, ganz im 
Gegenteil, sie steigern sogar das Unfallrisiko, und zwar erheblich.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> B. O. schrieb:
>> Wie verhält man sich als Autofahrer, wenn man dem Verlauf der
>> provisorischen Hauptstraße folgt (abbiegt) und den Radweq überquert?
>
> Genauso wie immer beim Abbiegen. Es spielt doch für die
> Vorfahrtsregelung überhaut keine Rolle aus welchem Grunde Du in die
> Nebenstraße abbiegst.

Blos das eben keine Nebenstrasse mehr gibt.
Es gibt nur noch eine einzige Strasse.

Nach vorne steht das Schild Umleitung und zeigt an das sich 
Strassenverlauf auf unbestimmte Zeit geaendert hat, derjenige der die 
Strasse benutzt biegt nicht ab. Die einzig vorhande Strasse wendet sich 
abprupt nach Rechts.

Und da wird sie von einem Radweg gekreuzt.

Jetzt gibts zwei Moeglichkeiten.

Einmal es sind keine weiteren Schilder aufgestellt, einem Fzg. das um 
die Ecke kommt begegnet ein Radfaher von Rechts, dem Radfahrer waere 
vorrang zu geben.

Oder es sind Schilder aufgestellt welche die einzig verfuegbare Strasse 
als Vorfahrtsstrasse ausweisen, dann muss der Radler warten.

-----


Aber nochmal zurueck auf die normale Situation,
das ein Radfahrer immer Vorrang vor abbiegenden Fzg. habe ...

adfc-magdeburg:
(http://adfc-magdeburg.de/sicherheit-recht/einige-wichtige-urteile-fur-radfahrer.html)

"Benutzer eines neben der allgemeinen Fahrbahn verlaufenden Radweges 
müssen den vor ihnen befindlichen Verkehr beobachten und dürfen ein 
Fahrzeug, welches das rechte Richtungszeichen gesetzt und sich 
entsprechend eingeordnet hat, an einer Straßenkreuzung oder -einmündung 
nicht mehr überholen, es sei denn, der Vorausfahrende gibt deutlich zu 
erkennen, dass er sich vor Durchführung der Richtungsänderung überholen 
lassen werde" (BayObLG, Az. 1a St 43/65).

von Earl S. (Gast)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Aber nochmal zurueck auf die normale Situation,
> das ein Radfahrer immer Vorrang vor abbiegenden Fzg. habe ...
>
> adfc-magdeburg:
> 
(http://adfc-magdeburg.de/sicherheit-recht/einige-wichtige-urteile-fur-radfahrer.html)

das Urteil ist 50 Jahre alt...

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Blos das eben keine Nebenstrasse mehr gibt.
> Es gibt nur noch eine einzige Strasse.

Der Radweg endet doch nicht im Nichts. Offenbar geht die Straße doch 
weiter, nur ist sie für manche Verkehrsteilehmer nun gesperrt.

Es wäre doch zutiefst unlogisch und inkonsistent wenn sich ohne Änderung 
der Beschilderung und der Fahrbahnmarkierungen plötzlich die Situation 
VOR der Kreuzung ändern sollte nur weil HINTER der Kreuzung 
bestimmte Fahrzeugklassen nun gesperrt sind.

Außerdem könntest Du mal ein paar Fotos hochladen so daß man die 
Situation aus allen Seiten begutachten kann.

Aber ungeachtet dessen bin ich der festen Überzeugung daß sowohl 
Fußgängern als auch Radfahrern auf der rechten Seite beim Abbiegen 
Vorfahrt zu gewähren ist. Ich bin mir sicher daß wenn Du da einen 
Radfahrer oder Fußgänger umnietest (ganze egal ob mit oder ohne 
Baustelle) wirst Du Dich auf einiges gefaßt machen müssen.

: Bearbeitet durch User
von B. O. (t_65)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> Oder es sind Schilder aufgestellt welche die einzig verfuegbare Strasse
> als Vorfahrtsstrasse ausweisen, dann muss der Radler warten.

So ist es gemacht.
Man fährt die Vorfahrtstraße, dann kommt eine von rechts einmündende 
Straße, die provisorisch zur Vorfahrtstraße erklärt wurde (mit 
'abknickende Vorfahrt'-Schild gekennzeichnet), gradeaus ist noch 
möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr.
Nur für den Radweg, der parallel zur Vorfahrtstraße rechtsseitig 
verläuft und nun die abknickende Vorfahrtstraße kreuzt, ist nichts 
ausgeschildert.

Ich sehe schon, da muss ich mal tiefer bei den Ämtern bohren, wie da die 
Vorfahrt zu beachten ist.
Immerhin ist das 'ne Ausnahmesituation, die von keinem 
Verkehrsteilnehmer als selbstverständlich eindeutig vorauszusetzen ist.

: Bearbeitet durch User
von H. O. (oster)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> , gradeaus ist noch
> möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr.


Ja nur fuer die Radler oder auch fuer andere Verkehrsteilnehmer?
Das waere schon ein Unterschied.


+--+--+

@Bernd K

Radweg alleine ist doch keine Strasse, der kann hinfuehren wo er mag.`
Etwas entfernt neben der Strasse her, auf der Strsse selber, von ihr weg 
oder sie auch kreuzen, es bleibt aber eine andere Wegeart.
Die Vorfahrtberechtigung ausgewiessen durch bspw. die gelbweissen 
viereckigen Schilder wird wenn der parallel gefuehrt wird gegenueber 
Nebenstrassen nur "vererbt". Wenn der ueber eine gewoehnliche Strasse 
quert dann geht es halt wieder danach wer von wo kommt.

Jetzt mal "ganz normal", geradeaus Vorfahrtstr., Seitenstr. nach rechts.

Beim abbiegen, wenn parallel gefuehrt, es gibt ja die Wahlmgklt 
geradeaus oder rechts sind beide, wenn nicht anders ausgewiesen, 
gleichberechtigt!

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

B. O. schrieb:
> die provisorisch zur Vorfahrtstraße erklärt wurde (mit
> 'abknickende Vorfahrt'-Schild gekennzeichnet), gradeaus ist noch
> möglich, aber keine Vorfahrtstraße mehr.

Na also, dann also abknickende Vorfahrt, das ist eine 
Standardkonfiguration, kommt oft genug vor.

> Nur für den Radweg, der parallel zur Vorfahrtstraße rechtsseitig
> verläuft und nun die abknickende Vorfahrtstraße kreuzt, ist nichts
> ausgeschildert.

Es gilt wahrscheinlich alles was laut StVO üblich ist im Falle 
"abknickende Vorfahrt". Aus Sicht der Radfahrer und Fußgänger wird sich 
wohl nichts ändern, sie haben weiterhin Vorfahrt. Dass Radfahrer und 
Fußgänger nochmal extra eigene Schilder bräuchten an jeder Kreuzung, 
davon ist mir nichts bekannt, hab ich auch noch nie gesehen.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

Bernd K. schrieb:

> Vorfahrt zu gewähren ist. Ich bin mir sicher daß wenn Du da einen
> Radfahrer oder Fußgänger umnietest (ganze egal ob mit oder ohne
> Baustelle) wirst Du Dich auf einiges gefaßt machen müssen.

Noe, aber Streit wird es sicher geben.

Stell dir vor du willst als Radler nach links abbiegen. Ob jetzt in eine 
regulaere Strasse oder die Strasse verlassend in einen neu entdeckten 
Biergarten auf der anderen Seite. Wenn du Handzeichen gibst darf dich 
der nachfolgende Verkehr auch nicht ueberholen und muss dich auf die 
linke Seite der rechten Fahrbahnhaelfte wechseln lassen, wenn du dort 
angekommen bist darf der weiterfahren, rechts an dir vorbei, waehrend du 
rechts des Mittelstrichs stehend den Gegenverkehr abwartest. Das ist das 
gleiche als wenn einer Rechts blinkt und die Fahrt verlangsamt, den 
darfst du waehrendessen als Radler auch nicht ueberholen. Da muss man 
eben auch langsamer machen, das sind eben *gleichberechtigte 
Verkehrsteilnehmer*.

von H. O. (oster)


Lesenswert?

H. O. schrieb:
> das sind eben *gleichberechtigte
> Verkehrsteilnehmer*.

Fehlt noch was, Fussgaenger sind eine besondere Spezies.
Deren Vorrangrechte haben mit dem Vorfahrtsrecht wenig zu tun.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.