Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag irgendwie nicht angekommen trotz bestätigte Einschreiben


von Jack (Gast)


Lesenswert?

Hallo Zusammen...

Was kann man machen, wenn der potentielle Arbeitsgeber plötzlich 
behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu 
haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte.

Danke für eure Hilfe und Anworten

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

Kopie machen und nochmal schicken. Wenn irgend jemand in der Firma
ein Kreuz gesetzt und den Arbeitsvertrag verschlammt hat, braucht
man sich keinen Kopf machen. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler,
selbst widersprüchliche.

von Horst (Gast)


Lesenswert?

Neuen Laden suchen. Wenn die schon nicht einmal das auf die Kette 
bekommen...

von Jack (Gast)


Lesenswert?

Bin kein Troll!

Ehrlich nicht!

Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput ..

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Jack schrieb:

> Bin kein Troll!
>
> Ehrlich nicht!
>
> Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput ..

Ich denke, es macht keinen Sinn, den zukünftigen AG irgendwie
unter Druck zu setzen, damit man trotzdem die Stelle bekommt.
Das würde wahrscheinlich nur dazu führen, das man später am
Arbeitsplatz gemobbt wird.

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

Jack schrieb:
> Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput ..

Ist doch klar, wenn hier keine Staatsgewalt aufpasst, dann
machen die AG was sie wollen, egal ob Ingenieur oder weiß Gott
was.

von Niemand (Gast)


Lesenswert?

@ TO ,
was hast du denn nun wirklich für ein Problem, weil das mit dem AV ist 
ja wohl kein wirkliches?

Hast du nun keine Kopie mehr von dem Vertrag, oder hast du böse 
Vorahnungen was der Grund für dieses Spielchen sein könnte?

Entweder nochmals eine Kopie nun per Einschreiben ihm zuschicken, oder 
dort mal nachfragen was das soll oder für Auswirkungen / Gründe hat?

Der AV mit dir war aber schon von deinem AG unterschrieben und du 
mußtest den nur noch für den zurücksenden?
Oder hast du etwa eine Frist dabei verpasst?

von Niemand (Gast)


Lesenswert?

> Ist doch klar, wenn hier keine Staatsgewalt aufpasst, dann machen die AG
> was sie wollen, egal ob Ingenieur oder weiß Gott was.

Als Ing. o.ä. gebildete Fachkraft kannst du den Spieß aber auch 
umdrehen! So abhängig kann man von so einem Laden einfach nicht sein?

Vater Staat macht die groben Regeln, einhalten und kontrollieren + 
durchsetzen gehört zu beiden Seiten.

von Helmut S. (helmuts)


Lesenswert?

Jack schrieb:
> Hallo Zusammen...
>
> Was kann man machen, wenn der potentielle Arbeitsgeber plötzlich
> behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu
> haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte.
>
> Danke für eure Hilfe und Anworten

Hinfahren und den unterschriebenen Vertrag persönlich abgeben. So viell 
sollte einem die neue Stelle wert sein.

von Jack (Gast)


Lesenswert?

>Der AV mit dir war aber schon von deinem AG unterschrieben und du
>mußtest den nur noch für den zurücksenden?
>Oder hast du etwa eine Frist dabei verpasst?

Der Vertrag wurde unterschrieben…

Es gab tatsächlich eine Frist für das Zurücksenden, die ich eingehalten 
habe.
Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger 
Sicht die Frist verpasst.

Ich ärgere mich weniger über das Spielchen, das vielleicht gerade 
getrieben wird, sondern mehr darüber, dass ich alle anderen Zusagen 
abgesagt habe.

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

Jack schrieb:
> Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger
> Sicht die Frist verpasst.

Was welche Konsequenzen hätte?
Kann ja nichts wildes sein.

Niemand schrieb:
> Vater Staat macht die groben Regeln, einhalten und kontrollieren +
> durchsetzen gehört zu beiden Seiten.

Aber nur in Grimms Märchen. Firmen verhalten sich meist wie kleine
Königreiche. Im Job auf Einhaltung zu klagen hat, in der Regel den
Verlust des Vertrauensverhältnisses und die Kündigung zur Folge.
Andererseits kann der AG mit dem weitreichenden Weisungsrecht auch
den Vertrag und die Geduld des Arbeitnehmer nahezu bedenkenlos
ausreizen. Er muss zwar nicht, aber er kann und manche machen es
auch.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Jack schrieb:

> Der Vertrag wurde unterschrieben…
>
> Es gab tatsächlich eine Frist für das Zurücksenden, die ich eingehalten
> habe.
> Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger
> Sicht die Frist verpasst.
>
> Ich ärgere mich weniger über das Spielchen, das vielleicht gerade
> getrieben wird, sondern mehr darüber, dass ich alle anderen Zusagen
> abgesagt habe.

Ich würde erst einmal abwarten, wie sich Dein AG beim Zusenden
einer Kopie verhält. Sollte er sich dann tatsächlich auf Frist-
versäumnis berufen, würde ich da nicht weiter nachbohren, sondern
eher die abgesagten Kontakte wiederaktivieren. Denen kannst Du ja
sagen, das ein AG (nicht sagen, welcher) trotz unterschriebenem
Vertrag einen Rückzieher gemacht hat.

von Schwachmatentalk (Gast)


Lesenswert?

soviel rechtlicher Unsinn (in Bezug auf die obigen schwachsinnigen 
Ratschläge: illegale Gesprächsmitschnitte, Kopienachversand, etc.) wie 
hier gepostet wird sprengt echt den Rahmen!
Es geht nur um eine Frage: Ist der Zugang nachweisbar oder nicht?
Für den Rest ist Dein hoffentlich fähiger Rechtsanwalt zuständig und 
nicht juristische Laien, die irrsinnige Ratschläge am Rande der 
Strafbarkeit erteilen.
Bedenke: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist teurer.

von Lauscher (Gast)


Lesenswert?

Rechtsexperte schrieb:
> Bedenke: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist teurer.

Bedenke auch: Jeder Rechtsanwalt will dein Bestes, nämlich dein Geld. 
;-)

Bei der Wahl eines RAs ist äusserste Umsicht geboten! In Deutschland
herrscht bekanntlich eine enorme Anwaltsschwemme. Viele Juristen nagen
am Hungertuch und betreiben deshalb eine "Wohnzimmerkanzlei".
Übrigens wird kaum ein Anwalt jemals ein Mandat ablehnen, auch wenn
er von der vorliegenden Materie nicht die geringste Ahnung hat.

> Es geht nur um eine Frage: Ist der Zugang nachweisbar oder nicht?

Der TO spricht eingangs von einem 'bestätigten Einschreiben'. Im Bereich
der Deutschen Post könnte es sich dabei um ein "Einschreiben mit
Rückschein" handeln, was die Rechtsposition des Absenders stärkt.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


Lesenswert?

Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

1. Der Vertrag ist ohne böse Absicht verloren gegangen. Das Problem 
sollte sich in dem Falle einfach aus der Welt schaffen lassen

2. Der AG speilt irgendwelche Spielchen. Selbst mit Zugangsnachweis und 
Anwalt dürfte dann nach 4 Wochen in der Probezeit Schluß sein.

Anscheinend nur Schwachmaten bzw. Trolle unterwegs.

von Daniel F. (Firma: IT) (daniel_f745)


Lesenswert?

..es stimmt aber schon, die Firmen nehmen sich einfach zuviel raus. 
Glauben sie sind sonst wer..
Picken sich die Rosinen raus wo es geht, ob bei Bewerbern fürn Appel und 
nen Ei, oder wie man am besten Steuern unterdrücken kann.

Da gehört wirklich etwas getan.
Ist halt so wie leider überall:
Wer schon hat, dem wird gegeben...!

von Rudi Radlos (Gast)


Lesenswert?

Jack schrieb:
> behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu
> haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte.

Sende den unterschriebenen, eingescannten Vertrag jetzt nochmals als 
Mail und häng die Kopie des Einschreibens/Rückschein dran. 5 Minuten 
später ruft Du ihn an ob Du nochmals zur Unterschrift hinkommen sollst 
oder ob diese Mail ausreicht.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.