Hallo Zusammen... Was kann man machen, wenn der potentielle Arbeitsgeber plötzlich behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte. Danke für eure Hilfe und Anworten
Kopie machen und nochmal schicken. Wenn irgend jemand in der Firma ein Kreuz gesetzt und den Arbeitsvertrag verschlammt hat, braucht man sich keinen Kopf machen. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, selbst widersprüchliche.
Neuen Laden suchen. Wenn die schon nicht einmal das auf die Kette bekommen...
Bin kein Troll! Ehrlich nicht! Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput ..
Jack schrieb: > Bin kein Troll! > > Ehrlich nicht! > > Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput .. Ich denke, es macht keinen Sinn, den zukünftigen AG irgendwie unter Druck zu setzen, damit man trotzdem die Stelle bekommt. Das würde wahrscheinlich nur dazu führen, das man später am Arbeitsplatz gemobbt wird.
Jack schrieb: > Aber der Arbeitsmarkt für Ingenieure ist echt kaput .. Ist doch klar, wenn hier keine Staatsgewalt aufpasst, dann machen die AG was sie wollen, egal ob Ingenieur oder weiß Gott was.
@ TO , was hast du denn nun wirklich für ein Problem, weil das mit dem AV ist ja wohl kein wirkliches? Hast du nun keine Kopie mehr von dem Vertrag, oder hast du böse Vorahnungen was der Grund für dieses Spielchen sein könnte? Entweder nochmals eine Kopie nun per Einschreiben ihm zuschicken, oder dort mal nachfragen was das soll oder für Auswirkungen / Gründe hat? Der AV mit dir war aber schon von deinem AG unterschrieben und du mußtest den nur noch für den zurücksenden? Oder hast du etwa eine Frist dabei verpasst?
> Ist doch klar, wenn hier keine Staatsgewalt aufpasst, dann machen die AG > was sie wollen, egal ob Ingenieur oder weiß Gott was. Als Ing. o.ä. gebildete Fachkraft kannst du den Spieß aber auch umdrehen! So abhängig kann man von so einem Laden einfach nicht sein? Vater Staat macht die groben Regeln, einhalten und kontrollieren + durchsetzen gehört zu beiden Seiten.
Jack schrieb: > Hallo Zusammen... > > Was kann man machen, wenn der potentielle Arbeitsgeber plötzlich > behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu > haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte. > > Danke für eure Hilfe und Anworten Hinfahren und den unterschriebenen Vertrag persönlich abgeben. So viell sollte einem die neue Stelle wert sein.
>Der AV mit dir war aber schon von deinem AG unterschrieben und du >mußtest den nur noch für den zurücksenden? >Oder hast du etwa eine Frist dabei verpasst? Der Vertrag wurde unterschrieben… Es gab tatsächlich eine Frist für das Zurücksenden, die ich eingehalten habe. Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger Sicht die Frist verpasst. Ich ärgere mich weniger über das Spielchen, das vielleicht gerade getrieben wird, sondern mehr darüber, dass ich alle anderen Zusagen abgesagt habe.
Jack schrieb: > Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger > Sicht die Frist verpasst. Was welche Konsequenzen hätte? Kann ja nichts wildes sein. Niemand schrieb: > Vater Staat macht die groben Regeln, einhalten und kontrollieren + > durchsetzen gehört zu beiden Seiten. Aber nur in Grimms Märchen. Firmen verhalten sich meist wie kleine Königreiche. Im Job auf Einhaltung zu klagen hat, in der Regel den Verlust des Vertrauensverhältnisses und die Kündigung zur Folge. Andererseits kann der AG mit dem weitreichenden Weisungsrecht auch den Vertrag und die Geduld des Arbeitnehmer nahezu bedenkenlos ausreizen. Er muss zwar nicht, aber er kann und manche machen es auch.
Jack schrieb: > Der Vertrag wurde unterschrieben… > > Es gab tatsächlich eine Frist für das Zurücksenden, die ich eingehalten > habe. > Würde die AG den Vertrag nicht bekommen haben, hätte ich aus heutiger > Sicht die Frist verpasst. > > Ich ärgere mich weniger über das Spielchen, das vielleicht gerade > getrieben wird, sondern mehr darüber, dass ich alle anderen Zusagen > abgesagt habe. Ich würde erst einmal abwarten, wie sich Dein AG beim Zusenden einer Kopie verhält. Sollte er sich dann tatsächlich auf Frist- versäumnis berufen, würde ich da nicht weiter nachbohren, sondern eher die abgesagten Kontakte wiederaktivieren. Denen kannst Du ja sagen, das ein AG (nicht sagen, welcher) trotz unterschriebenem Vertrag einen Rückzieher gemacht hat.
soviel rechtlicher Unsinn (in Bezug auf die obigen schwachsinnigen Ratschläge: illegale Gesprächsmitschnitte, Kopienachversand, etc.) wie hier gepostet wird sprengt echt den Rahmen! Es geht nur um eine Frage: Ist der Zugang nachweisbar oder nicht? Für den Rest ist Dein hoffentlich fähiger Rechtsanwalt zuständig und nicht juristische Laien, die irrsinnige Ratschläge am Rande der Strafbarkeit erteilen. Bedenke: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist teurer.
Rechtsexperte schrieb: > Bedenke: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat ist teurer. Bedenke auch: Jeder Rechtsanwalt will dein Bestes, nämlich dein Geld. ;-) Bei der Wahl eines RAs ist äusserste Umsicht geboten! In Deutschland herrscht bekanntlich eine enorme Anwaltsschwemme. Viele Juristen nagen am Hungertuch und betreiben deshalb eine "Wohnzimmerkanzlei". Übrigens wird kaum ein Anwalt jemals ein Mandat ablehnen, auch wenn er von der vorliegenden Materie nicht die geringste Ahnung hat. > Es geht nur um eine Frage: Ist der Zugang nachweisbar oder nicht? Der TO spricht eingangs von einem 'bestätigten Einschreiben'. Im Bereich der Deutschen Post könnte es sich dabei um ein "Einschreiben mit Rückschein" handeln, was die Rechtsposition des Absenders stärkt.
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: 1. Der Vertrag ist ohne böse Absicht verloren gegangen. Das Problem sollte sich in dem Falle einfach aus der Welt schaffen lassen 2. Der AG speilt irgendwelche Spielchen. Selbst mit Zugangsnachweis und Anwalt dürfte dann nach 4 Wochen in der Probezeit Schluß sein. Anscheinend nur Schwachmaten bzw. Trolle unterwegs.
..es stimmt aber schon, die Firmen nehmen sich einfach zuviel raus. Glauben sie sind sonst wer.. Picken sich die Rosinen raus wo es geht, ob bei Bewerbern fürn Appel und nen Ei, oder wie man am besten Steuern unterdrücken kann. Da gehört wirklich etwas getan. Ist halt so wie leider überall: Wer schon hat, dem wird gegeben...!
Jack schrieb: > behauptet, die Zweitschrift des Arbeitsvertrages nicht bekommen zu > haben, obwohl er vor zwei Wochen das Gegenteil telefonisch bestätigte. Sende den unterschriebenen, eingescannten Vertrag jetzt nochmals als Mail und häng die Kopie des Einschreibens/Rückschein dran. 5 Minuten später ruft Du ihn an ob Du nochmals zur Unterschrift hinkommen sollst oder ob diese Mail ausreicht.
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