Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Störabstrahlungsmessung in einer Vollabsorberkammer. Wenn ich mir z.B. in der Norm das Bild anschaue wie der Abstand zwischen EUT und Antenne ist, wird immer auf den Antennenbezugspunkt verwiesen. Ich habe gesehen, dass dazu oft die halbe Antennenlänge herangezogen wird. Ich habe jetzt hier eine Doppelstegantenne. Im Datenblatt sind Angaben für den Abstand von Antennenmitte zum EUT und Antennenspitze zum EUT. Wenn ich dem entsprechend die Korrekturwerte verwende, ist es doch kein Problem die Messstrecke von 3 m auf den Abstand zwischen Antennenspitze und EUT-Front zu beziehen oder?(Obwohl das laut diverser Prüfberichte eher unüblich erscheint) Es ist aber wesentlich einfach dann den Abstand zu messen und ich denke dann passieren kleinere Fehler beim aufstellen der Antenne. Was meint ihr dazu? Kann man bei gestrahlten Emissionsmessungen in einer FAC/FAR den Abstand so verwenden? grüße emc
Hi, emc, > ich habe eine Frage bezüglich der Störabstrahlungsmessung in einer > Vollabsorberkammer. > Was meint ihr dazu? Kann man bei gestrahlten Emissionsmessungen in einer > FAC/FAR den Abstand so verwenden? Hat ein technisch unterbelichteter Kaufmann Deine Argumente ignoriert und Dich überreden wollen, die Kosten zu senken durch Einholung von billigem Rat? Dann hilft vielleicht dieser Protest: a) Entweder verlangt der Kunde qualitative Produkte und Dienstleistungen. Dafür lohnt sich der Aufwand, den Du beschreibst, wobei die Grauzone Deiner Messungen immer dem Kunden gehört. Egal, wie teuer sie durch Billigrat wird. Spätestens der Amtsrichter will die Meßprotokolle einsehen, die Messung nachvollziehen und wird einen Profi als Gutachter beiziehen. b) Falls Du keine professionellen Ergebnisse brauchst, könntest Du mit dem Billig-Rat auskommen, den ich und andere hier Dir wohl geben könnten. Aber dann bräuchtest Du auch keine teure Ausrüstung. Profis verderben sich nicht die Preise, indem sie ihren teuren Rat hier kostenlos geben. Der eine oder andere hier mag Profi sein, wird das aber für sich behalten. Ergänzung zu a): EMV und die Normen dazu sind kein "gesunder Menschenverstand", sondern ergaben sich aus lauter Rechtsstreitigkeiten zur Vermeidung weiterer. Die EMV-Normen - und der Abstand zwischen EUT und Antenne gehört dazu - sind nur teilweise Physik, der Rest ist Juristerei. Deshalb wird billiger Rat teuer. Deshalb gebe ich Dir keinen sondern hoffe auf ein Vorgehen, das den Risiken angemessen ist. Ciao Wolfgang Horn
Hallo, der Abstand zwischen Antenne und EUT wird vom Phasenzentrum der Antenne gemessen. Bei einer Hornantenne wäre das die Apperturöffung. Bei Hybridantennen wie Bi-Logs, gibt der Hersteller das Phasenzentrum an. Die Korrekturwerte sind dann hierauf bezogen. Wenn ein anderer Messabstand gewünscht wird, z.B. 1m muss der Korrekturfaktor von einem Kalibrierlabor entsprechend bestimmt werden. Gruß Tobi
Hallo, erst mal zu Wolfgangs relativ langen Text. Danke, daber das wollte ich nicht hören :-)! @Tobi es geht um folgende Antenne:http://schwarzbeck.de/Datenblatt/9149NR.pdf Demnach kann ich doch die Antennenspitze als Bezugspunkt zur Abstandsbestimmung verwenden oder? grüße und gn8 emc
Die eine Methode wird eher bei der Immunitätsprüfung, die andere bei der Emissionsmessung verwendet. Aber: beide Methoden sind auch bei der Emissionsmessung möglich, der Hersteller gibt dazu die entsprechenden k-Faktoren an. Die Unterschiede liegen im wenige Zehntel-dB- Bereich ( auf der 3-m-Strecke), auf der 10-m-Strecke unterhalb der Wiederholgenauigkeit von Messungen. Bei den Messungen zur Überprüfung der normierten Streckendämpfung wird ohnehin "alles" berücksichtigt. Und - womöglich entgegen manchen Meinungen - gibt es hier auch kostenfreien professionellen Rat; dazu ist ein Forum da.
Marc O. schrieb: > Und - womöglich entgegen manchen Meinungen - gibt es hier auch > kostenfreien professionellen Rat; dazu ist ein Forum da. Zum Glück ist das wirklich so. Wer allerdings hofft, hier alle Probleme in seinem Projekt gelöst zu bekommen, der ist etwas blauäugig. Für interne Pre-Compliance kann man (mit Nutzung eines Sicherheitszuschlags) auch mit der "anderen" Messmethode arbeiten. Das Phasenzentrum einer Antenne wandert häufig über die Frequenz, insbesondere bei LPDAs.
Ja, der Bezugspunkt ist hier die Antennespitze. Der Antennenfaktor ist der mit k Bezeichnete Wert.
So ich habe jetzt die Spitze verwendet mit den entsprechenden k Werten. Danke nochmal für die bisherigen Antworten. Andere Frage....Es gibt ja Antennen mit einer recht breiten Richtcharakterisitk wie Bikonischlogarhitmische Antennen...dann gibt es welche wie die von mir oben genannte Doppelstegantenne, welche eine viel engere Richtcharakteristik aufweist. Nun ist es ja so, dass man bei der Störabstrahlugnsmesusng nicht die Reflexionen messen will, sondern die direkte Emission des Prüflings. Ist es dann nicht besser eine Antenne mit kleinem Empfangswinkel bzw. stark gerichteter Charakteristik zu verwenden. Die ist doch dann viel unempfinglicher gegenüber Reflexionen oder? Natürlich muss die Antenne dann auch entsprechend ausgerichtet sein, damit der Prüfling von der Dimensionierung auch ganz abgehört werden kann. Wie seht ihr das? grüße emc
Das ist eher eine Frage, wie der Prüfling, der Aufbau und die Messumgebung (Halle) mechanisch aussieht. Die Kabel können (insbesondere im unteren Frequenzbereich) einiges zur Emission/Immunität beitragen. Diese sollten in der Nähe des Prüflings innerhalb des Öffnungswinkels liegen. Allerdings ist das immer eine Frage der Wellenlänge. Deine Antenne ist ja erst ab 600MHz nutzbar, oder? Da ist das Lambda nur noch ca. 60cm. Btw: Neuere Messmethoden betrachten bei verschiedenen Höhen einen Tilt der Messantenne als sinnvoll, damit die Antenne die Emissionen auch wirklich in der Hauptrichtung aufnimmt und nicht nur die Absorberwand "ansieht". Ein paar Fragen: Zu welchem Zweck werden die Messungen gemacht? (Pre-Compliance, Compliance)? Wie gross ist denn die Kammer? Was für Absorber sind vorhanden (Frequenzbereich)? Was für Messantennen ausser der obengenannten werden genutzt? Für Zulassungsmessungen/Compliance hält man sich besser immer an die Normvorgaben. Alles andere wäre ein nicht abschätzbares rechtliches Risiko. Gruss
Deine Antenne ist ja erst ab 600MHz nutzbar, oder? Korrekt. Zu welchem Zweck werden die Messungen gemacht? (Pre-Compliance, Compliance)? Ja precompliance Störabstrahlung und fullcompliance Störfestigkeit. Bei Precompliance will man natürlich das beste rausholen. Wie gross ist denn die Kammer? 2,8m*7m*2,75m[Breite/Länge/Höhe] (Vollabsorberkammer), Messstrecke 3m. Was für Absorber sind vorhanden (Frequenzbereich)? Ferritkacheln an der Wand für den unteren Bereich und Pyramidenabsorber, aber welcher Typ das ist kann ich so nicht sagen. Als Messantenne wird für den Frequenbereich von 30 MHz bis 1 GHz eine Biconlog(Hybridantenne verwendet). http://www.ets-lindgren.com/manuals/3142D-399229-I.pdf Der Antennenfaktor dieser Antenne hebt den Noisefloor stärker an als die Doppelstegantenne. Da hat man das Problem, dass der Nosiefloor mit der Biconlog schnell mal auf dem Niveau des Störemissionsgrenzwertes liegt. Deswegen finde ich es sinnvoller die Doppelstegantenne oberhalb von 1 GHz zu nutzen. Ja da es Precompliance ist, haben wir immer das ziel so weit wie möglich vom Grenzwert entfernt zu sein mit den Emissionsspektrum. grüße emc
Also von der Compliance-Messung rate ich erstmal dringend ab. Das hört sich nicht so wirklich richtig an, wie ich es von den EMV-Laboren kenne. Das Problem ist die Grösse, gerade weil die Wände knapp näher sind, als der Messabstand. Unter 200MHz wird das Ergebnis vermutlich verfälscht und ist ohne Kalibration der Kammer/Antenne im Aufbau eher nicht nutzbar (zumindest für Compliance). Zu hoher Rauschteppich bei 3m? Ist dein Messgerät so schlecht? Was nutzt du? Erfüllt denn die Kammer + innerer Aufbau (Drehtisch, Antennen, Hilfsleitungen) die Mehrpunktkalibration/Messung für solche Messungen? Das wird afaik in den Normen gut vorgegeben. Mein Rat: Für Pre-Compliance kann mit entsprechendem Wissen/Erfahrung was basteln und liegt dann recht gut, um Loops im externen Labor zu vermeiden. Für "echte" und belastbare Zulassungsmessungen sind die externen Labore da, die regelmässig zertifiziert werden (müssen). Ein hausinternes Labor auf den Stand eines EMV-Dienstleisters zu bringen, ist oft zuviel Aufwand (Material, Kosten, Zeit, Personal). Zu den Kosten: Die liegen durchaus in den sechsstelligen Bereich für eine schlüsselfertige Lösung. Falls doch gewünscht, helfen hier auch Dienstleister weiter, wenn man nicht die erforderlichen Spezialkenntnisse hat.
Zu hoher Rauschteppich bei 3m? Ist dein Messgerät so schlecht? Was nutzt du? ESCI-7 fullcompliant ist das Gerät. Aber eine RBW von 1 MHz zieht den Floor nun mal hoch. Wenn man die Fachgrundnorm für Wohnbereich heranieht mit dem Schärfsten Grad, ist das nicht so einfach. Da braucht man schon preams oder ähnliches schätze ich. Wenn ich die rbw runtersetze, komme ich noch drunter. Aber dann verpasse ich ja breitbandige Störer. Erfüllt denn die Kammer + innerer Aufbau (Drehtisch, Antennen, Hilfsleitungen) die Mehrpunktkalibration/Messung für solche Messungen? Das wird afaik in den Normen gut vorgegeben. Die Kammer wurde zu beginn einer nsa Messung unterzogen, welche fehl schlug. Bei der Störfestigkeit kann man für kleinere Prüflinge ein homogenes Feld kalibrieren.
emc schrieb: > Aber eine RBW von 1 MHz zieht den > Floor nun mal hoch. Das ist korrekt. Die ZF- Bandbreite von 1 MHz wird aber doch erst oberhalb 1 GHz gewählt. Dort sind die Grenzwerte auch höher. Zwischen 30 und 1000 MHz nehmen wir 120 kHz. Dann ist das Grundrauschen erheblich niedriger. Betrieb der Eingangsselektion reduziert erneut um einige dB. Was ist bei der Streckendämpfungsmessung schiefgelaufen? Auf welche Art wurde die durchgeführt, und in welchem Frequenzbereich liegt das Problem? Bei einer Kabinenhöhe von < 3 m kann natürlich die maximal geforderte Antennenhöhe von 4 m nicht erreicht werden, zumal bei mechanisch ausladenden Gebilden bei vertikaler Polarisation.
Dort sind die Grenzwerte auch höher. Ja das stimmt, jedoch steigt das Rauschen nun mal rapide an, auf Grund von RBW, Antennenfaktor und Kabeldamäpfung. Zwischen 30 und 1000 MHz nehmen wir 120 kHz. Ja klar verwenden wir auch unterhalb von 1GHz. Unterhalb von 1 GHz ist das auch noch kein Probelm. Erst oberhalb von 1GHz wird es problematisch, vorallem, wenn es Richtung 6 GHz geht(dort ist nun mal 1 MHz rbw gefordert). Was ist bei der Streckendämpfungsmessung schiefgelaufen? Das weiß ich nicht, da dies vor meiner Zeit hier passiert ist. Ein Kabinenhersteller gibt in der Regel auch nie eine Garantie, dass die NSA erfolgreich ist, da es auch sehr auf Fertigungstoleranzen ankommt. Wir wollen gar nicht fullcompliant sein, aber man will in der Lage sein abschätzen zu können, wann man zur Sicherheit nochmal ins externe Labor geht und wann nicht. Bei einer Kabinenhöhe von < 3 m kann natürlich die maximal geforderte Antennenhöhe von 4 m nicht erreicht werden, zumal bei mechanisch ausladenden Gebilden bei vertikaler Polarisatio Bei einer FAC wird auch kein Höhenscan durchgeführt, da dort die Groundplane quasi abgedeckt ist. Das macht man eher auf einem OATS oder SAC. Es gibt da spezielle Validierverfahren wie in der DIN EN 61000-4-22. Grüße emc
emc schrieb: > FAC Hatte ich vorsorglich überlesen... Die werden doch aber hauptsächlich für Funkgeräte i.w.S. verwendet?
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