Die Frage sagt es schon... Hab zwar schon mal im Bergrecht etwas geforscht aber so richtig schlau wurde ich nicht draus
So genau weiß ich das nicht mehr, war glaube auch Länder abhängig aber viel mehr als 3-5m werden's nicht sein.
☞ J-A von der H. schrieb: > Die Frage sagt es schon... > > Hab zwar schon mal im Bergrecht etwas geforscht aber so richtig schlau > wurde ich nicht draus Wenns ein herrenloser schatz ist gehörts dir wohl nicht, außer in Bayern: https://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal Bei Bodenschätzen gelten wohl Schurfrechte. Awsserquellen und adern sind wohl Wasserrecht. MfG,
es könnte sich evtl die Frage stellen, warum ich an im Untergrund gelegenen Erdschichten scheinbar kein Eigentum anmelden kann, ich aber dort ein Rohr sanieren darf. zumal dieses Rohr zum grossteil auch noch auf Nachbars Grundstück liegt. ca 5 meter liegen auf meinem Grund, nochmal 15m auf Nachbars Grund. Und ich soll möglicherweise die Sanierung auch für diese 15m bezahlen. BTW 20 meter weiter wird tonnenweise Gülle ausgefahren. wobei wir mal wieder bei gewissen Gleichheitsgrundsätzen wären.
☞ J-A von der H. schrieb: > es könnte sich evtl die Frage stellen, warum ich an im Untergrund > gelegenen Erdschichten scheinbar kein Eigentum anmelden kann, ich aber > dort ein Rohr sanieren darf. zumal dieses Rohr zum grossteil auch noch > auf Nachbars Grundstück liegt. ca 5 meter liegen auf meinem Grund, > nochmal 15m auf Nachbars Grund. Und ich soll möglicherweise die > Sanierung auch für diese 15m bezahlen. > > BTW 20 meter weiter wird tonnenweise Gülle ausgefahren. > > wobei wir mal wieder bei gewissen Gleichheitsgrundsätzen wären. Irgendwie ist das ziemlich zusammenhangslos, was du da schreibst. Was ist das denn für ein Rohr? Ein Abwasserrohr? Verwendest du das, dein Nachbar oder beide? Wurde für dieses Rohr eine Dienstbarkeit notariell beurkundet? Warum bist du der Meinung, du müsstest die Sanierung zahlen?
Das kommt drauf an was drunterliegt. Liegt ein riesen Haufen Gold oder gigantische Mengen Erdöl drunter, dann gehört es dem Staat. Liegt eine ehemalige Asbestmüllkippte drunter, oder ein Atommüll-Endlager, dann gehört natürlich alles Dir.
T. Thoern >Irgendwie ist das ziemlich zusammenhangslos "Y"-Verbindung auf Nachbars Grundstück, das hängt für mich ziemlich guad z'amma >Warum bist du der Meinung, du müsstest die Sanierung zahlen? weil es entspr Anschreiben gibt "Nach Altaktenlage". wenns ums Bezahlen geht da sind die Behörden nämlich sehr rege und wissen genau, wo man nötige Infos herbekommt. Und vernetzt ist man natürlich auch. aber hab Du mal einen Anspruch auf nur einen Doppel-Pfennig, Da wird man träge und kennt sich "untereinander" nicht. magic smoke >>Das kommt drauf an was drunterliegt. genau das ist es.
Du hast also wahrscheinlich zusammen mit dem Grundstück ein Stück Sondermüll erworben welches dazumal dem vorbesitzer teuer in Rechnung gestellt wurde und sollst jetzt behördlich verordnet sanieren, inklusive dessen was du gar nicht miterworben hast? Namaste
wenn man ein möglicherweise poröses Ton-Rohr (Abfluss) als Sondermüll bezeichnet, ja. das kann letztlich dabei herauskommen. Dann bin ich aber streitbar und warte auf eine Feststellung. Und frag mal, warum in einem Wasserschutzgebiet Bauschutt incl aller denkbaren Verunreinigungen als Wegbefestigung eingesetzt werden kann. Eine entspr. Anfrage dahingehend verlief bereits vor 2 Jahren im Sande. Dann komme ich mal mit "Altaktenlage" (Fotos etc) Ich weiss, dass ich dabei sehr wahrscheinlich nix erreiche, aber irgendwie machts trotzdem Sinn, zu zeigen, dass man nicht alles sang- und klanglos hinnimmt. Quasi mal den Gleichheitsgrundsatz "antesten". Ich mache dann schlicht die Sanierung meines Abwasserrohres von der Beseitigung des Bauschutts im Wasserschutzgebiet abhängig, solange ich das kann. Mittlerweile ist über besagtem Weg sprichwörtlich Gras gewachsen.
Ich könnte ja sagen Du hast Da ein Problem mit dem Zusammenbruch der DDR oder der Mauer.. wäre ähnlich intelligent..ist aber auch "Altaktenlage". Vergiß es die Behörden in Bedrängnis nehmen zu wollen, im Zweifelsfalle spielt nämlich das Gericht mit und erzählt Dir das Dein Anliegen mit dem Weg und deren mit dem Rohr Nichts miteinander zu tun haben, Du darfst dann separat klagen.. Viel Spaß damit Geld bei Gericht verbrennen zu wollen.. Gruß, Holm
ein Grundstück "gehört" einem sowieso nicht ... ich würde das eher als "Nutzungsrecht mit VIELEN Einschränkungen" bezeichnen..
Robert L. schrieb:
> ein Grundstück "gehört" einem sowieso nicht ...
... falls privat. Bei Firmengeländen hört die dt. Gesetzgebung oft am
Eingangstor auf, siehe Schild: "Hier gilt die StVO" ...aber sonst nix.
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