Forum: Offtopic bis wie tief unter meinem Grundstück gehört alles mir?


von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Die Frage sagt es schon...

Hab zwar schon mal im Bergrecht etwas geforscht aber so richtig schlau 
wurde ich nicht draus

von Teo D. (teoderix)


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So genau weiß ich das nicht mehr, war glaube auch Länder abhängig aber 
viel mehr als 3-5m werden's nicht sein.

von (prx) A. K. (prx)


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von Fpgakuechle K. (Gast)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> Die Frage sagt es schon...
>
> Hab zwar schon mal im Bergrecht etwas geforscht aber so richtig schlau
> wurde ich nicht draus

Wenns ein herrenloser schatz ist gehörts dir wohl nicht, außer in 
Bayern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal

Bei Bodenschätzen gelten wohl Schurfrechte. Awsserquellen und adern sind 
wohl Wasserrecht.

MfG,

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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es könnte sich evtl die Frage stellen, warum ich an im Untergrund 
gelegenen Erdschichten scheinbar kein Eigentum anmelden kann, ich aber 
dort ein Rohr sanieren darf. zumal dieses Rohr zum grossteil auch noch 
auf Nachbars Grundstück liegt. ca 5 meter liegen auf meinem Grund, 
nochmal 15m auf Nachbars Grund. Und ich soll möglicherweise die 
Sanierung auch für diese 15m bezahlen.

BTW 20 meter weiter wird tonnenweise Gülle ausgefahren.

wobei wir mal wieder bei gewissen Gleichheitsgrundsätzen wären.

von Thomas H. (thoern)


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☞ J-A von der H. schrieb:
> es könnte sich evtl die Frage stellen, warum ich an im Untergrund
> gelegenen Erdschichten scheinbar kein Eigentum anmelden kann, ich aber
> dort ein Rohr sanieren darf. zumal dieses Rohr zum grossteil auch noch
> auf Nachbars Grundstück liegt. ca 5 meter liegen auf meinem Grund,
> nochmal 15m auf Nachbars Grund. Und ich soll möglicherweise die
> Sanierung auch für diese 15m bezahlen.
>
> BTW 20 meter weiter wird tonnenweise Gülle ausgefahren.
>
> wobei wir mal wieder bei gewissen Gleichheitsgrundsätzen wären.

Irgendwie ist das ziemlich zusammenhangslos, was du da schreibst.
Was ist das denn für ein Rohr? Ein Abwasserrohr? Verwendest du das, dein 
Nachbar oder beide? Wurde für dieses Rohr eine Dienstbarkeit notariell 
beurkundet? Warum bist du der Meinung, du müsstest die Sanierung zahlen?

von Magic S. (magic_smoke)


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Das kommt drauf an was drunterliegt.

Liegt ein riesen Haufen Gold oder gigantische Mengen Erdöl drunter, dann 
gehört es dem Staat. Liegt eine ehemalige Asbestmüllkippte drunter, oder 
ein Atommüll-Endlager, dann gehört natürlich alles Dir.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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T. Thoern
>Irgendwie ist das ziemlich zusammenhangslos

"Y"-Verbindung auf Nachbars Grundstück, das hängt für mich ziemlich
guad z'amma

>Warum bist du der Meinung, du müsstest die Sanierung zahlen?

weil es entspr Anschreiben gibt "Nach Altaktenlage".

wenns ums Bezahlen geht da sind die Behörden nämlich sehr rege und 
wissen genau, wo man nötige Infos herbekommt. Und vernetzt ist man 
natürlich auch.

aber hab Du mal einen Anspruch auf nur einen Doppel-Pfennig,
Da wird man träge und kennt sich "untereinander" nicht.

magic smoke
>>Das kommt drauf an was drunterliegt.
genau das ist es.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Du hast also wahrscheinlich zusammen mit dem Grundstück ein Stück 
Sondermüll erworben welches dazumal dem vorbesitzer teuer in Rechnung 
gestellt wurde und sollst jetzt behördlich verordnet sanieren, inklusive 
dessen was du gar nicht miterworben hast?

Namaste

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wenn man ein möglicherweise poröses Ton-Rohr (Abfluss) als Sondermüll 
bezeichnet, ja.
das kann letztlich dabei  herauskommen.

Dann bin ich aber streitbar und warte auf eine Feststellung.
Und frag mal, warum in einem Wasserschutzgebiet Bauschutt incl aller 
denkbaren Verunreinigungen als Wegbefestigung eingesetzt werden kann.

Eine entspr. Anfrage dahingehend verlief bereits vor 2 Jahren im Sande.
Dann komme ich mal mit "Altaktenlage" (Fotos etc)

Ich weiss, dass ich dabei sehr wahrscheinlich nix erreiche, aber 
irgendwie machts trotzdem Sinn, zu zeigen, dass man nicht alles sang- 
und klanglos hinnimmt. Quasi mal den Gleichheitsgrundsatz "antesten".
Ich mache dann schlicht die Sanierung meines Abwasserrohres von der 
Beseitigung des Bauschutts im Wasserschutzgebiet abhängig, solange ich 
das kann.
Mittlerweile ist über besagtem Weg sprichwörtlich Gras gewachsen.

von Holm T. (Gast)


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Ich könnte ja sagen Du hast Da ein Problem mit dem Zusammenbruch der DDR 
oder der Mauer.. wäre ähnlich intelligent..ist aber auch "Altaktenlage".

Vergiß es die Behörden in Bedrängnis nehmen zu wollen, im Zweifelsfalle 
spielt nämlich das Gericht mit und erzählt Dir das Dein Anliegen mit dem 
Weg und deren mit dem Rohr Nichts miteinander zu tun haben, Du darfst 
dann separat klagen..
Viel Spaß damit Geld bei Gericht verbrennen zu wollen..

Gruß,

Holm

von Robert L. (lrlr)


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ein Grundstück "gehört" einem sowieso nicht ...

ich würde das eher als "Nutzungsrecht mit VIELEN Einschränkungen" 
bezeichnen..

von Rainer V. (rudi994)


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Robert L. schrieb:
> ein Grundstück "gehört" einem sowieso nicht ...

... falls privat. Bei Firmengeländen hört die dt. Gesetzgebung oft am 
Eingangstor auf, siehe Schild: "Hier gilt die StVO" ...aber sonst nix.

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