Meine Fritzbox kann ein zweites WLAN als Gastzugang anbieten. Lässt sich
dieses separat über IP6 führen, oder gibt es eine bessere Möglichkeit,
so dass bei Problemen durch die Internetnutzung der verantwortliche User
"hinter" dem Anschluss ermittelt werden kann?
Ich möchte vermeiden, dass ich eine dicke Rechnung oder eine
Durchsuchung bekomme, wenn bei mir ein anderer etwas unrechtes tut..
Vermutlich gibt es auch Lösungen zur privaten Vorratsdatenspeicherung,
aber erstens möchte ich keinen Aufwand, und zweitens dürfte dies auch
nicht ganz rechtens sein (abgesehen von einer vermutlich erforderlichen
Einverständniserklärung, dass ich in den Verbindungsdaten schnüffeln
könnte).
Da sehe ich nur:
"Haftung – Aus unserer Sicht gilt: verantwortlich ist immer, wer die
unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt,
dagegen spricht die sogannte Mitstörerhaftung, die wir ablehnen."
Meintest du das?
So wie ich das verstanden habe, ist "freifunk" auf 2 Arten abgesichert:
1. Freifunk zählt als Povider. D.h. es gibt keine Störerhaftung für
denjenigen der den Freifunk-Router betreibt.
2. Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein
Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt.
xyz schrieb:> Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein> Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt.
Genu, Du leihst Dir hier ein Auto und verkaufst es in Polen. Dann kann
man Dich hier nicht bestrafen weil Du es ja im Ausland unterschlagen
hast.
Das einzige was das ändert ist, daß es aufwändiger wird den 'Täter' zu
ermitteln und es sich dadurch für die Abmahnanwälte nicht mehr lohnt.An
der eigendlichen Haftung ändert es nichts.
Wenn Du Dein Netzwerk mit einem Gast teilst und ihm mitteilst, daß er
damit keinen Unsinn bauen darf reicht es für die 'Störerhaftung' in der
Regel aus, wenn Du jederzeit sagen kannst wer das Netz mitbenutzt hat.
Du hast trotzdem erstmal den Aufwand und die Anwaltskosten, solche
Freundlichkeit lohnt sich in Deutschland nicht.
Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch
nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur
ein Denkanstoß ...
Frank E. schrieb:> Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch> nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur> ein Denkanstoß ...
Ja lies dazu den Eingangspost
Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte
jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin,
daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe
wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle
Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes?
Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht
möglich?
Gerd schrieb:> Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht> möglich?
Warum nicht? Meine Bank (und wahrscheinliche jede andere Bank auch)
sichert die Nutzdaten per TLS. Selbst wenn das Hotel also die Nutzdaten
aufzeichnet (was ich stark bezweifle) kann es mit deinen
Banktransaktionen nichts anfangen, da sie verschlüsselt sind. Das Hotel
kann also lediglich ermitteln, wann du mit deiner Bank kommuniziert
hast, für mich persönlich ist diese Informationen dann aber ehrlich
gesagt eher weniger kritisch.
Gerd schrieb:> Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte> jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin,> daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe> wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle> Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes?> Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht> möglich?
Bei deinem Provider mußt du diesen "Wisch" auch unterschreiben.
Abgesehen davon weißt du eh nie, wer die Daten überall sehen kann.
Letztendlich kannst du auch nicht davon ausgehen, daß nur diejenigen
deine Daten lesen, die deine Einverständniserklärung haben. Also ist das
im Hotel genauso (un)sicher, wie überall anders auch.
Wobei: Einen Unterschied gibt es, der aber nicht speziell für Hotels mit
"Wisch" gilt, sondern generell für alle öffentlichen WLANs: Jeder
andere, der am gleichen WLAN angeschlossen ist, kann ebenfalls deinen
kompletten Traffic sehen und mitschneiden.
Rufus Τ. F. schrieb:> Mit der Protokollierung erhalten Sie als Betreiber Anmeldezeiten und> MAC-Adressen Ihrer Gäste. Erweiterte Filter können von Ihnen individuell> eingerichtet werden.
Danke, seh ich mir mal genauer an. Hilft im Problemfall aber auch nur
evtl., wenn ich nicht im Netz bin.
Wow! WLAN im Hotel! In Deutschland! Schon im Jahr 2015! Und fast ohne
Einschränkung. Man muss nur einen Zettel unterschreiben und es werden
halt die Daten mitgelesen und abgespeichert. Aber ansonsten völlig
unproblematisch.
Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch
ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet
keiner einen Gedanken an so etwas. WLAN-Passwörter hängen in der
Rezeption aus und jeder darf. Auch der Hipster draußen vor der Tür, der
seinen Kaffee schlürft.
Gerhard schrieb:> In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet keiner einen Gedanken> an so etwas.
Da gibt es dann die "Störerhaftung" für Betreiber von WLANs nicht.
Gerhard schrieb:> Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch> ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet> keiner einen Gedanken an so etwas.
Das habe ich schon sehr unterschiedlich erlebt. In den USA reicht das
ganze von freiem WLAN ohne jegliche Identifizierung über horrende Summen
für stundenweises WLAN mit genau einem Gerät pro Zimmer bis hin zu
ausschließlich kabelgebundenem Internet ganz ohne WLAN.
In einem Hotel hatte sogar jedes Zimmer seinen eigenen Accesspoint, mit
eigenem WLAN-Passwort, so daß nicht sämtliche anderen Hotelbewohner auch
meinen Traffic mitlesen können.
Das relevante Gesetz wird grad renoviert, d.h. es gibt bereits Entwürfe.
Folglich sind Aussagen zu bisherigen Situation nicht mehr lange von
Nutzen. Zumal es m.W. keine einheitliche Linie gibt, sondern
widersprüchliche Urteile.
Da man hierzulande freilich zum Prinzip neigt, Gesetze möglichst
zweideutig zu formulieren, damit pro forma allen Seiten das geboten wird
was gefordert wird, wird voraussichtlich auch nach Gültigkeit der neuen
Regelung niemand so recht wissen, was man darf und was nicht - wer das
für einen Witz hält, der möge den letzten Entwurf lesen.
Soll heissen: Es zählt nicht was im Gesetz steht, sondern es zählt was
Gerichte daraus machen. Das kann dann aus Laiensicht schon mal das
Gegenteil dessen sein, was man selber rausliest.
Die Frage lässt sich also erst in 5-10 Jahren beantworten, anhand der
Rechtspraxis inklusive Prozessen, die evtl. bis hoch zum EuGH gehen.
Wenn der EU nicht irgendwann der Kragen platzt, weil sie beim Aufenthalt
in Deutschland jedes Mal so einen Zirkus mit WLANs haben.
Rufus Τ. F. schrieb:> Dann trag' das doch nach.
die antwort merke ich mir wenn es wieder mal darum geht,
bildquellnachweise anzugeben beim posten oder auf nicht eigene texte
mit link angabe zu verweisen.
rufus rufus - du lässt nach ;-)