Meine Fritzbox kann ein zweites WLAN als Gastzugang anbieten. Lässt sich dieses separat über IP6 führen, oder gibt es eine bessere Möglichkeit, so dass bei Problemen durch die Internetnutzung der verantwortliche User "hinter" dem Anschluss ermittelt werden kann? Ich möchte vermeiden, dass ich eine dicke Rechnung oder eine Durchsuchung bekomme, wenn bei mir ein anderer etwas unrechtes tut.. Vermutlich gibt es auch Lösungen zur privaten Vorratsdatenspeicherung, aber erstens möchte ich keinen Aufwand, und zweitens dürfte dies auch nicht ganz rechtens sein (abgesehen von einer vermutlich erforderlichen Einverständniserklärung, dass ich in den Verbindungsdaten schnüffeln könnte).
Da sehe ich nur: "Haftung – Aus unserer Sicht gilt: verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt, dagegen spricht die sogannte Mitstörerhaftung, die wir ablehnen." Meintest du das?
So wie ich das verstanden habe, ist "freifunk" auf 2 Arten abgesichert: 1. Freifunk zählt als Povider. D.h. es gibt keine Störerhaftung für denjenigen der den Freifunk-Router betreibt. 2. Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt.
xyz schrieb: > Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein > Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt. Genu, Du leihst Dir hier ein Auto und verkaufst es in Polen. Dann kann man Dich hier nicht bestrafen weil Du es ja im Ausland unterschlagen hast. Das einzige was das ändert ist, daß es aufwändiger wird den 'Täter' zu ermitteln und es sich dadurch für die Abmahnanwälte nicht mehr lohnt.An der eigendlichen Haftung ändert es nichts. Wenn Du Dein Netzwerk mit einem Gast teilst und ihm mitteilst, daß er damit keinen Unsinn bauen darf reicht es für die 'Störerhaftung' in der Regel aus, wenn Du jederzeit sagen kannst wer das Netz mitbenutzt hat. Du hast trotzdem erstmal den Aufwand und die Anwaltskosten, solche Freundlichkeit lohnt sich in Deutschland nicht.
Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur ein Denkanstoß ...
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Naja, wenn ein Gast scheisse baut, wie etwa mit K*****po***s hat er erst mal den Ärger. Deshalb: Gäste bei mir != wlan
Frank E. schrieb: > Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch > nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur > ein Denkanstoß ... Ja lies dazu den Eingangspost
Besorge dir einen Freifunk Router, dann brauchst du dir um die Störerhaftung keine Gedanken machen.
Frank E. schrieb: > Habe selber noch nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist
1 | Angemeldete Geräte nutzen lediglich den Internetzugang, haben aber |
2 | keinen Zugriff auf Ihr Heimnetz. Die Nutzung kann protokolliert |
3 | und auf bestimmte Internetanwendungen beschränkt werden. |
4 | |
5 | Wichtige Hinweise |
6 | Über Ihren Hotspot / Gastzugang gestatten Sie Ihren Gästen den |
7 | Zugang zum öffentlichen Internet. Da Sie Anschlussinhaber bzw. |
8 | Betreiber des Hotspot / Gastzugangs sind, kann nicht ausgeschlossen |
9 | werden, dass Sie für eventuelle Rechtsverletzungen verantwortlich |
10 | gemacht werden können, die über Ihren Hotspot / Gastzugang erfolgen |
11 | könnten. |
12 | Die Nutzung der oben genannten Kontroll- und Dokumentationsmöglichkeiten |
13 | kann Ihnen möglicherweise helfen, dieses Risiko zu reduzieren. |
14 | Generell empfehlenswert ist auch eine regelmäßige Änderung des Kennworts, |
15 | wobei stets ein hinreichend sicheres Kennwort gewählt werden sollte. |
16 | Wir empfehlen, zusätzlich Ihre Gäste darauf hinzuweisen und möglichst |
17 | zu verpflichten, dass der Hotspot/Gastzugang nicht für rechtswidrige |
18 | Zwecke (z.B. Urheberrechtsverletzungen) genutzt werden darf. |
19 | |
20 | Mit den oben genannten Kontroll- und Dokumentationsmöglichkeiten |
21 | bietet FRITZ!Box weitreichende technische Schutzmaßnahmen, kann Ihnen |
22 | aber auch mit diesen Konfigurationsoptionen keine vollständige technische |
23 | Sicherheit vor Missbrauch Ihres Hotspot / Gastzugangs bieten. |
24 | Sie können die Nutzungsmöglichkeit Ihres Hotspot / Gastzugangs auf |
25 | "Surfen & Mailen" technisch einschränken. Wir weisen daraufhin, das |
26 | diese technischen Einschränkungen in der Regel die Nutzung von |
27 | Standardsoftware für Tauschbörsen blockiert, jedoch aus technischen |
28 | Gründen keinen allumfassenden Schutz dagegen bieten kann. |
29 | Mit der Protokollierung erhalten Sie als Betreiber Anmeldezeiten und |
30 | MAC-Adressen Ihrer Gäste. Erweiterte Filter können von Ihnen individuell |
31 | eingerichtet werden. |
Tolle Leistung die Doku von AVM hier hin zu kopieren -und das ohne Quellenangabe!
Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin, daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes? Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht möglich?
Gerd schrieb: > Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht > möglich? Warum nicht? Meine Bank (und wahrscheinliche jede andere Bank auch) sichert die Nutzdaten per TLS. Selbst wenn das Hotel also die Nutzdaten aufzeichnet (was ich stark bezweifle) kann es mit deinen Banktransaktionen nichts anfangen, da sie verschlüsselt sind. Das Hotel kann also lediglich ermitteln, wann du mit deiner Bank kommuniziert hast, für mich persönlich ist diese Informationen dann aber ehrlich gesagt eher weniger kritisch.
Gerd schrieb: > Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte > jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin, > daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe > wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle > Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes? > Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht > möglich? Bei deinem Provider mußt du diesen "Wisch" auch unterschreiben. Abgesehen davon weißt du eh nie, wer die Daten überall sehen kann. Letztendlich kannst du auch nicht davon ausgehen, daß nur diejenigen deine Daten lesen, die deine Einverständniserklärung haben. Also ist das im Hotel genauso (un)sicher, wie überall anders auch. Wobei: Einen Unterschied gibt es, der aber nicht speziell für Hotels mit "Wisch" gilt, sondern generell für alle öffentlichen WLANs: Jeder andere, der am gleichen WLAN angeschlossen ist, kann ebenfalls deinen kompletten Traffic sehen und mitschneiden.
Rufus Τ. F. schrieb: > Mit der Protokollierung erhalten Sie als Betreiber Anmeldezeiten und > MAC-Adressen Ihrer Gäste. Erweiterte Filter können von Ihnen individuell > eingerichtet werden. Danke, seh ich mir mal genauer an. Hilft im Problemfall aber auch nur evtl., wenn ich nicht im Netz bin.
Wow! WLAN im Hotel! In Deutschland! Schon im Jahr 2015! Und fast ohne Einschränkung. Man muss nur einen Zettel unterschreiben und es werden halt die Daten mitgelesen und abgespeichert. Aber ansonsten völlig unproblematisch. Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet keiner einen Gedanken an so etwas. WLAN-Passwörter hängen in der Rezeption aus und jeder darf. Auch der Hipster draußen vor der Tür, der seinen Kaffee schlürft.
Gerhard schrieb: > In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet keiner einen Gedanken > an so etwas. Da gibt es dann die "Störerhaftung" für Betreiber von WLANs nicht.
Gerhard schrieb: > Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch > ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet > keiner einen Gedanken an so etwas. Das habe ich schon sehr unterschiedlich erlebt. In den USA reicht das ganze von freiem WLAN ohne jegliche Identifizierung über horrende Summen für stundenweises WLAN mit genau einem Gerät pro Zimmer bis hin zu ausschließlich kabelgebundenem Internet ganz ohne WLAN. In einem Hotel hatte sogar jedes Zimmer seinen eigenen Accesspoint, mit eigenem WLAN-Passwort, so daß nicht sämtliche anderen Hotelbewohner auch meinen Traffic mitlesen können.
Das relevante Gesetz wird grad renoviert, d.h. es gibt bereits Entwürfe. Folglich sind Aussagen zu bisherigen Situation nicht mehr lange von Nutzen. Zumal es m.W. keine einheitliche Linie gibt, sondern widersprüchliche Urteile. Da man hierzulande freilich zum Prinzip neigt, Gesetze möglichst zweideutig zu formulieren, damit pro forma allen Seiten das geboten wird was gefordert wird, wird voraussichtlich auch nach Gültigkeit der neuen Regelung niemand so recht wissen, was man darf und was nicht - wer das für einen Witz hält, der möge den letzten Entwurf lesen. Soll heissen: Es zählt nicht was im Gesetz steht, sondern es zählt was Gerichte daraus machen. Das kann dann aus Laiensicht schon mal das Gegenteil dessen sein, was man selber rausliest. Die Frage lässt sich also erst in 5-10 Jahren beantworten, anhand der Rechtspraxis inklusive Prozessen, die evtl. bis hoch zum EuGH gehen. Wenn der EU nicht irgendwann der Kragen platzt, weil sie beim Aufenthalt in Deutschland jedes Mal so einen Zirkus mit WLANs haben.
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Bearbeitet durch User
Warum braucht man dazu einen neuen Thread? Das Thema gibts schon hier: Beitrag "Oeffentlich WLAN anbieten" Zur rechtlichen Frage siehe Datei im Anhang
Rufus Τ. F. schrieb: > Dann trag' das doch nach. die antwort merke ich mir wenn es wieder mal darum geht, bildquellnachweise anzugeben beim posten oder auf nicht eigene texte mit link angabe zu verweisen. rufus rufus - du lässt nach ;-)
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