Hallo, ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt 5h unterwegs. Dann noch ca. 8 h in der anderen Firma. Insgesamt also 13h. Werden dann auch 13h abgerechnet oder nur 8h? Ein Kollege meinte das nur 8h Stunden abgerechnet werden...finde ich irgendwie nicht richtig.....Icvielleicht lag es auch daran, dass der Kollege sich einfach nicht gekümmert hat? Ich weiß nicht wie das in meiner Firma offiziell gehandhabt wird......das kann ich erst nächste Woche erfragen. Vorab wollte ich wissen wie das bei anderen Firmen ist. Grüße ban
In anderen Firmen werden die 8h berechnet sowie maximal 5h Fahrtzeit (die jedoch ausbezahlt werden).
Der Kollege der mir das mit den 8h erzählt hat war schon fast panisch im Sinne von was für verrückte Ideen ich hätte.......ich bin noch nicht lange im job tätig aber ganz ehrlich die Anreise ist ja wohl nicht zu meinem privaten Vergnügen.......
Ban schrieb: > ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt > 5h unterwegs. Aktiv (in der Bahn am Laptop arbeiten, selbst mit dem Auto fahren) oder passiv (im Ruheabteil Nickerchen machen)?
Arbeitszeit wird bei uns komplett bezahlt, Reisezeit nur wenn sie inkl. Arbeitszeit unter 8h liegt. Werden durch die Reisezeiten die 8h überschritten, wird für den darüberliegenden Anteil der Reisezeit nur die Hälfte gezahlt.
Jan H. schrieb: > Ban schrieb: > ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt > 5h unterwegs. > > Aktiv (in der Bahn am Laptop arbeiten, selbst mit dem Auto fahren) oder > passiv (im Ruheabteil Nickerchen machen)? Spielt für ein gutes Unternehmen keine Rolle. Als ich noch bei IAV war, ist man zur Messe im Ausland sogar Business geflogen. Da hat selbst der Projektleiter den Laptop zugelassen. Die gesamte Zeit von Tür zu Tür war Arbeitszeit, was z.B. USA oder China schon bei der Anreise zweistellig wurde. In meinem neuen Unternehmen Tier1-Zulieferer gibt es zwar nur Economy, aber immer noch Tür zu Tür als Arbeitszeit, egal ob Inland oder Ausland.
Ban schrieb: > Selbst am auto fahren...... Ist jetzt ehrlich gesagt nicht die große Hexerei, das über Google zu finden. Z.B. http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-ist-reisezeit-gleich-arbeitszeit/
Na super das kann ja ne lustige Diskussion geben..........
Ban schrieb: > Na super das kann ja ne lustige Diskussion geben.......... Warum? Aus dem Link: "Deutlich komplizierter wird es aber, sobald er Arbeitnehmer einen Dienstwagen (oder eigenen PKW) selber lenkt. In dem Fall kann er seine Zeit vernünftigerweise nicht frei gestalten, sondern muss sich auf den Verkehr konzentrieren. Damit ist die Reisezeit keine Ruhezeit mehr, sondern Arbeitszeit - vorausgesetzt, die Fahrt mit dem PKW war vom Arbeitgeber angeordnet."
Du wirst wohl warten müssen. Das sollte normalerweise irgendwo geregelt sein (Reiserichtlinien, Betriebsvereinbarung o.ä.). Bei uns gilt: Reisezeit == Arbeitszeit (egal ob ich im Transportmittel Spielfilme schaue oder am Laptop arbeite).
Markus M. schrieb: > Du wirst wohl warten müssen. > > Das sollte normalerweise irgendwo geregelt sein (Reiserichtlinien, > Betriebsvereinbarung o.ä.). > > Bei uns gilt: Reisezeit == Arbeitszeit (egal ob ich im Transportmittel > Spielfilme schaue oder am Laptop arbeite). Ich habe bisher bei 3 Unternehmen gearbeitet und so war es bei allen. Außer in irgendwelchen kleinen Buden und Dienstleistern, ist es vermutlich üblich.
Die Frage ist doch: Wie ist die gesetzliche Lage? Alles, was darüber hinaus geht, muss man beim Arbeitgeber selbst nachfragen...
Für Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit gibt es bei uns nichts öff. Dienst :(
Ban schrieb: > Vorab wollte ich wissen wie das bei anderen Firmen ist. Überall anders! Gibt Firmen die Zahlen alles, und andere die Zahlen nix. Deshalb prüfe nach folgenden Schema: Gibt es einen Tarifvertrag? ->Reinschauen Gibt es eine Betriebsvereinbarung! ->BR fragen Schreib einfach die Zeiten auf und läßt sie deinen Zeitkonto gut schreiben. ->Abwarten was Chefchen sagt So einfach geht "Dienstreise"!
Ban schrieb: > ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt > 5h unterwegs. Ja, aber während dieser Zeit kannst Du ja rechts und links die schöne Landschaft geniessen. Und das ist Dein Privatvergnügen. Im öD z.B. ist unbezahlte Reisezeit allgemein üblich.
Harald W. schrieb: > Ban schrieb: > >> ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt >> 5h unterwegs. > > Ja, aber während dieser Zeit kannst Du ja rechts und links die > schöne Landschaft geniessen. Und das ist Dein Privatvergnügen. > Im öD z.B. ist unbezahlte Reisezeit allgemein üblich. Was ist das für ein Argument? In der Industrie ist es allgemein unüblich. Und nun? Ich persönlich würde auf das "Privatvergnügen" von 5h Autofahrt verzichten. Wenn der AG mich woanders als in der Firma haben will, dann soll er gefälligst auch die Reisezeit bezahlen. Ansonsten kann er gerne jemand anderes schicken.
Claus M. schrieb: > Was ist das für ein Argument? In der Industrie ist es allgemein > unüblich. Woher weist du das? > Und nun? Ich persönlich würde auf das "Privatvergnügen" von 5h > Autofahrt verzichten. Wenn der AG mich woanders als in der Firma haben > will, dann soll er gefälligst auch die Reisezeit bezahlen. Ansonsten > kann er gerne jemand anderes schicken. Sag`s im genauso ins Gesicht!
ich bin nicht im öffentlichen Dienst tätig.... Entwicklung bei einem mittelständler in Süddeutschland.
Claus M. schrieb: > Was ist das für ein Argument? Ich denke mal, das war eine zynische Darstellung der Sicht des Arbeitgebers. Claus M. schrieb: > Wenn der AG mich woanders als in der Firma haben > will, dann soll er gefälligst auch die Reisezeit bezahlen. Sehe ich auch so, nur leider sitzt der Arbeitgeber tendenziell am längeren Hebel.
Protipp: Der AG muss Reisetaetigkeit detailliert beschreiben. Eine pauschale Zusammenfassung in: "Zahlen wir nicht" fuehrt, leider nur per Gericht, zu: "Zahlen wir alles".
Harald W. schrieb: > Ja, aber während dieser Zeit kannst Du ja rechts und links die > schöne Landschaft geniessen. Und das ist Dein Privatvergnügen. > Im öD z.B. ist unbezahlte Reisezeit allgemein üblich. Fuer Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz gilt zumindest das Urteil des europaeischen Gerichtshof und sollte eigentlich auch fuer Festangestellte gelten: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/europaeischer-gerichtshof-fahrten-im-aussendienst-sind-arbeitszeit-a-1052380.html
Wenn du selber fährst sind die 13h hoffentlich auf 2 Tage verteilt, ansonsten reisst du damit die 10h Arbeitszeitgrenze die gesetzlich erlaubt sind. Aber wenn dein AG nicht zahlen will warte nur mal bis du einen Unfall nach 10h baust ...
390tuaw4üije schrieb: > Wenn du selber fährst sind die 13h hoffentlich auf 2 Tage verteilt, > ansonsten reisst du damit die 10h Arbeitszeitgrenze die gesetzlich > erlaubt sind. > > Aber wenn dein AG nicht zahlen will warte nur mal bis du einen Unfall > nach 10h baust ... Dann interessiert das den Gesetzgeber wahrscheinlich herzlich wenig. Was im Endeffekt wohl passieren wird ist, dass die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber wegen der Kosten für die medizinische Behandlung in Regress nimmt.
:
Bearbeitet durch User
Mark B. schrieb: > 390tuaw4üije schrieb: >> Wenn du selber fährst sind die 13h hoffentlich auf 2 Tage verteilt, >> ansonsten reisst du damit die 10h Arbeitszeitgrenze die gesetzlich >> erlaubt sind. >> >> Aber wenn dein AG nicht zahlen will warte nur mal bis du einen Unfall >> nach 10h baust ... > > Dann interessiert das den Gesetzgeber wahrscheinlich herzlich wenig. Was > im Endeffekt wohl passieren wird ist, dass die Berufsgenossenschaft den > Arbeitgeber wegen der Kosten für die medizinische Behandlung in Regress > nimmt. Die 10h Regel ist vom Gesetzgeber, wenn es blöd läuft ist der Vorgesetzte in persönlicher Haftung.
kluh3t8z8 schrieb: > Die 10h Regel ist vom Gesetzgeber, wenn es blöd läuft ist der > Vorgesetzte in persönlicher Haftung. Der das in aller Regel aber so nicht angeordnet hat, und außerdem ist er bei der Dienstreise nicht dabei. Wie also genau soll er das verhindern? Dass es eine Maximalgrenze gibt ist ja sinnvoll, nur gerade bei Dienstreisen ist es so gut wie unmöglich sie zu überwachen.
Was steht überhaupt zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag? Das könnte auch noch wichtig sein.
Claus M. schrieb: >> Im öD z.B. ist unbezahlte Reisezeit allgemein üblich. > > Was ist das für ein Argument? In der Industrie ist es allgemein > unüblich. Da sieht man mal wieder, wie gut es doch den Ingenieuren in der Industrie geht. Möglicherweise reicht dort das Tagegeld auch für ein normales Essen im Restaurant und nicht nur für ne Bratwurst im Stehen an der Bratwurstbude.
Harald W. schrieb: > Da sieht man mal wieder, wie gut es doch den Ingenieuren > in der Industrie geht. Möglicherweise reicht dort das > Tagegeld auch für ein normales Essen im Restaurant und > nicht nur für ne Bratwurst im Stehen an der Bratwurstbude. wie gut geht es uns denn da? dafür herrscht dort auch druck und man muss immer damit rechnen, gnadenlos entlassen zu werden. im ö.d. ist doch nur Mikado-spielen von 9 bis 15 Uhr bis zur rente angesagt.
in der industrie herrscht denke ich ein anderer Druck als im ÖD.....das sieht man doch schon an den Großprojekten. Da wird dann einfach mehr Geld vom Steuerzahler genommen und fertig ist siehe Stuttgart21, Elbphilarmonie oder Berlin FLughafen etc pp....
No travel schrieb: > Für Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit gibt es bei uns nichts > öff. Dienst :( Bei mir schon, solange man eben aktiv was macht und nicht im ICE pennt.
Ban schrieb: > Hallo, > > ich muss demnächst auf eine Dienstreise und bin da mit hin und Rückfahrt > 5h unterwegs. Dann noch ca. 8 h in der anderen Firma. Insgesamt also > 13h. Werden dann auch 13h abgerechnet oder nur 8h? Ein Kollege meinte > das nur 8h Stunden abgerechnet werden...finde ich irgendwie nicht > richtig.....Icvielleicht lag es auch daran, dass der Kollege sich > einfach nicht gekümmert hat? Ich weiß nicht wie das in meiner Firma > offiziell gehandhabt wird......das kann ich erst nächste Woche erfragen. > > Vorab wollte ich wissen wie das bei anderen Firmen ist. > > Grüße ban Als Fahrzeuglenker solltest du dir nach der Arbeit ein Hotel nehmen und am anderen Tag zurückfahren.
ban schrieb: > Entwicklung bei einem mittelständler in Süddeutschland. Äh? Werkverträgler bei einem Zuli?
handhabt jeder Firma/Konzern anders. Bei uns war es so: (Selbst-) Lenker eines Fahrzeugs: 100% Arbeitszeit (Nicht-) Lenker / Mitfahrer eines Fahrzeugs (Auto, Bahn, Flugzeug etc.): 50 % Arbeitszeit
Bin gelegentlich bis regelmäßig unterwegs, und habe selbstverständlich vertraglich geregelt: Reisezeit == 100% Arbeitszeit. Ohne wenn und aber, egal ob Flieger, Auto oder Boot. Schließlich lungere ich nicht in meiner Freizeit auf dem Flugplatz rum oder steh zum Spaß in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle oder schrupp irgendwelche Kilometer mit einem Leihwagen runter. Ich kann nur jedem dringendst empfehlen, in diesem Punkt nicht nachzugeben. Dieser Punkt ist auch sehr gut durchzusetzen, da die Unternehmen ansonsten nicht genügend Mitarbeiter finden, die Geschäftsreisetätigkeit auf sich nehmen. Wer einen Scheiss-Vertrag hat, weil er jung und/oder naiv war, sollte unbedingt nachverhandeln oder von Einsatz zu Einsatz eine Sondervereinbarung durchsetzen. Bewegt sich der Arbeitgeber in diesem Punkt nicht, ganz klarer Rat: Neue Stelle suchen, und zwar sofort. Zusätzlich wird man natürlich am Morgen der geplanten Reise plötzlich krank und ist für 2 bis 3 Tage nicht reisefähig. Wenn das bei zwei, drei Arbeitnehmern zweimal passiert, Termine, FLugreisen etc. abgesagt werden müssen, erkennt eigentlich jedes Unternehmen, dass es wirtschaftlich viel schlauer ist, den Mitarbeitern die Reisezeit zu bezahlen und dafür die Reise verlässlich planen und durchführen zu können. Man muss sich nur vor Augen führen, dass das ganze Drumherum einer Geschäftsreise, wie Reiseutensilien, Zeit für Vor- und Nachbereitung, erhöhter Verschleiß der persönlichen Sachen, erhöhte Risiken (Diebstahl, Gesundheit) und vieles mehr, von einem selbst finanziert wird. Dazu hockt man dann Abends noch in einem (meistens gerade noch akzeptablen) Hotel und ist an das Kaff Gebunden. Viel mehr als die Bar leersaufen kann man eh nicht machen. Die paar Spesen decken nur ein Teil der Mehrkosten. In der Industrie ist es in der Regel nie ein Problem, ordentliche Vertragsbedingungen bezüglich Reisen zu bekommen, da in den meisten Fällen die Reisekosten komplett vom Kunden bezahlt werden. Mitarbeiter mit Reisebereitschaft die vor Ort dann auch was taugen, sind nicht leicht zu finden. Darum sich bloß nicht in diesem Punkt bei Verhandlungen verscheissern lassen!
Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall.
Softwerker schrieb: > Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) > Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 > Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle > Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall. Die 10h Grenze gilt nicht für Dienstreisen. Ansonsten wäre es ohne Zwischenreisen unmöglich den Arbeitgeber beispielsweise auf einer Messe in Australien oder Japan zu vertreten.
Softwerker schrieb: > Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) > Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 > Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle > Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall. Falsch, siehe http://www.bghm.de/fr/arbeitnehmer/versicherungsschutz/arbeitsunfall.html
Softwerker schrieb: > Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) > Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 > Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle > Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall. Nein, das ist falsch. Komischerweise hält sich dieses Märchen sehr hartnäckig. Die Berufsgenossenschaften zahlen bei einem Arbeitsunfall ohne Wenn und Aber. Es ist irrelevant, ob man mehr oder weniger als 10 Stunden gearbeitet hat. Was wie gesagt passieren kann ist, dass die BG eine Firma in Regress nimmt. Weil diese nicht hätte zulassen dürfen, dass einer ihrer Arbeitnehmer die gesetzliche Höchstgrenze an Arbeitszeit überschreitet.
:
Bearbeitet durch User
Mark B. schrieb: > Softwerker schrieb: >> Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) >> Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 >> Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle >> Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall. > > Nein, das ist falsch. Komischerweise hält sich dieses Märchen sehr > hartnäckig. Ja! > Die Berufsgenossenschaften zahlen bei einem Arbeitsunfall ohne Wenn und > Aber. Es ist irrelevant, ob man mehr oder weniger als 10 Stunden > gearbeitet hat. Naja, da muß aber auch der Bezug zum Arbeitsplatz gegeben sein. > > Was wie gesagt passieren kann ist, dass die BG eine Firma in Regress > nimmt. Ja, das passiert immer wenn die die BG Krankehaus, Reha und Umschulung zahlen muß. Da schauen die schon drauf die Beriebshaftpflicht anzuzapfen. > Weil diese nicht hätte zulassen dürfen, dass einer ihrer > Arbeitnehmer die gesetzliche Höchstgrenze an Arbeitszeit überschreitet. Nein, die hätten halt nicht zulassen dürfen, dass der MA sich selbst ans Steuer setzt.
polb schrieb: > Softwerker schrieb: >> Achso, ganz vergessen, wegen den 10h: Die wenigsten (normalen) >> Arbeitnehmer wissen, dass sie die Gelackmeierten sind, wenn die 10 >> Stunden überschritten werden und etwas passiert. Praktisch alle >> Ansprüche gegen Versicherungen etc. verpuffen in diesem Fall. > > Die 10h Grenze gilt nicht für Dienstreisen. Ansonsten wäre es ohne > Zwischenreisen unmöglich den Arbeitgeber beispielsweise auf einer Messe > in Australien oder Japan zu vertreten. Das ist falsch. Die Reisezeit wird lediglich anders behandelt, je nachdem ob man selbst fährt oder nicht.
hier ists ganz merkwürdig. ich blick das selbst nicht wirklich. Arbeitszeit beim Kunden: Natürlich Arbeitszeit Anreisezeit wenn ich selbst fahre: Natürlich Arbeitszeit Anreisezeit wenn ich nicht fahren muss und was für die Firma mache: Arbeitszeit Anreisezeit wenn ich nicht fahren muss und nichts für die Firma mache bzw. machen kann: Zählt angeblich nicht dazu. Da ich stets selbst fahren (will) ist das kein Problem für mich. Dennoch finde ich es eine Frechheit, Zeit, die ich selbst nicht nutzen kann, von meiner Freizeit einzufordern. Natürlich entgegenet der Arbeitgeber: Ich könne ja meine Zeit während der Fahrt frei nutzen. Daraufhin würde ich entgegenen: Gut, dann beschließe ich nun, meine freie Zeit außerhalb des Fahrzeugs zu verbringen. Ich weiß ja nicht was andere Leute an langweiligen Hobbys haben... Aber ich kann KEINS davon während der Fahrt ausüben. (selbst wenns so wär: geht nicht, siehe unten) Arbeiten? Wär ne Möglichkeit... Für ein paar Minuten. Beim Fahrstil der meisten Leute kommt mir nach spätestens ner halben Stunde schon fast das Kotzen, auch wenn ich auf die Straße sehe und nicht auf den Laptop. Wie gesagt: Ich fahr stets. Das ist die einzige sinnvolle und mögliche Beschäftigung für mich während der Fahrt.
So nach Rücksprache folgendes Fazit. Über 8h wird nix bezahlt. Die Fahrzeit zählt, aber da über 8h wird halt nix bezahlt. Nun ja und dann hieß es man sollte sich dann halt nach was anderen umschauen wenn es einem nicht passt lol. Naja kommt zum Glück selten vor so eine Dienstreise.
ban schrieb: > So nach Rücksprache folgendes Fazit. Über 8h wird nix bezahlt. Die > Fahrzeit zählt, aber da über 8h wird halt nix bezahlt. Nun ja und dann > hieß es man sollte sich dann halt nach was anderen umschauen wenn es > einem nicht passt lol. Naja kommt zum Glück selten vor so eine > Dienstreise. Am nächsten Tag nur 3 Stunden arbeiten, aber 8 Stunden schreiben. Gleitzeit und so. Sollen sich halt nach einem anderen umschauen, wenn es ihnen nicht passt lol.
Bin noch Berufsanfänger und kann mir das nicht erlauben...deswegen nehme ich es einfach hin.
ban schrieb: > So nach Rücksprache folgendes Fazit. Über 8h wird nix bezahlt. Die > Fahrzeit zählt, aber da über 8h wird halt nix bezahlt. Nun ja und dann > hieß es man sollte sich dann halt nach was anderen umschauen wenn es > einem nicht passt lol. Naja kommt zum Glück selten vor so eine > Dienstreise. Konkret heißt das: Du reist nur von "nine to five". Wenn du es dir leisten kannst, dass dein Chefchen an die Decke hüpft.
Unverschämtheit, wie man heute mit den Anfängern umspringt. Absolventenschwemme halt :-(
ban schrieb: > Nun ja und dann > hieß es man sollte sich dann halt nach was anderen umschauen wenn es > einem nicht passt lol. Vergiss nicht, das dann im Kündigungsgespräch auch hinreichend zu würdigen (Aber dabei sachlich bleiben).
Claus M. schrieb: > Absolventenschwemme halt :-( Ist das ein anderes Wort für "Fachkräftemangel"? Letzteres Wort liest man jedenfalls deutlich häufiger.
Harald W. schrieb: > Claus M. schrieb: > >> Absolventenschwemme halt :-( > > Ist das ein anderes Wort für "Fachkräftemangel"? > Letzteres Wort liest man jedenfalls deutlich häufiger. Ein Absolvent ist eben (noch) keine Fachkraft.
Ja, aber bei der Behandlung wird er auch keine werden wollen! Zumindest nicht dort, und dann jammern die die jetzt jammern immer weiter... Claus M. schrieb: > Ein Absolvent ist eben (noch) keine Fachkraft.
Na ihr habt hier ja Probleme, oder der TO ist nun mal nicht zu beneiden. Was sollen da bloß die ganzen Montage-Fachkräfte sagen, die Montags Früh über die Autobahn gen Arbeit/Baustelle wie Donners- oder Freitags Nachmittags/Abends auf der Straße aufm Weg gen Heimat > zu Hause sind? Satte mindestens 5 Std. von Zentral-Mittel-Deutschland nach Ruhrgebiet oder BW/Much, aber anschließend gleich mal nahtlos ans Ranklotzen aufm Bau! Das gleiche oder noch schlimmere Drama auf der Rückreise, den halben oder ganzen Tag auf der Baustelle Rumwerkeln und Tun + Schuften und anschließend den Firmenbus mit abgearbeiten Monteuren nach Hasue gen Heimat über eine vollgestopfte Autobahn lenken. Möchte mal wissen wer von den Fzg.Führern das bezahlt bekommt? Sicherlich niemand, und das jede Woche aufs Neue! Gibt es für solche Umstände nicht juristische § wo man das nachlesen kann? Lenkzeiten am Dienst-Kfz auf dem Weg "in der" oder zur Arbeit und zurück gelten als Arbeitszeit, wenn vom Firmensitz aus! Stand doch dort oben in dem Link zu lesen! Ban (Gast) > Bin noch Berufsanfänger und kann mir das nicht erlauben...deswegen nehme > ich es einfach hin. Auf solche wie dich sind dann die Chefs ganz scharf u. stolz, immer schön bücken und kuschen! Da kommt mir regelmäßig die Galle hoch, denn alte Hasen > Berufserfahrene, die mit einem Neuling wie dir zeitgleich in eine Firma reinkommen, müssen sich dann nach deinem Verhalten messen lassen! Hatte ich auch vor ein paar Wochen hinter mir, den Neuling hat man noch etwas länger über die schlagartige Projekt-Kündigungswelle weiterbeschäftigt. Zum Schluß nur noch mit Idiotenarbeit. Solche Mißstände sind u.a. denen zu verdanken die das mitmachen - ganz einfach!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.