Ich habe ab 1.10. die Option, mir den Sprint zu meinem Brötchengeber zu
sparen und mit einem Elektroauto zu fahren. Die Option ist eine Art
Werbegag der Firma, welche u,a, in der Entwicklung von Zubehör des
e-Auto-Sektors aktiv ist.
Das Auto wird zu einem sehr günstigen Preis erworben, damit die Firma
keine Steuern für die Privatnutzung zahlen muss und kann kostenlos in
der Firma "betankt" werden. Die "Tankfüllung", wenn man das so nennen
kann, reicht angeblich für bis zu 400km und auch ohne Sparmodus für
mindestens 250km. Ich komme damit also heim, kann rumfahren und wieder
hin.
Soll man das machen? Das e-Auto ist kein Hybrid, also voll auf Strom
angewiesen, wird fast 15k kosten.
Muss ich den Strom versteuern?
Welche AGs machen sowas sonst noch?
Michael K. schrieb:> Soll man das machen?
kommt wohl auf die Stecke an. Ich fahre jeden Tag mit dem Rad und wüsste
nicht wozu ich das Auto brauchen sollte.
Michael K. schrieb:> Soll man das machen? Das e-Auto ist kein Hybrid, also voll auf Strom> angewiesen, wird fast 15k kosten.>> Muss ich den Strom versteuern?>> Welche AGs machen sowas sonst noch?
Frag deinen AG, am besten die Persa, die sollten wissen ob der geldwerte
Vorteil versteuert wird.
Bleibt zu befürchten, dass das Finanzamt nicht den "sehr günstigen Wert"
als basis für die Versteuerung nimmt, sondern einen geschätzten Wert.
Und der Strom könnte auch zu versteuern sein.
Solange kein Fahrtenbuch geführt werden muss, wird das Finanzamt ihm gar
nichts berechnen! Es sei denn der AG meldet es!
Ansonsten wird der AG es als Werbekosten deklarieren, da das FZ als
Technologieträger für deren Hardware dient und somit als Werbemittel in
der Öffentlichkeit eingesetzt werden kann.
Eher ist die Frage zu stellen ob Du in Zukunft immer das FZ fahren
kannst!
Nicht das nach einer Woche der AG sagt, "gut, jetzt muss die Werbung im
anderen Stadtbereich präsent sein" und gibt das Auto deinem Vorgesetzten
der deshalb seinen R8 stehen lassen muss (und deshalb entsprechen
missmutig gelaunt sein dürfte)
Naja, ein Dienstfahrzeug ist rein ökonomisch immer ein Minusgeschäft
gegenüber einem älteren Privatfahrzeug.
Das muss man halt richtig einordnen können unter Hobby/Luxus, sonst wird
man damit nicht glücklich. Und mit der Tankkarte vom Arbeitgeber in der
Hand ändert sich dann meist auch das Nutzungsprofil...
Harald W. schrieb:>> Ich fahre jeden Tag mit dem Rad und wüsste>> nicht wozu ich das Auto brauchen sollte.>> Für die Regentage. :-)
da gibt Regensachen. Und wenn ich wirklich mal das Auto brauchen, muss
es auch mal 500km an stück fahren, das will ich nicht 3 stunden an einer
Ladesäule stehen.
Welches Elektroauto soll 500km weit kommen und "nur" 15k € Kosten? Oder
ist das ohne Akku?
Mein letzter Erkenntnisstand:
Sowie irgendwas mit "Privatnutzung" im Spiel ist - und dazu zaehlt das
Finanzamt natuerlich auch den Arbeitsweg - sind 1% des LISTENpreises als
geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern.
Alternativ dazu die Kosten gemaess Fahrtenbuch.
Listenpreisabrechnung faellt fuer ein E-Car mit 500km Reichweite wohl
von selbst weg, also brauchst Du Dir nur noch ueberlegen, ob Du Bock auf
ein - finanzamtkonform zu fuehrendes - Fahrtenbuch hast.
wendelsberg
wendelsberg schrieb:> Sowie irgendwas mit "Privatnutzung" im Spiel ist - und dazu zaehlt das> Finanzamt natuerlich auch den Arbeitsweg - sind 1% des LISTENpreises als> geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern.
Gab es da nicht mal eine geplante Änderung mit 1,5%?
wendelsberg schrieb:> Mein letzter Erkenntnisstand:> Sowie irgendwas mit "Privatnutzung" im Spiel ist - und dazu zaehlt das> Finanzamt natuerlich auch den Arbeitsweg - sind 1% des LISTENpreises als> geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern.> Alternativ dazu die Kosten gemaess Fahrtenbuch.> Listenpreisabrechnung faellt fuer ein E-Car mit 500km Reichweite wohl> von selbst weg, also brauchst Du Dir nur noch ueberlegen, ob Du Bock auf> ein - finanzamtkonform zu fuehrendes - Fahrtenbuch hast.>> wendelsberg
Eigentlich kommt man mit einem E-Auto besser weg als bei anderen Autos.
Nachdem bei E-Autos keine großen Rabatte üblich sind, stimmt der
Listenpreis wenigstens einigermaßen mit dem Wert überein.
1% reicht aber nicht. Kommen noch 0,03% je km Abstand zur Arbeitsstätte
hinzu. Bei 30 km Pendelstrecke wären das dann rund 300€ Geldwerter
Vorteil/Monat
Wenn man jeden Monat 1% Listenpreis zahlen muss, dann hat man in 6
Jahren, in denen man einen Wagen abschreiben kann, insgesamt 72%
Eigenanteil versteuert. Ein Witz das Ganze!
Daher: Fahrtenbuch und maximal 20% der echten Kosten als Eigenanteil.
Fabian F. meinte
> 1% reicht aber nicht. Kommen noch 0,03% je km Abstand zur Arbeitsstätte> hinzu. Bei 30 km Pendelstrecke wären das dann rund 300€ Geldwerter> Vorteil/Monat
das ist doch eigentlich auch wieder ein Widerspruch in sich: der Aufwand
als Arbeitsweg kann als Werbungskosten, also steuerlich senkend geltend
gemacht werden!
Bei einem vom AG getragenen Dienst-Kfz wird es dann aber als geldwerter
Vorteil eingestuft!
Soll man da nun als Firma oder Angestellter so eine Milchmädchen-RE für
und wider aufstellen, oder sind die Typen im FA oder in der
Finanzverwaltung einfach zu benebelt das selber zu erkennen?
Tagtäglich 30 km pro 0,3 Euro ergeben pro Arbeitstag 9,- Euro
Steuersenkung, bei einem Monat mit 20 AT sind das dann ganze 180,- Euro
Steuerabzug.
Die Penderlerpauschale bleibt davon ja unberührt. Wenn der AG dir einen
Citroen C1 zur Verfügung stellt, kommen 0,13€/km auf die Steuer drauf
und 0,30€ weg. Bleiben 17 Cent übrig.
Kriegtst du nen Audi A8 kostet der km 1,30€ und der Dienstwagen macht
dich arm...
Frank E. schrieb:> Soll man das machen? Das e-Auto ist kein Hybrid, also voll auf Strom> angewiesen, wird fast 15k kosten.
Also Prototypenerprobung?!
Steuerberater fragen wie das zu behandeln ist. Möglicherweise hat die
Firma ja ein Interesse daran, dass die Kiste gefahren wird um Messwerte
zu gewinnen. Da könnte man darüber nachdenken, ob der Hauptnutzen des
Elektroautos die Nutzung als Fahrzeug (=trocken von A nach B) oder die
Praxiserprobung ist.
Fabian F. schrieb:> Eigentlich kommt man mit einem E-Auto besser weg als bei anderen Autos.> Nachdem bei E-Autos keine großen Rabatte üblich sind, stimmt der> Listenpreis wenigstens einigermaßen mit dem Wert überein.
Nein, ein Elektroauto ist teuer in der Anschaffung und hat geringe
Betriebskosten (Wartung, Strom). Ein Auto mit Verbrennungsmotor ist
billig und hat hohe Betriebskosten (Wartung, Benzin)
Nun werden die monatlichen Zahlungen als Prozentsatz des Neupreises
(beim Elektroauto hoch) und die Entfernungsabhängigen ebenfalls als
Prozentsatz des Neupreises berechnet (beim Elektroauto nach dieser
Rechnung hoch, in der Praxis minimal)
Idealer Dienstwagen aus Sicht des Arbeitnehmers ist daher ein
amerikanischer Pickup:
Billig in der Anschaffung, säuft aber wie ein Loch
Ergebniss:
1. geringe monatliche Steuerbelastung
2. geringe entfernungsabhängige Steuerbelastung, in den 0,03% ist das
Benzin inklusive...
Noch günstiger ist ein gepflegter Oldtimer, so ein Ford T mit 370$
Listenpreis ist das ideale Steuersparmodell!!!
Ging darum, dass man beim typischen Firmenwagen z.B ein 30.000€ fährt,
aber für ein 45.000€-Auto Steuern zahlt.
Beim E-Auto stimmt wenigstens Listenpreis mit Fahrzeugwert überein.
Wenn in dem eAuto Nichtserienkomponenten, die Ihr herstellt oder
entwickelt, verbaut werden, müßte eine Anmeldung als Erprobungsfahrzeug
möglich sein (wird auch in den Fahrzeugpapieren so eingetragen).
Siehe auch StVZO §19(5).
Damit ist dann auch klar, daß Deine "Privatnutzung" eigentlich in erster
Linie der Firma dient - nämlich zur Langzeit-Erprobung von Komponenten
im echten Einsatz.