Täglich zur Arbeit Pendeln - aber bitte elektrisch

Gast #4288702
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Ich habe ab 1.10. die Option, mir den Sprint zu meinem Brötchengeber zu 
sparen und mit einem Elektroauto zu fahren. Die Option ist eine Art 
Werbegag der Firma, welche u,a, in der Entwicklung von Zubehör des 
e-Auto-Sektors aktiv ist.

Das Auto wird zu einem sehr günstigen Preis erworben, damit die Firma 
keine Steuern für die Privatnutzung zahlen muss und kann kostenlos in 
der Firma "betankt" werden. Die "Tankfüllung", wenn man das so nennen 
kann,  reicht angeblich für bis zu 400km und auch ohne Sparmodus für 
mindestens 250km. Ich komme damit also heim, kann rumfahren und wieder 
hin.

Soll man das machen? Das e-Auto ist kein Hybrid, also voll auf Strom 
angewiesen, wird fast 15k kosten.

Muss ich den Strom versteuern?

Welche AGs machen sowas sonst noch?
#4288752
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Solange kein Fahrtenbuch geführt werden muss, wird das Finanzamt ihm gar 
nichts berechnen! Es sei denn der AG meldet es!

Ansonsten wird der AG es als Werbekosten deklarieren, da das FZ als 
Technologieträger für deren Hardware dient und somit als Werbemittel in 
der Öffentlichkeit eingesetzt werden kann.

Eher ist die Frage zu stellen ob Du in Zukunft immer das FZ fahren 
kannst!
Nicht das nach einer Woche der AG sagt, "gut, jetzt muss die Werbung im 
anderen Stadtbereich präsent sein" und gibt das Auto deinem Vorgesetzten 
der deshalb seinen R8 stehen lassen muss (und deshalb entsprechen 
missmutig gelaunt sein dürfte)
Gast #4289017
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Harald W. schrieb:
>> Ich fahre jeden Tag mit dem Rad und wüsste
>> nicht wozu ich das Auto brauchen sollte.
>
> Für die Regentage. :-)

da gibt Regensachen. Und wenn ich wirklich mal das Auto brauchen, muss 
es auch mal 500km an stück fahren, das will ich nicht 3 stunden an einer 
Ladesäule stehen.

Welches Elektroauto soll 500km weit kommen und "nur" 15k € Kosten? Oder 
ist das ohne Akku?
Gast #4289051
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Mein letzter Erkenntnisstand:
Sowie irgendwas mit "Privatnutzung" im Spiel ist - und dazu zaehlt das 
Finanzamt natuerlich auch den Arbeitsweg - sind 1% des LISTENpreises als 
geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern.
Alternativ dazu die Kosten gemaess Fahrtenbuch.
Listenpreisabrechnung faellt fuer ein E-Car mit 500km Reichweite wohl 
von selbst weg, also brauchst Du Dir nur noch ueberlegen, ob Du Bock auf 
ein - finanzamtkonform zu fuehrendes - Fahrtenbuch hast.

wendelsberg
#4305589
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wendelsberg schrieb:
> Mein letzter Erkenntnisstand:
> Sowie irgendwas mit "Privatnutzung" im Spiel ist - und dazu zaehlt das
> Finanzamt natuerlich auch den Arbeitsweg - sind 1% des LISTENpreises als
> geldwerter Vorteil monatlich zu versteuern.
> Alternativ dazu die Kosten gemaess Fahrtenbuch.
> Listenpreisabrechnung faellt fuer ein E-Car mit 500km Reichweite wohl
> von selbst weg, also brauchst Du Dir nur noch ueberlegen, ob Du Bock auf
> ein - finanzamtkonform zu fuehrendes - Fahrtenbuch hast.
>
> wendelsberg

Eigentlich kommt man mit einem E-Auto besser weg als bei anderen Autos. 
Nachdem bei E-Autos keine großen Rabatte üblich sind, stimmt der 
Listenpreis wenigstens einigermaßen mit dem Wert überein.

1% reicht aber nicht. Kommen noch 0,03% je km Abstand zur Arbeitsstätte 
hinzu. Bei 30 km Pendelstrecke wären das dann rund 300€ Geldwerter 
Vorteil/Monat
Gast #4305622
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Fabian F. meinte
> 1% reicht aber nicht. Kommen noch 0,03% je km Abstand zur Arbeitsstätte
> hinzu. Bei 30 km Pendelstrecke wären das dann rund 300€ Geldwerter
> Vorteil/Monat
das ist doch eigentlich auch wieder ein Widerspruch in sich: der Aufwand 
als Arbeitsweg kann als Werbungskosten, also steuerlich senkend geltend 
gemacht werden!
Bei einem vom AG getragenen Dienst-Kfz wird es dann aber als geldwerter 
Vorteil eingestuft!
Soll man da nun als Firma oder Angestellter so eine Milchmädchen-RE für 
und wider aufstellen, oder sind die Typen im FA oder in der 
Finanzverwaltung einfach zu benebelt das selber zu erkennen?
Tagtäglich 30 km pro 0,3 Euro ergeben pro Arbeitstag 9,- Euro 
Steuersenkung, bei einem Monat mit 20 AT sind das dann ganze 180,- Euro 
Steuerabzug.
Gast #4305727
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Frank E. schrieb:
> Soll man das machen? Das e-Auto ist kein Hybrid, also voll auf Strom
> angewiesen, wird fast 15k kosten.

Also Prototypenerprobung?!

Steuerberater fragen wie das zu behandeln ist. Möglicherweise hat die 
Firma ja ein Interesse daran, dass die Kiste gefahren wird um Messwerte 
zu gewinnen. Da könnte man darüber nachdenken, ob der Hauptnutzen des 
Elektroautos die Nutzung als Fahrzeug (=trocken von A nach B) oder die 
Praxiserprobung ist.

Fabian F. schrieb:
> Eigentlich kommt man mit einem E-Auto besser weg als bei anderen Autos.
> Nachdem bei E-Autos keine großen Rabatte üblich sind, stimmt der
> Listenpreis wenigstens einigermaßen mit dem Wert überein.

Nein, ein Elektroauto ist teuer in der Anschaffung und hat geringe 
Betriebskosten (Wartung, Strom). Ein Auto mit Verbrennungsmotor ist 
billig und hat hohe Betriebskosten (Wartung, Benzin)
Nun werden die monatlichen Zahlungen als Prozentsatz des Neupreises 
(beim Elektroauto hoch) und die Entfernungsabhängigen ebenfalls als 
Prozentsatz des Neupreises berechnet (beim Elektroauto nach dieser 
Rechnung hoch, in der Praxis minimal)

Idealer Dienstwagen aus Sicht des Arbeitnehmers ist daher ein 
amerikanischer Pickup:
Billig in der Anschaffung, säuft aber wie ein Loch
Ergebniss:
1. geringe monatliche Steuerbelastung
2. geringe entfernungsabhängige Steuerbelastung, in den 0,03% ist das 
Benzin inklusive...

Noch günstiger ist ein gepflegter Oldtimer, so ein Ford T mit 370$ 
Listenpreis ist das ideale Steuersparmodell!!!
#4307877
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Wenn in dem eAuto Nichtserienkomponenten, die Ihr herstellt oder 
entwickelt, verbaut werden, müßte eine Anmeldung als Erprobungsfahrzeug 
möglich sein (wird auch in den Fahrzeugpapieren so eingetragen).
Siehe auch StVZO §19(5).
Damit ist dann auch klar, daß Deine "Privatnutzung" eigentlich in erster 
Linie der Firma dient - nämlich zur Langzeit-Erprobung von Komponenten 
im echten Einsatz.

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