Forum: PC Hard- und Software Win XP wieder in Betrieb bekommen


von Matthias W. (matt007)


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Ich habe einen Laptop E8420 mit WinXP. Ein Zweitgerät - auch E8420 ist 
da. Da soll das nun laufen.

Nach Umbauen der Platte bootet das Zweitgerät jedoch nicht - auch der 
abgesicherte Modus klappt nicht. Vermutlich ist etwas an der Hardware 
anders - trotz gleichem Typ.

Gibt es eine Idee was ich machen kann um das zum Laufen zu bekommen. 
Alles neu installieren ist wirklich mühsam und zeitaufwendig.

von Peter II (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Gibt es eine Idee was ich machen kann um das zum Laufen zu bekommen.

ja, den Fehlercode bei Google eingeben.

Wenn du keinen Fehlercode siehst, dann automaische reboot bei fehler 
abschalten.

von X2 (Gast)


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AHCI bei einem Gerät aktiviert, beim anderen nicht?

von Icke ®. (49636b65)


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Matthias W. schrieb:
> Vermutlich ist etwas an der Hardware
> anders - trotz gleichem Typ.

Es könnte sein, daß der SATA Betriebsmodus anders konfiguriert ist. 
Schau ins BIOS, ob sich der Controller einstellen läßt. Mögliche 
Betriebsarten sind z.B. "AHCI", "IDE" (bzw. "Compatible") oder "RAID". 
Stell es so ein, wie auf dem alten Gerät.

von Matthias W. (matt007)


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Peter II schrieb:
> ja, den Fehlercode bei Google eingeben.

einen Fehlercode sehe ich nicht.

> Wenn du keinen Fehlercode siehst, dann automaische reboot bei fehler
> abschalten.

einen automatischen Reboot macht er erst nach diversen Sekunden. Daher 
kann ich die Meldung eine Weile sehen.

"Windows konnte leider nicht erfolgreich gestartet werden."

Es gibt dann die Auswahl
+ "abgesicherter Modus"
+ "abgesicherter Modus mit Treibern"
+ "abgesicherter Modus mit Eingabeaufforderung"
+ "letzte funktionierende Konfiguration"
+ "Windows normal starten"

Selbst der oberste Punkt klappt nicht.

von Peter II (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Es gibt dann die Auswahl

dann musst du einfach mal mit F8 ins erweiterte Menü gehen

http://www.chip.de/news/Erweiterter-Start-_F8_-Menue-rettet-Windows-im-Notfall_56010987.html

von Matthias W. (matt007)


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X2 schrieb:
> AHCI bei einem Gerät aktiviert, beim anderen nicht?

im Bios sind
+ Info
+ System
+ Advanced
+ Security
+ Boot
+ Exit

Das kann wohl nur bei "Advanced" sein.
Dabei steht:
+ ser/parallel
+ keyboard/mouse
+ video
+ internal device: da steht AHCI ! es ist eingeschaltet. Soll das so 
sein?
+ CPU
+ USB
+ misc config
+ Intel active management
+ event logging

Bei dem älteren Gerät sehe ich keinen Punkt zu AHCI unter Advanced.

von Icke ®. (49636b65)


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Matthias W. schrieb:
> da steht AHCI ! es ist eingeschaltet.

Dann stell es um auf IDE.

von Matthias W. (matt007)


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Ich habe AHCI abgeschaltet. Der Laptop kommt nun hoch. Diverse Treiber 
werden neu geladen. Die Grafikkarte wird nicht neu geladen. Die 
Auflösung scheint nur 1280x800 statt der erwarteten 1680x1050 zu sein.

Gibt es da eine Möglichkeit das genauer herauszufinden was an Display 
verbaut ist?

von Simon L. (dfgh)


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Matthias W. schrieb:
> Gibt es da eine Möglichkeit das genauer herauszufinden was an Display
> verbaut ist?

3 Varianten:
A) Auseinanderbauen und mit etwas Glück die Bezeichnung des LCD-Panels 
finden. Dann hoffen, dass es Daten dazu gibt.

B) Hochfahren, Fotografieren, Pixel zählen

C) Genaue Bezeichnung des Laptops in die Suchmaschine deiner Wahl 
eingeben und unter Technische Daten nachschauen.

von Peter II (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Gibt es da eine Möglichkeit das genauer herauszufinden was an Display
> verbaut ist?

wozu? Wenn die Grafikkarte richtig installiert ist, liest sie die Infos 
selber aus und Windows zeigt dann die richtige Auflösung selbständig an.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Allenfalls einen Grafiktreiber vom Hersteller installieren/laden.

von X2 (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Gibt es da eine Möglichkeit das genauer herauszufinden was an Display
> verbaut ist?

Vermutlich gibt es einfach verschiedene Varianten mit unterschiedlichen 
Displays.

Wenn beim ersten hochfahren andere Treiber installiert wurden, kann die 
die Hardware der 2 Geräte nicht identisch sein.

Schau mal ob irgendwo hinter E8420 noch andere Buchstaben stehen  und 
Vergleich die 2 Notebooks miteinander

von Matthias W. (matt007)


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Simon L. schrieb:
> C) Genaue Bezeichnung des Laptops in die Suchmaschine deiner Wahl
> eingeben und unter Technische Daten nachschauen.

zu diesem Gerätetyp gab es 2 Displays.

Ich habe nun beim Service angerufen. Anhand der Gerätenummer haben die 
festgestellt daß das Display im Gerät 1280x800 hat. Verkauft wurde es 
mir jedoch mit 1680x1050. Daher meine Verwunderung !

von Matthias W. (matt007)


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Peter II schrieb:
> wozu? Wenn die Grafikkarte richtig installiert ist, liest sie die Infos
> selber aus und Windows zeigt dann die richtige Auflösung selbständig an.

es wird eben nur 1280x800 angezeigt. Unter Ubuntu war das auch schon so.

von wendelsberg (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Verkauft wurde es
> mir jedoch mit 1680x1050.

Von wem?

wendelsberg

von Matthias W. (matt007)


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X2 schrieb:
> Vermutlich gibt es einfach verschiedene Varianten mit unterschiedlichen
> Displays.

genau.

> Wenn beim ersten hochfahren andere Treiber installiert wurden, kann die
> die Hardware der 2 Geräte nicht identisch sein.

ja.

> Schau mal ob irgendwo hinter E8420 noch andere Buchstaben stehen  und
> Vergleich die 2 Notebooks miteinander

dahinter steht nichts. Es gibt noch eine Produktnummer und eine 
Seriennummer. Über letztere kann der Hersteller schauen was verbaut war 
bei Auslieferung. Bei diesem Gerät ist das eben nur 1280x800.

von Matthias W. (matt007)


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wendelsberg schrieb:
> Von wem?

Händler ebay. Der wusste es eben selbst nicht besser, denn ich hatte 
ausdrücklich nach 1680x1050 gefragt.

Nun muss ich halt zurücksenden. Zeitaufwendig ist es allemal. Das Porto 
bleibt an mir hängen.

von wendelsberg (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> Das Porto
> bleibt an mir hängen.

Eher nicht. Falsch duch den Haendler geliefert: Sein Problem.

wendelsberg

von Matthias W. (matt007)


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wendelsberg schrieb:
> Eher nicht. Falsch duch den Haendler geliefert: Sein Problem.

soll ich wegen 5.89 Porto streiten?

von wendelsberg (Gast)


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Matthias W. schrieb:
> soll ich wegen 5.89 Porto streiten?

Theoretisch ja, praktisch nein.
Vielleicht erst einmal Ersatzlieferung mit den zugesicherten 
Eigenschaften verlangen.
Streiten muss man ja auch erst, wenn es der Haendler nicht einsieht und 
die Rueckzahlung incl. des Ruecksendeportos verweigert.

Aber wenn man z.B. anbietet, eine neg. Bewertung zu hinterlassen, wirkt 
das schon manchmal Wunder.

wendelsberg

von Paul B. (paul_baumann)


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wendelsberg schrieb:
> Aber wenn man z.B. anbietet, eine neg. Bewertung zu hinterlassen, wirkt
> das schon manchmal Wunder.

Richtig. Das bewirkt manchmal sogar das Wunder, daß der liebe Gute 
wegen
eines Erpressungsversuchs durch Ebay gesperrt wird, wenn der Verkäufer 
eine entsprechende Mitteilung weiterleitet.

MfG Paul

von wendelsberg (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Richtig. Das bewirkt manchmal sogar das Wunder, daß der liebe Gute
> wegen
> eines Erpressungsversuchs durch Ebay gesperrt wird, wenn der Verkäufer
> eine entsprechende Mitteilung weiterleitet.

Wie jetzt? Der Verkaeufer macht falsche Angaben, weigert sich dafuer 
geradezustehen und dann soll es der Kaeufer ausbaden (das 
Ruecksendeporto tragen)?
Wenn der geprellte Kaeufer das dann logischerweise negativ bewertet 
(bewerten will) ist das Erpressung?

Komische Auffassung.

wendelsberg

von Matthias W. (matt007)


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wendelsberg schrieb:
> Theoretisch ja, praktisch nein.
> Vielleicht erst einmal Ersatzlieferung mit den zugesicherten
> Eigenschaften verlangen.

darauf hoffe ich. Es war sicher keine Absicht. Es macht keinen Sinn 
einen guten Kontakt mutwillig zu zerstören wg. knapp 6.-. Wir haben 
momentan beide einen Schaden davon. Der Händler ja auch.

> Aber wenn man z.B. anbietet, eine neg. Bewertung zu hinterlassen, wirkt
> das schon manchmal Wunder.

das stimmt. Das klappt manchmal. Man kann es so formulieren daß man sich 
schwer tut eine positive Wertung zu hinterlassen. In diesem Fall möchte 
ich das nicht machen. Der Kontakt klang nett.

von Paul B. (paul_baumann)


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wendelsberg schrieb:
> Komische Auffassung.

Finde ich gar nicht.

Guck an: Wenn Einer so blöde ist, dem Gegenüber Rumpelstilzchen-mäßig zu 
drohen, ihn mit einer schlechten Bewertung zu strafen, dann ist das 
Nötigung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das kann man sich gefallen lassen, muß man aber nicht...

Ich hatte auch schon einmal das Vergnügen, einen solchen Kandidaten 
abzusägen und tat das auch.

Wer sich nicht wehrt,
lebt verkehrt!

MfG Paul

von Matthias W. (matt007)


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Paul B. schrieb:
> Wer sich nicht wehrt,
> lebt verkehrt!

das gilt für beide Seiten !

Ein Druckmittel außer der Bewertung hat man ja nicht. Ein Anwalt bringt 
da nix.

von wendelsberg (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Guck an: Wenn Einer so blöde ist, dem Gegenüber Rumpelstilzchen-mäßig zu
> drohen, ihn mit einer schlechten Bewertung zu strafen, dann ist das
> Nötigung:

Nein. In diesem Fall waere das lediglich die Ankuendigung, die Bewertung 
den Umstaenden entsprechend korrekt vorzunehmen.

Aber Halbwissen in der Juristerei ist immer gefaehrlich.

Paul B. schrieb:
> Ich hatte auch schon einmal das Vergnügen, einen solchen Kandidaten
> abzusägen und tat das auch.

Du hast es also verbockt und dann als das Ganze vollkommen korekkt 
bewertet werden sollte, hast Du bei Ebay falsche Behauptungen 
aufgestellt?

Dann lass mich bitte Deinen Ebay-Nick wissen, damit ich Dich gleich 
sperren kann. Solchen Pappenheimern wuerde ich nicht mal ein Kilo Gold 
fuer einen Euro abkaufen.

wendelsberg

von Paul B. (paul_baumann)


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wendelsberg schrieb:
> Du hast es also verbockt und dann als das Ganze vollkommen korekkt
> bewertet werden sollte, hast Du bei Ebay falsche Behauptungen
> aufgestellt?

Laß Deine Unterstellungen! Melde Dich an, dann schreibe ich Dir, was 
sich zugetragen hat. Als Stichworte:
Ein Prozessor wurde von mir angeboten und wurde erfolgreich 
versteigert.+
Nach Ablauf der Auktion teilte mir der Käufer mit, daß er noch weitere, 
gleiche Prozessoren für weniger Geld ersteigert hätte und nun den von 
mir
Ersteigerten nicht mehr haben wolle. Wenn ich die Auktion nicht 
rückgängig mache, würde er mich negativ bewerten. Das bekam ihm ganz 
schlecht...

MfG Paul

von wendelsberg (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Laß Deine Unterstellungen! Melde Dich an, dann schreibe ich Dir, was
> sich zugetragen hat. Als Stichworte:
> Ein Prozessor wurde von mir angeboten und wurde erfolgreich
> versteigert.+
> Nach Ablauf der Auktion teilte mir der Käufer mit, daß er noch weitere,
> gleiche Prozessoren für weniger Geld ersteigert hätte und nun den von
> mir
> Ersteigerten nicht mehr haben wolle. Wenn ich die Auktion nicht
> rückgängig mache, würde er mich negativ bewerten. Das bekam ihm ganz
> schlecht...

<loriot>Ach.</loriot>
Komm wieder runter.
Das hat mit dem Vorgang des TO nicht das Mindeste zu tun.
Warum bringst Du dann hier Deinen "Sieg", den Du auf einer ganz anderen 
Wiese und obendrein unter ganz anderen Bedingungen geholt hast?

Schoenen Abend noch.

wendelsberg

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