Forum: Offtopic Um Onlineshops zu eröffnen - Tausende Identitäten gestohlen


von Rick M. (rick-nrw)


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Heute ging durch die Medien

Um Onlineshops zu eröffnen - Tausende Identitäten gestohlen

Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu 
zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis.

Wer über eine Internetrecherche feststelle, dass eine Internetseite ohne 
sein Wissen angemeldet worden sei, solle Strafanzeige erstatten, raten 
Experten mehrerer Landeskriminalämter.


Na super!

Hilfe, Panik!?

Sollen wir jetzt alle nach unseren Namen googeln oder wie soll man sich 
jetzt verhalten?

von Mark B. (markbrandis)


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Die Sichtweise, dass ein Opfer eines Betrugs sich hier strafbar machen 
soll, ist schon sehr eigentümlich. Es gibt auch bereits Gegenstimmen. 
Zum Beispiel hier:

http://www.derwesten.de/panorama/betrueger-eroeffnen-onlineshops-mit-geklauten-nutzerdaten-id11178735.html

Ich halte den originalen Artikel für schlecht recherchiert.

von Rick M. (rick-nrw)


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Ich googel regelmäßig nach meinem Namen.
Es gibt eine Reihe Namensdoppelgänger und einen Haufen Adressen mit 
meinen Daten aus dem Telefonbuch, dann ev. noch Infos von der 
Hochschule, Facebook, XING, LinkedIN, ....

Aus dem Beitrag "Der Westen"

" Sie müssten lediglich klarmachen, dass sie mit dem Online-Shop nichts 
zu tun haben."

Muss ich bei der Einreise in die USA mit Schwierigkeiten rechnen?
"So jemand ist ja offensichtlich unbescholten, da kann nichts 
passieren."

Wie?

Ich bin im Netz aktiv, kaufe und verkaufe ab und zu mal etwas in der 
E-Bucht,
habe ein Pay-Pal-Konto und nutze es auch, ....

"Mithilfe etwa der Google-Alert-Funktion können Nutzer außerdem 
dauerhaft nach ihrem Namen suchen lassen - und werden per Mail über 
Treffer informiert."

Hilft mir auch nicht wirklich weiter, da ich mein Name häufiger 
vorkommt.

Und wenn irgend ein Doppelgänger irgendwo den 87. Platz beim 10km 
Stadtlauf gemacht hat - Alarm!

Wer googelt schon regelmäßig seinen Namen und kontrolliert die Einträge?

von Werner R. (werner_rothmanns)


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Rick M. schrieb:
> Wer googelt schon regelmäßig seinen Namen und kontrolliert die Einträge?

Rick M. schrieb:
> Ich googel regelmäßig nach meinem Namen.

von Werner R. (werner_rothmanns)


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Rick M. schrieb:
> Wer über eine Internetrecherche feststelle, dass eine Internetseite ohne
> sein Wissen angemeldet worden sei

ich dachte immer das kann nur eine reale Person, also ich. Das wird 
nicht kontrolliert?

Und wie soll ich meine Unschuld beweisen? Im Gegensatz dazu kann sich 
ein Betrüger auf einen Betrüger berufen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Willkommen bei in Orwell City , ich höher schon die Rufer nach dem 
"fälschungssicheren Internettpass" und siehe auch der wird untergraben 
werden und es wird Jagd auf illegale User gemacht werden.
Man muß nur 1&1 zusammen zählen.

Namaste

von Peter D. (peda)


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Rick M. schrieb:
> Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu
> zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis.

Selten so nen Stuß gelesen.

Jeder kann sich Namen + Adresse einer Person aus dem Telefonbuch holen.
Strafbar wird es erst, wenn man auch sein Konto zur Geldwäsche zur 
Verfügung stellt. D.h. die Kunden überweisen Dir Geld und Du es dann 
weiter nach Western Union.

Und als Kunde hat man die Möglichkeit, die Echtheit einer Shopseite zu 
überprüfen (Handelsregisternummer,  UStID).

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu
>> zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis.
>
> Selten so nen Stuß gelesen.

Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen 
werden, das ein anderer getan hat.

> Und als Kunde hat man die Möglichkeit, die Echtheit einer Shopseite zu
> überprüfen (Handelsregisternummer,  UStID).

Auch die kann man klauen ;-)

Aber: Üblicherweise überprüft auch niemand diese Nummern.

Dazu kommt: bei der UStID stimmen oft genug schon die Angaben der 
"richtigen" Shopbetreiber nicht mit den hinterlegten überein - sei es, 
weil das "Updaten" schlicht vergessen wurde oder weil dabei einfach 
Fehler gemacht wurden.

Wir liefern sehr viel ins EU-Ausland und mit diesen Nummern bzw. den 
hinterlegten Daten gibt es praktisch immer Ärger. Oftmals wurden bei der 
Beantragung vollkommen andere Adressdaten hinterlegt, als man sie jetzt 
im Impressum findet oder es gibt obskure Abkürzungen. Da reicht schon 
ein Buchstabendreher und die Abfrage scheitert.

Und bei einer Abfrage in Saarlouis erhält man nur den Hinweis "Stimmt" 
oder "Stimmt nicht" (selbst bei telefonischer Abfrage). Vollkommen 
idiotisch.

von Uhu U. (uhu)


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Peter D. schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu
>> zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis.
>
> Selten so nen Stuß gelesen.
>
> Jeder kann sich Namen + Adresse einer Person aus dem Telefonbuch holen.
> Strafbar wird es erst, wenn man auch sein Konto zur Geldwäsche zur
> Verfügung stellt.

In Staaten, in denen erst geschossen und dann gefragt wird, kann man 
beim Versuch, seine Identität zu beweisen, schon mal in letale 
Zeitprobleme kommen...

Sollte man nicht in die ewigen Jagdgründe geschickt werden, ist ein 
lebenslanger höchst ungünstiger und vor allem unkorrigierbarer 
Datenschatten möglich, der jederzeit zu neuen Verwicklungen führen kann.

von Georg W. (gaestle)


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Chris D. schrieb:
> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen
> werden, das ein anderer getan hat.

Ärger kann es trotzdem geben: Die Ermittlungen werden nach einer Anzeige 
zunächst gegen die im Impressum aufgeführte Person laufen, ev. gibt es 
eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der EDV. Bis du die bzw. die 
gespeicherten Daten zurück hast und wieder im Geschäft bist kann dir 
schon ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein.

Falls es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommt wird diese 
mit üppigem Streitwert vor einem Landgericht verhandelt werden.

Dazu kommen dann noch Bewertungen und Foreneinträge a la "Chris Deepunkt 
ist ein Gauner!".

von Soul E. (Gast)


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...und dann die "Zufallsfunde". Auf der Festplatte des beschlagnamten 
Laptop sind vielleicht 2-3 Filme und ein paar Musikdateien, im 
Wohnzimmer liegt eine gebrannte DVD, an der Küchendecke kann man 
nachweisen, dass im Haus vor zwanzig Jahren mal Haschisch geraucht 
wurde, und im Schlafzimmer finded sich SM-Geschirr, obwohl die 
minderjährige Tochter noch im Haus wohnt. Dazu die geknackte D-Box und 
die Alufelgen in der Garage haben auch keine Abe.

Genug Chancen Ärger zu kriegen, obwohl man überhaupt nichts verbrochen 
hat.

von Mark B. (markbrandis)


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Georg W. schrieb:
> ev. gibt es eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der EDV.

Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es.

von Uhu U. (uhu)


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Mark B. schrieb:
> Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es.

Das ist Wunschdenken.

Irgend welche Ganoven in der ersten Hälfte der 80er Jahre hatten mal 
meine Telefonnummer als Kontakttelefon auf einem Zettel an ihnem 
"Hauptquartier" hinterlassen. Die Kriminaler fanden es und das Resultat 
war, dass mein Telefon über einen Monat abgehört wurde. Dazu gehörten 
mehrere Testanrufe im Morgengrauen und zum Schluss dann irgendwann ein 
"Aufklärungsgespräch" (zu für meine Begriffe "zivilisierterer" Zeit), in 
dem mir der Bulle am anderen Ende die Story in groben Zügen erzählte.

Das Problem der Plotzilei war, dass ich in der Zeit einfach nicht 
telefonierte und deswegen diese Veranstaltung ziemlich unergiebig war. 
Trotzdem wussten sie am Ende, dass ich nichts mit den Ganoven zu tun 
hatte. Wie sie das wohl heraus bekommen haben, ohne größere 
Schnüffelaktion?

Eine Durchsuchung gab es nicht, aber angenommen, ich hätte ein paar 
Anrufe getätigt, die die Fantasie eines der Lauscher angeregten, dann 
hätten sie mir morgens Punkt 6:00 Uhr die Türe eingetreten...


Bei einer anderen Geschichte 10 Jahre früher standen plötzlich 
vormittags 3 Herren vor der Wohnungstür meiner WG und präsentierten 
einen Durchsuchungsbeschluss: zwei von der Zollfahndung und ein "Zeuge" 
von der Gemeindeverwaltung. Gesucht wurde nach Diebesgut. Sie schrieben 
die Seriennummern aller möglichen Geräte auf und stellten dumme Fragen. 
Als widerlicher Schnüffler erwies sich der "Zeuge": ich hatte auf meinem 
Schreibtisch eine kleine Wasserpfeife stehen und dieser Arsch stürzte 
sich mit dem Ausruf "Oh, Opium, Opium" mit einem Anlauf darauf.

Zum Glück waren die Zollfahnder etwas professioneller und ein Theater 
blieb aus und mein Gras haben sie nicht gesucht/gesehen. Was sie laut 
Durchsuchungsbefehl suchten fanden sie nicht.

Anlass für die ganze Veranstaltung war eine Einbruchsserie in einem 
nahegelegenen Hafen und eine Spitzel-Information, dass einer der Ganoven 
den Spitznamen "Josephle" hätte und in der Straße wohnen würde, wie ich 
und mein Wohngenosse, gegen den sich die ganze Aktion richtete.

Wie sie dabei auf meinen Kumpel gekommen sind, ist wirklich genial: Er 
trägt als dritten Vornamen den Namen Joseph.

von Mark B. (markbrandis)


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Mag ja sein. Ist aber nichtsdestotrotz Statistik mit N=1 oder auch 2.

Angenommen es gibt geschätzt 100.000 Hausdurchsuchungen pro Jahr in 
Deutschland (genaue Zahlen liegen nicht vor, Quelle: 
http://www.taz.de/!5108848/). Im Durchschnitt leben etwa 2 Personen in 
einem Haushalt. Somit ergibt sich die rechnerische

Jährliche Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung =
100.000 * 2 / 80.000.000 = 0,0025 = 0,25 Prozent

Wahrscheinlichkeit, 80 Jahre lange keine Hausdurchsuchung zu erleben =
(1-0,0025) ^ 80 = 0,8185 = 81,85 Prozent

Ein Verkehrsunfall ist sehr viel wahrscheinlicher.

von Mark B. (markbrandis)


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Da sind ja mal wieder ein paar echte Vollprofis unterwegs, die einen 
100% korrekten und sogar mathematisch nachvollziehbaren Beitrag negativ 
bewerten.

Wenn ich einen Rechenfehler gemacht haben sollte, stehe ich dazu. Wenn 
nicht: Das sind arme und bedauernswerte Menschen, die korrekte Beiträge 
negativ bewerten "müssen".

von Norbert M. (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Da sind ja mal wieder ein paar echte Vollprofis unterwegs,

Polemik.

> die einen 100% korrekten und sogar mathematisch nachvollziehbaren
> Beitrag negativ bewerten.

Vielleicht mag die Mathematik stimmen, aber möglicher Weise trifft
der Inhalt Deiner Aussage für einige Mitleser einfach nicht zu.

Und selbst von der mathematischen Seite her bleibt fraglich, ob man aus
> Jährliche Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung = 0,25 Prozent
nachfolgendes folgern kann:
> Wahrscheinlichkeit, 80 Jahre lange keine Hausdurchsuchung zu erleben =
> (1-0,0025) ^ 80 = 0,8185 = 81,85 Prozent

Meine Statistik-einheiten sind schon lange her, ich weiss also nicht,
ob man eine Wahrscheinlichkeit so einfach über die Zeit kumulieren
kann, mein Bauchgefühl sagt jedenfalls nein.

Und selbst wenn dem so wäre, dann würde das ja nichts anderes heissen,
als dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben (ich setze das jetzt mal
mit der Zeitspanne von 80 jahren gleich) "hausdurchsucht" würde.

Nu ist in (den meisten?) Demokratien "westlicher Prägung" die Hoheit
der eigenen Wohnung bzw. die Privatsphäre rechtlich sehr gut geschützt.
Das geht sogar soweit, dass in manchen Staaten die prinzipiele
Unversehrtheit des intimen Lebensbereichs sogar durch Gesetze im Rang
der Verfassung geschützt wird, und daher nur bei gröbsten Verstößen
gegen das Gesetz (oder Gefahr im Verzug) gebrochen werden darf.

Mit ein bisschen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis lässt sich
aber auch erkennen, dass mit übergrosser Wahrscheinlichkeit wesentlich 
weniger als 1/5 der Einwohner eines demokratischen Staates im Laufe
ihres Lebens - wenn auch nur temporär - so weit in's Kriminelle
abgleiten dürtfte, daß eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt wäre.

> Wenn ich einen Rechenfehler gemacht haben sollte, stehe ich dazu. Wenn
> nicht: Das sind arme und bedauernswerte Menschen, die korrekte Beiträge
> negativ bewerten "müssen".

Möglicherweise hat man dich nicht wegen deinen Mathekünsten (die ich
nicht beurteilen kann) abgewatscht, sondern dafür, daß Du das Faktum 
verharmlost, es würden (nach deinen Zahlen) ja "nur" etwas mehr als 2
von 1000 Personen jährlich "hausdurchsucht" werden.

Das mag für Dich bedauerlich sein, rechtfertigt aber noch lange nicht
die Behauptung, Deine "Minusgeber" wären wären "arm und bedauerlich",
oder würden zwanghaft "korrekte" Beiträge negativ bewerten.

LG, N0R

von Georg W. (gaestle)


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Gibt es eine einsehbare Statistik über die hierzulande durchgeführten 
(Haus)durchsuchungen? Ich konnte auf die schnelle nichts finden.

Mark B. schrieb:
> Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es.

Aüßerst unwahrscheinlich kann schnell kommen: Zwei meiner Freunde kamen 
schon in den zweifelhaften Genuß weil ein gemeinsamer Bekannter gegen 
Zollvorschriften verstoßen hatte. Wer sich während einer Observation 
dort blicken ließ war dabei...

von Timm T. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen
> werden, das ein anderer getan hat.

Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder?

Abgesehen davon, wenn wegen so einer Geschichte erstmal meine IT-Technik 
weg ist, inklusive so "verdächtiger" Dinge wie AVR-Programmer, USB-Oszi 
usw., nützt es mir reichlich wenig, wenn 3 Monate später meine 
"Unschuld" festgestellt wird und ich den Kram auseinandergenommen 
zurückbekomme.

von Mark B. (markbrandis)


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Timm T. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen
>> werden, das ein anderer getan hat.
>
> Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder?

Man hat davon gehört, ja. Ein pauschales Schlagwort zu nennen ergibt für 
sich allein aber noch keinen sinnvollen Beitrag in einer Diskussion.

Vorab: Ich finde die Gesetzeslage auch nicht gut!

Das ändert aber nichts daran, dass reale Veurteilungen bei 
Privatpersonen aufgrund Verstoßes gegen die Störerhaftung anscheinend 
sehr selten sind. Google mal nach "Verurteilungen wegen Störerhaftung". 
Kannst Du aus den Ergebnissen erkennen, dass dies für Lieschen Müller 
oder Hans den Elektronikbastler ein reales Problem darstellt? Meines 
Erachtens kann man dies getrost verneinen.

Was tatsächlich vorkommt, sind Abmahnungen mit den damit verbundenen 
Kosten. Meistens wegen des Herunterladens von urheberrechtlich 
geschützten Filmen bzw. Musik.
Das hat aber mit dem von Dir so geschilderten Szenario:

> Abgesehen davon, wenn wegen so einer Geschichte erstmal meine IT-Technik
> weg ist, inklusive so "verdächtiger" Dinge wie AVR-Programmer, USB-Oszi
> usw., nützt es mir reichlich wenig, wenn 3 Monate später meine
> "Unschuld" festgestellt wird und ich den Kram auseinandergenommen
> zurückbekomme.

absolut nicht das Geringste zu tun. Was real passiert ist, dass Anwälte 
per Brief Geld einfordern. Das ist etwas völlig anderes als eine 
Hausdurchsuchung inklusive der Beschlagnahme von Gegenständen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Timm T. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen
>> werden, das ein anderer getan hat.
>
> Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder?

Jepp.

Aber auch dann hast Du gegen ein Gesetz bzw. Vorschrift verstoßen.

Unterlassene Hilfeleistung fällt auch in diese Kategorie.

Wenn es nicht klar ist, kann ich das aber gerne umformulieren:

Niemand kann für einen Gesetzesverstoß zur Rechenschaft gezogen werden, 
den ein anderer begangen hat.

von Soul E. (Gast)


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Timm T. schrieb:

> Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder?

Störerhaftung impliziert, dass Du dem Stand der Technik entsprechende 
Sorgfaltspflichten vernachlässigt hast. Keinen Virenscanner installiert, 
WLAN offen, Auto nicht abgeschlossen und Lenkradschloss nicht 
eingerastet.

Regelmäßige DENIC-Anfragen oder Blicke ins Handelsregister, ob jemand 
auf meinen Namen eine Firma angemeldet hat, gehören bislang nicht dazu.

von Timm T. (Gast)


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soul e. schrieb:
> Regelmäßige DENIC-Anfragen oder Blicke ins Handelsregister, ob jemand
> auf meinen Namen eine Firma angemeldet hat, gehören bislang nicht dazu.

Warte, warte nur ein Weilchen...

soul e. schrieb:
> dem Stand der Technik entsprechende
> Sorgfaltspflichten vernachlässigt hast. Keinen Virenscanner installiert,
> WLAN offen, Auto nicht abgeschlossen und Lenkradschloss nicht
> eingerastet.

Nicht vergessen, Verleitung zum Kameradendiebstahl gehört auch dazu. 
Heinrich Mann wäre stolz auf euch, bei soviel Obrigkeitshörigkeit.

von Mark B. (markbrandis)


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Timm T. schrieb:
> Nicht vergessen, Verleitung zum Kameradendiebstahl gehört auch dazu.
> Heinrich Mann wäre stolz auf euch, bei soviel Obrigkeitshörigkeit.

Du redest wirr. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

von Timm T. (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Liegt das nicht auf der Hand?

Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den 
Knast, wenn jemand anders es als Fluchtfahrzeug für einen Banküberfall 
benutzt. Lediglich die Versicherung könnte sich weigern zu zahlen.

"Störerhaftung" ist ein Konstrukt, welches es meines Wissens so nur in 
Deutschland gibt und welches nur auf einen offenen Internetzugang 
angewandt wird, weil die Musiklobby gern jemanden belangen will und es 
ihr dabei scheißegal ist ob es der Verursacher ist, solange jemand 
zahlt.

von John D. (Gast)


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Timm T. schrieb:
>
> Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den
> Knast, ...

Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine 
Geldstrafe fällig.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Timm T. schrieb:
> Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den
> Knast, wenn jemand anders es als Fluchtfahrzeug für einen Banküberfall
> benutzt.

Wenn damit aber ein 12jähriger losfährt (weil sogar noch der
Schlüssel steckte) und einen überfährt, sieht die Sache anders aus.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Norbert M. schrieb:
> dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben [...] "hausdurchsucht" würde.

Aber nur wenn Hausdurchsuchungen zufällig und gleichverteilt 
durchgeführt werden, daran stauchelt die Statistik von Mark derzeit.

von Soul E. (Gast)


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John D. schrieb:

> Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine
> Geldstrafe fällig.

Wenn die Polizei den ordnungsgemäß geparktes KFZ zur Sicherstellung 
abschleppen lässt, weil die Seitenscheibe offen ist (weil der 
Plastikmitnehmer vom Fensterheber...), dann guckst Du auch erstmal dumm. 
Zumal Du für die Kosten aufkommen sollst.

von Timm T. (Gast)


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Das

John D. schrieb:
> Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine
> Geldstrafe fällig.

und das

soul e. schrieb:
> Wenn die Polizei den ordnungsgemäß geparktes KFZ zur Sicherstellung
> abschleppen lässt

ist aber etwas völlig anderes, als wenn jemand in Vertretung verurteilt 
wird, weil man den wirklichen Täter nicht ausfindig machen kann.

So etwa wie 15 Eur Verwarngeld für nicht gesicherten Router gegen 700 
bis 3000 Eur wegen angeblichen Filesharing über diesen Router, selbst 
wenn man nicht mal einen Computer hat... 
(https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kein-computer-kein-wlan-trotzdem-muss-rentnerin-abmahnkosten-wegen-filesharing-tragen-17951/)

Im ersten Fall wird direkt gegen die StVO verstoßen (§14, Sicherung 
gegen unbefugte Benutzung). Deswegen wirst Du aber nicht für eine durch 
die unbefugte Benutzung erfolgende Straftat verknackt. Oder kannst Du 
ein Beispiel anführen, wo jemand wegen eines Bankraubs, den ein anderer 
mit seinem gestohlenen Auto ausführte, ins Gefängnis kam? 
Nummernschilder werden zu diesem Zweck regelmäßig gestohlen.

Im Fall des Filesharing wird aber so getan, als hätte der Eigentümer des 
Routers die Rechtsverletzung tatsächlich begangen, auch wenn es jemand 
anders war.

von Mark B. (markbrandis)


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Läubi .. schrieb:
> Norbert M. schrieb:
>> dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben [...] "hausdurchsucht" würde.
>
> Aber nur wenn Hausdurchsuchungen zufällig und gleichverteilt
> durchgeführt werden, daran stauchelt die Statistik von Mark derzeit.

Was nichts anderes bedeutet als dass die Wahrscheinlichkeit einer 
Hausdurchsuchung für den normalen Durchschnittsbürger noch geringer 
ist als von mir geschätzt berechnet.

von Mark B. (markbrandis)


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Timm T. schrieb:
> Im Fall des Filesharing wird aber so getan, als hätte der Eigentümer des
> Routers die Rechtsverletzung tatsächlich begangen, auch wenn es jemand
> anders war.

Nicht automatisch. Und wie gesagt führt Störerhaftung in aller Regel 
nicht zu einer Hausdurchsuchung, wie weiter oben von Dir impliziert.

von Norbert M. (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Was nichts anderes bedeutet als dass die Wahrscheinlichkeit einer
> Hausdurchsuchung für den normalen Durchschnittsbürger *noch geringer*
> ist als von mir geschätzt berechnet.

Also statt jedem Fünften dann jeder Sechste. Sebst wenn's nur jeder
Zehnte wäre, ist so eine "Hausdurchsuchungsquote" in meinen Augen
eben nicht gering. Aber unsere Ansichten darüber differieren eben.

LG, N0R

von Timm T. (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Und wie gesagt führt Störerhaftung in aller Regel
> nicht zu einer Hausdurchsuchung, wie weiter oben von Dir impliziert.

Nein, da vermischst Du jetzt was.

"Störerhaftung" war mein Einwurf auf "Niemand kann für etwas zur 
Rechenschaft gezogen werden, das ein anderer getan hat."

Die Hausdurchsuchung würde ich aber nicht ausschließen wollen, wenn da 
Dein Name als Betreiber eines Shops auftaucht, in dem gefälschte Ware 
verkauft wird und mehrere Anzeigen von den Käufern wegen Betrugs oder 
vom Originalhersteller wegen Fälschungen vorliegen. Schließlich müssen 
Beweise sichergestellt werden, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit 
auf Deinem Rechner befinden.

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