Heute ging durch die Medien Um Onlineshops zu eröffnen - Tausende Identitäten gestohlen Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis. Wer über eine Internetrecherche feststelle, dass eine Internetseite ohne sein Wissen angemeldet worden sei, solle Strafanzeige erstatten, raten Experten mehrerer Landeskriminalämter. Na super! Hilfe, Panik!? Sollen wir jetzt alle nach unseren Namen googeln oder wie soll man sich jetzt verhalten?
Die Sichtweise, dass ein Opfer eines Betrugs sich hier strafbar machen soll, ist schon sehr eigentümlich. Es gibt auch bereits Gegenstimmen. Zum Beispiel hier: http://www.derwesten.de/panorama/betrueger-eroeffnen-onlineshops-mit-geklauten-nutzerdaten-id11178735.html Ich halte den originalen Artikel für schlecht recherchiert.
Ich googel regelmäßig nach meinem Namen. Es gibt eine Reihe Namensdoppelgänger und einen Haufen Adressen mit meinen Daten aus dem Telefonbuch, dann ev. noch Infos von der Hochschule, Facebook, XING, LinkedIN, .... Aus dem Beitrag "Der Westen" " Sie müssten lediglich klarmachen, dass sie mit dem Online-Shop nichts zu tun haben." Muss ich bei der Einreise in die USA mit Schwierigkeiten rechnen? "So jemand ist ja offensichtlich unbescholten, da kann nichts passieren." Wie? Ich bin im Netz aktiv, kaufe und verkaufe ab und zu mal etwas in der E-Bucht, habe ein Pay-Pal-Konto und nutze es auch, .... "Mithilfe etwa der Google-Alert-Funktion können Nutzer außerdem dauerhaft nach ihrem Namen suchen lassen - und werden per Mail über Treffer informiert." Hilft mir auch nicht wirklich weiter, da ich mein Name häufiger vorkommt. Und wenn irgend ein Doppelgänger irgendwo den 87. Platz beim 10km Stadtlauf gemacht hat - Alarm! Wer googelt schon regelmäßig seinen Namen und kontrolliert die Einträge?
Rick M. schrieb: > Wer googelt schon regelmäßig seinen Namen und kontrolliert die Einträge? Rick M. schrieb: > Ich googel regelmäßig nach meinem Namen.
Rick M. schrieb: > Wer über eine Internetrecherche feststelle, dass eine Internetseite ohne > sein Wissen angemeldet worden sei ich dachte immer das kann nur eine reale Person, also ich. Das wird nicht kontrolliert? Und wie soll ich meine Unschuld beweisen? Im Gegensatz dazu kann sich ein Betrüger auf einen Betrüger berufen?
Willkommen bei in Orwell City , ich höher schon die Rufer nach dem "fälschungssicheren Internettpass" und siehe auch der wird untergraben werden und es wird Jagd auf illegale User gemacht werden. Man muß nur 1&1 zusammen zählen. Namaste
Rick M. schrieb: > Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu > zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis. Selten so nen Stuß gelesen. Jeder kann sich Namen + Adresse einer Person aus dem Telefonbuch holen. Strafbar wird es erst, wenn man auch sein Konto zur Geldwäsche zur Verfügung stellt. D.h. die Kunden überweisen Dir Geld und Du es dann weiter nach Western Union. Und als Kunde hat man die Möglichkeit, die Echtheit einer Shopseite zu überprüfen (Handelsregisternummer, UStID).
Peter D. schrieb: > Rick M. schrieb: >> Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu >> zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis. > > Selten so nen Stuß gelesen. Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen werden, das ein anderer getan hat. > Und als Kunde hat man die Möglichkeit, die Echtheit einer Shopseite zu > überprüfen (Handelsregisternummer, UStID). Auch die kann man klauen ;-) Aber: Üblicherweise überprüft auch niemand diese Nummern. Dazu kommt: bei der UStID stimmen oft genug schon die Angaben der "richtigen" Shopbetreiber nicht mit den hinterlegten überein - sei es, weil das "Updaten" schlicht vergessen wurde oder weil dabei einfach Fehler gemacht wurden. Wir liefern sehr viel ins EU-Ausland und mit diesen Nummern bzw. den hinterlegten Daten gibt es praktisch immer Ärger. Oftmals wurden bei der Beantragung vollkommen andere Adressdaten hinterlegt, als man sie jetzt im Impressum findet oder es gibt obskure Abkürzungen. Da reicht schon ein Buchstabendreher und die Abfrage scheitert. Und bei einer Abfrage in Saarlouis erhält man nur den Hinweis "Stimmt" oder "Stimmt nicht" (selbst bei telefonischer Abfrage). Vollkommen idiotisch.
Peter D. schrieb: > Rick M. schrieb: >> Der meist ahnungslose Urheber kann aufgefordert werden, Schadenersatz zu >> zahlen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis. > > Selten so nen Stuß gelesen. > > Jeder kann sich Namen + Adresse einer Person aus dem Telefonbuch holen. > Strafbar wird es erst, wenn man auch sein Konto zur Geldwäsche zur > Verfügung stellt. In Staaten, in denen erst geschossen und dann gefragt wird, kann man beim Versuch, seine Identität zu beweisen, schon mal in letale Zeitprobleme kommen... Sollte man nicht in die ewigen Jagdgründe geschickt werden, ist ein lebenslanger höchst ungünstiger und vor allem unkorrigierbarer Datenschatten möglich, der jederzeit zu neuen Verwicklungen führen kann.
Chris D. schrieb: > Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen > werden, das ein anderer getan hat. Ärger kann es trotzdem geben: Die Ermittlungen werden nach einer Anzeige zunächst gegen die im Impressum aufgeführte Person laufen, ev. gibt es eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der EDV. Bis du die bzw. die gespeicherten Daten zurück hast und wieder im Geschäft bist kann dir schon ein beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Falls es zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kommt wird diese mit üppigem Streitwert vor einem Landgericht verhandelt werden. Dazu kommen dann noch Bewertungen und Foreneinträge a la "Chris Deepunkt ist ein Gauner!".
...und dann die "Zufallsfunde". Auf der Festplatte des beschlagnamten Laptop sind vielleicht 2-3 Filme und ein paar Musikdateien, im Wohnzimmer liegt eine gebrannte DVD, an der Küchendecke kann man nachweisen, dass im Haus vor zwanzig Jahren mal Haschisch geraucht wurde, und im Schlafzimmer finded sich SM-Geschirr, obwohl die minderjährige Tochter noch im Haus wohnt. Dazu die geknackte D-Box und die Alufelgen in der Garage haben auch keine Abe. Genug Chancen Ärger zu kriegen, obwohl man überhaupt nichts verbrochen hat.
Georg W. schrieb: > ev. gibt es eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der EDV. Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es.
Mark B. schrieb: > Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es. Das ist Wunschdenken. Irgend welche Ganoven in der ersten Hälfte der 80er Jahre hatten mal meine Telefonnummer als Kontakttelefon auf einem Zettel an ihnem "Hauptquartier" hinterlassen. Die Kriminaler fanden es und das Resultat war, dass mein Telefon über einen Monat abgehört wurde. Dazu gehörten mehrere Testanrufe im Morgengrauen und zum Schluss dann irgendwann ein "Aufklärungsgespräch" (zu für meine Begriffe "zivilisierterer" Zeit), in dem mir der Bulle am anderen Ende die Story in groben Zügen erzählte. Das Problem der Plotzilei war, dass ich in der Zeit einfach nicht telefonierte und deswegen diese Veranstaltung ziemlich unergiebig war. Trotzdem wussten sie am Ende, dass ich nichts mit den Ganoven zu tun hatte. Wie sie das wohl heraus bekommen haben, ohne größere Schnüffelaktion? Eine Durchsuchung gab es nicht, aber angenommen, ich hätte ein paar Anrufe getätigt, die die Fantasie eines der Lauscher angeregten, dann hätten sie mir morgens Punkt 6:00 Uhr die Türe eingetreten... Bei einer anderen Geschichte 10 Jahre früher standen plötzlich vormittags 3 Herren vor der Wohnungstür meiner WG und präsentierten einen Durchsuchungsbeschluss: zwei von der Zollfahndung und ein "Zeuge" von der Gemeindeverwaltung. Gesucht wurde nach Diebesgut. Sie schrieben die Seriennummern aller möglichen Geräte auf und stellten dumme Fragen. Als widerlicher Schnüffler erwies sich der "Zeuge": ich hatte auf meinem Schreibtisch eine kleine Wasserpfeife stehen und dieser Arsch stürzte sich mit dem Ausruf "Oh, Opium, Opium" mit einem Anlauf darauf. Zum Glück waren die Zollfahnder etwas professioneller und ein Theater blieb aus und mein Gras haben sie nicht gesucht/gesehen. Was sie laut Durchsuchungsbefehl suchten fanden sie nicht. Anlass für die ganze Veranstaltung war eine Einbruchsserie in einem nahegelegenen Hafen und eine Spitzel-Information, dass einer der Ganoven den Spitznamen "Josephle" hätte und in der Straße wohnen würde, wie ich und mein Wohngenosse, gegen den sich die ganze Aktion richtete. Wie sie dabei auf meinen Kumpel gekommen sind, ist wirklich genial: Er trägt als dritten Vornamen den Namen Joseph.
Mag ja sein. Ist aber nichtsdestotrotz Statistik mit N=1 oder auch 2. Angenommen es gibt geschätzt 100.000 Hausdurchsuchungen pro Jahr in Deutschland (genaue Zahlen liegen nicht vor, Quelle: http://www.taz.de/!5108848/). Im Durchschnitt leben etwa 2 Personen in einem Haushalt. Somit ergibt sich die rechnerische Jährliche Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung = 100.000 * 2 / 80.000.000 = 0,0025 = 0,25 Prozent Wahrscheinlichkeit, 80 Jahre lange keine Hausdurchsuchung zu erleben = (1-0,0025) ^ 80 = 0,8185 = 81,85 Prozent Ein Verkehrsunfall ist sehr viel wahrscheinlicher.
Da sind ja mal wieder ein paar echte Vollprofis unterwegs, die einen 100% korrekten und sogar mathematisch nachvollziehbaren Beitrag negativ bewerten. Wenn ich einen Rechenfehler gemacht haben sollte, stehe ich dazu. Wenn nicht: Das sind arme und bedauernswerte Menschen, die korrekte Beiträge negativ bewerten "müssen".
Mark B. schrieb: > Da sind ja mal wieder ein paar echte Vollprofis unterwegs, Polemik. > die einen 100% korrekten und sogar mathematisch nachvollziehbaren > Beitrag negativ bewerten. Vielleicht mag die Mathematik stimmen, aber möglicher Weise trifft der Inhalt Deiner Aussage für einige Mitleser einfach nicht zu. Und selbst von der mathematischen Seite her bleibt fraglich, ob man aus > Jährliche Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung = 0,25 Prozent nachfolgendes folgern kann: > Wahrscheinlichkeit, 80 Jahre lange keine Hausdurchsuchung zu erleben = > (1-0,0025) ^ 80 = 0,8185 = 81,85 Prozent Meine Statistik-einheiten sind schon lange her, ich weiss also nicht, ob man eine Wahrscheinlichkeit so einfach über die Zeit kumulieren kann, mein Bauchgefühl sagt jedenfalls nein. Und selbst wenn dem so wäre, dann würde das ja nichts anderes heissen, als dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben (ich setze das jetzt mal mit der Zeitspanne von 80 jahren gleich) "hausdurchsucht" würde. Nu ist in (den meisten?) Demokratien "westlicher Prägung" die Hoheit der eigenen Wohnung bzw. die Privatsphäre rechtlich sehr gut geschützt. Das geht sogar soweit, dass in manchen Staaten die prinzipiele Unversehrtheit des intimen Lebensbereichs sogar durch Gesetze im Rang der Verfassung geschützt wird, und daher nur bei gröbsten Verstößen gegen das Gesetz (oder Gefahr im Verzug) gebrochen werden darf. Mit ein bisschen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis lässt sich aber auch erkennen, dass mit übergrosser Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger als 1/5 der Einwohner eines demokratischen Staates im Laufe ihres Lebens - wenn auch nur temporär - so weit in's Kriminelle abgleiten dürtfte, daß eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt wäre. > Wenn ich einen Rechenfehler gemacht haben sollte, stehe ich dazu. Wenn > nicht: Das sind arme und bedauernswerte Menschen, die korrekte Beiträge > negativ bewerten "müssen". Möglicherweise hat man dich nicht wegen deinen Mathekünsten (die ich nicht beurteilen kann) abgewatscht, sondern dafür, daß Du das Faktum verharmlost, es würden (nach deinen Zahlen) ja "nur" etwas mehr als 2 von 1000 Personen jährlich "hausdurchsucht" werden. Das mag für Dich bedauerlich sein, rechtfertigt aber noch lange nicht die Behauptung, Deine "Minusgeber" wären wären "arm und bedauerlich", oder würden zwanghaft "korrekte" Beiträge negativ bewerten. LG, N0R
Gibt es eine einsehbare Statistik über die hierzulande durchgeführten (Haus)durchsuchungen? Ich konnte auf die schnelle nichts finden. Mark B. schrieb: > Ersetze "eventuell" durch "äußerst unwahrscheinlich", dann passt es. Aüßerst unwahrscheinlich kann schnell kommen: Zwei meiner Freunde kamen schon in den zweifelhaften Genuß weil ein gemeinsamer Bekannter gegen Zollvorschriften verstoßen hatte. Wer sich während einer Observation dort blicken ließ war dabei...
Chris D. schrieb: > Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen > werden, das ein anderer getan hat. Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder? Abgesehen davon, wenn wegen so einer Geschichte erstmal meine IT-Technik weg ist, inklusive so "verdächtiger" Dinge wie AVR-Programmer, USB-Oszi usw., nützt es mir reichlich wenig, wenn 3 Monate später meine "Unschuld" festgestellt wird und ich den Kram auseinandergenommen zurückbekomme.
Timm T. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen >> werden, das ein anderer getan hat. > > Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder? Man hat davon gehört, ja. Ein pauschales Schlagwort zu nennen ergibt für sich allein aber noch keinen sinnvollen Beitrag in einer Diskussion. Vorab: Ich finde die Gesetzeslage auch nicht gut! Das ändert aber nichts daran, dass reale Veurteilungen bei Privatpersonen aufgrund Verstoßes gegen die Störerhaftung anscheinend sehr selten sind. Google mal nach "Verurteilungen wegen Störerhaftung". Kannst Du aus den Ergebnissen erkennen, dass dies für Lieschen Müller oder Hans den Elektronikbastler ein reales Problem darstellt? Meines Erachtens kann man dies getrost verneinen. Was tatsächlich vorkommt, sind Abmahnungen mit den damit verbundenen Kosten. Meistens wegen des Herunterladens von urheberrechtlich geschützten Filmen bzw. Musik. Das hat aber mit dem von Dir so geschilderten Szenario: > Abgesehen davon, wenn wegen so einer Geschichte erstmal meine IT-Technik > weg ist, inklusive so "verdächtiger" Dinge wie AVR-Programmer, USB-Oszi > usw., nützt es mir reichlich wenig, wenn 3 Monate später meine > "Unschuld" festgestellt wird und ich den Kram auseinandergenommen > zurückbekomme. absolut nicht das Geringste zu tun. Was real passiert ist, dass Anwälte per Brief Geld einfordern. Das ist etwas völlig anderes als eine Hausdurchsuchung inklusive der Beschlagnahme von Gegenständen.
Timm T. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Ja, das ist auch Unsinn. Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen >> werden, das ein anderer getan hat. > > Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder? Jepp. Aber auch dann hast Du gegen ein Gesetz bzw. Vorschrift verstoßen. Unterlassene Hilfeleistung fällt auch in diese Kategorie. Wenn es nicht klar ist, kann ich das aber gerne umformulieren: Niemand kann für einen Gesetzesverstoß zur Rechenschaft gezogen werden, den ein anderer begangen hat.
Timm T. schrieb: > Von "Störerhaftung" hast Du aber schonmal was gehört, oder? Störerhaftung impliziert, dass Du dem Stand der Technik entsprechende Sorgfaltspflichten vernachlässigt hast. Keinen Virenscanner installiert, WLAN offen, Auto nicht abgeschlossen und Lenkradschloss nicht eingerastet. Regelmäßige DENIC-Anfragen oder Blicke ins Handelsregister, ob jemand auf meinen Namen eine Firma angemeldet hat, gehören bislang nicht dazu.
soul e. schrieb: > Regelmäßige DENIC-Anfragen oder Blicke ins Handelsregister, ob jemand > auf meinen Namen eine Firma angemeldet hat, gehören bislang nicht dazu. Warte, warte nur ein Weilchen... soul e. schrieb: > dem Stand der Technik entsprechende > Sorgfaltspflichten vernachlässigt hast. Keinen Virenscanner installiert, > WLAN offen, Auto nicht abgeschlossen und Lenkradschloss nicht > eingerastet. Nicht vergessen, Verleitung zum Kameradendiebstahl gehört auch dazu. Heinrich Mann wäre stolz auf euch, bei soviel Obrigkeitshörigkeit.
Timm T. schrieb: > Nicht vergessen, Verleitung zum Kameradendiebstahl gehört auch dazu. > Heinrich Mann wäre stolz auf euch, bei soviel Obrigkeitshörigkeit. Du redest wirr. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Mark B. schrieb: > Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Liegt das nicht auf der Hand? Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den Knast, wenn jemand anders es als Fluchtfahrzeug für einen Banküberfall benutzt. Lediglich die Versicherung könnte sich weigern zu zahlen. "Störerhaftung" ist ein Konstrukt, welches es meines Wissens so nur in Deutschland gibt und welches nur auf einen offenen Internetzugang angewandt wird, weil die Musiklobby gern jemanden belangen will und es ihr dabei scheißegal ist ob es der Verursacher ist, solange jemand zahlt.
Timm T. schrieb: > > Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den > Knast, ... Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine Geldstrafe fällig.
Timm T. schrieb: > Und nein, wenn Du Dein Auto nicht abschließt, kommst Du nicht in den > Knast, wenn jemand anders es als Fluchtfahrzeug für einen Banküberfall > benutzt. Wenn damit aber ein 12jähriger losfährt (weil sogar noch der Schlüssel steckte) und einen überfährt, sieht die Sache anders aus.
Norbert M. schrieb: > dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben [...] "hausdurchsucht" würde. Aber nur wenn Hausdurchsuchungen zufällig und gleichverteilt durchgeführt werden, daran stauchelt die Statistik von Mark derzeit.
John D. schrieb: > Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine > Geldstrafe fällig. Wenn die Polizei den ordnungsgemäß geparktes KFZ zur Sicherstellung abschleppen lässt, weil die Seitenscheibe offen ist (weil der Plastikmitnehmer vom Fensterheber...), dann guckst Du auch erstmal dumm. Zumal Du für die Kosten aufkommen sollst.
Das John D. schrieb: > Natürlich nicht, es ist ja nur eine StVO-Übertretung - also ist eine > Geldstrafe fällig. und das soul e. schrieb: > Wenn die Polizei den ordnungsgemäß geparktes KFZ zur Sicherstellung > abschleppen lässt ist aber etwas völlig anderes, als wenn jemand in Vertretung verurteilt wird, weil man den wirklichen Täter nicht ausfindig machen kann. So etwa wie 15 Eur Verwarngeld für nicht gesicherten Router gegen 700 bis 3000 Eur wegen angeblichen Filesharing über diesen Router, selbst wenn man nicht mal einen Computer hat... (https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kein-computer-kein-wlan-trotzdem-muss-rentnerin-abmahnkosten-wegen-filesharing-tragen-17951/) Im ersten Fall wird direkt gegen die StVO verstoßen (§14, Sicherung gegen unbefugte Benutzung). Deswegen wirst Du aber nicht für eine durch die unbefugte Benutzung erfolgende Straftat verknackt. Oder kannst Du ein Beispiel anführen, wo jemand wegen eines Bankraubs, den ein anderer mit seinem gestohlenen Auto ausführte, ins Gefängnis kam? Nummernschilder werden zu diesem Zweck regelmäßig gestohlen. Im Fall des Filesharing wird aber so getan, als hätte der Eigentümer des Routers die Rechtsverletzung tatsächlich begangen, auch wenn es jemand anders war.
Läubi .. schrieb: > Norbert M. schrieb: >> dass knapp jeder Fünfte in seinem Leben [...] "hausdurchsucht" würde. > > Aber nur wenn Hausdurchsuchungen zufällig und gleichverteilt > durchgeführt werden, daran stauchelt die Statistik von Mark derzeit. Was nichts anderes bedeutet als dass die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung für den normalen Durchschnittsbürger noch geringer ist als von mir geschätzt berechnet.
Timm T. schrieb: > Im Fall des Filesharing wird aber so getan, als hätte der Eigentümer des > Routers die Rechtsverletzung tatsächlich begangen, auch wenn es jemand > anders war. Nicht automatisch. Und wie gesagt führt Störerhaftung in aller Regel nicht zu einer Hausdurchsuchung, wie weiter oben von Dir impliziert.
Mark B. schrieb: > Was nichts anderes bedeutet als dass die Wahrscheinlichkeit einer > Hausdurchsuchung für den normalen Durchschnittsbürger *noch geringer* > ist als von mir geschätzt berechnet. Also statt jedem Fünften dann jeder Sechste. Sebst wenn's nur jeder Zehnte wäre, ist so eine "Hausdurchsuchungsquote" in meinen Augen eben nicht gering. Aber unsere Ansichten darüber differieren eben. LG, N0R
Mark B. schrieb: > Und wie gesagt führt Störerhaftung in aller Regel > nicht zu einer Hausdurchsuchung, wie weiter oben von Dir impliziert. Nein, da vermischst Du jetzt was. "Störerhaftung" war mein Einwurf auf "Niemand kann für etwas zur Rechenschaft gezogen werden, das ein anderer getan hat." Die Hausdurchsuchung würde ich aber nicht ausschließen wollen, wenn da Dein Name als Betreiber eines Shops auftaucht, in dem gefälschte Ware verkauft wird und mehrere Anzeigen von den Käufern wegen Betrugs oder vom Originalhersteller wegen Fälschungen vorliegen. Schließlich müssen Beweise sichergestellt werden, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf Deinem Rechner befinden.
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