UL Zulassung bei Touchscreen

OP #4308559
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Hallo
Rein vom Prinzip her
Wenn in den USA ein Touchscreenmonitor 24V mit externem Netzteil an 
einer Anlage verbaut ist, muss dann nur das Netzteil UL zugelassen sein 
weil es mit dem EVN in Verbindung steht oder das Netzteil und der 
Monitor, um die gesamte Anlage dort zulassen zu können?
#4308583
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UL ist nicht gleich Amerika. Es gibt aber Maerkte, die das verlangen. 
Bei UL gilt : Um UL zu bekommen muss jede Subkomponente auch UL sein, 
jedes Kabel, jeder Stecker. Dabei sollten aber dieseleben UL 
Spezifikationen abgedeckt werden. Falls dem nicht so ist, kann man das 
Geraet auch von Grund auf testen lassen.
Meines Wissens betrifft UL vor allem die Materialien, Entflammbarkeit, 
Umweltbestaendigkeit, Isolation usw.
Gast #4309530
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Oder D. schrieb:
> Um UL zu bekommen muss jede Subkomponente auch UL sein,
> jedes Kabel, jeder Stecker.

Kann man so nicht vereinfachen, genausowenig wie die Fragestellung zu 
einfach ist (vom Prinzip her kann nur Radio Eriwan...).

Wenn das Netzteil eine UL Zulassung (Component Recognition) besitzt und 
auf der Sekundärseite

- keine gefährliche Spannung im Sinne von IEC 60950 (1.2.8.5) 
bereitstellt
- die Leistung des NT nur zu X Prozent genutzt wird
- die Temperatur des NT unter einem gewissen Wert bleibt
- eine Trennung (räumlich, isolierend) der Leiter/Komponenten/etc. der 
Sekundärspannung zu "gefährlicher Spannung" vorhanden ist
- noch ein paar Anforderungen (Spannung, Strom, Leistung, Energie) 
erfüllt sind

müssen alle Komponenten danach keine UL Zulassung besitzen.

Wir bauen danach, wurde von einem UL Namensvetter abgenommen.
Siehe auch "Eckart Boeppel, VDE Verlag, Zertifizierung nach den 
Vorschriften von UL und CSA".

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