Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gesetze, Vorschriften und anderes Gedöns


von Gründer (Gast)


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Hallo,

ich möchte mich selbständig machen und Geräte für die 
Aquaristik/Terraristik auf den Markt bringen.
Anfangs soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf 
Bestellung gefertigt.
Die Produkte sind für Endverbraucher bestimmt.

Nun ist da ja rechtlich einiges zu beachten (CE, Altgerätespass, 
Verletzung fremder Patente etc.)

Gibt es irgendwo im Netz eine Zusammenstellung, was da alles zu beachten 
ist, und wie die Gesetze wann auszulegen sind? Oder wo geht man da hin?

Im nächsten Leben werd ich jedenfalls Anwalt...

von Gründer (Gast)


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Und natürlich soll das da oben Manufaktur heissen...

von Bürovorsteher (Gast)


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Um es kurz zu machen - geh zur nächstgelegenen IHK und lass dich 
aufklären.
Für Existenzgründer ist das kostenfrei.

von Claus M. (energy)


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Gründer schrieb:
> soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf
> Bestellung gefertigt

was du meinst ist eine Manufaktur. Und das heißt NICHT, dass nur auf 
Bestellung gefertigt wird, sondern dass von Hand gefertigt wird (von 
lateinisch manus=die Hand).

von Jens P. (picler)


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Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du 
Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?
Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.

Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge 
zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen 
wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich 
ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder 
Produktion kümmern.

von MaWin (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.

Seit wann braucht man für die industrielle (ob manuell oder 
automatisierte) Produktion (von Elektrogeräten) einen Elektromeister ?

Das Handwerk hat mit Produktion nichts am Hut, wenn man nicht 
blöderweise "Inbetriebnahme", "Installation", "Reparatur" auf die 
Gewerbeanmeldung geschrieben hat statt "entwickeln",
"herstellen", "vertreiben" wofür die IHK dann auch keinen Meister 
braucht.

von Gründer (Gast)


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Danke mal für die bissherigen Hinweise!

Von Beruf bin ich Elektroing, um diese Frage noch zu beantworten.

Die Themen ElektroG, CE und Produkthaftung sind mir durchaus gewärtig.
Diese Belastungen scheinen mir durchaus zu stemmen sein, wenn man hier 
und da ein Risiko eingeht und sich nicht erwischen lässt.

Die Frage ist eher, wovon ich jetzt noch nichts weiß...

von Cyblord -. (cyblord)


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Jens P. schrieb:
> Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du
> Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?
> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.
>
> Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge
> zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen
> wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich
> ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder
> Produktion kümmern.

So ein Humbug hoch 10.

von polb (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du
> Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?
> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.

Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK, oder was sollen die 
einem in so einer 2 wöchigen Schulung beibringen,  was man noch nicht 
kennt?

Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den 
Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer 
und nicht den Bauingenieur? xD

von Mike (Gast)


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Um CE-konforme Produkte herzustellen, brauchst Du keine einzige 
Elektrofachkraft in Deinem Betrieb. Wie könnten sonst Firmen aus anderen 
EU-Staaten, die den Begriff der Elektrofachkraft nicht kennen, eine 
CE-Kennzeichnung vergeben? In meiner alten Firma werkelten nur 
Informatiker und Physiker in der Entwicklungsabteilung - also 
strenggenommen keine Elektrofachkräfte - und trotzdem brachten wir 
CE-konfome Elektrogeräte auf den Markt.

Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von 
einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken 
dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und 
Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften 
bekannt sind und eingehalten werden.

von MaWin (Gast)


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Mike schrieb:
> Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von
> einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken
> dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und
> Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften
> bekannt sind und eingehalten werden.

Quatsch.

Bestimmte Produkte, Autos und Medizintechnik, sind besonders, aber das 
ganz normale CE kannst du selber einfach dann auf deine Produkte 
stempeln, wenn du weisst, dass es die geltenden Vorschriften erfüllt. 
Selbstüberzeugt, selbstgemessen. Manchmal muss man nur einen Abstand 
messen.

Ohnr ISO14001 und ähnliches Gedöns.

von Michael E. (Firma: irgendeine) (nodalek)


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polb schrieb:

> Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den
> Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer
> und nicht den Bauingenieur? xD

Ich würde sagen, dass das auf den kongreten Facharbeiter bzw. Ing 
ankommt, wem ich glauben schenke. Das ist der Vorteil, wenn man den 2. 
Bildungsweg gegangen ist, man kennt beide Seiten und ihre 
Schwachstellen. Und einen Architekten würde ich bei der Statik am 
wenigsten vertrauen ;)

von Mitleser (Gast)


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polb schrieb:
> Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK

Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine 
EFK. Mal die Definition dieser nachlesen.


Mike schrieb:
> Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von
> einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen.

Das stimmt nicht.

von Michael B. (laberkopp)


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Mitleser schrieb:
> Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine
> EFK. Mal die Definition dieser nachlesen.

Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE 
1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft.

Punkt.

Er kann sich in das Installateursverzeichnis eintragen lassen, wenn er 
drei Jahre Berufserfahrung hat. Macht er den Ausbilderschein, kann er 
sich an der Handwerkskammer als Elektro-Meister eintragen lassen.

von Mitleser (Gast)


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Michael Bertrandt (laberkopp)  schrieb:
> Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE
> 1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft.
>
> Punkt.

Es hat eine Weile gedauert, jetzt liegt sie mir in der aktuell gültigen 
Ausgabe (2009) vor.

Nein, das steht dort nicht. Es geht in Kap. 5 um die Anforderung der 
fachlichen Ausbildung:
"Die Anforderung nach der fachlichen Ausbildung für bestimmte 
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik zur Elektrofachkraft ist 
in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten 
Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektroteclmik 
erfüllt:"

Anschliessend folgt eine Aufzählung welche mit
"e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master" endet.

Als EFK wird definiert (Kap. 3.2) wer neben der fachlichen Ausbildung
- Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Arbeitsgebiet
- Kenntisse der einschlägigen Normen *1
- die übertragenen Arbeiten beurteilen
- Gefahren erkennen kann

Ein Ingenieur ohne Erfahrung auf seinem Gebiet oder ein Absolvent 
erfüllt das nicht.
Genauso wenig wie jemand der einige Jahre nicht mehr in diesem Beruf 
gearbeitet hat.

(Es wird ausdrücklich in Anhang 3.2 gesagt, unter dem Begriff der 
"einschlägigen Normen" ist nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen 
oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und 
Bestimmungen anderer Regeln, z. B. Verordnung über elektrische Anlagen 
in explosionsgefährdeten Räumen, Vorschriftenwerk der 
Unfallversicherungsträger, Elektro-Bergverordnung, etc.)

Das gleiche formuliert genauso die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3).

Doppelpunkt..

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