Hallo,
ich möchte mich selbständig machen und Geräte für die
Aquaristik/Terraristik auf den Markt bringen.
Anfangs soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf
Bestellung gefertigt.
Die Produkte sind für Endverbraucher bestimmt.
Nun ist da ja rechtlich einiges zu beachten (CE, Altgerätespass,
Verletzung fremder Patente etc.)
Gibt es irgendwo im Netz eine Zusammenstellung, was da alles zu beachten
ist, und wie die Gesetze wann auszulegen sind? Oder wo geht man da hin?
Im nächsten Leben werd ich jedenfalls Anwalt...
Gründer schrieb:> soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf> Bestellung gefertigt
was du meinst ist eine Manufaktur. Und das heißt NICHT, dass nur auf
Bestellung gefertigt wird, sondern dass von Hand gefertigt wird (von
lateinisch manus=die Hand).
Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du
Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?
Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.
Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge
zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen
wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich
ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder
Produktion kümmern.
Jens P. schrieb:> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.
Seit wann braucht man für die industrielle (ob manuell oder
automatisierte) Produktion (von Elektrogeräten) einen Elektromeister ?
Das Handwerk hat mit Produktion nichts am Hut, wenn man nicht
blöderweise "Inbetriebnahme", "Installation", "Reparatur" auf die
Gewerbeanmeldung geschrieben hat statt "entwickeln",
"herstellen", "vertreiben" wofür die IHK dann auch keinen Meister
braucht.
Danke mal für die bissherigen Hinweise!
Von Beruf bin ich Elektroing, um diese Frage noch zu beantworten.
Die Themen ElektroG, CE und Produkthaftung sind mir durchaus gewärtig.
Diese Belastungen scheinen mir durchaus zu stemmen sein, wenn man hier
und da ein Risiko eingeht und sich nicht erwischen lässt.
Die Frage ist eher, wovon ich jetzt noch nichts weiß...
Jens P. schrieb:> Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du> Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.>> Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge> zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen> wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich> ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder> Produktion kümmern.
So ein Humbug hoch 10.
Jens P. schrieb:> Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du> Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft?> Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein.
Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK, oder was sollen die
einem in so einer 2 wöchigen Schulung beibringen, was man noch nicht
kennt?
Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den
Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer
und nicht den Bauingenieur? xD
Um CE-konforme Produkte herzustellen, brauchst Du keine einzige
Elektrofachkraft in Deinem Betrieb. Wie könnten sonst Firmen aus anderen
EU-Staaten, die den Begriff der Elektrofachkraft nicht kennen, eine
CE-Kennzeichnung vergeben? In meiner alten Firma werkelten nur
Informatiker und Physiker in der Entwicklungsabteilung - also
strenggenommen keine Elektrofachkräfte - und trotzdem brachten wir
CE-konfome Elektrogeräte auf den Markt.
Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von
einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken
dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und
Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften
bekannt sind und eingehalten werden.
Mike schrieb:> Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von> einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken> dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und> Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften> bekannt sind und eingehalten werden.
Quatsch.
Bestimmte Produkte, Autos und Medizintechnik, sind besonders, aber das
ganz normale CE kannst du selber einfach dann auf deine Produkte
stempeln, wenn du weisst, dass es die geltenden Vorschriften erfüllt.
Selbstüberzeugt, selbstgemessen. Manchmal muss man nur einen Abstand
messen.
Ohnr ISO14001 und ähnliches Gedöns.
polb schrieb:> Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den> Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer> und nicht den Bauingenieur? xD
Ich würde sagen, dass das auf den kongreten Facharbeiter bzw. Ing
ankommt, wem ich glauben schenke. Das ist der Vorteil, wenn man den 2.
Bildungsweg gegangen ist, man kennt beide Seiten und ihre
Schwachstellen. Und einen Architekten würde ich bei der Statik am
wenigsten vertrauen ;)
polb schrieb:> Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK
Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine
EFK. Mal die Definition dieser nachlesen.
Mike schrieb:> Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von> einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen.
Das stimmt nicht.
Mitleser schrieb:> Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine> EFK. Mal die Definition dieser nachlesen.
Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE
1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft.
Punkt.
Er kann sich in das Installateursverzeichnis eintragen lassen, wenn er
drei Jahre Berufserfahrung hat. Macht er den Ausbilderschein, kann er
sich an der Handwerkskammer als Elektro-Meister eintragen lassen.
Michael Bertrandt (laberkopp) schrieb:> Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE> 1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft.>> Punkt.
Es hat eine Weile gedauert, jetzt liegt sie mir in der aktuell gültigen
Ausgabe (2009) vor.
Nein, das steht dort nicht. Es geht in Kap. 5 um die Anforderung der
fachlichen Ausbildung:
"Die Anforderung nach der fachlichen Ausbildung für bestimmte
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik zur Elektrofachkraft ist
in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten
Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektroteclmik
erfüllt:"
Anschliessend folgt eine Aufzählung welche mit
"e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master" endet.
Als EFK wird definiert (Kap. 3.2) wer neben der fachlichen Ausbildung
- Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Arbeitsgebiet
- Kenntisse der einschlägigen Normen *1
- die übertragenen Arbeiten beurteilen
- Gefahren erkennen kann
Ein Ingenieur ohne Erfahrung auf seinem Gebiet oder ein Absolvent
erfüllt das nicht.
Genauso wenig wie jemand der einige Jahre nicht mehr in diesem Beruf
gearbeitet hat.
(Es wird ausdrücklich in Anhang 3.2 gesagt, unter dem Begriff der
"einschlägigen Normen" ist nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen
oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und
Bestimmungen anderer Regeln, z. B. Verordnung über elektrische Anlagen
in explosionsgefährdeten Räumen, Vorschriftenwerk der
Unfallversicherungsträger, Elektro-Bergverordnung, etc.)
Das gleiche formuliert genauso die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3).
Doppelpunkt..