Hallo, ich möchte mich selbständig machen und Geräte für die Aquaristik/Terraristik auf den Markt bringen. Anfangs soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf Bestellung gefertigt. Die Produkte sind für Endverbraucher bestimmt. Nun ist da ja rechtlich einiges zu beachten (CE, Altgerätespass, Verletzung fremder Patente etc.) Gibt es irgendwo im Netz eine Zusammenstellung, was da alles zu beachten ist, und wie die Gesetze wann auszulegen sind? Oder wo geht man da hin? Im nächsten Leben werd ich jedenfalls Anwalt...
Um es kurz zu machen - geh zur nächstgelegenen IHK und lass dich aufklären. Für Existenzgründer ist das kostenfrei.
Gründer schrieb: > soll das als Mann faktur laufen, d.h., es wird nur auf > Bestellung gefertigt was du meinst ist eine Manufaktur. Und das heißt NICHT, dass nur auf Bestellung gefertigt wird, sondern dass von Hand gefertigt wird (von lateinisch manus=die Hand).
Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft? Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein. Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder Produktion kümmern.
Jens P. schrieb: > Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein. Seit wann braucht man für die industrielle (ob manuell oder automatisierte) Produktion (von Elektrogeräten) einen Elektromeister ? Das Handwerk hat mit Produktion nichts am Hut, wenn man nicht blöderweise "Inbetriebnahme", "Installation", "Reparatur" auf die Gewerbeanmeldung geschrieben hat statt "entwickeln", "herstellen", "vertreiben" wofür die IHK dann auch keinen Meister braucht.
Danke mal für die bissherigen Hinweise! Von Beruf bin ich Elektroing, um diese Frage noch zu beantworten. Die Themen ElektroG, CE und Produkthaftung sind mir durchaus gewärtig. Diese Belastungen scheinen mir durchaus zu stemmen sein, wenn man hier und da ein Risiko eingeht und sich nicht erwischen lässt. Die Frage ist eher, wovon ich jetzt noch nichts weiß...
Jens P. schrieb: > Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du > Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft? > Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein. > > Ansonsten hier mal im Forum stöbern. Da gibt es schon etliche Beiträge > zu diesen Themen. Ist aber für einen allein fast nicht zu bewältigen > wenn man neu einsteigt. Neben dem ganzen Verwaltungskram musst du dich > ja auch um solche Nebensächlichkeiten wie Kundengewinnung oder > Produktion kümmern. So ein Humbug hoch 10.
Jens P. schrieb: > Die Geräte werden vermutlich mit Netzspannung betrieben? Bist du > Elektromeister oder E-Techniking. mit Zusatzquali. als Elektrofachkraft? > Wenn nein, dann vergiss es oder stelle einen Elektromeister ein. Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK, oder was sollen die einem in so einer 2 wöchigen Schulung beibringen, was man noch nicht kennt? Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer und nicht den Bauingenieur? xD
Um CE-konforme Produkte herzustellen, brauchst Du keine einzige Elektrofachkraft in Deinem Betrieb. Wie könnten sonst Firmen aus anderen EU-Staaten, die den Begriff der Elektrofachkraft nicht kennen, eine CE-Kennzeichnung vergeben? In meiner alten Firma werkelten nur Informatiker und Physiker in der Entwicklungsabteilung - also strenggenommen keine Elektrofachkräfte - und trotzdem brachten wir CE-konfome Elektrogeräte auf den Markt. Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften bekannt sind und eingehalten werden.
Mike schrieb: > Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von > einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Die schicken > dann jemanden ins Haus, der sich den Entwicklungs- und > Herstellungsprozess anschaut und prüft ob die gängigen Vorschriften > bekannt sind und eingehalten werden. Quatsch. Bestimmte Produkte, Autos und Medizintechnik, sind besonders, aber das ganz normale CE kannst du selber einfach dann auf deine Produkte stempeln, wenn du weisst, dass es die geltenden Vorschriften erfüllt. Selbstüberzeugt, selbstgemessen. Manchmal muss man nur einen Abstand messen. Ohnr ISO14001 und ähnliches Gedöns.
polb schrieb: > Der Fehler sollte dir eigentlich auffallen, da du den Meister über den > Ingenieur gehoben hast. Oder fragst du beim Thema Statik auch den Maurer > und nicht den Bauingenieur? xD Ich würde sagen, dass das auf den kongreten Facharbeiter bzw. Ing ankommt, wem ich glauben schenke. Das ist der Vorteil, wenn man den 2. Bildungsweg gegangen ist, man kennt beide Seiten und ihre Schwachstellen. Und einen Architekten würde ich bei der Statik am wenigsten vertrauen ;)
polb schrieb: > Jeder ET-Ing ist bereits durch das Studium eine EFK Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine EFK. Mal die Definition dieser nachlesen. Mike schrieb: > Um das CE-Zeichen vergebn zu dürfen, musst Du Deinen Betrieb aber von > einer "Benannten Stelle", z.B. dem TÜV auditieren lassen. Das stimmt nicht.
Mitleser schrieb: > Nö, ein ein HF-Ing. z. B. ist trotz seiner Ausbildung noch lange keine > EFK. Mal die Definition dieser nachlesen. Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft. Punkt. Er kann sich in das Installateursverzeichnis eintragen lassen, wenn er drei Jahre Berufserfahrung hat. Macht er den Ausbilderschein, kann er sich an der Handwerkskammer als Elektro-Meister eintragen lassen.
Michael Bertrandt (laberkopp) schrieb: > Ein Ingenieur in den Studiengängen der Elektrotechnik ist nach DIN VDE > 1000-10 Abschnitt 5.2 Elektrofachkraft. > > Punkt. Es hat eine Weile gedauert, jetzt liegt sie mir in der aktuell gültigen Ausgabe (2009) vor. Nein, das steht dort nicht. Es geht in Kap. 5 um die Anforderung der fachlichen Ausbildung: "Die Anforderung nach der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik zur Elektrofachkraft ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektroteclmik erfüllt:" Anschliessend folgt eine Aufzählung welche mit "e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master" endet. Als EFK wird definiert (Kap. 3.2) wer neben der fachlichen Ausbildung - Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Arbeitsgebiet - Kenntisse der einschlägigen Normen *1 - die übertragenen Arbeiten beurteilen - Gefahren erkennen kann Ein Ingenieur ohne Erfahrung auf seinem Gebiet oder ein Absolvent erfüllt das nicht. Genauso wenig wie jemand der einige Jahre nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet hat. (Es wird ausdrücklich in Anhang 3.2 gesagt, unter dem Begriff der "einschlägigen Normen" ist nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regeln, z. B. Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger, Elektro-Bergverordnung, etc.) Das gleiche formuliert genauso die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Doppelpunkt..
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