Hallo liebe Gemeinde, wer von Euch hat Erfahrungen in Bezug auf Sonderwunschkosten beim Wohnungsbau mit Generalunternehmer gemacht? Ich stecke momentan in der folgenden Situation fest: Beide Bäder haben "höherwertige" Ausstattung, sprich ne solide Grundausstattung (WC, Wanne oder Dusche, WB, Handtuchtrockner ect.) Wenn ich diesen Posten online (als Vergleich bei Reuter mit Versand, komme ich auf z.B. 3000€ ohne Kleinteile und Arbeitszeit), was bei den Konditionen des GU wahrscheinlich noch hoch Angesetzt ist. Nun möchte ich einige Sonderwünsche umsetzen (WC mit Beschichtung, größere Wanne usw. jedoch keine Leistung die vorher nicht hätte eingebaut werden müssen) Die Posten haben vielleicht einen Wert (wieder bei Reuter mit Versand) von 5000€. Worauf noch 15%GU Zuschlag erfolgen. Der GU teilt uns nun nur die Mehrpreise der Sanitärfirma mit (wir haben aber einen Vertrag mit dem GU) Diese belaufen sich auf 7500€ (für uns ist jedoch der in Abzug gebrachte Grundausstattungspart nicht ersichtlich) Ich würde etwas in der Art erwarten: 5000€*1,15-3000€ = 2750€ Das bedeutet, er verkauft uns das Material für 9130,44€ was 1,8% bei Reuterkonditionen als normaler Onlineshopper entspricht (bei GU Konditionen wahrscheinlich der Faktor 2,2 - 2,5 :-( ) Was sind hier Eure Erfahrungen? Das ich mehr bezahlen muss ist mir klar, eine Firma muss auch leben. Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt. Besten Dank und wie immer, jeder Tipp hilft.
Msp 4. schrieb: > Was sind hier Eure Erfahrungen? Sonderwünsche kosten bei Bauträgern immer exorbitant viel mehr, damit machen die ihren Reibach. Die wählen absichtlich eine unzumutbare Grundausstattung aus damit du Sonderwünsche haben wirst. Man bestellt also das Haus in der einfachsten Version damit man nicht so teure Sachen wieder auf den Schrott werfen muss, und lässt Sonderwünsche nachträglich von eigenen Handwerkern einbauen.
Manche Sonderwünsche werden auch einfach nicht estimiert. Ich wollte ein Doppelsitzer-WC installiert haben -ging kein Weg rein... ;-) MfG Paul
Paul B. schrieb: > Ich wollte ein > Doppelsitzer-WC installiert haben -ging kein Weg rein... bist du der hier? http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen
Msp 4. schrieb: > Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von > statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt. Und was ist daran neu? Das war so, seit die Steinzeitmenschen auf die Idee kamen, ihre Höhle von einem GU ausbauen zu lassen. Grundausstattung, oder besser noch ohne Ausstattung, und den Rest durch ortsansässiges Gewerbe machen lassen. Dauert länger, man muß selbst mitdenken, aber man bekommt, was man will. Allerdings kannst Du - je nach Arbeitsaufwand des Gewerbes - durchaus mit einer Kostenaufteilung von 1/3 Material zu 2/3 Arbeitskosten rechnen. Arbeitszeit ist in Dtland halt teuer. Bedenke, der Handwerker muß 5 Stunden arbeiten, um sich eine Stunde seiner eigenen Arbeitszeit leisten zu können.
Timm T. schrieb: > Msp 4. schrieb: >> Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von >> statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt. > > Und was ist daran neu? Das war so, seit die Steinzeitmenschen auf die > Idee kamen, ihre Höhle von einem GU ausbauen zu lassen. > > Grundausstattung, oder besser noch ohne Ausstattung, und den Rest durch > ortsansässiges Gewerbe machen lassen. Dauert länger, man muß selbst > mitdenken, aber man bekommt, was man will. > > Allerdings kannst Du - je nach Arbeitsaufwand des Gewerbes - durchaus > mit einer Kostenaufteilung von 1/3 Material zu 2/3 Arbeitskosten > rechnen. Arbeitszeit ist in Dtland halt teuer. Bedenke, der Handwerker > muß 5 Stunden arbeiten, um sich eine Stunde seiner eigenen Arbeitszeit > leisten zu können. Leider sind wir hier auf die Ausarbeitung durch den GU angewiesen. Im Vertrag ist man darauf festgelegt und eine Minderberechnung ist nicht möglich. Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind? Habe ich ein Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker?
Msp 4. schrieb: > Habe ich ein > Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und > verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker? Natürlich hast du ein Recht auf die Grundausstattung, aber eben nur im verbauten Zustand...
An den Kultstatus dieses Threads kommt nichts dran, nichtmal alle Baumann-Reimwitze zusammen.
Paul B. schrieb: > Manche Sonderwünsche werden auch einfach nicht estimiert. Ich wollte ein > Doppelsitzer-WC installiert haben -ging kein Weg rein... http://www.independent.co.uk/news/world/europe/winter-olympics-2014-twin-toilets-at-sochi-games-venue-sparks-twitter-storm-9076736.html
http://www.independent.co.uk/news/world/europe/winter-olympics-2014-twin-toilets-at-sochi-games-venue-sparks-twitter-storm-9076736.html Na also! MfG Paul
Msp 4. schrieb: > Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind? Jeder Preis der aufgerufen wird. Wann die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten ist sagt notfalls ein Richter. Das musst du mit dir und deinem Anwalt ausmachen, ob du für 7500 Euro deinen Vertrag für ungültig erklären lassen möchtest. Soweit ich das verstehe - frag deinen Anwalt - heißt Sittenwiedrigkeit nur, der Vertrag ist ungültig, nicht dass du ein Anrecht auf einen neuen Vertrag mit niedrigerem Preis hast. Du stehst also danach auch nicht gerade besser da. > Habe ich ein > Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und > verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker? Erstens, es kostet nichts den GU zu fragen ob er das macht. Zweitens, ob du ein Recht darauf hast musst du mit deinem Anwalt besprechen. Vielleicht als allgemeiner Tipp: Das Leben ist kein Ponyhof und manchmal muss man in den sauren Apfel beißen (7500 Euro oder nachher eigene Handwerker beauftragen), wenn man sich nicht selbst richtig Stress machen möchte. Was glaubst du, wie es einen GU "motiviert" wenn du mit "Recht auf ..." oder gar Anwalt ankommst?
Pacta sunt servanda! Du hast einen Vertrag. Du willst ihn ändern. Einige dich mit dem Vertragspartner oder lass es. Ausserdem ist der "Extraleistung-Trick" uralt.
Hannes J. schrieb: > Msp 4. schrieb: >> Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind? > > Jeder Preis der aufgerufen wird. Wann die Grenze zur Sittenwidrigkeit > überschritten ist sagt notfalls ein Richter. Das musst du mit dir und > deinem Anwalt ausmachen, ob du für 7500 Euro deinen Vertrag für ungültig > erklären lassen möchtest. Soweit ich das verstehe - frag deinen Anwalt - > heißt Sittenwiedrigkeit nur, der Vertrag ist ungültig, nicht dass du ein > Anrecht auf einen neuen Vertrag mit niedrigerem Preis hast. Du stehst > also danach auch nicht gerade besser da. > >> Habe ich ein >> Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und >> verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker? > > Erstens, es kostet nichts den GU zu fragen ob er das macht. Zweitens, ob > du ein Recht darauf hast musst du mit deinem Anwalt besprechen. > > Vielleicht als allgemeiner Tipp: Das Leben ist kein Ponyhof und manchmal > muss man in den sauren Apfel beißen (7500 Euro oder nachher eigene > Handwerker beauftragen), wenn man sich nicht selbst richtig Stress > machen möchte. Was glaubst du, wie es einen GU "motiviert" wenn du mit > "Recht auf ..." oder gar Anwalt ankommst? Hallo Hannes, ja da sprichst Du wahre Worte. Es geht momentan nicht darum, den typischen Kleingärtner :-) raushängen zu lassen und auf mein Recht zu pochen. Es soll ja eigentlich ein Miteinander sein. Die Fragen bezogen sich schon auf den Worst Case. Und ob jemand diesen Fall schon mal durch hat. Danke nochmal.
Max M. schrieb: > Pacta sunt servanda! > > Du hast einen Vertrag. > Du willst ihn ändern. > Einige dich mit dem Vertragspartner oder lass es. > > Ausserdem ist der "Extraleistung-Trick" uralt. Hey, viele Tricks sind uralt - jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu nehmen. Ein Vertragsprüfung und Anpassung nach eigenem Interesse (durch eigenen Gutachter geprüft) wird wahrscheinlich kaum durch einen GU abgesegnet. Viele Grüße.
Msp 4. schrieb: > jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu > nehmen. Der Trick ist nicht IN dem Vertrag. Der Trich IST der Vertrag. Wenn du Änderungswünsche zur Ausstattung hast musst du sie VOR der Vertragsunterzeichnung anmelden und im Vertrag aufnehmen lassen. Der GU wird deshalb nicht auf das Geschäft verzichten. Danach wird es teuer! Hast du denn einen Vertrag in dem die Einzelgewerke mit Preisen aufgelistet sind? Hast du in dem Vertrag mit der Option nachtäglich Gewerke rauszunehmen?
Msp 4. schrieb: > Es soll ja eigentlich ein Miteinander sein. Mit einem GU? Falscher Ansatz, verabschiede Dich davon ganz schnell. Der GU wll nur Dein Bestes: Dein Geld. Und das mit möglichst geringem Aufwand. Alles, was Planänderungen hervorruft, stört und kostet entsprechend. Msp 4. schrieb: > viele Tricks sind uralt - jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu > nehmen. Das wäre vielleicht vor 20 Jahren eine Entschuldigung gewesen. Heute gibt es Internet, und da kann man sich informieren - bevor man unterschreibt!
Reuter Badschop ist nicht unbedingt für pünktliche und problemlose Lieferung bekannnt, das ist einem Handwerker aber sehr wichtig, so dass Reuter nicht gerade eine vernünftige Referenz für die Preise ist. Bei seinem Grosshändler bekommt der Handwerker das besser serviert, zahlt aber auch mehr. Dazu kommt dann noch, daß im Handwerk der dreistufige Vertriebsweg gilt, d. h. da sind noch ein paar mehr, die verdienen wollen. Und mit 15% Marge kann dein Handwerker auch nicht leben, weil der damit seine Arbeitslöhne kompensieren muss. Dann will der GU auch noch Geld haben und schon hast du die Preise, die Du bekommen hast. Da muss nicht mal einer so richtig abzocken, es reicht schon, dass da drei-vier Zwischenhändler sind, von denen genau keiner sich ernsthaft Gedanken um Kosten und Preise macht, schon gar nicht, wenn der Kunde schon am Haken hängt. Letztlich alles eine Folge der völlig verkorksten Strukturen im Handwerk. Gruss Axel
Msp 4. schrieb: > Beide Bäder haben "höherwertige" Ausstattung, sprich ne solide > Grundausstattung (WC, Wanne oder Dusche, WB, Handtuchtrockner ect.) > > Wenn ich diesen Posten online (als Vergleich bei Reuter mit Versand, > komme ich auf z.B. 3000€ ohne Kleinteile und Arbeitszeit), was bei den > Konditionen des GU wahrscheinlich noch hoch Angesetzt ist. > > Nun möchte ich einige Sonderwünsche umsetzen (WC mit Beschichtung, > größere Wanne usw. jedoch keine Leistung die vorher nicht hätte > eingebaut werden müssen) Die Posten haben vielleicht einen Wert (wieder > bei Reuter mit Versand) von 5000€. Worauf noch 15%GU Zuschlag erfolgen. > > Der GU teilt uns nun nur die Mehrpreise der Sanitärfirma mit (wir haben > aber einen Vertrag mit dem GU) > > Diese belaufen sich auf 7500€ (für uns ist jedoch der in Abzug gebrachte > Grundausstattungspart nicht ersichtlich) > > Ich würde etwas in der Art erwarten: > 5000€*1,15-3000€ = 2750€ > > Das bedeutet, er verkauft uns das Material für 9130,44€ was 1,8% bei > Reuterkonditionen als normaler Onlineshopper entspricht (bei GU > Konditionen wahrscheinlich der Faktor 2,2 - 2,5 :-( ) Aus meinem Erfahrungsschatz ein Kommentar: Du machst den Fehler den fast alle Käufer begehen, Du betrachtest rein die Materialkosten. Was bei Sonderwünschen jedoch dazukommt ist, um nur mal ein paar Aspekte zu nennen: 1) Jede Änderung (auch weglassen) kostet Geld 2) Je nach Bauträger hat die Firma schon die Ware bestellt / eingekauft und muß sie auch abnehmen. 3) Jedes Extra bedeutet Mehraufwand bei der Logistik und auf der Baustelle 4) Auch für Extrateile muß die Gewährleistung übernommen werden. 5) Irgendjemand (meist der Bauleiter) darf der Einzelbestellung nachrennen, die Dokumentation ändern, der ausführenden Firma hinterherrennen, sich mit den Käufern auseinandersetzen etc. Das ist ein Riesenaufwand. Daß Dir der GU den Mehraufwand mitteilt, den das für den Sanitärfrotzen bedeutet ist doch klar: Das kostet es ihn mehr und das reicht er Dir weiter, was soll er denn sonst machen? Meine Empfehlung: Entweder Du akzeptierst das was Dir der GU vorschlägt, oder Du kaufst die Hütte / Wohnung wie vereinbart und kümmerst Dich nachher selber drum. Da wirst Du dann auch sehen, was es für Aufwand bedeutet das alles auf die Reihe zu bekommen. Zoe
GU ... sind die, die die Zulieferer, resp Handwerker, bis aufs Blut im Preis drucken. Diese liefern dann auch entsprechend Pfusch, um schnell "durch" zu sein. Die Bausuenden kommen erst nach Ablauf der Garantie ans Tageslicht. Meiner Erfahrung nach werden die absolut billigsten Komponenten lieblos eingesetzt. zB Schrauben werden reingehaemmert, da schneller. Mit etwas Pech verschwindet der GU mit den Einzahlungen, und laesst die Handwerker und den Bauherrn haengen. Bei uns haben die Handwerker dann das Handwerkerpfandrecht, dh der Bauherr zahlt nochmals.
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