Wohnungsbau - Generalunternehmer Sonderwunschkosten

OP #4318138
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Hallo liebe Gemeinde,

wer von Euch hat Erfahrungen in Bezug auf Sonderwunschkosten beim 
Wohnungsbau mit Generalunternehmer gemacht?

Ich stecke momentan in der folgenden Situation fest:

Beide Bäder haben "höherwertige" Ausstattung, sprich ne solide 
Grundausstattung (WC, Wanne oder Dusche, WB, Handtuchtrockner ect.)

Wenn ich diesen Posten online (als Vergleich bei Reuter mit Versand, 
komme ich auf z.B. 3000€ ohne Kleinteile und Arbeitszeit), was bei den 
Konditionen des GU wahrscheinlich noch hoch Angesetzt ist.

Nun möchte ich einige Sonderwünsche umsetzen (WC mit Beschichtung, 
größere Wanne usw. jedoch keine Leistung die vorher nicht hätte 
eingebaut werden müssen) Die Posten haben vielleicht einen Wert (wieder 
bei Reuter mit Versand) von 5000€. Worauf noch 15%GU Zuschlag erfolgen.

Der GU teilt uns nun nur die Mehrpreise der Sanitärfirma mit (wir haben 
aber einen Vertrag mit dem GU)

Diese belaufen sich auf 7500€ (für uns ist jedoch der in Abzug gebrachte 
Grundausstattungspart nicht ersichtlich)

Ich würde etwas in der Art erwarten:
 5000€*1,15-3000€ = 2750€

Das bedeutet, er verkauft uns das Material für 9130,44€ was 1,8% bei 
Reuterkonditionen als normaler Onlineshopper entspricht (bei GU 
Konditionen wahrscheinlich der Faktor 2,2 - 2,5 :-( )

Was sind hier Eure Erfahrungen?
Das ich mehr bezahlen muss ist mir klar, eine Firma muss auch leben. 
Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von 
statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt.

Besten Dank und wie immer, jeder Tipp hilft.
#4318144
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Msp 4. schrieb:
> Was sind hier Eure Erfahrungen?

Sonderwünsche kosten bei Bauträgern immer exorbitant viel mehr, damit 
machen die ihren Reibach. Die wählen absichtlich eine unzumutbare 
Grundausstattung aus damit du Sonderwünsche haben wirst.

Man bestellt also das Haus in der einfachsten Version damit man nicht so 
teure Sachen wieder auf den Schrott werfen muss, und lässt Sonderwünsche 
nachträglich von eigenen Handwerkern einbauen.
Gast #4318166
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Msp 4. schrieb:
> Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von
> statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt.

Und was ist daran neu? Das war so, seit die Steinzeitmenschen auf die 
Idee kamen, ihre Höhle von einem GU ausbauen zu lassen.

Grundausstattung, oder besser noch ohne Ausstattung, und den Rest durch 
ortsansässiges Gewerbe machen lassen. Dauert länger, man muß selbst 
mitdenken, aber man bekommt, was man will.

Allerdings kannst Du - je nach Arbeitsaufwand des Gewerbes - durchaus 
mit einer Kostenaufteilung von 1/3 Material zu 2/3 Arbeitskosten 
rechnen. Arbeitszeit ist in Dtland halt teuer. Bedenke, der Handwerker 
muß 5 Stunden arbeiten, um sich eine Stunde seiner eigenen Arbeitszeit 
leisten zu können.
OP #4318173
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Timm T. schrieb:
> Msp 4. schrieb:
>> Aber hier scheint mir eine GU Finanzierung durch Sonderwunschkosten von
>> statten zu gehen, die alle Rahmen sprengt.
>
> Und was ist daran neu? Das war so, seit die Steinzeitmenschen auf die
> Idee kamen, ihre Höhle von einem GU ausbauen zu lassen.
>
> Grundausstattung, oder besser noch ohne Ausstattung, und den Rest durch
> ortsansässiges Gewerbe machen lassen. Dauert länger, man muß selbst
> mitdenken, aber man bekommt, was man will.
>
> Allerdings kannst Du - je nach Arbeitsaufwand des Gewerbes - durchaus
> mit einer Kostenaufteilung von 1/3 Material zu 2/3 Arbeitskosten
> rechnen. Arbeitszeit ist in Dtland halt teuer. Bedenke, der Handwerker
> muß 5 Stunden arbeiten, um sich eine Stunde seiner eigenen Arbeitszeit
> leisten zu können.

Leider sind wir hier auf die Ausarbeitung durch den GU angewiesen.
Im Vertrag ist man darauf festgelegt und eine Minderberechnung ist nicht 
möglich.

Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind? Habe ich ein 
Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und 
verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker?
#4318472
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Msp 4. schrieb:
> Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind?

Jeder Preis der aufgerufen wird. Wann die Grenze zur Sittenwidrigkeit 
überschritten ist sagt notfalls ein Richter. Das musst du mit dir und 
deinem Anwalt ausmachen, ob du für 7500 Euro deinen Vertrag für ungültig 
erklären lassen möchtest. Soweit ich das verstehe - frag deinen Anwalt - 
heißt Sittenwiedrigkeit nur, der Vertrag ist ungültig, nicht dass du ein 
Anrecht auf einen neuen Vertrag mit niedrigerem Preis hast. Du stehst 
also danach auch nicht gerade besser da.

> Habe ich ein
> Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und
> verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker?

Erstens, es kostet nichts den GU zu fragen ob er das macht. Zweitens, ob 
du ein Recht darauf hast musst du mit deinem Anwalt besprechen.

Vielleicht als allgemeiner Tipp: Das Leben ist kein Ponyhof und manchmal 
muss man in den sauren Apfel beißen (7500 Euro oder nachher eigene 
Handwerker beauftragen), wenn man sich nicht selbst richtig Stress 
machen möchte. Was glaubst du, wie es einen GU "motiviert" wenn du mit 
"Recht auf ..." oder gar Anwalt ankommst?
OP #4318492
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Hannes J. schrieb:
> Msp 4. schrieb:
>> Deshalb hier die Frage, welche Preise hier rechtens sind?
>
> Jeder Preis der aufgerufen wird. Wann die Grenze zur Sittenwidrigkeit
> überschritten ist sagt notfalls ein Richter. Das musst du mit dir und
> deinem Anwalt ausmachen, ob du für 7500 Euro deinen Vertrag für ungültig
> erklären lassen möchtest. Soweit ich das verstehe - frag deinen Anwalt -
> heißt Sittenwiedrigkeit nur, der Vertrag ist ungültig, nicht dass du ein
> Anrecht auf einen neuen Vertrag mit niedrigerem Preis hast. Du stehst
> also danach auch nicht gerade besser da.
>
>> Habe ich ein
>> Recht auf die Grundausstattung - sprich ich nehme das Material und
>> verkaufe dies und nehme einen Ortsansässigen Handwerker?
>
> Erstens, es kostet nichts den GU zu fragen ob er das macht. Zweitens, ob
> du ein Recht darauf hast musst du mit deinem Anwalt besprechen.
>
> Vielleicht als allgemeiner Tipp: Das Leben ist kein Ponyhof und manchmal
> muss man in den sauren Apfel beißen (7500 Euro oder nachher eigene
> Handwerker beauftragen), wenn man sich nicht selbst richtig Stress
> machen möchte. Was glaubst du, wie es einen GU "motiviert" wenn du mit
> "Recht auf ..." oder gar Anwalt ankommst?

Hallo Hannes,

ja da sprichst Du wahre Worte.
Es geht momentan nicht darum, den typischen Kleingärtner :-) raushängen 
zu lassen und auf mein Recht zu pochen.

Es soll ja eigentlich ein Miteinander sein.
Die Fragen bezogen sich schon auf den Worst Case.

Und ob jemand diesen Fall schon mal durch hat.

Danke nochmal.
OP #4318494
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Max M. schrieb:
> Pacta sunt servanda!
>
> Du hast einen Vertrag.
> Du willst ihn ändern.
> Einige dich mit dem Vertragspartner oder lass es.
>
> Ausserdem ist der "Extraleistung-Trick" uralt.

Hey,

viele Tricks sind uralt - jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu 
nehmen. Ein Vertragsprüfung und Anpassung nach eigenem Interesse (durch 
eigenen Gutachter geprüft) wird wahrscheinlich kaum durch einen GU 
abgesegnet.

Viele Grüße.
#4318519
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Msp 4. schrieb:
> jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu
> nehmen.

Der Trick ist nicht IN dem Vertrag.
Der Trich IST der Vertrag.
Wenn du Änderungswünsche zur Ausstattung hast musst du sie VOR der 
Vertragsunterzeichnung anmelden und im Vertrag aufnehmen lassen.
Der GU wird deshalb nicht auf das Geschäft verzichten.
Danach wird es teuer!
Hast du denn einen Vertrag in dem die Einzelgewerke mit Preisen 
aufgelistet sind?
Hast du in dem Vertrag mit der Option nachtäglich Gewerke rauszunehmen?
Gast #4318686
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Msp 4. schrieb:
> Es soll ja eigentlich ein Miteinander sein.

Mit einem GU? Falscher Ansatz, verabschiede Dich davon ganz schnell.

Der GU wll nur Dein Bestes: Dein Geld. Und das mit möglichst geringem 
Aufwand. Alles, was Planänderungen hervorruft, stört und kostet 
entsprechend.

Msp 4. schrieb:
> viele Tricks sind uralt - jedoch aus Verträgen nicht unbedingt heraus zu
> nehmen.

Das wäre vielleicht vor 20 Jahren eine Entschuldigung gewesen. Heute 
gibt es Internet, und da kann man sich informieren - bevor man 
unterschreibt!
#4319259
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Reuter Badschop ist nicht unbedingt für pünktliche und problemlose 
Lieferung bekannnt, das ist einem Handwerker aber sehr wichtig, so dass 
Reuter nicht gerade eine vernünftige Referenz für die Preise ist. Bei 
seinem Grosshändler bekommt der Handwerker das besser serviert, zahlt 
aber auch mehr.

Dazu kommt dann noch, daß im Handwerk der dreistufige Vertriebsweg gilt, 
d. h. da sind noch ein paar mehr, die verdienen wollen. Und mit 15% 
Marge kann dein Handwerker auch nicht leben, weil der damit seine 
Arbeitslöhne kompensieren muss. Dann will der GU auch noch Geld haben 
und schon hast du die Preise, die Du bekommen hast. Da muss nicht mal 
einer so richtig abzocken, es reicht schon, dass da drei-vier 
Zwischenhändler sind, von denen genau keiner sich ernsthaft Gedanken um 
Kosten und Preise macht, schon gar nicht, wenn der Kunde schon am Haken 
hängt.

Letztlich alles eine Folge der völlig verkorksten Strukturen im 
Handwerk.

Gruss
Axel
#4319271
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Msp 4. schrieb:

> Beide Bäder haben "höherwertige" Ausstattung, sprich ne solide
> Grundausstattung (WC, Wanne oder Dusche, WB, Handtuchtrockner ect.)
>
> Wenn ich diesen Posten online (als Vergleich bei Reuter mit Versand,
> komme ich auf z.B. 3000€ ohne Kleinteile und Arbeitszeit), was bei den
> Konditionen des GU wahrscheinlich noch hoch Angesetzt ist.
>
> Nun möchte ich einige Sonderwünsche umsetzen (WC mit Beschichtung,
> größere Wanne usw. jedoch keine Leistung die vorher nicht hätte
> eingebaut werden müssen) Die Posten haben vielleicht einen Wert (wieder
> bei Reuter mit Versand) von 5000€. Worauf noch 15%GU Zuschlag erfolgen.
>
> Der GU teilt uns nun nur die Mehrpreise der Sanitärfirma mit (wir haben
> aber einen Vertrag mit dem GU)
>
> Diese belaufen sich auf 7500€ (für uns ist jedoch der in Abzug gebrachte
> Grundausstattungspart nicht ersichtlich)
>
> Ich würde etwas in der Art erwarten:
>  5000€*1,15-3000€ = 2750€
>
> Das bedeutet, er verkauft uns das Material für 9130,44€ was 1,8% bei
> Reuterkonditionen als normaler Onlineshopper entspricht (bei GU
> Konditionen wahrscheinlich der Faktor 2,2 - 2,5 :-( )

Aus meinem Erfahrungsschatz ein Kommentar:

Du machst den Fehler den fast alle Käufer begehen, Du betrachtest rein 
die Materialkosten. Was bei Sonderwünschen jedoch dazukommt ist, um nur 
mal ein paar Aspekte zu nennen:

1) Jede Änderung (auch weglassen) kostet Geld
2) Je nach Bauträger hat die Firma schon die Ware bestellt / eingekauft 
und muß sie auch abnehmen.
3) Jedes Extra bedeutet Mehraufwand bei der Logistik und auf der 
Baustelle
4) Auch für Extrateile muß die Gewährleistung übernommen werden.
5) Irgendjemand (meist der Bauleiter) darf der Einzelbestellung 
nachrennen, die Dokumentation ändern, der ausführenden Firma 
hinterherrennen, sich mit den Käufern auseinandersetzen etc. Das ist ein 
Riesenaufwand.

Daß Dir der GU den Mehraufwand mitteilt, den das für den Sanitärfrotzen 
bedeutet ist doch klar: Das kostet es ihn mehr und das reicht er Dir 
weiter, was soll er denn sonst machen?

Meine Empfehlung: Entweder Du akzeptierst das was Dir der GU vorschlägt, 
oder Du kaufst die Hütte / Wohnung wie vereinbart und kümmerst Dich 
nachher selber drum. Da wirst Du dann auch sehen, was es für Aufwand 
bedeutet das alles auf die Reihe zu bekommen.

Zoe
#4320650
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GU ... sind die, die die Zulieferer, resp Handwerker, bis aufs Blut im 
Preis drucken. Diese liefern dann auch entsprechend Pfusch, um schnell 
"durch" zu sein. Die Bausuenden kommen erst nach Ablauf der Garantie ans 
Tageslicht.

Meiner Erfahrung nach werden die absolut billigsten Komponenten lieblos 
eingesetzt. zB Schrauben werden reingehaemmert, da schneller.

Mit etwas Pech verschwindet der GU mit den Einzahlungen, und laesst die 
Handwerker und den Bauherrn haengen. Bei uns haben die Handwerker dann 
das Handwerkerpfandrecht, dh der Bauherr zahlt nochmals.

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