Hallo, ich habe für mich und ein paar bekannte ein kleines Gerät entwickelt und gebaut. Über virales "Marketing" ist plötzlich eine Flut von Anfragen über mich hereingebrochen. Der Zahlungsbereitschaft der meisten Anfragen entnehme ich, dass ich Gewinn machen könnte und überlege nun, ob ich dafür ein Gewerbe eröffne. Meine Frage wäre nun, was ich alles an Gesetzen, Richtlinien etc. einhalten muss, um mich dann mal genauer zu informieren ob es dann noch lohnenswert ist. Zum Gerät: Batteriebetrieben GSM-Betrieb Doppelseitig SMD & THT Plastikbox Was ich schon herausgefunden habe: RoHS Es reicht im Endeffekt wenn ich RoHS Konformitätserklärung von allen Bauteilen und Baustoffen habe, oder? BattG Lässt sich umgehen wenn ich keine Batterien verkaufe. R&TTE, EMV, GCF, CE Test und Zertifizierung durch ein passendes Labor, z.B: CETECOM Verpackung und Entsorgung Vorlizenzierte Verpackungen, die auch eine Bevollmächtigung eines Entsorgungsunternehmen enthalten. IHK Beitrags- und Beitrittspflicht, ersteres kann bei kleinen Gewinnen ausgesetzt werden. Habe ich was Vergessen? Falls es das falsche Unterforum ist bitte verschieben, aber ich finde es passt keins so richtig. Danke für Hilfe!
Ne alles schon nur noch die Private Krankenversicherung und ne gute Gewerbliche Rechtschutz wenn dein Gerät mal was böses macht und der Gutachter meint du bist schuld.
Bastler schrieb: > Es reicht im Endeffekt wenn ich RoHS Konformitätserklärung von allen > Bauteilen und Baustoffen habe, oder? Ja. > Lässt sich umgehen wenn ich keine Batterien verkaufe. Ja. > R&TTE, EMV, GCF, CE > Test und Zertifizierung durch ein passendes Labor, z.B: CETECOM GSM ist teuer, Basisstation muss nachgebildet werden. Du verwendest aber sicher ein fertiges GSM Modul, möglichst mit eingebauter Antenne bzw. Antennenstecker und hast von dem Hersteller eine Declaration of Conformity und genaue Einbauanleitungen bezüglich Gehäuse und Delektrika drumrum wegen der Veränderung der Abstrahleigenschaften und alles beachtet. Wahrscheinlich bedienst du es nur per SPI um SMS abzusetzen. Mach deinen uC mit SPI (oder besser TTL seriell) langsam und auf winziger Platinenfläche "bekannt störungsarm", dann kannst du als Hersteller davon ausgehen, daß es in Betrieb konform ist. Man muss nicht alles prüfen, man muss sich nur vergewissen, daß es die geltenden Richtlinien einhalten wird. Natürlich würde das Labor empfehlen, nicht nur den uC sondern auch das GSM Modul zu messen, aber die verdienen ihr Geld damit. Niederspannungsverordnung brauchst du auch nicht beachten. Ja, wenn es um 100000 Stück geht, würde ich auch messen, aber wenn bei dir jemand mackern kommt, kannst du ihm begründen, warum du durch Vorlieferentenbestätigungen überzeugt warst, daß es die Grenzwerte einhalten wird, so wie du auch Beo RoHS davon ausgehst, daß es erfüllt ist und die das 10000 EUR Massenspektrometer zum selber-messen sparst. Fehler passieren, der Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis stehen. > Vorlizenzierte Verpackungen, die auch eine Bevollmächtigung eines > Entsorgungsunternehmen enthalten. Ja. > Beitrags- und Beitrittspflicht, ersteres kann bei kleinen Gewinnen > ausgesetzt werden. Ja. Unter 410 EUR bzw. 5 Verkäufe geht das noch als Hobby durch und interessiert Keinen.
Ich bin der Themenersteller und habe mir jetzt schnell einen Account gemacht, um antworten zu können. Zur Gewerblichen Rechtsschutz: Die Firmenform wird eine klein GmbH aka UG, insofern ist das optional. Zum GSM-Modul: Es ist das allseits bekannte SIM900. Simcom selber gibt nur recht grobe Specs an, wie es eingebaut werden muss. An die habe ich mich gehalten. Die Antenne wird über U.FL stecker angeschlossen. Die Zertifizierung bei CETECOM kostet "nur" 400€ insofern bin ich am überlegen ob ich es sicherheitshalber mache. Zur IHK: Mit der habe ich anderweitig zu tun und muss leider sagen, dass deren Beratung auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, um es mal so auszudrücken. Die Hobbygrenze wird recht schnell erreicht werden und es sind einige gewerbliche Abnehmer dabei, insofern scheidet das aus. Zu WEEE: Das sollte durch die Verpackung abgehandelt sein, zumindest hoffe ich das. Da sich die Anbieter aber wohl primär an Händler richten und nicht an Hersteller (was in diesem Fall ein und das selbe wäre), muss das bei einem Gespräch geklärt werden.
> Zu WEEE: Das sollte durch die Verpackung abgehandelt sein,
Wenn du leere Verpackungen verkaufst, dann stimmt das.
Achtung: ein gewerbe musst du nur anmelden wenn du das "nachhaltig" betreibst d.h. wenn du wirklich nur eine absehbare Stückzahl produzieren wirst und auch keine Nachfolger/Folgeprodukte planst brauchst du kein Gewerbe anmelden btw.: die "Gewinnerzielungsabsicht" spielt dabei keine Rolle
Mike B. schrieb: > btw.: die "Gewinnerzielungsabsicht" spielt dabei keine Rolle Wichtig ist eigentlich nur, dass du deinen Gewinn versteuerst - wir wollen ja alle was davon haben....
Bernd G. schrieb: > Wenn du leere Verpackungen verkaufst, dann stimmt das. Da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meine Verpackungsmaterial von Händlern die gleichzeitig die Bevollmächtigung zur Entsorgung übernehmen. Das mit der Nachhaltigkeit ist ein schmaler Grad. Alleine schon, dass ich an verschiedene Abnehmer verkaufen möchte und keine feste Produktionszahl anstrebe, macht es eigentlich nachhaltig. Abgesehen davon macht es aus gründen der Haftung durchaus Sinn ein (haftungsbeschränktes) Gewerbe zwischen zu schalten. Die Opportunitätskosten von ca. 300€ nehme ich gerne in Kauf, wenn ich im Nachhinein vielleicht meine Einlagen verlieren, aber dafür nicht mein Privates hab und gut.
Bastler schrieb: > Die "Bastler" nehmen ja überhand :) Ja, das hat mich dazu gebracht, meinen eigentlich schon länger vorhandenen "non-Gast" Zugang wieder zu benutzen. Dabei war der "Bastler-Gast" so schön bequem ... Alle, die auf "negativ" gedrückt haben: habt ihr den Kommentar eventuell falsch verstanden :-)
eric schrieb: > Die IHK hat eine Beratungsstelle. > Die sagt Dir alles. Meinst du das ernst oder ist das versteckte Ironie, die ich nicht erkenne? Die IHK kann aus meiner Erfahrung nur ganz wenig. Eigentlich nur eines: Zwangsbeiträge fast ohne Gegenleistung erpressen (die minimale Gegenleistung besteht in der regelmäßigen und scheinbar nicht abbestellbaren Zusendung eines Käseblättchens, welches nicht mal als Toilettenpapier brauchbar ist).
Hallo Zusammen, Juchuuu IHK Bashing! Ja die IHK ist so ein spezialgelagerter Sonderfall. Dennoch: Sollte craoniel aus BW oder BY kommen: Nutze Innovationsgutscheine der Länder um deine Prüfungen zu machen (Bei 3125€ Ausgaben 80% Förderung sprich 2500€). Achtung Werbung: Die IHK in Freiburg berät ganz gut dazu. Werbung Ende Bei den IHKs ist es wichtig, einen richtigen Ansprechpartner zu haben, und den alle Fragen an den zu stellen. Der kennt auch seine Kollegen und kann Empfehlungen geben. Grüße, Philipp
Danke für den Tipp mit den Innovationsgutscheinen, da ich aus BW komme könnte es theoretisch funktionieren.
Ast E. schrieb: > CE Kennzeichen?! Wurde doch bereits im Eingangspost genannt. Bastler schrieb: > R&TTE, EMV, GCF, CE > Test und Zertifizierung durch ein passendes Labor, z.B: CETECOM Gruß Max
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