Bauteile aus Russland und zoll

Moderator Persönliche Seite #4324009
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Solange du nichts von/zur Krim senden willst, sind das ganz normale
Zollformalitäten.

Wie immer bei sowas (gilt genauso für Importe aus den USA): am besten
vorher gleich einen passenden Taric-Code raussuchen und dem Zöllner
vorschlagen, in welche Kategorie dein Import fällt.  Sofern du nicht
offensichtlich grob daneben liegst, sind die Chancen gut, dass sie
deine Einschätzung teilen werden.  Dann weißt du auch vorher, wieviel
Prozent Zoll anfallen – in aller Regel sind die 19 % EUSt. jedoch
ohnehin der größere Anteil, und die entfallen auch stets auch auf die
Versandkosten.
Gast #4325662
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Jörg W. schrieb:
>EUSt. jedoch
> ohnehin der größere Anteil, und die entfallen auch stets auch auf die
> Versandkosten.

Nö Jörg.

Ich habe in Siebenlehn schon US-Ware abgeholt und Zoll+Eust nur für den 
Warenwert bezahlt, unter der Vorrausetzung das das "für Privat" sei
(waren Strahlablenkröhren -> 6JH8 u.A.)

Bei der nächsten Sendung wollte ich das die zu mir weiter geschickt wird
und hab deswegen da angerufen, Aukunft das mit dem Eust-freiem Versand 
geht nur, wenn ich die Are abhole und dafür unterschreibe. Warum und die 
das funktioniert (hat) weiß ich aber auch nicht.

Gruß,

Holm
Moderator Persönliche Seite #4325674
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Holm T. schrieb:
> Ich habe in Siebenlehn schon US-Ware abgeholt und Zoll+Eust nur für den
> Warenwert bezahlt, unter der Vorrausetzung das das "für Privat" sei

Ist allerdings eine seltsame Auslegung, die sie da angewandt haben.

WIMRE ist der Transportanteil, der auf die EU selbst entfällt,
USt-pflichtig.  Kann aber sein, dass der getrennt vom nicht-EU-Teil
ausgewiesen sein muss, wenn man das aufteilen will.

Details kann man jedenfalls beim Zoll nachlesen.
Moderator Persönliche Seite #4325683
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Jörg W. schrieb:
> Ist allerdings eine seltsame Auslegung, die sie da angewandt haben.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Scheint dieser Passus zu sein:
1
Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die 
2
Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. […]

(Als „angemeldet“ gelten sie aber, wenn sie auf der Rechnung stehen.)

Aber:
1
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in 
2
voller Höhe, d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland zum Zollwert. Da 
3
sich das Porto nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine 
4
Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht 
5
in Betracht.
Gast #4326275
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Ich habe das wirklich nicht weiter erforscht und wie Du weißt ist es mir 
seit einigen Jahren auch egal, aber wie Du auch weißt schreibe ich Dir 
hier keinen Blödsinn :-)
Ich war damals zufrieden das das so funktioniert hat. Ich habe also auch 
beim 2. Mal die Ware abgeholt und bin um die Ust drum herum gekommen, 
allerdings sind das auch 20km einfache Strecke... (HZA Nossen und nicht 
Siebenlehn wie ich schrieb, das sind nur ein paar Meter weiter...)

Gruß,

Holm

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