Hallo Ich benötige Halbleiter aus Russland, bei Ebay hab ich sie gefunden nur hab ich da grad die Sorge dass da sich derzeit evtl der Zoll in die quere stellet wegen der unruhen. Wie sind der zeit eure Erfahungen mit Bauteilen aus der gegend?
Der Zoll kommt ins Spiel, weil Russland nicht zur EU gehört, und daher Deine Ware wie andere Ware auch behandelt wird, die aus dem nicht-EU-Ausland importiert wird.
Solange du nichts von/zur Krim senden willst, sind das ganz normale Zollformalitäten. Wie immer bei sowas (gilt genauso für Importe aus den USA): am besten vorher gleich einen passenden Taric-Code raussuchen und dem Zöllner vorschlagen, in welche Kategorie dein Import fällt. Sofern du nicht offensichtlich grob daneben liegst, sind die Chancen gut, dass sie deine Einschätzung teilen werden. Dann weißt du auch vorher, wieviel Prozent Zoll anfallen – in aller Regel sind die 19 % EUSt. jedoch ohnehin der größere Anteil, und die entfallen auch stets auch auf die Versandkosten.
Jörg W. schrieb: >EUSt. jedoch > ohnehin der größere Anteil, und die entfallen auch stets auch auf die > Versandkosten. Nö Jörg. Ich habe in Siebenlehn schon US-Ware abgeholt und Zoll+Eust nur für den Warenwert bezahlt, unter der Vorrausetzung das das "für Privat" sei (waren Strahlablenkröhren -> 6JH8 u.A.) Bei der nächsten Sendung wollte ich das die zu mir weiter geschickt wird und hab deswegen da angerufen, Aukunft das mit dem Eust-freiem Versand geht nur, wenn ich die Are abhole und dafür unterschreibe. Warum und die das funktioniert (hat) weiß ich aber auch nicht. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Ich habe in Siebenlehn schon US-Ware abgeholt und Zoll+Eust nur für den > Warenwert bezahlt, unter der Vorrausetzung das das "für Privat" sei Ist allerdings eine seltsame Auslegung, die sie da angewandt haben. WIMRE ist der Transportanteil, der auf die EU selbst entfällt, USt-pflichtig. Kann aber sein, dass der getrennt vom nicht-EU-Teil ausgewiesen sein muss, wenn man das aufteilen will. Details kann man jedenfalls beim Zoll nachlesen.
Jörg W. schrieb: > Ist allerdings eine seltsame Auslegung, die sie da angewandt haben. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html Scheint dieser Passus zu sein:
1 | Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die |
2 | Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. […] |
(Als „angemeldet“ gelten sie aber, wenn sie auf der Rechnung stehen.) Aber:
1 | Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in |
2 | voller Höhe, d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland zum Zollwert. Da |
3 | sich das Porto nicht nach Beförderungskilometern berechnet, kommt eine |
4 | Aufteilung in innerhalb und außerhalb der Union entstandene Kosten nicht |
5 | in Betracht. |
Ich habe das wirklich nicht weiter erforscht und wie Du weißt ist es mir seit einigen Jahren auch egal, aber wie Du auch weißt schreibe ich Dir hier keinen Blödsinn :-) Ich war damals zufrieden das das so funktioniert hat. Ich habe also auch beim 2. Mal die Ware abgeholt und bin um die Ust drum herum gekommen, allerdings sind das auch 20km einfache Strecke... (HZA Nossen und nicht Siebenlehn wie ich schrieb, das sind nur ein paar Meter weiter...) Gruß, Holm
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.