Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständiger Nebenerwerb Steuer&RV


von Fabian F. (fabian_f55)


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Moin moin,

ich erledige eventuell demnächst ein kleines Projekt für eine andere 
Firma als Freelancer.
Wie ich das verstehe muss man bei einzelnen Projekten kein Gewerbe 
anmelden insofern man keine Umsatzsteuer ausweisen muss und unter 17500€ 
Umsatz bleibt.
Was ich aber nicht so recht verstanden habe, wie das mit der Besteuerung 
abläuft. Man muss sinnigerweise die Einnahmen und Ausgaben in der 
Steuererklärung angeben, aber wie wirkt sich das dann letztendlich auf 
die Steuerlast aus?
Wird einfach Lohn+Gewinn für die Einkommensteuer hergenommen? (Ergo 
Steuernachzahlung)
Wirken sich die Einkünfte aus den selbstständigen Einkünften auch auf KV 
und RV aus?
Ich hab das Gefühl ich denke da komplizierter als es ist. Hat da jemand 
Erfahrungswerte?

Danke schonmal..

von Steuermann (Gast)


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Du brauchst erstmal einen Steuernummer beim FA! Dann trägst Du das bei 
den Einnahmen ein. Und: Du brauchst eine Einnahmeüberschussrechnung. 
Wenn Du bisher noch unter der RV Grenze bis, dann rechnen die Dir das 
dan dazu. Ebenfalls bei der Krankenkassee. RV kannst Du sparen, wenn Du 
hauptberuflich selbständig bist.

An Steuern fallen dann die Euros an, die in der Region berechnet werden. 
Siehe Steuerformel.

Wenn Du z.B. 10k Einnahmen hast, liegt der Satz für die nächsten Euro 
bei z.B. 25%.  Wenn Du 50k Einnahmen hast, bist Du schon ziemlich bei 
den 43%. Die Hälfte von diesen zusätzlichen Euros kassiert also das FA!

von Horst (Gast)


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Anlage S bei Steuererklärung ausfüllen

von Fabian F. (fabian_f55)


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Ok, dann geh ich lieber auf Shoppingtour für meine Werkstatt und 
verbuche das als Verluste :-)

von Pandur S. (jetztnicht)


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Das waeren dann Investitionen, und unterliegen der Inventur und 
Abschreibepflicht. Auf jeden Fall sind die dann unter Aktiven zu 
verbuchen.

von Karl (Gast)


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Oder D. schrieb:
> Das waeren dann Investitionen, und unterliegen der Inventur und
> Abschreibepflicht. Auf jeden Fall sind die dann unter Aktiven zu
> verbuchen.

Es können auch geringwertige Wirtschaftsgüter sein, wenn sie billig 
genug sind.

Fabian F. schrieb:
> Wie ich das verstehe muss man bei einzelnen Projekten kein Gewerbe
> anmelden insofern man keine Umsatzsteuer ausweisen muss und unter 17500€
> Umsatz bleibt.

Beim Finanzamt musst du dich auf jeden Fall anmelden. Dann stellt sich 
die Frage, ob du zu den Freien Berufen gehörst oder nicht. Gehörst du 
nicht dazu, musst du auch Gewerbe anmelden. Bei der Anmeldung beim 
Finanzamt musst du angeben, ob du als Kleinunternehmer gelten willst 
oder nicht. Danach richten sich dann weitere Steuer und 
Buchführungspflichten.

Fabian F. schrieb:
> Wirken sich die Einkünfte aus den selbstständigen Einkünften auch auf KV
> und RV aus?

Wenn es tatsächlich selbständig ist nicht. Bei einer 
Scheinselbständigkeit kann es aber Ärger geben, deshalb sollte man immer 
mehrere Auftraggeber nachweisen können.

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