Moin moin, ich erledige eventuell demnächst ein kleines Projekt für eine andere Firma als Freelancer. Wie ich das verstehe muss man bei einzelnen Projekten kein Gewerbe anmelden insofern man keine Umsatzsteuer ausweisen muss und unter 17500€ Umsatz bleibt. Was ich aber nicht so recht verstanden habe, wie das mit der Besteuerung abläuft. Man muss sinnigerweise die Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung angeben, aber wie wirkt sich das dann letztendlich auf die Steuerlast aus? Wird einfach Lohn+Gewinn für die Einkommensteuer hergenommen? (Ergo Steuernachzahlung) Wirken sich die Einkünfte aus den selbstständigen Einkünften auch auf KV und RV aus? Ich hab das Gefühl ich denke da komplizierter als es ist. Hat da jemand Erfahrungswerte? Danke schonmal..
Du brauchst erstmal einen Steuernummer beim FA! Dann trägst Du das bei den Einnahmen ein. Und: Du brauchst eine Einnahmeüberschussrechnung. Wenn Du bisher noch unter der RV Grenze bis, dann rechnen die Dir das dan dazu. Ebenfalls bei der Krankenkassee. RV kannst Du sparen, wenn Du hauptberuflich selbständig bist. An Steuern fallen dann die Euros an, die in der Region berechnet werden. Siehe Steuerformel. Wenn Du z.B. 10k Einnahmen hast, liegt der Satz für die nächsten Euro bei z.B. 25%. Wenn Du 50k Einnahmen hast, bist Du schon ziemlich bei den 43%. Die Hälfte von diesen zusätzlichen Euros kassiert also das FA!
Ok, dann geh ich lieber auf Shoppingtour für meine Werkstatt und verbuche das als Verluste :-)
Das waeren dann Investitionen, und unterliegen der Inventur und Abschreibepflicht. Auf jeden Fall sind die dann unter Aktiven zu verbuchen.
Oder D. schrieb: > Das waeren dann Investitionen, und unterliegen der Inventur und > Abschreibepflicht. Auf jeden Fall sind die dann unter Aktiven zu > verbuchen. Es können auch geringwertige Wirtschaftsgüter sein, wenn sie billig genug sind. Fabian F. schrieb: > Wie ich das verstehe muss man bei einzelnen Projekten kein Gewerbe > anmelden insofern man keine Umsatzsteuer ausweisen muss und unter 17500€ > Umsatz bleibt. Beim Finanzamt musst du dich auf jeden Fall anmelden. Dann stellt sich die Frage, ob du zu den Freien Berufen gehörst oder nicht. Gehörst du nicht dazu, musst du auch Gewerbe anmelden. Bei der Anmeldung beim Finanzamt musst du angeben, ob du als Kleinunternehmer gelten willst oder nicht. Danach richten sich dann weitere Steuer und Buchführungspflichten. Fabian F. schrieb: > Wirken sich die Einkünfte aus den selbstständigen Einkünften auch auf KV > und RV aus? Wenn es tatsächlich selbständig ist nicht. Bei einer Scheinselbständigkeit kann es aber Ärger geben, deshalb sollte man immer mehrere Auftraggeber nachweisen können.
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