Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuerklasse 1 vs. 3


von Steuerklasse (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe Anfang des Jahres meine Frau geheiratet und wir befinden uns 
derzeit noch beide in Steuerklasse 1.
Aktuelle Situation, ich gehe arbeiten und meine Frau befindet sich in 
Elternzeit und bezieht auch Elterngeld.

Meine Frage, wie wirkt sich der Wechsel von Steuerklasse 1 auf 3 aus.
Ich weiß schon, dass der Steuerfreibetrag in Steuerklasse 3 deutlich 
höher ist und ich am Ende des Monats mehr Netto bekomme.
Wenn ich jetzt am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und wir 
gemeinsam veranlagt werden, dann müsste hier doch auch der höhere 
Steuerfreibetrag anzusetzen sein und wir müssten demnach eine höhere 
Rückerstattung erhalten, die den höheren Nettobetrag kompensieren 
müsste, oder irre ich mich da?

von Cyblord -. (cyblord)


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Am Jahresende kommt es exakt aufs gleiche raus. ja.

Und nach der Hochzeit habt ihr beide Stkl. 4 und nicht 1. Nur zur Info.

von Hp M. (nachtmix)


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Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung 
individueller Verhältnisse die Steuerberater.

von Michael B. (laberkopp)


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Steuerklasse schrieb:
> Meine Frage, wie wirkt sich der Wechsel von Steuerklasse 1 auf 3 aus.

Gar nicht, Du zahlst in beiden Fällen dieselbe Steuerhöhe.

> Wenn ich jetzt am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und wir
> gemeinsam veranlagt werden, dann müsste hier doch auch der höhere
> Steuerfreibetrag anzusetzen sein und wir müssten demnach eine höhere
> Rückerstattung erhalten, die den höheren Nettobetrag kompensieren
> müsste, oder irre ich mich da?

Genau. Mit der Steuererklärung werden unterschiedlich hohe abgeführte 
Beträge ausgeglichen.

Maximal verlierst du etwas Zinsen, aber bei einem Zinssatz von 0.01% ist 
das eher egal.

von Der Andere (Gast)


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Hp M. schrieb:
> Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung
> individueller Verhältnisse die Steuerberater.

Klar, und wenn du z.B. wissen willst was genau neue Verkehrregeln 
bedeuten, die ab und an eingeführt werden (Beispiel Bus mit Warnblinker) 
dann gehst du auch gleich zum Fahrlehrer und zahlst ihm 50 Euro?

von Oliver S. (oliverso)


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Am Ende des Jahres werdet ihr gemeinsam veranlagt, und aus dem 
gemeinsamen Einkommen ergibt sich die zu zahlende Steuer. Da gibt es nur 
einen gültigen Betrag, und der ist völlig unabhängig davon, welche 
Steuerklassen und sonstige Freibeträge auf der Steuerkarte stehen.

Die Einträge auf der Steuerkarte werden vom Arbeitgeber verwendet, um 
beim monatlichen Lohn den Steuerabzug zu berechnen. Beim 
Einkommenssteuerjahresausgleich wird dann zuviel- oder zu wenig gezahlte 
Steuer verrechnet, und du bekommst was zurück, oder musst nachzahlen. 
Wenn du also deine Steuerklasse lässt, wie sie ist (also 4/4), und deine 
Frau nichts verdient, dann zahlst du zunächst zu viel Steuer, die du 
erst im Jahresausgleich wieder bekommst. Wechselst du nach 3/5, 
bekommest du mehr netto, und gibst dem Finanzminister keinen zinsfreien 
Kredit. Geht deine Frau wieder Arbeiten, geht das natürlich auch 
andersrum: Bei 3/5 zahlst du dann zunächst zu wenig Steuer, zum 
Jahresausgleich gibt es dann die Nachzahl-Rechnung.

Oliver

von Christian R. (supachris)


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Es gibt für Verheiratete die beide arbeiten auch die Möglichkeit die 
Klasse 4/4 mit Faktor zu machen. Wenn das Gehalt absehbar ist, zahlt man 
dann ziemlich genau das was man zahlen muss, und die psyhologisch 
ungünstige hohe Besteuerug des Partners mit der 5 fällt weg, ebenso hohe 
Nachzahlung oder Rückzahlung.

von Lalala (Gast)


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Das einzige wo es einen Unterschied gibt ist beim Elterngeld m.M.n. Da 
lohnt es sich wohl das der der es beantragen wird in der Steuerklasse 3 
ist, d.h. ein Nettomonatseinkommen erziehlt das so hoch wie möglich ist. 
)

von Klaus (Gast)


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Hallo zusammen,

Lalala schrieb:
> Das einzige wo es einen Unterschied gibt ist beim Elterngeld m.M.n.

Stimmt, da macht es einen Unterschied.  Ist bei mir schon etwas her, 
aber ungefähr ging es so:

Das Elterngeld gleicht sozusagen den Verlust aus, den ein Elternteil 
dadurch hat, daß es - dadurch daß nun ein Kind da ist - nicht mehr so 
viel verdienen kann (Natürlich gibt es da noch irgendwelche Grenzen nach 
oben und unten, und es wird auch nicht der komplette Verlust 
ausgeglichen, sondern nur ein Anteil davon.  Ist aber jetzt egal). 
Hergenommen für den Vergleich wird immer das monatliche Nettoeinkommen, 
so wie es auf der Abrechnung des Arbeitgebers steht.  Eine spätere 
Einkommensteuererklärung bleibt unberücksichtigt.

Als Einkommen vor der Geburt des Kindes zählt das mittlere Einkommen in 
den 12 Monaten vor der Geburt, als Einkommen nach der Geburt eben das 
für den jeweiligen Monat, für den Elterngeld gezahlt werden soll.

Damit ist es geschickt, wenn derjenige, der das Elterngeld bekommt, in 
den 12 Monaten vor der Geburt eine Steuerklasse hat, in der er wenig 
Steuern bezahlt (als z.B. 3), damit sein Einkommen vor der Geburt 
entsprechend hoch ist.  Mit der Geburt wechselt er dann in eine 
Steuerklasse, in der er viel Steuern zahlt (also z.B. 5), damit sein 
Einkommen nach der Geburt klein wird.

Mit der Einkommensteuererklärung wird die zeitweise auf den ersten Blick 
ja unsinnige Steuerklassenwahl wieder ausgeglichen, das Elterngeld 
ändert sich aber nachträglich dadurch nicht.  Zu beachten ist, daß man 
nur einmal im Jahr die Steuerklasse ändern darf.

Als die ersten Eltern so verfahren haben, wollte das Finanzministerium 
das nicht zulassen, die Gerichte haben aber zugunsten der Eltern 
entschieden.

Um die für sich beste Lösung zu finden, muß man sich das für seine 
Situation anhand des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mal 
durchrechnen - und zwar lange vor der Geburt!

Das ganze ist ein schönes Beispiel dafür, wie unsere ReGierung Gesetze 
erläßt - völlig undurchdacht und ohne Sachverstand.  Einfach 
handwerklich schlecht.  Man muß als Bürger schon ein Jahr vor der Geburt 
handeln, obwohl man da ja noch gar nicht wissen kann, daß man in 12 
Monaten ein Kind haben wird.  Noch dazu gleicht das Elterngeld ja immer 
nur den Verlust eines Elternteils aus, der Verlust des anderen bleibt 
unberücksichtigt.

Gruß,
Klaus

von Axel L. (axel_5)


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Klaus schrieb:
> Hallo zusammen,
>
>
> Das ganze ist ein schönes Beispiel dafür, wie unsere ReGierung Gesetze
> erläßt - völlig undurchdacht und ohne Sachverstand.  Einfach
> handwerklich schlecht.  Man muß als Bürger schon ein Jahr vor der Geburt
> handeln, obwohl man da ja noch gar nicht wissen kann, daß man in 12
> Monaten ein Kind haben wird.  Noch dazu gleicht das Elterngeld ja immer
> nur den Verlust eines Elternteils aus, der Verlust des anderen bleibt
> unberücksichtigt.
>
> Gruß,
> Klaus

Naja. Ich finde es schon ziemlich übel, dass Du hier Re-"Gierung" schön 
mit "Gier" schreibst, wo es Dir doch vor allem darum ging, selber 
möglichst viel Elterngeld abzugreifen. Der einzige, der hier gierig ist, 
bist Du.

Und das Gesetz war genau so geschrieben, wie es gedacht war, man wollte 
das Einkommen des aussetzenden Elternteiles kompensieren. Es sind 
Gierbolzen wie Du, die das nicht akzeptiern wollten, sondern noch einen 
drauf haben wollen.

Jetzt muss man also wieder einen Zusatzparagraphen scheiben, damit auch 
wirklich alle kapieren, was damit gedacht war. Aber dann kann man ja 
wieder schön schimpfen.

Gruss
Axel

: Bearbeitet durch User
von Lalala (Gast)


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Auch nicht vergessen: Elterngeld ist steuerfrei, d.h. man zahlt am Ende 
(nächste Steuererklärung) den Progressionsvorbehalt. Ein paar Groschen 
sollte man dafür zurücklegen.

von Klaus (Gast)


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Natürlich möchte ich das beste für mich herausholen, ich denke mal, das 
will wohl jeder.  Was mich stört ist, daß die Elterngeldregelung 
einerseits ziemlich komplex ist, aber dennoch nicht zu einer gerechten 
Lösung führt:

- Jemand, der sich nicht zu einem Zeitpunkt mit dem Elterbgeld 
beschäftigt, zu dem er die Notwendigkeit dazu noch gar nicht erkennen 
kann, hat dadurch einen Nachteil.  Finde ich unfair.

- Elternpaare, bei denen beide nach der Geburt weniger arbeiten, haben 
Nachteile gegenüber den Elternpaaren, bei denen nur einer weniger 
arbeitet.  Auch das finde ich unfair.  Vorgeblich soll ein Anreiz für 
Väter geschaffen worden sein, sich stärker um die Kinder zu kümmern 
(diese Geschichte, daß es 14 Monate Elterngeld gibt, aber ein Elternteil 
nur 12 Monate davon bekommen kann), aber diese Regelung fördert genau 
das nicht, sondern stärkt das traditionelle Familienmodell.

Wenn eine komplizierte Regelung erforderlich ist, um eine gewisse 
Gerechtigkeit zu erreichen, dann ist das von mir aus OK.  Aber das ist 
hier nicht gelungen.  Von daher bleibe ich dabei: handwerklich schlecht.

Und wenn ich ReGierung so schreibe, dann liegt das nur zu einem kleinen 
Teil am Elterngeld, und mehr an den vielen anderen Stellen, wo man sich 
nur noch verarscht vorkommen kann:

- TTIP
- TISA
- CETA
- NSA/BND-Skandal
- Vorratsdatenspeicherung
- PKW-Maut
- Netzneutralität
- Gesundheitskarte

Gruß,
Klaus

von D. I. (Gast)


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Klaus hat mit seinem Einwand bzgl. vorausschauend Optimieren vollkommen 
recht, weil nachträglich geht nichts mehr. Der Staat wiederrum holt sich 
seine zweieurofuffzich immer und schenkt dir sicherlich nichts ;) (kann 
man schön an der Rente sehen: bekommst du zuwenig hast du maximal 3 (?) 
Jahre Zeit nachzufordern, ab dann Pech gehabt. Zahlt dir der Staat 
zuviel hat er unbegrenzetes Nachforderungsrecht)
Ein weiterer Stolperstein z.B. ist die Kombination mit der Elternzeit. 
Man sollte die Elternzeit nicht nach Kalendermonaten sondern nach 
Geburtsmonaten nehmen, weil sich das Elterngeld nach den Geburtsmonaten 
richtet. Macht man das nicht, verschenkt man auch hier Geld.
Und es hat überhaupt nichts mit Gier zu tun das Maximum aus den 
gegebenen Gesetzen rauszuholen.

von hink (Gast)


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Hp M. schrieb:
> Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung
> individueller Verhältnisse die Steuerberater.
Und kostenlos das Finanzamt, das ist nämlich zur Auskunft verpflichtet. 
;-)

von Schwanzlurch (Gast)


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Das Problem mit unserem Staat ist das er sich mit einem Penner 
vergleichen läßt: Gibt man ihm Geld versäuft er es bloß. Ich habe den 
Eindruck das unsere Politclowns vor lauter Steuereinnahmen gar nicht 
mehr wissen wo hin da mit. Beispiel gefällig? Ich geb trotzdem ein: 
Unser Ex-Außenminister Guido W. hat mit Afghanistan einen "langfristig" 
angelegten Vertrag (EW-Hilfe) geschlossen bei dem pro Jahr 400 Mio. € 
dort hin fliesen. Das Geld könnte man wohl direkt verbrennen. Solche 
Beispiele lassen sich sicherlich viele finden. Für mich ist unser 
politisches System extrem renovierungsbedürftig. Über Dinge wie 
Griechenlandfinanzierung hätte man in einer Volksabstimmung entscheiden 
müssen. Wir wollen das aber nicht anders und wählen daher brav wie immer 
die etablierten Parteien die auf diese Weise agieren. Bevor die Frage 
kommt was dann machen: Ungültig wählen wäre zumindest eine kleine, 
legale Protestmöglichkeit. Würden das alle Nichtwähler tun würde man den 
Parteien sehr wehtun: Nein, nicht an deren Eier langen sondern den 
Geldbeutel (Wahlkampfkostenerstattung).

von Steuerklasse (Gast)


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Vielen Dank für die Antworten.

Die Variante mit dem Elterngeldvorteil hätten wir auch gemacht, dafür 
haben wir allerdings zu spät geheiratet.

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