Hallo zusammen, ich habe Anfang des Jahres meine Frau geheiratet und wir befinden uns derzeit noch beide in Steuerklasse 1. Aktuelle Situation, ich gehe arbeiten und meine Frau befindet sich in Elternzeit und bezieht auch Elterngeld. Meine Frage, wie wirkt sich der Wechsel von Steuerklasse 1 auf 3 aus. Ich weiß schon, dass der Steuerfreibetrag in Steuerklasse 3 deutlich höher ist und ich am Ende des Monats mehr Netto bekomme. Wenn ich jetzt am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und wir gemeinsam veranlagt werden, dann müsste hier doch auch der höhere Steuerfreibetrag anzusetzen sein und wir müssten demnach eine höhere Rückerstattung erhalten, die den höheren Nettobetrag kompensieren müsste, oder irre ich mich da?
Am Jahresende kommt es exakt aufs gleiche raus. ja. Und nach der Hochzeit habt ihr beide Stkl. 4 und nicht 1. Nur zur Info.
Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung individueller Verhältnisse die Steuerberater.
Steuerklasse schrieb: > Meine Frage, wie wirkt sich der Wechsel von Steuerklasse 1 auf 3 aus. Gar nicht, Du zahlst in beiden Fällen dieselbe Steuerhöhe. > Wenn ich jetzt am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache und wir > gemeinsam veranlagt werden, dann müsste hier doch auch der höhere > Steuerfreibetrag anzusetzen sein und wir müssten demnach eine höhere > Rückerstattung erhalten, die den höheren Nettobetrag kompensieren > müsste, oder irre ich mich da? Genau. Mit der Steuererklärung werden unterschiedlich hohe abgeführte Beträge ausgeglichen. Maximal verlierst du etwas Zinsen, aber bei einem Zinssatz von 0.01% ist das eher egal.
Hp M. schrieb: > Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung > individueller Verhältnisse die Steuerberater. Klar, und wenn du z.B. wissen willst was genau neue Verkehrregeln bedeuten, die ab und an eingeführt werden (Beispiel Bus mit Warnblinker) dann gehst du auch gleich zum Fahrlehrer und zahlst ihm 50 Euro?
Am Ende des Jahres werdet ihr gemeinsam veranlagt, und aus dem gemeinsamen Einkommen ergibt sich die zu zahlende Steuer. Da gibt es nur einen gültigen Betrag, und der ist völlig unabhängig davon, welche Steuerklassen und sonstige Freibeträge auf der Steuerkarte stehen. Die Einträge auf der Steuerkarte werden vom Arbeitgeber verwendet, um beim monatlichen Lohn den Steuerabzug zu berechnen. Beim Einkommenssteuerjahresausgleich wird dann zuviel- oder zu wenig gezahlte Steuer verrechnet, und du bekommst was zurück, oder musst nachzahlen. Wenn du also deine Steuerklasse lässt, wie sie ist (also 4/4), und deine Frau nichts verdient, dann zahlst du zunächst zu viel Steuer, die du erst im Jahresausgleich wieder bekommst. Wechselst du nach 3/5, bekommest du mehr netto, und gibst dem Finanzminister keinen zinsfreien Kredit. Geht deine Frau wieder Arbeiten, geht das natürlich auch andersrum: Bei 3/5 zahlst du dann zunächst zu wenig Steuer, zum Jahresausgleich gibt es dann die Nachzahl-Rechnung. Oliver
Es gibt für Verheiratete die beide arbeiten auch die Möglichkeit die Klasse 4/4 mit Faktor zu machen. Wenn das Gehalt absehbar ist, zahlt man dann ziemlich genau das was man zahlen muss, und die psyhologisch ungünstige hohe Besteuerug des Partners mit der 5 fällt weg, ebenso hohe Nachzahlung oder Rückzahlung.
Das einzige wo es einen Unterschied gibt ist beim Elterngeld m.M.n. Da lohnt es sich wohl das der der es beantragen wird in der Steuerklasse 3 ist, d.h. ein Nettomonatseinkommen erziehlt das so hoch wie möglich ist. )
Hallo zusammen,
Lalala schrieb:
> Das einzige wo es einen Unterschied gibt ist beim Elterngeld m.M.n.
Stimmt, da macht es einen Unterschied. Ist bei mir schon etwas her,
aber ungefähr ging es so:
Das Elterngeld gleicht sozusagen den Verlust aus, den ein Elternteil
dadurch hat, daß es - dadurch daß nun ein Kind da ist - nicht mehr so
viel verdienen kann (Natürlich gibt es da noch irgendwelche Grenzen nach
oben und unten, und es wird auch nicht der komplette Verlust
ausgeglichen, sondern nur ein Anteil davon. Ist aber jetzt egal).
Hergenommen für den Vergleich wird immer das monatliche Nettoeinkommen,
so wie es auf der Abrechnung des Arbeitgebers steht. Eine spätere
Einkommensteuererklärung bleibt unberücksichtigt.
Als Einkommen vor der Geburt des Kindes zählt das mittlere Einkommen in
den 12 Monaten vor der Geburt, als Einkommen nach der Geburt eben das
für den jeweiligen Monat, für den Elterngeld gezahlt werden soll.
Damit ist es geschickt, wenn derjenige, der das Elterngeld bekommt, in
den 12 Monaten vor der Geburt eine Steuerklasse hat, in der er wenig
Steuern bezahlt (als z.B. 3), damit sein Einkommen vor der Geburt
entsprechend hoch ist. Mit der Geburt wechselt er dann in eine
Steuerklasse, in der er viel Steuern zahlt (also z.B. 5), damit sein
Einkommen nach der Geburt klein wird.
Mit der Einkommensteuererklärung wird die zeitweise auf den ersten Blick
ja unsinnige Steuerklassenwahl wieder ausgeglichen, das Elterngeld
ändert sich aber nachträglich dadurch nicht. Zu beachten ist, daß man
nur einmal im Jahr die Steuerklasse ändern darf.
Als die ersten Eltern so verfahren haben, wollte das Finanzministerium
das nicht zulassen, die Gerichte haben aber zugunsten der Eltern
entschieden.
Um die für sich beste Lösung zu finden, muß man sich das für seine
Situation anhand des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mal
durchrechnen - und zwar lange vor der Geburt!
Das ganze ist ein schönes Beispiel dafür, wie unsere ReGierung Gesetze
erläßt - völlig undurchdacht und ohne Sachverstand. Einfach
handwerklich schlecht. Man muß als Bürger schon ein Jahr vor der Geburt
handeln, obwohl man da ja noch gar nicht wissen kann, daß man in 12
Monaten ein Kind haben wird. Noch dazu gleicht das Elterngeld ja immer
nur den Verlust eines Elternteils aus, der Verlust des anderen bleibt
unberücksichtigt.
Gruß,
Klaus
Klaus schrieb: > Hallo zusammen, > > > Das ganze ist ein schönes Beispiel dafür, wie unsere ReGierung Gesetze > erläßt - völlig undurchdacht und ohne Sachverstand. Einfach > handwerklich schlecht. Man muß als Bürger schon ein Jahr vor der Geburt > handeln, obwohl man da ja noch gar nicht wissen kann, daß man in 12 > Monaten ein Kind haben wird. Noch dazu gleicht das Elterngeld ja immer > nur den Verlust eines Elternteils aus, der Verlust des anderen bleibt > unberücksichtigt. > > Gruß, > Klaus Naja. Ich finde es schon ziemlich übel, dass Du hier Re-"Gierung" schön mit "Gier" schreibst, wo es Dir doch vor allem darum ging, selber möglichst viel Elterngeld abzugreifen. Der einzige, der hier gierig ist, bist Du. Und das Gesetz war genau so geschrieben, wie es gedacht war, man wollte das Einkommen des aussetzenden Elternteiles kompensieren. Es sind Gierbolzen wie Du, die das nicht akzeptiern wollten, sondern noch einen drauf haben wollen. Jetzt muss man also wieder einen Zusatzparagraphen scheiben, damit auch wirklich alle kapieren, was damit gedacht war. Aber dann kann man ja wieder schön schimpfen. Gruss Axel
:
Bearbeitet durch User
Auch nicht vergessen: Elterngeld ist steuerfrei, d.h. man zahlt am Ende (nächste Steuererklärung) den Progressionsvorbehalt. Ein paar Groschen sollte man dafür zurücklegen.
Natürlich möchte ich das beste für mich herausholen, ich denke mal, das will wohl jeder. Was mich stört ist, daß die Elterngeldregelung einerseits ziemlich komplex ist, aber dennoch nicht zu einer gerechten Lösung führt: - Jemand, der sich nicht zu einem Zeitpunkt mit dem Elterbgeld beschäftigt, zu dem er die Notwendigkeit dazu noch gar nicht erkennen kann, hat dadurch einen Nachteil. Finde ich unfair. - Elternpaare, bei denen beide nach der Geburt weniger arbeiten, haben Nachteile gegenüber den Elternpaaren, bei denen nur einer weniger arbeitet. Auch das finde ich unfair. Vorgeblich soll ein Anreiz für Väter geschaffen worden sein, sich stärker um die Kinder zu kümmern (diese Geschichte, daß es 14 Monate Elterngeld gibt, aber ein Elternteil nur 12 Monate davon bekommen kann), aber diese Regelung fördert genau das nicht, sondern stärkt das traditionelle Familienmodell. Wenn eine komplizierte Regelung erforderlich ist, um eine gewisse Gerechtigkeit zu erreichen, dann ist das von mir aus OK. Aber das ist hier nicht gelungen. Von daher bleibe ich dabei: handwerklich schlecht. Und wenn ich ReGierung so schreibe, dann liegt das nur zu einem kleinen Teil am Elterngeld, und mehr an den vielen anderen Stellen, wo man sich nur noch verarscht vorkommen kann: - TTIP - TISA - CETA - NSA/BND-Skandal - Vorratsdatenspeicherung - PKW-Maut - Netzneutralität - Gesundheitskarte Gruß, Klaus
Klaus hat mit seinem Einwand bzgl. vorausschauend Optimieren vollkommen recht, weil nachträglich geht nichts mehr. Der Staat wiederrum holt sich seine zweieurofuffzich immer und schenkt dir sicherlich nichts ;) (kann man schön an der Rente sehen: bekommst du zuwenig hast du maximal 3 (?) Jahre Zeit nachzufordern, ab dann Pech gehabt. Zahlt dir der Staat zuviel hat er unbegrenzetes Nachforderungsrecht) Ein weiterer Stolperstein z.B. ist die Kombination mit der Elternzeit. Man sollte die Elternzeit nicht nach Kalendermonaten sondern nach Geburtsmonaten nehmen, weil sich das Elterngeld nach den Geburtsmonaten richtet. Macht man das nicht, verschenkt man auch hier Geld. Und es hat überhaupt nichts mit Gier zu tun das Maximum aus den gegebenen Gesetzen rauszuholen.
Hp M. schrieb: > Solche Fragen beantworten gegen Entgelt und unter Berücksichtigung > individueller Verhältnisse die Steuerberater. Und kostenlos das Finanzamt, das ist nämlich zur Auskunft verpflichtet. ;-)
Das Problem mit unserem Staat ist das er sich mit einem Penner vergleichen läßt: Gibt man ihm Geld versäuft er es bloß. Ich habe den Eindruck das unsere Politclowns vor lauter Steuereinnahmen gar nicht mehr wissen wo hin da mit. Beispiel gefällig? Ich geb trotzdem ein: Unser Ex-Außenminister Guido W. hat mit Afghanistan einen "langfristig" angelegten Vertrag (EW-Hilfe) geschlossen bei dem pro Jahr 400 Mio. € dort hin fliesen. Das Geld könnte man wohl direkt verbrennen. Solche Beispiele lassen sich sicherlich viele finden. Für mich ist unser politisches System extrem renovierungsbedürftig. Über Dinge wie Griechenlandfinanzierung hätte man in einer Volksabstimmung entscheiden müssen. Wir wollen das aber nicht anders und wählen daher brav wie immer die etablierten Parteien die auf diese Weise agieren. Bevor die Frage kommt was dann machen: Ungültig wählen wäre zumindest eine kleine, legale Protestmöglichkeit. Würden das alle Nichtwähler tun würde man den Parteien sehr wehtun: Nein, nicht an deren Eier langen sondern den Geldbeutel (Wahlkampfkostenerstattung).
Vielen Dank für die Antworten. Die Variante mit dem Elterngeldvorteil hätten wir auch gemacht, dafür haben wir allerdings zu spät geheiratet.
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