Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung und bekam überraschend einen Brief vom "Bayerischen Landesamt für Statistik", wo ich über meine Auskunftspflicht zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (SiD) informiert wurde. Rechtsgrundlagen waren auf einem Beiblatt erläutert. So unbekannte Dinge wie Dienstleistungsstatistikgesetz (DIStatG) oder Bundesstatistikgesetz (BStatG). Wenn man gegen die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht verstößt, kann das mit einer Geldbuße von bis zu 5.000€ geahndet werden. Man soll die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereithalten, und seine Daten auf der Internetseite https://idev.bayern.de eintippen. Mir kommt das sehr merkwürdig vor. Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso. Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht hingehen, da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde" eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird. (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann schon durch einen Anruf passieren) Was soll diese Nummer? Hat jemand anders so merkwürdige Post bekommen?
"Landesamt für Statistik" aka BND :-(
Freiberufler schrieb: > Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso. Zum Glueck halt erstmal nur das Finanzamt, andere duerfen da ja nicht ohne weiteres ran, im Prinzip jdf. Hattest eben Pech ausgewaehlt zu werden. https://www.statistik.bayern.de/statistik/finanzen/00098.php
1 | Daten zum Dienstleistungssektor werden einerseits im Rahmen der jährlichen |
2 | Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich erhoben. Damit soll die |
3 | Struktur sowie die strukturelle Entwicklung der wirtschaftlichen |
4 | Tätigkeit im Dienstleistungsbereich dargestellt werden. Zusätzlich wird |
5 | vierteljährlich die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich |
6 | durchgeführt. Sie dient der Ermittlung der konjunkturellen Entwicklung in |
7 | diesem Sektor. Beide Erhebungen schaffen eine Grundlage für zahlreiche |
8 | wirtschaftspolitische Entscheidungen. |
9 | |
10 | Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich |
11 | |
12 | Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich ist eine jährliche |
13 | Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Befragt werden im |
14 | Dienstleistungsbereich tätige Unternehmen bzw. Einrichtungen zur Ausübung |
15 | einer freiberuflichen Tätigkeit mit Hauptsitz in Deutschland, die einen |
16 | Gesamtumsatz (Summe aus Umsatz und sonstigen betrieblichen Erträgen ohne |
17 | Subventionen) von 17 500 Euro und mehr im Berichtsjahr erzielt haben. |
18 | |
19 | .... |
Hallo, ich war vor ca. 5Jahren auch mit dem Thema konfrontiert. Die haben mich dann die nächsten drei Folgejahre damit belästigt. Und jetzt ist auch wieder gut. Interessant war nur, dass die verschlüsselte Nummer für das Tätigkeitsfeld von denen vorgegeben war (hatte was mit Bauing. zu tun). Das hatte dann auch etwas gedauert, bis ich denen klar machen konnte, dass ich Freiberufler im Bereich HW/SW Entwicklung bin. Trotzdem kamen in den Folgejahren immer wieder die Formulare mit der Nummer als Bauing. Zum Schluß habe ich das dann aufgegeben und irgendwo im Bemerkungsfeld geschrieben, was ich von behördlicher Verfälschung halte. Gruß TK
Ich war auch schon dran. Irgendwann wurde ich zugelost. Dreimal habe ich die Meldung abgegeben und in diesem Jahr wurde damit wieder Schluss gemacht. Aus irgendeinem Grunde wurde der Nettoumsatz verlangt. Da ich auf die Schnelle nur den Bruttoumsatz hatte, habe ich diesen angegeben. Hat keine Sau interessiert oder bemerkt. Dass ich keine Dienstleistung, sondern Produktion mache, war auch egal. Aber ein Ingenieurbüro ist eben nun mal Dienstleistung...
Das "Landesamt für Statistik" gibs in Baden-Württemberg auch, die Methoden sind die selben... immer schön mit Strafandrohung und Abgefragt wird jeder Sch.... damit man eine Datengrundlage fürs fälschen von Statistiken hat. Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten.
genervt schrieb: > Das "Landesamt für Statistik" gibs in Baden-Württemberg auch, die > Methoden sind die selben... immer schön mit Strafandrohung und Abgefragt > wird jeder Sch.... damit man eine Datengrundlage fürs fälschen von > Statistiken hat. > > Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten. wird man dieses ewige Rumgestänkere nicht irgendwann leid?
Timm R. schrieb: > wird man dieses ewige Rumgestänkere nicht irgendwann leid? Das ist eben das einzige, was bleibt, gegen diesen Beamtenterrorismus.
genervt schrieb: > Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten. Ja, wenn man nach der Ankunft im Büro erstmal den Beamtenmarathon überstehen muss. Bis die Blumen gegossn, der Computer hochgefahren und die Kollegen begrüßt sind, ist es erstmal Zeit für die erste Kaffeepause. gegen 11 Uhr kann man dann endlich mit der eigentlichen Arbeit beginnen, sollte aber nicht vergessen, sich bereits um 11:30 auf den Weg zur Kantine zu machen, damit am auch wirklich prünktlich um 12:00 dort ankommt. Nach Mittagessen (13:00) Verdauungspause (jetzt ist schon 14:00) kann man dann nochmal eine halbe Stunde arbeiten bis man den Arbeitstag mit Kaffeepause und Teambesprechung zu den wichtige Themen, Familie, Freizeitgestaltung und die subventionierten Urlaubsangebote vom Beamtensozialwerk (Sylt für 30€/Nacht für zwei Personen) beenden kann.
Freiberufler schrieb: > (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann > schon durch einen Anruf passieren) mit diesem Mist wird doch der ganze Eröffnungspost schon wieder als Querulanten-Gelaber entlarvt... - gibt es keine GEZ - besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu muss man keinen eigenen Vertrag eingehen...
genervt schrieb: > > Das ist eben das einzige, was bleibt, ... Keineswegs! Suizid würde noch bleiben.
nicht "Gast" schrieb: > Suizid würde noch bleiben. Hast du schon mal die entsprechenden Antragformulare dafür gesehen? Las es lieber :)
Danke für die Rückmeldungen. Lust hätte ich schon, es einfach nicht abzugeben, und 5000€ Bußgeld einfach riskieren. Ich fand das Anschreiben einfach daneben und das rote Blatt mit den Rechtsbelehrungen. Aber die Vernunft sagt natürlich was anderes als der Bauch, nämlich "nichts riskieren". Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das Aufspüren von Scheinselbständigen.
>Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das >Aufspüren von Scheinselbständigen. Na, das wird doch direkt vom Finanzamt übernommen.
> Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das > Aufspüren von Scheinselbständigen. OMG, ich hab eine GmbH, da wird wohl niemand eine Scheinselbständigkeit vermuten. Man sollte nicht aus jeglicher Wunderlichkeit unseres Gemeinwesens eine Verschwörungstheorie basteln.
Justus S. schrieb: > - besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu > muss man keinen eigenen Vertrag eingehen... Sehen manche anders, z.B. A. Merkel. Im Internet/youtube ist eine entsprechende Aussage von ihr auf einer Podiumsdiskussion vom 10.6. sehr stark verbreitet, wo sie sinngemäß die Argumente der GEZ-Gegner bestätigt.
Bernd G. schrieb: > OMG, ich hab eine GmbH, da wird wohl niemand eine Scheinselbständigkeit > vermuten. So viel ich weiß, hilft auch das nicht immer. Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann man auch nicht per GmbH aushebeln.
> Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann > man auch nicht per GmbH aushebeln Stimmt schon, aber es wäre schön blöd, für eine Scheinselbständigkeit 25 k€ Stammkapital einzubringen.
TK schrieb: >>Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das >>Aufspüren von Scheinselbständigen. > > Na, das wird doch direkt vom Finanzamt übernommen. Die Sozialversicherungspflicht wird von der Rentenversicherung geprüft. @ Freiberufler Mach die Angaben wahrheitsgemäß, eb gibt keinen Datenabgleich mit anderen Behörden. Der Staat braucht für Planungen Datengrundlagen - das ist doch nachvollziehbar.
Bernd G. schrieb: >> Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann >> man auch nicht per GmbH aushebeln > > Stimmt schon, aber es wäre schön blöd, für eine Scheinselbständigkeit 25 > k€ Stammkapital einzubringen. Das hat mit der Rechtsform oder Haftkapital nun mal gar nix zu tun.
das kenn ich auch müssen Strom-/Gas-/Wasserversorger regelmäßig ausfüllen Die größte Frechheit jedoch ist, dass da zusätzlich zum sowieso aufzustellenden und zu veröffentlichenden Jahresabschluss noch weitere Firmeninterna wie Personalzusammensetzung, verkaufte Mengen, usw. abgefragt werden. Pro Bereich also Umsatz, Kosten und Menge. Fremde Controller dürfte sowas brennend interessieren... Aber die Daten sind ja beim Statistikamt sicher. Sicher...! (bis einer die richtige Summe bietet)
Mike B. schrieb: > Sicher...! (bis einer die richtige Summe bietet) Kannst ja ganz einfach die 5000.- anbieten, und im Voraus ueberweisen. Oder gleich 15k dann hast du Ruh. Sicherheit muss einem etwas Wert sein, heisst es doch immer.
In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und wollte wissen, wieso ein 1- Mann- Betrieb in der E- Branche (ACHTUNG: Die checken gegen mit Vergleichszahlen aus ähnlichen Betrieben)so hohe Umsätze macht. Sagte ihm die reine Wahrheit: Mit 60h Woche , kein Wochenende, kein Urlaub usw. Konnte er als Beamter wohl kaum nachvollziehen, gab sich jedoch damit zufrieden.
Klaus schrieb: > In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das > Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und > wollte wissen, Wie kann das sein? Wo leben wir? Da ruft irgendjemand an und will sensible Daten wissen. Es war juristisch nicht leicht, vor etlichen Jahren das Bankgeheimnis zu kippen. Aber dazu gab es starke Gründe (Steuerflucht, Geldwäsche). Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus "statistischen Gründen" geheime Daten der Bürger abgreifen darf (es sei es, man bekommt H4 Aufstockung oder hat eine AG wo man die Bilanz sowieso veröffentlich muss). Es mag die Gesetze geben, aber ich glaube nicht, dass sie hier im Geltungsbereich sind.
Freiberufler schrieb: > Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus "statistischen Gründen" > geheime Daten der Bürger abgreifen darf Die Volkszählung damals ist an Dir vorbeigegangen, oder?
Lieber Freiberufler, Du mußt seit noch nicht allzu langer Zeit als GmbH die Daten Deiner GmbH für jedermann einsehbar im Internet (Zentralregister) offen legen, wenn Deine Bilanzsumme einen bestimmten Wert übersteigt.
Klaus schrieb: > offen legen, wenn > Deine Bilanzsumme einen bestimmten Wert übersteigt. Ja, aber da liege ich weit darunter Lalala schrieb: > Die Volkszählung damals ist an Dir vorbeigegangen, oder? Harmlose Fragen. Sie dienten dazu festzustellen, wieviele Menschen dieses Land aufnehmen kann (vorhandener Wohnraum) In diesen Tagen wird es klar warum wir den Zensus 2011 brauchten.
In unserer Familie hat mal jemand einige Jahre lang Umfragen für das SLA gemacht und da kamen regelmässig solche Sachen vor. Solange man nichts Außergewönhliches anzubieten hat, haken die dortigen Beamten nur alles schön brav ab. Nur Auffälliges wird hinterfragt. Einfach normale Werte eintragen.
Manfred Bockenhauer schrieb: > Einfach normale Werte eintragen. Die sollten aber der Wahrheit entsprechen, ansonsten winkt ein Bußgeld von 5000€. Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben. Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen.
Freiberufler schrieb: > Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben. Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-)
Manfred Bockenhauer schrieb: > Freiberufler schrieb: >> Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben. > > Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-) Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar falsche Angaben. Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen.
Manfred Bockenhauer schrieb: > Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-) Guter Ansatz. 0,0 ist besser als gar nichts. Da Statistiker es gerne genauer haben wollen, wäre noch über die Anzahl der Stellen hinter dem Komma beim Amt nachzufragen.
ok, das macht Sinn. Was ich mich frage: Wie stellen die falsche Angaben fest? Wenn sie es mit dem FA abgleichen könnten, dann könnten sie die Daten doch von da direkt beziehen.
Manfred Bockenhauer schrieb: > mit dem FA abgleichen könnten Nehmen wir an, sie könnTEN es in den nächsten Jahren. Dann ist es trotzdem wie beim TÜV. AM TAG der Prüfung war es dieser Wert, am Tag der FA-Meldung jener, der zu einem anderen Zeitpunkt entstand als der Kunde x zahlte ...
freiberufler schrieb: >Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das >Aufspüren von Scheinselbständigen. Hier mal ein Link mit Kriterien für/gegen die Scheinselbständigkeit http://www.akademie.de/wissen/scheinselbststaendigkeit-gegenargumente-kriterien/kriterien-scheinselbstaendigkeit TK
oszi40 schrieb: > Manfred Bockenhauer schrieb: >> mit dem FA abgleichen könnten > > Nehmen wir an, sie könnTEN es in den nächsten Jahren. Dann ist es > trotzdem wie beim TÜV. AM TAG der Prüfung war es dieser Wert, am Tag der > FA-Meldung jener, der zu einem anderen Zeitpunkt entstand als der Kunde > x zahlte ... Das FA hat nur die Info, welche Geldflüsse von wo nach wo flossen. Die Art der Dienstleistung können sie zwar vermuten aus der Berufsbezeichnung des Freiberuflers, aber nicht genaus wissen. Vermutlich will das das Landesamt wissen, um Arbeitskräfte besser zu planen.
Freiberufler schrieb: > Klaus schrieb: >> In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das >> Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und >> wollte wissen, > > Wie kann das sein? Wo leben wir? > Da ruft irgendjemand an und will sensible Daten wissen. > auch gut ist in dem Zusammenhang der automatische Anrufbeantworter der ING-DIBA-Hotline Der kräht dir als erstes ungefragt deinen Kontostand durch die öffentliche Telefonleitung... erst Authentifizierung über PIN-Abfrage, bei der man zufällig zwei von 6 Stellen angeben muss und dann einfach jedem Mithörer die wichtigste Zahl überhaupt verraten Auf meine Beschwerde hin kam ein Brief in etwa "Wir haben ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen..."
> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich
Bist du sicher das die sind für wen sie sich halten ?
Zuckerle würde die Angelegenheit mit einem berühmten Zitat von Götz von
Berlichingen zum Abschluß bringen.
Ich habe im Impressum nachgeschaut. Passt alles wie im Anschreiben. Auffallend ist die UST-Nummer, es ist also eine Firma. Ist eigentlich auch normal, da in den letzten Jahren viele staatlichen Behörden zu Firmen gemacht wurden. Z.b. Zulassungsstelle, Kfz-Steuer treibt seitdem das Zollamt ein. Und da frage ich mich schon, ob staatliche Gesetze mich zu einer "Zusammenarbeit" mit einer anderen Firma zwingen können. Merkel sagte auf einer Podiumsdiskussion über die GEZ (10.6.2015), das das nicht geht. "Es müßte freiwillig sein". D.h. ich vermute, dass der ganz Schrieb belanglos ist und mich nicht verpflichten kann, Angaben zu machen. Aber wüsste nicht, an wem ich mich wenden könnte, um 100% Gewissheit zu haben.
Freiberufler schrieb: > Auffallend ist die UST-Nummer, es ist also eine Firma. Nein, auch andere juristische Personen können eine USt haben. Und da das LdS auch Dienstleistungen für Unternehmen anbietet -- als Behörde! --, wie etwa Auftragauswertungen etc., muss das LdS auch Rechnungen schreiben können, und dafür dürfte es dann eine USt brauchen (oder zumindest macht es das für die nachfragenden Unternehmen leichter).
man müsste jetzt bei Dr. Anna Terschüren nachlesen, wie man das (Amt oder Firma) feststellt. Aber was soll's. Es gibt wichtigeres im Leben ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht Damit könnte man doch die ganze Sache abweisen?! Beim FA muss ich zwar auch meine Unternehmensdaten abliefern, aber da besteht bei Staatsebene auch ein berechtigtes Interesse (Steuergerechtigkeit). Während bei der Statistik-Sache ohnehin nur per Los entschieden wird, wer sein Daten preisgeben muss.
Du nimmst dich selbst zu wichtig.
Wenn sich jemand nicht wichtig nimmt, kommt er nicht weiter. Besonders für Akademiker halte ich es für wichtig, nicht grundsätzlich alles zu befolgen und brav zu machen, was man aufgetragen bekommt, sondern die Dinge zu hinterfragen und konstruktive Gegenvorschläge zu machen. Man kann das in einem respektvollem Ton machen und habe in den Firmen nie Nachteilen deswegen eingesteckt.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man Dinge hinterfragen sollte. Allerdings ist das Forum dafür der falsche Adressat. Das muss direkt passieren. Bei behörden etwas zu hinterfragen, wird aber schwer, weil dort nicht die Entscheider sitzen. Da müsste man an die Politik ran oder eben per KLage. Mir ist das zuviel! Ich habe heute in der Post auch so ein Schreiben gehabt. Komisch ist, dass ich meine Daten nach NRW melden soll, obwohl ich da gar nicht wohne. Seltsam. Zum Sinn der Statistik kann man nur sagen, dass ich den Schwerpunkt meiner Tätigkeit geändert habe und sich daher auch der Umsatz verändert. Schon wenn man nicht mehr bom Kunden ist sondern nur noch vin daheim arbeitet, ändert sich der Umsatz und die Kostenstruktur. Ziemlich aussagenfrei dass Ganze! Egal, die Politik passt mir in D eh nicht mehr, daher baue ich mir ja schon seit Jahren ein zweites Standbein auf.
> Wenn sich jemand nicht wichtig nimmt, kommt er nicht weiter.
Das kann man so oder so sehen. Mir erscheint der Zeitaufwand für das
Gelaber hier im Forum ziemlich groß zu sein. Die fünf oder sechs Punkte,
die von dir in dem Quiz abgefragt werden, sind in ca. 5 min inklusive
Ein- und Ausloggen erledigt. Außerdem sind die abgefragten Informationen
für Rückschlüsse auf dein soziales Verhalten absolut irrelevant.
> Das kann man so oder so sehen. Mir erscheint der Zeitaufwand für das > Gelaber hier im Forum ziemlich groß zu sein. Die fünf oder sechs Punkte, Man muss aber nicht am Gelaber teilnehmen. Ich selbst lese viele Threads gar nicht, weil ich schon am Thread-Name lesen kann, dass dies mich wahrscheinlich nicht interessiert. Ist doch nicht schlimm.
Freiberufler schrieb: > Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen. Freiberufler schrieb: > D.h. ich vermute, dass der ganz Schrieb belanglos ist und mich nicht > verpflichten kann, Angaben zu machen. Manno, bist Du bescheiden im Kopf! Den Brief hast Du bekommen, da der Zusteller quittiert hat, ihn Dir in den Kasten geworfen zu haben. Damit ist das Schreiben amtlich zugestellt. Du wirst Dich wundern, wozu man Dich verpflichten kann. Falls es dann mal um die Strafzahlung gehen sollte, wird man sie einfach bei Deiner Bank pfänden oder Dir Luft in Deiner Wohnung verschaffen. Da haben Behörden so ihre Möglichkeiten.
m.n. schrieb: > Bank pfänden oder Dir Luft in Deiner Wohnung verschaffen. Da haben > Behörden so ihre Möglichkeiten. Das sind keine Behörden, sondern Angestellte einer Firma. Diese Firma simuliert eine Behörde, aber hat dann doch nicht die Befugnisse. Die Information über diese Firma läßt sich von der Datenbank http://www.dnb.com/ abrufen.
m.n. schrieb: > Damit ist das Schreiben amtlich > zugestellt. Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit Rückschein.
Markus W. schrieb: > m.n. schrieb: >> Damit ist das Schreiben amtlich >> zugestellt. > > Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei > geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit > Rückschein. Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? Das sind so gelbe Umschläge, die liegen einfach im Briefkasten und darauf steht in etwa sinngemäß: "Gilt als zugestellt". Da gibts dann kein rausreden wenn du Fristen versäumst. Kannst ja dem Richter dann was von Rückschein erzählen.
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Bearbeitet durch User
genervt schrieb: > Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten. Da würden sich hier etliche die Finger abschlecken. Nix Können und Leitungsfunktion? Ja bitte! Mit Parteibuch möglich. So läufts!
Cyblord -. schrieb: > Markus W. schrieb: >> m.n. schrieb: >>> Damit ist das Schreiben amtlich >>> zugestellt. >> >> Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei >> geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit >> Rückschein. > > Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? Das sind so gelbe > Umschläge, die liegen einfach im Briefkasten und darauf steht in etwa > sinngemäß: "Gilt als zugestellt". Da gibts dann kein rausreden wenn du > Fristen versäumst. Kannst ja dem Richter dann was von Rückschein > erzählen. Oder ein Beauftragter der Stele/Firma schmeist dir das rein in den Postkasten! Mann oh Mann, was hier Leute rumturnen und keine ahnung von wirklich wichtigen Rechtszusammenhängen haben!
Das war ein ganz normaler Brief. Ich werde diesen beantworten, etwa
1 | Sehr geehrte Frau XXXXX, |
2 | Das Papier mit Ihrer Nummer 505.xxxxxxx habe ich als Vertragsangebot erkannt und weise es |
3 | hiermit ausdrücklich zurück. Dies ist kein Widerspruch und kein Einspruch sondern eine Zurückweisung, |
4 | somit bin ich auch kein Widerspruchsführer. |
5 | Ich stelle fest, daß ich weder mit Ihnen noch mit der Firma "Statistisches Landesamt Bayern" einen Vertrag habe und |
6 | dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muß... |
Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut.
Freiberufler schrieb: > Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut. Wart`s ab, wie das "Imperium" auf solchen Ungehorsam reagiert!
Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma?
Das Imperium empfiehlt selbst den zivilen Ungehorsam. Z.B. Grünen-Staatsrätin Gisela Erler: Leitfaden zur Umgehung der Abschiebung abgewiesener Asylanten
Freiberufler schrieb: > Das Imperium empfiehlt selbst den zivilen Ungehorsam. > Z.B. Grünen-Staatsrätin Gisela Erler: Leitfaden zur Umgehung der > Abschiebung abgewiesener Asylanten Wer als "Einheimischer" aufmuckt, hat aus der politischen Ecke aber was ganz anderes zu erwarten. http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62623/stammwaehler "Die stärkste Gruppe bei den Wählerinnen und Wählern der Grünen waren Beamte und gewerkschaftlich gebundene Angestellte." Wart`s also ab, bis die grün gesinnte Beamtenschaft (incl. CSU-Parteibücher) mal dir klar macht, das "bürgerlicher" Ungehorsam nicht für die "Grundhörigen" gemeint war. P.S. Wenn`s dir noch nicht aufgefallen ist: Wir sind in der Winkemännchen Demokratie aller DDR!
Freelancer schrieb: > Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma? Dass die öffentliche Verwaltung/Schulen in Teilbereichen privatisiert werden soll (neben Bundesautobahnen und Schiene) wurde ja vor ein paar Jahren sehr kontrovers in TV-Talks dargestellt und diskutiert. Offensichtlich entstehen nur Nachteile. Seit ca 2 Jahren wird nur noch ein Thema diskutiert und die Politik kümmert sich nur noch um dieses Thema. Warum die Privatisierung gemacht wird, weiß ich nicht. Kann nur feststellen dass es so ist.
Ja, jetzt gebt doch dem Stat. Landesamt die Daten, die es wünscht. Wie soll unser Staat ohne solche Daten die Zukunft gestalten und z.B. den Fachkräftemangel richtig einschätzen? Da muß er doch vorsichtshalber mal 1 Million Arbeitskräfte importiert wie derzeit, damit er genügend Arbeitskräftereserven hat, wenn er sich auf die mangelhaften Datenangaben seiner Bürger nicht verlassen kann.
Hallo zusammen, ich habe den Thread jetzt nicht ganz gelesen. @ Freiberufler: Du wirst nicht umhin kommen, so ein Teil zumindest einmal auszufüllen. Schicken sie dir diese Anfrage per Post oder E-Mail? Falls Post: Keine Antort von dir -> Sie meckern Wenn du es zumindest 1 mal gemacht hast, kannst du beim nächsten Mal immer noch behaupten, du hättest es gemacht. Warum sie es nicht erhalten haben, weisst du auch nicht. Du könntest ihnen gerne eine Kopie zukommenlassen. Dann musst du es eben nochmal machen. Wenn du das 3-7mal gemacht hast, lassen sie gewöhnlich von dir ab. Dann ist Ruhe. So habe ich es gemacht in den 90er Jahren mit dem Landesamt für Statistik in NRW. Was sie damals wissen wollten, weiss ich nicht mehr. Ob das heute noch klappt..., versuchen. Viel Glück 73 Wilhelm
Wilhelm S. schrieb: > Schicken sie dir diese Anfrage per Post oder E-Mail? ich habe einen Brief bekommen mit der Aufforderung mich mit dem angegebenen Username/Passwort einzuloggen und meine Angaben zu machen. Das habe ich nicht gemacht. Das Einloggen verstehen die als Annahme des Vertragsangebot und dann habe ich einen Vertrag mit denen zu deren Bedingungen und muss diesen erfüllen, d.h. Angaben machen. Wilhelm S. schrieb: > Du wirst nicht umhin kommen, so ein Teil zumindest einmal > auszufüllen. Glaube ich nicht, da das Landesamt einen Firma ist, und eine Firma immer dem Handelsrecht unterliegt und beim Handelsrecht erst durch einen Vertrag irgendwelche Pflichten entstehen. Ein Vertrag kann ganz unauffällig entstehen: wenn man einen Kaugummi auf das Förderband legt und sprachlos bei der Kassiererin bezahlt, hat man einen Vertrag geschlossen mit entsprechenden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäften nach §433 BGB.
> Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut.
Dein anderer Name ist Michael S.?
Freiberufler schrieb: > Das Einloggen verstehen die als Annahme des > Vertragsangebot und dann habe ich einen Vertrag mit denen zu deren > Bedingungen und muss diesen erfüllen, d.h. Angaben machen. Mit der Nummer kannst du im Zirkus auftreten. Selten so einen Unsinn gelesen. Wenn es hier ein Angebot gibt dann besteht das daraus dass du der, auf der Art deiner Taetigkeit begruendeten, Auskunftpflicht auf unkompliziertere Weise als es frueher moeglich war nachkommen kannst. Vor einigen Jahren haette man dir einfach Frageboegen geschickt. An dem was einem nichtnachkommen der Aufforderung folgt wird sich wenig geandert haben. Probiers halt, viel Spass dabei.
Habe mittlerweile schon insgesamt 3 Schreiben bekommen (ohne Einschreiben, aufkopierte Unterschrift), aber nicht reagiert. Im letzten Schreiben erwähnten sie, dass sie dann die Justizabteilung einschalten, wenn ich ihrer Forderung nicht nachkommen. Habe es nochmal genau durchgelesen: die schrieben, dass Unternehmer und Institutionen zur .... verpflichtet sind. Habe in Gulp-Seiten nachgelesen, dass zwischen Unternehmer, Freiberufler und Selbständige schon Unterschiede bestehen, und dass ich nach Gulp-Definition kein Unternehmer bin. Dann wäre ich aus dieser Nummer raus. In den letzten Monaten habe ich mich hin- und wieder mit Staatsrechtlichen Fragen beschäftigt, ein paar Bücher aber meistens Youtube-Videos. Gut ist es allemal, in rechtlichen Fragen sein Wissen zu erweitern.
Freiberufler schrieb: > Gut ist es allemal, in rechtlichen Fragen sein Wissen zu erweitern. Dein Wissen erweitern wird dann auch der Richter. Als juristischer Laie der sich über YouTube Videos bildet, wird man dir vor Gericht den A.. aufreißen. Geh zu einem Rechtsverdreher.
Cyblord -. schrieb: > Geh zu einem Rechtsverdreher. So weit ist es noch lange nicht. Cyblord -. schrieb: > Als juristischer Laie der sich über YouTube Videos bildet ich weiß, das ist nicht optimal. Aber schnell mal ein Jura-Studium zu machen, kann ich nicht.
Freiberufler schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Geh zu einem Rechtsverdreher. > > So weit ist es noch lange nicht. Das kommt schneller als man denkt. > > Cyblord -. schrieb: >> Als juristischer Laie der sich über YouTube Videos bildet > > ich weiß, das ist nicht optimal. > Aber schnell mal ein Jura-Studium zu machen, kann ich nicht. Eben. Und vor Gericht läuft das alles wirklich ein bisschen anders als man sich das gemeinhin so vorstellt.
Wenn die in Ihren Schreiben keinen Paragraphen des entsprechend geltenden Gesetzes benennen, was Behörden gewöhnlich tun, dann könnte das auch Beschiss sein. Selbst das Finanzamt verliert da jeden Biss wenn da kein Rechtsbezug vorgenommen wird. Es spricht eigentlich nichts dagegen, weitere Erkundigungen, z.B. über die örtliche IHK einzuholen.
Freiberufler schrieb: > Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung > und > bekam überraschend einen Brief vom "Bayerischen Landesamt für > Statistik", wo ich über meine Auskunftspflicht zur Strukturerhebung im > Dienstleistungsbereich (SiD) informiert wurde. > > Rechtsgrundlagen waren auf einem Beiblatt erläutert. > So unbekannte Dinge wie Dienstleistungsstatistikgesetz (DIStatG) oder > Bundesstatistikgesetz (BStatG). > Wenn man gegen die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht verstößt, > kann das mit einer Geldbuße von bis zu 5.000€ geahndet werden. > > Man soll die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereithalten, und seine Daten > auf der Internetseite https://idev.bayern.de eintippen. > > Mir kommt das sehr merkwürdig vor. > Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso. > Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht > hingehen, > da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde" > eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird. > (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann > schon durch einen Anruf passieren) > > Was soll diese Nummer? Hat jemand anders so merkwürdige Post bekommen? Das geht nicht nur in Bayern so. Auch in die Niederlande! Ich hatte dieselbe Erfahrung. Auch drohte mann mit Bussgeld, damals etwa €3500. Ich fühlte mich aufgetragen die Statistiken mit vielen Daten zu füllen, nur weil es ja ein Büro mit vielen Reichsbeambten gibt die Daten verarbeiten sollen. Ich habe es verweigert und bin damit weg gekommen.
Interessant. Das Statistische Bundesamt ist aus dem (US) "Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Bizone" von 1948 entstanden, ich vermutete daher eine Außenstelle der NSA.
Freiberufler schrieb: > Habe es nochmal genau durchgelesen: > die schrieben, dass Unternehmer und Institutionen zur .... verpflichtet > sind. > Habe in Gulp-Seiten nachgelesen, dass zwischen Unternehmer, Freiberufler > und Selbständige schon Unterschiede bestehen, und dass ich nach > Gulp-Definition kein Unternehmer bin. > Dann wäre ich aus dieser Nummer raus. https://www.statistik.bayern.de/statistik/finanzen/00098.php [...] Der Erfassungsbereich der Erhebung umfasst die Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N und die Abteilung S/95 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, [...] J – Information und Kommunikation . . M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen S/Abteilung 95 – Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern. Freiberufler schrieb: > Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung damit fällst Du mindestens in die Kategorie M, ggf. noch J und S
>damit fällst Du mindestens in die Kategorie M, ggf. noch J und S
Ja, die schreiben hier, dass sie freiberufliche Tätigkeiten erfassen.
Das heißt aber nicht, dass Freiberufler Auskunft geben müssen.
Laut ihren Schreiben müssen das nur Unternehmer und Institutionen.
Aufgrund §14 BGB habe ich mich als Unternehmer gesehen, aber das kann
man hier nicht anwenden.
Kurz vorweg: Ich bin selber für ein Landesamt für Statistik tätig, allerdings in einem anderen Bundesland. Freiberufler schrieb: > Mir kommt das sehr merkwürdig vor. Das dürfte daran liegen, dass Du bisher keine Berührung mit dem Thema hattest. Es gibt in Deutschland sehr viele Statistiken mit Auskunftspflicht, nur ist das weitgehend unbekannt, wenn man nicht gerade selbst betroffen ist. Auch im privaten Bereich gibt es sowas (Zensus, Mikrozensus etc.), aber Geachäftsleute sind natürlich besonders betroffen. Wenn es einen erstmalig trifft, ist die Verwunderung zu Recht oft groß. > Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso. "Die Behörden" gibt es nicht. Es gibt tausende Behörden in Deutschland, die alle unabhängig voneinander sind, nichts miteinander zu tun haben und nur dort zusammenarbeiten dürfen, wo dies genau vom Gesetz vorgegeben ist. Schon mal was von Datenschutz gehört? Das Landesamt für Statistik kann und darf keineswegs auf individuelle Steuerdaten beim Finanztamt zugreifen. Zudem werden im Rahmen der Statistik auch Daten erhoben, die nicht beim Finanzamt vorliegen. Und außerdem können die beim Finanzamt vorliegenden Daten ja auch falsch sein. > Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht > hingehen, > da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde" > eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird. Das ist Unsinn. Durch den Besuch einer Internetseite geht man keinen Vertrag ein und auskunftspflichtig bist Du sowieso schon, daher hast Du ja diesen Brief bekommen. > (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann > schon durch einen Anruf passieren) Auch wenn es die GEZ nicht mehr gibt, sondern jetzt einen Beitragsservice, mit keinem von beidem konnte man/kann man Verträge eingehen. Die Gebührenpflicht bzw. jetzt Beitragspflichtz ergibt sich allein aufgrund gesetzlicher Regelungen und erfüllter Tatbestände. Du hast ja auch keinen Vertrag mit dem Finanzamt, dass Du Summe x Steuern zahlen musst, sondern das ergibt sich aus dem Gesetz und Deinem Einkommen, ganz ohne Vertrag. Übrigens: Ich gehe davon aus, dass Du noch nichts davon gehört hast, daher möchte ich Dir das Statistikgeheimnis vorstellen. Das ist sowas wie die ärztliche Schweigepflicht, nur deutlich schärfer. Es bedeutet, dass die Statistikbehörden und ihre Mitarbeiter mit den erhobenen Daten sehr vertraulich umgehen müssen und sie keineswegs an Dritte, schon gar nicht an andere Behörden weitergeben dürfen. Du kannst also offen zugeben, dass Du in Wahrheit 3x so viel verdienst, wie Du beim Finanzamt angibst oder scheinselbständig bist oder Dich illegal in Deutschland aufhältst oder was weiß ich sonst noch, Konsequenzen brauchst Du nicht zu befürchten!
Cyblord -. schrieb: > Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? Nein habe ich nicht. Ich habe ein Postfach und wenn dort nichts einsoritert ist, ist nichts einsortiert. Da gilt gar nichts als zugestellt.
Markus W. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? > > Nein habe ich nicht. Ich habe ein Postfach und wenn dort nichts > einsoritert ist, ist nichts einsortiert. Da gilt gar nichts als > zugestellt. Ja das findest du dann da drin schon. Aber du musst für Post vom Gericht nichts unterschreiben o.ä. Das liegt einfach im Briefkasten oder halt Postfach. Und das gilt dann als zugestellt.
Ich habe von denen seit Febr nichts mehr gehört. Der letzte Brief war eine Androhung, dass sie meinen Fall der Rechtsabteilung übergeben, wenn ich nicht meine Daten preisgebe auf deren Website innerhalb einer bestimmten Zeit. Habe ich natürlich nicht gemacht. Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt. Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung "Befehle erteilen"
Freiberufler schrieb: > Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den > Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt. > Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als > hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung > "Befehle erteilen" da liegt das Problem beim Handelsregister: die Eigentümer werden nicht eingetragen was vielleicht bei einer AG mit frei gehandelten Aktien ein Problem sein könnte aber z.B. nicht bei einer GmbH, deren Gesellschafter nur ab und an mal wechseln wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich nicht und wenn, dann würdest du sehen, wem die Statistik-Gesellschaften gehören es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein, die alle den einzelnen Bundesländern gehören die staatlichen Vollmachten über die Erhebung der Daten kann man den Impressums (wie is da die Mehrzahl?) auf den HPs der einzelnen Ämter entnehmen
Mike B. schrieb: > Impressums (wie is da die Mehrzahl?) Um Dir eine Impression von mehreren Impressen zu geben: Es heißt: Die Impressen MfG Paul
Paul B. schrieb: > Mike B. schrieb: >> Impressums (wie is da die Mehrzahl?) > > Um Dir eine Impression von mehreren Impressen zu geben: > Es heißt: Die Impressen > > MfG Paul Danke! jetzt bin ich impressed!
> wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich nicht Ich schon. Damit manche sowas glauben: > es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein,
Freiberufler schrieb: >> wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich > nicht > > Ich schon. Damit manche sowas glauben: > >> es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein, Lesen bildet https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/inhalt/inhalt-impressum.asp "Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts"
Normalerweise treiben ja staatliche Stellen offene Rechnungen gnadenlos ein. Jeder kennt das vom Finanzamt. Wenn man da nur ein bisschen später zahlt, kommen brutale Verspätungszuschläge drauf. Da bleibt die Frage, warum das statistische Landesamt mich nun 6 Monate in Ruhe lässt, obwohl sie bis zu 5000€ holen könnten ? Haben die vielleicht keine gesetzliche Grundlage, weil beim HGB alle Rechte und Pflichten erst durch einen beiderseitigen freiwilligen Vertrag entstehen?
Die warten nur damit sie noch höhere Aufschläge draufschlagen können. Deutschland wär so schön ohne den Staat und die Bürokratie. Ein Bericht der Berlin schon sehr nahe kommt: https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk Bin derzeit auch wieder am Kämpfen gegen die Bürokratie, ich weigere mich diverse englische Dokumente auf Deutsch übersetzen zu lassen, wir leben in der Europäischen Union mit über 20 Ländern und man will nicht mal englisch verstehen. Die beglaubigte Übersetzung wird übrigens für eine englische Geburtsurkunde verlangt! Date of Birth, Name, etc. sind ja zu schwer zu verstehen. Da die Zeit nicht drängt kann ich mich glücklicherweise darauf einlassen.
Freiberufler schrieb: > Da bleibt die Frage, warum das statistische Landesamt mich nun 6 Monate > in Ruhe lässt, obwohl sie bis zu 5000€ holen könnten ? Die Statistischen Landesämter haben kein Interesse an der Verhängung von Zwangsgeldern, was haben die davon? Die wollen Daten für ihre Statistik, mehr nicht. Das versuchen die erstmal ohne Zwangsmaßnahmen hinzubekommen.
Freiberufler schrieb: > Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den > Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt. > Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als > hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung > "Befehle erteilen" Das Landesamt für Statistik ist wie der Name schon sagt keine Firma (die dürfte sich nicht so nennen), sondern eine Landesoberhörde, die als solche hoheitliche Tätigkeiten ausübt. Wie z.B. die Führung von Statistiken auf Basis entsprechender Bundes- und Landesgesetze inkl. der Durchsetzung der dort festgelegten Auskunftspflichten, notfalls im Verwaltungszwangsverfahren. Man muss sich als Bürger nicht für alle Gesetze interessieren bzw. sie kennen, ändert aber nichts daran, dass sie für einen gelten. Du hast ja eingangs ein paar Gesetze (BStatG etc.) erwähnt, bevor man die Rechtmäßigkeit von Handlungen einer Behörde in Frage stellt, sollte man sich die vielleicht mal durchlesen, könnte helfen ;-)
Freiberufler schrieb: > Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen > Recht das Recht des Einzelnen, Frag mal den nächsten juristen, was ein personenbezogenes Recht mit einer Unternehmung zu tun hat.
Schon wieder Post bekommen vom Landesamt für Statistik. Sie wollen wieder meine Daten, diesmal vom Jahr 2015. Wenn ich schon letztes Jahr deren Post ignorierte und meine Daten nicht weitergab, warum sollte ich es heuer tun? Exakt die gleiche Post, nur Jahreszahl 2014 durch 2015 ausgetauschrt und mit aktuellem Datum versehen.
Doch noch einen Unterschied zum Vorjahr entdeckt: Sie wollen auch den Steuerbescheid von 2015. (!!!) Da sind man ganz deutlich, wie unseriös dieser Verein ist. Nächstes Jahr wollen sie bestimmt auch noch alle Kontoauszüge...
Freiberufler schrieb: > Doch noch einen Unterschied zum Vorjahr entdeckt: Sie wollen auch den > Steuerbescheid von 2015. (!!!) > Da sind man ganz deutlich, wie unseriös dieser Verein ist. > Nächstes Jahr wollen sie bestimmt auch noch alle Kontoauszüge... Unseriös... Ha,ha... :)) Was denkst Du, was man erst von Dir an Dokumenten und Unterlagen verlangt, wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst? Da sind die Kontoauszüge das Geringste. :((
Balab Babn Duda Balab Beng Bum schrieb: > Was denkst Du, was man erst von Dir an Dokumenten und Unterlagen > verlangt, wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst? Da sind die > Kontoauszüge das Geringste. > :(( Ist ja auch gar kein Unterschied. Hoffentlich werden die Leute ordentlich durchleuchtet wenn sie Hand aufhalten.
> wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst?
Da ist ein riesergroßer Unterschied. Beim Statist. Landesamt bekomme ich
nichts, bei ALG2 bekomme Geld-Leistung von der Allgemeinheit.
Cyblord -. schrieb: > Hoffentlich werden die Leute > ordentlich durchleuchtet wenn sie Hand aufhalten. Ja, das werden sie. Selbst der Zeitwert des genutzten Fahrzeuges muß (auf Kosten des Delinquenten) geschätzt werden. Das Zauberwort heißt "Mitwirkungspflicht". Die gibt es aber eben auch, wenn das Landesamt für Statistik Auskunft erheischt. Da muß man sich doch nicht über Datenschutz echauffieren. Wenn man selbst nicht gewillt (oder in der Lage)ist, die Daten zu liefern, beschaffen sich diese Stellen die Daten eben auf andere Weise.
> Da ist ein riesergroßer Unterschied. Beim Statist. Landesamt bekomme ich > nichts, bei ALG2 bekomme Geld-Leistung von der Allgemeinheit. Aber dann die Klappe aufreissen, wenn "die da oben keine Ahnung davon haben, was im echten Leben los ist"...
Das finde ich aber seltsam, dass die einen Steuerbescheid haben wollen. Ich musste den nicht abliefern! Ich hatte nur einen login auf deren Seite und habe dann grob die Angaben gemacht, wie ich sie aus der EÜR entnommen hatte.
Freiberufler schrieb: > Wenn ich schon letztes Jahr deren Post ignorierte und meine Daten nicht > weitergab, warum sollte ich es heuer tun? Weil ganz empfindliche Bußgelder drohen, wenn man bei denen nicht mitspielt. Meine Unternehmen wurden vor einigen Jahren dummerweise auch zur Teilnahme an der statistischen Erhebung verpflichtet. Wenn da die Meldungen nicht fristgerecht eingingen, gab es dann gleich einen amtlichen Bescheid mit Ankündigungen der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Das ist aber immer noch besser als beim Bundesanzeiger. Der Laden verhängt sofort Bußgelder.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bu%C3%9Fgeld-bayrisches-Landesamt-fuer-Statistik--f280756.html Da wurde von einem Anwalt der Fall erörtert.
Aus obigen Link: Heranziehung zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich - Speicherung im Unternehmensregister für statistische Zwecke Leitsatz Die dauerhafte Speicherung der Angaben zu den Erhebungsmerkmalen zusammen mit einer Ident-Nr., welche zugleich im Unternehmensregister für statistische Zwecke zusammen mit Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen gespeichert ist, verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.(Rn.28)(Rn.40) Orientierungssatz Vergleiche zur wiederholten Heranziehung zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich im Rahmen der Dienstleistungsstatistik: BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 -.(Rn.30) In Bad-Wü werde diese "Auskunftspflicht" sogar von einem Gericht als unzulässig erklärt. Da brauche ich keine Angst vor den Bußgeldern zu haben.
> Da brauche ich keine Angst vor den Bußgeldern zu haben.
Und warum gehst du dann allen auf den Sack?
Freiberufler schrieb: > http://www.frag-einen-anwalt.de/Bu%C3%9Fgeld-bayrisches-Landesamt-fuer-Statistik--f280756.html > > Da wurde von einem Anwalt der Fall erörtert. Vielen Dank für diesen sehr wertvollen Hinweis! Wenn das Statistische Landesamt demnächst wieder bei uns vorstellen wird, werde ich denen die betreffenden Gerichtsurteile unter die Nase halten.
> Wenn das Statistische > Landesamt demnächst wieder bei uns vorstellen wird, Wie haben sie das gemacht? Brief? Einschreiben? Persönliches Erscheinen? Anruf?
Freelancer schrieb: > Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma? Das ist - eine - der üblichen Argumentationslinien der sog. Reichsbürger / Selbstverwalter. Wahlweise wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, sondern eine GmbH, nämlich die "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH", oder staatliche Institutionen seien Firmen, weil sie in Internetauskunftsdiensten als solche bezeichnet werden. Die - bspw. - "Firma Polizei" habe aber nur dann Befugnisse, wenn man mit ihr einen Vertrag abschließe. Weise man das als "Bußgeldbescheid" oder "Haftbefehl" o.ä. bezeichnete Vertragsangebot zurück, sei die Sache damit erledigt. Daher kommen die hier vertretenen Argumentationslinien, das Statistische Landesamt sei eine Firma oder der Aufruf der entsprechenden Webseite führe zu einem Vertragsschluss. Diese "Argumentation" lässt sich beliebig ausdehnen und mit den buntesten Versatzstücken versehen: über den Unterschied zwischen "natürlicher Person" und "juristischer Person", über Name und Familienname, die Bedeutung einer Unterschrift in Großbuchstaben und den Unterschied zwischen Dienst- und Amtsausweisen bis hin zu der Erkenntnis, warum kein Richter sich traut, ein Urteil zu unterschreiben usw. usf. Unter http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon findet sich bspw. eine dieser Argumentationslinien, die durchaus vielfältig variieren und sich regelmäßig widersprechen. Für lange Winterabende mag das eine ganz erheiternde Lektüre sein; darüber hinaus verschafft es den Vorteil, solche Argumentationsmuster wiedererkennen zu können und damit auch zu erkennen, wes Geistes Kind diejenigen sind, die so argumentieren. Dass diese Form der Auseinandersetzung mit behördlichen Schreiben selten einen erfolgversprechenden Gang geht - es sei denn, der Sachbearbeiter ist genervt genug, die Sache im Sande verlaufen zu lassen -, bedarf vermutlich keiner weiteren Erwähnung. Problematisch kann das Geschehen dann werden, wenn der Betreffende mit der Zeit selbst an diese Hirngespenste glaubt und sich ungerecht behandelt fühlt und der zwangsweisen Durchsetzung und dem staatlichen Gewaltmonopol eigene (Waffen-)Gewalt entgegensetzt, was in jüngster Zeit mehrfach unschöne Schlagzeilen (und damit das seit mehr als 10 Jahren bestehende, aber beständig zunehmende Phänomen damit weithin bekannt) gemacht hat.
-thh schrieb: > Freelancer schrieb: >> Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma? > > Das ist - eine - der üblichen Argumentationslinien der sog. Reichsbürger > / Selbstverwalter. Wahlweise wird behauptet, die Bundesrepublik Kann sein. Das steht aber so in der Dun & Bradstreet Datenbank. www.dnb.com/duns-number.html Wenn das "Landesamt" nun unter internationalen Handelsrecht agiert, brauchen sie immer freiwillige Verträge mit ihren Kunden (Antrage und Annahme nach BGB). So ähnlich hat mir das auch eine Leitungsperson im Jobcenter erklärt, welches ebenso von der Behörde "Arbeitsamt" zur Firma gemacht wurde.
Die statistischen Landesämter sind schon echte Kotzbrocken-Vereine. Mich trifft es bald wieder mit dem sogenannten "Mikrozensus" - ein über 60 DIN A4-Seiten und 170 Fragen umfassender Fragebogen, der von Siegfried Koller, einem der schlimmsten Nazi-Verbrecher eingeführt wurde, nachdem er wenige Jahre zuvor im dritten Reich noch ein Vordenker und Verantwortlicher der Euthanasieprogramme und Zwangssterilisationen der Nazis war. Die ersten Mikrozensus-Fragebögen waren denn auch verfeinerte Volkszählungsbogen der NS-Zeit, mit denen Leute wie Koller wenige Jahre zuvor noch "Asoziale", "Gemeinschaftsunfähige" etc. identifizieren und entsprechend "behandeln" wollten. Beantworten müssen den Mikrozensus jedes Jahr angeblich nur (Zitat) "1% der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden." Aber hier gilt offenbar: Manche Zufälle sind halt zufälliger als andere - denn trotz meiner vermeintlichen geringen 1%-Chance muss ich den Mikrozensus-Fragebogen bald zum achten(!!!) Mal alleine seit der Jahrtausend-Wende beantworten. Jeder Andere, den ich bisher gefragt habe, hat den noch nie beantworten müssen, oder kennt auch nur Jemanden, bei dem das so gewesen wäre. Aber das ist halt das "tolle" an einer so schwammigen Formulierung wie "festgelegtes statistisches Zufallsverfahren" - das kann letztlich alles mögliche bedeuten, und bedeutet keineswegs, dass absolut alle Personen/Haushalte genau die gleiche Wahrscheinlichkeit haben ausgewählt zu werden etc...
> denn trotz meiner vermeintlichen geringen 1%-Chance muss ich den > Mikrozensus-Fragebogen bald zum achten(!!!) Da bist wohl irgendwo negativ aufgefallen. Vielleicht die falsche Google-Suchanfrage, oder in bestimmte Länder verreist.
Autor: Christian (Gast) Datum: 05.02.2016 09:52 Kurz vorweg: Ich bin selber für ein Landesamt für Statistik tätig, allerdings in einem anderen Bundesland. Hallo, Frage an dich Christian. Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde?
> Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich > bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde? Du kannst dort gar nichts veranlassen und wirst auch nicht gelöscht. Du hast den Opferstatus und zu warten, bis man dir mitteilt, dass von dir keine Daten mehr erhoben werden.
Hab heute ne "Mahnung" vom statistischen Bundesamt bekommen. Mich regt diese ganze Daten Erfassung total auf. Ich hab weder Zeit noch Lust irgendeiner scheiß Behörde meine Daten zu übermitteln. Beim Finanzamt sehe ich es ja durchaus ein aber ich sträube mich dagegen, diesen Arschlöchern vom Bundesamt irgendwas mitzuteilen. Datenschutz scheint auch nur so lange zu gelten, wie es der Staat für richtig hält. Zusätzlich regt mich die ganze Formulierung des ersten und zweiten Schreiben auf, auf überheblichen Befehlston reagiere ich allergisch. Gibt es dazu nicht irgendwelche Urteile, daß diese Datenerhebung rechtswidrig oder ähnliches ist?
Auch bei mir scheint das jetzt zur Dauereinrichtung zu werden. Jahrelang nichts, jetz bin Ich ständig im Boot! :-(
Bei www.frag-einen-anwalt.de gibt es einige Urteile. http://www.frag-einen-anwalt.de/Bu%C3%9Fgeld-bayrisches-Landesamt-fuer-Statistik--f280756.html Das von Sigmaringen ist bekannt geworden zudem kommt es wie so oft auf die Feinheiten an - das VG Sigmaringen · Urteil vom 30. November 2011 · Az. 1 K 2307/10 - hielt nämlich die Erhebung für schlichtweg rechtswidrig und hob die Bescheide und Widerspruchsbescheide auf, da die Daten dauerhaftgespeichert werden sollten. Das ist das Problem: In ihren neuen Anschreiben betonen die Landesämter SEHR STARK, dass keine dauerhafte Speicherungen vorliegt.
Markus W. schrieb: > Auch bei mir scheint das jetzt zur Dauereinrichtung zu werden. Jahrelang > nichts, jetz bin Ich ständig im Boot! :-( Das ist doch logisch und vernünftig. Man muß sich doch schließlich eien Überblick über die verschaffen, die die Menschen mit > 10 Identitäten kleiden, ernähren und bespaßen sollen.
Komisch, hier scheint jemand den schwarzen Peter einfach den leidtragenden unterjubeln zu wollen. Ist mal wieder typisch für wenig Intelligenz und Wissen.
Walter K schrieb: > Hallo, > > Frage an dich Christian. > Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich > bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde? Gar nicht. Einfach die gewüschten Auskünfte erteilen und gut is.
Ich ignoriere die Sache seit 2,5 Jahren. Letzte Mahnung kam im Februar 2017. Ich habe ganz zu Anfang (Frühjahr 2015) angerufen und darauf hingewiesen, dass ich kein Unternehmer (steht so in der Rechtsbelehrung), sondern eine freiberufliche Einzelperson bin und ich mich somit nicht verpflichtet fühle. Die Antwort war, das sei egal. Keine weiteren Gründe... Ziemlich dürftig. Die ganze Sache scheint mir nicht auf rechtlich einwandfreien Füssen zu stehen. Trotz Strafandrohung bekam ich immer nur Mahnungen. Wenn eine Behörde wirklich Gelegenheit hat, 5000€ zu kassieren, hätte sie es längst getan. Also ist iwas faul, denn ich würde mir für dieses Geld erstmal einen Anwalt nehmen.
Alle wollen öffentliche Statistikken nutzen, nur keiner will die Daten liefern. Dein Finanzamt darf die Daten nicht weitergeben und auch nur dazu nutzen wofür sie in die Welt gesetzt wurden. Es gibt da soetwas wie die Datenschutz. Freelancer schrieb: > Ich ignoriere die Sache seit 2,5 Jahren. Letzte Mahnung kam im Februar > 2017. Freundliche und beharrliche Leute sind das. Jetzt weiss du warum öffentliche Statistikken immer so alte Daten haben. > Ich habe ganz zu Anfang (Frühjahr 2015) angerufen Anrufen ist immer dumm. Du bist wahrscheinlich beim jüngster SachbearbeiterIN im unterstem Ressort am fernsten Standort gelandet. > und darauf > hingewiesen, dass ich kein Unternehmer (steht so in der > Rechtsbelehrung), sondern eine freiberufliche Einzelperson bin und ich > mich somit nicht verpflichtet fühle. Die Antwort war, das sei egal. > Keine weiteren Gründe... Ziemlich dürftig. als freiberufliche Einzelperson hast du eine Unternehmung und bist Unternehmer. Ist beim Architekten und Zahnarzt nicht anders. > Die ganze Sache scheint mir nicht auf rechtlich einwandfreien Füssen zu > stehen. Dann mach dich mal schlauer. fang z.B. beim BGB §14 an. > Trotz Strafandrohung bekam ich immer nur Mahnungen. Wenn eine > Behörde wirklich Gelegenheit hat, 5000€ zu kassieren, hätte sie es > längst getan. nein, die sind einfach nur nett. Jede IHK würde sturmlaufen wenn Buss- und Ordnungsgelder bei soetwas verhängt werden. Der Landeswirtschaftminister würde ne Frikadelle ans Ohr gelabert. Die Behörde soll ja Kleinstunternehmer wie dich ja nicht ruinieren oder sonstwie ersticken. Die wollen nur ein paar Daten damit du selber aggregierte Daten nutzen kannst. Du hast halt verloren. > Also ist iwas faul, denn ich würde mir für dieses Geld > erstmal einen Anwalt nehmen. Na dann - bezahl an Kasse 1 (oder wenn du eine Rechtsschutzversicherung für soetwas hast an Kasse 2)
Danke für die Aufklärung und den Hinweis auf meine Dummheit. Schön, dass alle so nett sind... und erwarten, dass ich für irgendeine Statistik den Arbeitsaufwand in der Größenordnung einer Steuererklärung zwangsweise erbringen soll. Obendrein möchtest Du mir weiß machen, ich würde von der daraus folgenden Statistik iwie profitieren. Das erkläre mir mal bitte. BGB 14 ist mir bekannt und findet bei Künstlern zwar Anwendung, wird aber nicht überall gleich durchgeführt. Die Frage, inwieweit ich damit Unternehmer im Sinne des Gesetztes bin, hat immer noch Klärungsbedarf. Dein Beitrag klingt wie der eines Mitarbeiters der Behörde. Mich erinnert die Geschichte mit der Erhebung an die Volkszählung. Jeder Bürger war bei Strafandrohung zur Auskunft verpflichtet, doch letztendlich wurde kein Verweigerer bestraft.
> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich
Am besten den Götz von Berlichingen zittieren.
Freelancer schrieb: > Schön, dass alle so nett sind... und erwarten, dass ich für irgendeine > Statistik den Arbeitsaufwand in der Größenordnung einer Steuererklärung > zwangsweise erbringen soll. Ist aber nun mal so. Als Freiberufler/Selbständiger/Unternehmer hat man ein paar Pflichten mehr, als der "normale" Bürger. Wusstest Du, dass 1 % aller Bürger beim Mikrozensus mitmachen müssen? Der Zeitaufwand dafür ist auch nicht zu unterschätzen und das betrifft alle Bürger (nicht nur Selbständige). > Obendrein möchtest Du mir weiß machen, ich würde von der daraus > folgenden Statistik iwie profitieren. Das erkläre mir mal bitte. Die Diskussion ist müßig. Du bist zur Auskunft verpflichtet. Du kannst Dir nun ein-/oder ausreden, dass Du von der Statistik profitierst oder damit was gutes tust, kannst es aber auch lassen. > Dein Beitrag klingt wie der eines Mitarbeiters der Behörde. Mich > erinnert die Geschichte mit der Erhebung an die Volkszählung. Jeder > Bürger war bei Strafandrohung zur Auskunft verpflichtet, doch > letztendlich wurde kein Verweigerer bestraft. Beim Zensus 2011 wurden sehr wohl viele Zwangsgelder und auch Bußgelder verhängt.
Was ist nun aus der Geschichte geworden @ Freelancer?
Beitrag #5594026 wurde vom Autor gelöscht.
Wie sieht es mit dem DS-GVO beim statistischen Landesamt aus? Der OP ist ein Freiberufler ohne Gewerbe, und sein "Firmen"-Anschriftsadresse ist seine Privatadresse. Die Postadressen von natürlichen Personen sind aber durch die DS-GVO geschützt. Für die Erhebung von statistisches Daten ist die genaue Anschrift gar nicht erforderlich (eventuell Angabe von Landkreis, um Erhebungsdaten geolokal zuzuordnen), das Einreichen der Daten erfolgt sowieso digital ohne Formblatt. Die genaue postalische Adresse ist also nicht notwendig für die Datenverarbeitung bei den "Angaben im Dienstleistungsbereich" und man darf deren Löschung fordern. (?)
> Autor: Datenschützer (Gast) > Datum: 31.03.2019 15:52 > und man darf deren Löschung fordern. (?) Glaubst du das interessiert jemanden ?
Zocker_55 schrieb: > > Glaubst du das interessiert jemanden ? Ja. Seit Mai 2018 haben die Öffentlichen Firmen die selben Datenschutz-Richtlinien. Davor hatten die Ämter ihre eigenen Regularien zum Datenschutz. A
Nun haben sie aber schon die Daten. Wer glaubt, dass sie es löschen, wenn man es verlangt? Man kommt dort nur auf die schwarze Liste!
Es geht ja nicht darum, ob sie die Daten tatsächlich haben oder nicht, sondern ob sie die Daten offiziell haben dürfen oder nicht. D.h., der TE muss laut Gesetz seine Finanz-/Umsatz-daten bekanntmachen zur statistischen Auswertung, das ist Gesetz. Da wird er nicht drum'rum kommen. Aber er darf laut DS-GVO bestimmen, mit welcher Methode er den Kontakt zum Amt freigibt, da wird er wahrscheinlich E-Mail oder DE-mail wählen. (Das Einreichen der Daten macht der Befragte sowieso digital, da besteht kein Grund mehr, dem Befragten ein bestimmtes Formblatt zu verschicken.) Die Rechtmäßigkeit der "Verarbeitung" der Postalischen Adresse besteht also nicht zur Erfüllung des Gesetzes zur statistischen Erhebung, die Verarbeitung der Wirtschaftsdaten aber schon. Siehe unten Artikel 5. Da die Ämter auf diese neue Flexibilität durch die DS-GVO noch nicht eingerichtet sind, werden sie vermutlich noch darauf verzichten, so einen "Freiberufler" zu durchleuchten. Irgendwann machen das alle. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001R0045 KRITERIEN FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Artikel 5 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfuellt ist: a) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die aufgrund der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften oder anderer aufgrund dieser Verträge erlassener Rechtsakte im öffentlichen Interesse oder in legitimer Ausübung öffentlicher Gewalt ausgeführt wird, die dem Organ oder der Einrichtung der Gemeinschaft oder einem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, übertragen wurde; oder b) die Verarbeitung ist für die Erfuellung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt; oder c) die Verarbeitung ist für die Erfuellung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen; oder d) die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben; oder e) die Verarbeitung ist für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich.
> Autor: Freiberufler (Gast) > Datum: 04.04.2019 05:54 > Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der > folgenden Voraussetzungen erfuellt ist: Glaubst du das interessiert jemanden. Das wird alles gespeichert, da wird nichts gelöscht ! Du darfst auch nicht bei Rot über die Ampel fahren, trotzdem macht es fast jeder. Wie willst du das kontrollieren ?
Bei der Amtsstatistik ist doch nur wichtig, ob das Zwangsgeld überhaupt richtig angedroht und rechtlich duchsetzbar ist + dagegen gibts -zig kreative Möglichkeiten, mit Ignoranz, Verzögerungen, (Ausreden, Wiedereinsetzungsanträge) Formfehler zu provozieren bis zur Verjährung.
Aber dann bitte nicht mehrere Jahre hintereinander von denselben, zumal die Auskunftspflicht ein und derdelben Person mehrere Jahre hintereinander laut Urteil 8 C 6.16 vom Bundesverwaltungsgericht unrechtmäßig ist. Ich bin nämlich auch schon wieder das dritte Jahr in Folge dran, aber in Betlin-Brandenburg.
>> "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich > Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Wichtig und völlig zeitlos bleibt, dass die offiziellen Statistiken nicht-diskriminierend-gender-gerecht, Bio-und Öko-neutral solange proaktiv ugedated werden, bis sie passen...
Kerstin Rocktäschel schrieb: > Aber dann bitte nicht mehrere Jahre hintereinander von denselben, zumal > die Auskunftspflicht ein und derdelben Person mehrere Jahre > hintereinander laut Urteil 8 C 6.16 vom Bundesverwaltungsgericht > unrechtmäßig ist. > > Ich bin nämlich auch schon wieder das dritte Jahr in Folge dran, aber in > Betlin-Brandenburg. Du beziehst dich wohl hierauf: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-8c6-16-statistik-totalschicht-anwaltskanzlei-ermessensfehler/ Ich darf den Kram dieses Jahr ein zweites mal machen. Mal sehen, was im nächsten Jahr passiert. Allerdings ist es bei mir nicht viel, was abgefragt wird.
Selbi schrieb: > Man kommt dort nur auf die schwarze Liste! Mit weißen Buchstaben auf schwarzen Blatt? Schwarz auf Schwarz wäre natürlich ideal. Dann würde man wenigstens den "Vergessen werden"-Paragraphen der DSGVO beachten. ;) Ist die Aufforderng mit einfacher Post gekommen und war in dem Schreiben ein Verweis auf das Beiblatt(Rechtsfolgebelehrung)? Wenn nicht, kann man das Zeug wohl ignorieren. Eine ordnungsgemäße Rechtsfolgebelehrung läge dann auch nicht vor. Man kann es ja vorsichtshalber archivieren mit ein paar Notizen, was man sich dabei dachte. Im Worst-Case-Fall kann man es ja wieder raus kramen. Zocker_55 schrieb: > Wie willst du das kontrollieren ? Bei Ampeln muss man schon mal damit rechnen geblitzt zu werden. Bei einer Polizei- oder Zivilstreife, die zufällig den Verstoß beobachtet hat, reichen die Zeugenaussagen der Beamten. ;(
Hallo Leute, Jetzt habe ich auch einen Brief mit Ubergabe erhalten, Strukturerherbung Handel und Dienstleistung. Ein Heranziehungsbescheid. Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank.
Nein kommst nicht drumrum. Ist wie Gesetz! Wird nur schlimmer mit der Größe des Unternehmens. Kannst ja ins Ausland gehen, da is alles einfacher 😊. Mich wurmt das es nicht mal eine komfortable API zu Datenübergabe bei denen gibt. Würde so vieles einfacher machen.
> von Max (Gast) > 09.02.2023 15:29 > Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen > Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe > gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank. Zuckerle hat eine individuelle Methode entwickelt derartigen Mist problemlos abzuarbeiten und zu erledigen. Vor einiger Zeit kam auch was von "Zensus" was mit der gleichen Methode erledigt wurde. Grundlagen waren die Lebensweisheiten des Götz von Berlichingen.
Zocker_45 schrieb: >> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich > > Bist du sicher das die sind für wen sie sich halten ? > > Zuckerle würde die Angelegenheit mit einem berühmten Zitat von Götz von > Berlichingen zum Abschluß bringen. https://www.heise.de/news/Google-Bard-Fehlerhafte-Antwort-der-KI-laesst-Experten-und-Anleger-zweifeln-7489896.html
Justus S. schrieb: > Freiberufler schrieb: >> (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann >> schon durch einen Anruf passieren) > > mit diesem Mist wird doch der ganze Eröffnungspost schon wieder als > Querulanten-Gelaber entlarvt... > > - gibt es keine GEZ > - besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu > muss man keinen eigenen Vertrag eingehen... Die BRD GmbH hat fertig! Max schrieb: > Hallo Leute, > Jetzt habe ich auch einen Brief mit Ubergabe erhalten, Strukturerherbung > Handel und Dienstleistung. Ein Heranziehungsbescheid. > > Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen > Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe > gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank. Kann man denen den Scheiß nicht einfach in Rechnung stellen? Stundensatz 1590€.
Hallo Leute, gibt es hier was neues? Bin zum 3ten oder 4ten Mal "ausgewählt" worden. Vielleicht gewinne ich deshalb nur im Lotto, weil mein ganzes Glück beim Strukturstatistik Blödsinn verbraucht wird. Hat sich jemand schon erfolgreich gewehrt? Oder muss man immer noch diesen Schwachsinn ertragen und ausfüllen?
Mike K. schrieb: > Hallo Leute, gibt es hier was neues? Bin zum 3ten oder 4ten Mal > "ausgewählt" worden. Söder muss wissen, wo der neue Bundesverkehrsminister die Bundesmittel in Bayern verbraten kann. :-)
Ich kann euch alle beruhigen ;) Ich mache das seit jetz gefühlten ca. 10 Jahren. Mann kommt aus der Nummer nicht mehr raus! Ist im Gesetz verankert und wird teuer wenn man sich sträubt. Fängt bei 1k€ Strafen an... Und es werden mit den Jahren immer mehr. Fülle im Jahr mindestens 8 verschiedene Statistiken aus. Von Umsatz bis Energie, Anschaffungen, Grundbesitz etc. Es wird eher mehr wie weniger.... Viel Erfolg beim ausfüllen. Geht wohl auch automatisiert (https://core.estatistik.de/core/) aber das ist mir zu hoch...
Jörg E. schrieb: > Geht wohl auch automatisiert (https://core.estatistik.de/core/) > aber das ist mir zu hoch... 10 Jahre später: Nun seht, die Fortschritte, die solch ein Amt macht. :-) 42 – Die Antwort auf fast alles? Das wäre ungenau. Kommastellen beachten!
Ein Teil der Bürokratie kommt auch aus Bruessel. Die Opposition bekommt jedoch die Regierung nur über Antraege, die eine Mehrheit bekommen dazu bei der EU um eine Änderung der Vorschriften oder Gesetze zu ersuchen, also als Initiative einzubringen. Ob dann auf der EU-Ebene was geaendert wird, steht auf einem anderen Blatt. D.h. wenn die Presse und einige behaupten ein Antrag im Bundesparliament widerspreche EU-Recht oder internationalen Vereinbarungen und sei deshalb Bloedsinn, ist daher Bullshit.
Nun erzählt mir bitte mal, wie ein Staat und sein Umfeld ohne solch statistischen Daten gesteuert werden soll? Dass sich in Statistiken auch Fehler einschleichen, quasi im Plus und im Minus hebt sich das meist auch wieder auf. Der Rest ist halt statistische Unschärfe. Die Menge der Daten ist entscheidend. Nur so sieht man, was man sehen muss. Nur jammern ist komplett der falsche Weg! Wenn, dann sollte man auch eine passable Lösung präsentieren. Wieviel Aufwand jeder einzelne in die Abgabe der Daten hineinsteckt ist individuell. Will ich eine 100% Genauigkeit hab ich halt die Karte! Reichen mir 95% geht das alles sehr schnell. Reg ich mich auf, dann brauche ich nur noch viel mehr Ressourcen dafür! Und noch mehr, wenn ich mich dem entgegen stelle! So meine Meinung zu diesem Thema. Habt einen schönen Tag. Viele Grüsse Ove
Ove M. schrieb: > Nun erzählt mir bitte mal, wie ein Staat und sein Umfeld ohne solch > statistischen Daten gesteuert werden soll? Genau so wie er es bei den Grenzen macht, klappt doch wunderbar und zielgerichtet. Ernsthaft: Der Unternehmer soll die Zeit gegen die Netto Steuern verrechnen dann würde es wohl auch weniger Aufschrei geben, und die Leute beim Staat könnten sich eventuell überlegen wie man das effizienter erledigt. In Zeiten von AI kann man beim Staat getrost mehr als die Hälfte der Stellen einsparen, und die Qualität der Services würde damit auch noch angehoben werden da sich ein AI Agent Zeit nehmen kann, es würden lediglich ein paar Rechtspfleger im Hintergrund benötigt werden um Sonderfälle in das AI System einzupflegen. Selbst Bürgerkommunikation würde damit besser umsetzbar sein, da man im Grunde alle Bürger in gewissen Themen befragen kann und AI dann die relevantesten und häufigst gefragten Fragen weiterleiten kann. Und das auch noch mit nem Agent mit Sprachsteuerung. In Fragen der Ineffizienz ist Deutschland ja schon nahezu #1 auf der Welt. Schätze die Vectornähe zwischen Deutschem System und Mülltonne dürfte sich schon fast überlappen.
Freiberufler schrieb: > [..] Man soll die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereithalten, und > seine Daten auf der Internetseite https://idev.bayern.de eintippen. > > Mir kommt das sehr merkwürdig vor. > -> Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso. [..] <- So etwas ähnliches gibt es bei den Krankenkassen bei Zahnbehandlungen: Das Bonusheft, worin dokumentiert ist, wann ZahngesundheitsUntersuchungen stattgefunden haben. (Bei jährlicher Untersuchung wird ein höherer Anteil an bestimmten Behandlungskosten (z.B. bei Kronen) übernommen) Die Daten hat die KK doch von der Abrechnung des Zahnarztes... -? -wolfi0-
Moinsen, ich bin da ganz bei Ove M, auch wenn mir IT-NRW schon etwas auf die Eier geht. Der Rest hat hat auch was mit dem so tollen Datenschutz zu tun. Wenn ich die KK wechsele, dann habe ich das Bonusheft noch, die KK aber nicht die Abrechnungsunterlagen der letzten Jahre. Die elektronische Patientenakte könnte hier helfen, aber das ist ja alles böses Hexenwerk, so wie Kartenzahlung und Wärmepumpen. Aber jetzt geht es ja wieder aufwärts mit Deutschland, ganz unabhängig von der kommenden, zukunftsgewandten Regierung können wir per Fax Anfragen an Chat-GPT schicken.
Um es mal ganz klar zu sagen, Datenerhebungen sind wichtig. Auf Grund dieser Daten wird die Arbeit des Staates und der von Firmen unterstützt. Ein ganz einfaches Beispiel: Die Größe eines Sarges muss sinnvoller Weise mit den Menschen die immer größer werden mitwachsen. Geht aber nur zuverlässig wenn Daten da sind. Ebenso die Anzahl von Kindergärten usw. Falsche Daten die von dummen Köpfen abgeliefert werden verursachen Kosten unnötige. Wer beim lügen ertappt wird und das geht schnell über die "Plausi" der hat gut etwas zu berappen. Ebenso Verweigerer, weil zuletzt kommt der Gerichtsvollzieher. Selbst für Firmen ist der Datenbestand wichtig, kann man doch für diverse Dinge die Nachfrage bzw. den Bedarf checken. Dafür taugt das Jahrbuch. Meist sind es Querdenker die verweigern, aber die richtet sich das lfstat. schon zurecht. Es wird ja keine Person erfasst, sondern Personen die in einer erfassten Wohnung wohnen. Maximal 3x in einer Wohnung, außer man zieht um und erwischt eine andere Wohnung die noch in der Erfassung ist. mfg
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Justus S. schrieb: > - gibt es keine GEZ Umgangssprachlich ist es noch die GEZ, so wie das ALG II umgangssprachlich Hartz IV heißt oder geheißen hat. Die reden ja mittlerweile vom Bürgergeld. Eigentlich ist es mehr ein Untertanengeld. Denn inhaltlich hat sich nichts geändert an der Behörde. Die treiben die Gelder für den ÖRR ein. Die Spielregel haben sich nur geändert. Mich wundert nur, dass im Forum noch niemand aus der Hecke hervorgesprungen kam, um "Leichenschänder!" zu rufen.
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