Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren.
Fuer das ganze Haus gibt es einen Raum mit den Zaehlern fuer jede
Wohnung, nichts weiter. Davor ist nur die 3-Phasen-Trennung, der Rest
ist in den Wohnungen selbst.
Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf
Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen, oder muss man in seinem Keller
einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist, die paar Euro
sind da und den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen. Also vom
Hausstromzaehler.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das es in einem Mietshaus
Vorschrift ist, einen eigenen Zaehler im Mietshaus-Keller zu
installieren. wie gesagt, ich "meine gelesen zu haben". Ich persoenlich
war nie Mieter, daher kenne ich das nicht. Naja, Studentenwohnheim,
aber das zaehlt ja wohl garnicht, da ging das mit Kabeltrommel.
Allgemeinstrom Abgriff ist kaum moeglich, da die Leitungen viel zu lang
sind (ca. 50m). Am Ende koennte man das nur noch mit vielleicht 1kW
belasten. Unbrauchbar. Jede ordentliche Bohrmaschine hat mehr Leistung.
Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht
um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant.
Ideal waere es, wenn jemand die aktuellen Vorschriften fuer sowas kennt
oder einen Link hat, was man darf und was nicht.
VDE hat damit wohl nichts am Hut, oder ? Ich denke das wird wohl
irgendein Mietergesetz sein.
Task78 schrieb:> Falls Du ein Elektriker bist, darfst an Deinem Zähler etwas anschließen> - aber nur wenn Du keine der Plomben verletzt
Hm, die alten schwarzen Zähler haben ihre Klemmen für ungezählten
(=Eingang) und gezählten (=Ausgang) Strom an der Unterkante - und da ist
immer verplombt.
daraus folgt: lass dir von einem zugelassenen Elektriker deines
Energieversorgers HINTER deinem persönlichen ofiziellen Zähler eine
Unterverteilung einrichten: Nach links gehts 3-phasig hoch zu deiner
Wohnung, und nach rechts gehts in deinen eigenen Vorrats-Keller, mit
seperatem Trennschalter, FI, Sicherung (=Leitungs-Schutzschalter) und
alles was dazu gehört. Ob du das ein- oder dreiphasig benötigst bleibt
dir überlassen. Der Elektriker muß die Plomben aufmachen (um dich am
gezählten Strom=hinterm Zähler) anschließen zu können, und auch wieder
verplomben.
Das Kabel vom Zähler bis in deinen Keller hinein kannst du selbst
montieren, ebenso wenn du das kannst, den Unterverteiler aufbauen.
Falls du in deinem Keller noch zur eigenen Kontrolle einen eigenen
Unter-Zähler istallieren möchtest (um zu wissen was deine Bohrmaschine
so braucht), kannst du das auch machen.
Ach ja, Der Eigentümer muß natürlich auch zustimmen zu deinem
Bauvorhaben.
Ohne Zustimmung des Eigentümers bzw der Eigentümerversammlung solltest
du das sein lassen. In vielen Wohnkomplexen darf ein Eigentümer noch
nicht mal ohne Erlaubnis der Eigentümerversammlung Blumenkästen an den
Balkon hängen.
Wenn der obere Anschlussraum min. 30cm hoch ist dürfen dort 3Stromkreis
Sicherungen bis 6 TE installiert werden. Hier würde sich ein FI/Ls
anbieten. Das und alles andere sind aber Arbeiten für eine Fachkraft,
diese sollte sich alles einmal anschauen und dann ein Angebot machen.
Muss auch mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Barney G. schrieb:> Ich moechte in einem Keller eine Steckdose und Licht installieren.
Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen. Installiere sie
nicht selbst, denn Du hast Anspruch darauf, daß der Keller beleuchtbar
ist. Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter
installieren.
MfG Paul
Paul B. schrieb:> Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen.
nach welcher Vorschrift?
unser Haus wurde 1974 offensichtlich unter Missachtung dieser Vorschrift
gebaut, oder so eine Vorschrift existiert nicht. Der Kellergang ist
beleuchtet, der Keller der einzelnen Parteien nicht, und nicht mal
bestromt.
Ein Nachbar hat seine TK Truhe im Keller, auf die Frage ob er den
Hausstrom angezapft hat meine er nein, angeblich kommt der Strom aus
seiner Wohnung über seinen Zähler, er wohnt direkt darüber, muss ich nun
mal glauben da ich keinen Durchsuchungsbeschluß erwirkt habe.
Mein Keller bekommt Licht vom Hausstrom, selber gelegt weil ja dort auch
die Sprechanlagenverteilung für alle ist und damit der Service Mensch
was sieht.
Barney G. schrieb:> Vorweg, Meinungen interesieren mich nicht, klingt bloede, aber es geht> um Sicherheit und Gesetze, da sind Meinungen nun mal uninteressant.
dann könntest du dir folgende Fragen doch selbst beantworten:
Barney G. schrieb:> Nun geht es darum wie der Strom abgezweigt werden darf
Gar nicht, du darfst an Hausanlagen nur fummeln wenn du eine Genehmigung
hast.
Genehmigung erteilt der Eigentümer der Leitung und der Installation so
er berechtigt ist, evtl. sprechen ja versicherungstechnische Gründe
dagegen.
Genehmigung erteilt die Eigentümergemmeinschaft, so sie dazu berechtigt
ist, s.o.
Barney G. schrieb:> Kann man an den "eigenen" Zaehler gehen,
kann man? du fragtest aber nicht nach Meinungen! Gesetze kannst du
nachlesen.
Barney G. schrieb:> oder muss man in seinem Keller> einen eigenen Zaehler installieren, was kein Problem ist
gehört das zum normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache?
oder bohrst du evtl. als Eigentümer in Sondereigentum?
freihängende Zähler sind IMHO nicht erlaubt.
Barney G. schrieb:> den Strom vom Allgemeinstrom abgreifen
ist das nicht Diebstahl, Stromklau, kannst du selber nachlesen!
Paul B. schrieb:> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter> installieren.
Bringt vor allem Freude, wenn das Licht über den Gemeinschaftsstrom
abgerechnet wird, was wohl bei 80-95% der Mehrfamilienhäuser so sein
wird.
Der Vermieter wird sich freuen, wenn er spätestens bei der nächsten
Eigentümerversammlung angegiftet wird oder schon vorher ein Schreiben
der Hausverwaltung incl. Fristsetzung zur Beseitigung erhält.
Paul B. schrieb:> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter> installieren.
ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der
Allgemeinheit?
Ich habe bei unserem anderen Miethaus vorletztes Jahr mal den Elektriker
durch die Keller geschickt, um angefallenen Wildwuchs zu beseitigen und
im Zweifel sauber und unabhängig zu dokumentieren. Dort hing an der Wand
irgendein uralter ungeichter Zwischenzähler, der sich gottseidank als
ungenutzt herausstellte.
Aus Vermietersicht ist das mit potetiellen "Stromklauern" recht unschön,
insbesondere wenn plötlich irgendwelche Gefriertruhen in den Kellern
stehen, und andere Mietparteien beginnen, die Nebenkostenabrechnung über
den allgemeinen Stromanteil infrage stellen wollen.
In einem anderen Objekt haben wir dann im Rahmen von Sanierungsarbeiten
in alle Kellerräume eigene Steckdosenleitungen vom Zählerkasten ziehen
lasen. Bei unter 10WE ging das aber auch noch.. .Die Kosten waren uns
lieber, als das alle paar Jahre mal wieder wer im geheimen bastelt.
Grundsätzlich kann ich aber nur sagen : finger weg, Eigentümer befragen,
schriftlich machen, und bei WEGs womöglich den Weg über die
Eigentümerversamlung gehen, es gibt da immer irgendwelche
Schiffsschaukelbremser, - ggfs. sogar mit Veto.
Und nerv den Vermieter nicht zu sehr, der mag Dich sonst irgendwann nach
der xten Extrawurst nicht mehr.
viel Erfolg...
Joachim B. schrieb:> ist das eine Aufforderung zum Stromdiebstahl zu Lasten der> Allgemeinheit?
Nein, das ist eine Aufforderung, die an den Vermieter von der Feuerwehr
gestellt wurde und die dieser von einer Installationsfirma erfüllen
ließ.
Da sich die zentrale Verteilung (d.h. die Zähler der Mieter) in einem
separaten Kellerraum befindet, war das nicht weiter aufwändig. Somit ist
jede Kellerbeleuchtung beim jeweiligen Mieter abrechenbar und auf Wunsch
wurde auch eine Steckdose insatlliert.
MfG Paul
------------------------------------------------------------------------
--
Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an. Dann bekommst Du
Nachricht -verlass Dich drauf. Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren!
Paul B. schrieb:> Wenn Du etwas von mir willst, schreibe mich per PN an.
ach ich will doch nix von dir
Paul B. schrieb:> Gegen Stalker weiß ich mich zu wehren!
ich stalke dich auch nicht, nur warum du so verkürzt schreibst weiss ich
nicht.
Ich fand es legitim darauf hinzuweisen das man nicht mal eben den Strom
anzapfen darf, du hattest ja nur geschrieben:
Paul B. schrieb:> Im Keller muss eine Lichtquelle zur Verfügung stehen.
ich fragte sogar nach wo das steht! keine Antwort.
Du definierst ja nicht mal Keller, Kellergang, Mieterkeller.
findest du deinen Beitrag hilfreich? (er war noch nicht mal lustig und
manchmal schmunzel ich gerne über deine Witzchen)
Paul B. schrieb:> Eine Steckdose kannst Du dann immer noch unter den Schalter> installieren.
also wie soll man das verstehen? du hast genau DU geschrieben zum TO
ohne dich um irgendwelche Hemmnisse zu kümmern und da gibt es eine
Menge, von der Zulässigkeit durch den Kellernutzer, bis über die
Vorschriften wer an el.Anlagen überhaupt tätig werden darf, bis hin zum
Verlust der Gebäudeversicherung was im Ernstfall auch ein Problem
darstellt.