Not-Aus Frage

OP #4334260
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Hallo,

ich bin grade dabei den Schaltschrank für unsere Windkraftanlage zu 
Planen.

Ich habe das Problem, dass wenn der Not-Aus Betätigt wird, die 
Windkraftanlage sich automatisch aus dem Wind dreht.

Dies könnte ich auch verhindern in dem ich die Drehturmverriegelung 
einrasten lasse aber damit bringe ich die Windkraftanlage in Gefahr, da 
sie sich nicht aus dem Wind drehen kann. Wenn sich eine Person auf dem 
Turm befindet würde ich aber wiederum diesen in Gefahr bringen wenn ich 
den Not-Aus betätige und sich das Windrad aus dem Wind dreht.

Der Turm darf nicht betreten werden wenn die Windkraftanlage nicht in 
den Modus "Wartung" geschaltet wird. Hierbei wird die Verrigelung für 
den Drehturm und für den Rotor aktiviert. Dieses Darf nur von geschultem 
Personal erfolgen.

Reicht es aus zu sagen: "Betreten nur im Wartungsmodus" in dem ein 
Großes Gelbes Schild an der Leiter zum Turm installiert wird? evtl. auch 
noch eine Sicherung zum verwenden des Aufstieges?

Und somit den Not-Aus alleinig zur Sicherung des Windrades nutze?

Gruß

Dennis
(Firma: www.wolfgangrobel.de) #4334271
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Da diese Frage in Zusammenhang mit der Gefährdung von Menschenleben 
steht, würde ich jedem raten, hierzu keine Meinung abzugeben, zumal die 
Gesamtkonzeption der Maschine nicht bekannt ist.

Der Hersteller der Windkraftanlage sollte Konzepte zur sicheren 
Aufstellung bereit haben. Zumal er sein Windrad kennt.
OP #4334283
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Eigentlich hat der Mensch da oben nichts zu suchen wenn die Maschine in 
Betrieb ist.

Wenn ich versuche den Menschen zu schützen indem ich alles zum 
sofortigen stillstand zwinge gehe ich aber auch automatisch die gefahr 
ein das die Windlast den Turm im falle eines Sturms umknicken kann und 
dann ist der Mensch da oben auch wieder in Gefahr.
#4334288
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Die einzige Möglichkeit ist, das ein betreten des Turmes nur dann 
technisch möglich ist, wenn die Anlage bereits im Wartungsmodus ist.

Kann denn jetzt tatsächlich jemand auf den Turm gelangen, obwohl die 
Anlage im Normalbetrieb ist?

Kannst Du ein Bild davon zeigen?
Wo darf man sowas aufstellen?

Ich wohne auf dem Lande, aber selbst hier würde man nie und nimmer eine 
bau / Betriebsgenehmigung für sowas bekommen.

Wohnst Du nicht in DL?
OP #4334302
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Kleinwindkraftanlagen bis 10m Nabenhöhe oder 10m gesammthöhe 
(unterschiedlich von Bundesand zu Bundesland) brauchen in den meisten 
Bundesländern keine genehmigung. Aber ich möchte drei unterschiedlich 
große Versuchsanlagen in der Nachbarschaft aufstellen und natürlich von 
Anfang an die Richtlinien beachten.
#4334363
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Der G. schrieb:
> Kleinwindkraftanlagen bis 10m Nabenhöhe oder 10m gesammthöhe
> (unterschiedlich von Bundesand zu Bundesland) brauchen in den meisten
> Bundesländern keine genehmigung.

Wusste ich noch nicht.
Aber es kann sich doch sicher nicht jeder einfach so ein 7-10m Ding in 
den Garten pflanzen, und die Nachbarn haben dann keinerlei 
Einspruchsrechte???

Da gibt es doch auch schon Geräuschentwicklung, bewegte Schatten der 
Rotorblätter etc.

Also wenn schon keine Baugenenehmigung, dann doch sicher eine 
Betriebsgenehmigung.
OP #4334479
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@  Harald Wilhelms

Ich bin der "Hersteller" und mache mir grade gedanken zum Thema 
Sicherheit. Bei jeder Sicherheitsanalyse kann ich doch fragen stellen, 
und gute Vorschläge überdenken. Wenn alle so denken würden wie Du gäbe 
es keine Maschinen auf dieser Welt. Das letzte Wort hat dann doch 
sowieso der TÜV.

Bei einem Staudamm muss ja auch irgendwie der Schutz von Mensch und 
Maschine beachtet werden da mann bei Personen im unteren Bereich (Die da 
auch nichts zu suchen haben) den Staudamm auch nur eine Zeitlang still 
legen kann bis er zum Schutz an sich selbst die Wassermassen wieder 
ablaufen lassen muss.
#4334500
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Der G. schrieb:
> Der Turm darf nicht betreten werden wenn die Windkraftanlage nicht in
> den Modus "Wartung" geschaltet wird. Hierbei wird die Verrigelung für
> den Drehturm und für den Rotor aktiviert. Dieses Darf nur von geschultem
> Personal erfolgen.
>
> Reicht es aus zu sagen: "Betreten nur im Wartungsmodus" in dem ein
> Großes Gelbes Schild an der Leiter zum Turm installiert wird? evtl. auch
> noch eine Sicherung zum verwenden des Aufstieges?

Du wirst an einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung nicht
vorbei kommen. siehe z.B.: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Risikobeurteilung

Nach den knappen Infos, die du gibst, würde ich es wie folgt
handhaben.

Der Zugang zum Turm wird durch eine unüberwindbare
Barriere gesichert. Am zugänglichen Schaltschrank
kann man die Anlage auf "Wartung" schalten.
Das Windrad stellt sich ab und verriegelt.
Erst jetzt wird die Barriere geöffnet.

Tritt Sturm auf und die Anlage ist im Wartungsmodus
und kann sich daher nicht aus dem Wind drehen,
ertönt ein Alarmsignal. Jetzt kann das geschulte
Personal entsprechende Maßnahmen treffen.
OP #4334520
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@ Reinhard ##

Vielen Dank für die Infos. Werde mir deinen Link nochmal genaustens 
angucken.

Habe mir in den letzten Stunden auch gedanken gemacht diese waren 
Ähnlich wie deine.....

Die Leiter zum Wartungspodest endet mittig unter dem Podest und ist mit 
einer Luke gesichert. Diese zu öffnen wird nur im Wartungsmodus 
freigegeben.
#4334594
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Das Schild "Betreten nur im Wartungsmodus" schliesst das Betreten 
ausserhalb des Modusses nicht aus, das darf nicht umgehbar sein.

Dazu würde sich empfehlen, ein Anemometer mit Windrichtungsmessung oben 
anzubringen, welches den Zugang auf den Turm ab  bestimmter Windstärke 
auch im Wartungsmodus verhindert, da sich die Rotoren ja dennoch wieder 
aus dem Sturm drehen müssen, aber ich nehme an, dass du das sowieso 
verbaut hast.

Wenn das Anemometer ausfällt, sollte man nur noch wirkliches 
Fachpersonal da rauflassen, welches weiss, wie der Wind sich in der 
nächsten Zeit verhält, also einen Masterschlüssel für einen sehr gut 
eingewiesenen Wartungsmechaniker/Betreiber, der dafür unterschrieben 
hat, dass er eingewiesen wurde.

Es ist auch kein Fehler, den TÜV da in der Konstruktion immer wieder mit 
einzubeziehen.

Ein redundantes System von unten bedienbar einzubauen, ist ne 
Kostenfrage, das ist klar, aber wenn das Drehen aus dem Sturm nur 
händisch von oben geht, falls die Steuerung versagt, dann...

Ob der Rotorflügeleinstellwinkel im Notbetrieb verstellt werden muss, 
weiss ich nicht, aber wenn die Gondel entriegelt würde, und dann mit 
einem Ersatzmotor quer zum Wind gedreht würde, würde das ausreichen?

Keine rhetorische, sondenrn eine Unwissenheitsfrage.

So bräuchte man nur einen zweiten Entriegelungsantrieb und eben auch nen 
zweiten Drehantrieb.

Das würde auch nen automatisierten Notbetrieb bei Abwesenheit 
gewährleisten.

Oder sind waagerecht gestellte Blattstellungen besser, wenn der Sturm 
quer dazu bläst, also nicht von vorne auf den Rotor, sondern von der 
Seite?
OP #4335698
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@ Thomas

Es handelt Sich um eine Westernmill ohne Blattverstellung.

Der Drehmechanismus für den Turm ist immer frei drehbar und die 
Sturmsicherung ist auch klassisch mit einer Federbelasteten Windfahne 
die bei Überlast das Windrad aus dem Wind dreht.

Im Normalbetrieb versucht die Anlage Nenndrehzahl zu erreichen und 
schaltet dann zu, anschließend wird auf Rücklast überwacht und ggf. 
abgeschaltet. Weht der Wind zu stark dreht sie sich weg und wird uber 
die Rücklast abgeschaltet. Lässt der Wind wieder nach nimmt sie 
selbstständig den normalbetrieb wieder auf.

Diese mechanische Regelung ist auch der selbstschutz der Anlage.

Bei Fehler (Überlasst, Netzfehler, Regelungsfehler usw.) wird die 
mechanische Regelung augekoppelt, dann stellt sich das Windrad immer 
Quer zum Wind. Vor aufnahme der Normalbetriebes muss die Mechanik wieder 
eingekoppelt werden über einen Hebel am Fuß Turm des Windrades. Ohne 
Fehler ist das auch der Stop-Betrieb wenn keine Energie erzeugt werden 
soll aber mit Schutz für die Anlage.

Wenn jemand diesen Turm betritt muss dieser Wissen was er tut und kann 
über den Schlüsselschalter am Schaltschrank "Wartung" die Mechanische 
Regelung  sowie den Drehmechanismuss außer kraft setzen, damit bei 
Windrichtungsänderung das Windrad sich nicht mehr bewegen kann und 
Personen auf dem Turm gefährdet werden. Die Entscheidung ob man das bei 
gegebener Weterlage tuen kann liegt beim Fachpersonal. Dabei wird die 
mechanische Regelung ausgekoppelt und ca. 10s Später die Verriegelung 
des Drehmechanismus aktiviert. (Zeitverzögert damit das Windrad sich 
quer zum wind ausrichten kann)

Die Luke zum Turm ist mit einem Schloss gesichert, und wird mit einer 
Feder leicht aufgedrückt um eine Meldung an den schaltschrank zu geben 
das sie nur dann geschlossen ist wenn auch das Schloss verschlossen 
wurde.

Auf jeden Fall ist das Schalten in den Wartungsmodus anschließend eine 
gefahr für die Windkraftanlage da diese nicht selbstständig in den 
Normalbetrieb oder Stopbetrieb zurückschalten kann, also die 
verriegelung des Drehmechanismus deaktivieren kann.

Der Wartungsmodus wird durch einen Zyklischen Signalton am Schaltschrank 
signalisiert.

Es darf vom Fachpersonal also nur nicht vergessen werden den 
Wartungsmodus zu entfernen nach getaner Arbeit auf dem Turm und die Luke 
muss wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.

Ich habe vor 9 monaten einen Datenlogger für die Winddaten am 
zukünftigen Standort installiert und muss sagen das ganze ist äußerst 
dynamisch z.B. mittlere Windstärke 4m/s Böhen 12m/s. Ob eine Messung mit 
Anemometer ggf. ein Schalten in den Wartungsmodus verhindern soll macht 
kurze Wartungen z.B. Schmieren oder Ähnliches zu einer Geduldsprobe.

Die Mechanische festigkeit verträgt auch ein stehendes Windrad voll im 
Wind mit ca. 28m/s bevor es für den Turm und das Windrad gefährlich 
wird. ( Rechnerische Festigkeit mit Sicherheit )

Somit möchte ich das der Not-Aus den Stop-Modus auslößt und die 
Windkraftanlage dadurch nur in einen Sicheren Modus wechselt, Dreht sich 
immer Quer zum Wind, da Sich ja außer im Wartungsmodus keiner auf dem 
Turm befinden kann. Der Wartungsmodus sperrt dann auch den Not-Aus 
Modus.
Da zusätzlich die verriegelung des Drehmechanismus aktiv ist.
#4336462
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mach Dich schlau unter welche Richtlinie die Windanlage fällt.
Handelt es sich um eine Maschine? -> Maschinenrichtlinie ->
Risikoanalyse -> Sicherheitsfunkionen definieren ->
Realisieren nach EN61062 oder EN13849 -> TÜV Abnahme.

Mach Dich schlau, ob für Windanlagen es eine Typ C Norm gibt.
Das wird Dir viele Realisierungsentscheidungen vorwegnehmen.

NOTAUS darf keine Sicherheitsfunktion ersetzen und ist ergänzend da.
Notaus schützt vor elektrischen Gefahren.
Evtl. brauchst Du auch separate Nothalt Funktion.
Wie gesagt, macht Dich da schlau was auf so eine Anlage zutrifft.

Und hole möglichst frühzeitig TÜV ins Boot.
Die sind dazu da Dich zu beraten.

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