Hallo, ich bin grade dabei den Schaltschrank für unsere Windkraftanlage zu Planen. Ich habe das Problem, dass wenn der Not-Aus Betätigt wird, die Windkraftanlage sich automatisch aus dem Wind dreht. Dies könnte ich auch verhindern in dem ich die Drehturmverriegelung einrasten lasse aber damit bringe ich die Windkraftanlage in Gefahr, da sie sich nicht aus dem Wind drehen kann. Wenn sich eine Person auf dem Turm befindet würde ich aber wiederum diesen in Gefahr bringen wenn ich den Not-Aus betätige und sich das Windrad aus dem Wind dreht. Der Turm darf nicht betreten werden wenn die Windkraftanlage nicht in den Modus "Wartung" geschaltet wird. Hierbei wird die Verrigelung für den Drehturm und für den Rotor aktiviert. Dieses Darf nur von geschultem Personal erfolgen. Reicht es aus zu sagen: "Betreten nur im Wartungsmodus" in dem ein Großes Gelbes Schild an der Leiter zum Turm installiert wird? evtl. auch noch eine Sicherung zum verwenden des Aufstieges? Und somit den Not-Aus alleinig zur Sicherung des Windrades nutze? Gruß Dennis
Ist das eine private Großwindanlage? Sowas gibt es? Solche Sicherheitsrelevanten Vorgänge sollten doch da bereits geklärt bzw. vorgeschrieben sein.
Ehr ein private Kleinwindkraftanlage aber mit 7m Rotordurchmesser und einem 7m hohen gegehbaren Turm.
Da diese Frage in Zusammenhang mit der Gefährdung von Menschenleben steht, würde ich jedem raten, hierzu keine Meinung abzugeben, zumal die Gesamtkonzeption der Maschine nicht bekannt ist. Der Hersteller der Windkraftanlage sollte Konzepte zur sicheren Aufstellung bereit haben. Zumal er sein Windrad kennt.
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Der G. schrieb: > Ehr ein private Kleinwindkraftanlage aber mit 7m Rotordurchmesser und > einem 7m hohen gegehbaren Turm. Muss da nicht noch ein Schild aufgestellt werden: "Achtung! Durchgang für Giraffen verboten!"
Eigentlich hat der Mensch da oben nichts zu suchen wenn die Maschine in Betrieb ist. Wenn ich versuche den Menschen zu schützen indem ich alles zum sofortigen stillstand zwinge gehe ich aber auch automatisch die gefahr ein das die Windlast den Turm im falle eines Sturms umknicken kann und dann ist der Mensch da oben auch wieder in Gefahr.
Giraffen gibs hier nicht ;) Ich glaube die chance das ein Mensch bei Sturm da oben ist ist ehr gering daher wohl besser den Menschen schützen ... aber wird die Not-Aus verriegelung nicht nach sicherung der Person entfernt so ist der Turm in Gefahr
Die einzige Möglichkeit ist, das ein betreten des Turmes nur dann technisch möglich ist, wenn die Anlage bereits im Wartungsmodus ist. Kann denn jetzt tatsächlich jemand auf den Turm gelangen, obwohl die Anlage im Normalbetrieb ist? Kannst Du ein Bild davon zeigen? Wo darf man sowas aufstellen? Ich wohne auf dem Lande, aber selbst hier würde man nie und nimmer eine bau / Betriebsgenehmigung für sowas bekommen. Wohnst Du nicht in DL?
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Kleinwindkraftanlagen bis 10m Nabenhöhe oder 10m gesammthöhe (unterschiedlich von Bundesand zu Bundesland) brauchen in den meisten Bundesländern keine genehmigung. Aber ich möchte drei unterschiedlich große Versuchsanlagen in der Nachbarschaft aufstellen und natürlich von Anfang an die Richtlinien beachten.
Der G. schrieb: > Kleinwindkraftanlagen bis 10m Nabenhöhe oder 10m gesammthöhe > (unterschiedlich von Bundesand zu Bundesland) brauchen in den meisten > Bundesländern keine genehmigung. Wusste ich noch nicht. Aber es kann sich doch sicher nicht jeder einfach so ein 7-10m Ding in den Garten pflanzen, und die Nachbarn haben dann keinerlei Einspruchsrechte??? Da gibt es doch auch schon Geräuschentwicklung, bewegte Schatten der Rotorblätter etc. Also wenn schon keine Baugenenehmigung, dann doch sicher eine Betriebsgenehmigung.
@ Harald Wilhelms Ich bin der "Hersteller" und mache mir grade gedanken zum Thema Sicherheit. Bei jeder Sicherheitsanalyse kann ich doch fragen stellen, und gute Vorschläge überdenken. Wenn alle so denken würden wie Du gäbe es keine Maschinen auf dieser Welt. Das letzte Wort hat dann doch sowieso der TÜV. Bei einem Staudamm muss ja auch irgendwie der Schutz von Mensch und Maschine beachtet werden da mann bei Personen im unteren Bereich (Die da auch nichts zu suchen haben) den Staudamm auch nur eine Zeitlang still legen kann bis er zum Schutz an sich selbst die Wassermassen wieder ablaufen lassen muss.
Der G. schrieb: > Wenn alle so denken würden wie Du gäbe > es keine Maschinen auf dieser Welt. Das letzte Wort hat dann doch > sowieso der TÜV. Ich verlange, daß die Polkappen der Erde mit Not-Aus-Pilztastern überdacht werden. ;-) mfG Paul
Der G. schrieb: > Der Turm darf nicht betreten werden wenn die Windkraftanlage nicht in > den Modus "Wartung" geschaltet wird. Hierbei wird die Verrigelung für > den Drehturm und für den Rotor aktiviert. Dieses Darf nur von geschultem > Personal erfolgen. > > Reicht es aus zu sagen: "Betreten nur im Wartungsmodus" in dem ein > Großes Gelbes Schild an der Leiter zum Turm installiert wird? evtl. auch > noch eine Sicherung zum verwenden des Aufstieges? Du wirst an einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung nicht vorbei kommen. siehe z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Risikobeurteilung Nach den knappen Infos, die du gibst, würde ich es wie folgt handhaben. Der Zugang zum Turm wird durch eine unüberwindbare Barriere gesichert. Am zugänglichen Schaltschrank kann man die Anlage auf "Wartung" schalten. Das Windrad stellt sich ab und verriegelt. Erst jetzt wird die Barriere geöffnet. Tritt Sturm auf und die Anlage ist im Wartungsmodus und kann sich daher nicht aus dem Wind drehen, ertönt ein Alarmsignal. Jetzt kann das geschulte Personal entsprechende Maßnahmen treffen.
Harald W. schrieb: > Muss da nicht noch ein Schild aufgestellt werden: > "Achtung! Durchgang für Giraffen verboten!" Ein solches Schild macht keinen Sinn, da Giraffen nicht lesen können. Ja Harald. Denken ist Glücksache!
@ Reinhard ## Vielen Dank für die Infos. Werde mir deinen Link nochmal genaustens angucken. Habe mir in den letzten Stunden auch gedanken gemacht diese waren Ähnlich wie deine..... Die Leiter zum Wartungspodest endet mittig unter dem Podest und ist mit einer Luke gesichert. Diese zu öffnen wird nur im Wartungsmodus freigegeben.
Das Schild "Betreten nur im Wartungsmodus" schliesst das Betreten ausserhalb des Modusses nicht aus, das darf nicht umgehbar sein. Dazu würde sich empfehlen, ein Anemometer mit Windrichtungsmessung oben anzubringen, welches den Zugang auf den Turm ab bestimmter Windstärke auch im Wartungsmodus verhindert, da sich die Rotoren ja dennoch wieder aus dem Sturm drehen müssen, aber ich nehme an, dass du das sowieso verbaut hast. Wenn das Anemometer ausfällt, sollte man nur noch wirkliches Fachpersonal da rauflassen, welches weiss, wie der Wind sich in der nächsten Zeit verhält, also einen Masterschlüssel für einen sehr gut eingewiesenen Wartungsmechaniker/Betreiber, der dafür unterschrieben hat, dass er eingewiesen wurde. Es ist auch kein Fehler, den TÜV da in der Konstruktion immer wieder mit einzubeziehen. Ein redundantes System von unten bedienbar einzubauen, ist ne Kostenfrage, das ist klar, aber wenn das Drehen aus dem Sturm nur händisch von oben geht, falls die Steuerung versagt, dann... Ob der Rotorflügeleinstellwinkel im Notbetrieb verstellt werden muss, weiss ich nicht, aber wenn die Gondel entriegelt würde, und dann mit einem Ersatzmotor quer zum Wind gedreht würde, würde das ausreichen? Keine rhetorische, sondenrn eine Unwissenheitsfrage. So bräuchte man nur einen zweiten Entriegelungsantrieb und eben auch nen zweiten Drehantrieb. Das würde auch nen automatisierten Notbetrieb bei Abwesenheit gewährleisten. Oder sind waagerecht gestellte Blattstellungen besser, wenn der Sturm quer dazu bläst, also nicht von vorne auf den Rotor, sondern von der Seite?
@ Thomas Es handelt Sich um eine Westernmill ohne Blattverstellung. Der Drehmechanismus für den Turm ist immer frei drehbar und die Sturmsicherung ist auch klassisch mit einer Federbelasteten Windfahne die bei Überlast das Windrad aus dem Wind dreht. Im Normalbetrieb versucht die Anlage Nenndrehzahl zu erreichen und schaltet dann zu, anschließend wird auf Rücklast überwacht und ggf. abgeschaltet. Weht der Wind zu stark dreht sie sich weg und wird uber die Rücklast abgeschaltet. Lässt der Wind wieder nach nimmt sie selbstständig den normalbetrieb wieder auf. Diese mechanische Regelung ist auch der selbstschutz der Anlage. Bei Fehler (Überlasst, Netzfehler, Regelungsfehler usw.) wird die mechanische Regelung augekoppelt, dann stellt sich das Windrad immer Quer zum Wind. Vor aufnahme der Normalbetriebes muss die Mechanik wieder eingekoppelt werden über einen Hebel am Fuß Turm des Windrades. Ohne Fehler ist das auch der Stop-Betrieb wenn keine Energie erzeugt werden soll aber mit Schutz für die Anlage. Wenn jemand diesen Turm betritt muss dieser Wissen was er tut und kann über den Schlüsselschalter am Schaltschrank "Wartung" die Mechanische Regelung sowie den Drehmechanismuss außer kraft setzen, damit bei Windrichtungsänderung das Windrad sich nicht mehr bewegen kann und Personen auf dem Turm gefährdet werden. Die Entscheidung ob man das bei gegebener Weterlage tuen kann liegt beim Fachpersonal. Dabei wird die mechanische Regelung ausgekoppelt und ca. 10s Später die Verriegelung des Drehmechanismus aktiviert. (Zeitverzögert damit das Windrad sich quer zum wind ausrichten kann) Die Luke zum Turm ist mit einem Schloss gesichert, und wird mit einer Feder leicht aufgedrückt um eine Meldung an den schaltschrank zu geben das sie nur dann geschlossen ist wenn auch das Schloss verschlossen wurde. Auf jeden Fall ist das Schalten in den Wartungsmodus anschließend eine gefahr für die Windkraftanlage da diese nicht selbstständig in den Normalbetrieb oder Stopbetrieb zurückschalten kann, also die verriegelung des Drehmechanismus deaktivieren kann. Der Wartungsmodus wird durch einen Zyklischen Signalton am Schaltschrank signalisiert. Es darf vom Fachpersonal also nur nicht vergessen werden den Wartungsmodus zu entfernen nach getaner Arbeit auf dem Turm und die Luke muss wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. Ich habe vor 9 monaten einen Datenlogger für die Winddaten am zukünftigen Standort installiert und muss sagen das ganze ist äußerst dynamisch z.B. mittlere Windstärke 4m/s Böhen 12m/s. Ob eine Messung mit Anemometer ggf. ein Schalten in den Wartungsmodus verhindern soll macht kurze Wartungen z.B. Schmieren oder Ähnliches zu einer Geduldsprobe. Die Mechanische festigkeit verträgt auch ein stehendes Windrad voll im Wind mit ca. 28m/s bevor es für den Turm und das Windrad gefährlich wird. ( Rechnerische Festigkeit mit Sicherheit ) Somit möchte ich das der Not-Aus den Stop-Modus auslößt und die Windkraftanlage dadurch nur in einen Sicheren Modus wechselt, Dreht sich immer Quer zum Wind, da Sich ja außer im Wartungsmodus keiner auf dem Turm befinden kann. Der Wartungsmodus sperrt dann auch den Not-Aus Modus. Da zusätzlich die verriegelung des Drehmechanismus aktiv ist.
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mach Dich schlau unter welche Richtlinie die Windanlage fällt. Handelt es sich um eine Maschine? -> Maschinenrichtlinie -> Risikoanalyse -> Sicherheitsfunkionen definieren -> Realisieren nach EN61062 oder EN13849 -> TÜV Abnahme. Mach Dich schlau, ob für Windanlagen es eine Typ C Norm gibt. Das wird Dir viele Realisierungsentscheidungen vorwegnehmen. NOTAUS darf keine Sicherheitsfunktion ersetzen und ist ergänzend da. Notaus schützt vor elektrischen Gefahren. Evtl. brauchst Du auch separate Nothalt Funktion. Wie gesagt, macht Dich da schlau was auf so eine Anlage zutrifft. Und hole möglichst frühzeitig TÜV ins Boot. Die sind dazu da Dich zu beraten.
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