Frage bezüglich Patent

Gast #4335447
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Hallo Leute,

Verkaufe seit etwa 3 Jahren ein Produkt, welches es in dieser Form noch 
nicht
gegeben hat.
Damals haben wir diskutiert, ob eine Patentanmeldung Sinn machen würde.
Wir liessen es damals mal offen.
Nun kommt ein Mitbewerber mit dem ziemlich gleichen (schon sehr sehr 
gleichen!!)
Produkt auf dem Markt.
Auf seiner Homepage meldet er grossartig: Zum Patent angemeldet.

Wie sieht das nun rechtlich aus?

mfG
Frogg
#4335452
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Soweit ich weiß bleibt in dem Fall nur ein Einspruch und das Aufzeigen, 
dass er das Produkt nicht erfunden hat. Voraussetzung für ein Patent ist 
schließlich, dass es sowas vorher noch nicht gab. Sonst kann es 
widerrufen werden.
Dazu müsstet ihr aber wohl einen Patentanwalt aufsuchen.
Gast #4335466
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Du hast kein Patent, auch kein Gebrauchsmuster angemeldet, und auch die 
"Innereien" nicht veröffentlicht?

Der Kerngedanke des dt. Patentrechts ist: Du verzichtest auf 
Geheimniskrämerei und veröffentlichst, wie dein Gerät funktioniert. Im 
Gegenzug kriegst du ein exklusives Vermarktungsrecht.

Darauf hast du verzichtet, hast also auf deine Geheimhaltung vertraut. 
Dass diese nicht ausgereicht hast, merkst du nun, weil ja trotzdem 
jemand das Gerät nachbauen konnte.
==> Glücksspiel mit hohem Einsatz, du hast verloren.

Evtl. noch möglich:

Schnell in den USA dein Patent anmelden (dort gilt "wer hat's zuerst 
erfunden", und das kannst du nachweisen, wenn du den ersten Verkauf von 
vor 3 Jahren belegen kannst).
Dann mit dem US-Patent im Rücken das deutsche Patent anfechten.
Gast #4335472
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Das Patent ist auch ohne amerikanisches Patent im Rücken anfechtbar.
Voraussetzung für ein Patent ist Neuheit, das heißt sobald irgendwo eine 
vergleichbare technische Lösung "veröffentlicht" wurde (darunter dürften 
auch Werbeanzeigen u.Ä. von dir fallen) ist die Lösung nicht mehr 
patentierbar.
Das musst du natürlich irgendwie nachweisen.
Du kannst während des Genehmigungsprozesses recht einfach Widerspruch 
einlegen. Nach Erteilung des Patents ist eine Anfechtung deutlich 
aufwändiger.
Im Zweifelsfall 'nen Patentanwalt aufsuchen und den Widerspruch regeln 
lassen.
#4335645
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Felix A. schrieb:
> Soweit ich weiß bleibt in dem Fall nur ein Einspruch und das Aufzeigen,
> dass er das Produkt nicht erfunden hat. Voraussetzung für ein Patent ist
> schließlich, dass es sowas vorher noch nicht gab. Sonst kann es
> widerrufen werden.
> Dazu müsstet ihr aber wohl einen Patentanwalt aufsuchen.

sicher?

1. Satz hier:
https://en.wikipedia.org/wiki/Prior_art

Voraussetzung schein eher zu sein, dass das nicht vorher ÖFFENTLICH 
bekannt gegeben wurde wie das "Ding" funktioniert..

IANAL
#4335781
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Robert L. schrieb:
> Voraussetzung schein eher zu sein, dass das nicht vorher ÖFFENTLICH
> bekannt gegeben wurde wie das "Ding" funktioniert..

Es sei denn, die Funktion geht schon aus dem Produkt, das 
veröffentlicht/verkauft wird, direkt hervor. Dann kann es niemand mehr 
patentieren (aber jeder darf es nachbauen, wenn es nicht anderweitig, 
z.B. durch Musterschutz geschützt ist).

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