Hallo Leute, Verkaufe seit etwa 3 Jahren ein Produkt, welches es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Damals haben wir diskutiert, ob eine Patentanmeldung Sinn machen würde. Wir liessen es damals mal offen. Nun kommt ein Mitbewerber mit dem ziemlich gleichen (schon sehr sehr gleichen!!) Produkt auf dem Markt. Auf seiner Homepage meldet er grossartig: Zum Patent angemeldet. Wie sieht das nun rechtlich aus? mfG Frogg
Soweit ich weiß bleibt in dem Fall nur ein Einspruch und das Aufzeigen, dass er das Produkt nicht erfunden hat. Voraussetzung für ein Patent ist schließlich, dass es sowas vorher noch nicht gab. Sonst kann es widerrufen werden. Dazu müsstet ihr aber wohl einen Patentanwalt aufsuchen.
Kommt auf den Hauptanspruch seines Patents an. Wenn der nicht haltbar ist, weil es zum Zeitpunkt der Anmeldung nichts neuartiges war und keine "erfinderische Tätigkeit" nachweisbar ist, ist sein Patent wertlos und es gibt für euch nichts zu befürchten, außer ggf. einem Rechtsstreit, den ihr gewinnen werdet.
Du hast kein Patent, auch kein Gebrauchsmuster angemeldet, und auch die "Innereien" nicht veröffentlicht? Der Kerngedanke des dt. Patentrechts ist: Du verzichtest auf Geheimniskrämerei und veröffentlichst, wie dein Gerät funktioniert. Im Gegenzug kriegst du ein exklusives Vermarktungsrecht. Darauf hast du verzichtet, hast also auf deine Geheimhaltung vertraut. Dass diese nicht ausgereicht hast, merkst du nun, weil ja trotzdem jemand das Gerät nachbauen konnte. ==> Glücksspiel mit hohem Einsatz, du hast verloren. Evtl. noch möglich: Schnell in den USA dein Patent anmelden (dort gilt "wer hat's zuerst erfunden", und das kannst du nachweisen, wenn du den ersten Verkauf von vor 3 Jahren belegen kannst). Dann mit dem US-Patent im Rücken das deutsche Patent anfechten.
Das Patent ist auch ohne amerikanisches Patent im Rücken anfechtbar. Voraussetzung für ein Patent ist Neuheit, das heißt sobald irgendwo eine vergleichbare technische Lösung "veröffentlicht" wurde (darunter dürften auch Werbeanzeigen u.Ä. von dir fallen) ist die Lösung nicht mehr patentierbar. Das musst du natürlich irgendwie nachweisen. Du kannst während des Genehmigungsprozesses recht einfach Widerspruch einlegen. Nach Erteilung des Patents ist eine Anfechtung deutlich aufwändiger. Im Zweifelsfall 'nen Patentanwalt aufsuchen und den Widerspruch regeln lassen.
Felix A. schrieb: > Soweit ich weiß bleibt in dem Fall nur ein Einspruch und das Aufzeigen, > dass er das Produkt nicht erfunden hat. Voraussetzung für ein Patent ist > schließlich, dass es sowas vorher noch nicht gab. Sonst kann es > widerrufen werden. > Dazu müsstet ihr aber wohl einen Patentanwalt aufsuchen. sicher? 1. Satz hier: https://en.wikipedia.org/wiki/Prior_art Voraussetzung schein eher zu sein, dass das nicht vorher ÖFFENTLICH bekannt gegeben wurde wie das "Ding" funktioniert.. IANAL
Frogg schrieb: > Wie sieht das nun rechtlich aus? 1. Geh zum Patentanwalt. Da gibts SEHR viele Feinheiten. 2. Wenn du ne grobe Einschätzung von anderen nicht-Fachleuten willst: Poste KONKRET um was es geht.
Robert L. schrieb: > Voraussetzung schein eher zu sein, dass das nicht vorher ÖFFENTLICH > bekannt gegeben wurde wie das "Ding" funktioniert.. Es sei denn, die Funktion geht schon aus dem Produkt, das veröffentlicht/verkauft wird, direkt hervor. Dann kann es niemand mehr patentieren (aber jeder darf es nachbauen, wenn es nicht anderweitig, z.B. durch Musterschutz geschützt ist).
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.