Forum: Offtopic Datensammelwut bei SmartTV


von Jeffrey L. (the_dude)


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Guten morgen,
mal als Einstieg:
http://www.computerbase.de/2015-11/verbraucherschutz-nrw-samsung-wegen-datenabfrage-von-smart-tvs-vor-gericht/


Die Verbraucherschutzzentrale NRW verklagt Samsung weil deren Smart-TVs 
ungefragt Benutzerdaten erheben und übermitteln.

Ganz nach dem Motto "We want your soul" (von Klangkarusell, reinhören 
lohnt) wird mittlerweile der Fernseher im Wohnzimmer zur 
Spionagestation.
Meinen Eltern habe ich vor einiger Zeit ein Toshiba-Gerät eingerichtet 
das auch mit elendslanger AGB und Datenschutzerklärung aufwarte, als wir 
das Gerät zum Einrichten das erste mal eingeschalten haben.

Bei Samsung soll es lt. VZ NRW eine Einwilligung über 56 
Bildschirmseiten sein. Das ließt doch kein Schwein durch! und wenn doch? 
dann muss man es dennoch akzeptieren da die Kiste sonst nicht anläuft.

Auf kurz oder lang werden wir in unserem Haushalt auch einen neuen 
benötigen. Internet mit HbbTV wäre schön, vor allem wegen der Mediathek 
der ÖR, dann kann man wirklich selbst bestimmen WAS man WANN schauen 
möchte.
Aber das muss doch auch gehen ohne dass man gleich bis auf die Unterhose 
durchleuchtet wird!?

Da ich nun kein Besitzer eines SmartTVs bin wollte ich mal in die Runde 
fragen, ob das normal ist? ist bei z.B. LG oder Panasonic diese 
Datensammelwut genauso ausgeprägt?
HbbTV war ja wirklich mal als nette Idee gedacht, aber irgendwie haben 
es die Hersteller geschaft, dieses Konzept bis zur untauglichkeit zu 
überladen und mißbrauchen...

von Icke ®. (49636b65)


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Man muß die Kiste doch nicht ans Netzwerk anschließen, dann wird auch 
nichts übermittelt.
Die Erhebung von Benutzerdaten hat sich mittlerweile überall etabliert. 
Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig 
jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. In 10 
Jahren kann man wahrscheinlich nicht mal mehr eine Kugel Eis kaufen, 
ohne sich beim Verkäufer zu registrieren.

von Axel L. (axel_5)


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Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry 
PI2 mit OSMC.

Da fragt einen dann keiner was ab, man hat es unter Kontrolle und es 
gibt regelmässige Updates. Und es gibt so schöne Addons wie Gemini oder 
Phoenix, die einem ganz andere Welten eröffnen, auf die die Smart TV 
niemals Zugriff bekommen.

Gruss
Axel

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig
> jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen.

Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und 
anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht 
oder geschickt?

Ich wäre allerdings nicht erstaunt, wenn das Gericht angesichts dieser 
56 Seiten ebenfalls Probleme für den Verbraucher erkennt.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Icke ®. schrieb:
> Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig
> jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen.

Ja, da gebe ich Dir Recht!
Aber es ist doch eignetlich eine Unding, dass man die Inanspruchnahme 
eines eigentlich kostenlosen* Services des Senders , mit einer 
Registrierung und Datenpreisgabe an den Gerätehersteller bezahlt.

Die ARD bietet mir was an, was ich aber nur verwenden kann, wenn ich 
gegenüber Samsung und Co die Hosen runter lasse!?


*Kostenlos ist relativ, ich bezahle schließlich Rundfunkgebühren...

von (prx) A. K. (prx)


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Man könnte das natürlich mal bei den üblichen Händlern ausprobieren: 
Wenn man sich nach ellenlanger Beratung für eine Gerät entschieden hat, 
dann fragt man den Händler nach den AGB, setzt sich in den Laden und 
liest den Wisch in aller Ausführlichkeit durch.

Zunächst einmal fragt man natürlich nach einer Lupe, weil anders nicht 
lesbar. Dann fragt man ihn 2x pro Seite, was die Klausel <soundso> denn 
eigentlich bedeutet.

von Peter D. (peda)


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Einen TV ohne Smart kriegt man kaum noch.
Aber Du mußt ihn ja nicht ans Internet anschließen.
Internet mache ich am PC mit Maus und Tastatur. Geht viel schneller und 
ist viel bequemer.
Und wenn man will, kann man ja den TV als PC-Monitor benutzen.

Ich gehöre noch zu der alten Generation, die Geräte nur für das 
benutzen, wofür sie gedacht sind (TV zum Fernsehen, Stereoanlage zum 
Musik hören, Toaster zum Toasten usw.).
Universalgeräte können nämlich nichts richtig gut, sind aber viel zu 
kompliziert in der Bedienung.

von (prx) A. K. (prx)


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Jeffrey L. schrieb:
> Die ARD bietet mir was an, was ich aber nur verwenden kann, wenn ich
> gegenüber Samsung und Co die Hosen runter lasse!?

TV-Programm per Videotext oder EPG gibts bestimmt auch ohne blanken 
Hintern.

von Jeffrey L. (the_dude)


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A. K. schrieb:
> Zunächst einmal fragt man natürlich nach einer Lupe, weil anders nicht
> lesbar. Dann fragt man ihn 2x pro Seite, was die Klausel <soundso> denn
> eigentlich bedeutet. Nach einigen Kunden dieser Art verkauft der
> freiwillig keine solchen TVs mehr. ;-)

Das trifft dann natürlich auch genau den Richtigen, der an dem ganzen 
Schlamassel schuld ist! :-(

Samsung ist es "scheißegal", was Du, ich, wir davon halten. Es gibt 
genügend Schaafe die den Großkonzernen die Kohle in den Rachen 
schmeisen.
Und wenn der TV-Müller in Hintertupfingen den Laden schließen muss, 
bekommt das Samsung nicht einmal mit...

von (prx) A. K. (prx)


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Peter D. schrieb:
> Aber Du mußt ihn ja nicht ans Internet anschließen.

Und das im kommenden Zeitalter des Internet der Dinge... ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Jeffrey L. schrieb:
> Das trifft dann natürlich auch genau den Richtigen, der an dem ganzen
> Schlamassel schuld ist! :-(

Ja, klar. Aber stell dir mal vor, alle Leute machen das im Mediamarkt. 
Und lehnen jeden TV ab, bei dem der Verkäufer die AGB nicht erklären 
kann. Das tät schon Folgen haben.

Mindestens gäbs dann genug Stellen für arbeitslose Juristen. Als 
AGB-Berater bei Mediamarkt/Saturn. ;-)

von Jeffrey L. (the_dude)


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A. K. schrieb:
> TV-Programm per Videotext oder EPG gibts bestimmt auch ohne blanken
> Hintern.

(Videotext || EPG) != TV-Programm
HbbTV = pow(TV-Programm, 2);     // meine eigene Meinung....

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und
> anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht
> oder geschickt?

Die Entscheidung muß jeder für sich selbst treffen. Will ich die 
Funktion nutzen und meine Daten rausrücken oder will ich das nicht? Wie 
schon gesagt wurde, muß man entweder seine Zustimmung geben oder auf die 
Nutzung verzichten, Punkt. Bei der Playstation ist mir bspw. egal, ob 
Sony Statistik darüber führt, welche Spiele ich zocke. Darüber hinaus 
erfahren sie nichts persönliches von mir. Guthaben für das PSN lade ich 
nur über Prepaid-Karten auf, also anonym.
Anders bei Smartphone-Apps oder PC-Software. Dort lese ich mir sehr wohl 
die AGB durch und wenn sie mir nicht passen, dann verzichte ich dankend.
TVs ohne Smart gibts fast nicht mehr zu kaufen. Also stöpsel ich den 
entweder nicht ins LAN oder verhindere zumindest per Firewall-Regel, daß 
er nach draußen schwatzt. DLNA u.ä. läßt sich im letzteren Fall noch 
netzintern nutzen, Webangebote halt nicht.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Die Entscheidung muß jeder für sich selbst treffen.

Um diese Entscheidung treffen zu können braucht man aber das Wissen, 
welche Funktion welche Auswirkungen hat. Und die hat man bei solchen AGB 
realistischerweise nicht, es sei denn es gibt einer übersichtliche 
Kurzfassung oder eine separate klare Dateschutzerklärung.

von (prx) A. K. (prx)


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Jeffrey L. schrieb:
> (Videotext || EPG) != TV-Programm
> HbbTV = pow(TV-Programm, 2);     // meine eigene Meinung....

Hast du das auch in verständlicher Form für Leute, deren Fernseher nun 
schon ein Jahrzehnt auf dem Buckel und kein Internet hat? ;-)

Also ist das für irgendwas nützlich und unverzichtbar (ausser für 
Samsung&Co), oder bloss wieder irgendein Gimmick mit viel Fenstern und 
Farben?

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> Um diese Entscheidung treffen zu können braucht man aber das Wissen,
> welche Funktion welche Auswirkungen hat.

Das mag sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe bzw. Schaden nicht. 
Wenn ich nicht verstehe, was da geschrieben steht, und trotzdem meine 
Zustimmung gebe, dann muß ich eben mit den Konsequenzen leben. Früher 
haben die Leute auch schon blindlings Unterschriften geleistet, um in 
den Genuß von "Geschenken" zu kommen und hatten dann ein 
Zeitschriftenabo am Hals. Beim nächsten Mal waren sie dann vorsichtiger. 
Der Unterschied besteht darin , daß heute die Hemmschwelle um 
Größenordnungen niedriger liegt, weil bloß noch ein Button zu klicken 
ist und der Preis "nur" die persönlichen Daten sind.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Das mag sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe bzw. Schaden nicht.

Stimmt juristisch tatsächlich nur teilweise.

In diesem Fall geht es aber eher um Zumutbarkeit. AGB müssen für den 
adressierten Kunden zumutbar sein.

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> AGB müssen für den adressierten Kunden zumutbar sein.

Wer definiert, welcher Inhalt zumutbar ist oder nicht?

Das BGB schreibt lediglich vor, daß es dem Verbraucher möglich sein muß:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

"in zumutbarer Weise...
...von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen"

Aber nicht, daß er den Inhalt ohne Bemühung von Gehirnschmalz auch 
verstehen muß.

In diesem speziellen Fall wäre es m.E. jedoch fraglich, ob die Form der 
Kenntnisnahme zumutbar ist. Der Fernseher wurde schließlich mit einer 
Funktion verkauft, für deren Nutzung eine Zustimmung der AGB notwendig 
ist, die der Kunde aber erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt, nämlich 
wenn er die Kiste einschaltet. Demnach könnte der Dude durchaus auf 
Rücknahme des Gerätes oder Kaufpreisminderung bestehen, wenn er die 
Smartfunktion nicht ohne Zustimmung nutzen kann.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Wer definiert, welcher Inhalt zumutbar ist oder nicht?

Die Gerichte.

von Michael M. (do7tla)


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A. K. schrieb:
> Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und
> anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht
> oder geschickt?

Oftmals ist es leider so das diese AGBs in Englisch verfasst sind.
Und nicht jeder kann Englisch verstehen.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Aber nicht, daß er den Inhalt ohne Bemühung von Gehirnschmalz auch
> verstehen muß.

Doch. Denn RTL-Zuschauer gehören auch zu den Kunden solcher Geräte.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael M. schrieb:
> Oftmals ist es leider so das diese AGBs in Englisch verfasst sind.
> Und nicht jeder kann Englisch verstehen.

Whatsapp hat dafür einen hinter die Löffel bekommen:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20O%2044/13

"... hat der Kläger ferner einen Anspruch darauf, dass die Beklagte es 
unterlässt, deutschen Verbrauchern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
(AGB) nur in englischer Sprache anzubieten."

von Jeffrey L. (the_dude)


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A. K. schrieb:
> Jeffrey L. schrieb:
>> (Videotext || EPG) != TV-Programm
>> HbbTV = pow(TV-Programm, 2);     // meine eigene Meinung....
>
> Hast du das auch in verständlicher Form für Leute, deren Fernseher nun
> schon ein Jahrzehnt auf dem Buckel und kein Internet hat? ;-)
>
> Also ist das für irgendwas nützlich und unverzichtbar (ausser für
> Samsung&Co), oder bloss wieder irgendein Gimmick mit viel Fenstern und
> Farben?

Ja natürlich, sorry.
HbbTV ist quasi der Zugriff auf die Sender-Mediathek übers Internet. So 
wie die Mediathek-App für das Smartphone, nur eben vom Sofa aus in Groß 
auf 40 zoll.


Ich finde das sehr praktisch da man die sendereigenen Produktionen zu 
jeder beliebigen Zeit schauen kann. Wenn nichts im Programm läuft sucht 
man sich eben eine Doku oder Reportage in der Mediathek aus, welche auf 
dem Sender gestern Nacht um halb drei lief...

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> Die Gerichte.

Richtig. Und zwar in Einzelfallentscheidungen. Sprich, jeder 
AGB-Nichtversteher müßte individuell klagen.

A. K. schrieb:
> Doch. Denn RTL-Zuschauer gehören auch zu den Kunden solcher Geräte.

Denen entsteht keinen Schaden. Im Gegenteil, der Smart-TV hebt den 
Durchschnitts-IQ im Haushalt deutlich an...

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wer Whatsapp und Facebook nutzt dem sollte es doch ...egal sein, wenn 
sein Fernsehr eine Statistik erhebt, welche Sender er gerne schaut =)

Und BTW. Wenn Apple für's IPhone mal wieder ein neues Update rausbringt, 
muss man auch jedes mal einer AGB zustimmen.

Natürlich ist es nervig und unschön, aber das ist halt der Preis den man 
zu zahlen hat, wenn man mit einem Telefon im internet Surft oder mit 
einem Fernsehr.

Was ich schlimmer finde, das sich keine Sau über die 
Vorratsdatenspeicherung der Regierung aufregt, die zum Ziele der 
Terrorrismusbekämpfung stattfindet.

Hier wird doch jeder Bürger erstmal grundsätzlich zum Verbrecher 
gestempelt, früher war das glaube ich andersrum.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Richtig. Und zwar in Einzelfallentscheidungen. Sprich, jeder
> AGB-Nichtversteher müßte individuell klagen.

Oder beispielsweise stellvertretend eine Verbraucherzentrale, wie in 
oben aufgeführten Whatsapp-Fall.

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> wie in oben aufgeführten Whatsapp-Fall.

Da geht es aber auch nicht um den Inhalt, sondern die Zumutbarkeit der 
Kenntnisnahme.

von Paul B. (paul_baumann)


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Man könnte doch die AGB auch im in einem Speicher im Gerät ablegen und 
in der Art von Videotext anzeigen. Bei dem aktuellen Fernsehprogramm ist 
das Lesen der AGB bestimmt die interessantere Tätigkeit.

MfG Paul

von (prx) A. K. (prx)


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Sven L. schrieb:
> Was ich schlimmer finde, das sich keine Sau über die
> Vorratsdatenspeicherung der Regierung aufregt, die zum Ziele der
> Terrorrismusbekämpfung stattfindet.

Da regen sich jedesmal Leute drüber auf. Das geht auch jedesmal vor 
Gericht. Nur ist letzterer Schritt erst möglich, wenn das Gesetz durch 
ist. Das ist das Prinzip dieses Verfahrens. Es wird nach Abschuss durch 
das BVerfG oder dem EuGH einfach immer wieder neu mit kosmetischen 
Korrekturen verabschiedet und ist dadurch erst einmal wieder wirksam.

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Da geht es aber auch nicht um den Inhalt, sondern die Zumutbarkeit der
> Kenntnisnahme.

Ich dachte, darum ginge in unserer Diskussion.

Der Inhalt ist eine andere Baustelle. Nur spielt er bei unzumutbaren AGB 
erst einmal keine wesentliche Rolle, falls eine Zustimmung deshalb als 
nicht erfolgt gilt.

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> Der Inhalt ist eine andere Baustelle. Nur spielt er bei unzumutbaren AGB
> erst einmal keine wesentliche Rolle, falls eine Zustimmung deshalb als
> nicht erfolgt gilt.

Vorsicht, nicht durcheinander würfeln. Im BGB ist klar geregelt, daß dem 
Verbraucher VOR dem Kauf bzw. Vertragsabschluß die AGB in zumutbarer 
Weise mitgeteilt werden müssen. Unzumutbar ist bspw., wie bei Whatsapp, 
einem deutschen Kunden ausschließlich englische Texte zu präsentieren 
oder die AGB in Textform innerhalb der Verpackung beizulegen, mit deren 
Öffnen bereits die Zustimmung erfolgen soll, wie dies bei diversen 
Softwareprodukten versucht wurde. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen 
§305 BGB vor.
Das BGB regelt aber NICHT, daß jedermann, einschließlich IQ-20er 
Horst-Kevin Kassupke, die juristische Bedeutung der AGB-Texte 
vollständig verstehen muß. Das würde gar nicht funktionieren, weil sich 
ansonsten jeder Kläger dumm stellen könnte. Er muß lediglich im Vorfeld 
die Chance zum "Nö, will ich nicht." bekommen, weil er die AGB entweder 
nicht versteht oder sie ablehnt.

Im o.g. Fall hat Samsung dem Nutzer nicht die Möglichkeit gegeben, VOR 
dem Kauf die Nutzungsbedingungen für den Smarthub einzusehen, die werden 
erst auf dem Bildschirm angezeigt. Somit dürfte §305 BGB greifen.

von Axel G. (axelg) Benutzerseite


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Axel L. schrieb:
> Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry
> PI2 mit OSMC.

Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du 
einfach eines genommen?

von (prx) A. K. (prx)


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Icke ®. schrieb:
> Das BGB regelt aber NICHT, daß jedermann, einschließlich IQ-20er
> Horst-Kevin Kassupke, die juristische Bedeutung der AGB-Texte
> vollständig verstehen muß.

"Wenn AGB insgesamt zu lang sind, kann dem Kunden das Lesen der ganzen 
Bestimmungen häufig nicht mehr zugemutet werden. Dann entfalten die AGB 
insgesamt keine Wirkung."

http://heftarchiv.internetworld.de/2011/Ausgabe-06-2011/Die-AGB-Spielregeln

von Axel L. (axel_5)


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Axel G. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry
>> PI2 mit OSMC.
>
> Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du
> einfach eines genommen?

OSMC basiert ja auch auf Kodi. Hatte beide (Openelec und OSMC) getestet 
und bin dann bei OSMC (bzw. dem Vorgänger) hängengeblieben, weil das vor 
einem Jahr auf dem PI 1 etwas besser lief. Wenn ich mich richtig 
erinnere, konnte man damals OSMC bereits auf dem USB Stick installieren, 
was auf dem PI 1 stabiler lief.

Jetzt auf dem PI2 ist das nicht mehr so kritisch.

Noch ein Kommentar zum Thema Smart TV. Mein Blueray Player mit Smart TV 
Funktionalität ist mal gerade 4 Jahre alt, da hat die Smart 
Funktionalität dann schon stark nachgelassen, weil es für die Apps keine 
Updates mehr gibt. Sobald Youtube die API ändert, steht man da mit 
seinem smarten TV.

Gruss
Axel

von Joachim B. (jar)


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A. K. schrieb:
> Whatsapp hat dafür einen hinter die Löffel bekommen:

ich hasse whatsapp.....

ich gehe schon sorgfältig mit meine Daten um, aber alle in meinem 
Umkreis nutzen whatsapp und erlaubt natürlich das whatsapp deren 
Telefonbücher und Adressen nutzt was zu Folge hat das nun whatsapp alles 
von mir weiss und ich denen nie übermittelt hatte, wie ist das da mit 
Datenschutz. Solche Dienste gehören schon deswegen verboten weil man 
seine Daten nicht mehr gezielt freigeben kann.

von Michael B. (laberkopp)


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Icke ®. schrieb:
> Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig
> jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen.

Hallo, die Fernseher kosten Geld, und nicht zu knapp.

Die billigen Fernseher haben das Datensammelproblem eher nicht.

von Peter D. (peda)


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Jeffrey L. schrieb:
> HbbTV ist quasi der Zugriff auf die Sender-Mediathek übers Internet.

Ich kann nichts dazu finden, ob mein BD-F8500 sowas kann.
Dazu müßte man wohl erst das Gerät bei Samsung anmelden, dazu habe ich 
keine Lust.
Da er einen Twin-Tuner hat, kann ich aber 2 Sendungen gleichzeitig 
aufnehmen und später ansehen.
Auch ist die Qualität bei den HD-ÖRs besser, als in der Mediathek.
Man muß allerdings beachten, daß Aufnahmen nur auf dem Aufnahmegerät 
abgespielt werden können, d.h. auch nicht auf baugleichen Geräten.

von Icke ®. (49636b65)


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A. K. schrieb:
> http://heftarchiv.internetworld.de/2011/Ausgabe-06...

Da sind wir trotzdem wieder am Ausgangspunkt, denn in keinem Gesetz 
steht, wieviele Seiten Text oder welchen Grundwortschatz die AGB 
enthalten dürfen. Der Richter muß pro Fall entscheiden, was zumutbar 
ist.

Michael B. schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig
>> jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen.
>
> Hallo, die Fernseher kosten Geld, und nicht zu knapp.

Um so schlimmer, daß sich die Datensammelei auch auf Bezahlprodukte 
ausweitet.
Was ich aber eigentlich meine, das Nutzerverhalten hat diese Zustände 
mit zu verantworten.

von Georg W. (gaestle)


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Mit HbbTV erfährt der Sender immer wenn ein Zuschauer sich zuschaltet. 
Einfach weil der Fernseher eine HTML-Seite abruft.

Wer wirklich anonym fernsehen will muss die AGB abnicken, eventuelle 
Updates ziehen und dann die Adresse des Fernsehers im Router sperren. In 
die Mediatheken kommt man auch via PC. Oder man spendiert für ein paar 
10 Euro eine Empfangskarte und schneidet die interessanten Sendungen 
direkt in HD mit. Diese liegen dann als bearbeitbarer Transportstrom vor 
und lassen sich auch unterwegs am Laptop anschauen.

von Axel G. (axelg) Benutzerseite


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Axel L. schrieb:
> Axel G. schrieb:
>> Axel L. schrieb:
>>> Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry
>>> PI2 mit OSMC.
>>
>> Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du
>> einfach eines genommen?
>
> OSMC basiert ja auch auf Kodi. Hatte beide (Openelec und OSMC) getestet
> und bin dann bei OSMC (bzw. dem Vorgänger) hängengeblieben, weil das vor
> einem Jahr auf dem PI 1 etwas besser lief. Wenn ich mich richtig
> erinnere, konnte man damals OSMC bereits auf dem USB Stick installieren,
> was auf dem PI 1 stabiler lief.
>
> Jetzt auf dem PI2 ist das nicht mehr so kritisch.

Dann werde ich jetzt würfeln :)

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