Guten morgen, mal als Einstieg: http://www.computerbase.de/2015-11/verbraucherschutz-nrw-samsung-wegen-datenabfrage-von-smart-tvs-vor-gericht/ Die Verbraucherschutzzentrale NRW verklagt Samsung weil deren Smart-TVs ungefragt Benutzerdaten erheben und übermitteln. Ganz nach dem Motto "We want your soul" (von Klangkarusell, reinhören lohnt) wird mittlerweile der Fernseher im Wohnzimmer zur Spionagestation. Meinen Eltern habe ich vor einiger Zeit ein Toshiba-Gerät eingerichtet das auch mit elendslanger AGB und Datenschutzerklärung aufwarte, als wir das Gerät zum Einrichten das erste mal eingeschalten haben. Bei Samsung soll es lt. VZ NRW eine Einwilligung über 56 Bildschirmseiten sein. Das ließt doch kein Schwein durch! und wenn doch? dann muss man es dennoch akzeptieren da die Kiste sonst nicht anläuft. Auf kurz oder lang werden wir in unserem Haushalt auch einen neuen benötigen. Internet mit HbbTV wäre schön, vor allem wegen der Mediathek der ÖR, dann kann man wirklich selbst bestimmen WAS man WANN schauen möchte. Aber das muss doch auch gehen ohne dass man gleich bis auf die Unterhose durchleuchtet wird!? Da ich nun kein Besitzer eines SmartTVs bin wollte ich mal in die Runde fragen, ob das normal ist? ist bei z.B. LG oder Panasonic diese Datensammelwut genauso ausgeprägt? HbbTV war ja wirklich mal als nette Idee gedacht, aber irgendwie haben es die Hersteller geschaft, dieses Konzept bis zur untauglichkeit zu überladen und mißbrauchen...
Man muß die Kiste doch nicht ans Netzwerk anschließen, dann wird auch nichts übermittelt. Die Erhebung von Benutzerdaten hat sich mittlerweile überall etabliert. Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. In 10 Jahren kann man wahrscheinlich nicht mal mehr eine Kugel Eis kaufen, ohne sich beim Verkäufer zu registrieren.
Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry PI2 mit OSMC. Da fragt einen dann keiner was ab, man hat es unter Kontrolle und es gibt regelmässige Updates. Und es gibt so schöne Addons wie Gemini oder Phoenix, die einem ganz andere Welten eröffnen, auf die die Smart TV niemals Zugriff bekommen. Gruss Axel
Icke ®. schrieb: > Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig > jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht oder geschickt? Ich wäre allerdings nicht erstaunt, wenn das Gericht angesichts dieser 56 Seiten ebenfalls Probleme für den Verbraucher erkennt.
Icke ®. schrieb: > Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig > jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. Ja, da gebe ich Dir Recht! Aber es ist doch eignetlich eine Unding, dass man die Inanspruchnahme eines eigentlich kostenlosen* Services des Senders , mit einer Registrierung und Datenpreisgabe an den Gerätehersteller bezahlt. Die ARD bietet mir was an, was ich aber nur verwenden kann, wenn ich gegenüber Samsung und Co die Hosen runter lasse!? *Kostenlos ist relativ, ich bezahle schließlich Rundfunkgebühren...
Man könnte das natürlich mal bei den üblichen Händlern ausprobieren: Wenn man sich nach ellenlanger Beratung für eine Gerät entschieden hat, dann fragt man den Händler nach den AGB, setzt sich in den Laden und liest den Wisch in aller Ausführlichkeit durch. Zunächst einmal fragt man natürlich nach einer Lupe, weil anders nicht lesbar. Dann fragt man ihn 2x pro Seite, was die Klausel <soundso> denn eigentlich bedeutet.
Einen TV ohne Smart kriegt man kaum noch. Aber Du mußt ihn ja nicht ans Internet anschließen. Internet mache ich am PC mit Maus und Tastatur. Geht viel schneller und ist viel bequemer. Und wenn man will, kann man ja den TV als PC-Monitor benutzen. Ich gehöre noch zu der alten Generation, die Geräte nur für das benutzen, wofür sie gedacht sind (TV zum Fernsehen, Stereoanlage zum Musik hören, Toaster zum Toasten usw.). Universalgeräte können nämlich nichts richtig gut, sind aber viel zu kompliziert in der Bedienung.
Jeffrey L. schrieb: > Die ARD bietet mir was an, was ich aber nur verwenden kann, wenn ich > gegenüber Samsung und Co die Hosen runter lasse!? TV-Programm per Videotext oder EPG gibts bestimmt auch ohne blanken Hintern.
A. K. schrieb: > Zunächst einmal fragt man natürlich nach einer Lupe, weil anders nicht > lesbar. Dann fragt man ihn 2x pro Seite, was die Klausel <soundso> denn > eigentlich bedeutet. Nach einigen Kunden dieser Art verkauft der > freiwillig keine solchen TVs mehr. ;-) Das trifft dann natürlich auch genau den Richtigen, der an dem ganzen Schlamassel schuld ist! :-( Samsung ist es "scheißegal", was Du, ich, wir davon halten. Es gibt genügend Schaafe die den Großkonzernen die Kohle in den Rachen schmeisen. Und wenn der TV-Müller in Hintertupfingen den Laden schließen muss, bekommt das Samsung nicht einmal mit...
Peter D. schrieb: > Aber Du mußt ihn ja nicht ans Internet anschließen. Und das im kommenden Zeitalter des Internet der Dinge... ;-)
Jeffrey L. schrieb: > Das trifft dann natürlich auch genau den Richtigen, der an dem ganzen > Schlamassel schuld ist! :-( Ja, klar. Aber stell dir mal vor, alle Leute machen das im Mediamarkt. Und lehnen jeden TV ab, bei dem der Verkäufer die AGB nicht erklären kann. Das tät schon Folgen haben. Mindestens gäbs dann genug Stellen für arbeitslose Juristen. Als AGB-Berater bei Mediamarkt/Saturn. ;-)
A. K. schrieb: > TV-Programm per Videotext oder EPG gibts bestimmt auch ohne blanken > Hintern. (Videotext || EPG) != TV-Programm HbbTV = pow(TV-Programm, 2); // meine eigene Meinung....
A. K. schrieb: > Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und > anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht > oder geschickt? Die Entscheidung muß jeder für sich selbst treffen. Will ich die Funktion nutzen und meine Daten rausrücken oder will ich das nicht? Wie schon gesagt wurde, muß man entweder seine Zustimmung geben oder auf die Nutzung verzichten, Punkt. Bei der Playstation ist mir bspw. egal, ob Sony Statistik darüber führt, welche Spiele ich zocke. Darüber hinaus erfahren sie nichts persönliches von mir. Guthaben für das PSN lade ich nur über Prepaid-Karten auf, also anonym. Anders bei Smartphone-Apps oder PC-Software. Dort lese ich mir sehr wohl die AGB durch und wenn sie mir nicht passen, dann verzichte ich dankend. TVs ohne Smart gibts fast nicht mehr zu kaufen. Also stöpsel ich den entweder nicht ins LAN oder verhindere zumindest per Firewall-Regel, daß er nach draußen schwatzt. DLNA u.ä. läßt sich im letzteren Fall noch netzintern nutzen, Webangebote halt nicht.
Icke ®. schrieb: > Die Entscheidung muß jeder für sich selbst treffen. Um diese Entscheidung treffen zu können braucht man aber das Wissen, welche Funktion welche Auswirkungen hat. Und die hat man bei solchen AGB realistischerweise nicht, es sei denn es gibt einer übersichtliche Kurzfassung oder eine separate klare Dateschutzerklärung.
Jeffrey L. schrieb: > (Videotext || EPG) != TV-Programm > HbbTV = pow(TV-Programm, 2); // meine eigene Meinung.... Hast du das auch in verständlicher Form für Leute, deren Fernseher nun schon ein Jahrzehnt auf dem Buckel und kein Internet hat? ;-) Also ist das für irgendwas nützlich und unverzichtbar (ausser für Samsung&Co), oder bloss wieder irgendein Gimmick mit viel Fenstern und Farben?
A. K. schrieb: > Um diese Entscheidung treffen zu können braucht man aber das Wissen, > welche Funktion welche Auswirkungen hat. Das mag sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe bzw. Schaden nicht. Wenn ich nicht verstehe, was da geschrieben steht, und trotzdem meine Zustimmung gebe, dann muß ich eben mit den Konsequenzen leben. Früher haben die Leute auch schon blindlings Unterschriften geleistet, um in den Genuß von "Geschenken" zu kommen und hatten dann ein Zeitschriftenabo am Hals. Beim nächsten Mal waren sie dann vorsichtiger. Der Unterschied besteht darin , daß heute die Hemmschwelle um Größenordnungen niedriger liegt, weil bloß noch ein Button zu klicken ist und der Preis "nur" die persönlichen Daten sind.
Icke ®. schrieb: > Das mag sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe bzw. Schaden nicht. Stimmt juristisch tatsächlich nur teilweise. In diesem Fall geht es aber eher um Zumutbarkeit. AGB müssen für den adressierten Kunden zumutbar sein.
A. K. schrieb: > AGB müssen für den adressierten Kunden zumutbar sein. Wer definiert, welcher Inhalt zumutbar ist oder nicht? Das BGB schreibt lediglich vor, daß es dem Verbraucher möglich sein muß: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html "in zumutbarer Weise... ...von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen" Aber nicht, daß er den Inhalt ohne Bemühung von Gehirnschmalz auch verstehen muß. In diesem speziellen Fall wäre es m.E. jedoch fraglich, ob die Form der Kenntnisnahme zumutbar ist. Der Fernseher wurde schließlich mit einer Funktion verkauft, für deren Nutzung eine Zustimmung der AGB notwendig ist, die der Kunde aber erst nach dem Kauf zu Gesicht bekommt, nämlich wenn er die Kiste einschaltet. Demnach könnte der Dude durchaus auf Rücknahme des Gerätes oder Kaufpreisminderung bestehen, wenn er die Smartfunktion nicht ohne Zustimmung nutzen kann.
A. K. schrieb: > Wann hast du das letzte mal eine AGB von 56 Seiten durchgelesen? Und > anschliessend das Gerät wg. Ablehnung der AGB wieder zurück gebracht > oder geschickt? Oftmals ist es leider so das diese AGBs in Englisch verfasst sind. Und nicht jeder kann Englisch verstehen.
Icke ®. schrieb: > Aber nicht, daß er den Inhalt ohne Bemühung von Gehirnschmalz auch > verstehen muß. Doch. Denn RTL-Zuschauer gehören auch zu den Kunden solcher Geräte.
Michael M. schrieb: > Oftmals ist es leider so das diese AGBs in Englisch verfasst sind. > Und nicht jeder kann Englisch verstehen. Whatsapp hat dafür einen hinter die Löffel bekommen: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=15%20O%2044/13 "... hat der Kläger ferner einen Anspruch darauf, dass die Beklagte es unterlässt, deutschen Verbrauchern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur in englischer Sprache anzubieten."
A. K. schrieb: > Jeffrey L. schrieb: >> (Videotext || EPG) != TV-Programm >> HbbTV = pow(TV-Programm, 2); // meine eigene Meinung.... > > Hast du das auch in verständlicher Form für Leute, deren Fernseher nun > schon ein Jahrzehnt auf dem Buckel und kein Internet hat? ;-) > > Also ist das für irgendwas nützlich und unverzichtbar (ausser für > Samsung&Co), oder bloss wieder irgendein Gimmick mit viel Fenstern und > Farben? Ja natürlich, sorry. HbbTV ist quasi der Zugriff auf die Sender-Mediathek übers Internet. So wie die Mediathek-App für das Smartphone, nur eben vom Sofa aus in Groß auf 40 zoll. Ich finde das sehr praktisch da man die sendereigenen Produktionen zu jeder beliebigen Zeit schauen kann. Wenn nichts im Programm läuft sucht man sich eben eine Doku oder Reportage in der Mediathek aus, welche auf dem Sender gestern Nacht um halb drei lief...
A. K. schrieb: > Die Gerichte. Richtig. Und zwar in Einzelfallentscheidungen. Sprich, jeder AGB-Nichtversteher müßte individuell klagen. A. K. schrieb: > Doch. Denn RTL-Zuschauer gehören auch zu den Kunden solcher Geräte. Denen entsteht keinen Schaden. Im Gegenteil, der Smart-TV hebt den Durchschnitts-IQ im Haushalt deutlich an...
Wer Whatsapp und Facebook nutzt dem sollte es doch ...egal sein, wenn sein Fernsehr eine Statistik erhebt, welche Sender er gerne schaut =) Und BTW. Wenn Apple für's IPhone mal wieder ein neues Update rausbringt, muss man auch jedes mal einer AGB zustimmen. Natürlich ist es nervig und unschön, aber das ist halt der Preis den man zu zahlen hat, wenn man mit einem Telefon im internet Surft oder mit einem Fernsehr. Was ich schlimmer finde, das sich keine Sau über die Vorratsdatenspeicherung der Regierung aufregt, die zum Ziele der Terrorrismusbekämpfung stattfindet. Hier wird doch jeder Bürger erstmal grundsätzlich zum Verbrecher gestempelt, früher war das glaube ich andersrum.
Icke ®. schrieb: > Richtig. Und zwar in Einzelfallentscheidungen. Sprich, jeder > AGB-Nichtversteher müßte individuell klagen. Oder beispielsweise stellvertretend eine Verbraucherzentrale, wie in oben aufgeführten Whatsapp-Fall.
A. K. schrieb: > wie in oben aufgeführten Whatsapp-Fall. Da geht es aber auch nicht um den Inhalt, sondern die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme.
Man könnte doch die AGB auch im in einem Speicher im Gerät ablegen und in der Art von Videotext anzeigen. Bei dem aktuellen Fernsehprogramm ist das Lesen der AGB bestimmt die interessantere Tätigkeit. MfG Paul
Sven L. schrieb: > Was ich schlimmer finde, das sich keine Sau über die > Vorratsdatenspeicherung der Regierung aufregt, die zum Ziele der > Terrorrismusbekämpfung stattfindet. Da regen sich jedesmal Leute drüber auf. Das geht auch jedesmal vor Gericht. Nur ist letzterer Schritt erst möglich, wenn das Gesetz durch ist. Das ist das Prinzip dieses Verfahrens. Es wird nach Abschuss durch das BVerfG oder dem EuGH einfach immer wieder neu mit kosmetischen Korrekturen verabschiedet und ist dadurch erst einmal wieder wirksam.
Icke ®. schrieb: > Da geht es aber auch nicht um den Inhalt, sondern die Zumutbarkeit der > Kenntnisnahme. Ich dachte, darum ginge in unserer Diskussion. Der Inhalt ist eine andere Baustelle. Nur spielt er bei unzumutbaren AGB erst einmal keine wesentliche Rolle, falls eine Zustimmung deshalb als nicht erfolgt gilt.
A. K. schrieb: > Der Inhalt ist eine andere Baustelle. Nur spielt er bei unzumutbaren AGB > erst einmal keine wesentliche Rolle, falls eine Zustimmung deshalb als > nicht erfolgt gilt. Vorsicht, nicht durcheinander würfeln. Im BGB ist klar geregelt, daß dem Verbraucher VOR dem Kauf bzw. Vertragsabschluß die AGB in zumutbarer Weise mitgeteilt werden müssen. Unzumutbar ist bspw., wie bei Whatsapp, einem deutschen Kunden ausschließlich englische Texte zu präsentieren oder die AGB in Textform innerhalb der Verpackung beizulegen, mit deren Öffnen bereits die Zustimmung erfolgen soll, wie dies bei diversen Softwareprodukten versucht wurde. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen §305 BGB vor. Das BGB regelt aber NICHT, daß jedermann, einschließlich IQ-20er Horst-Kevin Kassupke, die juristische Bedeutung der AGB-Texte vollständig verstehen muß. Das würde gar nicht funktionieren, weil sich ansonsten jeder Kläger dumm stellen könnte. Er muß lediglich im Vorfeld die Chance zum "Nö, will ich nicht." bekommen, weil er die AGB entweder nicht versteht oder sie ablehnt. Im o.g. Fall hat Samsung dem Nutzer nicht die Möglichkeit gegeben, VOR dem Kauf die Nutzungsbedingungen für den Smarthub einzusehen, die werden erst auf dem Bildschirm angezeigt. Somit dürfte §305 BGB greifen.
Axel L. schrieb: > Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry > PI2 mit OSMC. Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du einfach eines genommen?
Icke ®. schrieb: > Das BGB regelt aber NICHT, daß jedermann, einschließlich IQ-20er > Horst-Kevin Kassupke, die juristische Bedeutung der AGB-Texte > vollständig verstehen muß. "Wenn AGB insgesamt zu lang sind, kann dem Kunden das Lesen der ganzen Bestimmungen häufig nicht mehr zugemutet werden. Dann entfalten die AGB insgesamt keine Wirkung." http://heftarchiv.internetworld.de/2011/Ausgabe-06-2011/Die-AGB-Spielregeln
Axel G. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry >> PI2 mit OSMC. > > Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du > einfach eines genommen? OSMC basiert ja auch auf Kodi. Hatte beide (Openelec und OSMC) getestet und bin dann bei OSMC (bzw. dem Vorgänger) hängengeblieben, weil das vor einem Jahr auf dem PI 1 etwas besser lief. Wenn ich mich richtig erinnere, konnte man damals OSMC bereits auf dem USB Stick installieren, was auf dem PI 1 stabiler lief. Jetzt auf dem PI2 ist das nicht mehr so kritisch. Noch ein Kommentar zum Thema Smart TV. Mein Blueray Player mit Smart TV Funktionalität ist mal gerade 4 Jahre alt, da hat die Smart Funktionalität dann schon stark nachgelassen, weil es für die Apps keine Updates mehr gibt. Sobald Youtube die API ändert, steht man da mit seinem smarten TV. Gruss Axel
A. K. schrieb: > Whatsapp hat dafür einen hinter die Löffel bekommen: ich hasse whatsapp..... ich gehe schon sorgfältig mit meine Daten um, aber alle in meinem Umkreis nutzen whatsapp und erlaubt natürlich das whatsapp deren Telefonbücher und Adressen nutzt was zu Folge hat das nun whatsapp alles von mir weiss und ich denen nie übermittelt hatte, wie ist das da mit Datenschutz. Solche Dienste gehören schon deswegen verboten weil man seine Daten nicht mehr gezielt freigeben kann.
Icke ®. schrieb: > Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig > jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. Hallo, die Fernseher kosten Geld, und nicht zu knapp. Die billigen Fernseher haben das Datensammelproblem eher nicht.
Jeffrey L. schrieb: > HbbTV ist quasi der Zugriff auf die Sender-Mediathek übers Internet. Ich kann nichts dazu finden, ob mein BD-F8500 sowas kann. Dazu müßte man wohl erst das Gerät bei Samsung anmelden, dazu habe ich keine Lust. Da er einen Twin-Tuner hat, kann ich aber 2 Sendungen gleichzeitig aufnehmen und später ansehen. Auch ist die Qualität bei den HD-ÖRs besser, als in der Mediathek. Man muß allerdings beachten, daß Aufnahmen nur auf dem Aufnahmegerät abgespielt werden können, d.h. auch nicht auf baugleichen Geräten.
A. K. schrieb: > http://heftarchiv.internetworld.de/2011/Ausgabe-06... Da sind wir trotzdem wieder am Ausgangspunkt, denn in keinem Gesetz steht, wieviele Seiten Text oder welchen Grundwortschatz die AGB enthalten dürfen. Der Richter muß pro Fall entscheiden, was zumutbar ist. Michael B. schrieb: > Icke ®. schrieb: >> Die Benutzer sind m.E. selbst schuld daran, weil sie bereitwillig >> jedweder AGB zustimmen, nur um irgendwas kostenlos zu bekommen. > > Hallo, die Fernseher kosten Geld, und nicht zu knapp. Um so schlimmer, daß sich die Datensammelei auch auf Bezahlprodukte ausweitet. Was ich aber eigentlich meine, das Nutzerverhalten hat diese Zustände mit zu verantworten.
Mit HbbTV erfährt der Sender immer wenn ein Zuschauer sich zuschaltet. Einfach weil der Fernseher eine HTML-Seite abruft. Wer wirklich anonym fernsehen will muss die AGB abnicken, eventuelle Updates ziehen und dann die Adresse des Fernsehers im Router sperren. In die Mediatheken kommt man auch via PC. Oder man spendiert für ein paar 10 Euro eine Empfangskarte und schneidet die interessanten Sendungen direkt in HD mit. Diese liegen dann als bearbeitbarer Transportstrom vor und lassen sich auch unterwegs am Laptop anschauen.
Axel L. schrieb: > Axel G. schrieb: >> Axel L. schrieb: >>> Ich habe einen billigen TV gekauft ohne Smart und dazu einen Raspberry >>> PI2 mit OSMC. >> >> Hast du dich zwischen Kodi(openELC) und OSMC entschieden? Oder hast du >> einfach eines genommen? > > OSMC basiert ja auch auf Kodi. Hatte beide (Openelec und OSMC) getestet > und bin dann bei OSMC (bzw. dem Vorgänger) hängengeblieben, weil das vor > einem Jahr auf dem PI 1 etwas besser lief. Wenn ich mich richtig > erinnere, konnte man damals OSMC bereits auf dem USB Stick installieren, > was auf dem PI 1 stabiler lief. > > Jetzt auf dem PI2 ist das nicht mehr so kritisch. Dann werde ich jetzt würfeln :)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.