Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechtliche Konsequenzen wenn Ingenieure (ver-)murksen


von martin (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

angenommen Person A macht eine Bachelorarbeit bei einer kleinen 
ausländischen (nicht deutsch-stämmigen) Start-Up-Firma: Es soll Hard- 
und Software für ein Elektrofahrzeug entwickelt werden (Brems- und 
Lenksystem).

Diese Hard- und Software wird anschließend auf einen Prüfstand und auf 
einer Teststrecke erprobt:
Aufgrund eines Fehlers in der Software gerät jedoch das Fahrzeug auf der 
Teststrecke ins schleudern und kollodiert mit der Leitplanke 
(Totalschaden am Fahrzeug, Testfahrer leicht verletzt, Versuchsingenieur 
(Beifahrer) verlor das linke Augenlicht (Messinstrumente ins Gesicht 
geschleudert)!

Kann/Darf der "unerfahrene" Bachelorant haftbar gemacht/verklagt werden?
Wäre es problematischer für den Bachelorant wenn es zu einem Todesfall 
gekommen wäre?
Oder haftet der Betreuer des Bacheloranten?

ODER:

Wie kann man sich im vornherein gegen rechtliche Konsequenzen schützen? 
(Dies könnte ja z.B. auch einen langjährigen Mitarbeiter passieren).
Bzw. haftet man wenn man aufgrund Unerfahrenheit (frischer/schlechter 
Absolvent) "Murks" baut und nachweislich deswegen eine andere Person 
verletzt wird?
(Ich spreche jetzt nicht von rießigen Unternehmen mit x-tausend 
Mitarbeitern und Rechtsanwälten, sondern von kleinen 
Start-Up-Unternehmen mit wenig Mitarbeitern).


Welche Erfahrung habt Ihr gemacht?

Bitte um schnelle Antwort!
Vielen Dank!

von Sehr sicher (Gast)


Lesenswert?

Nein.

Denn du bist nicht qualifiziert für die Sicherheit zu sorgen. Dein 
Verantwortlicher wird dir natürlich die Hölle heiß machen, wenn du es 
versaust. Aber er macht das, weil er weiß das ihm die Hölle heiß gemacht 
wird. Die wichtigste Aussage von dir bevor etwas passiert muss sein, in 
dieser Position, "Ich bin mir nicht sicher was sagen Sie dazu?". Am 
besten unter Zeugen.

von Rainer Z. (mrpeak)


Lesenswert?

martin schrieb:
> Kann/Darf der "unerfahrene" Bachelorant haftbar gemacht/verklagt werden?

Nein, es sei denn der Bachelorant hat die Software nachweisbar 
absichtlich fehlerhaft programmiert (vorsätzliches Handeln).

> Wäre es problematischer für den Bachelorant wenn es zu einem Todesfall
> gekommen wäre?

Nein.

> Oder haftet der Betreuer des Bacheloranten?

Für die Arbeitssicherheit ist der Unternehmer verantwortlich, bzw. die 
von ihm offiziell bestellten verantwortlichen Arbeits- und 
Anlagenverantwortlichen oder vergleichbar.

> Wie kann man sich im vornherein gegen rechtliche Konsequenzen schützen?
> (Dies könnte ja z.B. auch einen langjährigen Mitarbeiter passieren).
> Bzw. haftet man wenn man aufgrund Unerfahrenheit (frischer/schlechter
> Absolvent) "Murks" baut und nachweislich deswegen eine andere Person
> verletzt wird?

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat man etwas zu befürchten. 
Und die grobe Fahrlässigkeit muss auch nachgewiesen werden können. 
Außerdem würde jedes Gericht fragen, warum denn ein unerfahrener 
Mitarbeiter eine so kritische Tätigkeit ausüben durfte und welche 
Unfallverhütungsvorschriften vom Arbeitgeber und Vorgesetzten getroffen 
wurden (z.B. Code-Reviews). In 99% der Fälle kommt dann ein 
Organisationsverschulden seitens des Arbeitgebers und dessen Lakaien zu 
Tage.

> (Ich spreche jetzt nicht von rießigen Unternehmen mit x-tausend
> Mitarbeitern und Rechtsanwälten, sondern von kleinen
> Start-Up-Unternehmen mit wenig Mitarbeitern).

Die Wahrscheinlichkeit eines Organisationsverschuldens ist bei kleinen 
Firmen tendenziell größer...

von Possetitjel (Gast)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:

> Außerdem würde jedes Gericht fragen, warum denn ein
> unerfahrener Mitarbeiter eine so kritische Tätigkeit
> ausüben durfte

Ja, naja... die Frage ist eher, warum seine Arbeitsergebnisse
ohne weitere Kontrolle verwendet wurden.

"Brems- und Lenksystem" klingt
a) sicherheitsrelevant und
b) nach "automotiv".

Dort gibt es teilweise sehr detailierte Vorschriften zur
Prozessorganisation. Die Einstufung nach SIL ist evtl. auch
sehr interessant; dort gibt es originelle Festlegungen.

> und welche Unfallverhütungsvorschriften vom Arbeitgeber
> und Vorgesetzten getroffen wurden [...]

Das kommt noch dazu: Wieso - zur Hölle - kann ein Messgerät
derart herumfliegen, dass es einem Beteiligten ein Auge
ausschlägt?
Das sieht doch sehr nach Fahrlässigkeit bei der Versuchs-
durchführung aus.

> In 99% der Fälle kommt dann ein Organisationsverschulden
> seitens des Arbeitgebers und dessen Lakaien zu Tage.

Sehr wahrscheinlich - und zwar vermutlich an zwei Stellen:
Bei der Produktentwicklung und der Versuchsdurchführung.

> Die Wahrscheinlichkeit eines Organisationsverschuldens ist
> bei kleinen Firmen tendenziell größer...

Auf jeden Fall.
Die kleinen Kampfbastelbuden sind die schlimmsten...

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

martin schrieb:

> Aufgrund eines Fehlers in der Software gerät jedoch das Fahrzeug auf der
> Teststrecke ins schleudern und kollodiert mit der Leitplanke
> (Totalschaden am Fahrzeug, Testfahrer leicht verletzt, Versuchsingenieur
> (Beifahrer) verlor das linke Augenlicht (Messinstrumente ins Gesicht
> geschleudert)!

Wer einen Abschlussarbeiter sicherheitskritische Dinge ausarbeiten lässt 
und dann auf deren Funktionsweise vertraut, ohne diese vorher zu 
überprüfen, ist ein RIESEN Vollidiot! Der einzige Weg dem 
Abschlussarbeiter irgendetwas anzuhaben, wäre der Nachweis, dass dieser 
vorsätzlich manipuliert und seine Manipulation dann getarnt hat mit dem 
Ziel Schaden anzurichten.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Possetitjel schrieb:

> Das kommt noch dazu: Wieso - zur Hölle - kann ein Messgerät
> derart herumfliegen, dass es einem Beteiligten ein Auge
> ausschlägt?

Auf jeden Fall.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

martin schrieb:

> Wie kann man sich im vornherein gegen rechtliche Konsequenzen schützen?

Rechtsschutzversicherung! Kostet so ab 140€/Jahr für Singles.

von Hp M. (nachtmix)


Lesenswert?

martin schrieb:
> Wie kann man sich im vornherein gegen rechtliche Konsequenzen schützen?

(Berufs-)Haftpflichtversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung.
Letztere solltest du schon haben, wenn du nur mit deinem PKW durch die 
Gegend fährst.
Achte aber sorgfältigst auf das Kleingedruckte in den Policen. U.U. 
steht z.B. darin, dass Ansprüche in Zusammenhang mit der Benutzung eines 
KFZ ausgeschlossen sind.

von Christian B. (casandro)


Lesenswert?

Also als Mitarbeiter haftet man in aller Regel nur für Vorsatz, 
vielleicht noch bei sehr grober Fahrlässigkeit.

Die Fahrlässigkeit sehe ich hauptsächlich in folgenden Punkten:
1. Man hat einen Bacheloranten Software schreiben lassen, ohne das 
Ergebnis zu prüfen. (Tests sind keine Prüfung, Jeder Programmierer 
schreibt in seinen ersten 10 Jahren erst mal absolut unbrauchbaren Mist)
2. Man hat einen Computer in ein Auto gebaut.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

martin schrieb:
> Kann/Darf der "unerfahrene" Bachelorant haftbar gemacht/verklagt werden?
Ja, weil strafmündig!
> Wäre es problematischer für den Bachelorant wenn es zu einem Todesfall
> gekommen wäre?
Ja, da sitzt man!
> Oder haftet der Betreuer des Bacheloranten?
Wieso? Der kann doch nix dafür, das der Bac. eine Pfeife ist!
Hat der Bac. davor irgendwas von "mimimi, Herr/Frau  Dr. 
Oberhintermeier, das kann ich nicht...." von sich gegeben?

Dank mal nach:
Haste schon irgendwo mal gelesn "Gmbh XY wird zu einer Haftstrafte von X 
Jahren verurteilt".
Das Strafrecht kennt nur natürliche Personen die zu Strafen verurteilt 
werden.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

@Chawoman,

>Der kann doch nix dafür, das der Bac. eine Pfeife ist!

Schwachsinn: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung


>Das Strafrecht kennt nur natürliche Personen die zu Strafen verurteilt
>werden

Schwachsinn, natürlich können Firmen verurteilt werden. Siehe z.B. 
Preisabsprachen.

Die einzige Pfeife hier bist du, solch strunzdoofen Müll hier abzuladen.

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Cha-woma M. schrieb:
> Dank mal nach:

Dank mal lieber selber nach. Bzw. informier dich.

Kolophonium schrieb:
> Die einzige Pfeife hier bist du, solch strunzdoofen Müll hier abzuladen.

Genau!

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

>Dank mal lieber selber nach. Bzw. informier dich.

Du hast hier lediglich irgendwelche substanzlosen Sätze rausgekotzt. Mit 
dem Nachdenken sollte daher Du beginnen. Nach dem Vorstellen der 
Ergebnisse deines mühsamen Prozesses werde ich dann folgen.


>Genau!

Dann sind wird uns ja einig.

von Frank (Gast)


Lesenswert?

Die erste Frage die sich mir stellt ist:

Warum fahren die Ing.s mit einem nicht erprobten Fahrzeug anscheinend 
mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit?

Wäre dieser Faktor nicht gewesen, wäre es mit Sicherheit nicht zu solch 
einem schwerwiegenden Unfall gekommen!

von Johannes O. (jojo_2)


Lesenswert?

Ich würde mich folgendes fragen: Gab es überhaupt einen korrekten 
Softwareentwicklungsprozess? Ich sehe da noch deutlich mehr Punkte:

- Wurde die Qualifikation des Studenten ausreichend hinterfragt?
- War die Übertragung dieser Aufgabe an einen Bachelorstudenten bereits 
fahrlässig?
- Wurde der Student über den kritischen Einsatzbereich seiner Software 
aufgeklärt?
- Hat sein Betreuer seine Pflicht verletzt und ihn nachlässig betreut?
- Wurden die Mitarbeiter entsprechend ihren Aufgaben geschult?
- Gab es Schwächen im Software Design Prozess, der diesen Fehler 
begünstigten?
- Fehlten Requirements, die ein solches Fehlverhalten nicht vornheraus 
ausschließen sollten (Mehrstufige Sicherheit etc.)?
- Wurde der Testplan korrekt erstelle, weshalb deckte er nicht den 
aufgetretenen Fall ab?
- Wurden die Tests korrekt durchgeführt und dokumentiert? Warum wurde 
das Problem nicht gefunden?
- Hätte zum Zeitpunkt der Unfalls der Wagen überhaupt - in Anbetracht 
des Status der Entwicklung - derart verwendet werden dürfen?
- Gab es weitere Pflichtverletzungen (unzureichend gesicherte 
Messanlagen im Fahrzeug?)


martin schrieb:
> Welche Erfahrung habt Ihr gemacht?
>
> Bitte um schnelle Antwort!

Ich hoffe, dass dir nichts dergleichen passiert ist. Handelt es sich 
dabei um einen rein theoretischen Fall?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Johannes O. schrieb:
> martin schrieb:
>> Welche Erfahrung habt Ihr gemacht?
>>
>> Bitte um schnelle Antwort!
>
> Ich hoffe, dass dir nichts dergleichen passiert ist. Handelt es sich
> dabei um einen rein theoretischen Fall?

Hoffen ma mal!

Ferner ist noch zu prüfen wo (In oder Ausland oder EU-Indland wurde 
getest, erprobt oder konstruiert bzw. die SW geschrieben wurde).

Kolophonium schrieb:
> @Chawoman,
>
>>Der kann doch nix dafür, das der Bac. eine Pfeife ist!
>
> Schwachsinn: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Schwachsinn?
Ich hoffe dir wird deine eigene Beschränkheit zum Verhängnis.
HeHeHe.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

>Ich hoffe dir wird deine eigene Beschränkheit zum Verhängnis.
>HeHeHe.

Bei dir fällt mir spontan das Dunning-Kruger-Syndrom ein. Ist 
erfahrungsgemäß unheilbar.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

>Ferner ist noch zu prüfen wo (In oder Ausland oder EU-Indland wurde
>getest, erprobt oder konstruiert bzw. die SW geschrieben wurde).

Das ist jetzt interessant, Welche rechtlichen Konsequenzen würden sich 
dann daraus ergeben?!


Ach so, wenn nach deinen umfangreichen juristischen Kenntnissen nur 
natürliche Personen verurteilt werden können, wie erklärst du dann die 
mehr oder weniger weltweiten Strafzahlungen der Deutschen Bank?

Jetzt kannst du mal zeigen, was in dir steckt.

von Bernd (Gast)


Lesenswert?

Kolophonium schrieb:
> Ach so, wenn nach deinen umfangreichen juristischen Kenntnissen nur
> natürliche Personen verurteilt werden können, wie erklärst du dann die
> mehr oder weniger weltweiten Strafzahlungen der Deutschen Bank?

Das war doch immer nur der Herr Ackermann, der da als natürliche Person 
verurteilt wurde, stimmt's? ;o)

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

>Das war doch immer nur der Herr Ackermann, der da als natürliche Person
>verurteilt wurde, stimmt's? ;o)

Du meinst also wirklich, Hr. Ackermann ist persönlich zu den 
Strafzahlungen verurteilt worden?!

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

Kolophonium schrieb:
> Ach so, wenn nach deinen umfangreichen juristischen Kenntnissen nur
> natürliche Personen verurteilt werden können, wie erklärst du dann die
> mehr oder weniger weltweiten Strafzahlungen der Deutschen Bank?

Was bedeutet hier "Strafzahlungen"? So etwas wie: xxx€ ersatzweise xx 
Monate Haft? Oder sind da eher Schadensersatzzahlungen, punitive damages 
oder ähnliches gemeint.

Eine Firma kann wohl objektiv nicht in Haft. In Haft kann nur eine 
Person. Und dafür in Frage kommen die, die im Handelsregister stehen, 
also Vorstände oder Geschäftsführer. Alle anderen könnten ja schnell 
kündigen. Vorstände und Geschäftsführer können sich aber nicht selbst 
entlasten und aus dem Handelsregister entfernen.

MfG Klaus

von polb (Gast)


Lesenswert?

Cha-woma M. schrieb:
> martin schrieb:
> Kann/Darf der "unerfahrene" Bachelorant haftbar gemacht/verklagt werden?
>
> Ja, weil strafmündig!
> Wäre es problematischer für den Bachelorant wenn es zu einem Todesfall
> gekommen wäre?
>
> Ja, da sitzt man!
> Oder haftet der Betreuer des Bacheloranten?
>
> Wieso? Der kann doch nix dafür, das der Bac. eine Pfeife ist!
> Hat der Bac. davor irgendwas von "mimimi, Herr/Frau  Dr.
> Oberhintermeier, das kann ich nicht...." von sich gegeben?
>
> Dank mal nach:
> Haste schon irgendwo mal gelesn "Gmbh XY wird zu einer Haftstrafte von X
> Jahren verurteilt".
> Das Strafrecht kennt nur natürliche Personen die zu Strafen verurteilt
> werden.

Bullshit. Üblicherweise geht mit jemanden der seine Abschlussarbeit in 
einem Unternehmen schreibt eine Betreuung durch die Firma einher (steht 
auch im Vertrag). Der Professor muss natürlich auch drauf schauen.

Wenn keine Absicht bestand, dann wird der Bachelorand auch nicht 
bestraft. Wenn ich eine Software schreibe und zum Review lade, dann sind 
danach auch alle die diese Software gesehen haben, mit dran (sofern man 
Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann).

In der Automobilindustrie läuft ohne SPICE3 oder wenigstens 2 eh nichts. 
Das ist Standard. Fehlen die dafür nötigen Prozesse, dann wird der 
Finger auf das Unternehmen und/oder dessen Führung gerichtet.

Man sollte eher über die lächerlichen Strafen in Deutschland 
diskutieren. Nach einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge gibt's 
Freiheitsstrafen von einem Jahr. Die ganzen U-Bahnschläger sind auch 
nach paar Monaten wieder raus, wenn sie zuvor 3 mal erwischt wurden. 
Sonst reichen paar Sozialstunden.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

>Eine Firma kann wohl objektiv nicht in Haft. In Haft kann nur eine
>Person.

Klasse, das hast du gut erkannt. Du hast es drauf, weiter so.

von Knecht (Gast)


Lesenswert?

Der Bachelorant ist wohl der allerletzte, dem man irgendwas können wird. 
Schuld ist er jedenfalls nicht.

Das Einzige, was bleibt, ist persönliche/emotionale Belastung. Ich würde 
es nicht gern auf mich nehmen, wenn jemand wegen meiner Arbeit sein 
Augenlicht verliert.

Wie bereits gesagt ist Folgendes festzuhalten:

1. Warum kann ein Messgerät durch ein Auto fliegen?

2. Warum kann ein Lenksystemfehler zu einer Kollision führen? 
Versuchsstrecken haben in der Regel keine Leitplanke-aus gutem Grund. 
Außerdem sind Versuchsstrecken so gestaltet, daß man in jeder Richtung 
so viel Platz hat um bremsen zu können. Entweder wurde viel zu schnell 
gefahren ohne zu prüfen, ob das System überhaupt zuverlässig genug ist. 
Und/oder es wurde auf einer nicht geeigneten Strecke 
gestestet-schlimmstenfalls auf einer öffentlichen Straße.
Mit großer Wahrscheinlichkeit war der Versuch fragwürdig geplant und 
hätte so nicht durchgeführt werden dürfen, vollkommen egal was da 
versagt hat.

3. Warum wurde der Fehler nicht vorher bemerkt? Wurde der Schaltplan von 
einer zweiten Person geprüft? Wurde der Programmcode von einer zweiten 
Person geprüft? Wurde die Konstruktion von einer zweiten Person geprüft? 
Wenn ja, warum ist der Fehler trotzdem nicht aufgefallen? Wenn nicht, 
warum zur Hölle nicht? Organisatorische Mängel/Überlastung der 
Mitarbeiter sind keine Rechtfertigung, dann geht der Fehler auch mal 
ganz fix auf das Konto der zuständigen Führungspersonen.


Sollte dir das passiert sein (was ich nicht hoffe), dann ziehe dennoch 
deine Konsequenzen daraus. Mach dir klar, daß IMMER, wo Menschen 
arbeiten, Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Jedem Ingenieur, 
der es von der Hochschule schafft, muß das meines Erachtens unter allen 
Umständen absolut klar sein. Leider wird im Studium auf sowas gar nicht 
eingegangen. Da lernen E-Techniker Kurzschlussströme von mehreren kA zu 
berechnen ohne auch nur annähernd eine Ahnung davon zu haben wie das 
aussieht und sich anhört. Und wie so eine Anlage hinterher aussehen 
kann.

von Lutz H. (luhe)


Lesenswert?

Die Software war in Entwicklung und noch nicht fertig.
Auf der Teststrecke war das Auto um Fehler zu finden, der Unfall war 
also ein gewolltes Ereignis, damit der Fehler nicht im fertigen Produkt 
auftritt.
Aber ich kenne es, Auto ist Auto. Wenn vier Räder unten dran sind und 
das Benzin von der Firma gezahlt wird -> Vollgas.

: Bearbeitet durch User
von Uups (Gast)


Lesenswert?

Es ist fahrlaessig von einer Firma, mit potentiell gefaehrlichen 
Produkten, kein Qualitaetsmanagement zu haben. Als Minimum sollte man 
auch fuer Prototypenversuch CE zu erfuellen. Speziell die 
Produktehaftung. Ausfallwahrscheinlichkeiten, Schadensverlaeufe. Welches 
Teil/Subsystem kann unter welche Umstaenden wie kaputt gehen. Was ist 
dessen Auswirkung im Fehlerfall. Was kann man dagegen unternehmen. Gilt 
auch fuer Software. Es muss sichergestellt sein, dass keine Personen zu 
Schaden kommen.

Das sind Prozesse, die kann ein Student in einer was-auch-immer Arbeit 
gar nicht ausfuehren.

Vor der Inbetriebnahme am richtigen System laesst man's an einem 
Simulator laufen, der die bekannten Anforderungen ohne Schaden 
durchsimulieren kann.

In einer ersten Stufe ist das Fahrzeug voll simuliert auf einem Rechner. 
In einer zweiten Stufe durch Sensoren und Aktoren ersetzt, in einer 
dritten Stufe ..

In der Rennabteilung von Sauber oder BMW moegen diese Prozesse etwas 
flotter gehen, aber auch dort wird sicher nicht auf Studentencode 
vertraut.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?

Was ist los Chawoma? Ich warte immer noch auf deine juristische 
Expertise.

Oder sollte deine heiße Luft mittlerweile unwiederbringlich abgekühlt 
sein?

von Dr. F. Otze (Gast)


Lesenswert?

polb schrieb:

> Man sollte eher über die lächerlichen Strafen in Deutschland
> diskutieren. Nach einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge gibt's
> Freiheitsstrafen von einem Jahr. Die ganzen U-Bahnschläger sind auch
> nach paar Monaten wieder raus, wenn sie zuvor 3 mal erwischt wurden.
> Sonst reichen paar Sozialstunden.

Ich bin mir zwar nicht so ganz sicher, dass das der Realität entspricht, 
aber es fühlt sich auf jeden Fall so an. Die Tatsache, dass jemand der 
betrunken oder high ist nach einer Straftat vor Gericht wegen 
verminderter Steuerungsfähigkeit noch belohnt wird ist mir 
unverständlich. Schließlich hat die Person sich selber mutwillig in 
diesen Zustand versetzt und jeder, der mehr als einmal in seinem Leben 
betrunken war, weiß wie Alkohol wirkt. Aber wir leben halt im Land der 
Säufer und Raser und darum können Säufer und Raser hier immer mit 
Nachsicht rechnen.

von Claymore (Gast)


Lesenswert?

Kolophonium schrieb:
> Ach so, wenn nach deinen umfangreichen juristischen Kenntnissen nur
> natürliche Personen verurteilt werden können, wie erklärst du dann die
> mehr oder weniger weltweiten Strafzahlungen der Deutschen Bank?


Den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht sollte man schon 
kennen. Also mal zur Klarstellung:

- Unternehmen können strafrechtlich nicht belangt werden, nur Menschen.
- Zivilrechtlich können Unternehmen sehr wohl belangt werden
- Das Produkthaftungsgesetz ist Zivilrecht.

In der Regel geht es da um Haftungsansprüche, das heißt der Geschädigte 
(oder z.B. auch Angehörige bei Todesfall) muss klagen (Schadensersatz, 
Schmerzensgeld). Es kann auch eine Geldbuße geben. Dabei geht es um das 
Unternehmen, unter Umständen noch die Geschäftsführung, aber nicht die 
Mitarbeiter.

Ein Produkthaftungsfall kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Dazu 
muss normalerweise die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Wenn 
dann eindeutig ein Schuldiger innerhalb der Firma gefunden wurde, kann 
der bestraft werden. Wie wahrscheinlich es ist, dass ein Student 
eindeutig als Schuldiger identifiziert werden kann, wenn es sich um 
einen unbeabsichtigten Fehler handelt, kann sich wohl jeder sehr gut 
vorstellen.

von Michael W. (Gast)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Die Wahrscheinlichkeit eines Organisationsverschuldens ist bei kleinen
> Firmen tendenziell größer...

Kommt drauf an! Gerade bei Grossen Firmen wird von oben her gerne sauber 
gearbeitet und in der mittleren Ebene dann irgendwo begonnen, 
Kompromisse zu machen und unten bei dem Arbeiter landet dann die 
Diskrepanz auf dem Schreibtisch.

Diese Machenschaften waren der Grund, mich selbständig zu machen.

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Markus W. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Die Wahrscheinlichkeit eines Organisationsverschuldens ist bei kleinen
>> Firmen tendenziell größer...
>
> Kommt drauf an! Gerade bei Grossen Firmen wird von oben her gerne sauber
> gearbeitet und in der mittleren Ebene dann irgendwo begonnen,
> Kompromisse zu machen

Was heißt denn sauber? Wenn von oben etwas unmögliches Vorgegeben wird 
bleibt den ebenen darunter natürlich nur noch ein Kompromiss.

von Kolophonium (Gast)


Lesenswert?


von Michael W. (Gast)


Lesenswert?

Claus M. schrieb:
> Was heißt denn sauber? Wenn von oben etwas unmögliches Vorgegeben wird
> bleibt den ebenen darunter natürlich nur noch ein Kompromiss.

Darauf bezog ich mich und es ist so, dass "die Firma" meistens nicht 
haftet, sondern es eben doch an einem weiter unten hängen bleibt. Die 
sichern sich durch mails entsprechend ab. Wenn z.b. eine bestimmte SW zu 
einem bestimmten Termin getestet werden muss, wird erwartet, dass der 
ING die Unterschrift setzt.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.