Hallo,
wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung
schonmal...
Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
Akzeptieren AG in der Regel so etwas?
Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst
gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere
Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Man könnte beim neuen AG zB
behaupten, man hätte gekündigt, um eine mehrmonatige Reise zu machen.
Ich habe wirklich keine Ahnung von sowas, sorry.
Danke für eure Meinung, Maxi
Maxi_ schrieb:> Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.
Kommt wahrscheinlich darauf an ab man schuldhaft gekündigt wurde oder
nicht.
Niemand kann Dir das Recht auf eine Kündigung nehmen!
Eine "Doppelkündigung" lässt sich am einfachsten dadurch verhindern,
dass Du Deinen Termin früher ansetzt.
Dumm ist nur, wenn Ihr beide die Gleichen Fristen einhalten müsst.
Die Sache mit dem Arbeitsamt hat hiermit Garnichts zutun.
ob du kündigst oder gekündigst wird lässt sich meines erachtens beides
gleich einfach/schwer beim nächsten AG verkaufen. musst halt ne passende
geschichte haben, aber misstrauisch wird der neue AG so oder so...
wichtiger ist daher, wie dein arbeitszeugnis aussieht und wie dort die
trennung dargestellt wird. wenn ihr im guten auseinander geht, kannst
du dir ja was passendes reinschreiben lassen. wenn ihr im schlechten
auseinandergeht musst du sowieso das nehmen was kommt oder einen
längeren klageweg einschlagen. besser ist also vorher nen neuen job zu
finden... wenn das nicht geht lieber kuendigen lassen und keine sperre
vom amt kassieren
lg
Ja, ob schuldhaft oder nicht spielt sicher eine Rolle. Die letzten
Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf
Teilzeit. Also nicht schuldhaft. Wahrscheinlich macht es dann keinen
Sinn, den AG zu bitten, die eigene Kündigung zu akzeptieren.
Meine Kündigung wäre eine nur eine Reaktion auf die Kündigung des AG, um
eine AG-Kündigung zu vermeiden. Vor der Kündigung des AG selbst
kündigen, geht also nicht.
Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
Maxi_ schrieb:> Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf> Teilzeit.
was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim
nächsten ag anzukommen. nicht deine schuld, alter ag will dich
eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne
vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht
Sina A. schrieb:> was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim> nächsten ag anzukommen. nicht deine schuld, alter ag will dich> eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne> vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht
Danke für Deine Einschätzung!
Hallo,
Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor.
Mit freundlichen Grüßen
Selbsternannter Weltverbesserer
Maxi_ schrieb:> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?
Irre, so eine Frage!
Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen> anruft und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig> gegeben wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
So ein BLÖDSINN!
Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
In welcher Branche?
Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der
Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was
würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen?
Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst
irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des
eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum
angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein
Nachfragen hilfreich gewesen)...
> Cha-woma M. schrieb:>> axi_ schrieb:>>> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG>>> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?>>> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?>>>> Irre, so eine Frage!>> Warte ab bis du in so einer Situation bist
Welche Situation?
Also zum Nachdenken:
Ich werde gekündigt, und mir sollte es in den Sinn kommen dann selbst zu
kündigen!
Ähh?
Lothar M. schrieb:> Task7812 schrieb:>> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft>> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben>> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.> In welcher Branche?> Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der> Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was> würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen?>> Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst> irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des> eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum> angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein> Nachfragen hilfreich gewesen)...
Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt.
Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen
missliebige Konkurrenten sammeln!
Oft genug erlebt!
Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der
Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen
will.
Cha-woma M. schrieb:> Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen> missliebige Konkurrenten sammeln! Oft genug erlebt!
Habe ich auch noch nie erlebt. Ich war anscheinend zum Glück (oder mit
Absicht) in Firmen, wo das "Miteinander" soweit ganz ordentlich
funktioniert hat..
> Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der> Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen> will.
Ich habe auch nicht erlebt, dass der künftige Chef mit der Dame von der
Rezeption geredet hat...
Am Ende meines Studiums hatte ich mich bei Airbus beworben und da hat
man tatsächlich bei meinem Chef und Betreuer nachgehakt. Es gab zu dem
Zeitpunkt natürlich auch noch kein Arbeitszeugnis. Sonst wüsste ich
nicht, warum die der neue Arbeitgeber beim alten anrufen sollte.
Wenn gekündigt wird, ohne das die entsprechende Person eine neue Stelle,
oder sonst einen guten Grund hat, wird man automatisch die frage wieso
stellen. Da es im Normalfall so ist, das der Person die Kündigung
nahegelegt wurde, werden die allermeisten Personal-heinis wohl auch
davon ausgehen, sollten sonst keine plausiblen Gründe vorliegen. Sehe
also keinen Unterschied...
Cha-woma M. schrieb:> Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt.
Herzlichen Glückwunsch: damit führst du den aktuellen Rekord im
Tatsachenverdrehen.
Grund: Genau darum ging es nämlich; der TO hatte explizit deutlich
gemacht, dass bei ihm ein Arbeitgeberwechsel ansteht.
Aber Hauptsache, so lange drehen und winden und die Fakten verbiegen,
bis man definitiv Recht hatte. Einfach mal zugeben zu können, Blödsinn
verzapft zu haben, ist ja heute leider out, gelle?
> Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen> missliebige Konkurrenten sammeln!
... und hier kommt Teil 2 der typischen Verfahrensweise: Die
Rahmenbedingungen nun so hinzubiegen, dass nicht nur die Tatsache,
dass man ja schon immer Recht hatte nicht nur noch untermauert wird,
sondern jetzt auch endlich (hoffentlich) unumstößliche Fakten für die
eigene Größe und Herrlichkeit geschaffen sind.
Zum Thema: Kann sein, dass sowas vorkommt; selbst habe ich so etwas noch
nicht erlebt, und auch habe ich von so etwas aus zuverlässiger Quelle
noch nicht gehört. Als Arbeitnehmer würde ich jedoch schnellstens die
Füße in die Hand nehmen, wenn ich so etwas mit bekomme - wer will schon
ernsthaft freiwillig mit solchen Kollegen arbeiten, zumal dann das
Vertrauensverhältnis unwiederbringlich beschädigt ist.
Heyho,
selber kündigen bringt ja mal garnichts, es sei denn du hast einen neuen
Job.
Mach aus der Gesamtsituation einfach keinen Hehl draus (ist leichter
gesagt als getan).
Bleib bei der Wahrheit.
Überlege was du gelernt hast?
Was du ändern musst?
Die Schuld für "irgendetwas" niemals "wegdrücken", zu stehen!
Ehrlich auf Rückfragen antworten und für dich auch eine Lösung finden,
solltest du wieder in diese Situation kommen.
beste grüße
public
Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:> das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor.Ulli-B schrieb:> So ein BLÖDSINN!
Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet
ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis
heutzutage VERLANGT. Mit freier Wahl des Arbeitsplatzes ist da nicht
mehr viel. Wenn ordentlich Zaster auf dem Spiel steht, dann rufen die
Firmen auch an und erkundigen sich. Das kann jeder verleugnen, so viel
er mag. Allein die Möglichkeit ist durch die Anschrift im Arbeitszeugnis
doch gegeben und weil die nach gesetzlichen Vorschriften inhaltlich
geschönt sind und das auch jeder weiß, haben die keine Aussagekraft
mehr.
Ich denke, ein Arbeitnehmer, der kündigt, OHNE bereits einen neuen
Arbeitsplatz sicher zu haben, wird viel kritischer gesehen, als ein
Arbeitnehmer, dem vom Betrieb gekündigt wird, vor allem, falls es sich
um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
Viel wichtiger als an der Kündigung zu werkeln sind jetzt Bewerbungen,
damit kein großer Leerlauf entsteht.
Gruß, Stefan
Maxi_ schrieb:> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?
Einen von AN angebotenen Auflösungsvertrag der ihm gestattet die Stelle
schneller neu zu vergeben, könnte er akzeptieren. Ansonsten sehe ich
keinen Grund für ihn neuen papierkram aufzusetzen und den hausjustitar
wegen einer AN-Sonderlocke zu belästigen.
Nemesis schrieb:> Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet> ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis> heutzutage VERLANGT.
Selber schuld wenn man sich als AN darauf einlässt. Ich kenn Absolventen
die haben noch während des Studiums eine Festanstellung angenommen und
damit den Studienabschluß riskiert.
Die Eingangsfrage sehe ich als in der Tat berechtigt an :
So manch einer hadert mit den Verhältnissen beim Arbeitgeber - da der
Wahnsinn und die Unfähigkeit dort immer schlimmer werden - und mancher
ist auch :
1.) finanziell so abgesichert, dass zeitlicher/ finanzieller Leerlauf
möglich ist
2.) sowieso schon ein Plan B oder eine Weltreise in der Schublade liegt
und vor allem :
3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG
in seiner Vita haben.
Also kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren - falls
diese durch den AG bereits ausgesprchen wurde - (bevor man z.B. aus
Anstand di noch laufende Arbeiten sauber abgewickelt hat) ?
vg
Naja schrieb:> 3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG> in seiner Vita haben.>> Also kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren
??? Da wird nix korregiert, der AG hat die Kündigung ausgesprochen, dir
schriftlich zugestellt ggf den betriebsrat informiert und Du hast den
Empfang quittiert. Ferner findet sich eine entsprechende Formulierung im
Arbeistzeugnis, nicht das der gekündigte Vollpfosten sich während des
Urlaubs des Personalchefs neu bewirbt und eingestellt wird.
Da kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, bestenfalls für die
dümmeren der Personallschefs als Eigenkündigung kaschiert werden. Wobei
es für einen Neuanfang besser ist sich das eigene scheitern
einzugestehen und aus der Kündigung zu lernen.
Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft> und sich Auskunft erteilen lässt
Und das soll was bringen? Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen
die keine Auskunft geben. Ich würde sowas auch nur unter der Bedingung
zustimmen, dass ich an dem Gespräche teilnehmen. Da das aber wenig
praktikabel ist, hat sich die Sache damit schon ereldigt.
MaWin schrieb:> Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen> die keine Auskunft geben.
Und wer soll das kontrollieren? Ein Hinweis in deiner Bewerbung
ist todsicher ein Indiz um auf Ablage P zu landen. Da lassen sich
die Firmen gar nichts vorschreiben, schon gar nicht von Bewerbern.
MaWin schrieb:> Und das soll was bringen?
Das bringt insoweit etwas, ob ein Bewerber über den grünen Klee
gelobt wurde, weil man ihn los werden wollte, oder ob man tatsächlich
jemand Fähigen einstellt.
Ob es am AN oder an der Firma lag ist in der Regel nicht transparent
und selbst wenn, würde das eh keiner glauben, weil sich Firmen quasi
einen eigenen Heiligenschein geben.
Denk mal an Käufe in der Bucht, wo viel nicht dem entspricht was
angeboten und verkauft wird. Wenigstens gibts da Bewertungen, damit
man sehen kann, ob so was öfter bei einem Verkäufer vorkommt oder
nur mal eine Ausnahme war.
Ähnlich werden sich wohl auch die Personaler fühlen. Allerdings
geht es den Bewerbern auch nicht viel besser, weil hinter einem
Pseudo-Jobangebot nachhaltig oft nicht das dahinter steckt was da
ausgelobt wird. Da wurden schon öfters die Werbebotschaften
"unbefristet, gute Bezahlung, fester Arbeitsplatz" benutzt und
irgendwann stellte sich dann heraus, dass das alles gar nicht
wahr war. Ich hab noch keinen getroffen, der zu seinem Wort
gestanden hat. Häufig mehr Schein als Sein.
Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.
Mark B. schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.
Die Welt ist klein. Man trifft sich öfter 2x.
Maxi_ schrieb:> ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
Wenn man ganz dringend weg will gibt es auch Aufhebungsverträge. Falls
man noch keinen neuen Vertrag in der Tasche hat und eine Sperre beim AA
bekommt, finde ich diese Idee freiwillig auf Geld zu verzichten,
bekloppt.
Ich hatte ähnliches mal bei einer Paraktikumsstellenbewerbung.
Überschaubare Niederlassung eines Hochtechnologiekonzerns, sehr
positives Vorstellungsgespräch - jedoch Aufgabengebiet doch nicht meiner
zukünftigen Ausrichtung entspechend. Absage durch mich am nächsten Tag
telefonisch - nach einigen Tagen Eintreffen einer schriftlichen Absage
des Unternehmens ohne Bezugnahme auf meine vorhergegangene Absage... .
Hat mich geärgert, steht bei Denen bestimmt noch in der EDV...
Maxi_ schrieb:> aber wenn man selbst gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche> vielleicht bessere Chancen eine gute Stelle zu kriegen.
Nein, hat man nicht.
Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er
bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer
den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht
sondern er verschlechtert sie.
Trau keinem schrieb:> wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht?
Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das
macht schlau, bringt aber noch keine Kunden.
oszi40 schrieb:> Trau keinem schrieb:>> wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht?>> Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das> macht schlau, bringt aber noch keine Kunden.
Ja. Ich meinte, man macht sich nur scheinbar selbständig, will also gar
keine Kunden. Einfach Gewerbeschein holen für 40 Euro (oder auch keinen,
als Freiberufler, Unternehmensberater, Schamane (Spaß) usw.).
Vorteil: Man hat beim Bewerben keine "Arbeitslosigkeit" im Lebenslauf
(was signalisieren könnte: den will keiner, also muss mit dem was faul
sein).
Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der
Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.
Trau keinem schrieb:> Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der> Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.
Eben. Wenn das eigentliche Ansinnen ist, von einem
Angestelltenverhältnis in ein anderes Angestelltenverhältnis zu
wechseln, dann bringt das nichts. Macht die Sache eher noch
komplizierter.
Trau keinem schrieb:> Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der> Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.
Ex-Selbständige sollen es noch schwerer haben, weil ihnen ein Flair
anhaftet, sich nicht mehr unterzuordnen zu können und das ist nun mal
schwer zu entkräften. Außerdem muss man dann noch überzeugender mit
seiner Legende sein, also mit was man Geld verdient hat, denn echte
Nachweise, wie ein Arbeitszeugnis eines Arbeitgebers, gibts dann ja
nicht.
Trau keinem schrieb:> Wie ist es, wenn man kündigt und sich dann - wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht? Dann hat man auch keine "Arbeitslos"-Lücke im> Lebenslauf.
Wie wär`s, wenn du dich einfach zum Buffti meldest?
Da haste ein Handgeld und Kost und Logis frei!
Ich habe schon mehrfach gekündigt, ohne bereits den nächsten Job zu
haben. Es ging immer wieder weiter, z.T. auch in einer verbesserten
Funktion. Es hilft allerdings, wenn man einerseits keine nennenswerten
finanziellen Verpflichtungen, andererseits großzügige Rücklagen hat,
sonst könnte man schnell etwas nervös werden.
Wenn man das dann mal wieder erfolgreich durchgezogen hat, erzeugt es
ein verdammt gutes Gefühl, dazu war man ggfs. noch ein paar
Wochen/Monate im Urlaub, und die Steuerbelastung in diesem Jahr ist auch
deutlich geringer.
> wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung> schonmal...
allerdings, man merkt, daß Du noch nicht lange gearbeitet hast.
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
Kommt auf Deine Verfehlungen an - ansonsten gelten die gesetzlichen
Regelungen, d.h. Du brauchst nicht zu betteln, Du kündigst einfach nach
Vertrag zum Zeitpunkt x.
> Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.
zahlt Dir Mami und Papi die Kohle oder ist das alles total egal ?
> Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er> bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer> den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht> sondern er verschlechtert sie.
na wenigstens einer, der hier den Durchblick hat!
Ansonsten gibt es noch die Variante des Aufhebungsvertrages.
Mark B. schrieb:> Task7812 schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.>> Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.
Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als
Michael S. bekannt war.
Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn.
Zu Thema.:
Es kann tatsächlich auch hilfreich sein, wenn man selbst kündigt, auch
wenn man noch keinen Folgejob hat.
Mein jetziger AG hatte vollstes Verständnis dafür, dass ich bei Bosch
selbst gekündigt habe. Und ich muss sagen: Vom Bosch weg zu kommen war
das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist.
Fur die dies interessiert: Abteilung war ATMO.
Meines Wissens kann man nach einer vom AG ausgesprochenen Kündigung zwar
auch selbst noch "hinterher-kündigen", bringen tut es einem jedoch
garnichts.
Der exAG heftet die Kündigung ab und das wars.
Sagt man hinterher bei einem Bewerbungsgespräch man hätte selbst
gekündigt, dann ist das trotzdem gelogen.
Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.
Gekündigt ist gekündigt.
Ulli
Ulli-B schrieb:> Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.> Gekündigt ist gekündigt.
Eben, genauso könnte man Fragen:
"Nachdem man getötete wurde Selbstmord begehen?"
Ulli-B schrieb:> Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.> Gekündigt ist gekündigt.
Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert
werden. Bei einer Kündigung vom AN sehe ich keine Möglichkeit einen
AN zum Arbeiten zu zwingen. Da besteht eher das hohe Risiko, dass die
Firma Opfer von Schäden, z.B. durch Sabotage oder schlimmeres wird.
"Gekündigt ist gekündigt" ist also nicht immer so verbindlich oder
endgültig.
Ulli-B schrieb:> Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als> Michael S. bekannt war.> Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn.
Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder?
Ulli-B schrieb:> Vom Bosch weg zu kommen war> das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist.
Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren
Mitarbeitern?
Von wegen Verfolgungswahn.
Maxi_ schrieb:> Wenn man gekündigt wird,
sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur.
1. Arzt: Krankschreiben lassen
2. Anwalt: Wichtig, dass es ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist. Du
kannst vielleicht gegen die Kündigung klagen und noch ein wenig
Abfindung herausschlagen etc. Das besprichst Du mit dem Anwalt.
3. Arbeitsagentur: wegen Anspruch auf das Arbeitslosengeld sofort dort
melden
Von Vorteil ist es, wenn man in der IG Metall ist. Zumindest bekam ich
vom dortigen Rechtsanwalt noch am selben Tag eine erste Einschätzung;
beim Anwalt bekam ich erst 2 Tage später einen Termin.
Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim
Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber
krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.
Trau keinem schrieb:> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.
Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an
Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit
doch kein Einkommen hat?
Trau keinem schrieb:> Maxi_ schrieb:>> Wenn man gekündigt wird,>> sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur.> 1. Arzt: Krankschreiben lassen
Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen.
Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!?
Nemesis schrieb:> Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert> werden.
Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die
Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend
selbst zu kündigen?
> Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder?
Also bist du es tatsächlich. Hallo Michael!
> Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren> Mitarbeitern?
Also Bosch war nett und lieb zu mir. Da kann und konnte ich nicht
klagen.
Bezahlung war auch okay.
Ich habe ja nicht gesagt, dass Bosch eine furchtbare Firma ist.
Mich haben vor allem die ewig langen Entscheidungswege gestört. Da ist
alles so unglaublich unflexibel. Da wurden dann viele offensichtliche
Fehlentscheidungen einfach hingenommen, weil man einfach nicht die Kraft
hatte um eine bessere Lösung zu "kämpfen". Also wurden Projekte sehenden
Auges gegen die Wand gefahren. Nur hat das niemand gestört.
Das habe ich nicht ausgehalten. Jetzt habe ich kurze Entscheidungswege
und kann sehr viel selbst entscheiden und bestimmen. Manchmal "darf" ich
auch Projektleitung machen. Es ist ein schöner Mix.
> Von wegen Verfolgungswahn.
Ja Micha, da kennst du dich aus.
Ulli
Frager schrieb:> Trau keinem schrieb:>> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim>> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber>> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.>> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit> doch kein Einkommen hat?
Weil du das beweisen mußt!
Handwerker schrieb:> Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen.> Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!?
Die AG haben aber auch kein Problem auf Kosten der Sozialkassen
(Probearbeit von Arbeitslosen für 4 Wochen "umsonst") sich ihre Kosten
zu optimieren!
Ansonsten war vor Gerd/Joschka, der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall bei Kündigung zuständig. Hat auch Gerd/Joschka zu
Gunsten der AG geändert.
Also, warum noch die Sozen wählen?
Frager schrieb:> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit> doch kein Einkommen hat?
Wenn dann noch auch kein Vermögen vorhanden ist kann das Jobcenter
mit seinem Hartz 4 einspringen, was ja nichts anderes als Sozialhilfe
ist. Man kann nämlich Alg 1 und Alg 2 gleichzeitig einen Rechtsanspruch
haben aus den unterschiedlichsten Gründen und bei Alg 2 ist man
gewöhnlich gesetzlich Krankenversichert.
Ulli-B schrieb:> da kennst du dich aus.
Ich erkenne die an deinen Aussagen.
Ulli-B schrieb:> Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die> Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend> selbst zu kündigen?
Die Sinnhaftigkeit lasse ich mal außen vor. Auf die Strategie kommt
es an und wer keine Kündigung in seinen Arbeitszeugnissen stehen haben
will, muss halt so vorgehen. Die AG sind und müssen in ihrer personellen
Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach
Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert
da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso
in ihrer eigenen Welt.
Cha-woma M. schrieb:> Frager schrieb:>> Trau keinem schrieb:>>> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim>>> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber>>> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.>>>> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an>> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit>> doch kein Einkommen hat?>> Weil du das beweisen mußt!
Du meinst beweisen gegenüber der Krankenkasse? Das sollte ein leichtes
sein, denn für die dreimonatige Sperre gibt es ja ein Dokument von der
Arbeitsagentur.
Maxi_ schrieb:> aber wenn man selbst> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.
Warum? Kannst Du kein Photoshop bedienen?
Nemesis schrieb:> Die AG sind und müssen in ihrer personellen> Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach> Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert> da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso> in ihrer eigenen Welt.
Wuuuhahahahahahah!
Wenn der AG kündigt ist es Willkür und das muss bekämpft werden.
Wenn ein AN kündigt ist es ein Grundrecht.
Micha, du hast die letzten 6 Jahre kein Bisschen dazu gelernt. Wunderst
du dich eigentlich immer noch, weshalb dich keiner einstellen möchte?
Ulli
Frager schrieb:> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit> doch kein Einkommen hat?
Frag Deine Krankenkasse.
Für diejenigen, die nicht lesen können:
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee,...
da steht "wird" und nicht "wurde". Mit "wird" ist die Zukunkft gemeint -
ob fern oder nah weiß keiner, insofern ist die Diskussion "nicht
sinnlos"; denn wenn feststehen würde (man beachte den Konjunktiv - das
weiß nämlich nur der TO), daß z.B. die Kündigung Ende 2016 erfolgen
wird, dann kann man sich sehr wohl Gedanken über eine eigene Kündigung
machen.
Wenn man nur lesen könnte ... und genauso sind einige Ratschläge hier.
> TO Headline: "Nach Kündigung selbst kündigen?"
Gut, ich nehme einiges zurück ... allerdings sollte man den TO fragen,
was das für ein seltsamer Vertrag ist (befristet?).
Wahrscheinlich dann wieder Trollalarm. reingefallen ):