Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nach Kündigung selbst kündigen?


von Maxi_ (Gast)


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Hallo,
wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung 
schonmal...

Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG 
unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? 
Akzeptieren AG in der Regel so etwas?
Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst 
gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere 
Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Man könnte beim neuen AG zB 
behaupten, man hätte gekündigt, um eine mehrmonatige Reise zu machen.

Ich habe wirklich keine Ahnung von sowas, sorry.

Danke für eure Meinung, Maxi

von MaWin (Gast)


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Maxi_ schrieb:

> Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst
> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere
> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.

Kommt wahrscheinlich darauf an ab man schuldhaft gekündigt wurde oder 
nicht.

von Sebastian S. (amateur)


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Niemand kann Dir das Recht auf eine Kündigung nehmen!

Eine "Doppelkündigung" lässt sich am einfachsten dadurch verhindern, 
dass Du Deinen Termin früher ansetzt.

Dumm ist nur, wenn Ihr beide die Gleichen Fristen einhalten müsst.

Die Sache mit dem Arbeitsamt hat hiermit Garnichts zutun.

von Sina A. (sinapse)


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ob du kündigst oder gekündigst wird lässt sich meines erachtens beides 
gleich einfach/schwer beim nächsten AG verkaufen. musst halt ne passende 
geschichte haben, aber misstrauisch wird der neue AG so oder so... 
wichtiger ist daher, wie dein arbeitszeugnis aussieht und wie dort die 
trennung dargestellt wird.  wenn ihr im guten auseinander geht, kannst 
du dir ja was passendes reinschreiben lassen. wenn ihr im schlechten 
auseinandergeht musst du sowieso das nehmen was kommt oder einen 
längeren klageweg einschlagen. besser ist also vorher nen neuen job zu 
finden... wenn das nicht geht lieber kuendigen lassen und keine sperre 
vom amt kassieren

lg

von Maxi_ (Gast)


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Ja, ob schuldhaft oder nicht spielt sicher eine Rolle. Die letzten 
Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf 
Teilzeit. Also nicht schuldhaft. Wahrscheinlich macht es dann keinen 
Sinn, den AG zu bitten, die eigene Kündigung zu akzeptieren.

Meine Kündigung wäre eine nur eine Reaktion auf die Kündigung des AG, um 
eine AG-Kündigung zu vermeiden. Vor der Kündigung des AG selbst 
kündigen, geht also nicht.

von Task7812 (Gast)


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Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft 
und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben 
wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.

von Sina A. (sinapse)


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Maxi_ schrieb:
> Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf
> Teilzeit.

was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim 
nächsten ag anzukommen.  nicht deine schuld, alter ag will dich 
eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne 
vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht

von Maxi_ (Gast)


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Sina A. schrieb:

> was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim
> nächsten ag anzukommen.  nicht deine schuld, alter ag will dich
> eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne
> vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht

Danke für Deine Einschätzung!

von Selbsternannter Weltverbesserer (Gast)


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Hallo,

Task7812 schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.

das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor.

Mit freundlichen Grüßen
Selbsternannter Weltverbesserer

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Maxi_ schrieb:
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?

Irre, so eine Frage!

von Ulli-B (Gast)


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Task7812 schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen
> anruft und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig
> gegeben wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.

So ein BLÖDSINN!

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Task7812 schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
In welcher Branche?
Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der 
Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was 
würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen?

Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst 
irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des 
eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum 
angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein 
Nachfragen hilfreich gewesen)...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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> Cha-woma M. schrieb:
>> axi_ schrieb:
>>> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
>>> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
>>> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?
>>
>> Irre, so eine Frage!
>
> Warte ab bis du in so einer Situation bist

Welche Situation?
Also zum Nachdenken:
Ich werde gekündigt, und mir sollte es in den Sinn kommen dann selbst zu 
kündigen!
Ähh?

: Bearbeitet durch Moderator
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Lothar M. schrieb:
> Task7812 schrieb:
>> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
>> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
>> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
> In welcher Branche?
> Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der
> Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was
> würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen?
>
> Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst
> irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des
> eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum
> angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein
> Nachfragen hilfreich gewesen)...

Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt.
Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen 
missliebige Konkurrenten sammeln!
Oft genug erlebt!
Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der 
Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen 
will.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Cha-woma M. schrieb:
> Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen
> missliebige Konkurrenten sammeln! Oft genug erlebt!
Habe ich auch noch nie erlebt. Ich war anscheinend zum Glück (oder mit 
Absicht) in Firmen, wo das "Miteinander" soweit ganz ordentlich 
funktioniert hat..

> Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der
> Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen
> will.
Ich habe auch nicht erlebt, dass der künftige Chef mit der Dame von der 
Rezeption geredet hat...

von Sebastian (Gast)


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Am Ende meines Studiums hatte ich mich bei Airbus beworben und da hat 
man tatsächlich bei meinem Chef und Betreuer nachgehakt. Es gab zu dem 
Zeitpunkt natürlich auch noch kein Arbeitszeugnis. Sonst wüsste ich 
nicht, warum die der neue Arbeitgeber beim alten anrufen sollte.

von Markus (Gast)


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Wenn gekündigt wird, ohne das die entsprechende Person eine neue Stelle, 
oder sonst einen guten Grund hat, wird man automatisch die frage wieso 
stellen. Da es im Normalfall so ist, das der Person die Kündigung 
nahegelegt wurde, werden die allermeisten Personal-heinis wohl auch 
davon ausgehen, sollten sonst keine plausiblen Gründe vorliegen. Sehe 
also keinen Unterschied...

von Toni Tester (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt.

Herzlichen Glückwunsch: damit führst du den aktuellen Rekord im 
Tatsachenverdrehen.
Grund: Genau darum ging es nämlich; der TO hatte explizit deutlich 
gemacht, dass bei ihm ein Arbeitgeberwechsel ansteht.
Aber Hauptsache, so lange drehen und winden und die Fakten verbiegen, 
bis man definitiv Recht hatte. Einfach mal zugeben zu können, Blödsinn 
verzapft zu haben, ist ja heute leider out, gelle?

> Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen
> missliebige Konkurrenten sammeln!

... und hier kommt Teil 2 der typischen Verfahrensweise: Die 
Rahmenbedingungen nun so hinzubiegen, dass nicht nur die Tatsache, 
dass man ja schon immer Recht hatte nicht nur noch untermauert wird, 
sondern jetzt auch endlich (hoffentlich) unumstößliche Fakten für die 
eigene Größe und Herrlichkeit geschaffen sind.

Zum Thema: Kann sein, dass sowas vorkommt; selbst habe ich so etwas noch 
nicht erlebt, und auch habe ich von so etwas aus zuverlässiger Quelle 
noch nicht gehört. Als Arbeitnehmer würde ich jedoch schnellstens die 
Füße in die Hand nehmen, wenn ich so etwas mit bekomme - wer will schon 
ernsthaft freiwillig mit solchen Kollegen arbeiten, zumal dann das 
Vertrauensverhältnis unwiederbringlich beschädigt ist.

von public (Gast)


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Heyho,

selber kündigen bringt ja mal garnichts, es sei denn du hast einen neuen 
Job.
Mach aus der Gesamtsituation einfach keinen Hehl draus (ist leichter 
gesagt als getan).
Bleib bei der Wahrheit.
Überlege was du gelernt hast?
Was du ändern musst?
Die Schuld für "irgendetwas" niemals "wegdrücken", zu stehen!
Ehrlich auf Rückfragen antworten und für dich auch eine Lösung finden, 
solltest du wieder in diese Situation kommen.

beste grüße
public

von Nemesis (Gast)


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Selbsternannter Weltverbesserer schrieb:
> das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor.

Ulli-B schrieb:
> So ein BLÖDSINN!

Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet
ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis
heutzutage VERLANGT. Mit freier Wahl des Arbeitsplatzes ist da nicht
mehr viel. Wenn ordentlich Zaster auf dem Spiel steht, dann rufen die
Firmen auch an und erkundigen sich. Das kann jeder verleugnen, so viel
er mag. Allein die Möglichkeit ist durch die Anschrift im Arbeitszeugnis 
doch gegeben und weil die nach gesetzlichen Vorschriften inhaltlich
geschönt sind und das auch jeder weiß, haben die keine Aussagekraft
mehr.

von Stefan K. (stefan64)


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Ich denke, ein Arbeitnehmer, der kündigt, OHNE bereits einen neuen 
Arbeitsplatz sicher zu haben, wird viel kritischer gesehen, als ein 
Arbeitnehmer, dem vom Betrieb gekündigt wird, vor allem, falls es sich 
um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

Viel wichtiger als an der Kündigung zu werkeln sind jetzt Bewerbungen, 
damit kein großer Leerlauf entsteht.

Gruß, Stefan

von President Nixon (Gast)


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Maxi_ schrieb:
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
> Akzeptieren AG in der Regel so etwas?

Einen von AN angebotenen Auflösungsvertrag der ihm gestattet die Stelle 
schneller neu zu vergeben, könnte er akzeptieren. Ansonsten sehe ich 
keinen Grund für ihn neuen papierkram aufzusetzen und den hausjustitar 
wegen einer AN-Sonderlocke zu belästigen.

von Own Power (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet
> ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis
> heutzutage VERLANGT.

Selber schuld wenn man sich als AN darauf einlässt. Ich kenn Absolventen 
die haben noch während des Studiums eine Festanstellung angenommen und 
damit den Studienabschluß riskiert.

von Naja (Gast)


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Die Eingangsfrage sehe ich als in der Tat berechtigt an :

So manch einer hadert mit den Verhältnissen beim Arbeitgeber - da der 
Wahnsinn und die Unfähigkeit dort immer schlimmer werden - und mancher 
ist auch :

1.) finanziell so abgesichert, dass zeitlicher/ finanzieller Leerlauf 
möglich ist
2.) sowieso schon ein Plan B oder eine Weltreise in der Schublade liegt
und vor allem :
3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG 
in seiner Vita haben.

Also  kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren - falls 
diese durch den AG bereits ausgesprchen wurde - (bevor man z.B. aus 
Anstand di noch laufende Arbeiten sauber abgewickelt hat) ?

vg

von Rückgrat (Gast)


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Naja schrieb:
> 3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG
> in seiner Vita haben.
>
> Also  kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren

??? Da wird nix korregiert, der AG hat die Kündigung ausgesprochen, dir 
schriftlich zugestellt ggf den betriebsrat informiert und Du hast den 
Empfang quittiert. Ferner findet sich eine entsprechende Formulierung im 
Arbeistzeugnis, nicht das der gekündigte Vollpfosten sich während des 
Urlaubs des Personalchefs  neu bewirbt und eingestellt wird.

Da kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, bestenfalls für die 
dümmeren der Personallschefs als Eigenkündigung kaschiert werden. Wobei 
es für einen Neuanfang besser ist sich das eigene scheitern 
einzugestehen und aus der Kündigung zu lernen.

von MaWin (Gast)


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Task7812 schrieb:

> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
> und sich Auskunft erteilen lässt

Und das soll was bringen? Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen 
die keine Auskunft geben. Ich würde sowas auch nur unter der Bedingung 
zustimmen, dass ich an dem Gespräche teilnehmen. Da das aber wenig 
praktikabel ist, hat sich die Sache damit schon ereldigt.

von Nemesis (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen
> die keine Auskunft geben.

Und wer soll das kontrollieren? Ein Hinweis in deiner Bewerbung
ist todsicher ein Indiz um auf Ablage P zu landen. Da lassen sich
die Firmen gar nichts vorschreiben, schon gar nicht von Bewerbern.

MaWin schrieb:
> Und das soll was bringen?

Das bringt insoweit etwas, ob ein Bewerber über den grünen Klee
gelobt wurde, weil man ihn los werden wollte, oder ob man tatsächlich
jemand Fähigen einstellt.
Ob es am AN oder an der Firma lag ist in der Regel nicht transparent
und selbst wenn, würde das eh keiner glauben, weil sich Firmen quasi
einen eigenen Heiligenschein geben.
Denk mal an Käufe in der Bucht, wo viel nicht dem entspricht was
angeboten und verkauft wird. Wenigstens gibts da Bewertungen, damit
man sehen kann, ob so was öfter bei einem Verkäufer vorkommt oder
nur mal eine Ausnahme war.
Ähnlich werden sich wohl auch die Personaler fühlen. Allerdings
geht es den Bewerbern auch nicht viel besser, weil hinter einem
Pseudo-Jobangebot nachhaltig oft nicht das dahinter steckt was da 
ausgelobt wird. Da wurden schon öfters die Werbebotschaften
"unbefristet, gute Bezahlung, fester Arbeitsplatz" benutzt und
irgendwann stellte sich dann heraus, dass das alles gar nicht
wahr war. Ich hab noch keinen getroffen, der zu seinem Wort
gestanden hat. Häufig mehr Schein als Sein.

von Mark B. (markbrandis)


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Task7812 schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.

Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.

von Rudi Radlos (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.

Die Welt ist klein. Man trifft sich öfter 2x.

Maxi_ schrieb:
> ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG

Wenn man ganz dringend weg will gibt es auch Aufhebungsverträge. Falls 
man noch keinen neuen Vertrag in der Tasche hat und eine Sperre beim AA 
bekommt, finde ich diese Idee freiwillig auf Geld zu verzichten, 
bekloppt.

von Sockenpuppe (Gast)


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Ich hatte ähnliches mal bei einer Paraktikumsstellenbewerbung.
Überschaubare Niederlassung eines Hochtechnologiekonzerns, sehr 
positives Vorstellungsgespräch - jedoch Aufgabengebiet doch nicht meiner 
zukünftigen Ausrichtung entspechend. Absage durch mich am nächsten Tag 
telefonisch - nach einigen Tagen Eintreffen einer schriftlichen Absage 
des Unternehmens ohne Bezugnahme auf meine vorhergegangene Absage... .
Hat mich geärgert, steht bei Denen bestimmt noch in der EDV...

von Mark B. (markbrandis)


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Maxi_ schrieb:
> aber wenn man selbst gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche
> vielleicht bessere Chancen eine gute Stelle zu kriegen.

Nein, hat man nicht.

Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er 
bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer 
den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht 
sondern er verschlechtert sie.

von Trau keinem (Gast)


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Wie ist es, wenn man kündigt und sich dann - wenn auch nur zum Schein - 
selbständig macht? Dann hat man auch keine "Arbeitslos"-Lücke im 
Lebenslauf.

von oszi40 (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht?

Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das 
macht schlau, bringt aber noch keine Kunden.

von Trau keinem (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Trau keinem schrieb:
>> wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht?
>
> Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das
> macht schlau, bringt aber noch keine Kunden.

Ja. Ich meinte, man macht sich nur scheinbar selbständig, will also gar 
keine Kunden. Einfach Gewerbeschein holen für 40 Euro (oder auch keinen, 
als Freiberufler, Unternehmensberater, Schamane (Spaß) usw.).

Vorteil: Man hat beim Bewerben keine "Arbeitslosigkeit" im Lebenslauf 
(was signalisieren könnte: den will keiner, also muss mit dem was faul 
sein).

Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der 
Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.

von Mark B. (markbrandis)


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Trau keinem schrieb:
> Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der
> Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.

Eben. Wenn das eigentliche Ansinnen ist, von einem 
Angestelltenverhältnis in ein anderes Angestelltenverhältnis zu 
wechseln, dann bringt das nichts. Macht die Sache eher noch 
komplizierter.

von Nemesis (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der
> Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.

Ex-Selbständige sollen es noch schwerer haben, weil ihnen ein Flair
anhaftet, sich nicht mehr unterzuordnen zu können und das ist nun mal
schwer zu entkräften. Außerdem muss man dann noch überzeugender mit
seiner Legende sein, also mit was man Geld verdient hat, denn echte
Nachweise, wie ein Arbeitszeugnis eines Arbeitgebers, gibts dann ja
nicht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Lothar M. schrieb:
> Ich habe auch nicht erlebt, dass der künftige Chef mit der Dame von der
> Rezeption geredet hat...

Erst lesen, dann schreiben!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Trau keinem schrieb:
> Wie ist es, wenn man kündigt und sich dann - wenn auch nur zum Schein -
> selbständig macht? Dann hat man auch keine "Arbeitslos"-Lücke im
> Lebenslauf.

Wie wär`s, wenn du dich einfach zum Buffti meldest?
Da haste ein Handgeld und Kost und Logis frei!

von Eiermann (Gast)


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Ich habe schon mehrfach gekündigt, ohne bereits den nächsten Job zu 
haben. Es ging immer wieder weiter, z.T. auch in einer verbesserten 
Funktion. Es hilft allerdings, wenn man einerseits keine nennenswerten 
finanziellen Verpflichtungen, andererseits großzügige Rücklagen hat, 
sonst könnte man schnell etwas nervös werden.
Wenn man das dann mal wieder erfolgreich durchgezogen hat, erzeugt es 
ein verdammt gutes Gefühl, dazu war man ggfs. noch ein paar 
Wochen/Monate im Urlaub, und die Steuerbelastung in diesem Jahr ist auch 
deutlich geringer.

von Matroska (Gast)


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> wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung
> schonmal...
allerdings, man merkt, daß Du noch nicht lange gearbeitet hast.

> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG
> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann?
Kommt auf Deine Verfehlungen an - ansonsten gelten die gesetzlichen 
Regelungen, d.h. Du brauchst nicht zu betteln, Du kündigst einfach nach 
Vertrag zum Zeitpunkt x.

> Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst
> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere
> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.
zahlt Dir Mami und Papi die Kohle oder ist das alles total egal ?

> Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er
> bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer
> den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht
> sondern er verschlechtert sie.
na wenigstens einer, der hier den Durchblick hat!
Ansonsten gibt es noch die Variante des Aufhebungsvertrages.

von Ulli-B (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Task7812 schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft
> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben
> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
>
> Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.

Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als 
Michael S. bekannt war.
Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn.

Zu Thema.:
Es kann tatsächlich auch hilfreich sein, wenn man selbst kündigt, auch 
wenn man noch keinen Folgejob hat.
Mein jetziger AG hatte vollstes Verständnis dafür, dass ich bei Bosch 
selbst gekündigt habe. Und ich muss sagen: Vom Bosch weg zu kommen war 
das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist.
Fur die dies interessiert: Abteilung war ATMO.

Meines Wissens kann man nach einer vom AG ausgesprochenen Kündigung zwar 
auch selbst noch "hinterher-kündigen", bringen tut es einem jedoch 
garnichts.
Der exAG heftet die Kündigung ab und das wars.

Sagt man hinterher bei einem Bewerbungsgespräch man hätte selbst 
gekündigt, dann ist das trotzdem gelogen.

Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.
Gekündigt ist gekündigt.

Ulli

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ulli-B schrieb:
> Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.
> Gekündigt ist gekündigt.

Eben, genauso könnte man Fragen:
"Nachdem man getötete wurde Selbstmord begehen?"

von Nemesis (Gast)


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Ulli-B schrieb:
> Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos.
> Gekündigt ist gekündigt.

Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert
werden. Bei einer Kündigung vom AN sehe ich keine Möglichkeit einen
AN zum Arbeiten zu zwingen. Da besteht eher das hohe Risiko, dass die
Firma Opfer von Schäden, z.B. durch Sabotage oder schlimmeres wird.
"Gekündigt ist gekündigt" ist also nicht immer so verbindlich oder
endgültig.

Ulli-B schrieb:
> Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als
> Michael S. bekannt war.
> Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn.

Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder?

Ulli-B schrieb:
> Vom Bosch weg zu kommen war
> das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist.

Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren 
Mitarbeitern?
Von wegen Verfolgungswahn.

von Trau keinem (Gast)


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Maxi_ schrieb:
> Wenn man gekündigt wird,

sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur.
1. Arzt: Krankschreiben lassen
2. Anwalt: Wichtig, dass es ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist. Du 
kannst vielleicht gegen die Kündigung klagen und noch ein wenig 
Abfindung herausschlagen etc. Das besprichst Du mit dem Anwalt.
3. Arbeitsagentur: wegen Anspruch auf das Arbeitslosengeld sofort dort 
melden

Von Vorteil ist es, wenn man in der IG Metall ist. Zumindest bekam ich 
vom dortigen Rechtsanwalt noch am selben Tag eine erste Einschätzung; 
beim Anwalt bekam ich erst 2 Tage später einen Termin.

Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim 
Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber 
krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.

von Frager (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim
> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber
> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.

Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an 
Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit 
doch kein Einkommen hat?

von Handwerker (Gast)


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Trau keinem schrieb:
> Maxi_ schrieb:
>> Wenn man gekündigt wird,
>
> sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur.
> 1. Arzt: Krankschreiben lassen

Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen.
Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!?

von Ulli-B (Gast)


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Nemesis schrieb:

> Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert
> werden.

Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die 
Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend 
selbst zu kündigen?

> Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder?
Also bist du es tatsächlich. Hallo Michael!

> Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren
> Mitarbeitern?

Also Bosch war nett und lieb zu mir. Da kann und konnte ich nicht 
klagen.
Bezahlung war auch okay.
Ich habe ja nicht gesagt, dass Bosch eine furchtbare Firma ist.
Mich haben vor allem die ewig langen Entscheidungswege gestört. Da ist 
alles so unglaublich unflexibel. Da wurden dann viele offensichtliche 
Fehlentscheidungen einfach hingenommen, weil man einfach nicht die Kraft 
hatte um eine bessere Lösung zu "kämpfen". Also wurden Projekte sehenden 
Auges gegen die Wand gefahren. Nur hat das niemand gestört.

Das habe ich nicht ausgehalten. Jetzt habe ich kurze Entscheidungswege 
und kann sehr viel selbst entscheiden und bestimmen. Manchmal "darf" ich 
auch Projektleitung machen. Es ist ein schöner Mix.

> Von wegen Verfolgungswahn.
Ja Micha, da kennst du dich aus.

Ulli

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Frager schrieb:
> Trau keinem schrieb:
>> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim
>> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber
>> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.
>
> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an
> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit
> doch kein Einkommen hat?

Weil du das beweisen mußt!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Handwerker schrieb:
> Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen.
> Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!?

Die AG haben aber auch kein Problem auf Kosten der Sozialkassen 
(Probearbeit von Arbeitslosen für 4 Wochen "umsonst") sich ihre Kosten 
zu optimieren!
Ansonsten war vor Gerd/Joschka, der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung 
im Krankheitsfall bei Kündigung zuständig. Hat auch Gerd/Joschka zu 
Gunsten der AG geändert.
Also, warum noch die Sozen wählen?

von Nemesis (Gast)


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Frager schrieb:
> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an
> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit
> doch kein Einkommen hat?

Wenn dann noch auch kein Vermögen vorhanden ist kann das Jobcenter
mit seinem Hartz 4 einspringen, was ja nichts anderes als Sozialhilfe
ist. Man kann nämlich Alg 1 und Alg 2 gleichzeitig einen Rechtsanspruch
haben aus den unterschiedlichsten Gründen und bei Alg 2 ist man
gewöhnlich gesetzlich Krankenversichert.

Ulli-B schrieb:
> da kennst du dich aus.

Ich erkenne die an deinen Aussagen.

Ulli-B schrieb:
> Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die
> Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend
> selbst zu kündigen?

Die Sinnhaftigkeit lasse ich mal außen vor. Auf die Strategie kommt
es an und wer keine Kündigung in seinen Arbeitszeugnissen stehen haben
will, muss halt so vorgehen. Die AG sind und müssen in ihrer personellen
Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach
Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert
da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso
in ihrer eigenen Welt.

von Frager (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Frager schrieb:
>> Trau keinem schrieb:
>>> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim
>>> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber
>>> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.
>>
>> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an
>> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit
>> doch kein Einkommen hat?
>
> Weil du das beweisen mußt!

Du meinst beweisen gegenüber der Krankenkasse? Das sollte ein leichtes 
sein, denn für die dreimonatige Sperre gibt es ja ein Dokument von der 
Arbeitsagentur.

von Claus M. (energy)


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Maxi_ schrieb:
> aber wenn man selbst
> gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere
> Chancen eine gute Stelle zu kriegen.

Warum? Kannst Du kein Photoshop bedienen?

von Ulli-B (Gast)


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Nemesis schrieb:

> Die AG sind und müssen in ihrer personellen
> Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach
> Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert
> da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso
> in ihrer eigenen Welt.

Wuuuhahahahahahah!

Wenn der AG kündigt ist es Willkür und das muss bekämpft werden.
Wenn ein AN kündigt ist es ein Grundrecht.

Micha, du hast die letzten 6 Jahre kein Bisschen dazu gelernt. Wunderst 
du dich eigentlich immer noch, weshalb dich keiner einstellen möchte?

Ulli

von Trau keinem (Gast)


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Frager schrieb:
> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an
> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit
> doch kein Einkommen hat?

Frag Deine Krankenkasse.

von Matroska (Gast)


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Für diejenigen, die nicht lesen können:
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee,...
da steht "wird" und nicht "wurde". Mit "wird" ist die Zukunkft gemeint - 
ob fern oder nah weiß keiner, insofern ist die Diskussion "nicht 
sinnlos"; denn wenn feststehen würde (man beachte den Konjunktiv - das 
weiß nämlich nur der TO), daß z.B. die Kündigung Ende 2016 erfolgen 
wird, dann kann man sich sehr wohl Gedanken über eine eigene Kündigung 
machen.
Wenn man nur lesen könnte ... und genauso sind einige Ratschläge hier.

von Matroska (Gast)


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> TO Headline: "Nach Kündigung selbst kündigen?"
Gut, ich nehme einiges zurück ... allerdings sollte man den TO fragen, 
was das für ein seltsamer Vertrag ist (befristet?).
Wahrscheinlich dann wieder Trollalarm. reingefallen ):

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