Hallo zusammen, wenn bei einem Messgerät zur Genauigkeit nur die Temperaturdriften angegeben sind (Nullpunktdrift und Empfindlichkeitsdrift), sonst keine weiteren Fehler (kein Linearitätsfehler, kein Nullpunktsfehler, kein Empfindlichkeitsfehler), heißt es dass das Gerät bei keiner Abweichung der aktuellen Einsatztemperatur von in Kalibrierblatt angegebenen Temperatur keine (messbare) Abweichung zeigen darf (vorausgesetz keine Fehler im Prüfaufbau und hochgenaue Referenz) ??
> Natürlich nicht.
Heißt, Abweichungen dürfen unter oben beschriebenen Bedingungen
auftreten, ohne dass die Spezifikation "verletzt" wird? Wenn ja, darf
ich dann bitte um Erklärung bitten, denn in einem solchen Fall wären ja
die Fehler nicht alle angegeben.
Die Antworten sind so zurückhaltend, wie die Fehlerangaben bei einigen Messgeräten :-) Habe ich mich evtl. nicht verständlich ausgedrückt oder habe ich hier noch keinen erwischt, der Ahnung auf diesem Gebiet hat? Bin etwas verwirrt und wäre für Hilfe sehr dankbar!
Zunächst einmal, mit Verlaub, hört sich Deine Fragestellung ungefähr so wie die eines Rechtsanwalts an - man versteht gar nichts. Wäre das nicht auch einfacher gegangen? Nun gut. Wenn man sich denn durch den Wald von Verneinungen hindurchgewühlt hat, kommt die Antwort von OderDoch. Und ich möchte sie hiermit mal (unter Vorbehalt) bestätigen - kann ja sein, dass ich mich irgendwo verzählt habe. Falls aber die Frage war, ob bei einem Messgerät Angaben zu Toleranz, Nullpunkt und Linearitätsfehler sinnvoll sind, würde ich mit wesentlich weniger Vorbehalt, "Ja" antworten. :-) OK. Vielleicht postest Du einfach mal einen Link auf das Datenblatt. 1000 Augen sehen bekanntlich mehr als 2.
noips schrieb: > heißt es dass das Gerät bei keiner Abweichung > der aktuellen Einsatztemperatur von in Kalibrierblatt angegebenen > Temperatur keine (messbare) Abweichung zeigen darf?? Es gibt viele unterschiedliche Ursachen für Drift. Temperatur ist nur eine davon.
OK, ich versuche mal, die Frage deutlicher zu stellen. Es gibt ja unterschiedliche Fehlerarten bei Messgeräten: z.B. Nullpunktabweichung, Linearitätsabweichung, Nullpunktdrift Die Fehler die als Drift angegeben sind, wie z.B. Nullpunktdrift, unterscheiden sich von Abweichungen. Sie entstehen nur, wenn das Messgerät z. B. bei einer Temperatur von 35° eingesetzt wird und bei z.B. nur 20° justiert / kalibriert wurde. Pro Grad Temperaturabweichung (in dem Fall 15°) gibt es dann einen Fehler von x% vom Endwert oder vom Messwert. Wenn jetzt z.B. bei einem Gerät nur Fehlerarten angegeben sind, die nur die "driftartigen" Fehler betreffen, heißt es dann dass das Gerät bei der gleichen Temperatur, wie bei der es justiert wurde, überhaupt keinen Messfehler macht oder machen sollte? Jetzt hoffe ich dass die Frage verständlich ist.
Harald W. schrieb: > Es gibt viele unterschiedliche Ursachen für Drift. Temperatur > ist nur eine davon. Ich meine hier nur die Temperaturdriften, angegeben in % /°C Temperaturabweichung.
noips schrieb: > Wenn jetzt z.B. bei einem Gerät nur Fehlerarten angegeben sind, die nur > die "driftartigen" Fehler betreffen, heißt es dann dass das Gerät bei > der gleichen Temperatur, wie bei der es justiert wurde, überhaupt keinen > Messfehler macht? Nein.
Als Hersteller sind die Spezifikationen, die ich rausgebe verbindlich. Wenn ich nichts rausgebe, ist nichts verbindlich. Irgendwas muss man spezifizieren, sodass man sich von der grauen Masse abhebt, fuer deren Produkte fast nichts bezahlt wird. Und das Andere laesst man eben weg.
noips schrieb: > OK, ich versuche mal, die Frage deutlicher zu stellen. > Wenn jetzt z.B. bei einem Gerät nur Fehlerarten angegeben sind, die nur > die "driftartigen" Fehler betreffen, heißt es dann dass das Gerät bei > der gleichen Temperatur, wie bei der es justiert wurde, überhaupt keinen > Messfehler macht oder machen sollte? > > Jetzt hoffe ich dass die Frage verständlich ist. Na ja. ;-) Sagen wir mal der Text der Frage ist verständlich. Die Annahme, die dahinter steht eher nicht. Ich bin ziemlich, wenn auch nicht absolut sicher, dass es kein Messgerät gibt, dass keinen Fehler hat. Heisst umgekehrt: Ich würde es nicht ohne weiteres völlig ausschliessen. Poste doch bitte mal einen Link auf das Datenblatt.
Danke für die Antworten! Oder D. schrieb: > Als Hersteller sind die Spezifikationen, die ich rausgebe verbindlich. > Wenn ich nichts rausgebe, ist nichts verbindlich. > > Irgendwas muss man spezifizieren, sodass man sich von der grauen Masse > abhebt, fuer deren Produkte fast nichts bezahlt wird. > > Und das Andere laesst man eben weg. Das ist einleuchtend.
noips schrieb: > Es gibt ja unterschiedliche Fehlerarten bei Messgeräten: > > z.B. Nullpunktabweichung, Linearitätsabweichung, Nullpunktdrift Stimmt zwar, aber die sind normalerweise bei einem Messgerät nicht Inhalt der Spezifikation. Beim (digitalen) Messgerät wird meist die Grenzabweichung angegeben. Und das ist die Obergrenze für alle Fehler, sofern du dich an die vorgeschriebenen Messbedingungen hältst (also Temperaturbereich einhältst, regelmäßige Kalbrierungen durchführst, ...) Vielleicht wäre es ja sinnvoll, wenn du mal die konkrete Spezifikation des Messgeräts verlinken würdest. Dann müssten wir nicht rumtheoretisieren sonden könnten genau die Angaben betrachten, die dich zum Grübeln bringen.
Link auf Datenblatt posten geht nicht. Das ist kein Standardmessgerät mit öffentlichem Datenblatt. Es ist ein Messystem das speziell angefertigt wurde, Kosten im unteren 5-stelligen Bereich. Spezifikation ist im Handbuch enthalten, welches ich nicht veröffentlichen kann. Es steht zur Genauigkeit aber, wie oben schon erwähnt, nicht mehr als die 2 Driftangaben in %/°C. Sonst nichts.
Stimmt nicht ganz. Da ist noch ein Kalibrierblatt enthalten. In diesem sind Abweichungen protokoliert. Maximale Abweichung 0.18 %. Aber in der Spezifikation steht weiter nichts.
Evtl. ist die Auflösung vom Messgerät so niedrig, dass der Hersteller eine 'absolute Genauigkeit' implizit angibt?
Marian . schrieb: > eine 'absolute Genauigkeit' implizit angibt? das habe ich jetzt nicht verstanden
noips schrieb: > Es ist ein Messystem das speziell > angefertigt wurde, Dann hat der Auftraggeber halt bei der Definition der Spezifikation "geschlafen". Und der Hersteller garantiert nur die geforderten Specs. Gruß Anja
Anja schrieb: > Dann hat der Auftraggeber halt bei der Definition der Spezifikation > "geschlafen". "Geschlafen" vielleicht nicht, sondern sich auf den Anbieter als einen bewährten und guten Partner verlassen und ihm die Definition überlassen.
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