Forum: PC Hard- und Software Office 2011 Lizenz bei Ebay


von Albert (Gast)


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Hallo,

ich liebäugel mit einer Office 2011 Home and Business Lizenz und habe 
bei Ebay sehr günstige Angebote gefunden, die allerdings wohl nur den 
Download und einen Product Key beinhalten (z.B. eBay-Artikelnummer: 
221953581815).
Der Verkäufer hat 100 % positive Bewertungen und ist seit 2004 
angemeldet, immerhin...weiß jemand, ob diese Lizenzen legal sind? Oder 
kann man das irgendwie vor dem Kauf rausbekommen?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Sieh Dir an, was eBay bzw. Microsoft dazu schreiben:

http://www.ebay.de/gds/Achtung-beim-Kauf-von-Microsoft-Software-im-Internet-/10000000023146836/g.html

Solange "Dein" Händler nicht die "PKC" herausrückt, dürfte das keine 
legale Lizenz sein.

von unwissender (Gast)


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Hallo Rufus!

In dem Schreiben steht:
"Bei einer Lizenzprüfung seitens Microsoft kann somit kein Besitz einer 
Lizenz nachgewiesen werden und man selbst ist als Käufer der Dumme, da 
man eine Urheberrechtsverletzung begeht."

Wie sieht so eine Prüfung aus? Hackt sich Microsoft auf dem Rechner ein, 
oder bekommt man nur keine Updates?

Gruß
Michael

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Solange "Dein" Händler nicht die "PKC" herausrückt, dürfte das keine
> legale Lizenz sein.

Es gibt auch online gekaufte Versionen (ESD), wo der Key ausschließlich 
per Mail an das zugehörige Microsoftkonto übermittelt wird. Deren 
Weiterverkauf bewegt sich zumindest in einer juristischen Grauzone, aber 
das ist gar nicht der Punkt. Beim Kauf von einem nicht autorisierten 
Händler kann man nämlich gar nicht feststellen, ob der Schlüssel 
tatsächlich aus einer nicht mehr genutzten ESD-Lizenz stammt oder ob er 
nur irgendwo abgeschrieben wurde oder mehrfach verkauft wird. Das merkt 
man spätestens, wenn die Aktivierung scheitert oder die Meldung 
erscheint "Sie wurden möglicherweise Opfer einer Softwarefälschung."

von Icke ®. (49636b65)


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unwissender schrieb:
> Wie sieht so eine Prüfung aus?

Eine Prüfung bei dir vor Ort findet nicht statt. Der juristische Aufwand 
wäre viel zu hoch. Aber MS kann den Schlüssel blacklisten und so die 
Aktivierung verhindern.

von Oliver S. (oliverso)


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Ich sach mal so: Die Lizenzkeys stammen im allerbesten Fall von 
verschrotteten Business-Rechnern, wobei aber auch da ein Weiterverkauf
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu einer wirklich 
offiziell gültigen Lizenz führt. Die Keys selber wären in diesem Fall 
allerdings "echt". Sehr wahrscheinlich sind die Key aber einfach frei 
erfunden. Erkennbar an druckfrischen Aufklebern ;)

Funktionieren werden die Keys. Im Falle einer Lizenzprüfung ... siehe 
oben.

Nur sach ich aber auch mal so: MS wird bei Einzelpersonen (sehr 
wahrscheinlich) keine Lizenzprüfungen durchführen, schon gar nicht bei 
Privatpersonen.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von MickD (Gast)


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seit wann gibt es ein 2011'er Office?
kenne nur 2010, 2013, 365
das muss dann das 2010er für den Mac sein, aufpassen!

und: ESD Office-Lizenzen werden wie Windows-Lizenzen beim Hardware-Umbau 
geprüft, und dann ist da ganz schnell Ebbe mit Office-Lizenz!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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MickD schrieb:
> seit wann gibt es ein 2011'er Office?

Auf dem Mac heißt das so. Die Version davor hieß Office 2008.

von hp-freund (Gast)


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Der Verkäufer schreibt ja:

 Lizenzzustand: unbenutzer Product-Key Code, Volumenlizenz

;-)

Gibt es bei M$ keine Liste der zertifizierten Händler?
Sonst ist es wohl das Gleiche als ob man diese Lizenz irgendwo "findet".

von Icke ®. (49636b65)


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hp-freund schrieb:
> Der Verkäufer schreibt ja:

> ... Volumenlizenz

Wenn es sich tatsächlich um den Key einer Volumenlizenz handelt, ist es 
zweifelsfrei illegal.

von Arc N. (arc)


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Icke ®. schrieb:
> hp-freund schrieb:
>> Der Verkäufer schreibt ja:
>
>> ... Volumenlizenz
>
> Wenn es sich tatsächlich um den Key einer Volumenlizenz handelt, ist es
> zweifelsfrei illegal.

Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft

http://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.html

http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Entscheidungsgruende-des-UsedSoft-III-Urteils-des-BGH-veroeffentlicht-Volumenlizenzen-duerfen-einzeln-weiterveraeussert-werden-335

Im Juristendeutsch liest sich das dann so:
"b) Ist ein körperliches oder ein unkörperliches Vervielfältigungsstück 
eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der 
Veräußerung in Verkehr gebracht worden, ist die Weiterverbreitung 
aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen 
Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des 
eingeräumten Nutzungsrechts frei..."
und weiter
"c) ... Hat der Ersterwerber dagegen eine Lizenz erworben, die die 
Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt, 
kann sich der Nacherwerber von Kopien dieses Programms bereits dann mit 
Erfolg auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an diesen Kopien 
berufen, wenn der Ersterwerber eine entsprechende Anzahl von Kopien 
unbrauchbar gemacht hat."

"d) ... Das dem Nacherwerber einer „erschöpften“ Kopie eines 
Computerprogramms durch §69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen 
bestimmungsgemäßer Nutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen 
eingegrenzt werden..."
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=5&nr=71321&pos=166&anz=517

: Bearbeitet durch User
von hp-freund (Gast)


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Ja das ist mir auch nicht ganz klar, deshalb hatte ich nach dem 
zertifizierten Händler gefragt der dann auch Rechenschaft bei M$ ablegt.

Die Sache mit der Anzahl müsste ja irgendwo festgelegt sein.
Sonst kaufe ich eine von diesen Volumenlizenzen und mache mal schnell 
10000 Kopien davon.

von Thomas Z. (thomas_z41)


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Icke ®. schrieb:
> unwissender schrieb:
>> Wie sieht so eine Prüfung aus?
>
> Eine Prüfung bei dir vor Ort findet nicht statt. Der juristische Aufwand
> wäre viel zu hoch. Aber MS kann den Schlüssel blacklisten und so die
> Aktivierung verhindern.

Solche Prüfungen finden sehr wohl statt, allerdings nur bei Kunden mit 
Volumenlizenzen:
z.B.: http://www.heise.de/ct/artikel/Winquisition-285348.html

Zur Zeit sind viele Universitäten und Schulen davon betroffen, vorher 
waren die Mittelständischen Unternehmen dran.

von Icke ®. (49636b65)


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Arc N. schrieb:
> Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft

mmkay, dann hat der BGH nun "Meff" gesagt. Die Streiterei ging ja schon 
ewig mit ständig wechselnden Urteilen.

Das Urteil könnte sich jedoch als Bumerang erweisen. Die 
Softwareschmieden werden sich darauf einstellen und ihre Lizenzmodelle 
anpassen. Ganz sicher nicht zum Vorteil der Anwender. Bald heißt es dann 
jährlich löhnen, wie jetzt schon bei Office365.

von Icke ®. (49636b65)


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Thomas Z. schrieb:
> Solche Prüfungen finden sehr wohl statt, allerdings nur bei Kunden mit
> Volumenlizenzen

Ja, das ist aber ein ganz anderes Paar Schuhe. Mit Abschluß des 
Volumenvertrages räumt man MS explizit das Recht auf Kontrollen ein. Bei 
einem Privatanwender geht das jedoch nur mit gerichtlicher Anordnung.

von Georg (Gast)


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Icke ®. schrieb:
> Bei
> einem Privatanwender geht das jedoch nur mit gerichtlicher Anordnung

Noch hat MS keine eigenen bewaffneten Sondereinsatzkommandos. Noch.

Georg

von Tek (Gast)


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Das hier ist ein interessanter Artikel dazu:

https://www.heidoc.net/joomla/technology-science/microsoft/77-fake-oder-f%C3%A4lschung-das-experiment

Natürlich besteht für den Privatanwender da kaum eine Gefahr erwischt zu 
werden und ein illegal erzeugte Volumenlizenzen wird wahrscheinlich auch 
nie gesperrt. Das macht es aber noch lange nicht zur richtigen 
Vorgehensweise.

Aber das interessiert scheinbar die wenigsten. Ich sehe das bei uns in 
der Firma auch des öfteren und witzigerweise sind gerade die 
Informatikstudenten da oft am schmerzfreisten. Da wird sich einen Dreck 
um Lizenzen oder "non-commercial use only" geschert und einfach alles 
installiert. Tolle Einstellung für einen angehenden 
"Softwareentwickler".

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Tek schrieb:
> und ein illegal erzeugte Volumenlizenzen wird wahrscheinlich auch nie
> gesperrt.

MS zählt, wie oft mit einer Volumenlizenz "aktiviert" wird und lässt nur 
eine bestimmte Anzahl von "Aktivierungen" zu. Wird die Zahl 
überschritten, muss man sich telephonisch an MS wenden - und damit ist 
nicht die telephonische "Aktivierung" gemeint, sondern tatsächlich ein 
Mensch, der sich dann anhört, wieso man die Volumenlizenz so nutzt, wie 
man das tut.

In meiner Firma gibt es durch ein MSDN-Abo  u.a. Volumenlizenzen für 
Windows, und wenn man die für Testinstallationen "verballert", dann 
geht's irgendwann nicht mehr. Den Fall haben ein paar Kollegen 
hinbekommen (ohne es mitzubekommen), und die erste überzählige 
"Aktivierung" erwischte dann mich. Mit Microsoft telephonieren. Oooh ja. 
Das macht Spaß.

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> MS zählt, wie oft mit einer Volumenlizenz "aktiviert" wird und lässt nur
> eine bestimmte Anzahl von "Aktivierungen" zu.

Aber nur, wenn per MAK-Key aktiviert wird. Läuft im Netzwerk ein 
KMS-Server, kann man soviele Rechner aktivieren, wie man will. Da gibt 
es eher Ärger, wenn die Mindestanzahl nicht erreicht wird, z.B. 25 
Clients für Windows und 5 für Office. Das hat sich mittlerweile wohl 
auch bei MS herumgesprochen, denn der KMS-Schlüssel wird nicht mehr 
standardmäßig mitgeliefert, sondern muß extra per Anfrage geordert 
werden.

von Oliver S. (oliverso)


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Arc N. schrieb:
> Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft
>
> 
http://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.html

Es ist zwar legal, eine Lizenz weiterzuverkaufen. Aber dafür muß alles 
im Original dessen, was diese Lizenz definiert, an den Käufer 
weitergegeben werden. Und das ist in den seltensten Fällen nur der Key 
(und schon gar nicht ein Key per email, oder auf neu gedruckten 
Aufklebern).

Oliver

von Icke ®. (49636b65)


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Oliver S. schrieb:
> Es ist zwar legal, eine Lizenz weiterzuverkaufen. Aber dafür muß alles
> im Original dessen, was diese Lizenz definiert, an den Käufer
> weitergegeben werden.

Dies ist bei Volumenlizenzen schwierig bis unmöglich. Zum einen wird 
schon lange alles elektronisch abgewickelt und zum anderen ist der 
Vertrag an eine juristische Person gebunden. In der Praxis läuft das 
bspw. so:
Du kaufst bei einem autorisierten Händler ein Paket Open Licence. Dabei 
mußt du den Namen und die Adresse des Lizenznehmers angeben. Nachdem der 
Händler die Daten an MS übermittelt hat und die Lizenz erteilt wurde, 
bekommst du ein PDF mit den Lizenz- und Autorisierungsnummern (das sind 
noch NICHT die Keys). Damit (und einem Microsoft-Konto) kannst du dich 
im VLSC (Volume Licensing Service Center) anmelden und die 
Produktschlüssel einsehen. Installatonsdatenträger werden in Form von 
ISOs zum Download bereitgestellt. Das wars, du erhältst weder ein Stück 
Papier, noch eine CD/DVD und auch keinen Aufkleber. Dementsprechend 
kompliziert ist der Verkauf einer solchen Lizenz. Die Registrierung im 
VLSC ist an deine Person bzw. Firma gebunden und wird von MS auch nicht 
übertragen. Es sei denn, es handelt sich um Spezialfälle wie die 
Aufgliederung einer Firma in mehrere eigenständige Teilfirmen. Was also 
willst du nun weitergeben? Es bleibt lediglich der elektronisch 
übermittelte Key übrig. Das ist für beide Seiten suboptimal. Der Käufer 
kann nicht sicher sein, daß die Schlüssel nicht doch noch anderweitig 
genutzt werden und der Verkäufer bekommt Ärger, wenn der Käufer 
Illegales damit treibt (z.B. bei Ebay verscherbelt), denn er ist nach 
wie vor Microsofts Vertragspartner.

von Albert (Gast)


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Hallo,

vielen Dank für die rege Beteiligung, das scheint ja mal echt 
kompliziert zu sein...ich werfe mal eine weitere eBay-Artikelnummer in 
den Raum, da die Formulierung für mein Verständnis dort schon deutlich 
anders ist: 381468726737

"Mit diesem Product Key können Sie die Installationsdateien direkt 
downloaden."


"!Downloadversionen sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da 
diese auf Ihren Namen registriert werden!"


"Rechnungsstellung:
ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. auf Ihren Namen"

Das liest sich für mich zumindest auf den ersten Blick so, als würde das 
etwas offizieller ablaufen...es klingt fast so, als würde man den 
Download nach Verifizierung des Product Keys erhalten, Microsoft hatte 
da zumindest früher entsprechende URLs, mit denen das möglich war. Keine 
Ahnung ob die das in Zeiten der kundenfeindlichen Entfernung der 
DigitalRiver-Inhalte immer noch anbieten.
Das mit der Registrierung könnte auch darauf hindeuten, dass Microsoft 
dieses Geschäftsmodell duldet.
Ordentliche Rechnung ist zumindest ein Indiz dafür, dass der Händler 
davon ausgeht, selbst nichts illegales zu tun.

Kann natürlich auch alles komplett anders sein, also z.B. Download von 
unbekanntem FTP-Server des Verkäufers (nach Eingabe des Keys), 
interessant wäre es aber, mal mehr über die Registrierung zu erfahren.
Ehrlich gesagt wundert es mich, dass gefühlt 100% dieser günstigen 
Software-Verkäufe bei Ebay illegal sein sollen. So wie das Urheberrecht 
in Deutschland gewahrt wird, sollte es für Microsoft ein Leichtes sein, 
bei Ebay nach diesen Verkäufern zu suchen und diese anzuzeigen (die 
Verkäufer beider Artikel sind schon viele Jahre bei Ebay angemeldet). 
Meiner Meinung nach ist Microsoft aber auch selber Schuld an dieser 
Situation. Ich hatte beim Lesen entsprechender Nachrichten stets das 
Gefühl, dass Microsoft wohl auch nicht immer den deutschen rechtlichen 
Maßstab anwendet und z.B. auf EULAs beharrt, die für deutsche Kunden 
nicht in jedem Fall verbindlich sein müssen. Wenn Microsoft es nicht so 
derbe übertreiben würde mit seinem Lizenz-Wahnsinn (da steigt doch echt 
keiner mehr durch) und die nicht diese unverschämten Wucher-Preise 
aufrufen würden, hätten die wahrscheinlich gar keine so großen Probleme 
mit Produkt-Piraterie. Ich suche aber nach wie vor eine möglichst 
günstige Möglichkeit, die Software auf legale Weise zu erwerben und zu 
nutzen.

von Oliver S. (oliverso)


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Albert schrieb:
> Ehrlich gesagt wundert es mich, dass gefühlt 100% dieser günstigen
> Software-Verkäufe bei Ebay illegal sein sollen.

Microsoft selber bietet Office schon immer als Testversion zum download 
an, und den Lizenzkey zum dauerhaften freischalten dazu gibt's (oder gab 
es) auch per email direkt vom Microsoft-Shop (nennt sich wohl 
ESD-Lizenz). Es kann also alles seine Richtigkeit haben. Ob es bei dem 
Angebot tatsächlich so ist, keine Ahnung.


Aus naheliegenden Gründen ist MS selber natürlich nicht interessiert, 
klare Verhältnisse beim Handel mit Gebrauchtlizenzen zu schaffen. Und 
mit der Koppelung an die Hardware bei Windows und Office365-Abos 
versuchen die ja eh, weiterverkaufbare Lizenzen möglichst ganz zu 
vermeiden.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Nachtrag, beim googlen aufgefallen:

Office 2011 H&B ESD-Lizenzen für unter 50 Euro neu finden sich zu Hauf 
im Netz, von gewerblichen Verkäufern mit deutschem Impressum. Da hätte 
ich jetzt keine Bedenken, selbst bei Business-Nutzung.

Oliver

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