Hallo, ich liebäugel mit einer Office 2011 Home and Business Lizenz und habe bei Ebay sehr günstige Angebote gefunden, die allerdings wohl nur den Download und einen Product Key beinhalten (z.B. eBay-Artikelnummer: 221953581815). Der Verkäufer hat 100 % positive Bewertungen und ist seit 2004 angemeldet, immerhin...weiß jemand, ob diese Lizenzen legal sind? Oder kann man das irgendwie vor dem Kauf rausbekommen?
Sieh Dir an, was eBay bzw. Microsoft dazu schreiben: http://www.ebay.de/gds/Achtung-beim-Kauf-von-Microsoft-Software-im-Internet-/10000000023146836/g.html Solange "Dein" Händler nicht die "PKC" herausrückt, dürfte das keine legale Lizenz sein.
Hallo Rufus! In dem Schreiben steht: "Bei einer Lizenzprüfung seitens Microsoft kann somit kein Besitz einer Lizenz nachgewiesen werden und man selbst ist als Käufer der Dumme, da man eine Urheberrechtsverletzung begeht." Wie sieht so eine Prüfung aus? Hackt sich Microsoft auf dem Rechner ein, oder bekommt man nur keine Updates? Gruß Michael
Rufus Τ. F. schrieb: > Solange "Dein" Händler nicht die "PKC" herausrückt, dürfte das keine > legale Lizenz sein. Es gibt auch online gekaufte Versionen (ESD), wo der Key ausschließlich per Mail an das zugehörige Microsoftkonto übermittelt wird. Deren Weiterverkauf bewegt sich zumindest in einer juristischen Grauzone, aber das ist gar nicht der Punkt. Beim Kauf von einem nicht autorisierten Händler kann man nämlich gar nicht feststellen, ob der Schlüssel tatsächlich aus einer nicht mehr genutzten ESD-Lizenz stammt oder ob er nur irgendwo abgeschrieben wurde oder mehrfach verkauft wird. Das merkt man spätestens, wenn die Aktivierung scheitert oder die Meldung erscheint "Sie wurden möglicherweise Opfer einer Softwarefälschung."
unwissender schrieb: > Wie sieht so eine Prüfung aus? Eine Prüfung bei dir vor Ort findet nicht statt. Der juristische Aufwand wäre viel zu hoch. Aber MS kann den Schlüssel blacklisten und so die Aktivierung verhindern.
Ich sach mal so: Die Lizenzkeys stammen im allerbesten Fall von verschrotteten Business-Rechnern, wobei aber auch da ein Weiterverkauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu einer wirklich offiziell gültigen Lizenz führt. Die Keys selber wären in diesem Fall allerdings "echt". Sehr wahrscheinlich sind die Key aber einfach frei erfunden. Erkennbar an druckfrischen Aufklebern ;) Funktionieren werden die Keys. Im Falle einer Lizenzprüfung ... siehe oben. Nur sach ich aber auch mal so: MS wird bei Einzelpersonen (sehr wahrscheinlich) keine Lizenzprüfungen durchführen, schon gar nicht bei Privatpersonen. Oliver
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seit wann gibt es ein 2011'er Office? kenne nur 2010, 2013, 365 das muss dann das 2010er für den Mac sein, aufpassen! und: ESD Office-Lizenzen werden wie Windows-Lizenzen beim Hardware-Umbau geprüft, und dann ist da ganz schnell Ebbe mit Office-Lizenz!
MickD schrieb: > seit wann gibt es ein 2011'er Office? Auf dem Mac heißt das so. Die Version davor hieß Office 2008.
Der Verkäufer schreibt ja: Lizenzzustand: unbenutzer Product-Key Code, Volumenlizenz ;-) Gibt es bei M$ keine Liste der zertifizierten Händler? Sonst ist es wohl das Gleiche als ob man diese Lizenz irgendwo "findet".
hp-freund schrieb: > Der Verkäufer schreibt ja: > ... Volumenlizenz Wenn es sich tatsächlich um den Key einer Volumenlizenz handelt, ist es zweifelsfrei illegal.
Icke ®. schrieb: > hp-freund schrieb: >> Der Verkäufer schreibt ja: > >> ... Volumenlizenz > > Wenn es sich tatsächlich um den Key einer Volumenlizenz handelt, ist es > zweifelsfrei illegal. Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft http://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.html http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Entscheidungsgruende-des-UsedSoft-III-Urteils-des-BGH-veroeffentlicht-Volumenlizenzen-duerfen-einzeln-weiterveraeussert-werden-335 Im Juristendeutsch liest sich das dann so: "b) Ist ein körperliches oder ein unkörperliches Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei..." und weiter "c) ... Hat der Ersterwerber dagegen eine Lizenz erworben, die die Nutzung mehrerer eigenständiger Kopien des Computerprogramms erlaubt, kann sich der Nacherwerber von Kopien dieses Programms bereits dann mit Erfolg auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an diesen Kopien berufen, wenn der Ersterwerber eine entsprechende Anzahl von Kopien unbrauchbar gemacht hat." "d) ... Das dem Nacherwerber einer „erschöpften“ Kopie eines Computerprogramms durch §69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen eingegrenzt werden..." http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=5&nr=71321&pos=166&anz=517
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Ja das ist mir auch nicht ganz klar, deshalb hatte ich nach dem zertifizierten Händler gefragt der dann auch Rechenschaft bei M$ ablegt. Die Sache mit der Anzahl müsste ja irgendwo festgelegt sein. Sonst kaufe ich eine von diesen Volumenlizenzen und mache mal schnell 10000 Kopien davon.
Icke ®. schrieb: > unwissender schrieb: >> Wie sieht so eine Prüfung aus? > > Eine Prüfung bei dir vor Ort findet nicht statt. Der juristische Aufwand > wäre viel zu hoch. Aber MS kann den Schlüssel blacklisten und so die > Aktivierung verhindern. Solche Prüfungen finden sehr wohl statt, allerdings nur bei Kunden mit Volumenlizenzen: z.B.: http://www.heise.de/ct/artikel/Winquisition-285348.html Zur Zeit sind viele Universitäten und Schulen davon betroffen, vorher waren die Mittelständischen Unternehmen dran.
Arc N. schrieb: > Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft mmkay, dann hat der BGH nun "Meff" gesagt. Die Streiterei ging ja schon ewig mit ständig wechselnden Urteilen. Das Urteil könnte sich jedoch als Bumerang erweisen. Die Softwareschmieden werden sich darauf einstellen und ihre Lizenzmodelle anpassen. Ganz sicher nicht zum Vorteil der Anwender. Bald heißt es dann jährlich löhnen, wie jetzt schon bei Office365.
Thomas Z. schrieb: > Solche Prüfungen finden sehr wohl statt, allerdings nur bei Kunden mit > Volumenlizenzen Ja, das ist aber ein ganz anderes Paar Schuhe. Mit Abschluß des Volumenvertrages räumt man MS explizit das Recht auf Kontrollen ein. Bei einem Privatanwender geht das jedoch nur mit gerichtlicher Anordnung.
Icke ®. schrieb: > Bei > einem Privatanwender geht das jedoch nur mit gerichtlicher Anordnung Noch hat MS keine eigenen bewaffneten Sondereinsatzkommandos. Noch. Georg
Das hier ist ein interessanter Artikel dazu: https://www.heidoc.net/joomla/technology-science/microsoft/77-fake-oder-f%C3%A4lschung-das-experiment Natürlich besteht für den Privatanwender da kaum eine Gefahr erwischt zu werden und ein illegal erzeugte Volumenlizenzen wird wahrscheinlich auch nie gesperrt. Das macht es aber noch lange nicht zur richtigen Vorgehensweise. Aber das interessiert scheinbar die wenigsten. Ich sehe das bei uns in der Firma auch des öfteren und witzigerweise sind gerade die Informatikstudenten da oft am schmerzfreisten. Da wird sich einen Dreck um Lizenzen oder "non-commercial use only" geschert und einfach alles installiert. Tolle Einstellung für einen angehenden "Softwareentwickler".
Tek schrieb: > und ein illegal erzeugte Volumenlizenzen wird wahrscheinlich auch nie > gesperrt. MS zählt, wie oft mit einer Volumenlizenz "aktiviert" wird und lässt nur eine bestimmte Anzahl von "Aktivierungen" zu. Wird die Zahl überschritten, muss man sich telephonisch an MS wenden - und damit ist nicht die telephonische "Aktivierung" gemeint, sondern tatsächlich ein Mensch, der sich dann anhört, wieso man die Volumenlizenz so nutzt, wie man das tut. In meiner Firma gibt es durch ein MSDN-Abo u.a. Volumenlizenzen für Windows, und wenn man die für Testinstallationen "verballert", dann geht's irgendwann nicht mehr. Den Fall haben ein paar Kollegen hinbekommen (ohne es mitzubekommen), und die erste überzählige "Aktivierung" erwischte dann mich. Mit Microsoft telephonieren. Oooh ja. Das macht Spaß.
Rufus Τ. F. schrieb: > MS zählt, wie oft mit einer Volumenlizenz "aktiviert" wird und lässt nur > eine bestimmte Anzahl von "Aktivierungen" zu. Aber nur, wenn per MAK-Key aktiviert wird. Läuft im Netzwerk ein KMS-Server, kann man soviele Rechner aktivieren, wie man will. Da gibt es eher Ärger, wenn die Mindestanzahl nicht erreicht wird, z.B. 25 Clients für Windows und 5 für Office. Das hat sich mittlerweile wohl auch bei MS herumgesprochen, denn der KMS-Schlüssel wird nicht mehr standardmäßig mitgeliefert, sondern muß extra per Anfrage geordert werden.
Arc N. schrieb: > Das ist mittlerweile legal. Siehe Adobe vs. UsedSoft > > http://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.html Es ist zwar legal, eine Lizenz weiterzuverkaufen. Aber dafür muß alles im Original dessen, was diese Lizenz definiert, an den Käufer weitergegeben werden. Und das ist in den seltensten Fällen nur der Key (und schon gar nicht ein Key per email, oder auf neu gedruckten Aufklebern). Oliver
Oliver S. schrieb: > Es ist zwar legal, eine Lizenz weiterzuverkaufen. Aber dafür muß alles > im Original dessen, was diese Lizenz definiert, an den Käufer > weitergegeben werden. Dies ist bei Volumenlizenzen schwierig bis unmöglich. Zum einen wird schon lange alles elektronisch abgewickelt und zum anderen ist der Vertrag an eine juristische Person gebunden. In der Praxis läuft das bspw. so: Du kaufst bei einem autorisierten Händler ein Paket Open Licence. Dabei mußt du den Namen und die Adresse des Lizenznehmers angeben. Nachdem der Händler die Daten an MS übermittelt hat und die Lizenz erteilt wurde, bekommst du ein PDF mit den Lizenz- und Autorisierungsnummern (das sind noch NICHT die Keys). Damit (und einem Microsoft-Konto) kannst du dich im VLSC (Volume Licensing Service Center) anmelden und die Produktschlüssel einsehen. Installatonsdatenträger werden in Form von ISOs zum Download bereitgestellt. Das wars, du erhältst weder ein Stück Papier, noch eine CD/DVD und auch keinen Aufkleber. Dementsprechend kompliziert ist der Verkauf einer solchen Lizenz. Die Registrierung im VLSC ist an deine Person bzw. Firma gebunden und wird von MS auch nicht übertragen. Es sei denn, es handelt sich um Spezialfälle wie die Aufgliederung einer Firma in mehrere eigenständige Teilfirmen. Was also willst du nun weitergeben? Es bleibt lediglich der elektronisch übermittelte Key übrig. Das ist für beide Seiten suboptimal. Der Käufer kann nicht sicher sein, daß die Schlüssel nicht doch noch anderweitig genutzt werden und der Verkäufer bekommt Ärger, wenn der Käufer Illegales damit treibt (z.B. bei Ebay verscherbelt), denn er ist nach wie vor Microsofts Vertragspartner.
Hallo, vielen Dank für die rege Beteiligung, das scheint ja mal echt kompliziert zu sein...ich werfe mal eine weitere eBay-Artikelnummer in den Raum, da die Formulierung für mein Verständnis dort schon deutlich anders ist: 381468726737 "Mit diesem Product Key können Sie die Installationsdateien direkt downloaden." "!Downloadversionen sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, da diese auf Ihren Namen registriert werden!" "Rechnungsstellung: ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. auf Ihren Namen" Das liest sich für mich zumindest auf den ersten Blick so, als würde das etwas offizieller ablaufen...es klingt fast so, als würde man den Download nach Verifizierung des Product Keys erhalten, Microsoft hatte da zumindest früher entsprechende URLs, mit denen das möglich war. Keine Ahnung ob die das in Zeiten der kundenfeindlichen Entfernung der DigitalRiver-Inhalte immer noch anbieten. Das mit der Registrierung könnte auch darauf hindeuten, dass Microsoft dieses Geschäftsmodell duldet. Ordentliche Rechnung ist zumindest ein Indiz dafür, dass der Händler davon ausgeht, selbst nichts illegales zu tun. Kann natürlich auch alles komplett anders sein, also z.B. Download von unbekanntem FTP-Server des Verkäufers (nach Eingabe des Keys), interessant wäre es aber, mal mehr über die Registrierung zu erfahren. Ehrlich gesagt wundert es mich, dass gefühlt 100% dieser günstigen Software-Verkäufe bei Ebay illegal sein sollen. So wie das Urheberrecht in Deutschland gewahrt wird, sollte es für Microsoft ein Leichtes sein, bei Ebay nach diesen Verkäufern zu suchen und diese anzuzeigen (die Verkäufer beider Artikel sind schon viele Jahre bei Ebay angemeldet). Meiner Meinung nach ist Microsoft aber auch selber Schuld an dieser Situation. Ich hatte beim Lesen entsprechender Nachrichten stets das Gefühl, dass Microsoft wohl auch nicht immer den deutschen rechtlichen Maßstab anwendet und z.B. auf EULAs beharrt, die für deutsche Kunden nicht in jedem Fall verbindlich sein müssen. Wenn Microsoft es nicht so derbe übertreiben würde mit seinem Lizenz-Wahnsinn (da steigt doch echt keiner mehr durch) und die nicht diese unverschämten Wucher-Preise aufrufen würden, hätten die wahrscheinlich gar keine so großen Probleme mit Produkt-Piraterie. Ich suche aber nach wie vor eine möglichst günstige Möglichkeit, die Software auf legale Weise zu erwerben und zu nutzen.
Albert schrieb: > Ehrlich gesagt wundert es mich, dass gefühlt 100% dieser günstigen > Software-Verkäufe bei Ebay illegal sein sollen. Microsoft selber bietet Office schon immer als Testversion zum download an, und den Lizenzkey zum dauerhaften freischalten dazu gibt's (oder gab es) auch per email direkt vom Microsoft-Shop (nennt sich wohl ESD-Lizenz). Es kann also alles seine Richtigkeit haben. Ob es bei dem Angebot tatsächlich so ist, keine Ahnung. Aus naheliegenden Gründen ist MS selber natürlich nicht interessiert, klare Verhältnisse beim Handel mit Gebrauchtlizenzen zu schaffen. Und mit der Koppelung an die Hardware bei Windows und Office365-Abos versuchen die ja eh, weiterverkaufbare Lizenzen möglichst ganz zu vermeiden. Oliver
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Nachtrag, beim googlen aufgefallen: Office 2011 H&B ESD-Lizenzen für unter 50 Euro neu finden sich zu Hauf im Netz, von gewerblichen Verkäufern mit deutschem Impressum. Da hätte ich jetzt keine Bedenken, selbst bei Business-Nutzung. Oliver
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